huisregels country dance village festival

Hausregeln Country Dance Village Festival
1. Besucher müssen jederzeit einen gültigen Personalausweis mit sich führen.
2. Die Besucher müssen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, mit Datum und Zeitraum für den
Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände.
3. Besucher können vor und während der Veranstaltung zwecks Sicherheit durchsucht werden.
Wenn private Sicherheitsdurchsuchungen verweigert werden, kann der Besucher vor und
während der Veranstaltung des Geländes verwiesen werden.
4. Es ist nicht gestattet (starke) Getränke, gefährliche Gegenstände (Waffen, Feuerwerkskörper,
Spraydosen, Konservendosen, Glas usw.) oder Essen auf das Veranstaltungsgelände zu
bringen. Gegenstände und Essen jeglicher Art werden in Beschlag genommen und nicht
zurückgegeben.
5. Unter 18 Jahren ist es nicht gestattet alkoholische Getränke zu besitzen oder zu konsumieren.
6. Unter 18 Jahren ist es nicht gestattet Tabakwaren zu besitzen oder zu konsumieren.
7. Es ist nicht gestattet professionelles (digital) Kamera-, (Kameras mit Linsen >70mm), Video-, und
Soundequipment mitzubringen.
8. Gegenstände können, in bestimmten Fällen, aufbewahrt werden und bei Verlassen des
Geländes zurückgegeben werden, alles im Ermessen des Organisators.
9. (Haus)Tiere und Fahrräder sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
10. Besucher haben den Anweisungen des Organisators oder dem Personal jederzeit zu folgen.
Verweigerung führt zum Platzverweis
11. Besucher sollten nicht die Sicherheit oder Ordnung auf irgendeine Art und Weise gefährden.
Andernfalls wird der Zutritt verweigert.
12. Es ist nicht gestattet Kleidung zu tragen die als Anstößig empfunden wird oder Anstößige
Meinung äußert.
13. Mobbing, (sexuelle) Belästigung, Aggression und Gewalt, Bedrohungen, Stalking,
Machtmissbrauch, unfaire Behandlung und Diskriminierung sind strengstens untersagt. Bei
Wiedersetzung wird ein Platzverweis erteilt.
14. Der Handel mit, Gebrauch von, oder Besitz von weichen und harten Drogen ist verboten. Drogen
werden in Beschlag genommen und nicht zurückgegeben. Der Eigentümer wird an die Polizei
übergeben.
15. Fahrzeuge/Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden. Die
Benutzung der Parkplätze ist auf eigene Gefahr, die Organisatoren übernehmen keine Haftung
für Schäden jeglicher Art.
16. Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Diebstahl oder Verlust von Eigentum.
17. Besucher die Sachschäden am Eigentum von Country Dance Village, dessen Mitarbeitern,
Sponsoren oder dem Gelände verursachen, haben für die Kosten zu haften und werden der
Polizei gemeldet.
18. Die Organisatoren können nicht für Lärmbelästigung haftend gemacht werden, die eventuelle
Hörschäden mit sich zieht.
19. Es ist nicht gestattet in geschlossenen Räumen (Zelten usw.) zu rauchen.
20. Es besteht die Möglichkeit das Foto- und Videomaterial, auf welchen Besucher zu sehen sind,
öffentlich (Internet, Soziale Netzwerke) gemacht werden.
21. Bei Platzverweis oder Eintrittsverweigerung wird kein Eintrittsgeld zurückerstattet.
22. In Situationen, in denen die Hausordnung nicht deckt, entscheidet die Organisation. Diese
Entscheidung ist bindend.