Nutzungsregeln für die freizugänglichen Sportanlagen Bei der Nutzung der Anlagen sind von den nutzenden Personen folgende Punkte einzuhalten: 1 2 3 4 5 6 7 8 Die Volksschule hat auf der Anlage während den Unterrichtszeiten bis 18.00 Uhr Vorrang. Ausserhalb der Unterrichtszeiten darf der Platz von Privaten bis 22.00 Uhr benutzt werden. Das Betreten der Felder ist nur mit dem entsprechenden Schuhwerk gestattet. Tore und anderes Material sind sorgfältig zu behandeln. Die Anlagen sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Auf allen Anlagen gilt absolutes Rauchverbot; die Konsumation verbotener Substanzen und Mittel ist untersagt. Die Betätigung von Lautsprechern, das Abspielen von Musik bzw. anderen lärmverursachenden Quellen sind nur auf Gesuch hin gestattet. Fahrzeuge aller Art sind auf den Aussensportanlagen verboten. Den Anweisungen des Personals (Schulleitung, Hauswart, Lehrpersonen etc.) ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Problemen oder Schäden wenden Sie sich an die Dienstabteilung Kultur und Sport. Aufwände, welche der Stadt Luzern durch das Nichteinhalten der obengenannten Regeln durch den Benutzer entstehen, werden dem Benutzer mit Fr. 100.– pro Stunde Aufwand in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden werden voll verrechnet. Nutzungsregeln freizugänglicher Sportanlagen Seite 1
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