Regeln für Gemeinschaftsangeln des ASV BC Duisburg e.V.

ASV Boilie-Carp Duisburg e.V.
Mitglied im Angler und Gewässerschutzbund e.V. Bonn 2003
Mitglied im Stadtverband der Sportfischer Duisburg 1954 e.V.
Regeln für Gemeinschaftsangeln des
ASV BC Duisburg e.V.
Diese Regeln setzen die offizielle Gewässerordnung nicht außer
Kraft.
Bei Vereinsangeln hat jedes Mitglied ab sofort folgende Ausrüstung
funktionsfähig mitzuführen:
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Kescher
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Abhakmatte
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Ruten/Rollen
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Alle der in §3 der Gewässerordnung aufgeführten Ausrüstungsgegenstände.
Ohne oben genannte Ausrüstung ist eine Teilnahme am Vereinsangeln nicht
gestattet!
1. Es ist nicht gestattet sich eine Stelle im Vorfeld zu präparieren.
2. Die Angelstellen werden vor Beginn des Angelns unter Zeugen
ausgelost.
3. Das tauschen der Stellen untereinander im Nachhinein ist
gestattet.
4. Die einzubringende Futtermenge darf 1,5 l/Tag nicht überschreiten
(§6 Gewässerordnung)
5. Gefischt wird nur auf Wurfdistanz.
6. Die Montagen müssen geworfen werden.
7. Ein Schlauchboot darf nicht verwendet werden.
8. Auch der Einsatz von Futterbooten ist nicht gestattet (§14
Seenbenutzungssatzung)
9. Jeder hat auf seinen Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Der Vorstand