Inhalt 3 Editorial 25 Die VBZ machen unsichtbare Talente sichtbar. 26 Experten-Interview 6 «Mitarbeitende wollen mitgestalten» CEO Marc Stoffel über die demokratische Unternehmenskultur von Haufe-umantis. Mit Kunst Fachkräfte anlocken Sichere und effiziente Lösung Die Vorteile von Zeiterfassungssystemen. 28 Endlich Klarheit? Rechtliche Entwicklungen bei der Zeiterfassung. 29 «Heterogenität wird zum Standard» Das Arbeitsplatzmanagement der Zukunft. Arbeitsrecht 10 Das Ausbrennen verhindern 31 Erfolgsfaktor Unternehmenskultur Eine Rückschau auf das worldwebforum 2015. Welche Schutzpflichten zu beachten sind, um Mitarbeitende vor Burnout zu schützen. Personalarbeit in der Praxis 32 Die digitale Kluft überwinden Welche Herausforderungen stellen sich, wenn Digital Natives auf Analog Seniors treffen? 13 Streitpunkt Zigarettenpause Antworten auf Praxisfragen zu Pausenzeiten. Lohn 15 Sozialversicherungen Tückische Zahlungsverfahren Wie die Auszahlung von Taggeldern funktioniert. Tücken der digitalen Zusammenarbeit Welche Probleme die Digitalisierung mit sich bringt. Kaum Lohnanpassungen Die Aufhebung der Euro-Mindestgrenze hat die Salärbudgets für 2015 kaum tangiert. 16 34 36 Entscheidende Schnittstelle Weshalb HR stärker mit der Unternehmenskommunikation zusammenarbeiten muss. 38 Personalarbeit hat Stresspotenzial Wie viel Stress haben Schweizer HR-Profis? 41 «Klare Ansagen machen» Worauf es bei Kündigungen ankommt. Denksport 19 Grund zum Feiern Wie gut kennen Sie sich mit dem Thema Feiertage aus? Testen Sie Ihr Wissen! HR-Strategie 20 Rekrutierung ohne Diskriminierung Wie sich die geschlechtliche Diskriminierung bei der Rekrutierung verhindert lässt. 22 Werte & Kompetenzen 42 «Den regen Wechsel bewältigen» Wie die Fundraising-Agentur Corris jährlich 1000 Temporärmitarbeitende rekrutiert. 43 Führungstraining in der freien Natur Was bringen Outdoor Trainings für die Führung? 45 «Kommunikation ist ein Heilmittel» Urs Gerber, CEO von Renault Trucks, reflektiert seine Führungserfahrungen. Mehr Wunsch als Realität Das Potenzial von älteren Mitarbeitenden wird nach wie vor zu wenig genutzt. 46 Vorschau / Impressum personalSCHWEIZ April 2015 5 Experten-Interview Basisdemokratisches Unternehmen «Mitarbeitende wollen mitgestalten» Bei Haufe-umantis werden die Führungskräfte von den Mitarbeitenden gewählt. CEO Marc Stoffel zieht nach zwei Jahren basisdemokratischer Unternehmensführung eine positive Bilanz. Interview geführt von Wolf-Dietrich Zumach personalSCHWEIZ: Herr Stoffel, bei Haufe-umantis werden der CEO und weitere Führungskräfte von den Mitarbeitenden gewählt. Weshalb? Marc Stoffel: Wir glauben, dass Führung eine Dienstleistung am Team ist und dass das Team seine «Dienstleister» am besten selbst auswählen kann. Die Wahlen sind jedoch nur eines der vielen Instrumente unserer Unternehmenskultur, die unter dem Motto «Mitarbeitende führen Unternehmen» steht. Sehr wichtig ist für uns, dass man zwischen Führungskraft und Team abspricht, welches die Rolle der Führung ist. Die Frage «Was für einen Chef brauchen wir überhaupt für eine bestimmte Zeit?» steht im Mittelpunkt. Können Mitarbeitende überhaupt den idealen Chef wählen? Wählen sie nicht vielmehr jene Person, die für sie am bequemsten ist? Das hängt davon ab, von welchem Menschenbild Sie ausgehen. Gehen Sie davon aus, dass Mitarbeitende es im Unternehmen möglichst bequem haben wollen? Oder wollen die Mitarbeitenden das Richtige für das Unternehmen, weil sie anerkennen, dass ein erfolgreiches Unternehmen attraktive Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen schafft? Ich glaube an Letzteres. Wir sind der Ansicht, dass Mitarbeitende Unternehmen mitgestalten wollen, weil sie in der heutigen westlichen Arbeitswelt weniger wegen dem Lohn und einem sicheren Arbeitsplatz zur Arbeit kommen, sondern weil sie daran interessiert sind, sich zu verwirklichen, zu lernen und grossartige Leistungen zu erbringen. Haben Mitarbeitende ohne leitende Funktion die nötige Kompetenz, um unternehmerische Entscheidungen zu treffen? Unsere Erfahrungen zeigen, dass Mitarbeitende auch sehr schwierige Entschei- 6 personalSCHWEIZ April 2015 Primus inter pares — Marc Stoffel wurde von seinen Mitarbeitenden zum CEO gewählt. dungen mittreffen und unternehmerisch denken können, wenn man sie dazu befähigt. Wir sind überzeugt, dass Mitarbeitende oft früher und besser wissen, was für ein Unternehmen wichtig ist, um erfolgreich zu werden, weil sie näher am Markt und an den Kunden sind und weil sie in bestimmten Bereichen Experten sind. Wir müssen heute mit einer derart hohen Komplexität und Geschwindigkeit auf den Märkten klarkommen, dass wir praktisch verpflichtet sind, im Unternehmen ein System zu installieren, das den Mitarbeitenden ermöglicht, sich permanent an die Marktsituation anzupassen. Mit diesem Ansatz nehmen Sie in der Schweizer Wirtschaft vermutlich eine Exotenrolle ein. Dieser Aussage möchte ich widersprechen. Sehr viele Unternehmen sind heute schon sehr viel demokratischer, als man meinen könnte. Ich glaube, dass bereits heute praktisch jede Führungskraft 365 Tage im Jahr gewählt wird. Wenn ein Chef nämlich Anweisungen vorgibt, werden diese in einer guten Unternehmenskultur, wie wir das in der Schweiz mehrheitlich haben, von den Mitarbeitenden nicht richtig befolgt, wenn diese das «Wozu» und das «Warum» nicht verstehen. Mitarbeitende sind also viel stärker Arbeitsrecht Burnout-Prävention Das Ausbrennen verhindern Kann ein Arbeitgeber für das Burnout eines Mitarbeitenden zur Verantwortung gezogen werden? Welche Schutzpflichten zu beachten sind und welche präventiven Massnahmen getroffen werden müssen, um Mitarbeitende vor dem Ausbrennen zu schützen. Von Martina Wagner Eichin M itarbeitende, die an einem Burnout leiden, sind körperlich, emotional und geistig vollkommen erschöpft, ihr Leistungsvermögen ist stark reduziert. Ihre «Batterie» ist leer, sie fühlen sich oft ausgebrannt, was der Krankheit ihren Namen gegeben hat. Die Krankheit entwickelt sich nicht abrupt, sondern über einen längeren Zeitraum hin aufgrund einer Überlastung im Beruf oder in der Familie. Ursache sind meist hoher Druck, sehr grosses Engagement und Hang zur Perfektion. Auch hohe Anforderungen, Stress, Mobbing, Angst um den Arbeitsplatz, fehlende Anerkennung und ein fehlendes soziales Netzwerk können eine starke Belastung darstellen und Auslöser sein. Heimtückische Krankheit — sobald sich Burnout-Symptome häufen, gilt es rasch zu handeln. Schutzpflichten des Arbeitgebers Inwiefern ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitnehmenden vor einem Burnout zu schützen? Die Pflichten der Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ergeben sich aus dem Gesetz. So hat der Arbeitgeber die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen (Art. 328 Abs. 1 Satz 1 OR). Weiter hat er zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmenden die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rechtliche Grundlagen Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) und die Artikel 2 und 3 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3), die sich mit der Gesundheitsvorsorge befassen, verlangen vom Arbeitgeber eine zweckmässige Arbeitsorganisation und verpflichten ihn, zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit, sowie der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden alle notwendigen Massnahmen zu treffen, die den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind. Die betrieblichen Einrichtungen und Abläufe sind so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmenden vermieden werden. • Art. 328 OR (Obligationenrecht) • Art. 6 ArG (Arbeitsgesetz) • Art. 2 und 3 ArGV3 (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) • Gesamtarbeitsverträge 10 personalSCHWEIZ April 2015 Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz zu unterstützen, und haben sich an dessen Weisungen zu halten. Liegen Hinweise vor, dass die Gesundheit eines Arbeitnehmenden durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit geschädigt wird, so ist eine arbeitsmedizinische Abklärung durchzuführen. Diese Vorschriften über den Gesundheitsschutz gelten für alle Arbeitnehmenden, obwohl die übrigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen sonst auf Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit oder eine wissenschaftliche oder selbstständige künstlerische Tätigkeit ausüben, grundsätzlich nicht anwendbar sind. Psyche rückt in den Vordergrund Die Anforderungen an den Schutz der Gesundheit und die physische und psychische Integrität des Arbeitnehmenden haben sich im Lauf der Zeit stark gewandelt. Während früher der Schutz vor physischen Gefahren im Vordergrund stand (z.B. bei der Arbeit an Maschinen), haben sich die Gefährdungspotenziale aufgrund der rasanten Entwicklung der Technologie und der Informatisierung der Arbeitsrecht Fragen & Antworten Streitpunkt Zigarettenpause Personalverantwortliche werden häufig mit dem rechtlichen Umgang mit Pausenzeiten konfrontiert. Dabei sorgen insbesondere Rauchpausen immer wieder für Streitigkeiten. Antworten auf Fragen aus der Praxis. Von Gerhard Koller Frage: Wie ist der Anspruch auf Pausen gesetzlich geregelt? Antwort: Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen (inklusive Mittagspause): • eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden • eine halbe Stunden bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden • eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss Art. 15 ArG zu gewähren. Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden. Bei flexiblen Arbeitszeiten, wie etwa bei gleitender Arbeitszeit, ist für die Bemessung der Pausen die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgebend. Frage: Gilt die Pause als Arbeitszeit? Antwort: Eine Pause gilt nicht als Arbeitszeit, wenn die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz verlassen können. Möglich ist jedoch, dass die Pause jeweils in einem vom Arbeitgeber eingerichteten Pausenraum zu verbringen ist und der Betrieb in dieser Zeit nicht verlassen werden darf. Eine Pause gilt gemäss Arbeitsgesetz nur dann als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen (z.B. Verbleib an der Maschine, Überwachen einer Kontrolllampe), also am Arbeitsplatz unter Arbeitsbereitschaft stehen. Als Arbeitsplatz gelten gemäss Bundesgericht nur jene Orte, an denen «der Arbeitnehmer seine gewöhnliche Tätigkeit verrichtet», z.B. im Falle einer Kassiererin also die Kasse. Der Pausenraum Umstritten — Rauchpausen sorgen in vielen Unternehmen immer wieder für Auseinandersetzungen. gehört laut Bundesgericht nicht dazu, ergo sei die Pause auch nicht als Arbeitszeit zu qualifizieren, wenn der Betrieb in der Pause nicht verlassen werden dürfe. Frage: Müssen Pausen im Arbeitszeiterfassungssystem erfasst werden? Antwort: Gemäss Art. 46 ArG und Art. 73 Abs. 1 lit. e ArGV 1 ist auch die Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr zu erfassen. Nur so kann kontrolliert werden, ob die vorgeschriebenen Pausen auch tatsächlich bezogen werden. Frage: Wie oft dürfen Rauchpausen eingelegt werden und wie lange dürfen diese dauern? Antwort: Wie viele zusätzliche Pausen der Arbeitgeber neben der Mittags- und allenfalls der Kaffeepause gewähren will, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Eine Zigarette dürfte wohl in fünf Minuten geraucht sein. Dazu kommt dann allerdings je nach Betrieb die Zeit für den Weg zum Ort, wo geraucht werden darf. Frage: Muss die Rauchpause von der Arbeitszeit abgezogen werden? Antwort: Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Grundsätzlich stellt eine Rauchpause aber eine Pause dar, die nicht als Arbeitszeit gilt, wenn dafür der Arbeitsplatz verlassen wird. Es liegt im Weisungsrecht des Arbeitgebers, wie viele solche Pausen er zulassen will und ob sie als Arbeitszeit gelten oder nicht. Es empfiehlt sich, hier mit Augenmass vorzugehen, um die Nichtraucher im Betrieb nicht zu benachteiligen. Frage: Dürfen Angestellten, welche Rauchpausen einlegen, dafür die Ferien gekürzt werden? Antwort: Die Ferien dienen der Erholung, weshalb kurze Pausen nicht an die Ferien angerechnet werden dürfen. Wenn nötig, ist dies bei der Arbeitszeit- und Pausenregelung zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass auch rauchende Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürfen und der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten ist. personalSCHWEIZ April 2015 13 Sozialversicherungen Abwicklung von Taggeldzahlungen Tückische Zahlungsverfahren Die Abwicklung von Taggeldzahlungen variiert je nach Versicherungszweig. Arbeitgeber können unnötige Kosten und Verzögerungen vermeiden, wenn sie die Unterschiede zwischen den einzelnen Taggeldern und die Besonderheiten der jeweiligen Verfahren kennen. Von Simona Wantz und Sabine Steiger-Sackmann Auszahlung auf Umwegen: Taggelder werden in der Regel nicht direkt an die Versicherten, sondern an die Arbeitgeber überwiesen. D er Umgang mit Taggeldzahlungen bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. An folgendem Beispiel lassen sich mögliche Unsicherheiten veranschaulichen, die bei Arbeitgebern im Zusammenhang mit Krankentaggeldern auftreten können: Anna Betta ist bereits über sechs Monate aufgrund von starken Angstanfällen krankgeschrieben. Der Vorgesetzte glaubt ihr dies jedoch nicht und teilt ihr ohne Absprache mit der Personalabteilung mit, dass die Lohnfortzahlungen eingestellt werden. Darauf fordert Anna Betta die direkte Taggeldzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Kann Anna Betta Taggelder am Arbeitgeberbetrieb vorbei direkt bei der Versicherung beziehen? Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, ob der Betrieb eine Krankentaggeldversicherung nach Versi- 16 personalSCHWEIZ April 2015 cherungsvertragsgesetz (VVG) oder nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgeschlossen hat. 1. Versicherung nach VVG Für die weitverbreiteten privaten Krankentaggeldversicherungen nach VVG existiert keine gesetzliche Regelung, welche die Auszahlung der Taggelder über die Arbeitgeber vorschreibt. In der Praxis ist es aber so, dass die Versicherungsgesellschaften die Taggelder dem Arbeitgeberbetrieb auszahlen. Wird ausnahmsweise eine direkte Auszahlung an die Arbeitnehmenden gewünscht, muss der Arbeitgeberbetrieb dies der Versicherungsgesellschaft melden. Daran ist zum Beispiel zu denken, wenn das Arbeitsverhältnis mit Mitarbeitenden im Krankheitsfall aufgelöst wird, diese aber weiterhin Anspruch auf Taggelder haben. Direktes Forderungsrecht Klar geregelt ist hingegen durch das VVG, dass Arbeitnehmende unabhängig von einer Meldung des Arbeitgeberbetriebs das Taggeld direkt bei einer Versicherungsgesellschaft einfordern können (Art. 87 VVG). Dieser Anspruch besteht übrigens auch für Unfallzusatzversicherungen. Das direkte Forderungsrecht kann zu Doppelzahlungen führen, sodass Arbeitgeber Praxistipp Bereits im Arbeitsvertrag sollte vereinbart werden, dass Taggelder dem Arbeitgeberbetrieb ausbezahlt werden. Dadurch treten die Arbeitnehmenden ihre künftigen Taggeldforderungen an den Arbeitgeberbetrieb ab und können die Taggelder später nicht mehr direkt bei der Versicherungsgesellschaft einfordern. Unternehmen müssen aber die Versicherungsgesellschaft darüber informieren. HR-Strategie Genderneutrale Führungskräfteauswahl Rekrutierung ohne Diskriminierung Ein hoher Strukturierungsgrad des Auswahlverfahrens kann bei der Rekrutierung von Führungskräften der geschlechtlichen Diskriminierung entgegenwirken. Genderneutrale Assessments zeigen Lösungsansätze auf, wie die Chancengleichheit gefördert werden kann. Von Sladjana Baumann Vermeintliche Chancengleichheit — Führungspositionen werden nach wie vor mehrheitlich durch Männer besetzt. Z war gleichen sich die Bildungsniveaus von Frauen und Männern tendenziell an. Dennoch ist nach wie vor lediglich ein Drittel der Führungsfunktionen in der Schweiz durch Frauen besetzt – ein Verhältnis, das übrigens seit 1996 relativ stabil geblieben ist. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang auch heute noch stereotype Vorstellungen der Entscheidungsträger von einer «guten» Führungskraft? Und inwiefern sind die eingesetzten Auswahlverfahren diskriminierungsfrei? Stereotype prägen Entscheide Personalentscheide bei der Rekrutierung oder bei Entwicklungs- und Beförderungsvorhaben werden über Beurteilungsprozesse wie Vorgesetztenbeurteilungen, Interviews oder Assessments gesteuert. Diese Prozesse zeichnen sich durch einen sozialen Charakter aus, sind immer auch 20 personalSCHWEIZ April 2015 von den beteiligten Personen geprägt und unterliegen damit dem Risiko von Wahrnehmungsverzerrungen aufgrund von Stereotypen. Nach jahrelanger Dominanz von Männern in Führungsfunktionen hat sich unter Mitarbeitenden und Entscheidungsträgern ein Stereotyp des guten Chefs etabliert: «Er» hat keine Unterbrüche in seiner Laufbahn und hegt hohe Ambitionen, ist immer präsent, in der Kommunikation dominant, wettbewerbsorientiert usw. Wird das Potenzial oder die Eignung von Frauen für Führungsfunktionen nach diesen Kriterien beurteilt, schneiden sie in der Tat schlechter ab als Männer – nicht weil sie weniger qualifiziert sind, sondern weil sie diesem Stereotyp nicht entsprechen. So ist beispielsweise nachgewiesen, dass Frauen eine weniger ausgeprägte Wettbewerbsorientierung als Männer mitbrin- gen. Selbst wenn Frauen die erwähnten stereotypen Verhaltensmuster zeigen, erreichen sie weniger Akzeptanz als Männer, weil sie damit den gesellschaftlichen Erwartungen widersprechen. Standards minimieren Verzerrungen Da Assessments bei der Führungskräfteauswahl und -entwicklung sehr häufig eingesetzt werden, werden wir als Assessmentanbieter immer wieder auf das Diskriminierungspotenzial dieses Instruments angesprochen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Diskriminierungsfreiheit von Personalentscheiden durch einen höheren Strukturierungsgrad des Verfahrens gesteigert werden kann. Und bekanntlich zeichnet sich ein professionell durchgeführtes Assessment gerade durch einen hohen Grad an Standardisierung aus. HR-Strategie Karrieren in der Lebensmitte Mehr Wunsch als Realität Das Potenzial von älteren Mitarbeitenden wird nach wie vor kaum genutzt. Eine aktuelle Untersuchung verdeutlicht, dass die betriebliche Praxis in krassem Widerspruch zu den Erkenntnissen der Altersforschung steht. Wie können Unternehmen Karrieren von älteren Mitarbeitenden besser fördern? Von Cornelia Klossner und Norbert Thom I n der wissenschaftlichen Debatte besteht seit geraumer Zeit eine intensive Auseinandersetzung mit den Potenzialen älterer Personen. Obwohl dadurch ungünstige Feststellungen, wie etwa die Abnahme der Leistungsfähigkeit mit fortschreitendem Alter, weitestgehend widerlegt werden konnten, scheint sich eine negative Stigmatisierung von Älteren in der Praxis beharrlich zu halten. Dies überrascht umso mehr, als Eigenschaften, die Unternehmen als positiv und wichtig einschätzen, in der Forschung vielfach gerade als Stärken der Älteren gelten. Zugespitzt ausgedrückt, erfreuen sich ältere Beschäftigte einerseits einer zunehmenden wissenschaftlichen Wertschätzung, fallen andererseits aber einer betrieblichen Geringschätzung zum Opfer. Dies zeigt sich unter anderem an der starken Jugendzentrierung bei der Rekrutierung und Personalentwicklung oder an häufigen Frühpensionierungen. 22 Komplexe Managementaufgabe Theoretisch wertvoll — die Stärken älterer Mitarbeitender werden in der Praxis noch kaum genutzt. Diesem Spannungsfeld zwischen Forschung und Praxis widmet sich eine umfassende Untersuchung des Instituts für Organisation und Personal (IOP) der Universität Bern (Klossner, Cornelia: Karrieren in der Lebensmitte. Beitrag zur Theorieentwicklung anhand einer qualitativen Analyse, Hamburg 2015). Ziel der qualitativen Untersuchung ist es, Möglichkeiten für die praktische Gestaltung von Karriereverläufen in der Mitte des Lebens aufzuzeigen. Dafür wurde die Personalpolitik von vier Schweizer Arbeitgebern untersucht, darunter ein Global Player, eine KMU-Tochter eines internationalen Konzerns, ein grosser Verein im Verkehrsbereich und eine öffentliche Verwaltung. Das zentrale Ergebnis der Untersuchung ist, dass Karrieren in der Lebensmitte als komplexe Managementaufgabe zu verstehen sind. Die wichtigsten Befunde werden im Folgenden vorgestellt. personalSCHWEIZ April 2015 Demografie als Haupttreiber Gemäss verschiedenen Umfragen geht der grösste Anpassungsdruck für die Schweiz von der demografischen und technologischen Entwicklung sowie dem Wertewandel aus. Bisherige Forschungsarbeiten identifizieren allem voran den demografischen Wandel als Haupttreiber für die untersuchte Thematik. Der steigende Anteil an älteren Beschäftigten zwingt die Betriebe, innovative personalwirtschaftliche Konzepte hinsichtlich der Karrieren in der Lebensmitte zu entwickeln. Weitere wichtige Einflussfaktoren sind: die Wirt- schaftslage, der Arbeitsmarkt, veränderte Berufsbiografien, die Bildungssysteme, die politischen Rahmenbedingungen sowie der technologische Fortschritt. Des Weiteren wird die Ausgestaltung der Karrieren in der Lebensmitte von den verschiedenen Anspruchsgruppen eines Unternehmens geprägt. So beeinflussen zum Beispiel die Bedürfnisse von Kunden den Karriereweg. Darüber hinaus prägen auch die Medien das vorherrschende Altersbild. Werte kritisch hinterfragen Die in einem Unternehmen als Ausdruck der Managementphilosophie und der Unternehmenspolitik gelebten Einstellungen, Werte und Normen sind bei der Ge- HR-Strategie Arbeitszeiterfassung Endlich Klarheit? Die Arbeitszeiterfassung sorgt zurzeit in vielen Unternehmen für Unsicherheiten. Eine Verordnungsanpassung soll noch in diesem Jahr Klarheit schaffen. Von Ralph Hofbauer D as kantonale Arbeitsinspektorat überprüft stichprobenweise oder auf Anzeige hin, ob die Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit einhalten. Um dies belegen zu können, ist eine Arbeitszeiterfassung nötig. Für wen gilt die Erfassungspflicht? Seit dem 1. Januar 2014 ergänzt eine Weisung des SECO betreffend Kontrollen der Arbeitszeiterfassung die Regelung der Zeiterfassung im Arbeitsgesetz (ArG) und in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1). Nach der Weisung des SECO bestehen drei Kategorien von Arbeitnehmenden: • Keine Arbeitszeiterfassung: Topmanager, Geschäftsleitungsmitglieder und vergleichbare Funktionen • Vereinfachte Arbeitszeiterfassung mit täglicher Dokumentation der Arbeitszeit: Kaderleute mit Weisungsrecht und/oder Ergebnisverantwortung, Projektleiter, Führungsaufgaben mit grossem Handlungsspielraum usw. • Arbeitszeiterfassung gemäss Artikel 73 ArGV 1: alle übrigen Arbeitnehmer Die vollständige Zeiterfassung ist zwingend für alle Arbeitnehmenden, auf welche die Arbeits- und Ruhezeiten des ArG anwendbar sind. Dies betrifft Angestellte sämtlicher privater Unternehmen, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben, Gärtnereien, Fischereibetrieben und privaten Haushaltungen. Gemäss Art. 73 Abs. 1 ARGV 1 zu erfassen sind: • die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, inklusive Ausgleichsund Überzeitarbeit sowie ihre Lage; • die gewährten wöchentlichen Ruheoder Ersatzruhetage, soweit diese nicht regelmässig auf einen Sonntag fallen, sowie • die Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr. 28 personalSCHWEIZ April 2015 Die Stempeluhr ist ein Auslaufmodell, dennoch muss die Arbeitszeit weiterhin erfasst werden. Es muss für jeden Mitarbeitenden nachvollziehbar sein, wann er gearbeitet, die Pausen bezogen und die Arbeit beendet hat. Mit welchen Mitteln die Arbeitszeit erfasst wird, ist den Betrieben überlassen. HR-Tool online Übersicht Möglichkeiten Arbeitszeiterfassung Diese Übersicht zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung auf. Download: www.personal-schweiz.ch Aktuelle Verordnungsanpassung In den letzten Jahren hat sich die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags vergrössert. Immer mehr Mitarbeitende arbeiten flexibel. Seit 2009 versuchten die Sozialpartner, das SECO und das Parlament deshalb, eine Vereinfachung der Arbeitszeiterfassung zu erreichen. Im Februar 2015 wurde ein Einigungsvorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann von den Sozialpart- nern bereinigt. Die Einigung ergänzt die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes mit zwei Artikeln: • Erstens soll auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden können bei Mitarbeitenden mit einem AHV-pflichtigen Lohn von über 120 000 Franken (inkl. Boni), welche über sehr grosse Arbeitszeitsouveränität verfügen. Zudem muss der Verzicht im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmens-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen. • Zweitens kann eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft erfolgen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) will diese Verordnungsanpassung im dritten Quartal 2015 in Kraft setzen. So soll für Unternehmen, Mitarbeitende und Vollzugsbehörden Klarheit geschaffen und die administrative Belastung abgebaut werden. Personalarbeit in der Praxis Digitalbasierte Mitarbeitertypologie Die digitale Kluft überwinden Während die jüngeren Mitarbeitenden mit digitalen Medien aufgewachsen sind, müssen sich ältere Generationen erst noch an die Folgen der Digitalisierung gewöhnen. Welche Herausforderungen stellen sich, wenn Digital Natives auf Digital Immigrants und Analog Seniors treffen? Von Anne M. Schüller D er Weg in die Zukunft ist klar: Alles, was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert. Der stationäre Arbeitsplatz und das eigene Büro werden im Zuge dessen zurückgedrängt. Selbstorganisation, Fernanwesenheit, eine mobile Arbeitskultur, flexible Arbeitszeitmodelle, virtuelle Teams und das Home Office rücken nach vorn. Man umgibt sich mit den jeweils besten Leuten für ein bestimmtes Projekt. So werden Unternehmen zu Drehkreuzen, zu Oasen für digitale Nomaden und von «Kollaborateur-Satelliten» umkreist. Doch die zunehmende Digitalisierung prägt nicht nur neue Formen der Zusammenarbeit, sie verändert auch die Unternehmenskultur. Die Social-Media-affine Smartphone-Elite hat mit der Umgestaltung längst begonnen. Sie ist werteorientiert, selbstbewusst, verspielt, autonom. Der versierte Umgang mit Online-Medien ist ihr wichtigstes Kapital. Das Meistern von Bits und Bytes, den Grundbausteinen der digitalen Welt, nennt sie «Arbyte» (Peter Glaser). Die Aussicht, bei einem Arbeitgeber wieder in die analoge Steinzeit zurückzufallen, ist entsetzlich für sie. Wer kein passendes Arbeitsumfeld bieten kann, kommt für sie nicht in Betracht. Die junge Generation erwartet moderne Büros und ein lockeres Miteinander, wie sie es aus ihrer vernetzten, durchdigitalisierten Freizeit kennt. Drei Generationen, drei Typen «Kürzlich haben wir einen Zwanzigjährigen eingestellt, der hat noch nie eine E-Mail geschrieben», hat mir neulich ein stark Ergrauter erzählt. Die Kluft zwischen den Generationen könnte derzeit grösser nicht sein. Während für manche jüngeren Leute das Mailen schon 32 personalSCHWEIZ April 2015 Zwei Welten treffen aufeinander: Die Kluft zwischen Digital Natives und Analog Seniors ist gross. Schnee von vorgestern ist, weil sie nur noch über WhatsApp & Co. kommunizieren, türmt sich in den Teppichetagen noch jede Menge ausgedrucktes Papier. Doch es gibt keine Wahl: Die digitale Transformation ist in vollem Gange. Um diesem Wandel gerecht zu werden, wird eine Mitarbeiter-Typologie benötigt, die auf Digitalisierungsreife basiert. Die drei Grundtypen sind: • Digital Natives – die neue Workforce • Digital Immigrants – die «Inbetweens» • Analog Seniors – die alten Hasen Mit all diesen Typen kommen Organisationen und ihre Führungskräfte, unabhängig von Unternehmensgrösse und Bran- che, bereits heute und in Zukunft noch mehr in Kontakt. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, wie sie ticken, um effizient mit ihnen zusammenarbeiten zu können. 1. Digital Natives Die nach 1980 geborenen und im Internetzeitalter sozialisierten Digital Natives stehen für Autonomie und Gestaltungsraum, für Gleichrangigkeit und Selbstorganisation. Vor allem die Elite dieser Generation Y sucht verstärkt danach, ihre Individualität zu leben und Fremdbestimmung zu minimieren. Sie will Selbstwirksamkeit spüren und nicht zum Spielball Dritter, der Umstände oder des Schicksals werden. Werte & Kompetenzen HR-Manager in der Praxis «Den regen Wechsel bewältigen» Die Fundraising-Agentur Corris rekrutiert jährlich rund 1000 Temporärmitarbeitende. HR-Leiterin Miryam Ruoss über die Herausforderungen im Umgang mit einer derart dynamischen Belegschaft. Interview geführt von Ralph Hofbauer personalSCHWEIZ: Frau Ruoss, wie spendenfreudig sind die Schweizer? Miryam Ruoss: Die Schweizer haben ein grosses Herz, das belegen internationale Spendenvergleiche. Das Spendenvolumen für Hilfswerke in der Schweiz betrug 2013 gemäss einer Zewo-Studie rund 1,7 Milliarden Franken. Damit hat sich das Volumen zum siebten Mal in Folge erhöht. Sie rekrutieren pro Jahr rund 1000 Temporärangestellte, die für Corris im Auftrag verschiedenster NonProfit-Organisationen um Spenden werben. Welche Strategie ist bei der Rekrutierung dieser «Dialoger» am erfolgversprechendsten? Wir versuchen, unsere Zielgruppe – kommunikative und idealistische Menschen wie Studenten und Schüler – über die für sie relevanten Medien anzusprechen. Wir schalten dazu Google-Adwords-Anzeigen und Inserate in «20 Minuten». Auch mithilfe von Facebook und Netzwerken wie Xing und LinkedIn suchen wir gezielt Menschen, die sich für eine gute Sache engagieren wollen. Viele «Dialoger» gewinnen wir dank reger Mund-zu-MundPropaganda von bestehenden und ehemaligen Angestellten. Das Werben um Spenden ist relativ hart und erfordert viel Ausdauer. Wie machen Sie diese anspruchsvolle Aufgabe für die Zielgruppe attraktiv? Wir versuchen, unseren Mitarbeitenden im gegebenen Umfeld einen möglichst attraktiven Job zu bieten. Wir bieten Dialogern wie auch unserem Büropersonal flexible Arbeitsmodelle an und ermöglichen Teilzeitarbeit auf allen Hierarchiestufen. Zudem passen wir die Löhne regelmässig an. Darüber hinaus entwickeln wir die Schulungsmassnahmen für Dialoger, Teamleiter und Koordinatoren kontinu- 42 personalSCHWEIZ April 2015 ierlich weiter. Mein Team und ich führen auch regelmässig Standortgespräche mit Dialogern durch. 2013 wurde für alle Mitarbeitenden, die eventuelle Arbeitsprobleme nicht intern lösen können, eine unabhängige Ombudsstelle eingeführt. An diese können sich Dialoger kostenlos und anonym wenden. Der «Dialoger»-Job ist vor allem bei Studierenden als SemesterferienJob beliebt. Wie gehen Sie mit der hohen Fluktuation um? Unsere «Dialoger» arbeiten durchschnittlich drei bis vier Wochen für uns. Es gibt aber auch Mitarbeitende, welche uns über Monate oder Jahre treu bleiben und immer wieder Arbeitseinsätze leisten. Um den regen Mitarbeiterwechsel bewältigen zu können, haben wir eigens ein kleines und erfahrenes Team, welches sich der aufwendigen administrativen Prozesse annimmt. Auch bei einer Anstellung von nur wenigen Tagen oder Wochen unterscheidet sich der Aufwand nicht von jenem bei fest angestellten Mitarbeitenden. Unser professionelles und gut eingespieltes Innendienst-Team ist in der Lage, diese Aufgabe effizient zu erledigen. Welche Herausforderungen stellen sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht bei Temporärmitarbeitenden im Vergleich zu Festangestellten? Für viele «Dialoger» ist es die erste Anstellung überhaupt. Unsere Herausforderung besteht daher darin, jedes Jahr rund 1000 Leute immer wieder mit den für alle geltenden Rechten und Pflichten eines Arbeitnehmers vertraut zu machen. Ansonsten sehen wir keine bedeutenden Unterschiede. Mit welchen Projekten beschäftigt sich Ihre HR-Abteilung zurzeit? Wir sind momentan damit beschäftigt, die Zeiterfassung aller «Dialoger» und ihrer Vorgesetzten von Papier auf eine digitale Lösung umzustellen. Mit unserem Partner Ergon Informatik AG haben wir dazu eine einfache und effiziente Zusatzfunktion in unsere Corris-App integriert. Die Einführung dieser elektronischen Zeiterfassung auf Tablet-Computern wird in den nächsten Wochen erfolgen. Wir sind zudem dabei, einen Talent-Pool mit unseren «Dialogern» zu bilden. Wir wollen damit ihr Potenzial frühzeitig erkennen, sie noch besser fördern und an unser Unternehmen binden. Zur Person Miryam Ruoss ist seit 2012 Leiterin Human Resources und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der Corris AG. Die Fundraising-Agentur mit Sitz in Zürich beschäftigt rund 75 fest angestellte Mitarbeitende sowie jährlich rund 1000 Temporärmitarbeitende. Miryam Ruoss lernte ihr Handwerk als HR-Assistentin bei einer renommierten Rückversicherungsgesellschaft. Anschliessend war sie als HR-Manager bei einem US-Kosmetikunternehmen tätig. Im Jahr 2004 erlangte sie ihr eidgenössisches Diplom als Personalfachfrau. Seither hat sie sich stetig weitergebildet, u.a. mit einem CAS in Arbeitsrecht.
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