Pressemitteilung 26. März 2015 Aufzeichnungspflicht nach Mindestlohngesetz Tagesnachweis ausreichend Seit Anfang des Jahres gilt das Mindestlohngesetz. Der Gesetzgeber hat gleichzeitig neue Aufzeichnungspflichten geschaffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind spätestens nach einer Woche zu erstellen und dann mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Was bedeutet das für angestellte Fahrlehrer, die ohnehin täglich den Tagesnachweis ausfüllen müssen? Sind nun zwei Dokumente über die Arbeitszeit eines angestellten Fahrlehrers zu führen? Klarheit bringt die Antwort auf eine entsprechende Anfrage beim Zoll: „Sofern sich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Fahrlehrer (einschließlich etwaiger Theoriestunden) bereits aus anderen Arbeitszeitaufzeichnungen ergibt - wie z. B. aus den Tagesnachweisen gemäß § 18 Abs. 2 Fahrerlehrergesetz - sind keine weiteren Aufzeichnungen erforderlich.“ Damit sind Tagesnachweise ausreichend und es müssen keine weiteren Aufzeichnungen über die Arbeitszeit vorgenommen werden. Da die Tagesnachweise als steuerlich relevante Daten gelten, müssen sie übrigens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, und nicht nur zwei Jahre. MOVING ist eine Interessensvereinigung europäischer Verkehrsverlage und Unternehmungen, die im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung tätig sind. MOVING möchte durch weitergehende Professionalisierung der Fahrerlaubnis-Ausbildung in allen Führerschein-Klassen sowie Förderung von Verkehrserziehung in Kita und Schule einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Pressekontakt: Antje Janßen MOVING International Road Safety Association e. V. Schumannstraße 17 10117 Berlin T: 030/ 25 74 16 70 E: [email protected] www.moving-roadsafety.com M O V I N G In t e r n a t i o n a l R o a d S a f e t y A s s o c i a t i o n e . V . | P r ä s i de n t : J ö r g - Mi c h a e l S a t z | U S t . - I d N r . : D E 2 8 1 8 8 5 0 5 4 A m ts geri c ht C harl otte nbur g V R 31089 B | B e rl i ner S pa rk as s e | IB A N : D E 411005 000 0019 008 57 54 | B IC : B E LA D E B E
© Copyright 2024 ExpyDoc