Amts- und Informationsblatt Ausgabe 3/2011, Erscheinungstag 28.02.2011 Seiffen Deutschneudorf Heidersdorf VORANKÜNDIGUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seiffen Deutschneudorf Heidersdorf Erscheinungstag 21.05.2015 Wahlbekanntmachungen für die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis sowie die Haus des Gastes Seiffen Samstag,Öffentliche 02.04.2011 Bekanntmachung derClub zugelassenen R - Members a tribute Wahlvorschläge to Rammstein für die Wahl zum Vorbands: „Shakediemess“ und „Meister der Lügen“ Bürgermeister Titelblattentwurf: Hans Reichelt in der Gemeinde Heidersdorf Einlass: 21.00 am Uhr (siehe Seite 5) REDAKTIONSSCHLUSS Beginn: 21.30 Uhr für das Aprilheft 2011 ist der 21. März 2011, 12.00 Uhr in der Bibliothek Seiffen Sonntag, dem 7. Juni 2015 Anfragen unter Telefon: 037362 /87712 Grafik: Hans Reichelt Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Seiffen: Seiffen: Telefon: Telefon: 037362/8770, 037362/87 70,Fax: Fax:87777 8 77 77 Meldestelle, Meldestelle, Telefon Telefon 87731 87731 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: Internet: www.seiffen.de www.seiffen.de Montaggeschlossen Montag Termine nach Vereinbarung Dienstag 8.00–12.00 Dienstag 8.00–12.00 Uhr Uhr 13.00–18.00 13.00–18.00 Uhr Uhr Mittwochgeschlossen Mittwoch Termine nach Vereinbarung Donnerstag Donnerstag 8.00–12.00 8.00–12.00 Uhr Uhr 13.00–16.00 13.00–16.00 Uhr Uhr Freitag 8.00–12.00 Freitag 8.00–12.00 Uhr Uhr Gemeindeverwaltung Deutschneudorf: Gemeindeverwaltung Heidersdorf: Sprechzeiten der Gemeindeverwaltungen Telefon: 037368/218, Fax: 449 Telefon: 037361/45212, Fax: 4322 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.deutschneudorf.de Gemeindeverwaltung Deutschneudorf Internet: www.heidersdorf.de Gemeindeverwaltung Heidersdorf: im Haus der erzgebirgischen Tradition: Telefon: 037361/45212 MontagTelefon: Termin nach Vereinbarung Dienstag Fax: 9.00–12.00 Uhr 13.00–17.30 Uhr donnerstags 037368/218 037361/4322 Dienstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr Mittwoch E-Mail: 9.00–12.00 Uhr E-Mail: [email protected] [email protected] Mittwoch Termin nach Vereinbarung DonnerstagInternet: 9.00–12.00 Uhr Internet: www.deutschneudorf.de www.heidersdorf.de Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–17.00 Uhr ➔ Das Rathaus bleibt am Donnerstag, den Uhr Dienstag 15.00–18.00 Uhr 13) Freitag Donnerstag 8.00–12.0015.00–17.00 Uhr 10. März 2011 geschlossen (siehe Seite H In Wahlangelegenheiten gelten die dafür bekannt gemachten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung! Sonderdruck Seite 2 Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. Erzgebirgskreis Öffentliche Bekanntmachung WAHLBEKANNTMACHUNG 1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015. 2. Die Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums 62401 Bergsiedlung, Kastanienweg, Steinhübel, Am Rathaus, Am Reicheltberg, Feldweg, Wettinhöhe, Gartenweg, Hauptstr. 3-116, Jahnstr., Am Schindelberg, An der Binge, Bahnhofstr., Bergmannsweg, Deutschneudorfer Str. 1-28A, Glashüttenweg 1-10, Neuhausener Str., Pfarrweg, Schmelzhüttenweg, Waldweg 1-5 Feuerwehr Seiffen, Jahnstraße 15 62402 Alte Dorfstr., Hauptstr. 118-205, Mittelstr., Nussknackerstr., Oberheidelberger Str., Schwartenbergweg, Anton-GüntherStr., Badstr., Berggasse, Glashüttenweg 11-39, Kurhausstr., Wiesenweg, Waldweg 6-15, Ahornbergweg Haus des Gastes, Hauptstraße 156 -barrierefrei- 62403 Deutschneudorfer Str. 31-60, Katharinaberger Weg, Mühlbergweg, Oberseiffenbacher Str., Schulstr., Wildbachweg, Brüderweg Wildsbacher Hof, Oberseiffenbach Mühlbergweg 28 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zi.4, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb., zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißlicher Farbe. Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Seite 3 Sonderdruck 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und für einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort/Datum Unterschrift Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015 Wittig Bürgermeister Sonderdruck Seite 4 Gemeinde Deutschneudorf Erzgebirgskreis Öffentliche Bekanntmachung WAHLBEKANNTMACHUNG 1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015. 2. Die Gemeinde Deutschneudorf ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. Bezeichnung des Wahlraums Abgrenzung des Wahlbezirks 62407 Ortsteil Deutscheinsiedel mit Brüderwiese 62408 Deutschneudorf mit den Ortslagen Deutschkatharinenberg und Oberlochmühle ehem. Schule Deutscheinsiedel, Neuhausener Straße 17 -barrierefreiHuthaus „Fortuna-Stollen“, Deutschkatharinenberg 14 -barrierefrei- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. In der Gemeinde Deutschneudorf wird kein Briefwahlvorstand gebildet. Die Wahlbriefe werden dem Wahlvorstand des Wahlbezirkes 62407 übergeben. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißlicher Farbe. Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Seite 5 Sonderdruck 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und für einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort/Datum Unterschrift Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015 Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf Sonderdruck Seite 6 Gemeinde Heidersdorf Erzgebirgskreis Öffentliche Bekanntmachung WAHLBEKANNTMACHUNG 1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 finden gleichzeitig die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Heidersdorf und die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015. 2. Die Gemeinde Heidersorf bildet einen Wahlbezirk (62410). Der Wahlraum wird in der Turnhalle, Olbernhauer Straße 7, 09526 Heidersdorf, -barrierefrei-, eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. In der Gemeinde Heidersdorf wird kein Briefwahlvorstand gebildet. Die Wahlbriefe werden dem Wahlvorstand des Wahlbezirkes 62410 übergeben. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von grüner Farbe. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißlicher Farbe. Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind von gelber Farbe. Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat für die Bürgermeisterwahl und für die Landratswahl je eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Seite 7 Sonderdruck 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss die amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und für einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort/Datum Unterschrift Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015 Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf Sonderdruck Seite 8 Gemeinde Heidersdorf Erzgebirgskreis ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Heidersdorf am Sonntag, dem 07. Juni 2015 Der Wahlausschuss hat folgende Wahlvorschläge in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages (Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort) Bewerber (Familienname, Vorname) Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) Parteilose Bürgerinitiative Heidersdorf e.V., PBI Börner, Andreas Kfz-Meister 1949 Kohlenstraße 1, 09526 Olbernhau Reichelt Reichelt, Holm Vermögensberater 1963 Alte Straße 9, 09526 Heidersdorf Die Wahlvorschläge erfolgen entsprechend § 20 Abs. 6 i. V. m. Abs. 5 KomWO. Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015 Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Seiffen, Telefon: 037362 877-10 Fax: 037362 877-77 Redaktionelle Zusammenstellung: Bibliothek Seiffen, Telefon: 037362/8288, E-Mail: [email protected] Gesamtherstellung: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestraße 7, 09496 Marienberg, Tel. 03735 9164-42, Fax 03735 916450 Auflage: 2.500 Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles ist für die Gemeinde Seiffen Bürgermeister Martin Wittig, für die Gemeinde Heidersdorf Bürgermeister Dieter Lippmann und für die Gemeinde Deutschneudorf Bürgermeister Heinz-Peter Haustein. Für den Inhalt der anderen Beiträge zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie die dafür geltende Satzung. Wir gehen davon aus, dass die auf Fotos abgebildeten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben. Nachlesbar ist das Amtsblatt ab dem letzten Werktag im Internet unter www.seiffen.de/rathaus/amtsblatt/
© Copyright 2024 ExpyDoc