Sonderdruck Wahl

Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 3/2011, Erscheinungstag 28.02.2011
Seiffen
Deutschneudorf
Heidersdorf
VORANKÜNDIGUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Seiffen
Deutschneudorf
Heidersdorf
Erscheinungstag 21.05.2015
Wahlbekanntmachungen
für die Wahl des
Landrats
im Erzgebirgskreis
sowie die
Haus des Gastes Seiffen
Samstag,Öffentliche
02.04.2011
Bekanntmachung
derClub
zugelassenen
R - Members
a tribute
Wahlvorschläge
to Rammstein
für die Wahl zum
Vorbands:
„Shakediemess“ und „Meister der Lügen“
Bürgermeister
Titelblattentwurf: Hans Reichelt
in der Gemeinde
Heidersdorf
Einlass: 21.00 am
Uhr
(siehe Seite 5)
REDAKTIONSSCHLUSS
Beginn: 21.30 Uhr
für das Aprilheft 2011
ist der 21. März 2011, 12.00 Uhr
in der Bibliothek Seiffen
Sonntag, dem 7. Juni 2015
Anfragen unter Telefon: 037362 /87712
Grafik: Hans Reichelt
Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung Seiffen:
Seiffen:
Telefon:
Telefon: 037362/8770,
037362/87 70,Fax:
Fax:87777
8 77 77
Meldestelle,
Meldestelle, Telefon
Telefon 87731
87731
E-Mail:
[email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet:
Internet: www.seiffen.de
www.seiffen.de
Montaggeschlossen
Montag
Termine nach Vereinbarung
Dienstag
8.00–12.00
Dienstag
8.00–12.00 Uhr
Uhr 13.00–18.00
13.00–18.00 Uhr
Uhr
Mittwochgeschlossen
Mittwoch
Termine nach Vereinbarung
Donnerstag
Donnerstag 8.00–12.00
8.00–12.00 Uhr
Uhr 13.00–16.00
13.00–16.00 Uhr
Uhr
Freitag
8.00–12.00
Freitag
8.00–12.00 Uhr
Uhr
Gemeindeverwaltung Deutschneudorf:
Gemeindeverwaltung Heidersdorf:
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltungen
Telefon: 037368/218, Fax: 449
Telefon: 037361/45212, Fax: 4322
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.deutschneudorf.de
Gemeindeverwaltung
Deutschneudorf Internet: www.heidersdorf.de
Gemeindeverwaltung Heidersdorf:
im Haus der erzgebirgischen Tradition:
Telefon: 037361/45212
MontagTelefon:
Termin
nach Vereinbarung
Dienstag Fax:
9.00–12.00
Uhr 13.00–17.30 Uhr
donnerstags
037368/218
037361/4322
Dienstag
8.00–12.00
Uhr 13.00–18.00 Uhr Mittwoch E-Mail:
9.00–12.00
Uhr
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Mittwoch
Termin
nach Vereinbarung
DonnerstagInternet:
9.00–12.00
Uhr
Internet:
www.deutschneudorf.de
www.heidersdorf.de
Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–17.00 Uhr ➔ Das Rathaus bleibt am Donnerstag, den
Uhr
Dienstag
15.00–18.00
Uhr 13)
Freitag Donnerstag
8.00–12.0015.00–17.00
Uhr
10. März 2011
geschlossen
(siehe Seite
H In Wahlangelegenheiten gelten die dafür bekannt gemachten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung!
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Seite 2
Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
Erzgebirgskreis
Öffentliche Bekanntmachung
WAHLBEKANNTMACHUNG
1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015.
2. Die Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr.
Abgrenzung des Wahlbezirks
Bezeichnung
des Wahlraums
62401
Bergsiedlung, Kastanienweg, Steinhübel, Am Rathaus, Am
Reicheltberg, Feldweg, Wettinhöhe, Gartenweg, Hauptstr.
3-116, Jahnstr., Am Schindelberg, An der Binge,
Bahnhofstr., Bergmannsweg, Deutschneudorfer Str. 1-28A,
Glashüttenweg 1-10, Neuhausener Str., Pfarrweg,
Schmelzhüttenweg, Waldweg 1-5
Feuerwehr Seiffen,
Jahnstraße 15
62402
Alte Dorfstr., Hauptstr. 118-205, Mittelstr., Nussknackerstr.,
Oberheidelberger Str., Schwartenbergweg, Anton-GüntherStr., Badstr., Berggasse, Glashüttenweg 11-39, Kurhausstr.,
Wiesenweg, Waldweg 6-15, Ahornbergweg
Haus des Gastes,
Hauptstraße 156
-barrierefrei-
62403
Deutschneudorfer Str. 31-60, Katharinaberger Weg,
Mühlbergweg, Oberseiffenbacher Str., Schulstr.,
Wildbachweg, Brüderweg
Wildsbacher Hof,
Oberseiffenbach
Mühlbergweg 28
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung des Briefwahlergebnisses
am Wahltag um 16.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zi.4, Am Rathaus 4,
09548 Kurort Seiffen/Erzgeb., zusammen.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißlicher Farbe.
Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe.
Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums
ausgehändigt.
Seite 3
Sonderdruck
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2
KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach
§ 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im
Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise
kennzeichnet.
6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung
sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein
gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der
Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel
muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
des Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und für einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein
Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert
ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Ort/Datum
Unterschrift
Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015
Wittig
Bürgermeister
Sonderdruck
Seite 4
Gemeinde Deutschneudorf
Erzgebirgskreis
Öffentliche Bekanntmachung
WAHLBEKANNTMACHUNG
1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015.
2. Die Gemeinde Deutschneudorf ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr.
Bezeichnung
des Wahlraums
Abgrenzung des Wahlbezirks
62407
Ortsteil Deutscheinsiedel mit Brüderwiese
62408
Deutschneudorf mit den Ortslagen
Deutschkatharinenberg und Oberlochmühle
ehem. Schule
Deutscheinsiedel,
Neuhausener Straße 17
-barrierefreiHuthaus „Fortuna-Stollen“,
Deutschkatharinenberg 14
-barrierefrei-
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte wählen kann.
In der Gemeinde Deutschneudorf wird kein Briefwahlvorstand gebildet.
Die Wahlbriefe werden dem Wahlvorstand des Wahlbezirkes 62407 übergeben.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißlicher Farbe.
Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe.
Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums
ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2
KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach
§ 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im
Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise
kennzeichnet.
Seite 5
Sonderdruck
6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung
sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein
gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der
Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel
muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
des Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und für einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein
Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert
ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Ort/Datum
Unterschrift
Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort
Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde
für die Gemeinde Deutschneudorf
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Seite 6
Gemeinde Heidersdorf
Erzgebirgskreis
Öffentliche Bekanntmachung
WAHLBEKANNTMACHUNG
1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 finden gleichzeitig
die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Heidersdorf und
die Wahl des Landrats im Erzgebirgskreis
statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015.
2. Die Gemeinde Heidersorf bildet einen Wahlbezirk (62410).
Der Wahlraum wird in der Turnhalle, Olbernhauer Straße 7, 09526 Heidersdorf,
-barrierefrei-, eingerichtet.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte wählen kann.
In der Gemeinde Heidersdorf wird kein Briefwahlvorstand gebildet.
Die Wahlbriefe werden dem Wahlvorstand des Wahlbezirkes 62410 übergeben.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von grüner Farbe.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißlicher Farbe.
Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind von gelber Farbe.
Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums
ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat für die Bürgermeisterwahl und für die Landratswahl je eine Stimme.
Die Stimmzettel enthalten die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.
2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der
nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im
Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise
kennzeichnet.
Seite 7
Sonderdruck
6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung
sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein
gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der
Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Die Stimmzettel
müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise
gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
die amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und für einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein
Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert
ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Ort/Datum
Unterschrift
Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort
Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde
für die Gemeinde Heidersdorf
Sonderdruck
Seite 8
Gemeinde Heidersdorf
Erzgebirgskreis
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Heidersdorf
am Sonntag, dem 07. Juni 2015
Der Wahlausschuss hat folgende Wahlvorschläge in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 zugelassen:
Bezeichnung
des Wahlvorschlages
(Name der Partei/Wählervereinigung,
Kurzbezeichnung/Kennwort)
Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
Parteilose
Bürgerinitiative
Heidersdorf e.V.,
PBI
Börner, Andreas
Kfz-Meister
1949
Kohlenstraße 1,
09526 Olbernhau
Reichelt
Reichelt, Holm
Vermögensberater
1963
Alte Straße 9,
09526 Heidersdorf
Die Wahlvorschläge erfolgen entsprechend § 20 Abs. 6 i. V. m. Abs. 5 KomWO.
Kurort Seiffen/Erzgeb., 13.05.2015
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf
Impressum:
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Seiffen, Telefon: 037362 877-10
Fax: 037362 877-77
Redaktionelle Zusammenstellung:
Bibliothek Seiffen, Telefon: 037362/8288,
E-Mail: [email protected]
Gesamtherstellung:
Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestraße 7,
09496 Marienberg, Tel. 03735 9164-42, Fax 03735 916450
Auflage: 2.500
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles
ist für die Gemeinde Seiffen Bürgermeister Martin Wittig, für die
Gemeinde Heidersdorf Bürgermeister Dieter Lippmann und für die
Gemeinde Deutsch­neudorf Bürgermeister Heinz-Peter Haustein.
Für den Inhalt der anderen Beiträge zeichnet der Verfasser selbst
verantwortlich. Bitte beachten Sie die dafür geltende Satzung.
Wir gehen davon aus, dass die auf Fotos abgebildeten Personen
ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben.
Nachlesbar ist das Amtsblatt ab dem letzten Werktag im Internet unter
www.seiffen.de/rathaus/amtsblatt/