VERBANDSGEMEINDE MEISENHEIM AMTSBLATT Jahrgang 41 Donnerstag, den 9. April 2015 Nr. 15/2015 Kinderferienbetreuung für schulpflichtige Kinder in den Sommerferien Gratulation zum Abitur 2015 Liebe Abiturientinnen, liebe Abiturienten, In der Zeit vom 17. bis 28.08.2015 bietet die Verbandsgemeinde Meisenheim, zwei Wochen lang, jeweils von montags bis freitags eine Sommerferienbetreuung mit Spiel, Spaß und guter Unterhaltung an. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren. herzlichen Glückwunsch zum Abitur. Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie diese wichtige Prüfung bestanden haben. Sie können stolz auf Ihre Leitungen sein. Wie treffen uns morgens immer um 8.00 Uhr zum gemeinsamen Frühstück, welches von zu Hause mitgebracht werden muss. Das Programm endet um 17.00 Uhr. Damit haben Sie sich erfolgreich eine gute Basis für Ihre berufliche und persönliche Zukunft geschaffen. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf voraussichtlich 50,-- Euro/ Woche (Mittagsessen, ein Nachmittagssnack (Obst) und Getränke (Wasser) sind darin enthalten). Kosten, die durch die Teilnahme an Ausflügen entstehen, werden gesondert berechnet. Im Namen der Verbandsgemeinde Meisenheim gratuliere ich allen Abiturientinnen und Abiturienten in unserer Verbandsgemeinde. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Die Ausschreibung mit Teilnahmeerklärungen ist unter www.meisenheim.de veröffentlicht oder sie rufen unter 06753/121-20 an. Dietmar Kron Bürgermeister Geplant sind dieses Jahr folgende Aktivitäten: Geocaching, Pfeil und Bogen, Walderlebnis, Ausflug zum rheinlandpfälzischen Freilichtmuseum Bad Sobernheim (mit Entdeckungsreise und historischer Baustelle), Barfußpfad Bad Sobernheim, Fußballcamp, Biathlon, Slackline, Tanzen, Gesunde Ernährung (von der Ernte bis in den Kochtopf), T-Shirt batiken, Tennis, Workshop Minitrampolin und Klettern, Schwimmbadbesuch uvm. Meisenheim - Integrative Realschule - VOLKSBILDUNGSWERK MEISENHEIM Elternsprechtag am Freitag, 17. April 2015 Sonntag, 12. April 2015, 17 Uhr Meisenheim, Haus der Begegnung Am Freitag, 17. April 2015, findet in unserer Schule ein Elternsprechtag statt. An diesem Tag können die Eltern mit allen Lehrkräften unserer Schule in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Gespräche führen. Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag keinen Unterricht. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können die Erziehungsberechtigten sich entweder persönlich oder durch ihr Kind bei dem jeweiligen Lehrer einen Termin geben lassen. Ekaterina Derzhavina Dozentin am Tschaikowsky-Konservatorium Moskau Preisträgerin internationaler Klavierwettbewerbe Zur Berufsberatung der Jugendlichen steht Ihnen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit zur Verfügung. PROGRAMM: Die Schüler/innen der Klassenstufe 10 werden im Foyer des Hauptgebäudes Kaffee und Kuchen anbieten. J. S. Bach: Suite E-Dur G. F. Händel: Suite d-Moll J. Haydn: Variationen Es-Dur M. Ravel: Valses nobles et sentimentales Einen Wegweiser finden Sie in allen Eingangsbereichen. Ferner wird darum gebeten, nicht auf dem Busparkplatz zu parken. Am Nachmittag steht der Platz zum Parken ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Abtweiler Löllbach • • Becherbach • Breitenheim Meisenheim • Raumbach • • Callbach Rehborn 10 Euro, Schüler 5 Euro Kartenvorbestellung Tel. 06753-2207 • • Desloch • Hundsbach • Jeckenbach • Lettweiler • Reiffelbach • Schmittweiler • Schweinschied Amtsblatt Meisenheim Donnerstag, den 9. April 2015 Seite 2 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Obertor 13, 55590 Meisenheim Tel. 06753/121-0, Fax 06753/121-17, www.meisenheim.de, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag - Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Redaktionsschluss Amtsblatt: Freitag: 11.00 Uhr Anzeigen-Annahmeschluss: Montag: 14.00 Uhr NOTRUFE/BEREITSCHAFTSDIENSTE Notruf Polizeiinspektion Lauterecken Nichtpolizeilicher Notruf Ambulantes Hilfezentrum Meisenheim Alten und Krankenpflege A K F, Rathausgasse 8 , Meisenheim Bürozeiten Mo.- Fr. 8:00 - 16:00 24 Stunden erreichbar - Tel. 06753 / 963277 Pflegestützpunkt/ Beratung und Koordinierung Kostenlose, individuelle, vertrauliche Beratungsstelle für alte, kranke, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Beratung über Pflege- Hilfs- und Entlastungsangebote im häuslichen und stationären Bereich. Ansprechpartnerinnen: Christa Herzog, Marlene Jänsch, Stefanie Klein. Tel.: 06751/8557922/23 Fax: 06751/8557924. Felke-Center, Kreuzstraße 10, 55566 Bad Sobernheim. Zuständig für die Verbandsgemeinden Meisenheim und Bad Sobernheim Bereitschaftsdienste 110 Tel. 06382-9110 112 -Feuer, Rettungsdienst, Notarzt und KrankentransportGesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenbergstr. 31 Tel. 06753-910-0 Notruf Pflegebett (auch Hebammenhilfe) 19222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Meisenheim Tel. 116117 (ohne Vorwahl) Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim Öffnungszeiten: Mittwoch 14 Uhr – Donnerstag 7 Uhr Freitag 16 Uhr – Montag 7 Uhr an Feiertagen – Vorabend 18 Uhr – Folgewerktag 7 Uhr Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer Tel. 0180/5040308 Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Augenärztlicher Notfallbereitschaftsdienst Für den Raum Bad Kreuznach – Bad Sobernheim (incl. Meisenheim) – Kirn – Idar-Oberstein – Simmern Die Dienstbereitschaft an Wochenenden und an Feiertagen besteht, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, von Samstag, 7.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr (an Feiertagen entsprechend): Dr. Chantzaras, Kastellaun Tel. 06762/963090 + 0171/9171945 Kurzfristige Dienstplanänderungen können im Internet unter www.drheld.de/notdienste abgefragt werden. Die Dienstbereitschaft am Mittwoch, nach vorheriger telefonischer Absprache, ist jeweils aktuell an der Pforte des Krankenhauses St. Marienwörth, Bad Kreuznach, Tel. 0671/3720 zu erfragen. Apothekennotdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Tierärztlichen Notfalldienst Dr. Maschtowski, Bad Sobernheim Tel. 06751/93530 sozialstation nahe Ökumenische Sozialstation im Landkreis Bad Kreuznach gGmbH Großstraße 68, 55566 Bad Sobernheim Alten- und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung Betreuung dementiell erkrankter Menschen zu Hause und in unseren Betreuungsgruppen: Montags von 13.30 bis 17.30 Uhr in Staudernheim Dienstags, mittwochs und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Bad Sobernheim. Freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr in Meisenheim Bürozeiten: Mo. bis Do. 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Tel. – Nr. 06751 - 2242, Fax 06751- 4074 Rufbereitschaft 24 Stunden Tel.-Nr. 06751 – 3521 Sprechstunde in Meisenheim: jeden 1. und 3. Dienstag in den Räumen der Verbandsgemeinde Meisenheim von 10.00 bis 12.00 Uhr Homepage: www.sozialstation-nahe.de Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Strom- und Gasversorgung Westnetz GmbH bei Störungen im Stromnetz bei Störungen im Gasbereich Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG für Becherbach, Callbach, Lettweiler, Rehborn, Reiffelbach u. Schmittweiler Netzteam Rockenhausen, Kreuznacher Straße 61 Fax 06361-9217-21 Stromentstörung: Wertstoffhof Meisenheim Öffnungszeiten: dienstags und freitags 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr samstags 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr Tel. 0800-8958958 Tel. 0800/4112244 Tel. 0800/0793427 Tel. 06361-9217-10 Tel. 0800-7977777 Tel. 06753-93000 Impressum: Das Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Meisenheim und die Ortsgemeinden Abtweiler, Becherbach, Breitenheim, Callbach, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Lettweiler, Löllbach, Stadt Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Reiffelbach, Schmittweiler und Schweinschied nach § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (BS 2020-1) und den Bestimmungen der Hauptsatzung in den jeweils geltenden Fassungen erscheint wöchentlich donnerstags. Herausgeber: Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen, Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung, 55590 Meisenheim. Verantwortlich für Anzeigen: Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH, Rainer Zais, Niederlassung Friedrichstr. 59, 67433 Neustadt, Telefon 06321 3939-60, Fax 06321 3939-66, E-Mail: [email protected]. Druck: GreiserDruck GmbH & Co. KG, Rastatt. Anzeigenberatung: Sieglinde Veith, Friedhofstraße 12, 67753 Rothselberg, Telefon 06304/1532, Mobil 0170/8670507 Für Privatanzeigen: Buch- und Schreibwarenhandlung Feickert, Untergasse 17, 55590 Meisenheim, Tel. 06753 2222, www.Buch-Feickert.de Innerhalb der Verbandsgemeinde wird das Amtsblatt kostenlos zugestellt im Einzelversand durch den Verlag gegen Erstattung der Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Druckerei keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und müssen grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der abgedruckten Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Das nächste Amtsblatt der Verbandsgemeinde erscheint am 16. April 2015 Seite 3 Donnerstag, den 9. April 2015 Amtsblatt Meisenheim Gerda Gauer baut Brücken zwischen Schule und Berufswelt – Engagement mit Landesverdienstmedaille geehrt Landes- sowie Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen ein. Ihren Beruf lebt Gerda Gauer bis heute und so ist es nicht verwunderlich, dass sie sich auch im Ruhestand weiterhin für das Thema berufliche Bildung engagiert. Mit der Initiative „Job aktiv“ legte das Wirtschaftsforum Donnersberger Land vor über zehn Jahren den Grundstein für ein Netzwerk für Unternehmen und Schulen. Als ehrenamtliche „Job-AktivManagerin“ organisiert die pensionierte Schulleiterin unter anderem regelmäßig Besuche für Jugendliche in den verschiedenen Unternehmen in der Region, um sie für die Berufe zu interessieren und zu sensibilisieren. Dieses Angebot nutzen jährlich ca. 300 bis 400 Schülerinnen und Schüler. Einer ihrer jüngsten Aktivitäten ist die „Karrieremesse: Pflege und Gesundheit“, die auf großes Interesse stößt. Von Ausbildung und Studium, über Weiterbildung bis hin zu konkreten Arbeitsplatzangeboten präsentieren sich hier die regionalen Akteure rund um Gesundheits- und Pflegeberufe. Für ihren unermüdlichen Einsatz im Bereich der beruflichen Bildung hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer der in Becherbach (Kreis Bad Kreuznach) lebenden Gerda Gauer die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. „Gerda Gauer hat ihren Beruf als Berufung gelebt. Als ehemalige Lehrerin der beruflichen Bildung kennt sie die Sorgen von Jugendlichen den richtigen Berufsweg zu wählen; aber auch die der Betriebe geeignete Fachkräfte zu finden. Mit viel Herzblut setzt Gerda Gauer an dieser zentralen Stelle an, zeigt Jugendlichen Chancen auf und implementiert gute Konzepte der Berufsorientierung und Fachkräftesicherung“, würdigte Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann die Verdienste der ehemaligen Schulleiterin der BBS Rockenhausen während einer Feierstunde. Gerda Gauer ist eng mit dem Donnersbergkreis verbunden. Nach ihrem Studium trat sie 1973 in den Schuldienst an der BBS Rockenhausen ein. Bis zu ihrer Pensionierung blieb sie dieser Schule, deren Leitung sie 1993 übernahm, treu. Mit hoher Fachkompetenz und klaren Zielen vor Augen hat Gerda Gauer die berufsbildende Schule mit zwei Standorten geleitet, zusammengeführt sowie zukunftsweisend weiterentwickelt. Für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen setzte sich Gerda Gauer im KUNSTAUSSTELLUNG K UNSTAUSSTELLUNG IIM M HISTORISCHEN HISTORISCHEN RATHAUS RATHAUS MEISENHEIM MEISENHEIM 700 7 00 J Jahre ahre S Stadt tadt Meisenheim Me eisenheim „Die Berufsorientierung ist für junge Menschen eine entscheidende und nicht immer einfache Lebensphase. Umso wichtiger ist es, dass es Menschen wie Sie gibt, die Brücken zwischen den Schulen und der Berufswelt bauen. Dabei ist Ihr Engagement von unschätzbarem Wert“, unterstrich Hans Beckmann. Ganz besonders setze sich Gerda Gauer für das bundesweite Projekt „Berufswahlsiegel“ ein, mit dem sie weit über die rheinland-pfälzischen Grenzen hinaus bekannt ist. Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft koordinierte Siegel zeichnet Schulen aus, die mit ihren Konzepten die Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die richtige Entscheidung bei der Berufswahl vorbereiten. Durch ihren Einsatz konnten in der Vergangenheit fast alle Realschulen plus im Donnersbergkreis zertifiziert werden. Im Jahr 2013 schlug Gerda Gauer spontan den Donnersbergkreis als nächsten Tagungsort für die Bundesarbeitsgemeinschaft vor. Dank ihres Organisationstalentes meisterte sie diese Herausforderung und nutzte zugleich die Gelegenheit, um Werbung für die Region zu machen. „Einmal mehr haben Sie sich als Botschafterin für den Donnersbergkreis hervorgetan. Was Sie anpacken, führen Sie zum Erfolg, und zwar mit Herz und Hand. Ich freue mich, heute Ihren Einsatz für unsere Gesellschaft mit der Landesverdienstmedaille würdigen zu können“, hielt Hans Beckmann fest. Einst Strecke von „kriegswichtiger Bedeutung“ heute Draisinenbahn - Vortrag zur Geschichte der Glantalbahn Mittwoch, 15. April 2015, 19.30 Uhr Haus der Begegnung in Meisenheim JOHANN J OHANN GROSS GROSS 17. 1 7. A APRIL PRIL - 3 3.. M MAI AI 2015 2015 Offen: O ffen: sa ssamstags, mstags, ssonntags, onntags, ffeiertags: eiertags: 1 11-17 1-17 U Uhr hr Eröffnung: F Eröffnung: Freitag, reitag, 1 17. 7. A April pril 2 2015, 015, u um m1 19.30 9.30 U Uhr hr In seinem Vortrag wird der Kirner Historiker Dr. Ulrich Hauth vor allem auf die komplizierte Entstehungsgeschichte, aber auch auf den schrittweisen Niedergang dieser landschaftlich reizvollen Strecke eingehen. Zudem wird das Schicksal der Bahn in beiden Weltkriegen beleuchtet. Dr. Ulrich Hauth ist Heimatgeschichtsforscher und Eisenbahnfreund. Er hat u. a. das Buch „Von der Nähe in die Ferne“ veröffentlicht, welches sich mit der Geschichte der Rhein-Nahe-Bahn aber auch ihren diversen Seitenlinien befasst. Amtsblatt Meisenheim Donnerstag, den 9. April 2015 Seite 4 Quelle: Lied und Chor Die nächste Chorprobe findet am Samstag, dem 18.04.2015 um 14.00 Uhr in Rehborn statt. Kostenlose Immobilienbörse „Leben im Pfälzer Bergland“ Sie möchten ein Haus oder Grundstück verkaufen? Sie sind auf der Suche nach einem Eigenheim oder einem Bauplatz? Suchen und inserieren Sie jetzt unter www.leben-im-pfaelzer-bergland.de der kostenlosen Immobilienbörse der Verbandsgemeinden Meisenheim, Alsenz-Obermoschel, Altenglan, Kusel, Lauterecken-Wolfstein und Rockenhausen. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin bei der Verbandsgemeinde Meisenheim, Frau Kügler, Tel.: 06753/121-36, e-mail: [email protected] oder bei der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, Herrn Böhmer, Tel.: 06362/303-41, e-mail: [email protected] Dietmar Kron Bürgermeister VG Meisenheim Arno Mohr Bürgermeister VG Alsenz-Obermoschel Seite 5 Donnerstag, den 9. April 2015 Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Meisenheim Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Meisenheim vom 26. März 2015 Der Verbandsgemeinderat Meisenheim hat am 26.03.2015 aufgrund des § 24 und § 86 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO) i.V. m. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes (1) Die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde Meisenheim und das Freibad in Meisenheim als zentrale Sporteinrichtung sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist, 1. die Abwasserbeseitigungspflicht im Sinne der Allgemeinen Entwässerungssatzung zu erfüllen. 2. die Wasserversorgung in der VG Meisenheim sicherzustellen. 3. das Freibad in Meisenheim zu unterhalten und betreiben. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. § 2 Name des Eigenbetriebes (1) Der Eigenbetrieb führt den Namen Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Meisenheim § 3 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 4.025.000,-- € und wird wie folgt auf die Betriebszweige aufgeteilt: 1. Abwasserbeseitigungseinrichtungen: 2.500.000,-- € 2. Freibad: 25.000,-- € 3. Wasserwerk: 1.500.000,-- € § 4 Aufgaben des Verbandsgemeinderates Der Verbandsgemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die EigAnVO vorbehalten sind und die nicht übertragen werden können; das sind insbesondere 1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes. 2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes. 3. die Zustimmung zur Bestellung des Betriebsleiters. 4. der Abschluss von Verträgen, die die gemeindliche Haushaltswirtschaft erheblich belastet, das sind alle Beträge soweit sie 50.000,00 € übersteigen. 5. die Rückzahlung von Eigenkapital. 6. die Satzungen. 7. die Sätze und Tarife für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinen Tarife der Versorgungsbetriebe. 8. die mittel- und langfristigen Planungen. § 5 Betriebsausschuss (1) Der Verbandsgemeinderat wählt für den Betrieb einen Betriebsausschuss mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern. Die Mitglieder und Stellvertreter werden aus dem Verbandsgemeinderat und weiteren wirtschaftlich besonders sachkundigen und erfahrenen Bürgern gewählt. Die Zahl der Ratsmitglieder soll mindestens die Hälfte der Mitglieder betragen. (2) Außer in den ihm durch die Hauptsatzung übertragenen Angelegenheiten entscheidet der Betriebsausschuss insbesondere über 1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendung nach § 16 Abs. 3 der EigAnVO und zu Mehrausgabe nach § 17 Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 5.000,00 € übersteigen. 2. die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen, soweit es sich nicht um Tarife handelt. 3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt; ausgenommen sind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der GemO und der EigAnVO der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind. 4. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören. (3) Die Betriebsleitung nimmt an den Beratungen des Betriebsausschusses teil. Sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Beratungsgegenstand darzulegen. § 6 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebes, soweit diese Beschäftigte der Verbandsgemeinde Meisenheim sind. (2) Der Bürgermeister kann der Betriebsleitung (§ 7) Einzelanweisungen erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger Belange der Verbandsgemeinde, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind. § 7 Betriebsführung, Vertretung des Eigenbetriebes (1) Die Betriebsführung wurde durch: 1.1 den Betriebsführungsvertrag Abwasser vom 27.02.2004, 1.2 den Betriebsführungsvertrag Wasser vom 27.02.2004, 1.3 den Vertrag über Leistungen im Rahmen der kaufmännischen Buchführung vom 27.02.2004 auf die SWK Kaiserslautern bzw. WVE GmbH Kaiserslautern übertragen. (2) Die Vertragspartner benennen einen Betriebsleiter für alle Betriebszweige. Damit entfällt die Anwendung des § 4 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, die §§ 1, 2, 3, 5 und 6 gelten entsprechend. (3) Der Eigenbetrieb wird nach den Vorschriften des § 86 Abs. 2 Satz 1 GemO i. V. m. den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstalts- Amtsblatt Meisenheim verordnung verwaltet. (4) Für Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse, sowie Vergleiche von Forderungen, gilt die Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass, sowie Vergleich von Forderungen der Verbandsgemeinde Meisenheim vom 01.04.1995 i. d. F. vom 01.01.2002. (5) Die Betriebsführung ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich. Sie hat dem Bürgermeister den Entwurf des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses vorzulegen und ihn im Rahmen ihrer Unterrichtungspflicht nach § 21 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendung sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. (6) Die Betriebsführung hat den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten. Zur laufenden Betriebsführung gehören unter anderem: 1. Die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leistungsaustausches. 2. Der Personaleinsatz. 3. Die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten. 4. Die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. 5. Die Ausarbeitung von Verträgen, die vom Betriebsausschuss oder dem Verbandsgemeinderat zu beschließen und vom Bürgermeister als Vertreter der Verbandsgemeinde zu unterzeichnen sind. § 8 Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung, Rechnungswesen (1) Der von der Betriebsleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach Beratung im Betriebsausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. (2) Der von der Betriebsleitung erstellte Beteiligungsbericht (§ 86 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 90 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 4 GemO) ist mit dem Wirtschaftsplan (Abs. 1) über den Bürgermeister nach Beratung im Betriebsausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten. (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist. (4) Das Rechnungswesen ist getrennt nach Betriebszweigen zu führen. § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 11.11.2004 außer Kraft. Meisenheim, den 26.03.2015 Verbandsgemeinde Meisenheim Kron, Bürgermeister Hinweis auf Rechtsfolgen: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande ge- Amtsblatt Meisenheim kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Donnerstag, den 9. April 2015 Freiwillige Feuerwehr Becherbach mit den Löschgruppen Gangloff und Roth Am Sonntag, dem 12. April 2015 treffen sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Becherbach gemeinsam mit den Löschgruppen Gangloff und Roth um 9.30 Uhr im Gemeindesaal in Gangloff zur gemeinsamen Feuerwehrübung. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Michael Bayer, Wehrführer Breitenheim Jagdgenossenschaft Breitenheim Becherbach Information der Pfalzwerke Netz AG Die Pfalzwerke Netz AG informiert gemäß § 17 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dass dringende Wartungs- und Sanierungsarbeiten im Stromversorgungsnetz durchgeführt werden. Diese Wartungsarbeiten werden ab Montag, dem 13.04.2015 bis 23.04.2015, in der Gemeinde Becherbach Ortsteil Roth in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen. Die Stromversorgung wird mittels Notstromaggregat gewährleistet. Zwischen 14.00 und 16.00 Uhr muss mit einer kurzzeitigen Stromunterbrechung gerechnet werden. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist während der Durchführung der Arbeiten nicht möglich. Bitte schützen Sie Ihre empfindlichen Geräte (z.B. Computer, TV-Geräte, Telefonanlagen), indem Sie diese Geräte vom Netz trennen (z.B. durch Ziehen des Netzsteckers) und erst wieder zuschalten, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist. Bei ortsfesten Geräten (z.B. Heizungsanlagen, Antennenanlagen, Durchlauferhitzer) ist die Steuersicherung auszuschalten. Beachten Sie hierzu die jeweilige Bedienungsanleitung des Herstellers und schalten Sie die Steuersicherung erst wieder ein, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist. Beachten Sie darüber hinaus insbesondere auch unsere zusätzlichen Hinweise: • Elektrische Wecker, oft auch Zeitschaltuhren an Haushaltsgeräten bzw. Alarmanlagen, schalten sich aus und müssen neu gestellt werden • Kühlschränke und Tiefkühlgeräte sollten Sie während der Unterbrechung möglichst nicht öffnen • Werden zentrale Telefon-, Antennen-, Aufzugs-, Warmwasser- oder Heizungsanlagen betrieben, informieren Sie bitte den jeweiligen Betreiber • Bei Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken beachten Sie bitte die Betriebsanleitung Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam Rockenhausen, unter der Tel.-Nr.: 06361-92170 zur Verfügung. Am Freitag, dem 24.04.2015 findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte Weyand Breitenheim die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht Vorstand 3. Bericht Kassierer und Haushaltsplan 4. Bericht Kassenprüfer 5. Genehmigung Jahresrechnung 2015/ 2016 und Entlastung Vorstand 6. Anträge Ortsgemeinde Breitenheim a. betrifft zinsfreies Darlehen Sanierung „Mauer am Jeckenbach“ aus 2006 b. betrifft zinsfreies Darlehen Sanierung Stützmauer Lacher Weg aus 2010 7. Beschluss Abschussvereinbarung 8. Aussprache/ Sonstiges Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 09. – 22.04.2015 zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen, beim Jagdvorsteher Martin Borger offen. Bei Änderungen der Grundstückseigentümer können die Betroffenen eine Jagdkatasteränderung innerhalb des vorgenannten Zeitraums ab 18.00 Uhr vornehmen lassen. Anträge sind in schriftlicher Form beim Jagdvorsteher bis 22.04.2015 einzureichen. Vollmachten der Versammlungsteilnehmer sind vor Versammlungsbeginn ab 19:30 Uhr nachzuweisen. Martin Borger, Jagdvorsteher Callbach Mobiles Bürgerbüro vor Ort Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 11.30 bis 12.15 Uhr im Bürgerhaus, Schmittweilerstraße zur Verfügung. Desloch SATZUNG der Ortsgemeinde Desloch über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes für Seite 6 das Teilgebiet „Windpark Desloch“ vom 31.03.2015 Aufgrund der §§ 14 und 16 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung hat der Ortsgemeinderat Desloch am 31.03.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 (Räumlicher Geltungsbereich) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den mit Beschluss des Ortgemeinderates vom 21.05.2012 erweiterten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Desloch“ mit folgenden Flurstücken: Flur 1: 13/3, 13/4, 14/1, 15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 19/1, 20/1, 27/1, 28/1, 29/1, 30/1, 31/1, 32/1, 33/1, 35/1, 36, 37, 38, 39, 42/3, 42/4 und 44 vollständig sowie 13/5 teilweise Flur 15: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 23/1, 23/2, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 51 vollständig sowie 21/1, 21/2, 22, 24/1, 24/2, 25, 28, 30, 31, 50 und 52 jeweils teilweise Flur 16: 1/1, 1/2, 2/1, 2/2, 3/1, 128 vollständig Flur 17: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 ,18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43 ,44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 154, 153 und 155 vollständig; sowie 88, 89, 90, 93 teilweise. Die Grenzen des erweiterten räumlichen Geltungsbereichs sind in dem unten abgedruckten, nicht maßstäblichen Übersichtsplan, der Bestandteil dieser Veränderungssperre ist, dargestellt. § 2 (Rechtswirkung der Veränderungssperre) (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben i. S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 3 (Inkrafttreten und Geltungsdauer der Veränderungssperre) Seite 7 Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Desloch, den 31.03.2015 Reidenbach, Ortsbürgermeister Hinweis auf Rechtsfolgen: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemein- Donnerstag, den 9. April 2015 deverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ehejubiläum Am Montag, dem 13.04.2015 feiert das Ehepaar Helmut und Gertrud Augustin geb. Gillmann, wohnhaft in 55592 Desloch, Neuwieser Straße 12, das Fest der Eisernen Hochzeit. Hundsbach Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hundsbach Am Dienstag, dem 14.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 1 eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Hundsbach statt. Tagesordnung: öffentlich 1. Einwohnerfragestunde Amtsblatt Meisenheim 2. Dorferneuerungsprogramm 2016 - Zuschussanträge für kommunale Vorhaben - Beratung und Beschlussfassung 3. Dorferneuerungsprogramm Rheinland-Pfalz; Anerkennung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten (Schwerpunktgemeinden) 2016 - Beratung und Beschlussfassung 4. Stellungnahme zum Entwurf zum Landesgesetz über Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein -Beratung und Beschlussfassung5. Informationen, Mitteilungen, Verschiedenes nichtöffentlich 1. Grundstücksangelegenheiten Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hundsbach vom 10.03.2015 Einwohnerfragestunde Die 2. Ortsbeigeordnete hat den Vorsitzenden im Vorfeld zur Sitzung informiert, dass das Sportheim am Sportplatz nicht per Navi zu finden ist. Der Vorsitzende wird bei der VG Meisenheim die Widmung der Zufahrtsstraße zum Sportplatz ansprechen. Die Zuhörergruppe fragt nach der Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 1. Offenlegung des Flächennutzungsplanes. Der Vorsitzende erwidert, dass seitens der Ortsgemeinde keine StelF+)+#,+M H+%.-#)0O+2+'N( "D "6#,+2)+O'+. QC+N&O+0.'$$-#) ;!'#,+#+2)'+; "D !'#,+#+2)'+ 970B@&5(> )F%+.+++ E K+OP--#)04%P# ;!'#,4P2& J+0%6N(; C:*0D$:" -4B ;0B8"30B<"*@@D0BB0 D2.0)+$+'#,+ J+0%6N( K+P2O+'.+.M ,)5P* / )-.0N(&+28,6#)-0 Q+'N(#-#)M O* A:2@>:7F 1M?7333 5 O+' LA ',-!*&%("+)#$',! K%P..M 1 JP.-$M /173?7/31/ GP-4.0.2P00+ A@ ???=1 D,+2#(+'$ I6# :3>=??9 <><A>83 IPB :3>=??9 <><A>8>3 CCC7)-.0N(&+28,6#)-07,+ Amtsblatt Meisenheim lungnahme vorgesehen war, wird sich diesbezüglich umgehend bei der Verbandsgemeindeverwaltung informieren und sagt der Zuhörergruppe zu, dass bei einer Stellungnahme durch die Ortsgemeinde die Belange der Zuhörergruppe Berücksichtigung finden werden. Der 1. Ortsbeigeordnete moniert eine starke Setzung des Kanaldeckels im Bereich des Brunnens in der Hauptstraße 16. Wettbewerb „Kerniges Dorf“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hundsbach beschließt, an dem Wettbewerb „Kerniges Dorf“ nicht teilzunehmen. Abriss des Gewölbekellers auf dem gemeindeeigenen Platz i.d. Untergasse Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hundsbach vertagt die Entscheidung auf die folgende Ratssitzung und kommt überein, zuerst eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Informationen Der Vorsitzende informiert die Zuhörer ausführlich über eine von ihm in seiner Eigenschaft als Ortsbürgermeister verschuldete Urheberrechtsverletzung zum Schaden des Fördervereins „PRO Hundsbach 2005 e.V.“ und dessen 1. Vorsitzenden, die durch sofortige Reaktion und Einschaltung eines Anwaltsbüro letztendlich gütlich endete, der Sachverhalt der Kommunalversicherung vorliegt und vom Förderverein übernommenen Vorausleistungen auf jeden Fall wieder getilgt werden. Außerdem berichtet der Vorsitzende über das Thema Jugendsozialarbeit aus der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung, dessen Umsetzung in etwa einer Anhebung der VG-Umlage um 1,3% bedeutet. Erinnerung an die Jagdgenossen-Versammlung An die am Freitag, dem 10. April 2015 um 20 Uhr im Gasthaus Maurer stattfindende Versammlung der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hundsbach wird hiermit nochmals erinnert. Es handelt sich um die üblichen Punkte einer Jahreshauptversammlung ohne Vorstandswahlen, die ja bereits am 12.12. letzten Jahres vorgenommen wurden. Jeckenbach Dorfmoderation Jeckenbach Einladung zum Treffen der Arbeitsgruppe „Natur und Tourismus“ am Dienstag, 14. April 2015, 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Die Arbeitsgruppe „Natur und Tourismus“ beschäftigt sich mit den Wander- und Spazierwegen rund um Jeckenbach. Hierzu findet am 14.04.2015 ein Treffen der Arbeitsgruppe im Dorfgemeinschaftshaus statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen! Donnerstag, den 9. April 2015 Lettweiler Mobiles Bürgerbüro vor Ort Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 08.30 bis 09.15 Uhr im Gemeindehaus, Hintergasse 43 zur Verfügung. Jahreshauptversammlung 2015 der Jagdgenossenschaft Lettweiler Alle Jagdgenossen und Beteiligte der Jagdgenossenschaft Lettweiler werden hiermit zur Jagdgenossenschaftsversammlung 2015 am Freitag, dem 17.04.2015, 20.00 Uhr, in das Sportheim des TuS Lettweiler eingeladen. Folgende Tagesordnung steht zur Beratung an: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des 1. Beisitzers, zugleich Schriftführer 3. Bericht des 2. Beisitzers, zugleich Kassenverwalter 4. Entlastung des Vorstandes -Beschluss5. Beratung und Beschlussfassung Lohnkostenanteile 6. Mitteilungen und Auskünfte 7. Anfragen und Anregungen Das Jagdgenossenschaftskataster liegt den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft in der Zeit vom 01.04.2015 bis zum 15.04.2015 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht aus. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen als festgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Änderungen in den Eigentumsverhältnissen unverzüglich anzuzeigen sind. Jagdgenossenschaft Lettweiler Helmut Neubrech, Jagdvorsteher Löllbach Nichtöffentliche und öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Löllbach Am Mittwoch, dem 15. April 2015 findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine nichtöffentliche und öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: Nichtöffentlich 20.00 Uhr - 20.30 Uhr 1. Bauwerksangelegenheiten - Auftragsvergabe 2. Mitteilungen und Anfragen Öffentlich ab 20.30 Uhr 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen und Anfragen 3. Windpark Medard 2; Beteiligung Träger öffentlicher Belange - Information Kein Amtsblatt erhalten? Fieguth-Amtsblätter, SÜWE GmbH Telefon: 06321 3939-70 E-Mail: [email protected] Seite 8 Meisenheim Satzung der Stadt Meisenheim über die Aufhebung der Sanierungssatzung im Altstadtkern Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.94 (GVBl S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181) in Verbindung mit § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.04 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) mit Wirkung vom 26.11.2014 hat der Rat der Stadt Meisenheim in seiner Sitzung am 27.03.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Die Satzungen der Stadt Meisenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadtkern“ mit dem Teilgebiet „Um das Rathaus“ vom 15.11.1978 sowie den Erweiterungen „Am Wehr, Untergasse, Marktplatz“ (28.11.1980), „Rapportierplatz“ (30.09.1987), „Zwischen Lauergasse und Wagnergasse (07.07.1993), „Pfeiffermühle“ (05.11.1996), „Zwischen Klenkertor und Marktgasse sowie Wagnergasse-Lauergasse“ (13.05.2004), „Innerhalb der Mauern“ (25.10.2006) und „Geringfügige Erweiterung “Innerhalb der Mauern““ (25.01.2013) werden aufgehoben. Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im unten abgedruckten Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Aufhebungssatzung sowie der Lageplan können während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 3 und 4 von jedermann eingesehen werden. Öffnungszeiten: vormittags: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr nachmittags: Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen § 2 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 S. 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Meisenheim, den 31.03.2015 Wendel, Stadtbeigeordneter Hinweis auf Rechtsfolgen: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- Seite 9 Donnerstag, den 9. April 2015 Amtsblatt Meisenheim Amtsblatt Meisenheim stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Freiwillige Feuerwehr Meisenheim Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, den 12.04.2015 ab 09.00 Uhr statt. Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten. Öffnungszeiten der öffentlichen Bücherei Öffnungszeiten der öffentlichen Bücherei im historischen Rathaus, Untergasse 23, Telefon 06753/3017: Montag: 18.00 bis 19.30 Uhr Dienstag: 10.00 bis 11.30 Uhr Donnerstag: 16.00 bis 18.00 Uhr Die Bücherei ist in den Osterferien geöffnet! Raumbach Öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Raumbach Am Donnerstag, dem 09.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus der Ortsgemeinde eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Raumbach statt. Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2010 nebst Anhang und Schlussbilanz der Ortsgemeinde Raumbach und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten 3. Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Beratung und Beschlussfassung 4. Instandsetzungsarbeiten des „Alten Hengster Weges“ 5. Mitteilungen und Verschiedenes Rehborn Mobiles Bürgerbüro vor Ort Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 09.30 bis 10.15 Uhr im Gemeindehaus, Obergasse 2 zur Verfügung. Donnerstag, den 9. April 2015 Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Rehborn Am Dienstag, dem 14.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses an der Linde eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Rehborn statt. Tagesordnung: öffentlich 1. Einwohnerfragestunde 2. Sanierung „Goldener Ring“; Beratung und Beschlussfassung 3. Arbeitsgruppe Gemeindehaus; Information 4. Friedhofsangelegenheiten; Beratung und Beschlussfassung 5. Spielplatz-Ergänzung (Antrag Mario Schwarz); Beratung und Beschlussfassung 6. Errichtung einer Hundetoilette (Bürgerantrag); Beratung & Beschlussfassung 7. Mitteilungen, Anfragen aus dem Rat nichtöffentlich 1. Vertragsangelegenheiten 2. Auftragsvergabe 3. Mitteilungen, Anfragen aus dem Rat Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rehborn Am Freitag, dem 10.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Rehborn die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rehborn statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäfts- und Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Verwendung der Jagdpacht 6. Verlängerung der Jagdpacht Das Jagdkataster liegt bis zum 09.04.2015 beim Vorsitzenden Bruno Schappert, Schreckhof 1, 55592 Rehborn zur Einsichtnahme aus. Reiffelbach Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Reiffelbach vom 18.02.2015 Einwohnerfragestunde Der Zuhörer erklärt, dass in der Schafgartenstraße ein Kanalschacht beschädigt sei. Der Vorsitzende informiert, dass eine Fachfirma zur Reparatur beauftragt wurde. Jahresrechnung 2010 mit Anhang und Schlussbilanz sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach stimmt gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO der Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu. Im einzelnen: Hierbei handelt es sich um die Abrechnung für den Besuch des Kindergartens der Ortsgemeinde Becherbach. Im Jahr 2010 wurde zusätzlich das Jahr 2009 mit abgerechnet. Der Gemeinderat muss der Leistung dieser überplanmäßigen Auszahlung zustimmen. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffel- Seite 10 bach beschließt weiter den Jahresabschluss 2010 nebst Anhang und die Schlussbilanz der Ortsgemeinde zum 31.12.2010. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach beschließt, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten (soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben) dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Meisenheim (soweit sie den Bürgermeister vertreten haben) die Entlastung zu erteilen. Anträge auf Bewilligung von Landeszuweisung aus dem Dorferneuerungskonzept für das Haushaltsjahr 2016 In der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2014 wurde damals der Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein Einbau von Toilettenanlagen an der Gemeindegrillhütte erfolgen soll. Hierzu wurden damals drei mögliche Entwürfe/Varianten zum Einbau erarbeitet. Die erste Variante sieht vor, dass ein Anbau mit Toilettenanlagen am Feuerwehrgerätehaus erfolgt. Die zweite Variante sieht als kostengünstigere Möglichkeit, den Einbau einer Gaube mit Zugang über einen Gitterrost-Steg Richtung Grillhütte, mit Toiletten im Obergeschoß der Gemeindegarage vor. Die dritte Variante sieht eine Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses mit der Erweiterung eines Küchenbereichs und einem Schulungsraum für die Feuerwehr vor. Der Gemeinderat ist sich einig darüber, dass hierzu eine Einwohnerversammlung stattfinden soll, um diese drei Varianten der Bevölkerung der Ortsgemeinde Reiffelbach vorzustellen. Da bis zum 31.03.2015 die Anträge auf Bewilligung von Landeszuweisungen gestellt werden müssen, wird die Einwohnerversammlung auf Samstag, 14.03.2015 um 16 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus terminiert. Veranstaltung eines Frühjahrs-Vormittags; Terminfestlegung Der Gemeinderat ist sich einig darüber, dass auch in diesem Jahr wieder ein Frühjahrs-Vormittag stattfinden soll. Es soll beim Förderverein der Ortsgemeinde Reiffelbach angefragt werden, ob dieser die Organisation sowie die Durchführung übernimmt. Als möglicher Termin wird Sonntag, 19.04.2015 vorgeschlagen. Zur Planungssicherheit bei der Verköstigung der Bürger ist eine Anmeldung erforderlich. Beteiligung der Ortsgemeinde am Festumzug 05.07.2015 in Meisenheim Anlässlich dem Jubiläum 700 Jahre Stadt Meisenheim findet am Sonntag, 05.07.2015 in der Stadt Meisenheim ein großer historischer Festumzug statt. An die Ortsgemeinde erging die Einladung, an diesem historischen Festumzug teilzunehmen. Die Ortsgemeinde Reiffelbach wird am großen historischen Festumzug am 05.07.2015 in der Stadt Meisenheim teilnehmen. Entgegennahme von Spenden Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach beschließt die Annahme der Spende durch die Pfalzwerke AG in Höhe von 600,00 € sowie von Herrn Spangenberg in Höhe von 12,00 €. Mitteilungen und Anfragen Auf die Anfrage eines Ratsmitgliedes zwecks Beantragung von Landesfördermittel zur Verbesserung der Akkustik im Dorfgemeinschaftshaus informiert der Vorsitzende, dass hierzu bereits Gespräche zur Antragstellung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim geführt wurden. Seite 11 Donnerstag, den 9. April 2015 Der Vorsitzende informiert, dass am heutigen Tag eine Ortsbesichtigung am Gemeindespielplatz stattfand. Hier wurde erörtert, welche neuen Spielgeräte angeschafft werden könnten. Die vorhandene Schaukel ist so marode, dass man sich einig ist, eine neue anzuschaffen. Der Anschaffung eines Eurokreisels wurde ebenfalls zugestimmt. Auf die Anfrage zum aktuellen Sachstand Ausbau Wirtschaftsweg „Callbacher Weg“ erklärt Ortsbürgermeister Geib, dass es derzeit keine neuen Informationen gibt. Der Vorsitzende wird dazu die Verwaltung ansprechen. Ortsbürgermeister Geib informiert, dass eine Ortsbesichtigung am „Frauenhöllerweg“ stattfand. Für jede Ortsgemeinde/Stadt soll ein Leerstandskataster erstellt werden. Hierzu hat die Ortsgemeinde Jeckenbach einen Mustervordruck entworfen, welcher den Gemeinden als Hilfe dienen kann. Es wird bemängelt, dass mit der Umrüstung auf die LED-Straßenlampen mehrere Straßenbereiche nicht mehr hell genug ausgeleuchtet sind. Der Vorsitzende informiert, dass der Lichtkegel bei den LED-Lampen anders ausstrahlt und gegebenenfalls neu eingestellt werden muss. Die betroffenen Bereiche sollen hierzu besichtigt werden. Es wird angefragt, inwieweit die Möglichkeit besteht, in der Schafgartenstraße eine 30er Zone einzurichten. Immer wieder muss festgestellt werden, dass dort PKWs mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Ortsbürgermeister Geib wird sich hierzu mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim in Verbindung setzen. Des Weiteren wird die Parksituation in der Schafgartenstraße sowie am Wendehammer beanstandet. Es erfolgt der Hinweis, dass am Gemeindefriedhof das Hinweisschild „Kein Winterdienst“ fehlt. Des Weiteren ist der Bereich am Friedhof schlecht ausgeleuchtet und durch den erhöhten Moosbewuchs auf den Treppen stellt dies eine „Rutschgefahr“ für Besucher dar. Laut Ortsbürgermeister Geib soll beim nächsten Arbeitseinsatz das Moos an den Treppen entfernt werden. Schmittweiler Mobiles Bürgerbüro vor Ort Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 10.30 bis 11.15 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 23 zur Verfügung. Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schmittweiler vom 26.03.2015 Einwohnerfragestunde Ein Ratsmitglied weist auf die dringend erforderliche Instandsetzung der Wasserableitung vom Wingertsbergerweg oberhalb des Anwesens Liermann hin, da mit der Ableitung des Oberflächenwassers auch die Gefahr gemindert wird, dass der weitere Weg des Wassers das Ausgespülte bis auf die Höhenstraße mitnimmt. OB Haas verspricht, dass im Zuge der laufenden Maßnahmen sich diesem Problem auch angenommen werden soll Ein Ratsmitglied bittet um Klärung, wer die Ausgaben für das Gutachten eines Ingenieurbüros anlässlich der im vergangenen Jahr angedachten und später widerrufenen Straßenbauund Erneuerung der Wasserleitung und ggf. auch Kanal tragen muss. OB Haas wird dies erfragen und dem Gemeinderat mitteilen. Jahresabschluss zum 31.12.2010 nebst Anhang und Schlussbilanz der Ortsgemeinde Schmittweiler und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Volker Mattern berichtet von der am 22.01.2015 stattgefundenen Rechnungsprüfung bei der Verbandsgemeinde. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmittweiler beschließt den Jahresabschluss 2010 nebst Anhang und die Schlussbilanz der Ortsgemeinde zum 31.12.2010 Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmittweiler, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten (soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben) dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Meisenheim (soweit sie den Bürgermeister vertreten haben) die Entlastung zu erteilen. Friedhofsangelegenheiten Angleichung der Gebührenordnung für die Benutzung der Aussegnungshalle Wie in der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 05.02.2015 beschlossen, soll die Nutzung der Aussegnungshalle zukünftig gebührenpflichtig sein. Die Gemeinde entspricht hierin der Empfehlung der Verbandsgemeinde. Der Kalkulation durch die Verbandsgemeinde für eine Nutzungsberechnung aus 4 Nutzungstagen je Bestattung wird nicht zugestimmt und die Gebühren damit wie folgt festgesetzt: Aufbewahrung einer Urne pauschal 20,00 € Benutzungsgebühr der Aussegnungshalle am Tag der Beerdigung pauschal 35,00 € Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren. Stromliefervertrag mit Pfalzwerke Die Pfalzwerke haben ein neues Angebot (Angebot 2) für die Stromlieferung abgegeben. Hiernach könnte bei Annahme einer zweijährigen Vertragsbindung, unter sonst gleichen Vertragsbedingungen, eine Einsparung von 0,17 ct je kw/h erzielt werden. Der Gemeinderat beschließt, das vorgelegte Angebot 1 mit einer Laufzeit vom 01.04.2015 bis 31.03.2016 anzunehmen Feldwegebau Weiteres Vorgehen am Durchlass des Feldweges vom Backofen hoch auf Eschen Nach dem Freilegen des zugeschlämmten Rohrdurchlasses unter dem Wirtschaftsweg zwischen den beiden anliegenden Grundstücken wurde in dem darunterliegenden Grundstück ein angedeuteter Wasserablauf ausgehoben, den der Eigentümer auch hinsichtlich des ablaufenden Oberflächenwassers nicht dulden will. Zur Klärung der Rechtslage einigt sich der Gemeinderat darauf, diesen Punkt zu vertagen. Mitteilungen Der Bürgermeister regt an, dass ein Umweltschutztag durchgeführt werden solle - was Amtsblatt Meisenheim große Zustimmung im Rat erfährt Die Baumfällarbeiten am Spielplatz müssen noch von dem Eigentümer durchgeführt werden. Bäume auf gemeindlicher Seite, die auf das gegenüberliegende Grundstück ragen, werden erst im Herbst zurückgeschnitten. Nichtamtliche Nachrichten Verbandsgemeinde Meisenheim Bürgertreff Bündnis 90 / Die Grünen Jeden zweiten Freitag im Monat um 20.00 Uhr trifft sich der OV der Grünen im „Bierengel“ in Meisenheim. Sprechstunde DAK-Gesundheit Unternehmen Leben Am Donnerstag, dem 16.04.2015, findet in der Zeit von 9 bis 10 Uhr die nächste Sprechstunde der DAK-Gesundheit Unternehmen Leben Bad Kreuznach in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung, Obertor 13, 55590 Meisenheim statt. Während dieser Zeit ist ein hauptamtlicher Mitarbeiter der DAK-Gesundheit Unternehmen Leben anwesend, der auch Nichtmitgliedern Fragen aus dem Bereich der Sozialversicherung beantwortet. Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Kindertagesstätte Kleine Strolche in Meisenheim Der Förderverein lädt zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 15.04.2015, 20 Uhr in die Kindertagesstätte Meisenheim, Präses-HeldStraße 3-5 (Haus 2) in Meisenheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vereinsaktivitäten 2014 3. Berichte und Entlastungen 4. Neuwahlen 5. Verschiedenes Der Förderverein freut sich über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder sowie alle, die es gerne werden wollen. Der Vorstand Landfrauenverband Meisenheim Am Freitag, 29.05.2015 findet der Landfrauentag auf dem Gelände der Landesgartenschau in Landau statt. Wir werden mit dem Bus dorthin fahren. Anmeldungen zwecks Bestellung der verbilligten Eintrittskarten können schon jetzt erfolgen unter Tel. 06753/4718 oder per Mail beim [email protected] Sturmwarnung in Rheinland-Pfalz Windkraft-Regionen weiter unter Spannung / „zur Sache Rheinland-Pfalz!“-Feature von Andreas Heerwig am Donnerstag, 9. April 2015, 20.15 Uhr im SWR Fernsehen. Über die Auseinandersetzung um die Wind- Amtsblatt Meisenheim kraft berichtet der Film „Sturmwarnung in Rheinland-Pfalz – Windkraftregionen weiter unter Spannung“ am 9. April, ab 20.15 Uhr im SWR Fernsehen. Im Frühjahr 2014 war der Streit um die Windkraft bereits Thema einer Dokumentation des SWR Fernsehens. Was hat sich seitdem getan? Wie geht es in den Windkraftregionen weiter? Was haben die Gegner erreicht? Wo haben sie sich nicht durchgesetzt? Musste die Landesregierung nachbessern? Das „zur Sache Rheinland-Pfalz!“-Feature „Sturmwarnung in Rheinland-Pfalz – Windkraft-Regionen weiter unter Spannung“ am 9. April, ab 20.15 Uhr im SWR Fernsehen bringt Eindrücke aus Rehborn, Gangloff, Obermoschel, Emmelshausen, Tiefenbach, Mengerschied, Simmern und Argenthal, aus Sippersfeld und Gonbach, aus dem Zellertal, Hauenstein, Annweiler, Landau-Land, Trier, Schweich, Esch und Rheinsfeld. Auch sind eindrucksvolle Bilder vom Transport und Aufbau der Windräder auf der Lettweiler Höhe zu sehen. Abtweiler Jahreshauptversammlung der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Abtweiler Am Freitag, dem 17.04.2015, findet um 20.00 Uhr im Bürgerhaus in Abtweiler die Jahreshauptversammlung der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Abtweiler statt, zu der alle Mitglieder recht herzlich eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Wehrführers 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahlen 9. Verschiedenes Becherbach Umwelttag Kulturverein Becherbacher Rabe e.V. Am Samstag, dem 11.04.2015, lädt der Kulturverein Becherbacher Rabe e.V. seine Mitglieder und auch Nichtmitglieder zu einem Umwelttag ein. Die Straßenränder der Kreis- und Landesstraßen sowie Bachläufe in der Gemarkung Becherbach sollen von Unrat befreit werden. Treffpunkt 9.00 Uhr Ortsmitte auf dem Weiherplatz. Kulturverein Becherbacher Rabe e.V. Am Montag, dem 20.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Becker in Becherbach die Jahreshauptversammlung des Kulturverein Becherbacher Rabe e.V. statt. Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Vorsitzenden Donnerstag, den 9. April 2015 4. 5. 6. 7. Bericht des Kassenführers Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Verschiedenes Kindergartenförderverein Becherbach Einladung zur Generalversammlung Am Montag, dem 20.04. 2015, findet um 20 Uhr im Kindergarten Becherbach die Generalversammlung statt. Tagesordnungspunkte : Begrüßung Tätigkeitsbericht 2014 Bericht des Kassenwartes Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Planung Sommerfest Beratung/ Entscheidung über Neuanschaffungen Verschiedenes Es wäre schön, wenn wir an diesem Abend einige Mitglieder begrüßen könnten! Jahreshauptversammlung 2015 des Kirchbauvereins Becherbach e. V. Hiermit ergeht Einladung zur Hauptversammlung am Montag, dem 13.04.2015 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Becherbach. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Planung von Veranstaltungen 7. Verschiedenes Seite 12 TuS Breitenheim aktuell Rad-Treff: Jeden Dienstag, Treffpunkt um 14.00 Uhr an Weyand's Rad-Club: (Dauer ca. 120 Minuten) Jeden Sonntag, Treffpunkt um 10.00 Uhr an Weyand's, ab April zusätzlich jeden Mittwoch, Treffpunkt um 18.00 Uhr ebenfalls an Weyand's Walker-Treff: Jeden Montag und Mittwoch, Treffpunkt um 15.00 Uhr an Weyand's, Rückkehr ca. 16.30 Uhr. Rückenfit mit Kerstin: Jeden Montag von 19.00 bis 20.00 Uhr im DGH. Free-Dance mit Susanne: Jeden Dienstag von 19.00 bis 20.00 Uhr im DGH. Power-Balance mit Heike: Jeden Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr im DGH. In den Osterferien findet kein Power-Balance statt. Neubeginn nach den Ferien am 16.04.2015. Step-Aerobic-10er-Kurs mit Ina: Vom 6. Mai 2015 bis zum 8. Juli 2015 findet jeden Mittwoch, von 19.00 bis 20.00 Uhr ein StepAerobic-Kurs im DGH statt. Anmeldungen sind nur bei Ina Gaul (Handy-Nr.: 0179-4807906) möglich. TuS-Mitglieder nehmen kostenfrei teil und Nichtmitglieder zahlen einmalig 30 Euro. Viel Spaß und Schweiß ist garantiert. Alle Angebote sind für TuS-Mitglieder kostenfrei. Nichtmitglieder können für 30 Euro unsere TuS-10er-Karte erwerben. Diese kann für Rückenfit, Free-Dance und Power-Balance gleichermaßen genutzt werden. Bitte die Karte zum Entwerten mitbringen. Callbach Landfrauen Becherbach Landfrauen Callbach Wer hat Lust am 26.06.2015 mit zu fahren nach Landau zur Landesgartenschau, der möge sich bitte bis zum 10.05.2015 verbindlich melden bei Renate Pfaff, 06364-1237 oder bei Sonja Paulus, 06364-377. Näheres bei Anmeldung Am Mittwoch, dem 22.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Bürgerhaus in Callbach die Jahreshauptversammlung der Landfrauen Callbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Ehrungen 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Kassenwartin 6. Bericht der Kassenprüferinnen 7. Entlastung des Vorstandes 8. Verschiedenes Die Einladung erfolgt nur auf diesem Weg. Wünsche und Anträge sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 19.04.2015 der Vorsitzenden Carola Mauritz vorliegen. Es wird ein kleiner Imbiss gereicht. Dazu bitte Teller und Besteck mitbringen. Bitte bei Frau Mauritz, Tel. 2308, anmelden. TuS Gangloff Sonntag, 12.04.2015 B-Klasse Bad Kreuznach TuS Gangloff SG Meisenheim/Desloch/Jeckenbach Beginn: 15.00 Uhr in Becherbach Sonntag, 12.04.2015 C-Klasse Bad Kreuznach TuS Gangloff II - SG Hundsbach/Scheinschied Beginn: 13.00 Uhr in Becherbach Freitag, 10.04.2015 Damen Bezirkliga TuS Gangloff (9er) - SG Siegelbach (9er) Beginn: 19.00 Uhr in Becherbach Breitenheim Rentner-Stammtisch Der nächste Rentner-Stammtisch ist am Donnerstag, dem 09.04.2015 im Gasthaus Weyand. Beginn 19.30 Uhr. Rentner, die bisher nicht teilgenommen haben, sind herzlich eingeladen. Hundsbach Landfrauenverein Hundsbach Am 23.04.2015 um 19.30 Uhr kocht Frau Barth mit vielen tollen Tipps und Ideen zum Thema „Kreative Vorratsküche“ im Gemeinschaftshaus in Schweinschied. Es sind alle Mitglieder und Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Bitte Anmeldung bis spätestens 18.04.2015 bei Gaby Hofmann, Tel. 4718. Seite 13 Donnerstag, den 9. April 2015 Förderverein „PRO Hundsbach 2005 e.v.“ Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums unseres Fördervereins „PRO Hundsbach 2005 e.V.“ werden T-Shirts angeschafft. Am 12. April besteht zwischen 10.00 und 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Anprobe im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 1. Wir freuen uns auf rege Beteiligung. Lettweiler Liederabend des Gesangverein 1869 Lettweiler e.V. Der Gesangverein Lettweiler lädt alle Freunde des Gesangs am 11.04.2015 um 20 Uhr in die Turnhalle nach Lettweiler zu seinem Liederabend ganz herzlichst ein. Es wirken mit: der Mandolinen- und Gitarrenorchester e.V. Hennweiler die Chöre M.G.V. Abtweiler 1872 e.V. M.G.V. Eintracht Becherbach M.G.V. Feilbingert e.V. M.G.V. 1876 e.V. Niederhausen an der Nahe Gesangverein 1869 Lettweiler e.V. Löllbach Mitgliederversammlung des Förderverein Gemeinde Löllbach e.V. ACHTUNG neuer TERMIN! Am Freitag, 17.04.2015, beginnt um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Löllbach die Mitgliederversammlung des Förderverein Gemeinde Löllbach e.V. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahlen 7. Veranstaltungstermine insb. Kirmes 2015 8. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sein. Wir würden uns freuen, wenn alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen könnten. Herzlich willkommen sind auch alle Gäste, Freunde und Förderer unseres Vereins. Landfrauenverein Löllbach Am 23.04.2015 um 19.30 Uhr kocht Frau Barth mit vielen tollen Tipps und Ideen zum Thema „Kreative Vorratsküche“ im Gemeinschaftshaus in Schweinschied. Es sind alle Mitglieder und Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Bitte Anmeldung bis spätestens 18.04.2015 bei Gaby Hofmann, Tel. 4718. Meisenheim Regelmäßige Stadtführungen Um 14.30 Uhr beginnt jeden ersten Samstag im Monat sowie jeden Sonn- und Feiertag bis Ende Oktober eine etwa 90-minütige Stadtführung vor der Schlosskirche in Meisenheim. Erwachsene zahlen 3,50 €, Kinder bis 15 Jahre 1,50 €. Genau richtig sind Sie, wenn Sie schon immer einmal wissen wollten, warum man im Stadtwappen einen Vogel findet und was einer der Herzöge mit Kronprinzessin Victoria von Schweden gemeinsam hatte, denn diese und viele andere spannende Fragen werden Ihnen mit viel Witz und Wissen bei dieser Führung durch Meisenheims Kultur, Geschichte, Tradition und Leben beantwortet. ASV Meisenheim Arbeitseinsatz an der Anglerhütte Am Samstag, dem 11.04.2015, 18.04.2015 und 25.04.2015 ab 08.00 Uhr treffen zum Frühjahrsputz. Über hilfreiche Hände freut sich der ASV. Meisenheimer Carneval Club 1996 e.V. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet am 17.04.2015 um 19.30 Uhr in der Feuerwache im Schulungsraum der FF Meisenheim statt. Tagesordnungspunkte: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht vom Kassenwart 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstands 5. Beschlussfassung über evtl. vorliegende Anträge gem. § 5 der Satzung 6. Ehrungen 7. Verschiedenes Anträge für die Jahreshauptversammlung sind schriftlich bis zum 15.04.2015 beim Vorstand einzureichen. Über eine rege Teilnahme freut sich euer MCC. SG Meisenheim/ Desloch-Jeckenbach B-Kl. KH West am So.12.04.2015 um 15.00 Uhr TuS Gangloff vs. SG. Meisenheim/Desloch/Jeckenbach 2 auf HP, L 385- Hauptstr., Becherbach LL West am So.12.04.2015 um 15.00 Uhr SV Herschberg vs. SG.Meisenheim/Desloch/Jeckenbach 1 auf RP, Saalstadterstr., 66919 Herschberg JSG Meisenheim A-Jgd. VL Südwest am Samstag, 11.04.2015 um 18.00 Uhr JSG Meisenheim vs. SV Horchheim auf KP, Präses-Held-Str.1a, Meisenheim B 1-Jgd. VL Südwest spielfrei B 2-Jgd. Lliga am Samstag,11.04.2015 um 16.30 Uhr JSG Meisenheim 2 vs. VfR Baumholder auf RP, Hauptstraße, Desloch C-Jgd. VL Südwest am Samstag, 11.04.2015 um 16.00 Uhr VfR Wormatia Worms vs. JSG Meisenheim auf KP, Alzeyerstr. 131, 67549 Worms C-Jgd. Lliga am Samstag, 11.04.2015 um 15.10 Uhr VfL Simmertal 1 vs. JSG Meisenheim 2 auf RP 1, Am Flachsberg, Simmertal Amtsblatt Meisenheim D-Jgd. K-Liga am Samstag, 11.04.2015 um 14.00 Uhr JSG Lützelsoon II vs. JSG Meisenheim II auf RP, Kirnerstr. 55606 Oberhausen E-Jgd. 1. Kreisklasse am Samstag,11.04.2015 um 12.00 Uhr FC Viktoria Merxheim II vs.JSG Meisenheim II auf RP, Nahestraße, Merxheim E-Jgd. 1. Kreisklasse am Samstag, 11.04.2015 um 13:00 Uhr VfR Kirn vs. JSG Meisenheim auf RP, Auf dem Loh 1 Sportzentrum Kirn D-Jgd. L-Liga am Mittwoch, 15.04.2015 um 18.15 Uhr JSG Meisenheim vs. VfL 1922 Rüdesheim auf RP, im Weiher, Rehborn “““ Achtung “““ B-Jgd. SWFV Pokalknaller am Mittwoch, dem 15.04. 2015 um 19.00 Uhr JSG Meisenheim B1 vs. FK 03 Pirmasens B1 1 ter VL Südwest / 10 ter RL Südwest auf RP, Hauptstraße, Desloch TV Meisenheim Runter vom Sofa, raus in die Natur, jeder Gang macht schlank Es ist wieder soweit, die Uhr ist umgestellt. Die Nordic Walking Gruppe des TV Meisenheim trifft sich in den Sommermonaten jeden Mittwoch um 18.00 Uhr am Bahnhof. Interessenten sid uns willkommen. Raumbach Turnverein 1902 Raumbach e.V. Ordentliche Mitgliederversammlung Am Samstag, dem 18.04.2015 um 20.00 Uhr, findet in der TV-Halle die Jahreshauptversammlung statt, zu der wir alle Mitglieder, Freunde und Förderer einladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Kassenbericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Berichte der Fachwarte 7. Aussprache zu den Berichten 8. Beschluss einer Geschäftsordnung 9. Entlastung des Vorstandes 10. Wahlen a) Vorsitzende/r b) stellv. Vorsitzender (Fachbereich Geschäftsbetrieb) c) stellv. Vorsitzender (Fachbereich Sportbetrieb) d) Kassierer / Schatzmeister (Fachbereich Buchhaltung) e) stellv. Kassierer (Fachbereich Mitgliedermanagement) f) Schriftführer g) Beisitzer Gebäudemanagement (Hallenwart) h) Beisitzer Sport- und Tanzbetrieb i) Beisitzer Senioren j) Fachwarte (Boule, Wandern/Radfahren, Kinderturnen, Gymnastik) 11. Veranstaltungen 2015 12. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 17.04.2015 beim 1. Vorsitzenden Holger Thunig (Bergstr. 5, 55592 Raumbach) einzureichen. Amtsblatt Meisenheim Der Vorstand des TVR hofft auf zahlreiches Erscheinen der Mitglieder, um sich über das Vereinsgeschehen zu informieren und mit dem Vorstand auszutauschen. Frühjahrsputz in und an der TV-Halle sowie der Bouleanlage Am Samstag, 18.04.2015 soll die TV-Halle und INSBESONDERE der Bouleplatz wieder einem Groß- bzw. Frühjahrsputz unterzogen werden. Hierzu bittet der Vorstand um zahlreiche Mithilfe. Beginnen wollen wir um 10 Uhr an der TV-Halle. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein. Voranzeige: 1. Mai an der Eichgrabenhütte Aufgrund des großen Erfolges findet auch in diesem Jahr wieder das „Mai-Fest“ des TVRaumbach am Freitag, 1. Mai 2015, an der Eichgrabenhütte statt. Bei hoffentlich strahlendem Frühlingswetter wollen wir ein paar schöne Stunden in der Natur verbringen. Damit jeder noch genügend Zeit zum geselligem Beisammensein findet, sind wir auf zahlreiche Helfer angewiesen. Helfer können sich bereits jetzt bei der zweiten Vorsitzenden Monika Göttel (06753/124120; Mobil 0170/ 3270373) melden. Auf Ihren / Euren Besuch freuen wir uns bereits jetzt. Kuchen- und Salatspenden für den 1. Mai Um ein vielfältiges Kuchen und Salatbuffet am 1. Mai anbieten zu können, würden sich der TV Raumbach über Kuchen und Salatspenden freuen. Jeder, der einen Kuchen oder Salat spenden möchte, kann sich bei der zweiten Vorsitzenden Monika Göttel (06753/124120; Mobil 0170/3270373) melden. Vielen Dank Landfrauenverein Raumbach Am Freitag, dem 10.04.2015 findet um 14.00 Uhr das Gedächtnistraining mit Frau Dhonau aus Bad Kreuznach im Raumbacher Gemeindehaus statt. Gäste sind wie immer herzlich willkommen! Am Samstag, dem 11.04.2015 findet um 14.00 Uhr der Spielenachmittag im Raumbacher Gemeindehaus statt. Bei Kaffee oder Tee wollen wir „alte Spiele neu entdecken“. Alle Landfrauen und interessierte Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Generalversammlung Am Freitag, dem 24.04.2015 findet um 19.00 Uhr im Raumbacher Gemeindehaus die Generalversammlung unseres Vereins mit Imbiss statt. Bitte Termin schon mal vormerken, es wäre schön wenn viele Mitglieder kommen könnten. Landesgartenschau Am Freitag, dem 29.05.2015 fahren wir mit dem Bus zur Landesgartenschau 2015 nach Landau. An diesem Tag findet der Landfrauentag Rheinland-Pfalz statt. Auch unsere „Landmänner“ und Gäste können natürlich wieder mitfahren. Wir bitten um verbindliche Anmeldung bei unserer Generalversammlung am 24.04.2015l oder bei Ellen Ellrich, Tel.: 4773. Jahreshauptversammlung des Förderverein Raumbach e.V. Am Dienstag, dem 28.04.2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Raumbach die Jahreshauptversammlung des Fördervereins Raumbach e. V. statt. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden Donnerstag, den 9. April 2015 2. Totenehrung 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierer 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge 8. Verschiedenes Alle Mitglieder und interessierten Mitbürger sind herzlich eingeladen. Rehborn FSV Rehborn Fußball: Sonntag, 12.4.2015 13.00 Uhr Meisterschaftsspiel der C-Klasse KHMitte: FSV Rehborn II – FC Ebernburg II 15.00 Uhr Meisterschaftsspiel der A-Klasse Bad Kreuznach: Rehborn I – FSV Ebernburg I Tischtennis: Samstag, 11.4.2015 19.30 Uhr FSV Rehborn II – SV Berschweiler II Sonntag, 12.4.2015 10.00 Uhr TTSG Niederhausen/Norheim (Mini) – JSG Rehborn/Desloch VI (Mini) JSG Rehborn/Desloch III (Mini) – TTSG Niederhausen/Norheim II (Mini) VfL Weierbach (Mini) I – JSG Rehborn/Desloch I (Mini) JSG Rehborn/Desloch V (Mini) – JSG Rehborn/ Desloch IV (Mini) 11.00 Uhr TuS Monzingen I (Mini) – TTSG Oberreidenbach/Sien I (Mini) JSG Rehborn/Desloch IV (Mini) – JSG Rehborn/ Desloch I (Mini) JSG Rehborn/Desloch III (Mini) – TTSG Oberreisenbach/Sien I (Mini) VfL Weierbach I (Mini) – TTSG Niederhausen/ Norheim I (Mini) 12.00 Uhr JSG Rehborn/Desloch V (Mini) – TTSG Niederhausen/Norheim II (Mini) Landfrauen Rehborn Mittwoch, 13.05.2015, Ausflug zur Besichtigung der Firma Braun in Wolfstein. Geplant ist eine Unternehmenspräsentation, Rundgang durch die Firma, gemeinsames Mittagessen in der Kantine. Anschließend Gelegenheit zum Einkauf im Fabrikverkauf. Am Nachmittag Besuch einer Ziegenkäserei in Herchweiler mit Kostproben. Abschluss mit Einkehr und Abendessen nach Wahl. Geplante Abfahrt ca. 8.30 Uhr. Anmeldung bitte bis spätestens 30.04.2015 bei den Mitgliedern des Vorstandes. Wir bitten um eine Anzahlung von 20 €. Der Landfrauenverband Meisenheim bietet am 29.05.2015 (Landfrauentag) eine Fahrt zur Landesgartenschau nach Landau an. Kosten für die Eintrittskarten betragen 10 €, dazu kommen die Kosten für die Busfahrt. Wegen der Vorbestellung der Karten verbindliche Anmeldung bis spätestens 08.05.2015. Schmittweiler SG Schmittweiler-Callbach/ Reiffelbach-Roth Herren A-Klasse Sonntag, 12.04.2015 um 15.00 Uhr in Feilbingert Seite 14 SV Feilbingert gegen SG Schmittweiler-Callbach/Reiffelbach-Roth Herren B-Klasse Samstag, 11.04.2015 um 16.30 Uhr in Medard SV Medard II gegen SG Schmittweiler-Callbach/Reiffelbach-Roth II FC Schmittweiler-Callbach Frauen Landesliga Samstag, 11.04.2015 um 17.00 Uhr in Winterbach SG Winterbach/Monzingen gegen FC Schmittweiler-Callbach A-Junioren Kreisliga Samstag, 11.04.2015 um 16.30 Uhr in Schmittweiler FC Schmittweiler-Callbach gegen SV 1921 Sommerloch C-Junioren Kreisliga Samstag, 11.04.2015 um 14:00 Uhr in Merxheim JSG SooNahe II gegen FC Schmittweiler-Callbach (9er) Schweinschied Landfrauenverein Schweinschied Am 23.04.2015 um 19.30 Uhr kocht Frau Barth mit vielen tollen Tipps und Ideen zum Thema „Kreative Vorratsküche“ im Gemeinschaftshaus in Schweinschied. Es sind alle Mitglieder und Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Bitte Anmeldung bis spätestens 18.04.2015 bei Gaby Hofmann, Tel. 4718. Weiterbildung Veranstaltungen der kath. Erwachsenenbildung Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet ab 23.04.2015, 13:30 Uhr einen neuen Deutsch-Kurse auf B2 Niveau an. Mitteilungen anderer Behörden/Stellen Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Luftdicht ist Pflicht Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es dabei in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber sogar vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet. Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert Seite 15 über Fugen und Ritze in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein. Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die über die Hülle nachströmende Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird, und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle. Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Der Energieberater hat am Donnerstag, dem 23.04.15 von 14.15 – 17.15 Uhr Sprechstunde in Bad Sobernheim in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 002, Bahnhofstraße 6. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 67 51/81-132. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Grünlandbegehungen 2015 Auch in diesem Jahr bietet das DLR Rheinhessen- Nahe-Hunsrück wieder Grünlandbegehungen in den Kreisen Bad Kreuznach, Birkenfeld und Simmern zu folgenden Terminen an. am 15.04.2015 in 55595 Bockenau wo Betrieb, Andreas Essig Lindenhof 1 am 16.04.2015 in 56281 Beulich wo Betrieb Oswald Wölbert, Wiesenhof am 22.04.2015 in 55776 Reichenbach wo Betrieb Dirk Müller Sonnenhof Beginn ist jeweils um 11:00 Uhr. Neben den aktuellen Themen der Grünlandbewirtschaftung wie Pflege, Nutzung, Neuanlage, Nachsaat, Übersaat, Sorten, Mischungen usw. liegt in diesem Jahr der Themenschwerpunkt in der Umsetzung der Greeningvorgaben im Feldfutterbau und in der Grünlandbewirtschaftung. Donnerstag, den 9. April 2015 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Otto Lang DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Tel. 06761940288 oder [email protected] Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Bad Kreuznach Am Donnerstag, dem 16.04.2015 findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte Hehner-Kiltz, Hauptstr. 4, Waldböckelheim die nächste Kreismitgliederversammlung statt. Dabei geht es um die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz 2016 in den Wahlkreisen 17 (Bad Kreuznach) und Wahlkreis 18 (Kirn, Bad Sobernheim) Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Abtweiler Sonntag, 12.04.2015 10.30 Uhr Gottesdienst Bad Sobernheim, Pfr. Siggi Pick. Wir laden ein zum Gottesdienst in der Nachbarschaft. 18.00 Uhr Abendandacht Hildegardis-Kapelle Disibodenberg Mittwoch, 15.04.2015 19:00 Uhr Martin- Luther- Haus Staudernheim. Anmeldung zu der Konfirmation im Jahre 2016: Hinweis für die Eltern: Ihr Kind ist geboren im Jahr 2001 bis Juni 2002 und/ oder geht zurzeit in der Regel in das 7.Schuljahr. Beginn des Konfirmandenunterrichts am 22. Mai. Voranmeldung erbeten und Rückfragen an Pfarrer Anacker. Der nächste Gottesdienst in Lauschied und Staudernheim: 19.04.15 Der nächste Gottesdienst in Abtweiler: 10.05.15 Konfirmationsgottesdienst: So. 26.04.15 – 10.00 Uhr Staudernheim Anmeldung zu der Jubilämskonfirmation in Ev. Kirche Staudernheim. Sonntag, 31.05.2015, 14.00 Uhr. Die Konfirmationsjahrgänge sind: Silber 1990, Gold 1965, Diamant 1955, Eiserne 1950, Gnadene 1945, Kronjuwelen 1940. Anmeldung bei Pfr. Anacker. Mail: [email protected], Tel. 06751/94570 Evangelische Kirchengemeinde Hundsbach Protestantische Pfarrei Callbach Sonntag, 12.04.2015 09.00 Uhr Gottesdienst Rehborn 10.00 Uhr Gottesdienst Callbach Pfarramt Callbach Frau Pfarrerin Cornelia van Bentum, Schulstraße 15, 67829 Callbach, Telefon 06753/2643 Dekanatsfrauentag des Dekanats Donnersberg in Göllheim Der erste gemeinsame Dekanatsfrauentag der ehemaligen Dekanate Obermoschel und Kirchheim-bolanden, die jetzt ja als Dekanat Donnersberg vereint sind, findet am Mittwoch, dem 22.04.2015 von 15 Uhr bis 18 Uhr im Haus „Gylnheim“ (Hauptstraße 31) in Göllheim statt. Es werden viele Gäste aus den verschiedenen Kirchengemeinden des neuen Dekanates Donnersberg erwartet und von Dekan Stefan Do- Amtsblatt Meisenheim minke begrüßt. Aus dem Bereich der Verbandspfarrei Obermoschel werden Zubringerbusse die Gäste nach Göllheim bringen. Nähere Informationen und Abfahrtszeiten erfahren Sie bei Ihrem Pfarramt oder der Dekanatsgeschäftsstelle in Obermoschel. Sollten Sie einen unserer Busse nutzen, ist eine telefonische Anmeldung in Obermoschel (06362-1292 vormittags) notwendig, um einen Sitzplatz im Bus zu gewährleisten. Evangelische Kirchengemeinde Hundsbach Ev. Pfarramt Hundsbach Tel. 06758 8004050 Pfr. Harke Tel. 06753/1290709 Pfrin Roth Sonntag, 12.04.2015 10.30 Uhr Gottesdienst in Hundsbach, Ev. Kirche zum Jubiläum der Goldenen, Diamantenen und Eisernen Konfirmation in Limbach und Hundsbach, Pfarrer Harke Dienstag, 14.04.2015 15.00 Uhr Katechumenenunterricht in Hundsbach Evangelische Kirchengemeinde Jeckenbach Sonntag, 12.04.2015 10.00 Uhr Desloch. Gottesdienst Donnerstag, 16.04.2015 kein Katechumenenunterricht Protestantische Kirchengemeinde Lettweiler Fr. 17.04.2015 14.45 Uhr Präparandenunterricht im Gemeindehaus in Odernheim 16.30 Uhr Probe Konfirmationsgottesdienst Lettweiler Sa. 18.04.2015 10.30 Uhr Probe Konfirmationsgottesdienst Lettweiler So. 19.04.2015 13.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation Pfr. Schultz-Klinkenberg hat Urlaub von Di. 7.4. bis Mi. 15.4., Vertretung hat Prädikant Frick, Tel. 969874. Tel. Nr. Pfarramt: 241 Dekanat Tel. 06362/1292, werktags 8-12 Uhr Sozialberatungsstelle des Diakonischen Werkes in Obermoschel, Tel. 06362/2525 Evangelische Kirchengemeinde Meisenheim Donnerstag, 09.04.2014 10.30 Uhr Gottesdienst im Dr. Carl-Kircher-Haus 14.30 Uhr Spieletreff im Herzog-Wolfgang-Haus 19.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migranten und Deutsche, Amtsgasse 10 Freitag, 09.04.2015 12.00 Uhr gemeinsamer Mittagstisch im Dr. Carl-Kircher-Haus Sonntag, 12.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche 10.00 Uhr Gottesdienst in der BodelschwinghKapelle Montag, 13.04.2015 19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus Amtsblatt Meisenheim Donnerstag, den 9. April 2015 Die Ev. Kirchengemeinde Meisenheim und der Förderverein der Jugendarbeit an der Schlosskirche e.V. laden herzlich ein zur Verabschiedung von Diakonin Anika Weinsheimer am Freitag, 24. April 2015 17.00 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche, anschl. Grillfest auf dem Schlossplatz. Pe Kontakte Pfarramt Pfarrerin Clasen, Schillerstraße 2c Tel. 94110, [email protected] Pfarrerin Clasen ist vom 11. bis 19. April nicht im Dienst. Beerdigungs- und Seelsorgevertretung übernimmt Pfr. Bauhaus, Tel. 2730. Gemeindebüro Öffnungszeiten: donnerstags, 08.30-11.30 Uhr Barbara Bickelmann, Schillerstraße 2c, Tel. 94110, [email protected] Jugendbüro und Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Grundschule Anika Weinsheimer, Amtsgasse 10 Tel. 0177-7022535 oder 4746 [email protected] Das Jugendbüro ist vom 2.-10. April geschlossen. Küsterin Renate Gilcher, Tel. 0160-96444470 e n b e fö r d e r u n r s on W. Schappert g Tel. 0 67 53 / 26 10 SEIT ÜBER 30 JAHREN IN DER VG MEISENHEIM Beraten / Planen / Ausführen Alle Tischlerarbeiten rund ums Haus Haustüren Insektenschutz Wärmedämmung Fenster / Rolladen Innenausbau / Möbel Überdachungen / Vordächer 55592 Jeckenbach · Hauptstraße 5 Tel. 0 67 53 / 9 40 54 · Fax 0 67 53 / 9 40 55 Termine und Infos 0800 11 949 11 oder www.DRK.de Protestantische Kirchengemeinde Odenbach Sonntag, 12. April 2015, Quasimodogeniti 09.30 Uhr Gottesdienst Reiffelbach 10.30 Uhr Gottesdienst Odenbach Metzgerei Gerd Giesler Hintergasse 11 · 55592 REHBORN · Tel. 06753/2537 Angebote der Woche vom 10.-16.4.15 Schreinerei Becher Büroklammern gibt’s im Laden. Blut nicht. Sonntag, 12.04.2015 10.30 Uhr Amt für Stifter und Wohltäter in Obermoschel Sprechzeiten von Herrn Pfarrer Eck: montags von 9-12 Uhr und freitags von 10.30 – Krankenfahrten für alle Kassen! Arzt-, Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten Schüler- und Einkaufsfahrten, Kurierdienst Flughafenfahrten auch im 9-Sitzer-Bus • • • • • • Katholisch Pfarrei Obermoschel Katholisch Kirchengemeinde St. Antonius von Padua Meisenheim Meisenheim • • • • 12 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7, Tel.: 06753- 2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. – Do. von 10-12 Uhr und 14-17 Uhr Tel.: 06751/2286 Fax: 06751 / 991242 Samstag, 11.04.2015 18.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 12.04.2015 15.00 Uhr Taufe des Kindes Sarah Julie Rakic aus Löllbach 18.00 Uhr Ökumenisches Abendgebet (Disibodenberg Staudernheim) Dienstag, 14.04.2015 20.30 Uhr Chorprobe im Pfarrhaus Donnerstag, 16.04.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier (Altenheim); anschl. Krankenkommunion im Haus Die Kindergruppe trifft sich weiterhin ab Donnerstag, 23. April 2015 zur gewohnten Zeit im Gemeindehaus. Fr. und Sa. Dienstag, 14.04.2015 10.00 Uhr Krabbelgruppe „Krabbelkäfer“ im Gemeindehaus 17.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migrantinnen und Deutsche (nur Frauen), Amtsgasse 10 19.00 Uhr Bläserkreis im Gemeindehaus Mittwoch, 15.04.2015 10.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migrantinnen und Deutsche (nur Frauen), Amtsgasse 10 17.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migranten und Deutsche (nur Männer) , Amtsgasse 10 Donnerstag, 16. April 14.30 Uhr Spieletreff im Herzog-WolfgangHaus 19.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migranten und Deutsche, Amtsgasse 10 Seite 16 Schnitzel aus der Oberschale Öffnungszeiten: Mo 9-12 Uhr Di-Do 9-12/15-18 Uhr Fr 8-12/14-18 Uhr Sa 8-13 Uhr Mo. nachm. geschlossen 100 g -.77 € -.66 € Jagdwurst im Ring geräuchert 100 g -.99 € Teewurst grob oder fein 100 g -.99 € Nudelsalat „Toscana“ 100 g -.77 € Hausm. Bratwurst mit und ohne Knoblauch 100 g 175 Jahre Metzgerei Giesler Jubiläumsangebot Winzersteaks -.77 € Auslieferung jeden Samstag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr 100 g Montag Frische Rinderleber 100 g -.55 € Dienstag Hüftschnitzel 100 g -.66 € Mittwoch KäseFleischwurst 100 g -.88 € Donnerstag Rinderkochfleisch 100 g -.88 € FD e -Familien entlastender Dienst Häusliche Betreuung und Unterstützung für Senioren und Menschen mit Behinderungen Auch an Wochenenden und Feiertagen Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gern. Tel.: 06757/961892 · www.fed-hundsbach.de In guten Händen..., garantiert ohne Nebenwirkungen Praxis für Energetisches Heilen Horst Klein Tel. 06753-5940 Mitglied im TherapeutenTeam der „Stiftung Auswege“ Bauzeichnerin -Hochbau sofort - Aushilfe oder Teilzeit gesucht. Zuschriften unter ZEN 108508 an den Verlag
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