Nr. 15/2015 vom 09.04.2015

VERBANDSGEMEINDE MEISENHEIM
AMTSBLATT
Jahrgang 41
Donnerstag, den 9. April 2015
Nr. 15/2015
Kinderferienbetreuung
für schulpflichtige Kinder in den Sommerferien
Gratulation zum Abitur 2015
Liebe Abiturientinnen,
liebe Abiturienten,
In der Zeit vom 17. bis 28.08.2015 bietet die Verbandsgemeinde Meisenheim, zwei Wochen lang, jeweils von montags bis freitags eine
Sommerferienbetreuung mit Spiel, Spaß und guter Unterhaltung an.
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14
Jahren.
herzlichen Glückwunsch zum Abitur. Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie
diese wichtige Prüfung bestanden haben. Sie können stolz auf Ihre
Leitungen sein.
Wie treffen uns morgens immer um 8.00 Uhr zum gemeinsamen
Frühstück, welches von zu Hause mitgebracht werden muss. Das Programm endet um 17.00 Uhr.
Damit haben Sie sich erfolgreich eine gute Basis für Ihre berufliche
und persönliche Zukunft geschaffen.
Der Kostenbeitrag beläuft sich auf voraussichtlich 50,-- Euro/ Woche
(Mittagsessen, ein Nachmittagssnack (Obst) und Getränke (Wasser)
sind darin enthalten). Kosten, die durch die Teilnahme an Ausflügen
entstehen, werden gesondert berechnet.
Im Namen der Verbandsgemeinde Meisenheim gratuliere ich allen
Abiturientinnen und Abiturienten in unserer Verbandsgemeinde.
Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles
Gute.
Die Ausschreibung mit Teilnahmeerklärungen ist unter
www.meisenheim.de veröffentlicht
oder sie rufen unter 06753/121-20 an.
Dietmar Kron
Bürgermeister
Geplant sind dieses Jahr folgende Aktivitäten:
Geocaching, Pfeil und Bogen, Walderlebnis, Ausflug zum rheinlandpfälzischen Freilichtmuseum Bad Sobernheim (mit Entdeckungsreise
und historischer Baustelle), Barfußpfad Bad Sobernheim, Fußballcamp, Biathlon, Slackline, Tanzen, Gesunde Ernährung (von der Ernte bis in den Kochtopf), T-Shirt batiken, Tennis, Workshop Minitrampolin und Klettern, Schwimmbadbesuch uvm.
Meisenheim
- Integrative Realschule -
VOLKSBILDUNGSWERK MEISENHEIM
Elternsprechtag am Freitag, 17. April 2015
Sonntag, 12. April 2015, 17 Uhr
Meisenheim, Haus der Begegnung
Am Freitag, 17. April 2015, findet in unserer Schule ein Elternsprechtag statt.
An diesem Tag können die Eltern mit allen Lehrkräften unserer Schule in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gespräche führen.
Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag keinen Unterricht.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können die Erziehungsberechtigten sich entweder persönlich oder durch ihr Kind bei dem jeweiligen Lehrer einen Termin geben lassen.
Ekaterina Derzhavina
Dozentin am Tschaikowsky-Konservatorium Moskau
Preisträgerin internationaler Klavierwettbewerbe
Zur Berufsberatung der Jugendlichen steht Ihnen von 09.00 Uhr bis
13.00 Uhr eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Agentur für
Arbeit zur Verfügung.
PROGRAMM:
Die Schüler/innen der Klassenstufe 10 werden im Foyer des Hauptgebäudes Kaffee und Kuchen anbieten.
J. S. Bach: Suite E-Dur
G. F. Händel: Suite d-Moll
J. Haydn: Variationen Es-Dur
M. Ravel: Valses nobles et sentimentales
Einen Wegweiser finden Sie in allen Eingangsbereichen.
Ferner wird darum gebeten, nicht auf dem Busparkplatz zu parken.
Am Nachmittag steht der Platz zum Parken ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Abtweiler
Löllbach
•
•
Becherbach • Breitenheim
Meisenheim • Raumbach
•
•
Callbach
Rehborn
10 Euro, Schüler 5 Euro
Kartenvorbestellung Tel. 06753-2207
•
•
Desloch • Hundsbach • Jeckenbach • Lettweiler •
Reiffelbach • Schmittweiler • Schweinschied
Amtsblatt Meisenheim
Donnerstag, den 9. April 2015
Seite 2
Wichtiges auf einen Blick
Verbandsgemeindeverwaltung
Obertor 13, 55590 Meisenheim
Tel. 06753/121-0, Fax 06753/121-17,
www.meisenheim.de, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Redaktionsschluss Amtsblatt:
Freitag: 11.00 Uhr
Anzeigen-Annahmeschluss:
Montag: 14.00 Uhr
NOTRUFE/BEREITSCHAFTSDIENSTE
Notruf
Polizeiinspektion Lauterecken
Nichtpolizeilicher Notruf
Ambulantes Hilfezentrum Meisenheim
Alten und Krankenpflege A K F, Rathausgasse 8 , Meisenheim
Bürozeiten Mo.- Fr. 8:00 - 16:00
24 Stunden erreichbar - Tel. 06753 / 963277
Pflegestützpunkt/ Beratung und Koordinierung
Kostenlose, individuelle, vertrauliche Beratungsstelle für alte, kranke,
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Beratung über Pflege- Hilfs- und Entlastungsangebote im häuslichen und stationären Bereich. Ansprechpartnerinnen: Christa Herzog, Marlene Jänsch, Stefanie
Klein.
Tel.: 06751/8557922/23 Fax: 06751/8557924.
Felke-Center, Kreuzstraße 10, 55566 Bad Sobernheim.
Zuständig für die Verbandsgemeinden Meisenheim und Bad Sobernheim
Bereitschaftsdienste
110
Tel. 06382-9110
112
-Feuer, Rettungsdienst, Notarzt und KrankentransportGesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenbergstr. 31
Tel. 06753-910-0
Notruf Pflegebett (auch Hebammenhilfe)
19222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Meisenheim
Tel. 116117
(ohne Vorwahl)
Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim
Öffnungszeiten: Mittwoch 14 Uhr – Donnerstag 7 Uhr
Freitag
16 Uhr – Montag
7 Uhr
an Feiertagen – Vorabend 18 Uhr – Folgewerktag 7 Uhr
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer
Tel. 0180/5040308
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie
bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Augenärztlicher Notfallbereitschaftsdienst
Für den Raum Bad Kreuznach – Bad Sobernheim (incl. Meisenheim) –
Kirn – Idar-Oberstein – Simmern
Die Dienstbereitschaft an Wochenenden und an Feiertagen besteht,
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, von Samstag, 7.00 Uhr bis
Montag 7.00 Uhr (an Feiertagen entsprechend):
Dr. Chantzaras, Kastellaun
Tel. 06762/963090 + 0171/9171945
Kurzfristige Dienstplanänderungen können im Internet unter
www.drheld.de/notdienste abgefragt werden.
Die Dienstbereitschaft am Mittwoch, nach vorheriger telefonischer Absprache, ist jeweils aktuell an der Pforte des Krankenhauses St. Marienwörth, Bad Kreuznach, Tel. 0671/3720 zu erfragen.
Apothekennotdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
Mobilfunknetz:
0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr
Tierärztlichen Notfalldienst
Dr. Maschtowski, Bad Sobernheim
Tel. 06751/93530
sozialstation nahe
Ökumenische Sozialstation im Landkreis Bad Kreuznach gGmbH
Großstraße 68, 55566 Bad Sobernheim
Alten- und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung
Betreuung dementiell erkrankter Menschen zu Hause
und in unseren Betreuungsgruppen:
Montags von 13.30 bis 17.30 Uhr in Staudernheim
Dienstags, mittwochs und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Bad
Sobernheim.
Freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr in Meisenheim
Bürozeiten: Mo. bis Do. 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Tel. – Nr. 06751 - 2242, Fax 06751- 4074
Rufbereitschaft 24 Stunden
Tel.-Nr. 06751 – 3521
Sprechstunde in Meisenheim:
jeden 1. und 3. Dienstag in den Räumen der Verbandsgemeinde Meisenheim von 10.00 bis 12.00 Uhr
Homepage: www.sozialstation-nahe.de
Bereiche Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung
Strom- und Gasversorgung
Westnetz GmbH
bei Störungen im Stromnetz
bei Störungen im Gasbereich
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
für Becherbach, Callbach, Lettweiler, Rehborn,
Reiffelbach u. Schmittweiler
Netzteam Rockenhausen, Kreuznacher Straße 61
Fax 06361-9217-21
Stromentstörung:
Wertstoffhof Meisenheim
Öffnungszeiten:
dienstags und freitags
12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
samstags
08.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Tel. 0800-8958958
Tel. 0800/4112244
Tel. 0800/0793427
Tel. 06361-9217-10
Tel. 0800-7977777
Tel. 06753-93000
Impressum:
Das Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Meisenheim und die Ortsgemeinden Abtweiler, Becherbach, Breitenheim, Callbach, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Lettweiler, Löllbach, Stadt Meisenheim, Raumbach,
Rehborn, Reiffelbach, Schmittweiler und Schweinschied nach § 27 der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (BS 2020-1) und den Bestimmungen
der Hauptsatzung in den jeweils geltenden Fassungen erscheint
wöchentlich donnerstags.
Herausgeber:
Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen, Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung, 55590 Meisenheim.
Verantwortlich für Anzeigen:
Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH, Rainer
Zais, Niederlassung Friedrichstr. 59, 67433 Neustadt, Telefon 06321
3939-60, Fax 06321 3939-66, E-Mail: [email protected].
Druck: GreiserDruck GmbH & Co. KG, Rastatt.
Anzeigenberatung: Sieglinde Veith, Friedhofstraße 12,
67753 Rothselberg, Telefon 06304/1532, Mobil 0170/8670507
Für Privatanzeigen:
Buch- und Schreibwarenhandlung Feickert, Untergasse 17,
55590 Meisenheim, Tel. 06753 2222, www.Buch-Feickert.de
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird das Amtsblatt kostenlos zugestellt im Einzelversand durch den Verlag gegen Erstattung der Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Druckerei keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und müssen grundsätzlich
über die Verbandsgemeinde eingereicht werden.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der abgedruckten Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag
gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge
höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine
Ansprüche gegen den Verlag.
Das nächste Amtsblatt
der Verbandsgemeinde erscheint am
16. April 2015
Seite 3
Donnerstag, den 9. April 2015
Amtsblatt Meisenheim
Gerda Gauer baut Brücken zwischen Schule und Berufswelt –
Engagement mit Landesverdienstmedaille geehrt
Landes- sowie Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen ein.
Ihren Beruf lebt Gerda Gauer bis heute und so ist es nicht verwunderlich, dass sie sich auch im Ruhestand weiterhin für das Thema berufliche
Bildung engagiert. Mit der Initiative „Job aktiv“ legte das Wirtschaftsforum Donnersberger Land vor über zehn Jahren den Grundstein für ein
Netzwerk für Unternehmen und Schulen. Als ehrenamtliche „Job-AktivManagerin“ organisiert die pensionierte Schulleiterin unter anderem
regelmäßig Besuche für Jugendliche in den verschiedenen Unternehmen in der Region, um sie für die Berufe zu interessieren und zu sensibilisieren. Dieses Angebot nutzen jährlich ca. 300 bis 400 Schülerinnen
und Schüler. Einer ihrer jüngsten Aktivitäten ist die „Karrieremesse:
Pflege und Gesundheit“, die auf großes Interesse stößt. Von Ausbildung
und Studium, über Weiterbildung bis hin zu konkreten Arbeitsplatzangeboten präsentieren sich hier die regionalen Akteure rund um Gesundheits- und Pflegeberufe.
Für ihren unermüdlichen Einsatz im Bereich der beruflichen Bildung hat
Ministerpräsidentin Malu Dreyer der in Becherbach (Kreis Bad Kreuznach) lebenden Gerda Gauer die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. „Gerda Gauer hat ihren Beruf als Berufung gelebt.
Als ehemalige Lehrerin der beruflichen Bildung kennt sie die Sorgen
von Jugendlichen den richtigen Berufsweg zu wählen; aber auch die der
Betriebe geeignete Fachkräfte zu finden. Mit viel Herzblut setzt Gerda
Gauer an dieser zentralen Stelle an, zeigt Jugendlichen Chancen auf
und implementiert gute Konzepte der Berufsorientierung und Fachkräftesicherung“, würdigte Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann die
Verdienste der ehemaligen Schulleiterin der BBS Rockenhausen
während einer Feierstunde.
Gerda Gauer ist eng mit dem Donnersbergkreis verbunden. Nach ihrem
Studium trat sie 1973 in den Schuldienst an der BBS Rockenhausen ein.
Bis zu ihrer Pensionierung blieb sie dieser Schule, deren Leitung sie 1993
übernahm, treu. Mit hoher Fachkompetenz und klaren Zielen vor Augen hat Gerda Gauer die berufsbildende Schule mit zwei Standorten geleitet, zusammengeführt sowie zukunftsweisend weiterentwickelt. Für
die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen setzte sich Gerda Gauer im
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„Die Berufsorientierung ist für junge Menschen eine entscheidende und
nicht immer einfache Lebensphase. Umso wichtiger ist es, dass es Menschen wie Sie gibt, die Brücken zwischen den Schulen und der Berufswelt bauen. Dabei ist Ihr Engagement von unschätzbarem Wert“, unterstrich Hans Beckmann.
Ganz besonders setze sich Gerda Gauer für das bundesweite Projekt
„Berufswahlsiegel“ ein, mit dem sie weit über die rheinland-pfälzischen
Grenzen hinaus bekannt ist. Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft
SchuleWirtschaft koordinierte Siegel zeichnet Schulen aus, die mit ihren
Konzepten die Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die
richtige Entscheidung bei der Berufswahl vorbereiten. Durch ihren Einsatz konnten in der Vergangenheit fast alle Realschulen plus im Donnersbergkreis zertifiziert werden. Im Jahr 2013 schlug Gerda Gauer
spontan den Donnersbergkreis als nächsten Tagungsort für die Bundesarbeitsgemeinschaft vor. Dank ihres Organisationstalentes meisterte sie
diese Herausforderung und nutzte zugleich die Gelegenheit, um Werbung für die Region zu machen. „Einmal mehr haben Sie sich als Botschafterin für den Donnersbergkreis hervorgetan. Was Sie anpacken,
führen Sie zum Erfolg, und zwar mit Herz und Hand. Ich freue mich,
heute Ihren Einsatz für unsere Gesellschaft mit der Landesverdienstmedaille würdigen zu können“, hielt Hans Beckmann fest.
Einst Strecke von
„kriegswichtiger
Bedeutung“ heute Draisinenbahn
- Vortrag zur Geschichte der Glantalbahn Mittwoch, 15. April 2015,
19.30 Uhr
Haus der Begegnung
in Meisenheim
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19.30
9.30 U
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In seinem Vortrag wird der Kirner Historiker Dr. Ulrich Hauth vor
allem auf die komplizierte Entstehungsgeschichte, aber auch auf den
schrittweisen Niedergang dieser landschaftlich reizvollen Strecke eingehen. Zudem wird das Schicksal der Bahn in beiden Weltkriegen beleuchtet.
Dr. Ulrich Hauth ist Heimatgeschichtsforscher und Eisenbahnfreund.
Er hat u. a. das Buch „Von der Nähe in die Ferne“ veröffentlicht,
welches sich mit der Geschichte der Rhein-Nahe-Bahn aber auch ihren
diversen Seitenlinien befasst.
Amtsblatt Meisenheim
Donnerstag, den 9. April 2015
Seite 4
Quelle: Lied und Chor
Die nächste Chorprobe findet am Samstag, dem 18.04.2015 um 14.00 Uhr in Rehborn statt.
Kostenlose Immobilienbörse
„Leben im Pfälzer Bergland“
Sie möchten ein Haus oder Grundstück verkaufen?
Sie sind auf der Suche nach einem Eigenheim oder einem Bauplatz?
Suchen und inserieren Sie jetzt unter
www.leben-im-pfaelzer-bergland.de
der kostenlosen Immobilienbörse der Verbandsgemeinden Meisenheim, Alsenz-Obermoschel, Altenglan, Kusel, Lauterecken-Wolfstein und Rockenhausen.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin bei der
Verbandsgemeinde Meisenheim, Frau Kügler,
Tel.: 06753/121-36, e-mail: [email protected]
oder bei der
Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, Herrn Böhmer,
Tel.: 06362/303-41, e-mail: [email protected]
Dietmar Kron
Bürgermeister VG Meisenheim
Arno Mohr
Bürgermeister VG Alsenz-Obermoschel
Seite 5
Donnerstag, den 9. April 2015
Amtliche
Bekanntmachungen
Verbandsgemeinde
Meisenheim
Betriebssatzung
des Eigenbetriebes der
Verbandsgemeinde Meisenheim
vom 26. März 2015
Der Verbandsgemeinderat Meisenheim hat am
26.03.2015 aufgrund des § 24 und § 86 Abs. 2
Satz 1 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO) i.V. m. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit
bekannt gemacht wird:
§ 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes
(1) Die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde
Meisenheim und das Freibad in Meisenheim als
zentrale Sporteinrichtung sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und den
Bestimmungen dieser Satzung geführt.
(2) Zweck des Eigenbetriebes ist,
1. die Abwasserbeseitigungspflicht im Sinne
der Allgemeinen Entwässerungssatzung zu
erfüllen.
2. die Wasserversorgung in der VG Meisenheim
sicherzustellen.
3. das Freibad in Meisenheim zu unterhalten
und betreiben.
Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
§ 2 Name des Eigenbetriebes
(1) Der Eigenbetrieb führt den Namen
Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Meisenheim
§ 3 Stammkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt
4.025.000,-- € und wird wie folgt auf die Betriebszweige aufgeteilt:
1. Abwasserbeseitigungseinrichtungen:
2.500.000,-- €
2. Freibad:
25.000,-- €
3. Wasserwerk:
1.500.000,-- €
§ 4 Aufgaben des Verbandsgemeinderates
Der Verbandsgemeinderat beschließt über alle
Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die EigAnVO vorbehalten sind
und die nicht übertragen werden können; das
sind insbesondere
1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes.
2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Bestellung des Prüfers für den
Jahresabschlusses und die Verwendung des
Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes.
3. die Zustimmung zur Bestellung des Betriebsleiters.
4. der Abschluss von Verträgen, die die gemeindliche Haushaltswirtschaft erheblich
belastet, das sind alle Beträge soweit sie
50.000,00 € übersteigen.
5. die Rückzahlung von Eigenkapital.
6. die Satzungen.
7. die Sätze und Tarife für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinen Tarife der Versorgungsbetriebe.
8. die mittel- und langfristigen Planungen.
§ 5 Betriebsausschuss
(1) Der Verbandsgemeinderat wählt für den Betrieb einen Betriebsausschuss mit 7 Mitgliedern
und 7 Stellvertretern.
Die Mitglieder und Stellvertreter werden aus
dem Verbandsgemeinderat und weiteren wirtschaftlich besonders sachkundigen und erfahrenen Bürgern gewählt. Die Zahl der Ratsmitglieder soll mindestens die Hälfte der Mitglieder betragen.
(2) Außer in den ihm durch die Hauptsatzung
übertragenen Angelegenheiten entscheidet
der Betriebsausschuss insbesondere über
1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden
Mehraufwendung nach § 16 Abs. 3 der
EigAnVO und zu Mehrausgabe nach § 17
Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall
5.000,00 € übersteigen.
2. die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen, soweit es sich nicht um Tarife handelt.
3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, soweit es sich nicht um Geschäfte der
laufenden Betriebsführung handelt; ausgenommen sind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten, die
nach den Bestimmungen der GemO und der
EigAnVO der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind.
4. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen, soweit sie nicht zu den Geschäften
der laufenden Betriebsführung gehören.
(3) Die Betriebsleitung nimmt an den Beratungen des Betriebsausschusses teil. Sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre
Ansicht zu einem Beratungsgegenstand darzulegen.
§ 6 Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter
der Bediensteten des Eigenbetriebes, soweit
diese Beschäftigte der Verbandsgemeinde Meisenheim sind.
(2) Der Bürgermeister kann der Betriebsleitung
(§ 7) Einzelanweisungen erteilen, wenn sie zur
Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger
Belange der Verbandsgemeinde, der Einheit
der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind.
§ 7 Betriebsführung,
Vertretung des Eigenbetriebes
(1) Die Betriebsführung wurde durch:
1.1 den Betriebsführungsvertrag Abwasser vom
27.02.2004,
1.2 den Betriebsführungsvertrag Wasser vom
27.02.2004,
1.3 den Vertrag über Leistungen im Rahmen
der kaufmännischen Buchführung vom
27.02.2004
auf die SWK Kaiserslautern bzw. WVE GmbH
Kaiserslautern übertragen.
(2) Die Vertragspartner benennen einen Betriebsleiter für alle Betriebszweige.
Damit entfällt die Anwendung des § 4 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, die §§ 1,
2, 3, 5 und 6 gelten entsprechend.
(3) Der Eigenbetrieb wird nach den Vorschriften des § 86 Abs. 2 Satz 1 GemO i. V. m. den
Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstalts-
Amtsblatt Meisenheim
verordnung verwaltet.
(4) Für Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse, sowie Vergleiche von Forderungen, gilt
die Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass, sowie Vergleich von Forderungen der Verbandsgemeinde Meisenheim
vom 01.04.1995 i. d. F. vom 01.01.2002.
(5) Die Betriebsführung ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich. Sie hat dem Bürgermeister den Entwurf des Wirtschaftsplanes
und des Jahresabschlusses vorzulegen und ihn
im Rahmen ihrer Unterrichtungspflicht nach §
21 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendung sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu
unterrichten.
(6) Die Betriebsführung hat den Bürgermeister
über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten.
Zur laufenden Betriebsführung gehören unter
anderem:
1. Die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge,
einschließlich der Abwicklung des Leistungsaustausches.
2. Der Personaleinsatz.
3. Die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten.
4. Die Beschaffung von Vorräten im Rahmen
einer wirtschaftlichen Lagerhaltung.
5. Die Ausarbeitung von Verträgen, die vom
Betriebsausschuss oder dem Verbandsgemeinderat zu beschließen und vom Bürgermeister als Vertreter der Verbandsgemeinde
zu unterzeichnen sind.
§ 8 Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht,
Kassenführung, Rechnungswesen
(1) Der von der Betriebsleitung aufgestellte
Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des
Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach
Beratung im Betriebsausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen.
(2) Der von der Betriebsleitung erstellte Beteiligungsbericht (§ 86 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 90 Abs.
2 Satz 1, 2 Nr. 4 GemO) ist mit dem Wirtschaftsplan (Abs. 1) über den Bürgermeister nach Beratung im Betriebsausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Einwohner
über den Beteiligungsbericht in geeigneter
Form zu unterrichten.
(3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse
eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.
(4) Das Rechnungswesen ist getrennt nach Betriebszweigen zu führen.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom
11.11.2004 außer Kraft.
Meisenheim, den 26.03.2015
Verbandsgemeinde Meisenheim
Kron, Bürgermeister
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in
der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den
Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder aufgrund dieses Gesetzes zustande ge-
Amtsblatt Meisenheim
kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Donnerstag, den 9. April 2015
Freiwillige Feuerwehr Becherbach
mit den Löschgruppen Gangloff
und Roth
Am Sonntag, dem 12. April 2015 treffen sich
die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Becherbach gemeinsam mit den Löschgruppen
Gangloff und Roth um 9.30 Uhr im Gemeindesaal in Gangloff zur gemeinsamen Feuerwehrübung.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Michael Bayer, Wehrführer
Breitenheim
Jagdgenossenschaft Breitenheim
Becherbach
Information der
Pfalzwerke Netz AG
Die Pfalzwerke Netz AG informiert gemäß § 17
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),
dass dringende Wartungs- und Sanierungsarbeiten im Stromversorgungsnetz durchgeführt
werden. Diese Wartungsarbeiten werden ab
Montag, dem 13.04.2015 bis 23.04.2015, in der
Gemeinde Becherbach Ortsteil Roth in der Zeit
zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen.
Die Stromversorgung wird mittels Notstromaggregat gewährleistet. Zwischen 14.00 und
16.00 Uhr muss mit einer kurzzeitigen Stromunterbrechung gerechnet werden.
Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen
ist während der Durchführung der Arbeiten
nicht möglich.
Bitte schützen Sie Ihre empfindlichen Geräte
(z.B. Computer, TV-Geräte, Telefonanlagen), indem Sie diese Geräte vom Netz trennen (z.B.
durch Ziehen des Netzsteckers) und erst wieder
zuschalten, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist.
Bei ortsfesten Geräten (z.B. Heizungsanlagen,
Antennenanlagen, Durchlauferhitzer) ist die
Steuersicherung auszuschalten. Beachten Sie
hierzu die jeweilige Bedienungsanleitung des
Herstellers und schalten Sie die Steuersicherung
erst wieder ein, nachdem die regelmäßige
Stromversorgung wieder hergestellt ist.
Beachten Sie darüber hinaus insbesondere auch
unsere zusätzlichen Hinweise:
• Elektrische Wecker, oft auch Zeitschaltuhren
an Haushaltsgeräten bzw. Alarmanlagen,
schalten sich aus und müssen neu gestellt
werden
• Kühlschränke und Tiefkühlgeräte sollten Sie
während der Unterbrechung möglichst nicht
öffnen
• Werden zentrale Telefon-, Antennen-, Aufzugs-, Warmwasser- oder Heizungsanlagen
betrieben, informieren Sie bitte den jeweiligen Betreiber
• Bei Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken beachten Sie bitte die Betriebsanleitung
Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam
Rockenhausen, unter der Tel.-Nr.: 06361-92170
zur Verfügung.
Am Freitag, dem 24.04.2015 findet um 20.00
Uhr in der Gaststätte Weyand Breitenheim die
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht Vorstand
3. Bericht Kassierer und Haushaltsplan
4. Bericht Kassenprüfer
5. Genehmigung Jahresrechnung 2015/ 2016
und Entlastung Vorstand
6. Anträge Ortsgemeinde Breitenheim
a. betrifft zinsfreies Darlehen Sanierung
„Mauer am Jeckenbach“ aus 2006
b. betrifft zinsfreies Darlehen Sanierung
Stützmauer Lacher Weg aus 2010
7. Beschluss Abschussvereinbarung
8. Aussprache/ Sonstiges
Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 09. –
22.04.2015 zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen, beim Jagdvorsteher Martin Borger offen.
Bei Änderungen der Grundstückseigentümer
können die Betroffenen eine Jagdkatasteränderung innerhalb des vorgenannten Zeitraums
ab 18.00 Uhr vornehmen lassen.
Anträge sind in schriftlicher Form beim Jagdvorsteher bis 22.04.2015 einzureichen.
Vollmachten der Versammlungsteilnehmer sind
vor Versammlungsbeginn ab 19:30 Uhr nachzuweisen.
Martin Borger, Jagdvorsteher
Callbach
Mobiles Bürgerbüro vor Ort
Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 11.30 bis
12.15 Uhr im Bürgerhaus, Schmittweilerstraße
zur Verfügung.
Desloch
SATZUNG
der Ortsgemeinde Desloch über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes für
Seite 6
das Teilgebiet „Windpark Desloch“
vom 31.03.2015
Aufgrund der §§ 14 und 16 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.
2414) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. §
24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der
derzeit geltenden Fassung hat der Ortsgemeinderat Desloch am 31.03.2015 folgende Satzung
beschlossen:
§ 1 (Räumlicher Geltungsbereich)
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den mit Beschluss des Ortgemeinderates vom 21.05.2012 erweiterten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Desloch“ mit folgenden Flurstücken:
Flur 1:
13/3, 13/4, 14/1, 15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 19/1, 20/1,
27/1, 28/1, 29/1, 30/1, 31/1, 32/1, 33/1, 35/1, 36,
37, 38, 39, 42/3, 42/4 und 44 vollständig sowie
13/5 teilweise
Flur 15:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16,
17, 18, 19, 20, 23/1, 23/2, 32, 33, 34, 35, 36, 37,
38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 51 vollständig
sowie 21/1, 21/2, 22, 24/1, 24/2, 25, 28, 30, 31, 50
und 52 jeweils teilweise
Flur 16:
1/1, 1/2, 2/1, 2/2, 3/1, 128 vollständig
Flur 17:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16,
17 ,18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29,
30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42,
43 ,44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55,
56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68,
69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81,
82, 83, 84, 85, 86, 87, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100,
101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110,
111, 112, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121,
122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131,
132, 133, 134, 154, 153 und 155 vollständig; sowie 88, 89, 90, 93 teilweise.
Die Grenzen des erweiterten räumlichen Geltungsbereichs sind in dem unten abgedruckten,
nicht maßstäblichen Übersichtsplan, der Bestandteil dieser Veränderungssperre ist, dargestellt.
§ 2 (Rechtswirkung der Veränderungssperre)
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen
1. Vorhaben i. S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der
Veränderungssperre baurechtlich genehmigt
worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von
der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 3 (Inkrafttreten und Geltungsdauer der Veränderungssperre)
Seite 7
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer
Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf
die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung
der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs
nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Desloch, den 31.03.2015
Reidenbach, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in
der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den
Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemein-
Donnerstag, den 9. April 2015
deverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Ehejubiläum
Am Montag, dem 13.04.2015 feiert das Ehepaar
Helmut und Gertrud Augustin geb. Gillmann,
wohnhaft in 55592 Desloch, Neuwieser Straße
12, das Fest der
Eisernen Hochzeit.
Hundsbach
Öffentliche und nichtöffentliche
Sitzung des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Hundsbach
Am Dienstag, dem 14.04.2015 findet um 19.30
Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 1 eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Hundsbach statt.
Tagesordnung:
öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
Amtsblatt Meisenheim
2. Dorferneuerungsprogramm 2016
- Zuschussanträge für kommunale Vorhaben
- Beratung und Beschlussfassung 3. Dorferneuerungsprogramm Rheinland-Pfalz;
Anerkennung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten (Schwerpunktgemeinden) 2016
- Beratung und Beschlussfassung 4. Stellungnahme zum Entwurf zum Landesgesetz über Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein
-Beratung und Beschlussfassung5. Informationen, Mitteilungen, Verschiedenes
nichtöffentlich
1. Grundstücksangelegenheiten
Bericht über die Sitzung des
Ortsgemeinderates Hundsbach
vom 10.03.2015
Einwohnerfragestunde
Die 2. Ortsbeigeordnete hat den Vorsitzenden
im Vorfeld zur Sitzung informiert, dass das
Sportheim am Sportplatz nicht per Navi zu finden ist. Der Vorsitzende wird bei der VG Meisenheim die Widmung der Zufahrtsstraße zum
Sportplatz ansprechen.
Die Zuhörergruppe fragt nach der Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 1. Offenlegung des
Flächennutzungsplanes. Der Vorsitzende erwidert, dass seitens der Ortsgemeinde keine StelF+)+#,+M
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Amtsblatt Meisenheim
lungnahme vorgesehen war, wird sich diesbezüglich umgehend bei der Verbandsgemeindeverwaltung informieren und sagt der Zuhörergruppe zu, dass bei einer Stellungnahme durch
die Ortsgemeinde die Belange der Zuhörergruppe Berücksichtigung finden werden.
Der 1. Ortsbeigeordnete moniert eine starke
Setzung des Kanaldeckels im Bereich des Brunnens in der Hauptstraße 16.
Wettbewerb „Kerniges Dorf“
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hundsbach beschließt, an dem Wettbewerb „Kerniges Dorf“ nicht teilzunehmen.
Abriss des Gewölbekellers auf dem gemeindeeigenen Platz i.d. Untergasse
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hundsbach vertagt die Entscheidung auf die folgende
Ratssitzung und kommt überein, zuerst eine
Ortsbesichtigung durchzuführen.
Informationen
Der Vorsitzende informiert die Zuhörer ausführlich über eine von ihm in seiner Eigenschaft
als Ortsbürgermeister verschuldete Urheberrechtsverletzung zum Schaden des Fördervereins „PRO Hundsbach 2005 e.V.“ und dessen 1.
Vorsitzenden, die durch sofortige Reaktion und
Einschaltung eines Anwaltsbüro letztendlich
gütlich endete, der Sachverhalt der Kommunalversicherung vorliegt und vom Förderverein
übernommenen Vorausleistungen auf jeden
Fall wieder getilgt werden.
Außerdem berichtet der Vorsitzende über das
Thema Jugendsozialarbeit aus der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung, dessen Umsetzung in etwa einer Anhebung der VG-Umlage um 1,3% bedeutet.
Erinnerung an die
Jagdgenossen-Versammlung
An die am Freitag, dem 10. April 2015 um 20
Uhr im Gasthaus Maurer stattfindende Versammlung der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hundsbach
wird hiermit nochmals erinnert.
Es handelt sich um die üblichen Punkte einer
Jahreshauptversammlung ohne Vorstandswahlen, die ja bereits am 12.12. letzten Jahres vorgenommen wurden.
Jeckenbach
Dorfmoderation
Jeckenbach
Einladung zum Treffen der
Arbeitsgruppe
„Natur und Tourismus“
am Dienstag, 14. April 2015,
19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Die Arbeitsgruppe „Natur und Tourismus“ beschäftigt sich mit den Wander- und Spazierwegen rund um Jeckenbach. Hierzu findet am
14.04.2015 ein Treffen der Arbeitsgruppe im
Dorfgemeinschaftshaus statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
sind eingeladen!
Donnerstag, den 9. April 2015
Lettweiler
Mobiles Bürgerbüro vor Ort
Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 08.30 bis
09.15 Uhr im Gemeindehaus, Hintergasse 43
zur Verfügung.
Jahreshauptversammlung 2015
der Jagdgenossenschaft Lettweiler
Alle Jagdgenossen und Beteiligte der Jagdgenossenschaft Lettweiler werden hiermit zur
Jagdgenossenschaftsversammlung 2015 am
Freitag, dem 17.04.2015, 20.00 Uhr, in das
Sportheim des TuS Lettweiler eingeladen.
Folgende Tagesordnung steht zur Beratung an:
1. Bericht des Jagdvorstehers
2. Bericht des 1. Beisitzers, zugleich Schriftführer
3. Bericht des 2. Beisitzers, zugleich Kassenverwalter
4. Entlastung des Vorstandes -Beschluss5. Beratung und Beschlussfassung Lohnkostenanteile
6. Mitteilungen und Auskünfte
7. Anfragen und Anregungen
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft in der Zeit
vom 01.04.2015 bis zum 15.04.2015 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur
Einsicht aus.
Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche
erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen als
festgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 2 Abs.
2 Satz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft
Änderungen in den Eigentumsverhältnissen
unverzüglich anzuzeigen sind.
Jagdgenossenschaft Lettweiler
Helmut Neubrech, Jagdvorsteher
Löllbach
Nichtöffentliche und öffentliche
Sitzung des
Ortsgemeinderates Löllbach
Am Mittwoch, dem 15. April 2015 findet um
20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine
nichtöffentliche und öffentliche Sitzung des
Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlich 20.00 Uhr - 20.30 Uhr
1. Bauwerksangelegenheiten
- Auftragsvergabe
2. Mitteilungen und Anfragen
Öffentlich ab 20.30 Uhr
1. Einwohnerfragestunde
2. Mitteilungen und Anfragen
3. Windpark Medard 2; Beteiligung Träger öffentlicher Belange - Information
Kein Amtsblatt erhalten?
Fieguth-Amtsblätter, SÜWE GmbH
Telefon: 06321 3939-70
E-Mail: [email protected]
Seite 8
Meisenheim
Satzung der Stadt Meisenheim
über die Aufhebung
der Sanierungssatzung
im Altstadtkern
Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.94 (GVBl S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181) in Verbindung mit §
162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.04
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) mit Wirkung
vom 26.11.2014 hat der Rat der Stadt Meisenheim in seiner Sitzung am 27.03.2015 folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes
Die Satzungen der Stadt Meisenheim über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altstadtkern“ mit dem Teilgebiet „Um das
Rathaus“ vom 15.11.1978 sowie den Erweiterungen „Am Wehr, Untergasse, Marktplatz“
(28.11.1980), „Rapportierplatz“ (30.09.1987),
„Zwischen Lauergasse und Wagnergasse
(07.07.1993), „Pfeiffermühle“ (05.11.1996),
„Zwischen Klenkertor und Marktgasse sowie
Wagnergasse-Lauergasse“ (13.05.2004), „Innerhalb der Mauern“ (25.10.2006) und „Geringfügige Erweiterung “Innerhalb der Mauern““
(25.01.2013) werden aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im
unten abgedruckten Lageplan abgegrenzten
Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser
Satzung.
Die Aufhebungssatzung sowie der Lageplan
können während der nachfolgend genannten
Dienstzeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 3 und 4 von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
vormittags:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
nachmittags:
Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
geschlossen
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 S. 4
BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Meisenheim, den 31.03.2015
Wendel, Stadtbeigeordneter
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in
der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den
Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu-
Seite 9
Donnerstag, den 9. April 2015
Amtsblatt Meisenheim
Amtsblatt Meisenheim
stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Freiwillige Feuerwehr Meisenheim
Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, den 12.04.2015 ab 09.00 Uhr statt.
Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen
wird gebeten.
Öffnungszeiten
der öffentlichen Bücherei
Öffnungszeiten der öffentlichen Bücherei im
historischen Rathaus, Untergasse 23, Telefon
06753/3017:
Montag:
18.00 bis 19.30 Uhr
Dienstag:
10.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstag:
16.00 bis 18.00 Uhr
Die Bücherei ist in den Osterferien geöffnet!
Raumbach
Öffentliche Sitzung
des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Raumbach
Am Donnerstag, dem 09.04.2015 findet um
19.30 Uhr im Gemeindehaus der Ortsgemeinde
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Raumbach statt.
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Beratung und Beschlussfassung über den
Jahresabschluss zum 31.12.2010
nebst Anhang und Schlussbilanz der Ortsgemeinde Raumbach und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
3. Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat
Zukunft“
Beratung und Beschlussfassung
4. Instandsetzungsarbeiten des „Alten Hengster Weges“
5. Mitteilungen und Verschiedenes
Rehborn
Mobiles Bürgerbüro vor Ort
Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 09.30 bis
10.15 Uhr im Gemeindehaus, Obergasse 2 zur
Verfügung.
Donnerstag, den 9. April 2015
Öffentliche und nichtöffentliche
Sitzung des
Gemeinderates Rehborn
Am Dienstag, dem 14.04.2015 findet um 19.30
Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses an
der Linde eine öffentliche und nichtöffentliche
Sitzung des Gemeinderates Rehborn statt.
Tagesordnung:
öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Sanierung „Goldener Ring“;
Beratung und Beschlussfassung
3. Arbeitsgruppe Gemeindehaus; Information
4. Friedhofsangelegenheiten;
Beratung und Beschlussfassung
5. Spielplatz-Ergänzung
(Antrag Mario Schwarz);
Beratung und Beschlussfassung
6. Errichtung einer Hundetoilette (Bürgerantrag); Beratung & Beschlussfassung
7. Mitteilungen, Anfragen aus dem Rat
nichtöffentlich
1. Vertragsangelegenheiten
2. Auftragsvergabe
3. Mitteilungen, Anfragen aus dem Rat
Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Rehborn
Am Freitag, dem 10.04.2015 findet um 19.30
Uhr im Gemeindehaus Rehborn die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
Rehborn statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Geschäfts- und Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Verlängerung der Jagdpacht
Das Jagdkataster liegt bis zum 09.04.2015 beim
Vorsitzenden Bruno Schappert, Schreckhof 1,
55592 Rehborn zur Einsichtnahme aus.
Reiffelbach
Bericht über die Sitzung
des Gemeinderates Reiffelbach
vom 18.02.2015
Einwohnerfragestunde
Der Zuhörer erklärt, dass in der Schafgartenstraße ein Kanalschacht beschädigt sei. Der Vorsitzende informiert, dass eine Fachfirma zur Reparatur beauftragt wurde.
Jahresrechnung 2010 mit Anhang und Schlussbilanz sowie Entlastung des Bürgermeisters
und der Beigeordneten
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach stimmt gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO der
Leistung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zu.
Im einzelnen:
Hierbei handelt es sich um die Abrechnung für
den Besuch des Kindergartens der Ortsgemeinde Becherbach. Im Jahr 2010 wurde zusätzlich
das Jahr 2009 mit abgerechnet.
Der Gemeinderat muss der Leistung dieser
überplanmäßigen Auszahlung zustimmen.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffel-
Seite 10
bach beschließt weiter den Jahresabschluss
2010 nebst Anhang und die Schlussbilanz der
Ortsgemeinde zum 31.12.2010.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach beschließt, dem Ortsbürgermeister, den
Ortsbeigeordneten (soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben) dem Bürgermeister
und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Meisenheim (soweit sie den Bürgermeister
vertreten haben) die Entlastung zu erteilen.
Anträge auf Bewilligung von Landeszuweisung aus dem Dorferneuerungskonzept für das
Haushaltsjahr 2016
In der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2014
wurde damals der Grundsatzbeschluss gefasst,
dass ein Einbau von Toilettenanlagen an der
Gemeindegrillhütte erfolgen soll. Hierzu wurden damals drei mögliche Entwürfe/Varianten
zum Einbau erarbeitet.
Die erste Variante sieht vor, dass ein Anbau mit
Toilettenanlagen am Feuerwehrgerätehaus erfolgt. Die zweite Variante sieht als kostengünstigere Möglichkeit, den Einbau einer Gaube
mit Zugang über einen Gitterrost-Steg Richtung Grillhütte, mit Toiletten im Obergeschoß
der Gemeindegarage vor. Die dritte Variante
sieht eine Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses mit der Erweiterung eines Küchenbereichs und einem Schulungsraum für die Feuerwehr vor.
Der Gemeinderat ist sich einig darüber, dass
hierzu eine Einwohnerversammlung stattfinden soll, um diese drei Varianten der Bevölkerung der Ortsgemeinde Reiffelbach vorzustellen.
Da bis zum 31.03.2015 die Anträge auf Bewilligung von Landeszuweisungen gestellt werden
müssen, wird die Einwohnerversammlung auf
Samstag, 14.03.2015 um 16 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus terminiert.
Veranstaltung eines Frühjahrs-Vormittags;
Terminfestlegung
Der Gemeinderat ist sich einig darüber, dass
auch in diesem Jahr wieder ein Frühjahrs-Vormittag stattfinden soll. Es soll beim Förderverein der Ortsgemeinde Reiffelbach angefragt
werden, ob dieser die Organisation sowie die
Durchführung übernimmt. Als möglicher Termin wird Sonntag, 19.04.2015 vorgeschlagen.
Zur Planungssicherheit bei der Verköstigung
der Bürger ist eine Anmeldung erforderlich.
Beteiligung der Ortsgemeinde am Festumzug
05.07.2015 in Meisenheim
Anlässlich dem Jubiläum 700 Jahre Stadt Meisenheim findet am Sonntag, 05.07.2015 in der
Stadt Meisenheim ein großer historischer Festumzug statt. An die Ortsgemeinde erging die
Einladung, an diesem historischen Festumzug
teilzunehmen.
Die Ortsgemeinde Reiffelbach wird am großen
historischen Festumzug am 05.07.2015 in der
Stadt Meisenheim teilnehmen.
Entgegennahme von Spenden
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach beschließt die Annahme der Spende durch
die Pfalzwerke AG in Höhe von 600,00 € sowie
von Herrn Spangenberg in Höhe von 12,00 €.
Mitteilungen und Anfragen
Auf die Anfrage eines Ratsmitgliedes zwecks
Beantragung von Landesfördermittel zur Verbesserung der Akkustik im Dorfgemeinschaftshaus informiert der Vorsitzende, dass hierzu
bereits Gespräche zur Antragstellung bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim geführt wurden.
Seite 11
Donnerstag, den 9. April 2015
Der Vorsitzende informiert, dass am heutigen
Tag eine Ortsbesichtigung am Gemeindespielplatz stattfand. Hier wurde erörtert, welche
neuen Spielgeräte angeschafft werden könnten. Die vorhandene Schaukel ist so marode,
dass man sich einig ist, eine neue anzuschaffen.
Der Anschaffung eines Eurokreisels wurde
ebenfalls zugestimmt.
Auf die Anfrage zum aktuellen Sachstand Ausbau Wirtschaftsweg „Callbacher Weg“ erklärt
Ortsbürgermeister Geib, dass es derzeit keine
neuen Informationen gibt.
Der Vorsitzende wird dazu die Verwaltung ansprechen.
Ortsbürgermeister Geib informiert, dass eine
Ortsbesichtigung am „Frauenhöllerweg“ stattfand.
Für jede Ortsgemeinde/Stadt soll ein Leerstandskataster erstellt werden. Hierzu hat die
Ortsgemeinde Jeckenbach einen Mustervordruck entworfen, welcher den Gemeinden als
Hilfe dienen kann.
Es wird bemängelt, dass mit der Umrüstung auf
die LED-Straßenlampen mehrere Straßenbereiche nicht mehr hell genug ausgeleuchtet sind.
Der Vorsitzende informiert, dass der Lichtkegel
bei den LED-Lampen anders ausstrahlt und gegebenenfalls neu eingestellt werden muss. Die
betroffenen Bereiche sollen hierzu besichtigt
werden.
Es wird angefragt, inwieweit die Möglichkeit
besteht, in der Schafgartenstraße eine 30er Zone einzurichten. Immer wieder muss festgestellt werden, dass dort PKWs mit überhöhter
Geschwindigkeit durchfahren. Ortsbürgermeister Geib wird sich hierzu mit dem Ordnungsamt
der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
in Verbindung setzen. Des Weiteren wird die
Parksituation in der Schafgartenstraße sowie
am Wendehammer beanstandet.
Es erfolgt der Hinweis, dass am Gemeindefriedhof das Hinweisschild „Kein Winterdienst“
fehlt. Des Weiteren ist der Bereich am Friedhof
schlecht ausgeleuchtet und durch den erhöhten Moosbewuchs auf den Treppen stellt dies
eine „Rutschgefahr“ für Besucher dar. Laut
Ortsbürgermeister Geib soll beim nächsten Arbeitseinsatz das Moos an den Treppen entfernt
werden.
Schmittweiler
Mobiles Bürgerbüro vor Ort
Das mobile Bürgerbüro steht Ihnen am Mittwoch, dem 15.04.2015 in der Zeit von 10.30 bis
11.15 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 23
zur Verfügung.
Bericht über die Sitzung des
Ortsgemeinderates Schmittweiler
vom 26.03.2015
Einwohnerfragestunde
Ein Ratsmitglied weist auf die dringend erforderliche Instandsetzung der Wasserableitung
vom Wingertsbergerweg oberhalb des Anwesens Liermann hin, da mit der Ableitung des
Oberflächenwassers auch die Gefahr gemindert
wird, dass der weitere Weg des Wassers das
Ausgespülte bis auf die Höhenstraße mitnimmt.
OB Haas verspricht, dass im Zuge der laufenden
Maßnahmen sich diesem Problem auch angenommen werden soll
Ein Ratsmitglied bittet um Klärung, wer die
Ausgaben für das Gutachten eines Ingenieurbüros anlässlich der im vergangenen Jahr angedachten und später widerrufenen Straßenbauund Erneuerung der Wasserleitung und ggf.
auch Kanal tragen muss. OB Haas wird dies erfragen und dem Gemeinderat mitteilen.
Jahresabschluss zum 31.12.2010 nebst Anhang
und Schlussbilanz der Ortsgemeinde Schmittweiler und Entlastung des Bürgermeisters und
der Beigeordneten
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Volker Mattern berichtet von der am
22.01.2015 stattgefundenen Rechnungsprüfung bei der Verbandsgemeinde.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmittweiler beschließt den Jahresabschluss 2010
nebst Anhang und die Schlussbilanz der Ortsgemeinde zum 31.12.2010
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Schmittweiler, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten (soweit sie den
Ortsbürgermeister vertreten haben) dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Meisenheim (soweit sie den
Bürgermeister vertreten haben) die Entlastung
zu erteilen.
Friedhofsangelegenheiten
Angleichung der Gebührenordnung für die Benutzung der Aussegnungshalle
Wie in der vergangenen Gemeinderatssitzung
vom 05.02.2015 beschlossen, soll die Nutzung
der Aussegnungshalle zukünftig gebührenpflichtig sein. Die Gemeinde entspricht hierin
der Empfehlung der Verbandsgemeinde.
Der Kalkulation durch die Verbandsgemeinde
für eine Nutzungsberechnung aus 4 Nutzungstagen je Bestattung wird nicht zugestimmt und
die Gebühren damit wie folgt festgesetzt:
Aufbewahrung einer Urne
pauschal 20,00 €
Benutzungsgebühr
der Aussegnungshalle
am Tag der Beerdigung
pauschal 35,00 €
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung der
Friedhofsgebühren.
Stromliefervertrag mit Pfalzwerke
Die Pfalzwerke haben ein neues Angebot (Angebot 2) für die Stromlieferung abgegeben.
Hiernach könnte bei Annahme einer zweijährigen Vertragsbindung, unter sonst gleichen Vertragsbedingungen, eine Einsparung von 0,17 ct
je kw/h erzielt werden.
Der Gemeinderat beschließt, das vorgelegte
Angebot 1 mit einer Laufzeit vom 01.04.2015
bis 31.03.2016 anzunehmen
Feldwegebau
Weiteres Vorgehen am Durchlass des Feldweges vom Backofen hoch auf Eschen
Nach dem Freilegen des zugeschlämmten Rohrdurchlasses unter dem Wirtschaftsweg zwischen den beiden anliegenden Grundstücken
wurde in dem darunterliegenden Grundstück
ein angedeuteter Wasserablauf ausgehoben,
den der Eigentümer auch hinsichtlich des ablaufenden Oberflächenwassers nicht dulden
will.
Zur Klärung der Rechtslage einigt sich der Gemeinderat darauf, diesen Punkt zu vertagen.
Mitteilungen
Der Bürgermeister regt an, dass ein Umweltschutztag durchgeführt werden solle - was
Amtsblatt Meisenheim
große Zustimmung im Rat erfährt
Die Baumfällarbeiten am Spielplatz müssen
noch von dem Eigentümer durchgeführt werden. Bäume auf gemeindlicher Seite, die auf
das gegenüberliegende Grundstück ragen,
werden erst im Herbst zurückgeschnitten.
Nichtamtliche
Nachrichten
Verbandsgemeinde
Meisenheim
Bürgertreff Bündnis 90 /
Die Grünen
Jeden zweiten Freitag im Monat um 20.00
Uhr trifft sich der OV der Grünen im „Bierengel“ in Meisenheim.
Sprechstunde DAK-Gesundheit
Unternehmen Leben
Am Donnerstag, dem 16.04.2015, findet in der
Zeit von 9 bis 10 Uhr die nächste Sprechstunde
der DAK-Gesundheit Unternehmen Leben Bad
Kreuznach in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung, Obertor 13, 55590 Meisenheim statt.
Während dieser Zeit ist ein hauptamtlicher Mitarbeiter der DAK-Gesundheit Unternehmen Leben anwesend, der auch Nichtmitgliedern Fragen aus dem Bereich der Sozialversicherung beantwortet.
Jahreshauptversammlung des
Fördervereins der Kindertagesstätte
Kleine Strolche in Meisenheim
Der Förderverein lädt zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 15.04.2015, 20 Uhr in
die Kindertagesstätte Meisenheim, Präses-HeldStraße 3-5 (Haus 2) in Meisenheim ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Vereinsaktivitäten 2014
3. Berichte und Entlastungen
4. Neuwahlen
5. Verschiedenes
Der Förderverein freut sich über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder sowie alle, die es gerne
werden wollen.
Der Vorstand
Landfrauenverband Meisenheim
Am Freitag, 29.05.2015 findet der Landfrauentag auf dem Gelände der Landesgartenschau in
Landau statt. Wir werden mit dem Bus dorthin
fahren. Anmeldungen zwecks Bestellung der
verbilligten Eintrittskarten können schon jetzt
erfolgen unter Tel. 06753/4718
oder per Mail beim
[email protected]
Sturmwarnung in Rheinland-Pfalz
Windkraft-Regionen weiter unter Spannung /
„zur Sache Rheinland-Pfalz!“-Feature von Andreas Heerwig am Donnerstag, 9. April 2015,
20.15 Uhr im SWR Fernsehen.
Über die Auseinandersetzung um die Wind-
Amtsblatt Meisenheim
kraft berichtet der Film „Sturmwarnung in
Rheinland-Pfalz – Windkraftregionen weiter
unter Spannung“ am 9. April, ab 20.15 Uhr im
SWR Fernsehen.
Im Frühjahr 2014 war der Streit um die Windkraft bereits Thema einer Dokumentation des
SWR Fernsehens. Was hat sich seitdem getan?
Wie geht es in den Windkraftregionen weiter?
Was haben die Gegner erreicht? Wo haben sie
sich nicht durchgesetzt? Musste die Landesregierung nachbessern?
Das „zur Sache Rheinland-Pfalz!“-Feature
„Sturmwarnung in Rheinland-Pfalz – Windkraft-Regionen weiter unter Spannung“ am 9.
April, ab 20.15 Uhr im SWR Fernsehen bringt
Eindrücke aus Rehborn, Gangloff, Obermoschel, Emmelshausen, Tiefenbach, Mengerschied, Simmern und Argenthal, aus Sippersfeld
und Gonbach, aus dem Zellertal, Hauenstein,
Annweiler, Landau-Land, Trier, Schweich, Esch
und Rheinsfeld. Auch sind eindrucksvolle Bilder
vom Transport und Aufbau der Windräder auf
der Lettweiler Höhe zu sehen.
Abtweiler
Jahreshauptversammlung
der Freunde und Förderer der
Freiwilligen Feuerwehr Abtweiler
Am Freitag, dem 17.04.2015, findet um 20.00
Uhr im Bürgerhaus in Abtweiler die Jahreshauptversammlung der Freunde und Förderer
der Freiwilligen Feuerwehr Abtweiler statt, zu
der alle Mitglieder recht herzlich eingeladen
werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Wehrführers
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen
9. Verschiedenes
Becherbach
Umwelttag Kulturverein
Becherbacher Rabe e.V.
Am Samstag, dem 11.04.2015, lädt der Kulturverein Becherbacher Rabe e.V. seine Mitglieder
und auch Nichtmitglieder zu einem Umwelttag
ein. Die Straßenränder der Kreis- und Landesstraßen sowie Bachläufe in der Gemarkung Becherbach sollen von Unrat befreit werden.
Treffpunkt 9.00 Uhr Ortsmitte auf dem Weiherplatz.
Kulturverein Becherbacher Rabe e.V.
Am Montag, dem 20.04.2015 findet um 19.30
Uhr im Gasthaus Becker in Becherbach die Jahreshauptversammlung des Kulturverein Becherbacher Rabe e.V. statt.
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Vorsitzenden
Donnerstag, den 9. April 2015
4.
5.
6.
7.
Bericht des Kassenführers
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Verschiedenes
Kindergartenförderverein
Becherbach
Einladung zur Generalversammlung
Am Montag, dem 20.04. 2015, findet um 20 Uhr
im Kindergarten Becherbach die Generalversammlung statt.
Tagesordnungspunkte :
Begrüßung
Tätigkeitsbericht 2014
Bericht des Kassenwartes
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Planung Sommerfest
Beratung/ Entscheidung über Neuanschaffungen
Verschiedenes
Es wäre schön, wenn wir an diesem Abend einige Mitglieder begrüßen könnten!
Jahreshauptversammlung 2015 des
Kirchbauvereins Becherbach e. V.
Hiermit ergeht Einladung zur Hauptversammlung am Montag, dem 13.04.2015 um 19:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Becherbach.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Planung von Veranstaltungen
7. Verschiedenes
Seite 12
TuS Breitenheim aktuell
Rad-Treff:
Jeden Dienstag, Treffpunkt um 14.00 Uhr an
Weyand's
Rad-Club: (Dauer ca. 120 Minuten)
Jeden Sonntag, Treffpunkt um 10.00 Uhr an
Weyand's, ab April zusätzlich jeden Mittwoch,
Treffpunkt um 18.00 Uhr ebenfalls an Weyand's
Walker-Treff:
Jeden Montag und Mittwoch, Treffpunkt um
15.00 Uhr an Weyand's, Rückkehr ca. 16.30 Uhr.
Rückenfit mit Kerstin:
Jeden Montag von 19.00 bis 20.00 Uhr im DGH.
Free-Dance mit Susanne:
Jeden Dienstag von 19.00 bis 20.00 Uhr im
DGH.
Power-Balance mit Heike:
Jeden Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr im
DGH. In den Osterferien findet kein Power-Balance statt. Neubeginn nach den Ferien am
16.04.2015.
Step-Aerobic-10er-Kurs mit Ina:
Vom 6. Mai 2015 bis zum 8. Juli 2015 findet jeden Mittwoch, von 19.00 bis 20.00 Uhr ein StepAerobic-Kurs im DGH statt. Anmeldungen sind
nur bei Ina Gaul (Handy-Nr.: 0179-4807906)
möglich. TuS-Mitglieder nehmen kostenfrei teil
und Nichtmitglieder zahlen einmalig 30 Euro.
Viel Spaß und Schweiß ist garantiert.
Alle Angebote sind für TuS-Mitglieder kostenfrei. Nichtmitglieder können für 30 Euro unsere
TuS-10er-Karte erwerben. Diese kann für
Rückenfit, Free-Dance und Power-Balance gleichermaßen genutzt werden.
Bitte die Karte zum Entwerten mitbringen.
Callbach
Landfrauen Becherbach
Landfrauen Callbach
Wer hat Lust am 26.06.2015 mit zu fahren nach
Landau zur Landesgartenschau, der möge sich
bitte bis zum 10.05.2015 verbindlich melden bei
Renate Pfaff, 06364-1237 oder bei Sonja Paulus,
06364-377.
Näheres bei Anmeldung
Am Mittwoch, dem 22.04.2015 findet um 19.30
Uhr im Bürgerhaus in Callbach die Jahreshauptversammlung der Landfrauen Callbach statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Vorsitzenden
2. Totengedenken
3. Ehrungen
4. Bericht der Schriftführerin
5. Bericht der Kassenwartin
6. Bericht der Kassenprüferinnen
7. Entlastung des Vorstandes
8. Verschiedenes
Die Einladung erfolgt nur auf diesem Weg.
Wünsche und Anträge sind schriftlich zu stellen
und müssen bis zum 19.04.2015 der Vorsitzenden Carola Mauritz vorliegen. Es wird ein kleiner Imbiss gereicht. Dazu bitte Teller und Besteck mitbringen.
Bitte bei Frau Mauritz, Tel. 2308, anmelden.
TuS Gangloff
Sonntag, 12.04.2015
B-Klasse Bad Kreuznach
TuS Gangloff SG Meisenheim/Desloch/Jeckenbach
Beginn: 15.00 Uhr in Becherbach
Sonntag, 12.04.2015
C-Klasse Bad Kreuznach
TuS Gangloff II - SG Hundsbach/Scheinschied
Beginn: 13.00 Uhr in Becherbach
Freitag, 10.04.2015
Damen Bezirkliga
TuS Gangloff (9er) - SG Siegelbach (9er)
Beginn: 19.00 Uhr in Becherbach
Breitenheim
Rentner-Stammtisch
Der nächste Rentner-Stammtisch ist am Donnerstag, dem 09.04.2015 im Gasthaus Weyand.
Beginn 19.30 Uhr. Rentner, die bisher nicht teilgenommen haben, sind herzlich eingeladen.
Hundsbach
Landfrauenverein Hundsbach
Am 23.04.2015 um 19.30 Uhr kocht Frau Barth
mit vielen tollen Tipps und Ideen zum Thema
„Kreative Vorratsküche“ im Gemeinschaftshaus in Schweinschied. Es sind alle Mitglieder
und Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Bitte
Anmeldung bis spätestens 18.04.2015 bei Gaby
Hofmann, Tel. 4718.
Seite 13
Donnerstag, den 9. April 2015
Förderverein
„PRO Hundsbach 2005 e.v.“
Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums unseres
Fördervereins „PRO Hundsbach 2005 e.V.“ werden T-Shirts angeschafft. Am 12. April besteht
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Anprobe im Dorfgemeinschaftshaus,
Hauptstr. 1.
Wir freuen uns auf rege Beteiligung.
Lettweiler
Liederabend des
Gesangverein 1869 Lettweiler e.V.
Der Gesangverein Lettweiler lädt alle Freunde
des Gesangs am 11.04.2015 um 20 Uhr in die
Turnhalle nach Lettweiler zu seinem Liederabend ganz herzlichst ein.
Es wirken mit:
der Mandolinen- und Gitarrenorchester e.V.
Hennweiler
die Chöre
M.G.V. Abtweiler 1872 e.V.
M.G.V. Eintracht Becherbach
M.G.V. Feilbingert e.V.
M.G.V. 1876 e.V. Niederhausen an der Nahe
Gesangverein 1869 Lettweiler e.V.
Löllbach
Mitgliederversammlung des
Förderverein Gemeinde Löllbach e.V.
ACHTUNG neuer TERMIN!
Am Freitag, 17.04.2015, beginnt um 20.00 Uhr
im Gemeindehaus Löllbach die Mitgliederversammlung des Förderverein Gemeinde Löllbach e.V.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassenführers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahlen
7. Veranstaltungstermine insb. Kirmes 2015
8. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens
eine Woche vorher schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sein.
Wir würden uns freuen, wenn alle Mitglieder
an der Versammlung teilnehmen könnten.
Herzlich willkommen sind auch alle Gäste,
Freunde und Förderer unseres Vereins.
Landfrauenverein Löllbach
Am 23.04.2015 um 19.30 Uhr kocht Frau Barth
mit vielen tollen Tipps und Ideen zum Thema
„Kreative Vorratsküche“ im Gemeinschaftshaus in Schweinschied. Es sind alle Mitglieder
und Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Bitte
Anmeldung bis spätestens 18.04.2015 bei Gaby
Hofmann, Tel. 4718.
Meisenheim
Regelmäßige Stadtführungen
Um 14.30 Uhr beginnt jeden ersten Samstag im
Monat sowie jeden Sonn- und Feiertag bis Ende Oktober eine etwa 90-minütige Stadtführung vor der Schlosskirche in Meisenheim.
Erwachsene zahlen 3,50 €, Kinder bis 15 Jahre
1,50 €.
Genau richtig sind Sie, wenn Sie schon immer
einmal wissen wollten, warum man im Stadtwappen einen Vogel findet und was einer der
Herzöge mit Kronprinzessin Victoria von
Schweden gemeinsam hatte, denn diese und
viele andere spannende Fragen werden Ihnen
mit viel Witz und Wissen bei dieser Führung
durch Meisenheims Kultur, Geschichte, Tradition und Leben beantwortet.
ASV Meisenheim Arbeitseinsatz an der Anglerhütte
Am Samstag, dem 11.04.2015, 18.04.2015 und
25.04.2015 ab 08.00 Uhr treffen zum Frühjahrsputz. Über hilfreiche Hände freut sich der ASV.
Meisenheimer
Carneval Club 1996 e.V.
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet am
17.04.2015 um 19.30 Uhr in der Feuerwache im
Schulungsraum der FF Meisenheim statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht vom Kassenwart
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands
5. Beschlussfassung über evtl. vorliegende Anträge gem. § 5 der Satzung
6. Ehrungen
7. Verschiedenes
Anträge für die Jahreshauptversammlung sind
schriftlich bis zum 15.04.2015 beim Vorstand
einzureichen.
Über eine rege Teilnahme freut sich euer MCC.
SG Meisenheim/
Desloch-Jeckenbach
B-Kl. KH West
am So.12.04.2015 um 15.00 Uhr
TuS Gangloff vs.
SG. Meisenheim/Desloch/Jeckenbach 2
auf HP, L 385- Hauptstr., Becherbach
LL West am So.12.04.2015 um 15.00 Uhr
SV Herschberg vs.
SG.Meisenheim/Desloch/Jeckenbach 1
auf RP, Saalstadterstr., 66919 Herschberg
JSG Meisenheim
A-Jgd. VL Südwest
am Samstag, 11.04.2015 um 18.00 Uhr
JSG Meisenheim vs. SV Horchheim
auf KP, Präses-Held-Str.1a, Meisenheim
B 1-Jgd. VL Südwest spielfrei
B 2-Jgd. Lliga
am Samstag,11.04.2015 um 16.30 Uhr
JSG Meisenheim 2 vs. VfR Baumholder
auf RP, Hauptstraße, Desloch
C-Jgd. VL Südwest
am Samstag, 11.04.2015 um 16.00 Uhr
VfR Wormatia Worms vs. JSG Meisenheim
auf KP, Alzeyerstr. 131, 67549 Worms
C-Jgd. Lliga
am Samstag, 11.04.2015 um 15.10 Uhr
VfL Simmertal 1 vs. JSG Meisenheim 2
auf RP 1, Am Flachsberg, Simmertal
Amtsblatt Meisenheim
D-Jgd. K-Liga
am Samstag, 11.04.2015 um 14.00 Uhr
JSG Lützelsoon II vs. JSG Meisenheim II
auf RP, Kirnerstr. 55606 Oberhausen
E-Jgd. 1. Kreisklasse
am Samstag,11.04.2015 um 12.00 Uhr
FC Viktoria Merxheim II vs.JSG Meisenheim II
auf RP, Nahestraße, Merxheim
E-Jgd. 1. Kreisklasse
am Samstag, 11.04.2015 um 13:00 Uhr
VfR Kirn vs. JSG Meisenheim
auf RP, Auf dem Loh 1 Sportzentrum Kirn
D-Jgd. L-Liga
am Mittwoch, 15.04.2015 um 18.15 Uhr
JSG Meisenheim vs. VfL 1922 Rüdesheim
auf RP, im Weiher, Rehborn
“““ Achtung “““ B-Jgd. SWFV Pokalknaller
am Mittwoch, dem 15.04. 2015 um 19.00 Uhr
JSG Meisenheim B1 vs. FK 03 Pirmasens B1
1 ter VL Südwest / 10 ter RL Südwest
auf RP, Hauptstraße, Desloch
TV Meisenheim
Runter vom Sofa, raus in die Natur, jeder Gang
macht schlank
Es ist wieder soweit, die Uhr ist umgestellt. Die
Nordic Walking Gruppe des TV Meisenheim
trifft sich in den Sommermonaten jeden Mittwoch um 18.00 Uhr am Bahnhof. Interessenten
sid uns willkommen.
Raumbach
Turnverein 1902 Raumbach e.V.
Ordentliche Mitgliederversammlung
Am Samstag, dem 18.04.2015 um 20.00 Uhr,
findet in der TV-Halle die Jahreshauptversammlung statt, zu der wir alle Mitglieder, Freunde
und Förderer einladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht der Schriftführerin
4. Kassenbericht der Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Berichte der Fachwarte
7. Aussprache zu den Berichten
8. Beschluss einer Geschäftsordnung
9. Entlastung des Vorstandes
10. Wahlen
a) Vorsitzende/r
b) stellv. Vorsitzender (Fachbereich Geschäftsbetrieb)
c) stellv. Vorsitzender (Fachbereich Sportbetrieb)
d) Kassierer / Schatzmeister (Fachbereich
Buchhaltung)
e) stellv. Kassierer (Fachbereich Mitgliedermanagement)
f) Schriftführer
g) Beisitzer Gebäudemanagement (Hallenwart)
h) Beisitzer Sport- und Tanzbetrieb
i) Beisitzer Senioren
j) Fachwarte (Boule, Wandern/Radfahren,
Kinderturnen, Gymnastik)
11. Veranstaltungen 2015
12. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis
zum 17.04.2015 beim 1. Vorsitzenden Holger
Thunig (Bergstr. 5, 55592 Raumbach) einzureichen.
Amtsblatt Meisenheim
Der Vorstand des TVR hofft auf zahlreiches Erscheinen der Mitglieder, um sich über das Vereinsgeschehen zu informieren und mit dem
Vorstand auszutauschen.
Frühjahrsputz in und an der TV-Halle sowie der
Bouleanlage
Am Samstag, 18.04.2015 soll die TV-Halle und
INSBESONDERE der Bouleplatz wieder einem
Groß- bzw. Frühjahrsputz unterzogen werden.
Hierzu bittet der Vorstand um zahlreiche Mithilfe. Beginnen wollen wir um 10 Uhr an der
TV-Halle. Für das leibliche Wohl wird gesorgt
sein.
Voranzeige:
1. Mai an der Eichgrabenhütte
Aufgrund des großen Erfolges findet auch in
diesem Jahr wieder das „Mai-Fest“ des TVRaumbach am Freitag, 1. Mai 2015, an der Eichgrabenhütte statt. Bei hoffentlich strahlendem
Frühlingswetter wollen wir ein paar schöne
Stunden in der Natur verbringen.
Damit jeder noch genügend Zeit zum geselligem Beisammensein findet, sind wir auf zahlreiche Helfer angewiesen. Helfer können sich
bereits jetzt bei der zweiten Vorsitzenden
Monika Göttel (06753/124120; Mobil 0170/
3270373) melden. Auf Ihren / Euren Besuch
freuen wir uns bereits jetzt.
Kuchen- und Salatspenden für den 1. Mai
Um ein vielfältiges Kuchen und Salatbuffet am
1. Mai anbieten zu können, würden sich der TV
Raumbach über Kuchen und Salatspenden
freuen. Jeder, der einen Kuchen oder Salat
spenden möchte, kann sich bei der zweiten
Vorsitzenden Monika Göttel (06753/124120;
Mobil 0170/3270373) melden. Vielen Dank
Landfrauenverein Raumbach
Am Freitag, dem 10.04.2015 findet um 14.00
Uhr das Gedächtnistraining mit Frau Dhonau
aus Bad Kreuznach im Raumbacher Gemeindehaus statt. Gäste sind wie immer herzlich willkommen!
Am Samstag, dem 11.04.2015 findet um 14.00
Uhr der Spielenachmittag im Raumbacher Gemeindehaus statt. Bei Kaffee oder Tee wollen
wir „alte Spiele neu entdecken“. Alle Landfrauen und interessierte Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Generalversammlung
Am Freitag, dem 24.04.2015 findet um 19.00
Uhr im Raumbacher Gemeindehaus die Generalversammlung unseres Vereins mit Imbiss
statt. Bitte Termin schon mal vormerken, es wäre schön wenn viele Mitglieder kommen könnten.
Landesgartenschau
Am Freitag, dem 29.05.2015 fahren wir mit
dem Bus zur Landesgartenschau 2015 nach Landau. An diesem Tag findet der Landfrauentag
Rheinland-Pfalz statt. Auch unsere „Landmänner“ und Gäste können natürlich wieder mitfahren.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bei unserer Generalversammlung am 24.04.2015l
oder bei Ellen Ellrich, Tel.: 4773.
Jahreshauptversammlung des
Förderverein Raumbach e.V.
Am Dienstag, dem 28.04.2015 findet um 19.30
Uhr im Gemeindehaus Raumbach die Jahreshauptversammlung des Fördervereins Raumbach e. V. statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden
Donnerstag, den 9. April 2015
2. Totenehrung
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht des Kassierer
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
8. Verschiedenes
Alle Mitglieder und interessierten Mitbürger
sind herzlich eingeladen.
Rehborn
FSV Rehborn
Fußball:
Sonntag, 12.4.2015
13.00 Uhr Meisterschaftsspiel der C-Klasse KHMitte: FSV Rehborn II – FC Ebernburg II
15.00 Uhr Meisterschaftsspiel der A-Klasse Bad
Kreuznach: Rehborn I – FSV Ebernburg I
Tischtennis:
Samstag, 11.4.2015
19.30 Uhr FSV Rehborn II – SV Berschweiler II
Sonntag, 12.4.2015
10.00 Uhr TTSG Niederhausen/Norheim (Mini) –
JSG Rehborn/Desloch VI (Mini)
JSG Rehborn/Desloch III (Mini) – TTSG Niederhausen/Norheim II (Mini)
VfL Weierbach (Mini) I – JSG Rehborn/Desloch I
(Mini)
JSG Rehborn/Desloch V (Mini) – JSG Rehborn/
Desloch IV (Mini)
11.00 Uhr TuS Monzingen I (Mini) – TTSG Oberreidenbach/Sien I (Mini)
JSG Rehborn/Desloch IV (Mini) – JSG Rehborn/
Desloch I (Mini)
JSG Rehborn/Desloch III (Mini) – TTSG Oberreisenbach/Sien I (Mini)
VfL Weierbach I (Mini) – TTSG Niederhausen/
Norheim I (Mini)
12.00 Uhr JSG Rehborn/Desloch V (Mini) –
TTSG Niederhausen/Norheim II (Mini)
Landfrauen Rehborn
Mittwoch, 13.05.2015, Ausflug zur Besichtigung der Firma Braun in Wolfstein. Geplant ist
eine Unternehmenspräsentation, Rundgang
durch die Firma, gemeinsames Mittagessen in
der Kantine. Anschließend Gelegenheit zum
Einkauf im Fabrikverkauf. Am Nachmittag Besuch einer Ziegenkäserei in Herchweiler mit
Kostproben. Abschluss mit Einkehr und Abendessen nach Wahl. Geplante Abfahrt ca. 8.30
Uhr. Anmeldung bitte bis spätestens 30.04.2015
bei den Mitgliedern des Vorstandes. Wir bitten
um eine Anzahlung von 20 €.
Der Landfrauenverband Meisenheim bietet am
29.05.2015 (Landfrauentag) eine Fahrt zur Landesgartenschau nach Landau an.
Kosten für die Eintrittskarten betragen 10 €,
dazu kommen die Kosten für die Busfahrt.
Wegen der Vorbestellung der Karten verbindliche Anmeldung bis spätestens 08.05.2015.
Schmittweiler
SG Schmittweiler-Callbach/
Reiffelbach-Roth
Herren A-Klasse
Sonntag, 12.04.2015 um 15.00 Uhr
in Feilbingert
Seite 14
SV Feilbingert gegen SG Schmittweiler-Callbach/Reiffelbach-Roth
Herren B-Klasse
Samstag, 11.04.2015 um 16.30 Uhr
in Medard
SV Medard II gegen SG Schmittweiler-Callbach/Reiffelbach-Roth II
FC Schmittweiler-Callbach
Frauen Landesliga
Samstag, 11.04.2015 um 17.00 Uhr
in Winterbach
SG Winterbach/Monzingen gegen FC Schmittweiler-Callbach
A-Junioren Kreisliga
Samstag, 11.04.2015 um 16.30 Uhr
in Schmittweiler
FC Schmittweiler-Callbach gegen SV 1921 Sommerloch
C-Junioren Kreisliga
Samstag, 11.04.2015 um 14:00 Uhr
in Merxheim
JSG SooNahe II gegen FC Schmittweiler-Callbach (9er)
Schweinschied
Landfrauenverein Schweinschied
Am 23.04.2015 um 19.30 Uhr kocht Frau Barth
mit vielen tollen Tipps und Ideen zum Thema
„Kreative Vorratsküche“ im Gemeinschaftshaus
in Schweinschied. Es sind alle Mitglieder und
Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Bitte Anmeldung bis spätestens 18.04.2015 bei Gaby
Hofmann, Tel. 4718.
Weiterbildung
Veranstaltungen der
kath. Erwachsenenbildung
Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr.
26, Bad Kreuznach bietet ab 23.04.2015, 13:30
Uhr einen neuen Deutsch-Kurse auf B2 Niveau
an.
Mitteilungen anderer
Behörden/Stellen
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Luftdicht ist Pflicht
Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den
letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es dabei in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als viele
einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten
Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit
der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der
Gesetzgeber sogar vor, dass Gebäude nach dem
Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten
in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu
Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet.
Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert
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über Fugen und Ritze in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster
und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist
daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen
zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen
führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme
Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen
so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige
Konsequenz sein.
Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein
Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen
Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein
so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt
werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit
Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der
Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein
leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig
die über die Hülle nachströmende Luftmenge
gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage
über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann
man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern.
Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird, und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der
Baustelle. Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Der Energieberater hat am Donnerstag, dem
23.04.15 von 14.15 – 17.15 Uhr Sprechstunde in
Bad Sobernheim in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 002, Bahnhofstraße 6. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 67 51/81-132.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz:
0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14
bis 17 Uhr.
Grünlandbegehungen 2015
Auch in diesem Jahr bietet das DLR Rheinhessen- Nahe-Hunsrück wieder Grünlandbegehungen in den Kreisen Bad Kreuznach, Birkenfeld
und Simmern zu folgenden Terminen an.
am 15.04.2015
in 55595 Bockenau
wo Betrieb, Andreas Essig Lindenhof 1
am 16.04.2015
in 56281 Beulich
wo Betrieb Oswald Wölbert, Wiesenhof
am 22.04.2015
in 55776 Reichenbach
wo Betrieb Dirk Müller Sonnenhof
Beginn ist jeweils um 11:00 Uhr.
Neben den aktuellen Themen der Grünlandbewirtschaftung wie Pflege, Nutzung, Neuanlage, Nachsaat, Übersaat, Sorten, Mischungen
usw. liegt in diesem Jahr der Themenschwerpunkt in der Umsetzung der Greeningvorgaben
im Feldfutterbau und in der Grünlandbewirtschaftung.
Donnerstag, den 9. April 2015
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn
Otto Lang DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Tel. 06761940288 oder [email protected]
Bündnis 90/Die Grünen
Kreisverband Bad Kreuznach
Am Donnerstag, dem 16.04.2015 findet um
20.00 Uhr in der Gaststätte Hehner-Kiltz,
Hauptstr. 4, Waldböckelheim die nächste Kreismitgliederversammlung statt.
Dabei geht es um die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zum 17.
Landtag Rheinland-Pfalz 2016 in den Wahlkreisen 17 (Bad Kreuznach) und Wahlkreis 18
(Kirn, Bad Sobernheim)
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde
Abtweiler
Sonntag, 12.04.2015
10.30 Uhr Gottesdienst Bad Sobernheim, Pfr.
Siggi Pick. Wir laden ein zum Gottesdienst in
der Nachbarschaft.
18.00 Uhr Abendandacht Hildegardis-Kapelle
Disibodenberg
Mittwoch, 15.04.2015
19:00 Uhr Martin- Luther- Haus Staudernheim.
Anmeldung zu der Konfirmation im Jahre 2016:
Hinweis für die Eltern: Ihr Kind ist geboren im
Jahr 2001 bis Juni 2002 und/ oder geht zurzeit
in der Regel in das 7.Schuljahr. Beginn des Konfirmandenunterrichts am 22. Mai.
Voranmeldung erbeten und Rückfragen an
Pfarrer Anacker.
Der nächste Gottesdienst in Lauschied und
Staudernheim: 19.04.15
Der nächste Gottesdienst in Abtweiler:
10.05.15
Konfirmationsgottesdienst: So. 26.04.15 –
10.00 Uhr Staudernheim
Anmeldung zu der Jubilämskonfirmation in Ev.
Kirche Staudernheim. Sonntag, 31.05.2015,
14.00 Uhr. Die Konfirmationsjahrgänge sind:
Silber 1990, Gold 1965, Diamant 1955, Eiserne
1950, Gnadene 1945, Kronjuwelen 1940. Anmeldung bei Pfr. Anacker.
Mail: [email protected], Tel. 06751/94570
Evangelische Kirchengemeinde Hundsbach
Protestantische Pfarrei Callbach
Sonntag, 12.04.2015
09.00 Uhr Gottesdienst Rehborn
10.00 Uhr Gottesdienst Callbach
Pfarramt Callbach
Frau Pfarrerin Cornelia van Bentum,
Schulstraße 15, 67829 Callbach,
Telefon 06753/2643
Dekanatsfrauentag des Dekanats Donnersberg
in Göllheim
Der erste gemeinsame Dekanatsfrauentag der
ehemaligen Dekanate Obermoschel und Kirchheim-bolanden, die jetzt ja als Dekanat Donnersberg vereint sind, findet am Mittwoch,
dem 22.04.2015 von 15 Uhr bis 18 Uhr im Haus
„Gylnheim“ (Hauptstraße 31) in Göllheim statt.
Es werden viele Gäste aus den verschiedenen
Kirchengemeinden des neuen Dekanates Donnersberg erwartet und von Dekan Stefan Do-
Amtsblatt Meisenheim
minke begrüßt.
Aus dem Bereich der Verbandspfarrei Obermoschel werden Zubringerbusse die Gäste nach
Göllheim bringen. Nähere Informationen und
Abfahrtszeiten erfahren Sie bei Ihrem Pfarramt
oder der Dekanatsgeschäftsstelle in Obermoschel. Sollten Sie einen unserer Busse nutzen, ist
eine telefonische Anmeldung in Obermoschel
(06362-1292 vormittags) notwendig, um einen
Sitzplatz im Bus zu gewährleisten.
Evangelische Kirchengemeinde
Hundsbach
Ev. Pfarramt Hundsbach
Tel. 06758 8004050 Pfr. Harke
Tel. 06753/1290709 Pfrin Roth
Sonntag, 12.04.2015
10.30 Uhr Gottesdienst in Hundsbach, Ev. Kirche zum Jubiläum der Goldenen, Diamantenen
und Eisernen Konfirmation in Limbach und
Hundsbach, Pfarrer Harke
Dienstag, 14.04.2015
15.00 Uhr Katechumenenunterricht
in Hundsbach
Evangelische Kirchengemeinde
Jeckenbach
Sonntag, 12.04.2015
10.00 Uhr Desloch. Gottesdienst
Donnerstag, 16.04.2015
kein Katechumenenunterricht
Protestantische Kirchengemeinde
Lettweiler
Fr. 17.04.2015
14.45 Uhr Präparandenunterricht im Gemeindehaus in Odernheim
16.30 Uhr Probe Konfirmationsgottesdienst
Lettweiler
Sa. 18.04.2015
10.30 Uhr Probe Konfirmationsgottesdienst
Lettweiler
So. 19.04.2015
13.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation
Pfr. Schultz-Klinkenberg hat Urlaub von Di. 7.4.
bis Mi. 15.4., Vertretung hat Prädikant Frick,
Tel. 969874.
Tel. Nr. Pfarramt: 241
Dekanat Tel. 06362/1292, werktags 8-12 Uhr
Sozialberatungsstelle des Diakonischen Werkes
in Obermoschel, Tel. 06362/2525
Evangelische Kirchengemeinde
Meisenheim
Donnerstag, 09.04.2014
10.30 Uhr Gottesdienst im Dr. Carl-Kircher-Haus
14.30 Uhr Spieletreff
im Herzog-Wolfgang-Haus
19.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migranten und Deutsche,
Amtsgasse 10
Freitag, 09.04.2015
12.00 Uhr gemeinsamer Mittagstisch im Dr.
Carl-Kircher-Haus
Sonntag, 12.04.2015
10.00 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche
10.00 Uhr Gottesdienst in der BodelschwinghKapelle
Montag, 13.04.2015
19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus
Amtsblatt Meisenheim
Donnerstag, den 9. April 2015
Die Ev. Kirchengemeinde Meisenheim und
der Förderverein der Jugendarbeit an der
Schlosskirche e.V. laden herzlich ein zur
Verabschiedung
von Diakonin Anika Weinsheimer
am Freitag, 24. April 2015
17.00 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche,
anschl. Grillfest auf dem Schlossplatz.
Pe
Kontakte
Pfarramt
Pfarrerin Clasen, Schillerstraße 2c
Tel. 94110, [email protected]
Pfarrerin Clasen ist vom 11. bis 19. April nicht
im Dienst. Beerdigungs- und Seelsorgevertretung übernimmt Pfr. Bauhaus, Tel. 2730.
Gemeindebüro
Öffnungszeiten: donnerstags, 08.30-11.30 Uhr
Barbara Bickelmann, Schillerstraße 2c,
Tel. 94110, [email protected]
Jugendbüro und Schulsozialarbeit an der
Astrid-Lindgren-Grundschule
Anika Weinsheimer, Amtsgasse 10
Tel. 0177-7022535 oder 4746
[email protected]
Das Jugendbüro ist vom 2.-10. April geschlossen.
Küsterin
Renate Gilcher, Tel. 0160-96444470
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Termine und Infos 0800 11 949 11 oder www.DRK.de
Protestantische Kirchengemeinde
Odenbach
Sonntag, 12. April 2015, Quasimodogeniti
09.30 Uhr Gottesdienst Reiffelbach
10.30 Uhr Gottesdienst Odenbach
Metzgerei Gerd Giesler
Hintergasse 11 · 55592 REHBORN · Tel. 06753/2537
Angebote der Woche vom 10.-16.4.15
Schreinerei Becher
Büroklammern
gibt’s im Laden.
Blut nicht.
Sonntag, 12.04.2015
10.30 Uhr Amt für Stifter und Wohltäter
in Obermoschel
Sprechzeiten von Herrn Pfarrer Eck:
montags von 9-12 Uhr und freitags von 10.30 –
Krankenfahrten für alle Kassen!
Arzt-, Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten
Schüler- und Einkaufsfahrten, Kurierdienst
Flughafenfahrten auch im 9-Sitzer-Bus
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Katholisch Pfarrei Obermoschel
Katholisch Kirchengemeinde
St. Antonius von Padua
Meisenheim
Meisenheim
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12 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7, Tel.: 06753- 2381
Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. von 10-12 Uhr und 14-17 Uhr
Tel.: 06751/2286 Fax: 06751 / 991242
Samstag, 11.04.2015
18.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 12.04.2015
15.00 Uhr Taufe des Kindes Sarah Julie Rakic
aus Löllbach
18.00 Uhr Ökumenisches Abendgebet
(Disibodenberg Staudernheim)
Dienstag, 14.04.2015
20.30 Uhr Chorprobe im Pfarrhaus
Donnerstag, 16.04.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier (Altenheim);
anschl. Krankenkommunion im Haus
Die Kindergruppe trifft sich weiterhin ab
Donnerstag, 23. April 2015 zur gewohnten
Zeit im Gemeindehaus.
Fr. und Sa.
Dienstag, 14.04.2015
10.00 Uhr Krabbelgruppe „Krabbelkäfer“ im
Gemeindehaus
17.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migrantinnen und Deutsche (nur Frauen), Amtsgasse 10
19.00 Uhr Bläserkreis im Gemeindehaus
Mittwoch, 15.04.2015
10.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migrantinnen und Deutsche (nur Frauen), Amtsgasse 10
17.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migranten und Deutsche
(nur Männer) , Amtsgasse 10
Donnerstag, 16. April
14.30 Uhr Spieletreff im Herzog-WolfgangHaus
19.00 Uhr „Wir lernen Deutsch“ – Begegnungsund Sprach-Café für Migranten und Deutsche,
Amtsgasse 10
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Schnitzel aus der Oberschale
Öffnungszeiten:
Mo 9-12 Uhr
Di-Do 9-12/15-18 Uhr
Fr 8-12/14-18 Uhr
Sa 8-13 Uhr
Mo. nachm. geschlossen
100 g
-.77 €
-.66 €
Jagdwurst im Ring geräuchert 100 g -.99 €
Teewurst grob oder fein
100 g -.99 €
Nudelsalat „Toscana“ 100 g -.77 €
Hausm. Bratwurst
mit und ohne Knoblauch
100 g
175 Jahre Metzgerei Giesler Jubiläumsangebot
Winzersteaks
-.77 €
Auslieferung jeden Samstag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr
100 g
Montag
Frische
Rinderleber
100 g
-.55 €
Dienstag
Hüftschnitzel
100 g
-.66 €
Mittwoch
KäseFleischwurst
100 g -.88 €
Donnerstag
Rinderkochfleisch
100 g -.88 €
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