16.03.2015 - Gaienhofen

Höri Woche 20.03.2015
Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2015
Mit der Bürgermeisterwahl am 30.11.2015 wurde Bürgermeister Uwe Eisch für eine
dritte Amtszeit gewählt. Die Wahl war mit Bescheid des Kommunalamts vom
16.12.2014 für gültig erklärt worden.
Uwe Eisch ist somit gem. § 45 Abs. 1 GemO zum hauptamtlichen Bürgermeister der
Gemeinde Gaienhofen für die Dauer von weiteren acht Jahren gewählt. Seine dritte
Amtszeit schließt sich unmittelbar an die ablaufende Amtsperiode (28.02.2015) an.
Der Gemeinderat hatte Gemeinderat Otto Lubach als ältesten amtierenden
Gemeinderat bestimmt, im Namen des Gemeinderats die Verpflichtung von
Bürgermeister Eisch nach § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung vorzunehmen.
Unter Vorsitz von Bürgermeisterstellvertreter Bernd Sutter wurde Bürgermeister
Eisch von Gemeinderat Lubach auf den geleisteten Amtseid hingewiesen und dann
mit folgenden Worten, die Bürgermeister Eisch nachsprach, förmlich verpflichtet:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte
Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde
gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu
fördern, so wahr mit Gott helfe.“
Gemeinderat Otto Lubach gratulierte Bürgermeister Eisch zur dritten Amtszeit und
wünschte ihm viel Erfolg und „eine gehörige Portion Gelassenheit im Gemeinderat“.
Er freue sich auf weitere 8 Jahre im Amt und wünsche sich eine gute
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, so Bürgermeister Eisch. Mit Handschlag
dankte er allen Gemeinderäten und Gemeinderätinnen für die bisherige
Zusammenarbeit und bekräftigte diesen Wunsch für die Zukunft.
Am 09.02.2015 hat die Kindertagesstätte „Seestern“ der Gemeinde Gaienhofen ihren
Betrieb im neuen Gebäude in der Wassertränke Horn aufgenommen. Soweit ist alles
unter Dach und Fach. Letzte Handgriffe der Handwerker werden noch durchgeführt
und das Grün der Außenanlage muss noch wachsen. Die Kinder und das Kita-Team
fühlen sich in den neuen Räumen wohl und haben sich schon gut eingelebt.
Nun kann im modernen Gebäude, welches viel mehr Platz bietet, ein größeres
Angebot geschaffen werden, welches insbesondere der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf besser Rechnung tragen soll. Gleichzeitig werden für das ganze Team
angenehmere Arbeitsbedingungen geboten, um sich mit mehr Zeit und verbesserter
Qualität den Kindern widmen zu können. Anhand von Umfragen werden bei den
Eltern u.a. Wünsche zum Betreuungsangebot, Organisationsabläufe usw. regelmäßig
abgefragt. Der Gemeinderat hat demgemäß bereits Ende des letzten Jahres
beschlossen, dass - wie vielfach von den Eltern gewünscht - die Betreuungszeiten
insgesamt erweitert und auch für die Kinder unter 3 Jahren (U3) eine
Ganztagesbetreuung (GT) eingerichtet werden soll.
In der neuen Kindertagesstätte sollen daher ab 01.04.2015 folgende neue bzw.
erweiterte Betreuungsangebote umgesetzt werden:
•
•
•
•
es wird auch für U3-Kinder eine GT-Betreuung geben.
die allgemeinen Öffnungszeiten beginnen täglich um 7:00 Uhr (bisher 7:30 Uhr).
Freitags endet die GT-Betreuung um 16:00 Uhr (bisher 14:00 Uhr)
Freitags wird für Kinder, die bis 16:00 Uhr bleiben, ein warmes Essen angeboten.
Eine Ausweitung des Betreuungsangebots bedeutet natürlich höheren Sach- und
insbesondere auch Personalaufwand. Entsprechend verändert zeigt sich der
Stellenschlüssel, der vom Gemeinderat im Januar 2015 beschlossen wurde. Die
Aufwendungen für die Kita werden durch allgemeine Finanzmittel der Gemeinde,
Geldern aus dem Finanzausgleich und den Entgelten der Eltern gedeckt. In
Gaienhofen liegt der Anteil der Entgelte zur Deckung der Ausgaben weit unter den
von Gemeindetag, Städtetag und den Kirchen Baden-Württembergs empfohlenen
20%. Aus allgemeinen Finanzmitteln unterstützt die Gemeinde die Kinderbetreuung
in der Kita nämlich mit 400.000 € (Jahr 2013) bzw. sogar 460.000 € (Plan 2015).
Die Entgelte für die Kita Seestern in Horn sollten deswegen dem erweiterten Angebot
angepasst werden, so Hauptamtsleiterin Sandra Rauer. Wie vom Gemeinderat im
Jahr 2012 beschlossen, wendet Gaienhofen das von den kommunalen
Spitzenverbänden und den Kirchen Baden-Württemberg empfohlene sog.
„Württembergische“ System an. Das heißt, nicht nur Kinder einer Familie, die aktuell
die Kindertagesstätte besuchen, werden bei der Rabattierung der Entgelte
berücksichtigt, sondern - als soziale Komponente - alle Kinder unter 18 Jahren, die in
einer Familie leben. Die Entgelte für Gaienhofen sind auf diesen empfohlenen
Basissätzen - mit einem zusätzlichen Abschlag von 10 % - aufgebaut und werden
entsprechend der Änderung dieser Empfehlung automatisch angepasst. Die
Abstufung der Entgelte für Familien mit unterschiedlich vielen Kindern bzw. die
Abstufung zwischen den Angebotsformen entspricht damit der Abstufung der
landesweit empfohlenen Beiträge.
Die Kindergartenleiterin Lisa Karbach beantwortete in der Sitzung mit Erfahrung aus
dem Betrieb der Kita und pädagogischem Fachwissen die Fragen der Gemeinderäte.
Der Gemeinderat diskutierte neben der Höhe der Entgelte allgemein insbesondere
über eine Staffelung der Entgelte entsprechend der von den Kindern tatsächlich in
Anspruch genommenen Betreuungszeit. So auch über die Möglichkeit nur tageweise
eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen zu können.
Frau Karbach erklärte zur diskutierten punktuellen Nachmittagsbetreuung, dies sei abgesehen von einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand für die
Einrichtung - für die Kinder nicht förderlich und daher aus pädagogischer Sicht nicht
zu empfehlen. Die wechselnde Struktur im Tagesablauf sowie die soziale Einbindung
in der festen Ganztagesgruppe würden die Kinder, die nur an wenigen Tagen
dazukommen, belasten. Andere Einrichtungen, die solch ein Angebot hatten, hätten
hiervon übrigens wieder Abstand genommen. Gemeinderat Sturm ergänzte, dass die
Stadt Radolfzell gestaffelte Betreuungszeiten und entsprechende Entgelte habe, dies
aber nicht von einer Kommune in der Größenordnung Gaienhofens geleistet werden
könne. Zudem betreibe Radolfzell mehrere Kitas und nicht alle Betreuungsformen
würden in jeder Radolfzeller Kita angeboten.
Gemeinderat Hotz berichtete aus eigener Erfahrung, dass die Kinder gerne und
regelmäßig die Kita besuchen möchten und eine teilweise bzw. wechselnde Nutzung
des Nachmittagsangebots den Wünschen der Kinder in der Realität nicht entspreche.
Er zeigte sich zuversichtlich, dass die angebotenen Betreuungsformen von den
Familien angenommen würden.
Gemeinderat Amann bedauerte, dass Land und Bund es nicht unterstützten, dass
die Kinderbetreuung grundsätzlich kostenlos sei. In anderen europäischen Staaten
wäre dies möglich.
Nach intensiver Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei
2 Gegenstimmen, die Festsetzung der Entgelte ab 01.04.2015 bzw. 01.05.2015
entsprechend der nachfolgend dargestellten Systematik mit den dort genannten
Beträgen. Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Gaienhofen für den
Kindergarten Horn („Kindergartenordnung“) gem. Beschluss des Gemeinderats vom
14.05.2012 wird entsprechend fortgeschrieben (siehe unten).
Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Gaienhofen Kindergarten Horn
Anlage 1
Entgelte
Die Entgelte im Kindergarten Horn werden nach den Gemeinsamen Empfehlungen
der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg mit
folgenden Maßgaben festgesetzt:
Für eine Betreuung von Kindern über 3 Jahren (Ü3) oder unter 3 Jahren (U3)
mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) wird ein Zuschlag von 20% auf den
empfohlenen Betrag für Regelzeitbetreuung erhoben. Hinzu kommen 8 %
Aufschlag für erweiterte Betreuungszeiten.
Für die Ganztagesbetreuung (GT) von Kindern über 3 Jahren (Ü3) entspricht
das Entgelt dem empfohlenen Krippenentgelt in Regelzeitbetreuung. Hinzu
kommen 10 % Aufschlag für erweiterte Betreuungszeiten.
Bei den Entgelten in den oben genannten Betreuungsformen (VÖ Ü3, VÖ U3
und GT Ü3) gewährt der Träger generell einen Abschlag von 10 %.
Für die Ganztagesbetreuung (GT) von Kindern unter 3 Jahren wird das
doppelte Entgelt von GT Ü3 festgesetzt.
Die Entgelte werden automatisch an die Änderungen der Gemeinsamen
Empfehlungen angepasst.
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 sind somit folgende Entgelte festgesetzt:
Kindergartenjahr 2014/2015
Entgelte bisher
Ü3 VÖ
Ü3 GT
U3 VÖ
Kindergartenjahr 2014/2015
Ü3 VÖ
Ü3 GT
U3 VÖ
U3 GT
ab 01.05.
ab 01.05.
ab 01.05.
ab 01.04.
Kind aus Familie mit
1 Kind
106 €
256 €
307 €
114 €
282 €
332 €
564 €
81 €
190 €
229€
87 €
209 €
247 €
418 €
54 €
129 €
155 €
58 €
142 €
167 €
284 €
18 €
52 €
63 €
19 €
57 €
67 €
114 €
Kind aus Familie mit
2 Kindern unter 18 Jahren
Kind aus Familie mit
3 Kindern unter 18 Jahren
Kind aus Familie mit
4 und mehr Kindern U18
= inkl. 20%
Zuschlag ggü.
Empfehlung
Regelgruppe
„Kiga“
abzgl. 10%
= wie
Empfehlung
Regelgruppe
„Krippe“
abzgl. 10%
= inkl. 20%
Zuschlag ggü.
Empfehlung
Regelgruppe
„Krippe“
abzgl. 10%
= inkl. 20%
Zuschlag ggü.
Empfehlung
Regelgruppe
„Kiga“
plus 8% erw.
Öffnungszeiten
abzgl. 10%
= wie
Empfehlung
Regelgruppe
„Krippe“ plus
10% erw.
Öffnungszeiten
abzgl. 10%
= inkl. 20%
Zuschlag ggü.
Empfehlung
Regelgruppe
„Krippe“
abzgl. 10%
= 2x Ü3 GTBeitrag
Mittagessen/Portion/Tag 3,00 €* (bei GT-Betreuung inklusive)
* gem. Beschluss des Gemeinderats vom 23.07.2012
Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Gaienhofen Kindergarten Horn
Anlage 2
Öffnungs-/Betreuungszeiten ab 01.04.2015
VÖ:
Montag - Freitag
7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ganztagesbetreuung:
Montag - Donnerstag
Freitag
7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Zu den Bauangelegenheiten beschloss der Gemeinderat einstimmig bei einer
Enthaltung, der Empfehlung des Technischen und Umweltausschusses zu folgen
und das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit innenliegender
Garage in der Weiler Straße 19a, Flst. Nr. 20/3, Horn zu erteilen.
Dem Antrag auf Baugenehmigung In der Grub 3, Flst. Nr. 1948, Gaienhofen zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport gab der Gemeinderat wie vom
Technischen und Umweltausschuss empfohlen mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
statt.
Zur Vergabe der Arbeiten für die szenographische Neugestaltung des HermannHesse-Höri-Museums begrüßte Bürgermeister Eisch Herrn Prof. Schlag, Herrn
Oßwald von der HTWG Konstanz und Museumsleiterin Dr. Ute Hübner.
Im Juli 2013 wurde der Gemeinderat über die anstehende Umgestaltung der HesseAusstellung im Hermann-Hesse-Höri-Museum informiert. Herr Dr. Thomas Schmidt
(Arbeitsstelle Marbach) und Frau Dr. Hübner (Museumsleitung) hatten hierzu
ausführlich vorgetragen. Gemeinderat hatte einstimmig den Auftrag für die
Entwicklung von alternativen Konzepten für eine szenografische Neugestaltung des
Hermann-Hesse-Höri-Museums im Rahmen eines studentischen Masterprojekts der
Studiengänge Architektur und Kommunikationsdesign im Wintersemester 2013/2014
an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung in Konstanz vergeben und
sowohl im Haushaltsplan 2014 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung
entsprechende Mittel für die Umsetzung des Konzeptes eingestellt. Am 06. Februar
2014 wurden im Sitzungssaal des Rathauses Gaienhofen die hervorragenden
Arbeitsgruppenergebnisse vorgestellt und durch eine Jury bewertet. Von den
ausgelobten Preisen wurden dann ein erster und drei zweite Preise verliehen, da die
Projekte allesamt von so hoher Qualität waren, dass der Jury die Bildung einer
Reihenfolge von 1 bis 4 nicht angebracht schien.
Mit den aktuellen Ausschreibungsergebnissen liegt man mit insg. 194.000 € um ca.
20.000 € über der vorangegangenen Kostenermittlung. Frau Dr. Hübner konnte dem
Gemeinderat aber weitere 5.000 € Zuschuss des Deutschen Literaturarchivs
Marbach zusagen, weitere Verhandlungen um Zuschüsse laufen derzeit noch.
Prof. Schlag berichtete dem Rat, dass man einen straffen Zeitplan habe und dies
auch mit den ausführenden Unternehmen so absprechen werde, so dass mit einer
Wiedereröffnung des Hesse-Hauses im Kapellenweg im Mai, spätestens aber im Juni
2015 gerechnet werden könne.
Der Gemeinderat beschloss mit einzelnen Abstimmungen (außer den befangenen
Gemeinderäten) jeweils einstimmig die Vergabe der Arbeiten wie folgt
(Bruttobeträge):
Schreinerarbeiten
Firma Weiermann, Gaienhofen
9.293,42 €
Trockenbauarbeiten
Firma Eberhard Gonser GmbH, Steisslingen
9.996,00 €
Maler- und Lackierarbeiten
Firma Maler Service Kröger, Gaienhofen
5.707,95 €
Glas- und Metallbauarbeiten
Firma Weiermann, Gaienhofen
8.155,07 €
Ausstellungsbau
Firma Schreinerei Flaig GmbH, Hardt
79.479,51 €
Medientechnik
Firma Storz Medienfabrik GmbH, Esslingen
26.180,00 €
Grafikproduktion
Firma Heinze & Malzacher GmbH, Stuttgart
35.127,79 €
Elektroinstallation und integriertes Licht
Firma Ruhland Elektrotechnik GmbH, Gaienhofen
Gewerk Leuchten
Firma Zumtobel Licht-Mitte-Ost GmbH, Lemgo
7.610,53 €
12.787,31 €