Höri Woche 20.03.2015 Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2015 Mit der Bürgermeisterwahl am 30.11.2015 wurde Bürgermeister Uwe Eisch für eine dritte Amtszeit gewählt. Die Wahl war mit Bescheid des Kommunalamts vom 16.12.2014 für gültig erklärt worden. Uwe Eisch ist somit gem. § 45 Abs. 1 GemO zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gaienhofen für die Dauer von weiteren acht Jahren gewählt. Seine dritte Amtszeit schließt sich unmittelbar an die ablaufende Amtsperiode (28.02.2015) an. Der Gemeinderat hatte Gemeinderat Otto Lubach als ältesten amtierenden Gemeinderat bestimmt, im Namen des Gemeinderats die Verpflichtung von Bürgermeister Eisch nach § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung vorzunehmen. Unter Vorsitz von Bürgermeisterstellvertreter Bernd Sutter wurde Bürgermeister Eisch von Gemeinderat Lubach auf den geleisteten Amtseid hingewiesen und dann mit folgenden Worten, die Bürgermeister Eisch nachsprach, förmlich verpflichtet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern, so wahr mit Gott helfe.“ Gemeinderat Otto Lubach gratulierte Bürgermeister Eisch zur dritten Amtszeit und wünschte ihm viel Erfolg und „eine gehörige Portion Gelassenheit im Gemeinderat“. Er freue sich auf weitere 8 Jahre im Amt und wünsche sich eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, so Bürgermeister Eisch. Mit Handschlag dankte er allen Gemeinderäten und Gemeinderätinnen für die bisherige Zusammenarbeit und bekräftigte diesen Wunsch für die Zukunft. Am 09.02.2015 hat die Kindertagesstätte „Seestern“ der Gemeinde Gaienhofen ihren Betrieb im neuen Gebäude in der Wassertränke Horn aufgenommen. Soweit ist alles unter Dach und Fach. Letzte Handgriffe der Handwerker werden noch durchgeführt und das Grün der Außenanlage muss noch wachsen. Die Kinder und das Kita-Team fühlen sich in den neuen Räumen wohl und haben sich schon gut eingelebt. Nun kann im modernen Gebäude, welches viel mehr Platz bietet, ein größeres Angebot geschaffen werden, welches insbesondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser Rechnung tragen soll. Gleichzeitig werden für das ganze Team angenehmere Arbeitsbedingungen geboten, um sich mit mehr Zeit und verbesserter Qualität den Kindern widmen zu können. Anhand von Umfragen werden bei den Eltern u.a. Wünsche zum Betreuungsangebot, Organisationsabläufe usw. regelmäßig abgefragt. Der Gemeinderat hat demgemäß bereits Ende des letzten Jahres beschlossen, dass - wie vielfach von den Eltern gewünscht - die Betreuungszeiten insgesamt erweitert und auch für die Kinder unter 3 Jahren (U3) eine Ganztagesbetreuung (GT) eingerichtet werden soll. In der neuen Kindertagesstätte sollen daher ab 01.04.2015 folgende neue bzw. erweiterte Betreuungsangebote umgesetzt werden: • • • • es wird auch für U3-Kinder eine GT-Betreuung geben. die allgemeinen Öffnungszeiten beginnen täglich um 7:00 Uhr (bisher 7:30 Uhr). Freitags endet die GT-Betreuung um 16:00 Uhr (bisher 14:00 Uhr) Freitags wird für Kinder, die bis 16:00 Uhr bleiben, ein warmes Essen angeboten. Eine Ausweitung des Betreuungsangebots bedeutet natürlich höheren Sach- und insbesondere auch Personalaufwand. Entsprechend verändert zeigt sich der Stellenschlüssel, der vom Gemeinderat im Januar 2015 beschlossen wurde. Die Aufwendungen für die Kita werden durch allgemeine Finanzmittel der Gemeinde, Geldern aus dem Finanzausgleich und den Entgelten der Eltern gedeckt. In Gaienhofen liegt der Anteil der Entgelte zur Deckung der Ausgaben weit unter den von Gemeindetag, Städtetag und den Kirchen Baden-Württembergs empfohlenen 20%. Aus allgemeinen Finanzmitteln unterstützt die Gemeinde die Kinderbetreuung in der Kita nämlich mit 400.000 € (Jahr 2013) bzw. sogar 460.000 € (Plan 2015). Die Entgelte für die Kita Seestern in Horn sollten deswegen dem erweiterten Angebot angepasst werden, so Hauptamtsleiterin Sandra Rauer. Wie vom Gemeinderat im Jahr 2012 beschlossen, wendet Gaienhofen das von den kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen Baden-Württemberg empfohlene sog. „Württembergische“ System an. Das heißt, nicht nur Kinder einer Familie, die aktuell die Kindertagesstätte besuchen, werden bei der Rabattierung der Entgelte berücksichtigt, sondern - als soziale Komponente - alle Kinder unter 18 Jahren, die in einer Familie leben. Die Entgelte für Gaienhofen sind auf diesen empfohlenen Basissätzen - mit einem zusätzlichen Abschlag von 10 % - aufgebaut und werden entsprechend der Änderung dieser Empfehlung automatisch angepasst. Die Abstufung der Entgelte für Familien mit unterschiedlich vielen Kindern bzw. die Abstufung zwischen den Angebotsformen entspricht damit der Abstufung der landesweit empfohlenen Beiträge. Die Kindergartenleiterin Lisa Karbach beantwortete in der Sitzung mit Erfahrung aus dem Betrieb der Kita und pädagogischem Fachwissen die Fragen der Gemeinderäte. Der Gemeinderat diskutierte neben der Höhe der Entgelte allgemein insbesondere über eine Staffelung der Entgelte entsprechend der von den Kindern tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit. So auch über die Möglichkeit nur tageweise eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Frau Karbach erklärte zur diskutierten punktuellen Nachmittagsbetreuung, dies sei abgesehen von einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand für die Einrichtung - für die Kinder nicht förderlich und daher aus pädagogischer Sicht nicht zu empfehlen. Die wechselnde Struktur im Tagesablauf sowie die soziale Einbindung in der festen Ganztagesgruppe würden die Kinder, die nur an wenigen Tagen dazukommen, belasten. Andere Einrichtungen, die solch ein Angebot hatten, hätten hiervon übrigens wieder Abstand genommen. Gemeinderat Sturm ergänzte, dass die Stadt Radolfzell gestaffelte Betreuungszeiten und entsprechende Entgelte habe, dies aber nicht von einer Kommune in der Größenordnung Gaienhofens geleistet werden könne. Zudem betreibe Radolfzell mehrere Kitas und nicht alle Betreuungsformen würden in jeder Radolfzeller Kita angeboten. Gemeinderat Hotz berichtete aus eigener Erfahrung, dass die Kinder gerne und regelmäßig die Kita besuchen möchten und eine teilweise bzw. wechselnde Nutzung des Nachmittagsangebots den Wünschen der Kinder in der Realität nicht entspreche. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die angebotenen Betreuungsformen von den Familien angenommen würden. Gemeinderat Amann bedauerte, dass Land und Bund es nicht unterstützten, dass die Kinderbetreuung grundsätzlich kostenlos sei. In anderen europäischen Staaten wäre dies möglich. Nach intensiver Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen, die Festsetzung der Entgelte ab 01.04.2015 bzw. 01.05.2015 entsprechend der nachfolgend dargestellten Systematik mit den dort genannten Beträgen. Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Gaienhofen für den Kindergarten Horn („Kindergartenordnung“) gem. Beschluss des Gemeinderats vom 14.05.2012 wird entsprechend fortgeschrieben (siehe unten). Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Gaienhofen Kindergarten Horn Anlage 1 Entgelte Die Entgelte im Kindergarten Horn werden nach den Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg mit folgenden Maßgaben festgesetzt: Für eine Betreuung von Kindern über 3 Jahren (Ü3) oder unter 3 Jahren (U3) mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) wird ein Zuschlag von 20% auf den empfohlenen Betrag für Regelzeitbetreuung erhoben. Hinzu kommen 8 % Aufschlag für erweiterte Betreuungszeiten. Für die Ganztagesbetreuung (GT) von Kindern über 3 Jahren (Ü3) entspricht das Entgelt dem empfohlenen Krippenentgelt in Regelzeitbetreuung. Hinzu kommen 10 % Aufschlag für erweiterte Betreuungszeiten. Bei den Entgelten in den oben genannten Betreuungsformen (VÖ Ü3, VÖ U3 und GT Ü3) gewährt der Träger generell einen Abschlag von 10 %. Für die Ganztagesbetreuung (GT) von Kindern unter 3 Jahren wird das doppelte Entgelt von GT Ü3 festgesetzt. Die Entgelte werden automatisch an die Änderungen der Gemeinsamen Empfehlungen angepasst. Für das Kindergartenjahr 2014/2015 sind somit folgende Entgelte festgesetzt: Kindergartenjahr 2014/2015 Entgelte bisher Ü3 VÖ Ü3 GT U3 VÖ Kindergartenjahr 2014/2015 Ü3 VÖ Ü3 GT U3 VÖ U3 GT ab 01.05. ab 01.05. ab 01.05. ab 01.04. Kind aus Familie mit 1 Kind 106 € 256 € 307 € 114 € 282 € 332 € 564 € 81 € 190 € 229€ 87 € 209 € 247 € 418 € 54 € 129 € 155 € 58 € 142 € 167 € 284 € 18 € 52 € 63 € 19 € 57 € 67 € 114 € Kind aus Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren Kind aus Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren Kind aus Familie mit 4 und mehr Kindern U18 = inkl. 20% Zuschlag ggü. Empfehlung Regelgruppe „Kiga“ abzgl. 10% = wie Empfehlung Regelgruppe „Krippe“ abzgl. 10% = inkl. 20% Zuschlag ggü. Empfehlung Regelgruppe „Krippe“ abzgl. 10% = inkl. 20% Zuschlag ggü. Empfehlung Regelgruppe „Kiga“ plus 8% erw. Öffnungszeiten abzgl. 10% = wie Empfehlung Regelgruppe „Krippe“ plus 10% erw. Öffnungszeiten abzgl. 10% = inkl. 20% Zuschlag ggü. Empfehlung Regelgruppe „Krippe“ abzgl. 10% = 2x Ü3 GTBeitrag Mittagessen/Portion/Tag 3,00 €* (bei GT-Betreuung inklusive) * gem. Beschluss des Gemeinderats vom 23.07.2012 Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Gaienhofen Kindergarten Horn Anlage 2 Öffnungs-/Betreuungszeiten ab 01.04.2015 VÖ: Montag - Freitag 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr Ganztagesbetreuung: Montag - Donnerstag Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Zu den Bauangelegenheiten beschloss der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung, der Empfehlung des Technischen und Umweltausschusses zu folgen und das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit innenliegender Garage in der Weiler Straße 19a, Flst. Nr. 20/3, Horn zu erteilen. Dem Antrag auf Baugenehmigung In der Grub 3, Flst. Nr. 1948, Gaienhofen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport gab der Gemeinderat wie vom Technischen und Umweltausschuss empfohlen mehrheitlich bei 1 Gegenstimme statt. Zur Vergabe der Arbeiten für die szenographische Neugestaltung des HermannHesse-Höri-Museums begrüßte Bürgermeister Eisch Herrn Prof. Schlag, Herrn Oßwald von der HTWG Konstanz und Museumsleiterin Dr. Ute Hübner. Im Juli 2013 wurde der Gemeinderat über die anstehende Umgestaltung der HesseAusstellung im Hermann-Hesse-Höri-Museum informiert. Herr Dr. Thomas Schmidt (Arbeitsstelle Marbach) und Frau Dr. Hübner (Museumsleitung) hatten hierzu ausführlich vorgetragen. Gemeinderat hatte einstimmig den Auftrag für die Entwicklung von alternativen Konzepten für eine szenografische Neugestaltung des Hermann-Hesse-Höri-Museums im Rahmen eines studentischen Masterprojekts der Studiengänge Architektur und Kommunikationsdesign im Wintersemester 2013/2014 an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung in Konstanz vergeben und sowohl im Haushaltsplan 2014 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Mittel für die Umsetzung des Konzeptes eingestellt. Am 06. Februar 2014 wurden im Sitzungssaal des Rathauses Gaienhofen die hervorragenden Arbeitsgruppenergebnisse vorgestellt und durch eine Jury bewertet. Von den ausgelobten Preisen wurden dann ein erster und drei zweite Preise verliehen, da die Projekte allesamt von so hoher Qualität waren, dass der Jury die Bildung einer Reihenfolge von 1 bis 4 nicht angebracht schien. Mit den aktuellen Ausschreibungsergebnissen liegt man mit insg. 194.000 € um ca. 20.000 € über der vorangegangenen Kostenermittlung. Frau Dr. Hübner konnte dem Gemeinderat aber weitere 5.000 € Zuschuss des Deutschen Literaturarchivs Marbach zusagen, weitere Verhandlungen um Zuschüsse laufen derzeit noch. Prof. Schlag berichtete dem Rat, dass man einen straffen Zeitplan habe und dies auch mit den ausführenden Unternehmen so absprechen werde, so dass mit einer Wiedereröffnung des Hesse-Hauses im Kapellenweg im Mai, spätestens aber im Juni 2015 gerechnet werden könne. Der Gemeinderat beschloss mit einzelnen Abstimmungen (außer den befangenen Gemeinderäten) jeweils einstimmig die Vergabe der Arbeiten wie folgt (Bruttobeträge): Schreinerarbeiten Firma Weiermann, Gaienhofen 9.293,42 € Trockenbauarbeiten Firma Eberhard Gonser GmbH, Steisslingen 9.996,00 € Maler- und Lackierarbeiten Firma Maler Service Kröger, Gaienhofen 5.707,95 € Glas- und Metallbauarbeiten Firma Weiermann, Gaienhofen 8.155,07 € Ausstellungsbau Firma Schreinerei Flaig GmbH, Hardt 79.479,51 € Medientechnik Firma Storz Medienfabrik GmbH, Esslingen 26.180,00 € Grafikproduktion Firma Heinze & Malzacher GmbH, Stuttgart 35.127,79 € Elektroinstallation und integriertes Licht Firma Ruhland Elektrotechnik GmbH, Gaienhofen Gewerk Leuchten Firma Zumtobel Licht-Mitte-Ost GmbH, Lemgo 7.610,53 € 12.787,31 €
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