23. April 2015, 02:35 Uhr Beschwerde gegen Pfisters Wahl Der designierte Gemeindepräsident Gallus Pfister wohnt noch nicht in Heiden. Ein Stimmberechtigter hat deshalb eine Beschwerde eingereicht. (Bild: cal) Gegen die Wahl von Gallus Pfister ist eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden. Umstritten ist, ob er als Auswärtiger in Heiden überhaupt wählbar war. Die Vakanzen im Gemeinderat sollen am 14. Juni besetzt werden. HEIDEN. Bei der Gesamterneuerungswahl am 12. April haben die Stimmberechtigten Gallus Pfister zum neuen Gemeindepräsidenten gewählt. Zudem wurden die bisherigen Gemeinderäte bestätigt. Den Sitz des ausscheidenden Heinrich van der Wingen erhielt Brigitt Mettler. Gegen die Wahl von Gallus Pfister als Gemeinderat und Gemeindepräsident ist unterdessen eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingegangen. Darin verlangt ein Stimmberechtigter, dass der erste Wahlgang der Gemeinderats und Gemeindepräsidiumswahlen der Gemeinde Heiden vom 12. April als ungültig zu erklären und dieser zu wiederholen sei. Begründet wurde dies, weil der neugewählte Gemeindepräsident, Gallus Pfister, seinen Wohnsitz bei der Wahl nicht in Heiden gehabt habe und daher nicht wählbar gewesen sei. Rückzug kein Thema Gallus Pfister und der Gemeinderat wurden zu einer Stellungnahme eingeladen. «Die Frage nach dem Wohnsitz ist im Vorfeld aufgetaucht», sagt Pfister. Sie sei bereits 2004 bei Norbert Näf diskutiert worden. Er habe stets zugesagt, bis zum Amtsantritt nach Heiden umzuziehen. «Das werde ich auch tun.» Für Pfister ist ein Rückzug kein Thema, selbst wenn der Regierungsrat die Beschwerde gutheissen sollte. «Ich glaube kaum, dass die Bevölkerung ihre Meinung ändern würde.» Er gehe deshalb bei einer Wahlwiederholung von einem klaren Sieg aus, betont er. Pfister will die Schriften fristgerecht nach Heiden verlegen. Nicht mehr beschlussfähig? Der Gemeinderat seinerseits ist der Meinung, dass Personen ohne Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde wählbar sind, sofern sie bei Amtsantritt ihren Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Mangels einer Gesetzesbestimmung im kantonalen Gesetz über die politischen Rechte kann bei der Lückenfüllung im juristischen Sinn die Bestimmung aus dem Justizgesetz als ersatzweiser Wille des Gesetzgebers herangezogen werden. Diese Bestimmung gilt zwar für Gerichtsbehörden. Sie ist jedoch die neueste Gesetzesbestimmung, in welcher sich der Kantonsrat als Gesetzgeber (und die Stimmbürgerschaft, die das Gesetz genehmigt hat) zum Thema äussert. Es geht um die Frage der Wählbarkeit einer Person, die bei der Wahl noch keinen Wohnsitz im Wahlkreis hat. Artikel 42 des Justizgesetzes vom 13. September 2010 entspricht genau der genannten Aussage des Gemeinderates. Nach den vorliegenden Informationen wird der Regierungsrat voraussichtlich am 28. April über die Stimmrechtsbeschwerde entscheiden. Im Fall einer Gutheissung der Beschwerde könnte der Gemeinderat im Interesse einer raschen Beschlussfähigkeit des neu gewählten Gemeinderates sofort die Wahlwiederholung einleiten. Eine solche könnte am 14. Juni stattfinden. Bis dahin wäre der Gemeinderat mit lediglich vier Mitgliedern nicht beschlussfähig. Die Gemeindeordnung verlangt für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von fünf Mitgliedern. Somit könnte sich der neugewählte Gemeinderat Anfang Juni vorerst weder konstituieren noch laufende Geschäfte behandeln. Das weitere Vorgehen in dieser Situation wird mit dem Regierungsrat nach dem Wissen über den Ausgang der Beschwerde erörtert. Neuer Wahlgang am 14. Juni Nachdem Ueli Rohner und Markus Hilber die Wahl ablehnten, muss der neu zusammengesetzte Gemeinderat das Amtsjahr mit zwei Vakanzen in Angriff nehmen. Bei Majorzwahlen ist kein «Nachrutschen» vorgesehen. Somit konnte Silvia Büchel den freiwerdenden Platz im Gemeinderat nicht übernehmen, obwohl auch sie das absolute Mehr erreicht hat. Zudem schliesst eine Nichtannahme des Amtes einen 2. Wahlgang aus. Um die Vakanzen baldmöglichst beseitigen zu können, werden neue Kandidierende gesucht. Der Gemeinderat hat den neuen Wahltermin (1. Wahlgang) für die beiden noch zu besetzenden Sitze im Gemeinderat auf den 14. Juni angesetzt. Vorgedruckte nicht amtliche Wahlzettel, welche mit dem amtlichen Stimmmaterial versandt werden sollen, sind der Gemeindekanzlei bis Montag, 11. Mai 16.30 Uhr, einzureichen. (gk/cal) Diesen Artikel finden Sie auf St.Galler Tagblatt Online unter: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kantonappenzell/auszeitung/atap/Beschwerde gegenPfistersWahl;art120091,4199683 COPYRIGHT © ST.GALLER TAGBLATT AG ALLE RECHTE VORBEHALTEN. EINE WEITERVERARBEITUNG, WIEDERVERÖFFENTLICHUNG ODER DAUERHAFTE SPEICHERUNG ZU GEWERBLICHEN ODER ANDEREN ZWECKEN OHNE VORHERIGE AUSDRÜCKLICHE ERLAUBNIS VON ST.GALLER TAGBLATT ONLINE IST NICHT GESTATTET.
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