3/ 2015 Oberkulmaktuell Oberkulm Sondernutzungsplanung Gestaltungsplan «Gränihübel» – Mitwirkungsverfahren Baubewilligungen • Bonetti-Colella Jérome und Angela, Grundackerstrasse 13, 5727 Oberkulm; Abbruch Gartenmauer und Erstellung Parkplatz neben Gebäude Nr. 408, Parzelle 767 an der Grundackerstrasse 13. • Atmoshaus AG, Eichweid 1, 6203 Sempach Station, Neubau Einfamilienhaus mit angebautem Carport und Umgebungsgestaltung, Parzelle 1999 an der Maurtalstrasse Ersatzwahl einer Gemeindevertretung in die Kreisschulpflege Mittleres Wynental für den Rest der Amtsperiode 2014 / 2017 – Stille Wahl Im 1. Wahlgang am 8. März hat für den Sitz als Delegierte/r der Gemeinde Oberkulm in die Kreisschulpflege Mittleres Wynental für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 kein/e Kandidat/in das absolute Mehr erreicht. Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu Stande, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Gemäss § 32b Abs. 1 GPR ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Innert der 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, bis am Mittwoch, 18. März, 12.00 Uhr, wurden keine Wahlvorschläge eingereicht. Geplant: Hohe Wohnqualität rund um den «Gränihübel». Gemäss dem am 26. April 1994 genehmigten Bauzonenplan liegt das Planungsgebiet in der Wohnzone W1 und ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan soll die freie Baulandfläche um die Magerwiese am Gränihübel einer adäquaten Nutzung zugeführt werden. Die vorliegende Parzelle Nr. 850 liegt am östlichen Hang der Gemeinde Oberkulm rund um einen markanten Hügel. Der Gestaltungsplan nimmt die extreme Topographie des markanten Rundhügels, mit radial (strahlenförmig) angeordneten und in der Höhe abgestuften Baufeldern auf und betont diesen. Es sind 12 Terrassenhäuser mit Flachdächern vorgesehen, um so die attraktive Fernsicht zu nutzen und eine hohe Wohnqualität zu erreichen. Die Sondernutzungsvorschriften sowie der Planungsbericht mit den Planentwürfen liegen vom Montag, 30. März 2015, bis Mittwoch, 29. April 2015, auf der Gemeindeverwaltung Oberkulm auf und können während den offiziellen Schalterstunden eingesehen werden. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33c Abs. 1 GPR mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Innert der Nachmeldefrist für den 2. Wahlgang, welche bis am Mittwoch, 1. April, 12.00 Uhr dauerte, wurde folgender Kandidat angemeldet: Röösli Pius, 1972, von Kriens LU, Rotkornstrasse 8 Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Der Gemeinderat wird zu den Eingaben Stellung nehmen und die Ergebnisse in einem Beschluss zusammen- fassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das Auflageverfahren zum Rechtsschutz mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 Baugesetz handelt. Dieses erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Herr Röösli ist mit der Wahl als Delegierter der Gemeinde Oberkulm in die Kreisschulpflege Mittleres Wynental einverstanden und hat unwiderruflich erklärt, eine allfällige Wahl anzunehmen. Gestützt auf § 33c Abs. 2 GPR wurde Herr Röösli in stiller Wahl gewählt. Dadurch erübrigt sich ein zweiter Urnengang. führung einer Wahl oder bei der Ermittlung eines Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Wahl eingeschrieben dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Erhöhung Verkaufspreis SBB Tageskarten Gemeinde Die Gemeinde Oberkulm bietet den Einwohnerinnen und Einwohner von Oberkulm zwei SBB-Tageskarten der 2. Klasse (unpersönliche Generalabonnements) zum Verkauf an. Damit leistet sie einen aktiven Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die «Tageskarte Gemeinde» ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, der Postautos sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen, städtischen Nahverkehrsmitteln und vielen Schifffahrtsbetrieben der Schweiz. Auf den privaten Autobusund Bergbahnverbindungen werden teilweise Ermässigungen gewährt. Die Kosten für die beiden Tageskarten beliefen sich im Jahr 2014 auf Fr. 25'841.–. Aus dem Verkauf konnte lediglich ein Betrag von Fr. 24'600.– erzielt werden. Die «Tageskarten Gemeinde» werden ab Bestelldatum 1. Mai 2015 daher neu zu Fr. 43.– (bisher Fr. 39.–) verkauft. Die Tageskarten können auf der Gemeindehomepage oder telefonisch reserviert werden. Um eine gute Auslastung erzielen zu können, besteht ein Last-Minute-Angebot. Hat es am Morgen des betreffenden Tages freie Tageskarten, können diese bei der Abteilung Finanzen zum Vorzugspreis gekauft werden. Der Last-Minute-Preis beträgt Fr. 25.– und wird nur gewährt bei Direktbuchung und -zahlung (ohne vorgängige Reservation) am Schalter der Abteilung Finanzen. Erteilung einer Betriebsbewilligung – Besenbeiz Der Gemeinderat erteilte am 16. März Peter und Claudia von Känel die Bewilligung für den Betrieb einer Besenbeiz an der Kreuzbündtenstrasse 4 in Oberkulm. Die Besenbeiz weist 20 Sitzplätze auf und wird ausschliesslich im Freien bei schönem Wetter betrieben. Herr und Frau von Känel betreiben ausserdem einen Hofladen mit «Hausgemachten Köstlichkeiten». Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durch- Oberkulm Angebot «Regionale Jugendarbeit Wynental» kaum genutzt Die Jugendarbeit in Oberkulm ist ein jahrelanges Thema. Von Seiten der Bevölkerung, insbesondere von Jugendlichen, wird schon lange gefordert, mehr Aktivitäten und Angebote in Oberkulm oder in der Nähe gezielt für junge Menschen anzubieten. In Oberkulm sind vor Jahren schon Versuchsbetriebe eingerichtet worden, beispielsweise in der damals leerstehenden Bally-Fabrik. Die Versuche mussten allerdings aus verschiedenen Gründen nach jeweils nur kurzer Betriebsdauer abgebrochen werden. Gemeinsame Jugendarbeit im Wynental Mit dem Zusammenschluss der Jugendarbeit im Wynental konnte in Reinach an der Sandgasse ein Lokal benützt werden. Auf der Suche nach besseren Möglichkeiten konnte schon bald das Jugendkulturhaus Räumlichkeiten unter tatkräftiger Hilfe von jugendlichen Interessierten den neuen Bedürfnissen angepasst worden. Seit 2014 läuft nun wieder ein geregelter Betrieb mit verschiedenen interessanten Angeboten. Mit Meinrad Dörig (Soziokultureller Entwickler FH) konnte eine Fachkraft als neuer Leiter gewonnen werden. Die Regionale Jugendarbeit Wynental ist somit eine qualifizierte soziokulturelle Fachstelle für Jugendfragen und Jugendkultur im Wynental. «Hemp» in Teufenthal bezogen werden. Das Angebot fand vor allem bei den Jugendlichen im mittleren Wynental eine gewisse Akzeptanz. Als gewaltig konnte auch damals der Zustrom jedoch nicht bezeichnet werden. In der Hoffnung, dass das Interesse zunehmen wird, konnte der Betrieb aufrechterhalten werden. Mit der Aufkündigung des Mietvertrages von Seiten des Liegenschaftsbesitzers musste nach einem Ersatzlokal Ausschau gehalten werden. KulturKantine 13 Nach intensivem Suchen wurde in der alten Kantine der ALU Menziken das neue Lokal gefunden. Nach entsprechenden Verhandlungen mit der Besitzerin konnten die nötigen Verträge für den künftigen Betrieb unterschrieben werden. Seither sind die Fehlende Nachfrage Was zu befürchten war ist leider eingetroffen. Das Interesse der Jugendlichen aus dem mittleren Wynental ist äusserst gering oder nicht vorhanden. Waren diese im «Hemp» noch eindeutig dominierend, so ist in Menziken praktisch niemand mehr aus unserer Region anzutreffen. Angesichts der angespannten Finanzsituation in der Gemeinde Oberkulm muss sich der Gemeinderat überlegen, wo Ausgaben eingespart werden können. In Anbetracht des äusserst geringen Interesses der jungen Menschen aus unserem Gebiet stehen die Ausgaben für die Jugendarbeit Wynental im Visier. Falls die Teilnahme und Inanspruchnahme nicht deutlich zunimmt, sieht der Gemeinderat sich allenfalls dazu gezwungen, den Austritt zu geben. Der Gemeinderat Oberkulm ruft deshalb die Jugendlichen aus unserem Dorf eindringlich dazu auf, vom Angebot in Menziken mehr Gebrauch zu machen. Falls wir Ihr Interesse doch noch geweckt haben, empfehlen wir Ihnen die Internetseiten www.rjaw.ch oder www.kk13.ch zu besuchen. Hier finden Sie weitere Angaben zu den Angeboten.
© Copyright 2025 ExpyDoc