Anzeiger von Kulm 29_06

3/ 2015
Oberkulmaktuell
Oberkulm
Sondernutzungsplanung
Gestaltungsplan «Gränihübel» –
Mitwirkungsverfahren
Baubewilligungen
• Bonetti-Colella Jérome und Angela, Grundackerstrasse 13, 5727
Oberkulm; Abbruch Gartenmauer
und Erstellung Parkplatz neben
Gebäude Nr. 408, Parzelle 767 an
der Grundackerstrasse 13.
• Atmoshaus AG, Eichweid 1, 6203
Sempach Station, Neubau Einfamilienhaus mit angebautem Carport und Umgebungsgestaltung,
Parzelle 1999 an der Maurtalstrasse
Ersatzwahl einer Gemeindevertretung in die Kreisschulpflege Mittleres
Wynental für den Rest der
Amtsperiode 2014 / 2017 –
Stille Wahl
Im 1. Wahlgang am 8. März hat für
den Sitz als Delegierte/r der Gemeinde Oberkulm in die Kreisschulpflege Mittleres Wynental für den
Rest der Amtsperiode 2014/2017
kein/e Kandidat/in das absolute
Mehr erreicht.
Kommen im ersten Wahlgang nicht
alle Wahlen zu Stande, ist ein zweiter
Wahlgang
durchzuführen.
Gemäss § 32b Abs. 1 GPR ist im
zweiten Wahlgang nur wählbar, wer
innert 10 Tagen nach dem ersten
Wahlgang durch mindestens 10
Stimmberechtigte des betreffenden
Wahlkreises angemeldet wird. Innert der 10 Tagen nach dem ersten
Wahlgang, bis am Mittwoch, 18.
März, 12.00 Uhr, wurden keine
Wahlvorschläge eingereicht.
Geplant: Hohe Wohnqualität rund um den «Gränihübel».
Gemäss dem am 26. April 1994 genehmigten Bauzonenplan liegt das
Planungsgebiet in der Wohnzone W1
und ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan soll die
freie Baulandfläche um die Magerwiese am Gränihübel einer adäquaten Nutzung zugeführt werden. Die
vorliegende Parzelle Nr. 850 liegt am
östlichen Hang der Gemeinde Oberkulm rund um einen markanten Hügel. Der Gestaltungsplan nimmt die
extreme Topographie des markanten
Rundhügels, mit radial (strahlenförmig) angeordneten und in der Höhe
abgestuften Baufeldern auf und betont diesen. Es sind 12 Terrassenhäuser mit Flachdächern vorgesehen, um
so die attraktive Fernsicht zu nutzen
und eine hohe Wohnqualität zu erreichen.
Die Sondernutzungsvorschriften sowie der Planungsbericht mit den
Planentwürfen liegen vom Montag,
30. März 2015, bis Mittwoch, 29.
April 2015, auf der Gemeindeverwaltung Oberkulm auf und können
während den offiziellen Schalterstunden eingesehen werden.
Sind im zweiten Wahlgang weniger
oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss §
33c Abs. 1 GPR mit der Publikation
der Namen eine Nachmeldefrist von
5 Tagen anzusetzen, innert der neue
Vorschläge eingereicht werden können. Innert der Nachmeldefrist für
den 2. Wahlgang, welche bis am
Mittwoch, 1. April, 12.00 Uhr dauerte, wurde folgender Kandidat angemeldet:
Röösli Pius, 1972, von Kriens LU,
Rotkornstrasse 8
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat
eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Der Gemeinderat wird zu den Eingaben Stellung nehmen und die Ergebnisse in einem Beschluss zusammen-
fassen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um
das Auflageverfahren zum Rechtsschutz mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 Baugesetz handelt.
Dieses erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Herr Röösli ist mit der Wahl als Delegierter der Gemeinde Oberkulm in
die Kreisschulpflege Mittleres Wynental einverstanden und hat unwiderruflich erklärt, eine allfällige
Wahl anzunehmen. Gestützt auf §
33c Abs. 2 GPR wurde Herr Röösli
in stiller Wahl gewählt. Dadurch
erübrigt sich ein zweiter Urnengang.
führung einer Wahl oder bei der Ermittlung eines Wahlergebnisses sind
innert 3 Tagen seit der Entdeckung
des Beschwerdegrundes, spätestens
aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer
Wahl eingeschrieben dem Departement Volkswirtschaft und Inneres
des Kantons Aargau, 5001 Aarau,
einzureichen.
Erhöhung Verkaufspreis
SBB Tageskarten Gemeinde
Die Gemeinde Oberkulm bietet den
Einwohnerinnen und Einwohner
von Oberkulm zwei SBB-Tageskarten der 2. Klasse (unpersönliche Generalabonnements) zum Verkauf
an. Damit leistet sie einen aktiven
Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die «Tageskarte Gemeinde» ermöglicht die freie Fahrt
auf allen Strecken der SBB, der
Postautos sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen, städtischen Nahverkehrsmitteln und vielen
Schifffahrtsbetrieben
der
Schweiz. Auf den privaten Autobusund Bergbahnverbindungen werden
teilweise Ermässigungen gewährt.
Die Kosten für die beiden Tageskarten beliefen sich im Jahr 2014 auf Fr.
25'841.–. Aus dem Verkauf konnte
lediglich ein Betrag von Fr. 24'600.–
erzielt werden. Die «Tageskarten
Gemeinde» werden ab Bestelldatum 1. Mai 2015 daher neu zu Fr.
43.– (bisher Fr. 39.–) verkauft.
Die Tageskarten können auf der Gemeindehomepage oder telefonisch
reserviert werden. Um eine gute
Auslastung erzielen zu können, besteht ein Last-Minute-Angebot. Hat
es am Morgen des betreffenden Tages freie Tageskarten, können diese
bei der Abteilung Finanzen zum
Vorzugspreis gekauft werden. Der
Last-Minute-Preis beträgt Fr. 25.–
und wird nur gewährt bei Direktbuchung und -zahlung (ohne vorgängige Reservation) am Schalter der
Abteilung Finanzen.
Erteilung einer Betriebsbewilligung – Besenbeiz
Der Gemeinderat erteilte am 16.
März Peter und Claudia von Känel
die Bewilligung für den Betrieb einer Besenbeiz an der Kreuzbündtenstrasse 4 in Oberkulm. Die Besenbeiz weist 20 Sitzplätze auf und
wird ausschliesslich im Freien bei
schönem Wetter betrieben. Herr
und Frau von Känel betreiben ausserdem einen Hofladen mit «Hausgemachten Köstlichkeiten».
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte
GPR) gegen Unregelmässigkeiten
bei der Vorbereitung oder Durch-
Oberkulm
Angebot «Regionale Jugendarbeit Wynental» kaum genutzt
Die Jugendarbeit in Oberkulm ist ein
jahrelanges Thema. Von Seiten der
Bevölkerung, insbesondere von Jugendlichen, wird schon lange gefordert, mehr Aktivitäten und Angebote in Oberkulm oder in der Nähe gezielt für junge Menschen anzubieten. In Oberkulm sind vor Jahren
schon Versuchsbetriebe eingerichtet
worden, beispielsweise in der damals leerstehenden Bally-Fabrik. Die
Versuche mussten allerdings aus
verschiedenen Gründen nach jeweils nur kurzer Betriebsdauer abgebrochen werden.
Gemeinsame Jugendarbeit im Wynental
Mit dem Zusammenschluss der Jugendarbeit im Wynental konnte in
Reinach an der Sandgasse ein Lokal
benützt werden. Auf der Suche nach
besseren
Möglichkeiten
konnte
schon bald das Jugendkulturhaus
Räumlichkeiten unter tatkräftiger
Hilfe von jugendlichen Interessierten
den neuen Bedürfnissen angepasst
worden. Seit 2014 läuft nun wieder
ein geregelter Betrieb mit verschiedenen interessanten Angeboten. Mit
Meinrad Dörig (Soziokultureller Entwickler FH) konnte eine Fachkraft
als neuer Leiter gewonnen werden.
Die Regionale Jugendarbeit Wynental
ist somit eine qualifizierte soziokulturelle Fachstelle für Jugendfragen und
Jugendkultur im Wynental.
«Hemp» in Teufenthal bezogen werden. Das Angebot fand vor allem bei
den Jugendlichen im mittleren Wynental eine gewisse Akzeptanz. Als
gewaltig konnte auch damals der Zustrom jedoch nicht bezeichnet werden. In der Hoffnung, dass das Interesse zunehmen wird, konnte der Betrieb aufrechterhalten werden. Mit
der Aufkündigung des Mietvertrages
von Seiten des Liegenschaftsbesitzers
musste nach einem Ersatzlokal Ausschau gehalten werden.
KulturKantine 13
Nach intensivem Suchen wurde in
der alten Kantine der ALU Menziken
das neue Lokal gefunden. Nach entsprechenden Verhandlungen mit der
Besitzerin konnten die nötigen Verträge für den künftigen Betrieb unterschrieben werden. Seither sind die
Fehlende Nachfrage
Was zu befürchten war ist leider eingetroffen. Das Interesse der Jugendlichen aus dem mittleren Wynental ist
äusserst gering oder nicht vorhanden.
Waren diese im «Hemp» noch eindeutig dominierend, so ist in Menziken praktisch niemand mehr aus unserer Region anzutreffen. Angesichts
der angespannten Finanzsituation in
der Gemeinde Oberkulm muss sich
der Gemeinderat überlegen, wo Ausgaben eingespart werden können. In
Anbetracht des äusserst geringen Interesses der jungen Menschen aus unserem Gebiet stehen die Ausgaben für
die Jugendarbeit Wynental im Visier.
Falls die Teilnahme und Inanspruchnahme nicht deutlich zunimmt, sieht
der Gemeinderat sich allenfalls dazu
gezwungen, den Austritt zu geben.
Der Gemeinderat Oberkulm ruft deshalb die Jugendlichen aus unserem
Dorf eindringlich dazu auf, vom Angebot in Menziken mehr Gebrauch
zu machen.
Falls wir Ihr Interesse doch noch geweckt haben, empfehlen wir Ihnen
die Internetseiten www.rjaw.ch oder
www.kk13.ch zu besuchen. Hier finden Sie weitere Angaben zu den Angeboten.