LBO . Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. Nr. 06/2015 München, 20.02.2015 1) Bayern: Sitzung der CSU-Verkehrskommission am 13. Februar 2015 in München Die CSU-Verkehrskommission tagte am 13.2.2015 unter dem Vorsitz von Daniela Ludwig (MdB) in München. Als Gesprächsgast stand der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (MdB) dem Gremium Rede und Antwort. Hauptthemen der Sitzung waren die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, der Lärmschutz für die Bürger und der Ausbau wichtiger Verkehrsachsen. „Die Verkehrspolitik steht vor großen Herausforderungen“, so der Minister vor der CSUVerkehrskommission. „Wir müssen das 5-Milliarden-Paket im Etat des Bundesverkehrsministeriums auf Dauer verstetigen. Dazu müssen wir die Öffentlich-Privaten Partnerschaften erweitern und die Nutzerfinanzierung des Verkehrs vorantreiben“, betonte der Verkehrsminister. Für das private Omnibusgewerbe nahmen LBOVizepräsidentin Hildegard Schnarrenberger-Gairing, Vorstandsmitglied Dr. Sandra Schnarrenberger, Dr. Josef Zeiselmair, Isabelle Brodschelm und Monika Steffen teil. Im Rahmen der Kommissionsitzung konnte die Vorsitzende auch ihren Vertreter, MdL Eberhard Rotter sowie den Europaabgeordneten MdEP Markus Ferber begrüßen. Darüber hinaus nahmen die Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier (Schwandorf-Cham) und Florian Oßner (Landshut/Kelheim) sowie der Landtagsabgeordnete Erwin Huber teil. Die nächste Sitzung der Verkehrskommission ist noch vor der Sommerpause 2015 geplant. Foto: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und die Vorsitzende der CSU-Verkehrskommission, MdB Daniela Ludwig 2) LBO-Kompakt-Seminar “EG-Sozialvorschriften“ am 26. März 2015 in Nürnberg Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter werden von Ende Februar bis August 2015 die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz bei Omnibusunternehmen überprüfen. Aus diesem Anlass wird Dipl.-Betriebswirtin Monika Steffen am Donnerstag, 26. März 2015 in Nürnberg nochmals ein Kompaktseminar über die Lenk- und Ruhezeiten im Linien- und Gelegenheitsverkehr sowie im Fernlinienverkehr anbieten. Die Tagungspauschale beträgt € 70,-- zzgl. MwSt. pro Person inkl. Tagungsgetränke, Imbiss und Seminarunterlagen. Nähere Informationen sowie ein Anmeldeformular haben wir allen LBO-Mitgliedsunternehmen mit LBOSonderexpress Nr. 2/2015 am 18.2.2015 bereits zugesandt. 3) Kostensteigerungsrate: LBO-Kostenindex 2014/2015 veröffentlicht Der LBO hat mit LBO-Sonderexpress Nr. 3/2015 vom 19.02.2015 die aktuelle Kostenentwicklung für das Jahr 2014 für das private bayerische Omnibusgewerbe veröffentlicht. Im Vergleich zum Jahr 2013 sind die Kosten durchschnittlich um 0,94 Prozent angestiegen. Die Kostenentwicklung wurde auf der Grundlage der statistischen Angaben des bayerischen Landesamtes und des Bundesamtes ermittelt und berücksichtigt die spezifischen Kosten für das private bayerische Omnibusgewerbe. Redaktion: RA Horst Schilling / Dipl.-Betriebswirtin (FH) Monika Steffen, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kirstin Neumayr LBO . Georg-Brauchle-Ring 91 . 80992 München . Telefon: (089) 12 11 50 3 . Telefax: (089) 12 11 50 50 Internet: www.lbo-online.de . E-Mail: [email protected] DIE WEITERGABE DES NEWSLETTERS AN DRITTE BEDARF DER ZUSTIMMUNG DURCH DEN LBO Seite 1 Nr. 6 vom 20.02.2015 Der Kostenindex berücksichtigt nicht die Personalkostensteigerungen durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro im Bereich der Beförderung mit Pkw. Bei der Schüler- oder Behindertenbeförderung mit Pkw wurde bis Ende 2014 in vielen Fällen ein deutlich niedrigerer Stundenlohn gezahlt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in Ansatz gebrachten pauschalen Durchschnittswerte betriebsspezifisch variieren können. 4) Mobifair: Protest-Aktion für tschechischen Busfahrer in Niederbayern Den politischen Aschermittwoch in Niederbayern nahm die Organisation Mobifair aus Frankfurt zum Anlass, in Zwiesel und in Vilshofen auf der SPD-Veranstaltung mit Vizekanzler Sigmar Gabriel gegen ein angebliches Berufsverbot für einen Busfahrer aus der Tschechischen Republik zu demonstrieren, der früher bei einer tschechischen Tochter der RBO beschäftigt war. Laut Presseberichten wies die DB AG die Vorwürfe zurück, dass sie die Beschäftigung des Busfahrers in bayerischen Betrieben verhindere. Der Bayerische SPD-Vorsitzende und Staatssekretär im Bundeskabinett Florian Pronold hat laut der Passauer Neuen Presse vom 19.2.2015 die bayerischen Busunternehmer aufgefordert, den Busfahrer aus Tschechien einzustellen. „Eigentlich müsste er belohnt werden und das Doppelte des Tariflohns erhalten“, zitiert das Blatt den SPD-Landeschef. Zu der Aktion von Mobifair ist anzumerken, dass sie nicht geeignet war, einen ernsthaften Beitrag gegen Lohn- und Sozialdumping zu leisten. Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland profitieren nun unmittelbar auch die Busfahrer ausländischer Unternehmen, wenn ihr Fahrziel in Deutschland liegt. Das ZDF Magazin WISO berichtete am 16.2. über das Thema. Der TV-Bericht ist abrufbar unter: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2343850/ 5) Deutscher Bundestag: bdo im Gespräch mit der Arbeitsgruppe Tourismus CDU/CSU Regelmäßig wird der bdo in die Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU in den Deutschen Bundestag eingeladen. Gleich zu Beginn des neuen Jahres hatte sich die Arbeitsgruppe intensiv mit den Themen der Busbranche befasst. So standen am 3. Februar 2015 die neuesten Entwicklungen im Fernbuslinienverkehr, die Gewerbesteuerhinzurechnung von Hotelleistungen sowie die ausufernden Dokumentationspflichten beim Mindestlohngesetz auf der Tagesordnung. Sehr intensiv wurde in der Sitzung ebenfalls das Thema Barrierefreiheit diskutiert. Hier gibt es für die Unternehmen in der praktischen Umsetzung noch zahlreiche offene Fragen und Unsicherheiten, insbesondere im Zusammenhang mit den im PBefG verankerten Fristenregelungen. So zeigte die Diskussion mit den Abgeordneten, dass die „Tücke des Gesetzes häufig im Detail stecke“ und noch einige Arbeit zu leisten sei. Keinesfalls, so die Mitglieder der AG, sollen z.B. Unsicherheiten wegen der fehlenden Kennzeichnung von Rollstühlen zu Lasten der Sicherheit des Verkehrsmittels oder auf Kosten der Fahrer gehen. Es wurde daher eine weitere Abstimmung zu allen gemeinsamen Themen beschlossen. MdB Daniela Ludwig mit Christiane Leonard, bdo 6) Austausch von EU-Verkehrssünden: Europaweite Strafverfolgung von Verkehrsdelikten Neue Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Daten zu Verkehrsdelikten sollen gewährleisten, dass Verkehrssünder im europäischen Ausland auch über die Landesgrenzen hinweg belangt werden können. Die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament stimmte am 11. Februar 2015 für die Richtlinie. Kernidee ist der verpflichtende Austausch von Fahrzeug- und Lenkerdaten innerhalb der EU, um den ausländischen Behörden den direkten Zugriff auf den Verkehrssünder zu ermöglichen - und Strafzettel direkt zukommen zu lassen. Vor Ablauf von zwei Jahren werden die Regelungen auch in Großbritannien, Irland und Dänemark wirksam, und damit in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Redaktion: RA Horst Schilling / Dipl.-Betriebswirtin (FH) Monika Steffen, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kirstin Neumayr LBO . Georg-Brauchle-Ring 91 . 80992 München . Telefon: (089) 12 11 50 3 . Telefax: (089) 12 11 50 50 Internet: www.lbo-online.de . E-Mail: [email protected] DIE WEITERGABE DES NEWSLETTERS AN DRITTE BEDARF DER ZUSTIMMUNG DURCH DEN LBO Seite 2 Nr. 6 vom 20.02.2015 "Der europäische Autofahrer ist grenzüberschreitend in Europa unterwegs. Deswegen ist es auch richtig, dass Verkehrsregeln auch im EU-Ausland beachtet werden müssen und die Straffreiheit der ausländischen Autofahrer fällt", so Markus Ferber, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. MdEP Markus Ferber Bisher war der Datenaustausch nicht möglich und scheiterte daran, dass die Behörden in der Heimat des Verkehrssünders kein Interesse daran hatten, Strafen für einen EUNachbarn einzutreiben. "Künftig soll der Mitgliedstaat, in dem ein Verkehrsdelikt begangen wird, Zugang zu den Daten des Mitgliedstaats erhalten, in dem das Fahrzeug zugelassen ist", so Ferber. Die Richtlinie gilt für die Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens und rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren. Der zwischen Parlament und Rat vereinbarte Text muss noch formell vom Ministerrat verabschiedet werden. Mit dessen Zustimmung könnte die Regelung bereits im Mai in Kraft treten. Weitere Infos sind auf der Homepage des EU-Parlaments (Pressemitteilung vom 11.02.2015) abrufbar: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150206IPR21211/html/Austausch-vonVerkehrss%C3%BCnder-Daten-bald-in-allen-EU-L%C3%A4ndern 7) Bayern Tourismus: Ministerin Ilse Aigner: „2014 ist das bislang erfolgreichste Jahr“ 2014 ist das bislang erfolgreichste Jahr im Bayerntourismus. Mit fast 32,5 Millionen Gästeankünften und gut 85,2 Millionen Gästeübernachtungen wurden die bisherigen Spitzenwerte von 2013 um 2,7 Prozent bei den Ankünften und 1,3 Prozent bei den Übernachtungen noch deutlich übertroffen. Besonderen Anteil an den guten Zahlen hat das Gastgewerbe, in dem sich der Umsatz nach den aktuellen Zahlen für 2014 um 2,4 Prozent erhöht hat. Die Zahl der Beschäftigten nahm um 1,6 Prozent zu. Diese Zahlen stellte Bayerns Wirtschafts- und Tourismusministerin Ilse Aigner, MdL auf der Jahrespressekonferenz Tourismus am 13. Februar 2015 vor. Aigner stellte außerdem die Interministerielle Arbeitsgruppe vor, die sich dem Tourismus widmet: „Tourismuspolitik ist ein zentrales Anliegen der bayerischen Wirtschaftspolitik. Um möglichst optimale Rahmenbedingungen für den Tourismus zu schaffen, habe ich eine Interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Über die Ressortgrenzen hinweg setzen wir uns für den Bayerntourismus ein und schaffen so zusätzliche Synergien.“ Ministerin Ilse Aigner, MdL Die Ministerin betonte außerdem, dass sich alle vier Tourismus-Verbandsgebiete (Franken, Ostbayern, Allgäu/Bayerisch-Schwaben und Oberbayern) sehr gut entwickelt hätten. Der Tourismus habe sich erneut als Konjunkturmotor für Städte und den ländlichen Raum gleichermaßen erwiesen. Weitere Infos: http://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pm/27-2015/ 8) Erbschaftsteuer: vbw und Familienunternehmer diskutieren Reform Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte mit Familienunternehmern aus verschiedenen Branchen über die anstehende Reform der Erbschaftsteuer. „Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. Dieser muss so genutzt werden, dass unsere Familienunternehmen und damit die über Generationen hinweg aufgebaute Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs nachhaltig gesichert bleiben“, erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Nach Überzeugung der vbw ist die Ausgestaltung der künftigen Erbschaftsteuer von entscheidender Bedeutung für Bayern und die Familienunternehmen im Freistaat. „Bis zum Jahr 2018 stehen bei uns rund 24.000 Unternehmen mit über 350.000 Arbeitsplätzen vor einem Generationswechsel. Pro Jahr sind das rund 5.000 Firmenübergaben, an denen über 60.000 Arbeitsplätze und Millionen an Steuereinnahmen für Land und Kommunen hängen“, so Brossardt. Redaktion: RA Horst Schilling / Dipl.-Betriebswirtin (FH) Monika Steffen, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kirstin Neumayr LBO . Georg-Brauchle-Ring 91 . 80992 München . Telefon: (089) 12 11 50 3 . Telefax: (089) 12 11 50 50 Internet: www.lbo-online.de . E-Mail: [email protected] DIE WEITERGABE DES NEWSLETTERS AN DRITTE BEDARF DER ZUSTIMMUNG DURCH DEN LBO Seite 3 Nr. 6 vom 20.02.2015 Prof. Dr. Karl-Georg Loritz vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht an der Universität Bayreuth referierte zur rechtlichen Situation der Unternehmensnachfolge. „Die Verschonung von Unternehmensvermögen von der Erbschaftsteuer ist kein ungerechtfertigtes Geschenk des Staates, sondern liegt in seinem und im Interesse aller Bürger. Der Gesetzgeber muss die ihm vom Bundesverfassungsgericht in seinem neuesten Urteil eingeräumten Freiräume nutzen, um eine reibungslose Generationennachfolge zu ermöglichen.“, so Loritz. Die Unternehmer waren sich in der Diskussion einig: Eine Reform der Erbschaftsteuer muss dem hohen Stellenwert großer wie kleiner Familienunternehmen Rechnung tragen und Spielräume für Investitionen erhalten, so der allgemeine Tenor. 9) Frankreich: Drastische Erhöhung der Parkgebühren in Paris ab 1. Mai 2015 Paris hat eine kräftige Anhebung der für Reisebusse obligatorischen Pauschalpässe ab 1. Mai 2015 beschlossen. Dabei werden die Preise in allen Tarifgruppen in etwa verdreifacht: Tarife in Euro gültig Pass Matin (Vormittag) Après-Midi (Nachmittag) Journée (Tag) Soirée (Abend) Nuit (Nacht) Jour-Nuit (Tag-Nacht) Uhrzeit 08.00-14.00 13.00-19.00 08.00-19.00 18.00-02.00* 18.00-09.00* 08.00-09.00* Kauf per Internet 2014 21,50 21,50 32,50 21,50 32,50 53,50 2015 64,50 64,50 96,50 64,50 96,50 160,50 Kauf vor Ort 2014 37,60 37,60 48,60 37,60 48,60 69,60 2015 107,30 107,30 139,30 107,30 139,30 203,30 Schüler- & Behindertengruppen* 2014 2015 11,00 32,50 11,00 32,50 16,50 48,50 11,00 32,50 16,50 48,50 27,00 80,50 *am Folgetag Die komplette Preisliste kann beim LBO angefordert werden. Die Sonderpässe für Schüler und Behinderte können nur noch vorab im Internet erworben werden: http://www.passautocar.paris.fr/ 10) Polen: Mehrwertsteuer-Nullmeldungen im vereinfachten System Seit einiger Zeit mahnt das Finanzamt Warschau Unternehmer an, Steuererklärungen für Zeiträume, in denen keine Fahrten nach Polen durchgeführt wurden, nachzureichen (siehe hierzu auch LBOExpress Nr. 39/2014 vom 2.10.2014). Bei der Anmeldung im „vereinfachten“ System gilt die Regelung der Abgabe vierteljährlicher Erklärungen, jedoch nur, wenn auch Umsätze in Polen stattfanden. Nullmeldungen sollten nicht erforderlich sein. Nach zahlreichen Anfragen, die der bdo diesbezüglich an das polnische Finanzamt gestellt hatte, liegt nun eine Antwort vor. Demnach soll mit den Schreiben lediglich darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Steuernummer der Betriebe gelöscht wird, die im Laufe von vier Quartalen keine Reisen nach Polen durchführen und somit auch keine Nullmeldungen einreichen. Soll die Steuernummer also beibehalten werden, ist eine nachträgliche „Nullmeldung“ erforderlich. Im Falle einer Löschung der Steuernummer muss die Registrierung vor Einreise nach Polen erneut vorgenommen werden! Dabei ist wie bei erstmaliger Registrierung vorzugehen. Informationen dazu sind im Detail auf der Länderdatenbank unter Polen / Steuern und Abgaben zu finden. 11) Skandinavien / Österreich: EasyGo+ Mautservice in 4 Ländern nutzen! Seit 1. Januar 2015 besteht für Fahrzeuge von mehr als 3,5 t in Norwegen eine Mautchip-Pflicht. Hierfür muss ein entsprechender Vertrag mit einer Mautgesellschaft (AutoPASS oder EasyGo) abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang möchten wir erneut auf die Möglichkeit der Mautentrichtung über EasyGo+ Service hinweisen. Dieser ermöglicht die Maut auf zahlreichen Strecken in Österreich, Norwegen, Dänemark und Schweden mit nur einem Fahrzeuggerät zu bezahlen. Ein solches für den EasyGo+ Service freigeschaltetes Fahrzeuggerät bietet die ASFINAG an. Die Vorteile von EasyGo+ sind: Redaktion: RA Horst Schilling / Dipl.-Betriebswirtin (FH) Monika Steffen, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kirstin Neumayr LBO . Georg-Brauchle-Ring 91 . 80992 München . Telefon: (089) 12 11 50 3 . Telefax: (089) 12 11 50 50 Internet: www.lbo-online.de . E-Mail: [email protected] DIE WEITERGABE DES NEWSLETTERS AN DRITTE BEDARF DER ZUSTIMMUNG DURCH DEN LBO Seite 4 Nr. 6 vom 20.02.2015 Ein Fahrzeuggerät ermöglicht die Mautentrichtung in vier verschiedenen Ländern Eine rechnungslegende Stelle Bequeme und direkte Verrechnung mit ASFINAG in Euro* Von der gesamten Jahres-Mautgebühr in Österreich werden 0,3% rückvergütet* Ihr ASFINAG Service Center als zentraler Ansprechpartner* *Gültig nur bei Anmeldung zum EasyGo+ Service in Österreich. Die Anmeldung im System erfolgt schriftlich. Den zugehörigen Antrag finden Sie auf der Länderdatenbank des jeweiligen Landes unter der Rubrik Straßen-/Tunnelgebühren. Weitere Informationen zum EasyGo+ Service stehen unter http://easygo.com/de oder https://www.gomaut.at/portal/faces/pages/common/portal.xhtml (Rubrik Internationales) zur Verfügung. 12) Arbeitsgericht Köln: Erstattung von Anwaltskosten durch den Arbeitgeber Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Strafanzeige gegen seinen Arbeitnehmer erstattet hat, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, die Kosten für dessen anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Die Arbeitgeberin betreibt ein Werttransportunternehmen, bei dem der Kläger als Fahrer beschäftigt war. Der Fahrer hatte einen Geldschein eines Kunden zur Überprüfung seiner Echtheit der Polizei übergeben. Nach Rückerhalt des Geldscheins gab er diesen in einer Filiale der Arbeitgeberin ab, was allerdings nicht quittiert wurde. Als der Kunde später nach dem Verbleib des Geldscheins fragte und der Vorgang nicht nachvollzogen werden konnte, erstattete die Arbeitgeberin Strafanzeige gegen den zwischenzeitlich ausgeschiedenen Fahrer, ohne diesen hierzu zu befragen. Nach Aufklärung des Sachverhalts stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Der Kläger hatte einen Rechtsanwalt beauftragt und verlangte die Erstattung der Kosten von der Arbeitgeberin. Das Arbeitsgericht Köln hat dem Fahrer als Kläger Recht gegeben und die Arbeitgeberin zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt. Zwar dürfe jemand, der gutgläubig eine Anzeige erstatte, nicht mit dem Risiko eines Schadensersatzanspruches belegt werden, wenn sich der Verdacht später nicht bestätige. Dieser Grundsatz gelte im Arbeitsverhältnis jedoch nicht uneingeschränkt. Im Arbeitsverhältnis bestünden besondere Fürsorgepflichten, nach denen die eine Partei der anderen nicht grundlos Nachteile zufügen dürfe. Die Arbeitgeberin hätte den Kläger im konkreten Fall vor Erstattung der Anzeige befragen und den Sachverhalt auf diese Weise ggf. aufklären müssen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Quelle: ArbG Köln, Pressemitteilung vom 18.12.2014 zum Urteil 11 Ca 3817/14 vom 18.12.2014 13) Gericht bestätigt E-Scooter-Verbot: Kein Beförderungsanspruch Das Beförderungsverbot für Elektro-Scooter (E-Scooter) im ÖPNV ist vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt worden. Ein Mann aus Haltern wollte vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung erwirken und die Vestische Straßenbahnen GmbH dazu zwingen, ihn mit seinem Elektromobil mitzunehmen. Damit ist er gescheitert. Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verneinte mit Beschluss vom 23. Januar 2015 einen generellen Rechtsanspruch auf die Beförderung für E-Scooter-Fahrer. Ein Beförderungsanspruch bestehe nur, wenn die Sicherheit und Ordnung im Bus nicht gefährdet seien, urteilten die Richter. Ein Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) war jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Elektromobile einer erhöhten Kipp- und Rutschgefahr ausgesetzt seien. Die eingeschränkte Rangierfähigkeit führe zur Behinderung anderer Fahrgäste und könne im Notfall eine Evakuierung des Busses erschweren. Die erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die durch das Verbot entstehe, müsse der Betroffene angesichts der drohenden Gefahren hinnehmen. Dabei, führte das Gericht aus, müsse auch berücksichtigt werden, dass der Betroffene im Rollstuhl sehr wohl befördert werden würde. Gegen die Entscheidung stehen dem unterlegenen Kläger Rechtsmittel offen. Redaktion: RA Horst Schilling / Dipl.-Betriebswirtin (FH) Monika Steffen, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kirstin Neumayr LBO . Georg-Brauchle-Ring 91 . 80992 München . Telefon: (089) 12 11 50 3 . Telefax: (089) 12 11 50 50 Internet: www.lbo-online.de . E-Mail: [email protected] DIE WEITERGABE DES NEWSLETTERS AN DRITTE BEDARF DER ZUSTIMMUNG DURCH DEN LBO Seite 5
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