Hansestadt Rostock Vorlage-Nr: 2015/AM/0728-01 (SN) öffentlich Der Oberbürgermeister Status Stellungnahme Datum: 24.03.2015 Entscheidendes Gremium: fed. Senator/-in: OB, Roland Methling bet. Senator/-in: S 2, Dr. Chris Müller Federführendes Amt: Zentrale Steuerung bet. Senator/-in: Beteiligte Ämter: Anfrage von Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) Beschluss zur Volkstheater Rostock GmbH Beratungsfolge: Datum Gremium 06.05.2015 Bürgerschaft Zuständigkeit Kenntnisnahme Sachverhalt: Es wurde um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten: 1. Auf Basis welcher konkreten Prüfung werden die Annahmen der Firma actori zur wirtschaftlichen Entwicklung in Szenario 3 als korrekt angenommen, obwohl die Geschäftsführung der VTR GmbH hierzu andere Angaben gemacht hat? Die Firma actori ist ein auf Kultureinrichtungen spezialisierte Beratungsfirma, das insbesondere Unternehmen und Institutionen wie Theater, Opernhäuser, Orchester und Chöre sowie Konzerthäuser unterstützt. Die Mitarbeiter von actori haben bereits diverse Kulturinstitutionen in wirtschaftlichen Fragestellungen beraten. Actori verfügt über Daten von vergleichbaren Unternehmen. Actori war mit der wirtschaftlichen Untersuchung als Beratungsunternehmen beauftragt. Die Beratungsfirma hat in der Zeit von Ende Oktober 2013 bis Ende Januar 2014 die erste Strukturuntersuchung bei der VTR GmbH durchgeführt. Die Untersuchung erfolgte unter Einbeziehung der VTR-Geschäftsführung. Die ergänzende Aufgabenstellung zur Untersuchung aus Oktober 2013 / Januar 2014 erfolgte im November 2014. Hier wurden 1. die Fortschreibung des Status quo unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen, 2. die Berechnung der Effekte einer Schließung von Tanz- und Musiktheater bei aller personalrechtlichen Instrumente inklusive betriebsbedingter Kündigungen und Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 1/9 3. die Berechnung der Effekte einer Schließung von Tanz- und Musiktheater bei Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen beauftragt. Die in diesem Zusammenhang veränderten Annahmen wurden actori von der Verwaltung vorgegeben. Die Annahmen spiegeln die mit der Zielvereinbarung zum Volkstheater Rostock vereinbarten Rahmenbedingungen wieder. Eine weitere Prüfung der Annahmen ist folglich nicht erforderlich. Laut Zielvereinbarung vom September 2014 soll der öffentliche Zuschuss bis einschließlich 2020 nicht die Höhe von 16,6 Mio. Euro/Jahr übersteigen. Laut actoriSzenario 3, d.h. der Berechnungsgrundlage des gefassten Beschlusses beträgt der Zuschussbedarf trotz Schließung der Sparten Tanz- und Musiktheater bereits über 16,6 Mio. Euro und steigt die Folgejahre weiter an. 2. Aus welchem Grunde sollen zwei Sparten geschlossen werden, obwohl damit die Zielvereinbarung nicht eingehalten wird, während es Alternativen gibt, welche die Vorgabe der Zielvereinbarung einhält? Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass ein funktionales Vierspartenhaus in einer 2+2 Struktur entstehen soll. Bei dieser Theaterstruktur werden das Schauspiel und das Konzertwesen weiterhin eigenständig durch das Volkstheater realisiert und das Tanz- und Musiktheater in Kooperation mit anderen Theatern des Landes Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Damit können die Besucherinnen und Besucher des Volkstheaters wie bisher neben Schauspielstücken und Konzerten auch Tanz- und Musiktheaterveranstaltungen erleben. Der Bürgerschaftsbeschluss 2014/BV/0481 berührt den Zuschussbedarf der Volkstheater Rostock GmbH für das Jahr 2020 und eröffnet für die Vorjahre Gestaltungsspielräume. Diese ermöglichen z.B. durch eine gleitende Anpassung des derzeitigen Tarifniveaus an das Tarifniveau des Flächentarifs die im Haushaltsplan derzeit verankerten Zuschusszahlungen von 16,6 Mio. EUR einzuhalten. Deshalb wird davon auszugehen, dass mit dem Beschluss die Zielvereinbarung eingehalten werden kann. Alternative Strukturmodelle, die die Zielvereinbarung ebenfalls erfüllen, wurden bisher nicht vorgelegt. In der actori-Berechnung wurden Erträge durch Neubaueffekte verankert, im Jahr 2018 sollen das 432 TEUR sein, im Jahr 2019 380 TEUR und im Jahr 2020 382 TEUR. Einen Neubau wird es bis zum Jahr 2018 nicht geben, der Oberbürgermeister spricht inzwischen selbst davon, dass man zum Stadtjubiläum nur die Umrisse werde sehen können. Ob es 2020 fertig ist und Effekte bereits spürbar sein werden, steht in den Sternen. 3. Auf welche Weise soll das VTR die eingerechneten Neubaueffekte anderweitig erzielen? und 4. Wie ist abgesichert, dass die unkorrekte actori-Berechnung nicht zu einer Zuschusserhöhung führt? Bei der actori-Berechnung stehen den Erträgen, die aus dem Neubaueffekt erwartet werden, entsprechende Mehraufwendungen gegenüber, so dass sich der Neubaueffekt im Ergebnis im Wesentlichen ausgleicht. Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 2/9 Laut actori-Berechnung sollte die VTR GmbH ab 2018 jährlich ca. 1,2 Mio. Euro Miete für das (noch nicht vorhandene) neue Theater zahlen, laut Beschluss soll in den Gesamtzuschuss nun jedoch die vollständige Baurefinanzierung von Stadt und Land einfließen, d.h. weitere 1,2 Mio. Euro. 5. Auf welche Weise soll die VTR GmbH auf Basis der angewandten actori-Zuschüsse die Deckungslücke in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro aufbringen? Mit dem Bürgerschaftsbeschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Zuschüsse zu verhandeln. Von der Bürgerschaft wurde dazu u.a. vorgegeben, dass der Zuschuss einschließlich der Mehraufwendungen für eine sozialverträgliche Neustrukturierung und der vollständigen Baufinanzierung von Stadt und Land im Jahr 2020 bei ca. 18 Mio. EUR liegen soll und diese je zur Hälfte von Land und Stadt zu tragen sind. Im Szenario 3 der actori-Berechnung (Schließung des Tanz- und Musiktheaters unter der Bedingung, dass keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen) wird für das Jahr 2020 ein Finanzbedarf von 16,7 Mio. EUR errechnet. Enthalten sind hier ca. 1,2 Mio. EUR Mietaufwendungen/Baufinanzierung der Hansestadt Rostock. Werden die 1,2 Mio. EUR Baufinanzierung des Landes zu dem von actori errechneten Finanzierungsbedarf addiert, liegt der Zuschussbedarf bei 18 Mio. EUR. Eine Deckungslücke würde damit nicht entstehen. Laut actori wird es durch die Spartenschließung negative Umsatzeffekte in Höhe von jährlich 400 TEUR geben. 6. Wie soll gleichzeitig eine Umsatzsteigerung in Höhe von 460 TEUR erfolgen, d.h. insgesamt eine Umsatzsteigerung von 860 TEUR? Die actori-Berechnung aus Szenario 3 (Schließung des Tanz- und Musiktheaters unter der Bedingung, dass keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen) zeigt im Jahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 1.414 TEUR und im Jahr 2020 Umsatzerlöse von 1.864 TEUR. Das ist eine Umsatzsteigerung in Höhe von insgesamt 450 TEUR. Diese werden im Wesentlichen durch Optimierungen im Bereich Marketing (z.B. Optimierung Preispolitik, Werbung) und Neubaueffekt erwartet. Ohne Optimierung im Marketingbereich und dem Neubaueffekt würde der Umsatz im Jahr 2020 nach der actori-Berechnung aus Szenario 3 bei 1.056 TEUR liegen. Laut actori werden die Aufwendungen für Honorarkosten, d.h. der Gäste-Etat, fortgeschrieben, bleiben also gleich. 7. Auf welcher finanziellen Basis sollen die Sparten Tanz- und Musiktheater in Rostock ein qualitativ und quantitativ gleichwertiges Angebot unterbreiten, wenn sich der Gästeetat nicht erhöht, beide Sparten jedoch durch „Kooperation von Häusern“ zugekauft werden? Bei Schließung der Sparten Tanz- und Musiktheater wäre davon auszugehen, dass sich der Gäste-Etat um den Anteil reduziert, welcher zurzeit für diese Sparten ausgegeben wird. Er wird trotz des Schließungsszenarios jedoch in gleicher Höhe fortgeschrieben. Zudem kann eine Kooperationsbeziehung auch durch die Vereinbarung eines Leistungsaustausches realisiert werden. Laut Beschluss sollen „Mehreinnahmen zur optimalen Umsetzung der neuen Strukturen im Unternehmen“ verbleiben. Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 3/9 8. Mit welchen Mehreinnahmen in welcher Höhe wurde hier gerechnet? 9. Auf welche Weise sollen die Mehreinnahmen entstehen, unter Beachtung des zuvor Beschriebenen? Laut Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/BV/0481 ist die Grundlage für den Zahlungsbetrag des Gesamtzuschusses an die Volkstheater Rostock GmbH bis zum Jahr 2020 die von der Beratungsfirma actori prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3 des ergänzenden Ergebnisberichts vom 25.11.2014. In dieser Berechnung sind Umsatzwerte enthalten, die als Zielstellungen zu werten sind. Werden diese Ziele übererfüllt, ist die Differenz als Mehreinnahme zu werten. Die Regelung ist als Motivation für die Volkstheater Rostock GmbH zu verstehen. Senator Dr. Chris Müller erklärte am 26.02.15 auf N3, das VTR sei nach der Umstrukturierung weiterhin ein Vier-Sparten-Theater, „weil wir vier produzierende Sparten haben, wenn das Orchester bei Aufführungen von Ballett und Musiktheater spielt, da wir dann in vier Sparten beteiligt sind.“ 10. Inwiefern deckt sich diese Definition von Vier-Sparten-Theater mit der bundesweit üblichen Definition, dass bei einem Spartentheater jede Sparte ein eigenes Solistenensemble engagiert? Das „funktionale Vierspartenhaus in der 2+2- Struktur“ ist nicht mit einem Vier-SpartenTheater identisch. Im Unterschied zum klassischen Vier-Sparten-Theater, wirken bei 2 Sparten die Mitarbeiter aus zwei Theaterhäusern auf der Basis einer Kooperation bei einem gemeinsam aufgeführten und in diesem Sinne gemeinsam produzierten Theaterstück mit. Laut Beschluss soll „ein Kooperationsmodell des Rostocker Theater mit anderen Theatern“ umgesetzt werden. In Rostock soll ein „funktionelles Vierspartenhaus in 2+2- Struktur“ entstehen, wobei „Schauspiel und Konzertwesen eigenständig und Musiktheater und Tanztheater in Kooperation realisiert“ werden sollen. Wird die Anzahl von Sparten genannt, so gilt bundesweit, dass es sich um produzierende Sparten handelt. In Rostock sollen lediglich zwei Sparten selbst produzieren und durch Kooperation mit anderen Theatern Produktionen in zwei weiteren Sparten angeboten, d.h. dazugekauft werden. Somit handelt es sich um ein Zwei-Sparten-Theater. 11. Was ist ein „funktionelles Vierspartenhaus“? 12. Inwiefern handelt es sich bei dem beschlossenen Modell nicht um ein ZweiSparten-Theater Philharmonie/Schauspiel, das von zwei weiteren Sparten Tanz/Musiktheater bespielt wird? Ein funktionales Vierspartenhaus hält nicht selbst für alle Sparten ein eigenes Solistenensemble vor, sondern leiht sich das Solistenensemble vom Kooperationspartner aus und stellt für die Inszenierung z.B. sein eigenes Orchester zur Verfügung. Damit wirkt ein funktionelles Vierspartenhaus wie ein Vierspartenhaus. Es handelt sich nicht um ein reines Zwei-Sparten-Theater, weil für das Schauspiel und das Konzertwesen ein eigenes Ensemble vorhanden ist und die Tanz- und Musiksparte eine eigene Organisationsform besitzen. Sie sind als Kooperation organisiert. Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 4/9 Senator Dr. Chris Müller erklärte am 26.02.15 auf N3: „In allen Sparten werden Mitarbeiter des Theaters Rostock auftreten.“ 13. Wie wird abgesichert, dass Mitarbeiter der „Kooperations“-Sparten Tanz und Musiktheater nach der Umstrukturierung weiterhin „Mitarbeiter des Theaters Rostock“ sind? Mitarbeiter der „Kooperations“- Sparten Tanz- und Musiktheater müssen nach der Umstrukturierung nicht weiterhin „Mitarbeiter des Theaters Rostock“ sein. Wenn eine Inszenierung des Tanz- oder Musiktheaters gezeigt wird, treten die Musikerinnen und Musiker des Rostocker Volkstheaters und die Künstler des Tanz- oder Musiktheaterensemble des Kooperationspartners gemeinsam auf. Damit sind nicht alle Mitarbeiter die Auftreten immer Mitarbeiter der Volkstheater Rostock GmbH, aber bei jeder Veranstaltung treten auch Mitarbeiter des Volkstheaters auf. Im Beschluss heißt es: „Für den Fall, dass die Kooperation mit dem Staatstheater Schwerin eingegangen wird, sorgt das Land für einen fairen Interessenausgleich und für Kooperationsverhandlungen.“ 14. Aus welchem Grunde setzte sich das Land bei der Kooperation mit anderen Theatern nicht für einen fairen Interessenausgleich ein? 15. Inwiefern handelt es sich hier nicht um einen Zwang zur Zusammenarbeit (de facto Fusion) mit dem Schweriner Theater? Es wird davon ausgegangen, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auch bei anderen Theatern für einen fairen Interessensausgleich einsetzen würde, wenn hierfür Handlungsspielräume gegeben wären. Die Möglichkeit vermittelnd zu Wirken wird jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand nur gegenüber dem Schweriner Staatstheater gesehen. Eine Einflussmöglichkeit würde sich bei Umsetzung der angestrebten Mehrheitsbeteiligung des Landes an der Schweriner Staatstheater GmbH ergeben. Für die Volkstheater Rostock GmbH bleibt die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen Theatern offen. Bei der Umsetzung der Neustrukturierung „werden betriebsbedingte Kündigungen vom Grundsatz her ausgeschlossen. Zu deren Vermeidung sind alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und tarifliche Regelungen anzubieten.“ 16. Aus welchem Grunde wurden betriebsbedingte Kündigungen nur vom Grundsatz her ausgeschlossen? 17. Welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten sollen unterbreitet werden? 18. An welche tariflichen Regelungen ist gedacht? Betriebsbedingten Kündigungen vom Grundsatz her auszuschließen ist üblich. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten sind Personen bezogen zu prüfen und können deshalb z.Z. nicht benannt werden. Jeder Mitarbeiter hat andere Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. eine andere Ausbildung. Das ist bei der Suche der alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Neben den alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten kann z.B. auch der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte zur Anwendung kommen. Umstrukturierungskosten: Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 5/9 19. Wie hoch sind die mit dem Beschluss auf die VTR GmbH/ Hansestadt Rostock zukommenden Umstrukturierungskosten? 20. Wie setzen sie sich zusammen? 21. Wer deckt zu erwartende Mehrkosten? Mit dem Bürgerschaftsbeschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt die Kostenverteilung der Umstrukturierung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu verhandeln. Verhandlungsgrundlage ist die die von der Beratungsfirma actori prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3. Hier werden die erwarteten Aufwendungen für Abfindungen, Aufwendungen für Mitarbeiter, die überzählig sind und Aufwendungen für die rechtsanwaltliche Begleitung der Neustrukturierung ausgewiesen. Aus derzeitiger Sicht werden keine Mehrkosten erwartet. Betriebsbedingte Nichtverlängerungen als Unterform der Kündigung: 22. Wird die Entlassung von Mitarbeitern des VTR in Form des Ausspruchs von Nichtverlängerungen ebenfalls vom Grundsatz her ausgeschlossen? 23. Falls nicht: Wie erfolgt bei diesen Mitarbeitern die Umsetzung des sozial verträglichen Personalabbaus? Die „Nichtverlängerungsmitteilungen“ sind ein zwischen dem Deutschen Bühnenverein und den Künstlergewerkschaften im Tarifvertrag NV-Bühne vereinbartes Instrument um den Spagat zwischen der Freiheit der Kunst und der sozialen Sicherheit der Künstler zu ermöglichen. Deshalb ist das fest angestellte künstlerische Personal an Theatern in der Regel für die Dauer einer Spielzeit verpflichtet und sozial abgesichert. Durch diese Regelung hat die Theaterleitung die Möglichkeit, jederzeit mit einem bestmöglich besetzten Ensemble zu inszenieren. Zum Beispiel wurden beim Intendantenwechsel im Jahr 2014 aufgrund der künstlerischen Zielstellungen des neuen Intendanten insgesamt 21 „Nichtverlängerungserklärungen“ ausgesprochen. „Nichtverlängerungserklärungen“ sind für Theater systemimmanent. Löhne und Gehälter sollen sich „zukünftig grundsätzlich an den Tarifsteigerungen des Flächentarifes orientieren. Dazu ist ein Tarifvertrag abzuschließen, welcher die Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages bis zu einer max. Höhe von 2,5 % übernimmt.“ 24. Inwiefern kann man die bloße Übernahme der prozentualen Steigerungen des Flächentarifes als Übernahme des Flächentarifvertrages bezeichnen? 25. Auf welcher Basis sollen Gewerkschaften einen Tarifvertrag unterhalb des Flächentarifes abschließen, wenn gleichzeitig 80 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren? Der Bezug auf die Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages schließt die Übernahme des Tarifvertrages nicht aus. Derzeit gilt das Lohnniveau des Jahres 2012. Soweit keine Bereitschaft für den Abschluss eines Haustarifvertrages besteht, erhöht sich auch nicht das Lohnniveau. Laut Beschluss sind von dem abzuschließenden Haustarifvertrag die Musiker/innen der Norddeutschen Philharmonie und der Chor auszuschließen. Für die Philharmonie existiert bereits ein Haustarif, für den Chor jedoch nicht. Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 6/9 26. Aus welchem Grunde sollen die Chormitarbeiter/innen bis 2020 auf dem Tarifniveau von 2012 verbleiben, während alle anderen Mitarbeiter jährliche Steigerungen erfahren? 27. Inwiefern stellt dies sowohl Gleichbehandlung als auch soziale Gerechtigkeit dar? Die Chormitarbeiter/innen sollen nicht auf dem Lohnniveau des Jahres 2012 verbleiben. Hier kann jedoch eine von der Regelung abweichende Tariferhöhung vereinbart werden. Ziel ist eine Angleichung der Löhne und Gehälter zwischen den unterschiedlichen Tarifsystemen. Damit dient die Maßnahme der Herstellung der Gleichbehandlung als auch der sozialen Gerechtigkeit. Es sollen „Verhandlungen mit anderen Theaterträgern über die Realisierung des Kooperationsmodells“ aufgenommen „und entsprechende Vereinbarungen“ getroffen werden. 28. Welche Theaterträger sind hier gemeint? 29. Was bietet die Hansestadt Rostock diesen Theaterträgern? 30. Was erwartet die Hansestadt Rostock von diesen Trägern konkret hinsichtlich der künstlerischen Angebote und Qualität sowie hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Ergebnisse für das VTR? Gemeint sind GmbH’s und Kommunen, die ein Theater betreiben. Die Volkstheater Rostock GmbH kann den potenziellen Kooperationspartnern Leistungen anbieten, die von der Volkstheater Rostock GmbH erbracht werden können. Die Hansestadt Rostock erwartet von den Theaterträgern, dass sie sich bei ihren Theatern für einen fairen Interessensaustausch einsetzen. Der faire Interessensaustausch soll auf künstlerischer und wirtschaftlicher Ebene erfolgen. Der Entwurf des Umsetzungskonzepts, das durch die Geschäftsführung des VTR zu erarbeiten ist, soll der Bürgerschaft am 09.09.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt und anschließend allen Rostocker/innen in einem Internetforum zugänglich gemacht werden. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt zwei Monate nach Veröffentlichung des Konzeptes. 31. Auf welche Weise gedenkt die Verwaltung, die von ihr selbst eingebrachte Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über die Struktur nachträglich abzusichern oder verzichtet sie nun ganz darauf? 32. Auf welche Weise können sich die Rostocker/innen bei der konkreten Umsetzung der Spartenänderung, d.h. dem Stellenabbau in Höhe von ca. 80 Stellen einbringen? 33. Auf welche Weise können sich die Rostocker/innen bei Kooperationsverhandlungen mit anderen Theaterträgern einbringen? 34. Auf welche Weise können sich die Rostocker/innen bei Tarifverhandlungen einbringen? 35. Durch wen erfolgt die Auswertung der Hinweise? Auf welche Weise sollen sie Berücksichtigung finden? Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/BV/0481 führt unter Punkt 2 aus, dass das Umsetzungskonzept allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen ist und die Auswertung der Bürgerhinweise zwei Monate nach Veröffentlichung des Konzeptes erfolgt. Das mit Beschluss festgelegte Verfahren wird eingehalten. Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 7/9 Das Umsetzungskonzept umfasst nicht nur die Maßnahmen zum Stellenabbau. Hier ist zunächst das 2+2 Spartenmodells sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich durch die Geschäftsführung zu konkretisieren. Erst auf dieser Grundlage können die notwendigen personellen Maßnahmen aufgezeigt werden. Geprüft werden soll, ob die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger zur Untersetzung des 2+2 Spartenmodells in das Konzept einfließen können. Die Rostockerinnen und Rostocker können sich nicht in die Kooperationsverhandlungen einbringen. Die Verhandlungen finden zwischen den Kooperationspartnern statt. Tarifverhandlungen sind zwischen den Tarifpartnern zu führen. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt durch die Verwaltung und die Geschäftsführung. Über den Stand der Umsetzung der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes und der Bürgerbeteiligung soll monatlich berichtet werden. 36. An welche Berichtsinhalte ist hier konkret gedacht? 37. Wie kann über die Bürgerbeteiligung monatlich berichtet werden, wenn diese erst nach Erstellung des Umsetzungskonzeptes im September 2015 erfolgen und lediglich 1,5 - 2 Monate dauern soll? Ein Umsetzungskonzept besteht aus mehreren Teilen. Die Berichterstattung erfolgt über den Erarbeitungsstand der einzelnen Teilabschnitte. Zudem erfolgt eine Berichterstattung über den Umfang der Bürgerbeteiligung und ob bzw. welche Bürgerhinweise in des Konzept eingearbeitet werden. Der Beschluss hat die Absicht, das Kulturangebot für die Einwohner/innen der Hansestadt sowie der Umlandgemeinden zu erhalten. 38. Auf welche Weise kann das derzeitige Angebot bei reduziertem Spielplan erhalten werden? Ohne eine Zahlung von Zuwendungen des Landes für das Theater würde es keine Vorstellungen am Rostocker Volkstheater geben. Der vorgeschlagene Vereinbarungsabschluss sichert die Existent der Gesellschaft und damit das Kulturangebot. Die Auslastung des Orchesters und damit langfristig das Orchester selbst sind laut Antragsbegründung in einem Zwei-Sparten-Modell gefährdet. 39. Inwiefern ist die Auslastung in dem jetzt vorliegenden Zwei-Sparten-Modell mit eingekauften verringerten Musik- und Tanzaufführungen abgesichert? 40. Um wie viele eingekaufte oder „koproduzierte“ Vorstellungen pro Spielzeit wird es sich jeweils handeln? 41. Auf Basis welcher Berechnungen ist diese Aussage und damit Entscheidung getroffen worden? Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass ein funktionales Vierspartenhaus in einer 2+2 Struktur entstehen soll. Bei dieser Theaterstruktur werden das Schauspiel und das Konzertwesen weiterhin eigenständig durch das Volkstheater realisiert und das Tanz- und Musiktheater in Kooperation mit anderen Theatern des Landes Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 8/9 Bei einem funktionalen Vierspartenhaus in einer 2+2 Struktur wird die Spielplanaufstellung in Abstimmung mit dem Kooperationspartner erfolgen. Um wie viel Vorstellungen es sich pro Spielzeit unter Berücksichtigung eines fairen Interessenausgleichs handelt ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, die aufgrund der noch zu führenden Kooperationsverhandlungen offen sind. Nach dem Untersuchungsbericht der Beratungsfirma actori ist eine reine Tätigkeit als Konzertorchester durch die starke Sättigung des Marktes schwierig. Actori geht davon aus, dass eine strategische Neupositionierung des Orchesters bei dem Zwei-Sparten-Modell notwendig wird, um neue Tätigkeitsfelder für das Ensemble zu erschließen. Bei dem 2+2 Spartenmodell wird die Kooperation als eine Möglichkeit zur Erschließung neuer Tätigkeitsfelder für das Orchester gesehen. Die konkrete Untersetzung und strategische Neuausrichtung des Orchesters ist Bestandteil der durch die Geschäftsführung der VTR zu erarbeitenden Umsetzungskonzeption. (Hier ist auch das gleichbleibende Budget für Honorare zu berücksichtigen, obwohl mehr Künstler eingekauft werden müssen, wodurch die Anzahl der Aufführungen sinkt.) Laut Begründung wird die in einem Zwei-Sparten-Modell erfolgende Bespielung im Tanz- und Musiktheater als unzureichend angesehen, da der Einfluss auf die Anzahl sowie die Art und Weise der Inszenierung der Stücke begrenzt ist. Die mittelfristige Finanzplanung geht derzeit nur bis zum Jahr 2018. 42. Inwiefern handelt es sich im jetzigen Modell nicht um eine Bespielung in den Sparten Tanz und Musiktheater, obwohl die „Produktionen der Bereiche Tanz- und Musiktheater mit Hilfe eines Kooperations-partners realisiert“, d.h. eingekauft werden und sowohl die Höhe des geplanten Zuschusses als auch der geplante Personalabbau kein eigenes Ensemble ermöglichen? Bei einem 2+2 Spartenmodell wird durch die mit dem Kooperationspartner erfolgte gemeinsame Aufstellung des Spielplans über die Art und Weise sowie Anzahl der Inszenierungen und Veranstaltungen mitbestimmt. Dadurch werden die Musik- und Tanztheaterstücke unter Einbindung des Rostocker Orchesters produziert. Damit handelt es sich nicht um eine reine Bespielung im Tanz- und Musiktheaterbereich. Roland Methling Anlage/n: keine Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock Ausdruck vom: 02.04.2015 Seite: 9/9
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