Hansestadt Rostock

Hansestadt Rostock
Vorlage-Nr:
2015/AM/0728-01 (SN)
öffentlich
Der Oberbürgermeister
Status
Stellungnahme
Datum:
24.03.2015
Entscheidendes Gremium:
fed. Senator/-in:
OB, Roland Methling
bet. Senator/-in:
S 2, Dr. Chris Müller
Federführendes Amt:
Zentrale Steuerung
bet. Senator/-in:
Beteiligte Ämter:
Anfrage von Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/Graue/Aufbruch 09)
Beschluss zur Volkstheater Rostock GmbH
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.05.2015
Bürgerschaft
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Sachverhalt:
Es wurde um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:
1. Auf Basis welcher konkreten Prüfung werden die Annahmen der Firma actori zur
wirtschaftlichen Entwicklung in Szenario 3 als korrekt angenommen, obwohl die
Geschäftsführung der VTR GmbH hierzu andere Angaben gemacht hat?
Die Firma actori ist ein auf Kultureinrichtungen spezialisierte Beratungsfirma, das
insbesondere Unternehmen und Institutionen wie Theater, Opernhäuser, Orchester und
Chöre sowie Konzerthäuser unterstützt. Die Mitarbeiter von actori haben bereits diverse
Kulturinstitutionen in wirtschaftlichen Fragestellungen beraten. Actori verfügt über Daten von
vergleichbaren Unternehmen.
Actori war mit der wirtschaftlichen Untersuchung als Beratungsunternehmen beauftragt.
Die Beratungsfirma hat in der Zeit von Ende Oktober 2013 bis Ende Januar 2014 die erste
Strukturuntersuchung bei der VTR GmbH durchgeführt. Die Untersuchung erfolgte unter
Einbeziehung der VTR-Geschäftsführung.
Die ergänzende Aufgabenstellung zur Untersuchung aus Oktober 2013 / Januar 2014
erfolgte im November 2014. Hier wurden
1. die Fortschreibung des Status quo unter Berücksichtigung der neuen
Rahmenbedingungen,
2. die Berechnung der Effekte einer Schließung von Tanz- und Musiktheater bei aller
personalrechtlichen Instrumente inklusive betriebsbedingter Kündigungen und
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Ausdruck vom: 02.04.2015
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3. die Berechnung der Effekte einer Schließung von Tanz- und Musiktheater bei Ausschluss
von betriebsbedingten Kündigungen
beauftragt.
Die in diesem Zusammenhang veränderten Annahmen wurden actori von der Verwaltung
vorgegeben. Die Annahmen spiegeln die mit der Zielvereinbarung zum Volkstheater Rostock
vereinbarten Rahmenbedingungen wieder. Eine weitere Prüfung der Annahmen ist folglich
nicht erforderlich.
Laut Zielvereinbarung vom September 2014 soll der öffentliche Zuschuss bis
einschließlich 2020 nicht die Höhe von 16,6 Mio. Euro/Jahr übersteigen. Laut actoriSzenario 3, d.h. der Berechnungsgrundlage des gefassten Beschlusses beträgt der
Zuschussbedarf trotz Schließung der Sparten Tanz- und Musiktheater bereits über
16,6 Mio. Euro und steigt die Folgejahre weiter an.
2. Aus welchem Grunde sollen zwei Sparten geschlossen werden, obwohl damit die
Zielvereinbarung nicht eingehalten wird, während es Alternativen gibt, welche die
Vorgabe der Zielvereinbarung einhält?
Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass ein funktionales Vierspartenhaus in einer 2+2
Struktur entstehen soll. Bei dieser Theaterstruktur werden das Schauspiel und das
Konzertwesen weiterhin eigenständig durch das Volkstheater realisiert und das Tanz- und
Musiktheater in Kooperation mit anderen Theatern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
angeboten. Damit können die Besucherinnen und Besucher des Volkstheaters wie bisher
neben Schauspielstücken und Konzerten auch Tanz- und Musiktheaterveranstaltungen
erleben.
Der Bürgerschaftsbeschluss 2014/BV/0481 berührt den Zuschussbedarf der Volkstheater
Rostock GmbH für das Jahr 2020 und eröffnet für die Vorjahre Gestaltungsspielräume. Diese
ermöglichen z.B. durch eine gleitende Anpassung des derzeitigen Tarifniveaus an das
Tarifniveau des Flächentarifs die im Haushaltsplan derzeit verankerten Zuschusszahlungen
von 16,6 Mio. EUR einzuhalten. Deshalb wird davon auszugehen, dass mit dem Beschluss
die Zielvereinbarung eingehalten werden kann.
Alternative Strukturmodelle, die die Zielvereinbarung ebenfalls erfüllen, wurden bisher nicht
vorgelegt.
In der actori-Berechnung wurden Erträge durch Neubaueffekte verankert, im Jahr 2018
sollen das 432 TEUR sein, im Jahr 2019 380 TEUR und im Jahr 2020 382 TEUR. Einen
Neubau wird es bis zum Jahr 2018 nicht geben, der Oberbürgermeister spricht
inzwischen selbst davon, dass man zum Stadtjubiläum nur die Umrisse werde sehen
können. Ob es 2020 fertig ist und Effekte bereits spürbar sein werden, steht in den
Sternen.
3. Auf welche Weise soll das VTR die eingerechneten Neubaueffekte anderweitig
erzielen?
und
4. Wie ist abgesichert, dass die unkorrekte actori-Berechnung nicht zu einer
Zuschusserhöhung führt?
Bei der actori-Berechnung stehen den Erträgen, die aus dem Neubaueffekt erwartet werden,
entsprechende Mehraufwendungen gegenüber, so dass sich der Neubaueffekt im Ergebnis
im Wesentlichen ausgleicht.
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Laut actori-Berechnung sollte die VTR GmbH ab 2018 jährlich ca. 1,2 Mio. Euro Miete
für das (noch nicht vorhandene) neue Theater zahlen, laut Beschluss soll in den
Gesamtzuschuss nun jedoch die vollständige Baurefinanzierung von Stadt und Land
einfließen, d.h. weitere 1,2 Mio. Euro.
5. Auf welche Weise soll die VTR GmbH auf Basis der angewandten actori-Zuschüsse
die Deckungslücke in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro aufbringen?
Mit dem Bürgerschaftsbeschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen der
Zielvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Zuschüsse zu verhandeln.
Von der Bürgerschaft wurde dazu u.a. vorgegeben, dass der Zuschuss einschließlich der
Mehraufwendungen für eine sozialverträgliche Neustrukturierung und der vollständigen
Baufinanzierung von Stadt und Land im Jahr 2020 bei ca. 18 Mio. EUR liegen soll und diese
je zur Hälfte von Land und Stadt zu tragen sind. Im Szenario 3 der actori-Berechnung
(Schließung des Tanz- und Musiktheaters unter der Bedingung, dass keine
betriebsbedingten Kündigungen erfolgen) wird für das Jahr 2020 ein Finanzbedarf von 16,7
Mio.
EUR
errechnet.
Enthalten
sind
hier
ca.
1,2
Mio.
EUR
Mietaufwendungen/Baufinanzierung der Hansestadt Rostock. Werden die 1,2 Mio. EUR
Baufinanzierung des Landes zu dem von actori errechneten Finanzierungsbedarf addiert,
liegt der Zuschussbedarf bei 18 Mio. EUR. Eine Deckungslücke würde damit nicht entstehen.
Laut actori wird es durch die Spartenschließung negative Umsatzeffekte in Höhe von
jährlich 400 TEUR geben.
6. Wie soll gleichzeitig eine Umsatzsteigerung in Höhe von 460 TEUR erfolgen, d.h.
insgesamt eine Umsatzsteigerung von 860 TEUR?
Die actori-Berechnung aus Szenario 3 (Schließung des Tanz- und Musiktheaters unter der
Bedingung, dass keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen) zeigt im Jahr 2015
Umsatzerlöse in Höhe von 1.414 TEUR und im Jahr 2020 Umsatzerlöse von 1.864 TEUR.
Das ist eine Umsatzsteigerung in Höhe von insgesamt 450 TEUR. Diese werden im
Wesentlichen durch Optimierungen im Bereich Marketing (z.B. Optimierung Preispolitik,
Werbung) und Neubaueffekt erwartet. Ohne Optimierung im Marketingbereich und dem
Neubaueffekt würde der Umsatz im Jahr 2020 nach der actori-Berechnung aus Szenario 3
bei 1.056 TEUR liegen.
Laut actori werden die Aufwendungen für Honorarkosten, d.h. der Gäste-Etat,
fortgeschrieben, bleiben also gleich.
7. Auf welcher finanziellen Basis sollen die Sparten Tanz- und Musiktheater in
Rostock ein qualitativ und quantitativ gleichwertiges Angebot unterbreiten, wenn sich
der Gästeetat nicht erhöht, beide Sparten jedoch durch „Kooperation von Häusern“
zugekauft werden?
Bei Schließung der Sparten Tanz- und Musiktheater wäre davon auszugehen, dass sich der
Gäste-Etat um den Anteil reduziert, welcher zurzeit für diese Sparten ausgegeben wird. Er
wird trotz des Schließungsszenarios jedoch in gleicher Höhe fortgeschrieben.
Zudem kann eine Kooperationsbeziehung auch durch die Vereinbarung eines
Leistungsaustausches realisiert werden.
Laut Beschluss sollen „Mehreinnahmen zur optimalen Umsetzung der neuen
Strukturen im Unternehmen“ verbleiben.
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Ausdruck vom: 02.04.2015
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8. Mit welchen Mehreinnahmen in welcher Höhe wurde hier gerechnet?
9. Auf welche Weise sollen die Mehreinnahmen entstehen, unter Beachtung des zuvor
Beschriebenen?
Laut Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/BV/0481 ist die Grundlage für den Zahlungsbetrag
des Gesamtzuschusses an die Volkstheater Rostock GmbH bis zum Jahr 2020 die von der
Beratungsfirma actori prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3 des
ergänzenden Ergebnisberichts vom 25.11.2014. In dieser Berechnung sind Umsatzwerte
enthalten, die als Zielstellungen zu werten sind. Werden diese Ziele übererfüllt, ist die
Differenz als Mehreinnahme zu werten.
Die Regelung ist als Motivation für die Volkstheater Rostock GmbH zu verstehen.
Senator Dr. Chris Müller erklärte am 26.02.15 auf N3, das VTR sei nach der
Umstrukturierung weiterhin ein Vier-Sparten-Theater, „weil wir vier produzierende
Sparten haben, wenn das Orchester bei Aufführungen von Ballett und Musiktheater
spielt, da wir dann in vier Sparten beteiligt sind.“
10. Inwiefern deckt sich diese Definition von Vier-Sparten-Theater mit der bundesweit
üblichen Definition, dass bei einem Spartentheater jede Sparte ein eigenes
Solistenensemble engagiert?
Das „funktionale Vierspartenhaus in der 2+2- Struktur“ ist nicht mit einem Vier-SpartenTheater identisch. Im Unterschied zum klassischen Vier-Sparten-Theater, wirken bei 2
Sparten die Mitarbeiter aus zwei Theaterhäusern auf der Basis einer Kooperation bei einem
gemeinsam aufgeführten und in diesem Sinne gemeinsam produzierten Theaterstück mit.
Laut Beschluss soll „ein Kooperationsmodell des Rostocker Theater mit anderen
Theatern“ umgesetzt werden. In Rostock soll ein „funktionelles Vierspartenhaus in
2+2- Struktur“ entstehen, wobei „Schauspiel und Konzertwesen eigenständig und
Musiktheater und Tanztheater in Kooperation realisiert“ werden sollen.
Wird die Anzahl von Sparten genannt, so gilt bundesweit, dass es sich um
produzierende Sparten handelt. In Rostock sollen lediglich zwei Sparten selbst
produzieren und durch Kooperation mit anderen Theatern Produktionen in zwei
weiteren Sparten angeboten, d.h. dazugekauft werden. Somit handelt es sich um ein
Zwei-Sparten-Theater.
11. Was ist ein „funktionelles Vierspartenhaus“?
12. Inwiefern handelt es sich bei dem beschlossenen Modell nicht um ein ZweiSparten-Theater Philharmonie/Schauspiel, das von zwei weiteren Sparten
Tanz/Musiktheater bespielt wird?
Ein funktionales Vierspartenhaus hält nicht selbst für alle Sparten ein eigenes
Solistenensemble vor, sondern leiht sich das Solistenensemble vom Kooperationspartner
aus und stellt für die Inszenierung z.B. sein eigenes Orchester zur Verfügung. Damit wirkt ein
funktionelles Vierspartenhaus wie ein Vierspartenhaus.
Es handelt sich nicht um ein reines Zwei-Sparten-Theater, weil für das Schauspiel und
das Konzertwesen ein eigenes Ensemble vorhanden ist und die Tanz- und
Musiksparte eine eigene Organisationsform besitzen. Sie sind als Kooperation
organisiert.
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Ausdruck vom: 02.04.2015
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Senator Dr. Chris Müller erklärte am 26.02.15 auf N3: „In allen Sparten werden
Mitarbeiter des Theaters Rostock auftreten.“
13. Wie wird abgesichert, dass Mitarbeiter der „Kooperations“-Sparten Tanz und
Musiktheater nach der Umstrukturierung weiterhin „Mitarbeiter des Theaters
Rostock“ sind?
Mitarbeiter der „Kooperations“- Sparten Tanz- und Musiktheater müssen nach der
Umstrukturierung nicht weiterhin „Mitarbeiter des Theaters Rostock“ sein. Wenn eine
Inszenierung des Tanz- oder Musiktheaters gezeigt wird, treten die Musikerinnen und
Musiker des Rostocker Volkstheaters und die Künstler des Tanz- oder
Musiktheaterensemble des Kooperationspartners gemeinsam auf. Damit sind nicht alle
Mitarbeiter die Auftreten immer Mitarbeiter der Volkstheater Rostock GmbH, aber bei jeder
Veranstaltung treten auch Mitarbeiter des Volkstheaters auf.
Im Beschluss heißt es: „Für den Fall, dass die Kooperation mit dem Staatstheater
Schwerin eingegangen wird, sorgt das Land für einen fairen Interessenausgleich und
für Kooperationsverhandlungen.“
14. Aus welchem Grunde setzte sich das Land bei der Kooperation mit anderen
Theatern nicht für einen fairen Interessenausgleich ein?
15. Inwiefern handelt es sich hier nicht um einen Zwang zur Zusammenarbeit (de facto
Fusion) mit dem Schweriner Theater?
Es wird davon ausgegangen, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auch bei
anderen Theatern für einen fairen Interessensausgleich einsetzen würde, wenn hierfür
Handlungsspielräume gegeben wären. Die Möglichkeit vermittelnd zu Wirken wird jedoch
nach derzeitigem Kenntnisstand nur gegenüber dem Schweriner Staatstheater gesehen.
Eine Einflussmöglichkeit würde sich bei Umsetzung der angestrebten Mehrheitsbeteiligung
des Landes an der Schweriner Staatstheater GmbH ergeben.
Für die Volkstheater Rostock GmbH bleibt die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen
Theatern offen.
Bei der Umsetzung der Neustrukturierung „werden betriebsbedingte Kündigungen
vom Grundsatz her ausgeschlossen. Zu deren Vermeidung sind alternative
Beschäftigungsmöglichkeiten und tarifliche Regelungen anzubieten.“
16. Aus welchem Grunde wurden betriebsbedingte Kündigungen nur vom Grundsatz
her ausgeschlossen?
17. Welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten sollen unterbreitet werden?
18. An welche tariflichen Regelungen ist gedacht?
Betriebsbedingten Kündigungen vom Grundsatz her auszuschließen ist üblich.
Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten sind Personen bezogen zu prüfen und können
deshalb z.Z. nicht benannt werden. Jeder Mitarbeiter hat andere Fähigkeiten und
Fertigkeiten bzw. eine andere Ausbildung. Das ist bei der Suche der alternativen
Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Neben den alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten kann z.B. auch der Tarifvertrag zur
flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte zur Anwendung kommen.
Umstrukturierungskosten:
Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock
Ausdruck vom: 02.04.2015
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19. Wie hoch sind die mit dem Beschluss auf die VTR GmbH/ Hansestadt Rostock
zukommenden Umstrukturierungskosten?
20. Wie setzen sie sich zusammen?
21. Wer deckt zu erwartende Mehrkosten?
Mit dem Bürgerschaftsbeschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt die
Kostenverteilung der Umstrukturierung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu
verhandeln. Verhandlungsgrundlage ist die die von der Beratungsfirma actori prognostizierte
wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3. Hier werden die erwarteten Aufwendungen für
Abfindungen, Aufwendungen für Mitarbeiter, die überzählig sind und Aufwendungen für die
rechtsanwaltliche Begleitung der Neustrukturierung ausgewiesen.
Aus derzeitiger Sicht werden keine Mehrkosten erwartet.
Betriebsbedingte Nichtverlängerungen als Unterform der Kündigung:
22. Wird die Entlassung von Mitarbeitern des VTR in Form des Ausspruchs von
Nichtverlängerungen ebenfalls vom Grundsatz her ausgeschlossen?
23. Falls nicht: Wie erfolgt bei diesen Mitarbeitern die Umsetzung des sozial
verträglichen Personalabbaus?
Die „Nichtverlängerungsmitteilungen“ sind ein zwischen dem Deutschen Bühnenverein und
den Künstlergewerkschaften im Tarifvertrag NV-Bühne vereinbartes Instrument um den
Spagat zwischen der Freiheit der Kunst und der sozialen Sicherheit der Künstler zu
ermöglichen. Deshalb ist das fest angestellte künstlerische Personal an Theatern in der
Regel für die Dauer einer Spielzeit verpflichtet und sozial abgesichert. Durch diese Regelung
hat die Theaterleitung die Möglichkeit, jederzeit mit einem bestmöglich besetzten Ensemble
zu inszenieren. Zum Beispiel wurden beim Intendantenwechsel im Jahr 2014 aufgrund der
künstlerischen
Zielstellungen
des
neuen
Intendanten
insgesamt
21
„Nichtverlängerungserklärungen“ ausgesprochen. „Nichtverlängerungserklärungen“ sind für
Theater systemimmanent.
Löhne und Gehälter sollen sich „zukünftig grundsätzlich an den Tarifsteigerungen des
Flächentarifes orientieren. Dazu ist ein Tarifvertrag abzuschließen, welcher die
Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages bis zu einer max. Höhe von 2,5 %
übernimmt.“
24. Inwiefern kann man die bloße Übernahme der prozentualen Steigerungen des
Flächentarifes als Übernahme des Flächentarifvertrages bezeichnen?
25. Auf welcher Basis sollen Gewerkschaften einen Tarifvertrag unterhalb des
Flächentarifes abschließen, wenn gleichzeitig 80 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz
verlieren?
Der Bezug auf die Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages schließt die Übernahme des
Tarifvertrages nicht aus.
Derzeit gilt das Lohnniveau des Jahres 2012. Soweit keine Bereitschaft für den Abschluss
eines Haustarifvertrages besteht, erhöht sich auch nicht das Lohnniveau.
Laut Beschluss sind von dem abzuschließenden Haustarifvertrag die Musiker/innen
der Norddeutschen Philharmonie und der Chor auszuschließen. Für die Philharmonie
existiert bereits ein Haustarif, für den Chor jedoch nicht.
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Ausdruck vom: 02.04.2015
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26. Aus welchem Grunde sollen die Chormitarbeiter/innen bis 2020 auf dem
Tarifniveau von 2012 verbleiben, während alle anderen Mitarbeiter jährliche
Steigerungen erfahren?
27. Inwiefern stellt dies sowohl Gleichbehandlung als auch soziale Gerechtigkeit dar?
Die Chormitarbeiter/innen sollen nicht auf dem Lohnniveau des Jahres 2012 verbleiben. Hier
kann jedoch eine von der Regelung abweichende Tariferhöhung vereinbart werden.
Ziel ist eine Angleichung der Löhne und Gehälter zwischen den unterschiedlichen
Tarifsystemen. Damit dient die Maßnahme der Herstellung der Gleichbehandlung als auch
der sozialen Gerechtigkeit.
Es sollen „Verhandlungen mit anderen Theaterträgern über die Realisierung des
Kooperationsmodells“ aufgenommen „und entsprechende Vereinbarungen“ getroffen
werden.
28. Welche Theaterträger sind hier gemeint?
29. Was bietet die Hansestadt Rostock diesen Theaterträgern?
30. Was erwartet die Hansestadt Rostock von diesen Trägern konkret hinsichtlich der
künstlerischen Angebote und Qualität sowie hinsichtlich betriebswirtschaftlicher
Ergebnisse für das VTR?
Gemeint sind GmbH’s und Kommunen, die ein Theater betreiben.
Die Volkstheater Rostock GmbH kann den potenziellen Kooperationspartnern Leistungen
anbieten, die von der Volkstheater Rostock GmbH erbracht werden können.
Die Hansestadt Rostock erwartet von den Theaterträgern, dass sie sich bei ihren Theatern
für einen fairen Interessensaustausch einsetzen. Der faire Interessensaustausch soll auf
künstlerischer und wirtschaftlicher Ebene erfolgen.
Der Entwurf des Umsetzungskonzepts, das durch die Geschäftsführung des VTR zu
erarbeiten ist, soll der Bürgerschaft am 09.09.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt und
anschließend allen Rostocker/innen in einem Internetforum zugänglich gemacht
werden. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt zwei Monate nach
Veröffentlichung des Konzeptes.
31. Auf welche Weise gedenkt die Verwaltung, die von ihr selbst eingebrachte
Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über die Struktur nachträglich
abzusichern oder verzichtet sie nun ganz darauf?
32. Auf welche Weise können sich die Rostocker/innen bei der konkreten Umsetzung
der Spartenänderung, d.h. dem Stellenabbau in Höhe von ca. 80 Stellen
einbringen?
33. Auf
welche
Weise
können
sich
die
Rostocker/innen
bei
Kooperationsverhandlungen mit anderen Theaterträgern einbringen?
34. Auf welche Weise können sich die Rostocker/innen bei Tarifverhandlungen
einbringen?
35. Durch wen erfolgt die Auswertung der Hinweise? Auf welche Weise sollen sie
Berücksichtigung finden?
Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/BV/0481 führt unter Punkt 2 aus, dass das
Umsetzungskonzept allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum
zugänglich zu machen ist und die Auswertung der Bürgerhinweise zwei Monate nach
Veröffentlichung des Konzeptes erfolgt. Das mit Beschluss festgelegte Verfahren wird
eingehalten.
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Ausdruck vom: 02.04.2015
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Das Umsetzungskonzept umfasst nicht nur die Maßnahmen zum Stellenabbau. Hier ist
zunächst das 2+2 Spartenmodells sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich durch die
Geschäftsführung zu konkretisieren. Erst auf dieser Grundlage können die notwendigen
personellen Maßnahmen aufgezeigt werden. Geprüft werden soll, ob die Hinweise der
Bürgerinnen und Bürger zur Untersetzung des 2+2 Spartenmodells in das Konzept einfließen
können.
Die Rostockerinnen und Rostocker können sich nicht in die Kooperationsverhandlungen
einbringen. Die Verhandlungen finden zwischen den Kooperationspartnern statt.
Tarifverhandlungen sind zwischen den Tarifpartnern zu führen.
Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt durch die Verwaltung und die Geschäftsführung.
Über den Stand der Umsetzung der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes und der
Bürgerbeteiligung soll monatlich berichtet werden.
36. An welche Berichtsinhalte ist hier konkret gedacht?
37. Wie kann über die Bürgerbeteiligung monatlich berichtet werden, wenn diese erst
nach Erstellung des Umsetzungskonzeptes im September 2015 erfolgen und
lediglich 1,5 - 2 Monate dauern soll?
Ein Umsetzungskonzept besteht aus mehreren Teilen. Die Berichterstattung erfolgt über den
Erarbeitungsstand der einzelnen Teilabschnitte. Zudem erfolgt eine Berichterstattung über
den Umfang der Bürgerbeteiligung und ob bzw. welche Bürgerhinweise in des Konzept
eingearbeitet werden.
Der Beschluss hat die Absicht, das Kulturangebot für die Einwohner/innen der
Hansestadt sowie der Umlandgemeinden zu erhalten.
38. Auf welche Weise kann das derzeitige Angebot bei reduziertem Spielplan erhalten
werden?
Ohne eine Zahlung von Zuwendungen des Landes für das Theater würde es keine
Vorstellungen
am
Rostocker
Volkstheater
geben.
Der
vorgeschlagene
Vereinbarungsabschluss sichert die Existent der Gesellschaft und damit das Kulturangebot.
Die Auslastung des Orchesters und damit langfristig das Orchester selbst sind laut
Antragsbegründung in einem Zwei-Sparten-Modell gefährdet.
39. Inwiefern ist die Auslastung in dem jetzt vorliegenden Zwei-Sparten-Modell mit
eingekauften verringerten Musik- und Tanzaufführungen abgesichert?
40. Um wie viele eingekaufte oder „koproduzierte“ Vorstellungen pro Spielzeit wird es
sich jeweils handeln?
41. Auf Basis welcher Berechnungen ist diese Aussage und damit Entscheidung
getroffen worden?
Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass ein funktionales Vierspartenhaus in einer 2+2
Struktur entstehen soll. Bei dieser Theaterstruktur werden das Schauspiel und das
Konzertwesen weiterhin eigenständig durch das Volkstheater realisiert und das Tanz- und
Musiktheater in Kooperation mit anderen Theatern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
angeboten.
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Ausdruck vom: 02.04.2015
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Bei einem funktionalen Vierspartenhaus in einer 2+2 Struktur wird die Spielplanaufstellung in
Abstimmung mit dem Kooperationspartner erfolgen. Um wie viel Vorstellungen es sich pro
Spielzeit unter Berücksichtigung eines fairen Interessenausgleichs handelt ist von
unterschiedlichen Faktoren abhängig, die aufgrund der noch zu führenden
Kooperationsverhandlungen offen sind.
Nach dem Untersuchungsbericht der Beratungsfirma actori ist eine reine Tätigkeit als
Konzertorchester durch die starke Sättigung des Marktes schwierig. Actori geht davon aus,
dass eine strategische Neupositionierung des Orchesters bei dem Zwei-Sparten-Modell
notwendig wird, um neue Tätigkeitsfelder für das Ensemble zu erschließen. Bei dem 2+2
Spartenmodell wird die Kooperation als eine Möglichkeit zur Erschließung neuer
Tätigkeitsfelder für das Orchester gesehen. Die konkrete Untersetzung und strategische
Neuausrichtung des Orchesters ist Bestandteil der durch die Geschäftsführung der VTR zu
erarbeitenden Umsetzungskonzeption.
(Hier ist auch das gleichbleibende Budget für Honorare zu berücksichtigen, obwohl
mehr Künstler eingekauft werden müssen, wodurch die Anzahl der Aufführungen
sinkt.) Laut Begründung wird die in einem Zwei-Sparten-Modell erfolgende Bespielung
im Tanz- und Musiktheater als unzureichend angesehen, da der Einfluss auf die
Anzahl sowie die Art und Weise der Inszenierung der Stücke begrenzt ist. Die
mittelfristige Finanzplanung geht derzeit nur bis zum Jahr 2018.
42. Inwiefern handelt es sich im jetzigen Modell nicht um eine Bespielung in den
Sparten Tanz und Musiktheater, obwohl die „Produktionen der Bereiche Tanz- und
Musiktheater mit Hilfe eines Kooperations-partners realisiert“, d.h. eingekauft
werden und sowohl die Höhe des geplanten Zuschusses als auch der geplante
Personalabbau kein eigenes Ensemble ermöglichen?
Bei einem 2+2 Spartenmodell wird durch die mit dem Kooperationspartner erfolgte
gemeinsame Aufstellung des Spielplans über die Art und Weise sowie Anzahl der
Inszenierungen und Veranstaltungen mitbestimmt. Dadurch werden die Musik- und
Tanztheaterstücke unter Einbindung des Rostocker Orchesters produziert. Damit handelt es
sich nicht um eine reine Bespielung im Tanz- und Musiktheaterbereich.
Roland Methling
Anlage/n:
keine
Vorlage 2015/AM/0728-01 (SN) der Hansestadt Rostock
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