Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Bürgerschaftsfraktionen der Hansestadt Rostock, als (inzwischen sehr besorgte und nach gestern Abend fassungslose) Bürgerin dieser Stadt, leidenschaftliche Theatergängerin, Arbeitsrechtlerin und Mitglied des Theaterfördervereins wende ich mich nach dem desaströsen 31. März 2015 an Sie alle! Das kann und darf es nicht gewesen sein!!! Sie haben sicher schon den Kommentar von Michael Meyer auf Seite 2 der heutigen OZ (jedes Wort ist leider zutreffend) und die Artikel auf Seite 1 (mit einem rechtlichen Statement der Unterzeichnerin) und Seite 10 zur Kenntnis genommen … Der gestrige Beschluss des Hauptausschusses, der nach mir vorliegenden Informationen nicht von der Mehrheit der Bürgerschaftsmitglieder,nicht von der Mehrheit der Fraktionsmitgliedern der CDU und ebenfalls nicht von der FDP mitgetragen wurde, darf nicht bestehen bleiben!!! Rostock ist das Oberzentrum Mecklenburg-Vorpommerns und hat mehr zu bieten als Hansesail, Weihnachts- und Ostermarkt, HMT und Universität – und zwar seit dem Dienstantritt von Herrn Latchinian ein wieder erstarktes Theater, das im wahrsten Sinne des Wortes um sein „Leben“, seine Existenz spielt, singt und tanzt, dass es eine wahre Freude ist. In der kurzen Zeitspanne seit September letzten Jahres hat Herr Latchinian mehrere auch überregional beachtete Inszenierungen auf die Bühne des VTR gebracht (es sei nur auf „Ingrid Babendererde“ und noch am vergangenen Freitag „Der zerbrochne Krug“ hingewiesen) – teilweise unter widrigsten Umständen – und dank seines überragenden Engagements die Begeisterung in das Theater zurückgeholt. Die Zuschauerzahlen steigen kontinuierlich, der Jahresabschluss 2014 des Theaters ist sehr gut ausgefallen, die beiden Geschäftsführer arbeiten mit- und nicht gegeneinander, das Theater kommt mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln aus und, und, und … Angesichts dieses hoffnungsvollen Neustarts sollten Bürgerschaft und Hauptausschuss nicht „Totengräber“ für das Theater (gewesen) sein – auch wenn ich durchaus konzediere, dass der Intendant mit den beanstandeten Äußerungen - wenn sie denn so, wie behauptet, überhaupt gefallen sind – unklug agiert hat und (im Eifer des Gefechtes und angesichts nicht eingehaltener Zusagen) über das Ziel hinausgeschossen ist. Aber das soll ja gestern Abend auch schon gar keine Rolle mehr gespielt haben, sondern die durch keine Tatsachen untersetzte angebliche Aussage, Bürgerschaftsbeschlüsse zur Spartenreduzierung (die tatsächlich in der gefassten Form nicht realisierbar sein dürften) nicht umsetzen zu wollen … Bitte beachten Sie Folgendes: - Herr Latchinian war/ist der einzige künstlerische Leiter des VTR (es gibt gegenwärtig weder einen Schauspieldirektor noch einen Generalmusikdirektor) und sollte im Interesse der Hansestadt Rostock und ihrer Bürger die Chance erhalten, seine so gute und erfolgreiche Arbeit fortzuführen. Anderenfalls dürfte eine „feindliche Übernahme“ durch das Staatstheater Schwerin nur noch eine Frage der Zeit sein. Wir Rostocker wollen aber auch in Zukunft und gerade angesichts der gegenwärtig künstlerisch so wertvollen Arbeit in „unser“ Theater in Rostock gehen können und auf dessen Arbeit stolz sein dürfen! Wir brauchen Herrn Latchinian! - Dienst- und arbeitsrechtlich ist die fristlose Kündigung nicht begründbar und damit nicht haltbar. Ein wichtiger Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB (unabdingbare Voraussetzung für eine fristlose Kündigung) liegt nicht vor. Der Intendantenvertrag läuft bis 31.07.2019 und ist ordentlich nicht kündbar. Herr Latchinian wird sich sicherlich und mit Recht gegen die Kündigung gerichtlich zur Wehr setzen und obsiegen. Die Folge sind Schadensersatzzahlungen von über 500.000,00 Euro zuzüglich Prozess- und Anwaltskosten in fünfstelliger Höhe. Zu allem Überfluss würden diese Beträge auch noch vom Theateretat abgezogen werden. Wollen Sie sehenden Auges dafür verantwortlich sein??? Können Sie das mit Ihrem (gestern Abend so stark strapazierten) Gewissen vereinbaren??? Angemessen, verhältnismäßig und gesichtswahrend für alle Seiten wäre höchstens der Ausspruch einer Ermahnung oder allenfalls einer Abmahnung gewesen – wie dies auch klug, aber vergeblich, vorgeschlagen worden war … - Rostock als weltoffene Hafen- und Hansestadt kann und muss sich ein Theater und einen streitbaren Intendanten leisten! Wir Bürger brauchen das Theater! Die HMT braucht das Theater! Die Schulen brauchen das Theater! Nach gestern Abend und wenn der gefasste Beschluss bestehen bleibt, wird es aber bald – entgegen den anderslautenden Bekundungen des OB – in dieser Stadt gar kein wahrnehmbares Theater mehr geben (können) – kein ernstzunehmender und an ernsthafter künstlerischer Arbeit interessierter Intendant und/oder darstellender Künstler wird sich angesichts des „Theaters um das Theater“ noch um ein Engagement in Rostock bemühen geschweige denn in unsere Stadt zu locken sein … Ich bitte Sie deshalb darum, in Ihrer Eigenschaft als Bürgerschaftsmitglieder alles erdenklich Mögliche zu tun, um Herrn Latchinian in Rostock am Volkstheater zu halten. Die Bürgerschaft und der Hauptausschuss unserer schönen Stadt sollten nicht bei einer – anderweitig inszenierten – Intrige „mitspielen“ und unsere schöne Stadt der Provinzialität anheim geben. Das haben wir alle nicht verdient. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit freundlichen Grüßen Dr. Geiersberger Rechtsanwältin Geiersberger ■ Glas & Partner mbB Rechtsanwälte und Fachanwälte Doberaner Str. 10 - 12, 18057 Rostock Tel.: 0381 - 4611980, Fax: 0381 - 46119811 Partnerschaftsgesellschaft mbB, AG Rostock PR 46 [email protected] www.geiersberger.de
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