Positionspapier Initiative Erbschaftssteuer

Initiative Erbschaftssteuer in der Schweiz - Eine Analyse der Situation und
Abschätzung der Auswirkungen
Der Gesetzesartikel Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 112 Abs. 3 Bst. abis (neu)
3 Die Versicherung wird finanziert:
abis. aus den Erträgen der Erbschafts- und Schenkungssteuer;
Art. 129a (neu) Erbschafts- und Schenkungssteuer
1 Der Bund erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Steuer wird von den
Kantonen veranlagt und eingezogen. Zwei Drittel des Ertrages erhält der
Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, ein Drittel verbleibt den
Kantonen.
2 Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlass von natürlichen Personen erhoben,
die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der
Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist. Die Schenkungssteuer wird beim
Schenker oder bei der Schenkerin erhoben.
3 Der Steuersatz beträgt 20 Prozent. Nicht besteuert werden:
a. ein einmaliger Freibetrag von 2 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses
und aller steuerpflichtigen Schenkungen;
b. die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die dem Ehegatten, der
Ehegattin, dem registrierten Partner oder der registrierten Partnerin zugewendet
werden;
c. die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die einer von der Steuer befreiten
juristischen Person zugewendet werden;
d. Geschenke von höchstens 20 000 Franken pro Jahr und beschenkte Person.
4 Der Bundesrat passt die Beträge periodisch der Teuerung an.
5 Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur
Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens
zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen,
damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Ausgangslage
Im Juni 2015 kommt ein neues Erbschaftssteuergesetz zur Abstimmung vor das
Schweizer Volk. Worum geht es? Mit dieser Vorlage wollen die Initianten, angeführt
von der SP und den GRÜNEN, Erbschaften ab CHF 2 Mio. mit einer Steuer von 20
% belegen. Schenkungen von CHF 20'000 pro Jahr sind steuerfrei. Der Ertrag soll zu
zwei Dritteln der AHV zugerechnet werden, den Rest sollen die Kantone erhalten.
Um Sinn und Wirksamkeit einer Steuer beurteilen zu können sind die Zielgruppen,
die finanzielle Ergiebigkeit, der Verwendungszweck, die wirtschaftlichen Folgen und
die Verlagerung von Einkommen und Vermögen zu beschreiben und in die rechten
Zusammenhänge zu bringen.
Zielgruppen und Vermögensverteilung in der Schweiz
In der Schweiz verfügen rund 4,95 Mio. steuerpflichtige natürliche Personen über ein
steuerbares Reinvermögen von CHF 1'434 Milliarden (bfs.admin, Zahlen von 2010,
gemäss Steuererklärungen). Zum Vermögen dieser natürlichen Personen gehören
auch deren Anteile an ihren Unternehmungen.
Verteilung des Reinvermögens der Natürlichen Personen in der Schweiz
(Quelle Eidgenössische Steuerverwaltung 2010. Die Verhältnisse haben sich bis
heute kaum verändert.)
Stufen in
1’000 Fr.
Anzahl
Steuerpflichtige
in %
Reinvermögen in
Milliarden Fr.
in %
Total
4'950'000
100
1'434
100
1) 0
2) 1-100
3) 101-200
1'264'000
2'002'000
511'500
26
40
10
0
61
74
4.3
5.1
4) 201-2'000
1'081'000
22
617
43.0
5) 2’001-10'000
82'000
1.7
307
21.4
6) über 10'000
10'500
0.2
375
26.2
Von den 4,95 Mio. Steuerpflichtigen haben 26 % kein Vermögen, und 40% eines bis
100'000 Franken und 10 % eines von 100’00 bis 200'000. Diese 76 % der
Steuerpflichtigen verfügen Gesamt über nur gerade 9.4 % des Gesamtvermögens
oder 135 Mia. Es handelt sich bei diesen Steuerpflichtigen um jene mit wenig
Bargeld, Wertschriften und hypothekarisch belastetem Wohneigentum. Ihr
Einkommen aus ihrer Arbeit reicht wahrscheinlich gerade noch um einen eher
bescheidenen bis mittelständischen Lebensstil zu führen, oder sie leben wohlständig
und haben deshalb kein Vermögen. Ihr Einkommen reicht zum Leben und die
Steuern zu zahlen. Danach bleibt ihnen nichts mehr übrig um ihr Vermögen zu
mehren.
22% der Steuerpflichtigen besitzen von 200'000 bis 2 Mio. Reinvermögen, ergibt
Gesamt 617 Milliarden oder 43%. Es sind selbständig Erwerbende mit
Produktionsmitteln in ihrem Kleinunternehmen und beschäftigen bis zu 25
Angestellte. Unter ihnen könnte es noch einige weitsichtige Menschen geben, die
ihre Darlehensschulden der Bank zurückzahlten und dafür eher sparsam lebten.
Somit fallen 98 % der steuerpflichtigen natürlichen Personen mit einem Vermögen
von 752 Milliarden, das sind 52% des Gesamtvermögens nicht unter die neue
Erbschaftssteuer, denn vererbte Vermögen bis 2 Mio. sind steuerfrei. Daraus liesse
sich nun die einfache Schlussfolgerung ziehen, es sei richtig, dass die übrigen 2%
oder 92'500 Steuerpflichtigen mit ihren 682 Mia. Vermögen doch reich genug seien
um davon bei der Erbschaft 20 % Steuer abzuliefern. Eine nähere Betrachtung soll
nun zeigen welche Steuerpflichtigen das sind.
Es sind die 1,7% oder 82'000 Steuerpflichtigen mit einem Vermögen von 2 bis 10
Millionen, was einem Gesamtvermögen von 307 Mia. oder 21 % entspricht. In dieser
Gruppe finden sich mehrheitlich die mittelständischen Unternehmer in diesem Lande,
die in ihren Firmen bis 300 Leute beschäftigen und sich teils im lokalen, vorwiegend
aber globalen Wettbewerb behaupten müssen. Die Eigner dieser Firmen müssen
den Wert ihrer Aktien oder Stammanteile der etwa dem Wert ihres Unternehmens
entspricht in ihrer privaten Steuererklärung als Vermögen aufführen und versteuern.
Und dieses Vermögen wird später vererbt und somit besteuert. Diese Aktien oder
Wertpapiere stellen nur den Wert des Unternehmens dar und sind nicht in Form von
Bargeld vorhanden. Der Wert des Unternehmens ergibt sich aus seinem Eigenkapital
und dieses wird vereinfacht dargestellt durch ihre Produktionsanlagen, für den
Betrieb notwendiges Geld, abzüglich der Schulden, gebildet. Ihre Liquidität brauchen
sie für Reinvestitionen und Ausbau. Auch würden die Erben kaum Flüssige Mittel aus
ihrem Unternehmen abziehen um damit ihre Erbschaftssteuern zu bezahlen. Kommt
hinzu, dass für diese Unternehmen auch die Regelung der Übergabe der Firma auf
ihre Kinder ein rechter Kraftakt ist. Diese in obiger Tabelle aufgeführte Gruppe 5
würde aber mit der neuen Erbschaftssteuer erreicht, sie sind die voll getroffene
Zielgruppe. Eine Bezahlung von 20% Steuer auf das auf die Kinder übertragene
Vermögen hat zur Folge, dass sich die Kinder privat verschulden müssten, weil, wie
wir vorhin gesehen haben, diese Vermögen kein Bargeld darstellen, und der Staat
die Steuern mit Geld beglichen haben will und nicht mit Maschinen, Infrastruktur und
Gebäude der Firma oder gar den Wertpapieren dieser Firma. Bei einer mittleren
Erbschaft von 5 Mio. müssten für die Bezahlung der Steuern CHF 600'000 beschafft
werden. Es darf auch nicht geglaubt werden, dass ein Wert von 5 Mio. für ein
mittleres Unternehmen in der Schweiz sehr viel sei. So ein Wert ist mit einer
Liegenschaft, 50 Mitarbeitern und ein paar Produktionsanlagen schnell erreicht. Je
nach Art der Tätigkeit des Unternehmens sind auch 10 Millionen, beispielsweise für
ein rechtes Zimmereiunternehmen, nicht viel. Die Eigner dieser Unternehmen sind
auch nicht reich, solange sie ihr Unternehmen halten und weiterführen. Denn für ihr
Unternehmen krampfen sie in der Regel ihr Leben lang und geben sich dafür
immerhin einen guten Lohn.
Nur 0,2% aller natürlichen Personen haben mehr als 10 Mio. Vermögen, aber
gesamt 26% oder 375 Milliarden. Sie sind mit Hilfe unseres Wirtschafts-und
Finanzsystems sehr reich geworden und weil sie die eigens für sie geschaffenen
Schlupflöcher unserer Steuersysteme sehr gut nutzen. Sie können auch sagen, dass
all jene Personen die ihre Einkommenssteuern ehrlich zahlen, ihren Mitarbeitern
einen vergleichsweise anständigen Lohn zahlen und auf Gehilfen und Steuerberater
an der rechten Stelle verzichten, niemals in die Kaste der 10'500 Reichsten
aufsteigen werden. Andererseits werden diese Reichsten systemisch bedingt jedes
Jahr um viele Milliarden an Kapital reicher und somit an Einfluss. Sie sind Eigner von
Grosskonzernen die mit ihrer Marktmacht und Kapitalmacht auch immer mehr
mittelständische Unternehmen in ihren Strudel hinein ziehen. Wahrscheinlich meinen
die Initianten der neuen Erbschaftssteuer diese Vermögenden erreichen zu können,
werden sie aber klar verfehlen. Denn diese Vermögenden kennen ihre extra für Sie
gemachten Schlupflöcher, sind auch global vernetzt und können ihren Steuersitz
jederzeit dort hinlegen wo sie eben auch aus ihrer Sicht steuerlich optimal positioniert
sind. Beispielsweise würden die Kinder von Bill Gates, wenn sie ihren privaten
Steuersitz in der Schweiz hätten einfach 20 % ihrer geerbten Aktien an der Börse
verkaufen und damit ihre Steuern zahlen. Das täte ihnen nicht einmal weh und nach
ein paar Jahren Nichtstun wären sie wieder gleich reich wie vorher. Im Falle einer
Erbschaftssteuer bei uns, hätten sie aber allerdings auch ihren Steuersitz nicht bei
uns. Sie sind nicht wie viele unserer Mittelständischen Unternehmer längerfristig an
einen Standort gebunden.
Auch wenn die Statistik des Bundesamtes nicht die aktuellste aus dem Jahr 2014 ist,
so dürften sich die Verhältnisse bis heute nicht wesentlich geändert haben, ausser
dass die Superreichsten 10'500 Personen in der Schweiz, eben jene aus der Gruppe
6 obiger Tabelle, noch etwas vermögender geworden sind. Diese Personen sind es
auch, die mit ihrem Einfluss und ihrer Stellung in der Gesellschaft über die Politik die
Bereiche Wirtschaft, Recht und Bildung nachhaltig und in ihren Grundlagen gestalten
und bestimmen. Ich muss dabei betonen, dass ich mit dieser Beschreibung dieser
Gruppe 6 keine negative Aussage über sie machen möchte und will ihr auch nicht die
Ursachen der Hauptprobleme unserer Zeit und Kultur unterstellen. Viele von ihnen
sind sich ihrer Macht und Verantwortung wohl bewusst und sind guten Willens.
Verwendungszweck, Ergiebigkeit, Wirtschaftliche Folgen
Wenden wir uns nun der betroffenen Gruppe 5 zu. Sie bilden das Rückgrat unserer
Wirtschaft, denn auf diese Unternehmer verteilen sich alle Schlüsseltechnologien die
für unseren Wohlstand wichtig sind. Diese Gruppe ist auch breit diversifiziert und
politisch gut vertreten, was sie und unser Land zusammen mit der Gruppe 4 stabil
und eher stark macht. Angewiesen sind diese beiden Gruppen auf gesunde,
arbeitsfähige und gut ausgebildete Mitarbeiter aus den Gruppen 1, 2 und 3. In guten
Familienunternehmen leben die Gruppen 1 bis 5 miteinander und voneinander.
Wenn nun die Kinder solcher Vermögenden zur Erbschaft kommen, müssten sie im
durchschnittlichen Fall von 3.75 Mio. Vermögen auf 1,75 Mio. rund Fr. 350'000
Steuern in bar bezahlen. Hierbei handelt es sich eher um ein kleineres Unternehmen
und die Erben müssten sich um ihre Firma weiterführen zu können ziemlich sicher
bei einer Bank verschulden. Die Erben eines Unternehmens mit 10 Mio. zahlten 1,6
Mio. Steuern und müssten auch diesen Betrag fremd beschaffen, denn auch solche
Erben verfügen nicht einfach so über solche liquide Mittel. Es handelt sich hier ja
nicht um Leute der Gruppe 6, denen ein paar Millionen Bares mehr oder weniger
keine existentielle Rolle spielt und auch ganz andere Möglichkeiten der
Mittelbeschaffung haben.
Eine andere Rechnung, sie muss hier stark vereinfacht sein, kann veranschaulichen,
was eigentlich in der Gruppe 5 geschieht und was aus ihr wird. Diese Erben werden
in den nächsten 40 Jahren etwa 307 Mia. Vermögen von ihren Eltern erhalten und
somit etwa 49 Milliarden (82'000 * CHF 600'000) Steuern zahlen. Eine andere
Rechnung ergäben etwa 29 Milliarden. Dann würden diese 30 Mia., ein runder Wert,
aber nicht zu den Gruppen 1 bis 3 fliessen, sondern in die AHV zu zwei Dritteln und
einem Drittel zu den Kantonen. Die Initianten werden es nicht verhindern, dass die
Kantone dieses Geld in die Wirtschaft, je nach Interessen der Mehrheit in ihren
Parlamenten, pumpen werden, und über die AHV wird es zu Konsumgeld. Eine
wichtige und tragende Gruppe der Menschen unseres Landes zwangsweise zu
verschulden und damit nachhaltig zu schwächen, damit eine andere Gruppe mehr
konsumieren kann ist nicht nur äusserst unklug oder unredlich sondern hat auch
Folgen.
Die Profiteure werden die Banken sein, denn bei ihnen werden sich die Erben
verschulden müssen um die Steuern zu bezahlen und ihr Unternehmen weiterführen
zu können. Wenn sie das nicht tun, muss das Familienunternehmen an eine
Firmengruppe oder einen noch grösseren Mitbewerber am Markt verkauft werden.
Aus dem Erlös sind dann die Steuern zu zahlen. Die Profiteure sind die
Grosskonzerne und ihre Eigner aus der Gruppe 6, und so läuft der
Konzentrationsprozess in der Wirtschaft weiter. Wollen wir, dass die Kapitalmacht
und die Marktbeherrschung zunehmend bei Wenigen ist, nämlich bei jenen der
Gruppe 6? Da müssen sich die Menschen aus den Klassen 1 bis 3 nicht wundern,
wenn sie immer mehr nicht nur Sklaven ihres Konsums, sondern auch ihre Arbeit als
Sklaven erbringen. Sie sind die eigentlichen Verlierer dieser Erbschaftssteuer. Die
Probleme der AHV werden durch diese Verschiebung von Vermögen in den Händen
des Volkes zu den Konsumenten des Alters auch nicht gelöst, denn dafür bräuchte
es regelmässig fliessende Gelder aus der Arbeit und Wertschöpfung der laufenden
Wirtschaft. Überhaupt, kann die Altersvorsorge immer nur mit Arbeit und dem daraus
resultierenden Lohn finanziert werden. Alles andere sind nur Umwege und machen
die Finanzierung komplizierter und deshalb teurer.
Nun stellt sich aber die berechtigte Frage, wer die Initianten einer solchen Steuer
sind und was sie bezwecken wollen, denn mindestens sie müssen ja wissen was sie
tun und fordern. Sind sie sich der oben geschilderten Folgen bewusst, dann macht
das Sinn, denn die heutigen Sozialdemokraten sind schon längstens keine sozial
denkenden Menschen mehr. Denn sonst lenkten sie die Milliarden aus der
Erbschaftssteuer beispielsweise in den sozialen Wohnungsbau, Infrastruktur für
öffentlichen Verkehr, Bildung, Renaturierung, Naturschutz und Versorgung mit
bezahlbarer erneuerbarer Energie. Denn gerade dort, hätten die Gruppen 1 bis 3
etwas davon. Bei den Kantonen werden die Milliarden aber versickern und die
Strukturprobleme der Altersvorsorge werden damit erst recht nicht gelöst. Ganz im
Gegenteil, die Überlebenden aus der Gruppe 5 werden immer weniger und der Rest
langsam zu Mitgliedern der Gruppe 3 bis 4, denn Schulden kosten Zinsen und an
diesen wird kein Schuldner vermögend. Nur eine starke und gesunde Wirtschaft mit
gesunden Eignern ist aber in der Lage, mittel- und langfristig genügend Beiträge an
die Altersvorsorge und andere soziale Einrichtungen zu leisten. Und wer das einfach
nicht glauben will, der schaue sich die Verhältnisse in unseren Nachbarländern
Frankreich und Italien gut an.
Der Artikel 129a Abs. 5 ändert an obiger Beurteilung nichts, denn die Formulierung
ist sachlich falsch. Warum? 1. Niemand kann zum heutigen Zeitpunkt beurteilen ob
ein Unternehmen mittelfristig durch eine Erbschaftssteuer gefährdet ist oder nicht.
Zudem muss der Erbe sich privat verschulden oder von seinen privaten
Geldreserven zehren um die Steuer zahlen zu können, und nicht das Unternehmen.
Es gehört aber zu den denkbar ungünstigsten Situationen, wenn ein Eigner eines
Unternehmens das er weiterführen will, privat überschuldet ist oder keine
Geldreserven hat. 2. Was heisst das, „ein Unternehmen weiterführen“? Als Eigner
oder auch als Geschäftsführer? Und was sollen wir unter einer „besonderen
Ermässigung“ verstehen? Auch wenn Erben nach 15 Jahren ihr Unternehmen für
Milliarden ins Ausland oder eine Firmengruppe veräussern (Beispiel Sika), streichen
sie schöne Erträge ein und zahlen dann keine Steuern. Andere Erben, die aus
aufrichtigen und strategischen Gründen ihr Unternehmen zu ihrer Rettung
veräussern müssen, zahlten dann Steuern. 3. Was haben sich die Initianten bei den
10 Jahren Frist gedacht? Wer weiss denn heute schon, was in drei Jahren ist? Die
Märkte ändern sich heute rasant. Dieser Artikel ist deshalb nicht mehr als ein
Lockvogel für jene Stimmbürger und Bauern, die meinen, die Unternehmen, in denen
sie arbeiten, seien durch diese Erbschaftssteuer nicht gefährdet. Sie sagen ja zu
diesem Artikel, wenn sie von den wirklichen Verhältnissen wie beschrieben keine
Ahnung haben oder sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Ich möchte aber hier nicht aufhören ohne mich doch noch dem Hauptproblem
unserer Gesellschaft und einer möglichen Lösung zuwenden zu wollen. Gewiss, viele
Bürger der heutigen Zeit werden die Verteilung des Vermögens als ungerecht
empfinden. Die Unternehmer aus den Gruppen 4 und 5 sind in der Regel Schaffer für
ihre Firma. Weil sie die Eigner sind, geben sie sich ihren Lohn selber und jenen ihrer
Mitarbeiter. Dafür leben sie scheinbar besser, mal abgesehen vom Schweiss, den
Sorgen und dem Kampf, verbunden mit etwas Freude und Befriedigung. Die
Gruppen 1 bis 3 werden es mit ihrem Einkommen nie zu einem rechten Vermögen
bringen, es sei denn, sie steigen durch Weiterbildung und viel Einsatz im
Unternehmen mit den Jahren weiter auf. Die oberen 10'500 werden auch ohne ihr
Zutun jedes Jahr vermögender, systemisch bedingt. In der Vergangenheit wurde
versucht, durch Umverteilung, also beispielsweise einer hohen Steuerprogression
dieses Problem zu lösen. Nur hat auch dieses Denken des Umverteilens das Ziel klar
verfehlt, wie wir aus obiger Tabelle ersehen können. 0.2% der Steuerpflichtigen
besitzen 26% des Vermögens und wenn wir den starken Mittelstand bestehend aus
den Gruppen 4 und 5 betrachten, besitzen sie 64 %. Es liegt daher die Vermutung
Nahe, dass mit dem herkömmlichen Denken des Neids und der Missgunst jene
Gerechtigkeit welche sich die Gerechten vorstellen nicht zu erreichen ist. Und noch
weniger, wenn wir es Jenen wegzunehmen versuchen, von denen wir meinen, sie
hätten es zu Unrecht. Vielleicht wäre doch die Strategie, sich zu überlegen, was man
selbst für die Gesellschaft tun könnte, damit sie im eigenen Sinne besser würde, der
bessere Weg. Vorausgesetzt natürlich, dass man weiss was besser ist.
Fazit:
a) Vermögen ist in der Schweiz ungleich auf die arbeitende und steuerzahlende
Bevölkerung verteilt. Das ist systemisch bedingt und teilweise auch die Folge
von Gier. Darin ist Ungerechtigkeit zu erkennen. Im Wesentlichen ist diese
Ungleichverteilung aber auch das Resultat von sehr viel Fleiss, Tüchtigkeit
und Unternehmergeist von Menschen und ihren Familien über Generationen.
Sie stehen für Kontinuität, Durchhaltevermögen und der Fähigkeit mit immer
wieder neuen Ideen gute Produkte und Dienstleistungen in sich verändernde
Märkte zu bringen. Und das können sie gerade auch deshalb, weil sie
vermögend sind. Sie schaffen für viele Menschen und Generationen, die
schon seit langer Zeit nicht mehr von der Ackerscholle leben können,
Arbeitsplätze und eine Lebensgrundlage. Und das stimmt auch dann, wenn
sich die heutige Konsumgesellschaft über ihre Zukunft grundsätzlich
Gedanken machen muss. Darin liegt die Gerechtigkeit der heutigen
Vermögensverteilung. Sie ist gerecht und ungerecht.
b) Solches Volksvermögen und betriebswirtschaftlich notwendiges Kapital zu
Geldern des Staatshaushaltes und zu Konsumgeld des Alters zu machen ist,
c)
d)
e)
f)
wie nun verständlich, ein grosser Fehler und führt zu einer schleichenden
Verarmung des Volkes. Sie führt aber auch zu einer Übermacht des Staates
und seiner Beamten und somit zum Verlust der direkten Volksdemokratie.
Mit der Initiative wird die angeprangerte und als ungerecht dargestellte
Vermögensverteilung gar nicht angegangen oder wenigstens eine Entwicklung
in die richtige Richtung angestossen. Denn die Initiative will die Gruppe 5 in
die Gruppe 4 hinunter reissen und wird somit zwei Volksgruppen schaffen,
jene der Unvermögenden und jene der wenigen Steinreichen der Gruppe 6.
Das wollen die Initianten. Die Frage, in welchen Diensten sie stehen, muss
offen bleiben, eben so wie die Frage, ob sie sich der gesellschaftlichen und
kulturellen Folgen bewusst sind.
Wer die Besseren schlechter machen will, der wird nicht besser und wer
Vermögende ärmer machen will, der wird dadurch auch nicht vermögender.
Was soll denn gerechter sein, als dass die Kinder das verantwortungsvoll
weiterführen, was ihre Eltern aufgebaut haben? Darin liegt gerade der
Wohlstand einer jeden Gesellschaft.
Die Eigner der meisten mittelständischen Unternehmen in der Schweiz
belassen traditionell genügend liquide Mittel im Unternehmen und legen von
ihrem bereits mit hoher Progression besteuerten Einkommen noch Reserven
auf die Seite. So überstehen sie die schlechten wirtschaftlichen Zeiten und
können die Löhne ihrer Mitarbeiter bezahlen, auch wenn die Beschäftigung
nicht reicht. Sie behalten oft die Mitarbeiter. Das ist auch der Grund, warum es
diese Unternehmen über mehrere Generationen noch gibt. Die Kinder
arbeiten im Unternehmen oft schon lange bevor die Eltern aufhören. Ist es
richtig, dass die Kinder für ihre gesunden Unternehmen, die auch
Rezessionen überstehen, bei der Erbschaft bluten müssen? Nein, das ist
ungerecht im höchsten Masse. Welcher Steuerbeamte wird hier mit welchem
Steuergesetz umsichtig und besonnen urteilen können? Sie können es nicht.
Alternativen:
g) Um zu verhindern, dass Menschen systembedingt durch Nichtstun, indem sie
ihr überschüssiges Geld an der Börse anlegen, und damit in guten
Börsenjahren immer reicher werden und es bei geschickter Taktik auch
bleiben, müssten wir eine Steuer auf die realisierten Gewinne an der Börse
einführen. Warum sollten Jene die mit Warten Einkommen erzielen dieses
nicht versteuern, und Jene die es mit Arbeiten tun hingegen schon?
h) Engagierte Mitarbeiter tragen zum Erfolg und zur Wertsteigerungen der
Unternehmen mit ihrer Arbeit, Kreativität, ihren Ideen und Innovationen genau
so bei wie die Kapitalgeber. Wenn Unternehmer solchen Mitarbeitern in
erfolgreichen Geschäftsjahren statt Lohn, Beteiligungen geben, so sollten
diese als steuerfreies Einkommen gelten. Auf diese Weise können auch die
Gruppen 1 bis 3 vermögender und sicherer werden und lernen so mit der Zeit
auch Verantwortung für ihre Unternehmungen zu tragen. Sie sehen dann auch
in die Zusammenhänge und Funktionsweise ihrer Unternehmungen hinein.
Immer mehr Menschen werden so auch den Wert von Arbeit und die dadurch
entstehenden Produkte wieder erkennen und schätzen lernen.
i) Sehen breite Bevölkerungsschichten in unserer Gesellschaft die Möglichkeit in
den Unternehmungen Vermögen zu erarbeiten, werden sie auch sehen, dass
Vermögen nicht einfach persönlicher Besitz ist, sondern im Dienste der
Allgemeinheit steht. Sie können ihre Anteilscheine nämlich nicht Essen und
sich keine Schuhe davon kaufen, es sei denn, sie werfen Dividenden ab. Viel
mehr fordern diese Beteiligungen Verpflichtung und Verantwortung.
Weil ich selber dafür bin, dass möglichst viel Vermögen in den Händen des Volkes
ist, durchaus auch gerechter verteilt, und die Macht des Staates in Grenzen bleibt,
und die Demokratie auch auf der Souveränität eines wirtschaftlich gesunden Volkes
basiert, lehne ich die vorliegende Initiative mit Überzeugung ab.
Andreas Graf
Co-Präsident Grüne SG