Initiative Erbschaftssteuer in der Schweiz - Eine Analyse der Situation und Abschätzung der Auswirkungen Der Gesetzesartikel Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 112 Abs. 3 Bst. abis (neu) 3 Die Versicherung wird finanziert: abis. aus den Erträgen der Erbschafts- und Schenkungssteuer; Art. 129a (neu) Erbschafts- und Schenkungssteuer 1 Der Bund erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Zwei Drittel des Ertrages erhält der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, ein Drittel verbleibt den Kantonen. 2 Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlass von natürlichen Personen erhoben, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist. Die Schenkungssteuer wird beim Schenker oder bei der Schenkerin erhoben. 3 Der Steuersatz beträgt 20 Prozent. Nicht besteuert werden: a. ein einmaliger Freibetrag von 2 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen; b. die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die dem Ehegatten, der Ehegattin, dem registrierten Partner oder der registrierten Partnerin zugewendet werden; c. die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die einer von der Steuer befreiten juristischen Person zugewendet werden; d. Geschenke von höchstens 20 000 Franken pro Jahr und beschenkte Person. 4 Der Bundesrat passt die Beträge periodisch der Teuerung an. 5 Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ausgangslage Im Juni 2015 kommt ein neues Erbschaftssteuergesetz zur Abstimmung vor das Schweizer Volk. Worum geht es? Mit dieser Vorlage wollen die Initianten, angeführt von der SP und den GRÜNEN, Erbschaften ab CHF 2 Mio. mit einer Steuer von 20 % belegen. Schenkungen von CHF 20'000 pro Jahr sind steuerfrei. Der Ertrag soll zu zwei Dritteln der AHV zugerechnet werden, den Rest sollen die Kantone erhalten. Um Sinn und Wirksamkeit einer Steuer beurteilen zu können sind die Zielgruppen, die finanzielle Ergiebigkeit, der Verwendungszweck, die wirtschaftlichen Folgen und die Verlagerung von Einkommen und Vermögen zu beschreiben und in die rechten Zusammenhänge zu bringen. Zielgruppen und Vermögensverteilung in der Schweiz In der Schweiz verfügen rund 4,95 Mio. steuerpflichtige natürliche Personen über ein steuerbares Reinvermögen von CHF 1'434 Milliarden (bfs.admin, Zahlen von 2010, gemäss Steuererklärungen). Zum Vermögen dieser natürlichen Personen gehören auch deren Anteile an ihren Unternehmungen. Verteilung des Reinvermögens der Natürlichen Personen in der Schweiz (Quelle Eidgenössische Steuerverwaltung 2010. Die Verhältnisse haben sich bis heute kaum verändert.) Stufen in 1’000 Fr. Anzahl Steuerpflichtige in % Reinvermögen in Milliarden Fr. in % Total 4'950'000 100 1'434 100 1) 0 2) 1-100 3) 101-200 1'264'000 2'002'000 511'500 26 40 10 0 61 74 4.3 5.1 4) 201-2'000 1'081'000 22 617 43.0 5) 2’001-10'000 82'000 1.7 307 21.4 6) über 10'000 10'500 0.2 375 26.2 Von den 4,95 Mio. Steuerpflichtigen haben 26 % kein Vermögen, und 40% eines bis 100'000 Franken und 10 % eines von 100’00 bis 200'000. Diese 76 % der Steuerpflichtigen verfügen Gesamt über nur gerade 9.4 % des Gesamtvermögens oder 135 Mia. Es handelt sich bei diesen Steuerpflichtigen um jene mit wenig Bargeld, Wertschriften und hypothekarisch belastetem Wohneigentum. Ihr Einkommen aus ihrer Arbeit reicht wahrscheinlich gerade noch um einen eher bescheidenen bis mittelständischen Lebensstil zu führen, oder sie leben wohlständig und haben deshalb kein Vermögen. Ihr Einkommen reicht zum Leben und die Steuern zu zahlen. Danach bleibt ihnen nichts mehr übrig um ihr Vermögen zu mehren. 22% der Steuerpflichtigen besitzen von 200'000 bis 2 Mio. Reinvermögen, ergibt Gesamt 617 Milliarden oder 43%. Es sind selbständig Erwerbende mit Produktionsmitteln in ihrem Kleinunternehmen und beschäftigen bis zu 25 Angestellte. Unter ihnen könnte es noch einige weitsichtige Menschen geben, die ihre Darlehensschulden der Bank zurückzahlten und dafür eher sparsam lebten. Somit fallen 98 % der steuerpflichtigen natürlichen Personen mit einem Vermögen von 752 Milliarden, das sind 52% des Gesamtvermögens nicht unter die neue Erbschaftssteuer, denn vererbte Vermögen bis 2 Mio. sind steuerfrei. Daraus liesse sich nun die einfache Schlussfolgerung ziehen, es sei richtig, dass die übrigen 2% oder 92'500 Steuerpflichtigen mit ihren 682 Mia. Vermögen doch reich genug seien um davon bei der Erbschaft 20 % Steuer abzuliefern. Eine nähere Betrachtung soll nun zeigen welche Steuerpflichtigen das sind. Es sind die 1,7% oder 82'000 Steuerpflichtigen mit einem Vermögen von 2 bis 10 Millionen, was einem Gesamtvermögen von 307 Mia. oder 21 % entspricht. In dieser Gruppe finden sich mehrheitlich die mittelständischen Unternehmer in diesem Lande, die in ihren Firmen bis 300 Leute beschäftigen und sich teils im lokalen, vorwiegend aber globalen Wettbewerb behaupten müssen. Die Eigner dieser Firmen müssen den Wert ihrer Aktien oder Stammanteile der etwa dem Wert ihres Unternehmens entspricht in ihrer privaten Steuererklärung als Vermögen aufführen und versteuern. Und dieses Vermögen wird später vererbt und somit besteuert. Diese Aktien oder Wertpapiere stellen nur den Wert des Unternehmens dar und sind nicht in Form von Bargeld vorhanden. Der Wert des Unternehmens ergibt sich aus seinem Eigenkapital und dieses wird vereinfacht dargestellt durch ihre Produktionsanlagen, für den Betrieb notwendiges Geld, abzüglich der Schulden, gebildet. Ihre Liquidität brauchen sie für Reinvestitionen und Ausbau. Auch würden die Erben kaum Flüssige Mittel aus ihrem Unternehmen abziehen um damit ihre Erbschaftssteuern zu bezahlen. Kommt hinzu, dass für diese Unternehmen auch die Regelung der Übergabe der Firma auf ihre Kinder ein rechter Kraftakt ist. Diese in obiger Tabelle aufgeführte Gruppe 5 würde aber mit der neuen Erbschaftssteuer erreicht, sie sind die voll getroffene Zielgruppe. Eine Bezahlung von 20% Steuer auf das auf die Kinder übertragene Vermögen hat zur Folge, dass sich die Kinder privat verschulden müssten, weil, wie wir vorhin gesehen haben, diese Vermögen kein Bargeld darstellen, und der Staat die Steuern mit Geld beglichen haben will und nicht mit Maschinen, Infrastruktur und Gebäude der Firma oder gar den Wertpapieren dieser Firma. Bei einer mittleren Erbschaft von 5 Mio. müssten für die Bezahlung der Steuern CHF 600'000 beschafft werden. Es darf auch nicht geglaubt werden, dass ein Wert von 5 Mio. für ein mittleres Unternehmen in der Schweiz sehr viel sei. So ein Wert ist mit einer Liegenschaft, 50 Mitarbeitern und ein paar Produktionsanlagen schnell erreicht. Je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens sind auch 10 Millionen, beispielsweise für ein rechtes Zimmereiunternehmen, nicht viel. Die Eigner dieser Unternehmen sind auch nicht reich, solange sie ihr Unternehmen halten und weiterführen. Denn für ihr Unternehmen krampfen sie in der Regel ihr Leben lang und geben sich dafür immerhin einen guten Lohn. Nur 0,2% aller natürlichen Personen haben mehr als 10 Mio. Vermögen, aber gesamt 26% oder 375 Milliarden. Sie sind mit Hilfe unseres Wirtschafts-und Finanzsystems sehr reich geworden und weil sie die eigens für sie geschaffenen Schlupflöcher unserer Steuersysteme sehr gut nutzen. Sie können auch sagen, dass all jene Personen die ihre Einkommenssteuern ehrlich zahlen, ihren Mitarbeitern einen vergleichsweise anständigen Lohn zahlen und auf Gehilfen und Steuerberater an der rechten Stelle verzichten, niemals in die Kaste der 10'500 Reichsten aufsteigen werden. Andererseits werden diese Reichsten systemisch bedingt jedes Jahr um viele Milliarden an Kapital reicher und somit an Einfluss. Sie sind Eigner von Grosskonzernen die mit ihrer Marktmacht und Kapitalmacht auch immer mehr mittelständische Unternehmen in ihren Strudel hinein ziehen. Wahrscheinlich meinen die Initianten der neuen Erbschaftssteuer diese Vermögenden erreichen zu können, werden sie aber klar verfehlen. Denn diese Vermögenden kennen ihre extra für Sie gemachten Schlupflöcher, sind auch global vernetzt und können ihren Steuersitz jederzeit dort hinlegen wo sie eben auch aus ihrer Sicht steuerlich optimal positioniert sind. Beispielsweise würden die Kinder von Bill Gates, wenn sie ihren privaten Steuersitz in der Schweiz hätten einfach 20 % ihrer geerbten Aktien an der Börse verkaufen und damit ihre Steuern zahlen. Das täte ihnen nicht einmal weh und nach ein paar Jahren Nichtstun wären sie wieder gleich reich wie vorher. Im Falle einer Erbschaftssteuer bei uns, hätten sie aber allerdings auch ihren Steuersitz nicht bei uns. Sie sind nicht wie viele unserer Mittelständischen Unternehmer längerfristig an einen Standort gebunden. Auch wenn die Statistik des Bundesamtes nicht die aktuellste aus dem Jahr 2014 ist, so dürften sich die Verhältnisse bis heute nicht wesentlich geändert haben, ausser dass die Superreichsten 10'500 Personen in der Schweiz, eben jene aus der Gruppe 6 obiger Tabelle, noch etwas vermögender geworden sind. Diese Personen sind es auch, die mit ihrem Einfluss und ihrer Stellung in der Gesellschaft über die Politik die Bereiche Wirtschaft, Recht und Bildung nachhaltig und in ihren Grundlagen gestalten und bestimmen. Ich muss dabei betonen, dass ich mit dieser Beschreibung dieser Gruppe 6 keine negative Aussage über sie machen möchte und will ihr auch nicht die Ursachen der Hauptprobleme unserer Zeit und Kultur unterstellen. Viele von ihnen sind sich ihrer Macht und Verantwortung wohl bewusst und sind guten Willens. Verwendungszweck, Ergiebigkeit, Wirtschaftliche Folgen Wenden wir uns nun der betroffenen Gruppe 5 zu. Sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft, denn auf diese Unternehmer verteilen sich alle Schlüsseltechnologien die für unseren Wohlstand wichtig sind. Diese Gruppe ist auch breit diversifiziert und politisch gut vertreten, was sie und unser Land zusammen mit der Gruppe 4 stabil und eher stark macht. Angewiesen sind diese beiden Gruppen auf gesunde, arbeitsfähige und gut ausgebildete Mitarbeiter aus den Gruppen 1, 2 und 3. In guten Familienunternehmen leben die Gruppen 1 bis 5 miteinander und voneinander. Wenn nun die Kinder solcher Vermögenden zur Erbschaft kommen, müssten sie im durchschnittlichen Fall von 3.75 Mio. Vermögen auf 1,75 Mio. rund Fr. 350'000 Steuern in bar bezahlen. Hierbei handelt es sich eher um ein kleineres Unternehmen und die Erben müssten sich um ihre Firma weiterführen zu können ziemlich sicher bei einer Bank verschulden. Die Erben eines Unternehmens mit 10 Mio. zahlten 1,6 Mio. Steuern und müssten auch diesen Betrag fremd beschaffen, denn auch solche Erben verfügen nicht einfach so über solche liquide Mittel. Es handelt sich hier ja nicht um Leute der Gruppe 6, denen ein paar Millionen Bares mehr oder weniger keine existentielle Rolle spielt und auch ganz andere Möglichkeiten der Mittelbeschaffung haben. Eine andere Rechnung, sie muss hier stark vereinfacht sein, kann veranschaulichen, was eigentlich in der Gruppe 5 geschieht und was aus ihr wird. Diese Erben werden in den nächsten 40 Jahren etwa 307 Mia. Vermögen von ihren Eltern erhalten und somit etwa 49 Milliarden (82'000 * CHF 600'000) Steuern zahlen. Eine andere Rechnung ergäben etwa 29 Milliarden. Dann würden diese 30 Mia., ein runder Wert, aber nicht zu den Gruppen 1 bis 3 fliessen, sondern in die AHV zu zwei Dritteln und einem Drittel zu den Kantonen. Die Initianten werden es nicht verhindern, dass die Kantone dieses Geld in die Wirtschaft, je nach Interessen der Mehrheit in ihren Parlamenten, pumpen werden, und über die AHV wird es zu Konsumgeld. Eine wichtige und tragende Gruppe der Menschen unseres Landes zwangsweise zu verschulden und damit nachhaltig zu schwächen, damit eine andere Gruppe mehr konsumieren kann ist nicht nur äusserst unklug oder unredlich sondern hat auch Folgen. Die Profiteure werden die Banken sein, denn bei ihnen werden sich die Erben verschulden müssen um die Steuern zu bezahlen und ihr Unternehmen weiterführen zu können. Wenn sie das nicht tun, muss das Familienunternehmen an eine Firmengruppe oder einen noch grösseren Mitbewerber am Markt verkauft werden. Aus dem Erlös sind dann die Steuern zu zahlen. Die Profiteure sind die Grosskonzerne und ihre Eigner aus der Gruppe 6, und so läuft der Konzentrationsprozess in der Wirtschaft weiter. Wollen wir, dass die Kapitalmacht und die Marktbeherrschung zunehmend bei Wenigen ist, nämlich bei jenen der Gruppe 6? Da müssen sich die Menschen aus den Klassen 1 bis 3 nicht wundern, wenn sie immer mehr nicht nur Sklaven ihres Konsums, sondern auch ihre Arbeit als Sklaven erbringen. Sie sind die eigentlichen Verlierer dieser Erbschaftssteuer. Die Probleme der AHV werden durch diese Verschiebung von Vermögen in den Händen des Volkes zu den Konsumenten des Alters auch nicht gelöst, denn dafür bräuchte es regelmässig fliessende Gelder aus der Arbeit und Wertschöpfung der laufenden Wirtschaft. Überhaupt, kann die Altersvorsorge immer nur mit Arbeit und dem daraus resultierenden Lohn finanziert werden. Alles andere sind nur Umwege und machen die Finanzierung komplizierter und deshalb teurer. Nun stellt sich aber die berechtigte Frage, wer die Initianten einer solchen Steuer sind und was sie bezwecken wollen, denn mindestens sie müssen ja wissen was sie tun und fordern. Sind sie sich der oben geschilderten Folgen bewusst, dann macht das Sinn, denn die heutigen Sozialdemokraten sind schon längstens keine sozial denkenden Menschen mehr. Denn sonst lenkten sie die Milliarden aus der Erbschaftssteuer beispielsweise in den sozialen Wohnungsbau, Infrastruktur für öffentlichen Verkehr, Bildung, Renaturierung, Naturschutz und Versorgung mit bezahlbarer erneuerbarer Energie. Denn gerade dort, hätten die Gruppen 1 bis 3 etwas davon. Bei den Kantonen werden die Milliarden aber versickern und die Strukturprobleme der Altersvorsorge werden damit erst recht nicht gelöst. Ganz im Gegenteil, die Überlebenden aus der Gruppe 5 werden immer weniger und der Rest langsam zu Mitgliedern der Gruppe 3 bis 4, denn Schulden kosten Zinsen und an diesen wird kein Schuldner vermögend. Nur eine starke und gesunde Wirtschaft mit gesunden Eignern ist aber in der Lage, mittel- und langfristig genügend Beiträge an die Altersvorsorge und andere soziale Einrichtungen zu leisten. Und wer das einfach nicht glauben will, der schaue sich die Verhältnisse in unseren Nachbarländern Frankreich und Italien gut an. Der Artikel 129a Abs. 5 ändert an obiger Beurteilung nichts, denn die Formulierung ist sachlich falsch. Warum? 1. Niemand kann zum heutigen Zeitpunkt beurteilen ob ein Unternehmen mittelfristig durch eine Erbschaftssteuer gefährdet ist oder nicht. Zudem muss der Erbe sich privat verschulden oder von seinen privaten Geldreserven zehren um die Steuer zahlen zu können, und nicht das Unternehmen. Es gehört aber zu den denkbar ungünstigsten Situationen, wenn ein Eigner eines Unternehmens das er weiterführen will, privat überschuldet ist oder keine Geldreserven hat. 2. Was heisst das, „ein Unternehmen weiterführen“? Als Eigner oder auch als Geschäftsführer? Und was sollen wir unter einer „besonderen Ermässigung“ verstehen? Auch wenn Erben nach 15 Jahren ihr Unternehmen für Milliarden ins Ausland oder eine Firmengruppe veräussern (Beispiel Sika), streichen sie schöne Erträge ein und zahlen dann keine Steuern. Andere Erben, die aus aufrichtigen und strategischen Gründen ihr Unternehmen zu ihrer Rettung veräussern müssen, zahlten dann Steuern. 3. Was haben sich die Initianten bei den 10 Jahren Frist gedacht? Wer weiss denn heute schon, was in drei Jahren ist? Die Märkte ändern sich heute rasant. Dieser Artikel ist deshalb nicht mehr als ein Lockvogel für jene Stimmbürger und Bauern, die meinen, die Unternehmen, in denen sie arbeiten, seien durch diese Erbschaftssteuer nicht gefährdet. Sie sagen ja zu diesem Artikel, wenn sie von den wirklichen Verhältnissen wie beschrieben keine Ahnung haben oder sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich möchte aber hier nicht aufhören ohne mich doch noch dem Hauptproblem unserer Gesellschaft und einer möglichen Lösung zuwenden zu wollen. Gewiss, viele Bürger der heutigen Zeit werden die Verteilung des Vermögens als ungerecht empfinden. Die Unternehmer aus den Gruppen 4 und 5 sind in der Regel Schaffer für ihre Firma. Weil sie die Eigner sind, geben sie sich ihren Lohn selber und jenen ihrer Mitarbeiter. Dafür leben sie scheinbar besser, mal abgesehen vom Schweiss, den Sorgen und dem Kampf, verbunden mit etwas Freude und Befriedigung. Die Gruppen 1 bis 3 werden es mit ihrem Einkommen nie zu einem rechten Vermögen bringen, es sei denn, sie steigen durch Weiterbildung und viel Einsatz im Unternehmen mit den Jahren weiter auf. Die oberen 10'500 werden auch ohne ihr Zutun jedes Jahr vermögender, systemisch bedingt. In der Vergangenheit wurde versucht, durch Umverteilung, also beispielsweise einer hohen Steuerprogression dieses Problem zu lösen. Nur hat auch dieses Denken des Umverteilens das Ziel klar verfehlt, wie wir aus obiger Tabelle ersehen können. 0.2% der Steuerpflichtigen besitzen 26% des Vermögens und wenn wir den starken Mittelstand bestehend aus den Gruppen 4 und 5 betrachten, besitzen sie 64 %. Es liegt daher die Vermutung Nahe, dass mit dem herkömmlichen Denken des Neids und der Missgunst jene Gerechtigkeit welche sich die Gerechten vorstellen nicht zu erreichen ist. Und noch weniger, wenn wir es Jenen wegzunehmen versuchen, von denen wir meinen, sie hätten es zu Unrecht. Vielleicht wäre doch die Strategie, sich zu überlegen, was man selbst für die Gesellschaft tun könnte, damit sie im eigenen Sinne besser würde, der bessere Weg. Vorausgesetzt natürlich, dass man weiss was besser ist. Fazit: a) Vermögen ist in der Schweiz ungleich auf die arbeitende und steuerzahlende Bevölkerung verteilt. Das ist systemisch bedingt und teilweise auch die Folge von Gier. Darin ist Ungerechtigkeit zu erkennen. Im Wesentlichen ist diese Ungleichverteilung aber auch das Resultat von sehr viel Fleiss, Tüchtigkeit und Unternehmergeist von Menschen und ihren Familien über Generationen. Sie stehen für Kontinuität, Durchhaltevermögen und der Fähigkeit mit immer wieder neuen Ideen gute Produkte und Dienstleistungen in sich verändernde Märkte zu bringen. Und das können sie gerade auch deshalb, weil sie vermögend sind. Sie schaffen für viele Menschen und Generationen, die schon seit langer Zeit nicht mehr von der Ackerscholle leben können, Arbeitsplätze und eine Lebensgrundlage. Und das stimmt auch dann, wenn sich die heutige Konsumgesellschaft über ihre Zukunft grundsätzlich Gedanken machen muss. Darin liegt die Gerechtigkeit der heutigen Vermögensverteilung. Sie ist gerecht und ungerecht. b) Solches Volksvermögen und betriebswirtschaftlich notwendiges Kapital zu Geldern des Staatshaushaltes und zu Konsumgeld des Alters zu machen ist, c) d) e) f) wie nun verständlich, ein grosser Fehler und führt zu einer schleichenden Verarmung des Volkes. Sie führt aber auch zu einer Übermacht des Staates und seiner Beamten und somit zum Verlust der direkten Volksdemokratie. Mit der Initiative wird die angeprangerte und als ungerecht dargestellte Vermögensverteilung gar nicht angegangen oder wenigstens eine Entwicklung in die richtige Richtung angestossen. Denn die Initiative will die Gruppe 5 in die Gruppe 4 hinunter reissen und wird somit zwei Volksgruppen schaffen, jene der Unvermögenden und jene der wenigen Steinreichen der Gruppe 6. Das wollen die Initianten. Die Frage, in welchen Diensten sie stehen, muss offen bleiben, eben so wie die Frage, ob sie sich der gesellschaftlichen und kulturellen Folgen bewusst sind. Wer die Besseren schlechter machen will, der wird nicht besser und wer Vermögende ärmer machen will, der wird dadurch auch nicht vermögender. Was soll denn gerechter sein, als dass die Kinder das verantwortungsvoll weiterführen, was ihre Eltern aufgebaut haben? Darin liegt gerade der Wohlstand einer jeden Gesellschaft. Die Eigner der meisten mittelständischen Unternehmen in der Schweiz belassen traditionell genügend liquide Mittel im Unternehmen und legen von ihrem bereits mit hoher Progression besteuerten Einkommen noch Reserven auf die Seite. So überstehen sie die schlechten wirtschaftlichen Zeiten und können die Löhne ihrer Mitarbeiter bezahlen, auch wenn die Beschäftigung nicht reicht. Sie behalten oft die Mitarbeiter. Das ist auch der Grund, warum es diese Unternehmen über mehrere Generationen noch gibt. Die Kinder arbeiten im Unternehmen oft schon lange bevor die Eltern aufhören. Ist es richtig, dass die Kinder für ihre gesunden Unternehmen, die auch Rezessionen überstehen, bei der Erbschaft bluten müssen? Nein, das ist ungerecht im höchsten Masse. Welcher Steuerbeamte wird hier mit welchem Steuergesetz umsichtig und besonnen urteilen können? Sie können es nicht. Alternativen: g) Um zu verhindern, dass Menschen systembedingt durch Nichtstun, indem sie ihr überschüssiges Geld an der Börse anlegen, und damit in guten Börsenjahren immer reicher werden und es bei geschickter Taktik auch bleiben, müssten wir eine Steuer auf die realisierten Gewinne an der Börse einführen. Warum sollten Jene die mit Warten Einkommen erzielen dieses nicht versteuern, und Jene die es mit Arbeiten tun hingegen schon? h) Engagierte Mitarbeiter tragen zum Erfolg und zur Wertsteigerungen der Unternehmen mit ihrer Arbeit, Kreativität, ihren Ideen und Innovationen genau so bei wie die Kapitalgeber. Wenn Unternehmer solchen Mitarbeitern in erfolgreichen Geschäftsjahren statt Lohn, Beteiligungen geben, so sollten diese als steuerfreies Einkommen gelten. Auf diese Weise können auch die Gruppen 1 bis 3 vermögender und sicherer werden und lernen so mit der Zeit auch Verantwortung für ihre Unternehmungen zu tragen. Sie sehen dann auch in die Zusammenhänge und Funktionsweise ihrer Unternehmungen hinein. Immer mehr Menschen werden so auch den Wert von Arbeit und die dadurch entstehenden Produkte wieder erkennen und schätzen lernen. i) Sehen breite Bevölkerungsschichten in unserer Gesellschaft die Möglichkeit in den Unternehmungen Vermögen zu erarbeiten, werden sie auch sehen, dass Vermögen nicht einfach persönlicher Besitz ist, sondern im Dienste der Allgemeinheit steht. Sie können ihre Anteilscheine nämlich nicht Essen und sich keine Schuhe davon kaufen, es sei denn, sie werfen Dividenden ab. Viel mehr fordern diese Beteiligungen Verpflichtung und Verantwortung. Weil ich selber dafür bin, dass möglichst viel Vermögen in den Händen des Volkes ist, durchaus auch gerechter verteilt, und die Macht des Staates in Grenzen bleibt, und die Demokratie auch auf der Souveränität eines wirtschaftlich gesunden Volkes basiert, lehne ich die vorliegende Initiative mit Überzeugung ab. Andreas Graf Co-Präsident Grüne SG
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