BF II BETE 2014 – 2015-03-25

Arbeitsblatt
FÄ CHER : PO L I TI K , W IRT S C H A F T, S OZ IA L - U ND
GEM EI NS C HAF TS KU N D E , A R B E IT S L E H R E , B E RU FSV ORBEREITU N G
JAHR GANGS S TUF E N : 9 B IS 1 2
SOLIDAR- UND
ÄQUIVALENZPRINZIP
In Deutschland wenden Sozialversicherungen und Individualversicherungen zwei Prinzipien an: das Solidar- und das
Äquivalenzprinzip. Individualversicherungen arbeiten in erster Linie nach dem Äquivalenzprinzip (äquivalent = gleichwertig), während bei den Sozialversicherungen der Gedanke der Solidarität im Vordergrund steht.
Versicherungspflicht: Die Sozialversicherung ist Pflicht für jeden
Arbeitnehmer. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe müssen
Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Beitragsfinanzierung: Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen finanziert, die sich am Gehalt des Arbeitnehmers
orientieren. Mit Ausnahme der Unfallversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in etwa die Beiträge zur Renten-, Kranken-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt.
Solidarprinzip: Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. In der Regel zählt dabei nicht, wie
hoch das zu versichernde Risiko ist und wie viel der Versicherte in die
Sozialversicherungen eingezahlt hat. Wer mehr verdient, zahlt bis zu
einer bestimmten Obergrenze auch mehr. Durch dieses Solidarprinzip
wird ein Ausgleich zwischen besser und weniger gut Verdienenden,
zwischen Jung und Alt sowie zwischen Alleinstehenden und Familien
geschaffen und dafür gesorgt, dass Existenzrisiken wie Krankheit,
­Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, ein Unfall oder das Alter mindes­
tens mit einer Grundversorgung abgesichert sind.
Äquivalenzprinzip: Bei Geldleistungen der Sozialversicherungen
(zum Beispiel Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld) richtet sich
die Höhe der Leistungen unter anderem auch nach der Höhe der in
der Erwerbsphase gezahlten Beiträge: Je höher die Beiträge des Versicherten, desto höher fällt auch seine Geldleistung aus.
Umlageverfahren: Sozialversicherungen werden im Idealfall per
Umlageverfahren finanziert. Das heißt, die Beiträge werden nicht für
den einzelnen Versicherten angespart, sondern sofort für die Finanzierung der aktuell benötigten Leistungen eingesetzt. Reichen die
eingenommenen Beiträge dafür nicht aus, wird die Lücke zum Beispiel durch Steuermittel geschlossen.
nannten Gefahrengemeinschaft, die sich vor den Folgen von gleichartigen
Gefahren, zum Beispiel Feuer, Diebstahl oder Krankheit schützen möchte.
Äquivalenzprinzip: Wenn Versicherungsunternehmen die Höhe der Beiträge für eine Individualversicherung berechnen, beziehen sie in ihre Überlegungen das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers mit ein. Je höher
das Risiko oder je größer der Anspruch an die zu erwartenden Leistungen,
desto höher ist der Beitrag. Wer zum Beispiel eine höhere Rente haben
möchte, muss mehr zahlen.
Kapitaldeckungsverfahren: Individualversicherungen werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Für jeden Versicherungsnehmer werden
die Kosten für später fälligen Leistungen aus den eigenen Beiträgen des
Versicherten angespart.
Solidarität und Eigenverantwortung
Jede Gesellschaft ringt auf unterschiedlichen Ebenen um ein angemessenes Verhältnis zwischen Solidarität, die auf eine Gruppe ausgerichtet
ist und dem Einzelnen Bindung und Engagement abverlangt, und dem
Individualismus, der die Selbstbestimmung des Einzelnen hervorhebt. In
der Sozialpolitik führt diese Debatte unter anderem zu der Frage, wie
das Verhältnis zwischen sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Eigenverantwortung des Einzelnen gestaltet werden kann. Da die Ausgaben
der Sozial­versicherungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten die
Einnahmen immer wieder überschritten haben, wurden und werden Reformen vorgenommen. Daraus folgen häufig auch sinkende Leistungs­
niveaus in der Sozialversicherung, die jedem Einzelnen mehr Eigenverantwortung für seine soziale Absicherung geben.
© Thomas Plaßmann
Grundprinzipien der Sozialversicherung
Grundprinzipien der
Individualversicherung
Freiwilligkeit: Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sind Individualversicherungen freiwillige Verträge, die
zwischen einem Versicherungsunternehmen und dem Kunden geschlossen werden.
Versicherungsprinzip: Risiken, die einen Einzelnen überfordern oder
bedrohen würden, sind für viele gemeinsam tragbar. Mit dem Abschluss
eines Versicherungsvertrags wird ein Versicherungsnehmer Teil einer so ge-
GRUNDWISSEN
VERTIEFUNG
BERUFSVORBEREITUNG
Partnerarbeit: Erkläre deinem Lernpartner in eigenen Worten den Unterschied zwischen Sozial- und
Individualversicherungen. Führe eine Strichliste, wie
viele der oben genannten Fachbegriffe aus der Übersicht zu den Grundprinzipien der Sozial- und Individualversicherung dein Lernpartner bei seiner Erklärung
benutzt. Vergleicht eure Ergebnisse.
Gruppenarbeit: Wählt eine gesetzliche oder private
Versicherung pro Arbeitsgruppe aus und sammelt
auf einer DIN-A4-Seite in Stichworten Informationen
dazu, welche Leistungen die jeweilige Versicherung
bietet und wie sie finanziert wird. Recherchiert dazu
auch im Internet unter www.safety1st.de. Vergleicht
eure Ergebnisse im Plenum.
Plenum: Beschreiben Sie die Karikatur und erläutern
Sie, an welcher Stelle der Zeichner übertreibt und auf
welche Entwicklung er damit anspielt. Begründen Sie,
warum in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte
Versicherungen Pflicht, andere freiwillig sind.
© Stiftung Jugend und Bildung (Stand: Mai 2011)
Aktuelle Arbeitsblätter unter www.jugend-und-bildung.de | Das Schulportal für soziale Sicherung und private Vorsorge www.safety1st.de