Arbeitsblatt FÄ CHER : PO L I TI K , W IRT S C H A F T, S OZ IA L - U ND GEM EI NS C HAF TS KU N D E , A R B E IT S L E H R E , B E RU FSV ORBEREITU N G JAHR GANGS S TUF E N : 9 B IS 1 2 SOLIDAR- UND ÄQUIVALENZPRINZIP In Deutschland wenden Sozialversicherungen und Individualversicherungen zwei Prinzipien an: das Solidar- und das Äquivalenzprinzip. Individualversicherungen arbeiten in erster Linie nach dem Äquivalenzprinzip (äquivalent = gleichwertig), während bei den Sozialversicherungen der Gedanke der Solidarität im Vordergrund steht. Versicherungspflicht: Die Sozialversicherung ist Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe müssen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Beitragsfinanzierung: Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen finanziert, die sich am Gehalt des Arbeitnehmers orientieren. Mit Ausnahme der Unfallversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in etwa die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt. Solidarprinzip: Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. In der Regel zählt dabei nicht, wie hoch das zu versichernde Risiko ist und wie viel der Versicherte in die Sozialversicherungen eingezahlt hat. Wer mehr verdient, zahlt bis zu einer bestimmten Obergrenze auch mehr. Durch dieses Solidarprinzip wird ein Ausgleich zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt sowie zwischen Alleinstehenden und Familien geschaffen und dafür gesorgt, dass Existenzrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, ein Unfall oder das Alter mindes tens mit einer Grundversorgung abgesichert sind. Äquivalenzprinzip: Bei Geldleistungen der Sozialversicherungen (zum Beispiel Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld) richtet sich die Höhe der Leistungen unter anderem auch nach der Höhe der in der Erwerbsphase gezahlten Beiträge: Je höher die Beiträge des Versicherten, desto höher fällt auch seine Geldleistung aus. Umlageverfahren: Sozialversicherungen werden im Idealfall per Umlageverfahren finanziert. Das heißt, die Beiträge werden nicht für den einzelnen Versicherten angespart, sondern sofort für die Finanzierung der aktuell benötigten Leistungen eingesetzt. Reichen die eingenommenen Beiträge dafür nicht aus, wird die Lücke zum Beispiel durch Steuermittel geschlossen. nannten Gefahrengemeinschaft, die sich vor den Folgen von gleichartigen Gefahren, zum Beispiel Feuer, Diebstahl oder Krankheit schützen möchte. Äquivalenzprinzip: Wenn Versicherungsunternehmen die Höhe der Beiträge für eine Individualversicherung berechnen, beziehen sie in ihre Überlegungen das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers mit ein. Je höher das Risiko oder je größer der Anspruch an die zu erwartenden Leistungen, desto höher ist der Beitrag. Wer zum Beispiel eine höhere Rente haben möchte, muss mehr zahlen. Kapitaldeckungsverfahren: Individualversicherungen werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Für jeden Versicherungsnehmer werden die Kosten für später fälligen Leistungen aus den eigenen Beiträgen des Versicherten angespart. Solidarität und Eigenverantwortung Jede Gesellschaft ringt auf unterschiedlichen Ebenen um ein angemessenes Verhältnis zwischen Solidarität, die auf eine Gruppe ausgerichtet ist und dem Einzelnen Bindung und Engagement abverlangt, und dem Individualismus, der die Selbstbestimmung des Einzelnen hervorhebt. In der Sozialpolitik führt diese Debatte unter anderem zu der Frage, wie das Verhältnis zwischen sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Eigenverantwortung des Einzelnen gestaltet werden kann. Da die Ausgaben der Sozialversicherungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten die Einnahmen immer wieder überschritten haben, wurden und werden Reformen vorgenommen. Daraus folgen häufig auch sinkende Leistungs niveaus in der Sozialversicherung, die jedem Einzelnen mehr Eigenverantwortung für seine soziale Absicherung geben. © Thomas Plaßmann Grundprinzipien der Sozialversicherung Grundprinzipien der Individualversicherung Freiwilligkeit: Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sind Individualversicherungen freiwillige Verträge, die zwischen einem Versicherungsunternehmen und dem Kunden geschlossen werden. Versicherungsprinzip: Risiken, die einen Einzelnen überfordern oder bedrohen würden, sind für viele gemeinsam tragbar. Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags wird ein Versicherungsnehmer Teil einer so ge- GRUNDWISSEN VERTIEFUNG BERUFSVORBEREITUNG Partnerarbeit: Erkläre deinem Lernpartner in eigenen Worten den Unterschied zwischen Sozial- und Individualversicherungen. Führe eine Strichliste, wie viele der oben genannten Fachbegriffe aus der Übersicht zu den Grundprinzipien der Sozial- und Individualversicherung dein Lernpartner bei seiner Erklärung benutzt. Vergleicht eure Ergebnisse. Gruppenarbeit: Wählt eine gesetzliche oder private Versicherung pro Arbeitsgruppe aus und sammelt auf einer DIN-A4-Seite in Stichworten Informationen dazu, welche Leistungen die jeweilige Versicherung bietet und wie sie finanziert wird. Recherchiert dazu auch im Internet unter www.safety1st.de. Vergleicht eure Ergebnisse im Plenum. Plenum: Beschreiben Sie die Karikatur und erläutern Sie, an welcher Stelle der Zeichner übertreibt und auf welche Entwicklung er damit anspielt. Begründen Sie, warum in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Versicherungen Pflicht, andere freiwillig sind. © Stiftung Jugend und Bildung (Stand: Mai 2011) Aktuelle Arbeitsblätter unter www.jugend-und-bildung.de | Das Schulportal für soziale Sicherung und private Vorsorge www.safety1st.de
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