Arbeitsbewilligung Januar 2017.indd

Arbeitsbewilligungen und
Sozialversicherungen für
ausländische Personen
Referenten
Orlando Rabaglio
lic. iur., Rechtsanwalt,
dipl. Steuerexperte
rabaglio schär ag
Anwälte für Steuern
und Sozialversicherungen
8008 Zürich
Sascha Emmenegger
Abteilungsleiter
Arbeitsbewilligungen
Volkswirtschaftsdirektion des
Kantons Zürich
Amt für Wirtschaft und Arbeit
8090 Zürich
Seminar 1702
Datum: 19. Januar 2017
Zeit:
13.30 bis 16.30 Uhr
Ort:
HOTEL MARRIOTT
Neumühlequai 42
8006 Zürich
Preis:
Fr. 340.–
inkl. MWST,
Seminardokumentation
und Pausenerfrischung
Die Kurse werden von
EXPERTsuisse und
TREUHAND | SUISSE als
Weiterbildung anerkannt.
Kursübersicht
Die Mobilität der Arbeitnehmer/innen nimmt weiter zu und
die Schweizer Wirtschaft wird auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Die Bestimmungen und
das Prozedere zur Erlangung von Arbeitsbewilligungen haben sich in den letzten Jahren stark geändert.
Dabei sind in Bezug auf die Bewilligungsverfahren und -praxis die verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen für Staatsangehörige der 27 EU/EFTA Staaten, Personen aus Drittstaaten sowie solche aus Kroatien speziell zu beachten. Gleichzeitig müssen dabei auch die sozialversicherungsrechtlichen
Fragestellungen genau analysiert und die ausländischen und
inländischen Sozialversicherungen dieser Arbeitskräfte optimal abgestimmt werden.
www.projectos.ch
Projectos Seminare AG • Hasenbergstrasse 7 • 8953 Dietikon • Tel. 044 740 00 22 • Fax 044 740 00 26 • [email protected]
Kostenfolge bei Abmeldungen
Im Verhinderungsfall sind Ersatzanmeldungen möglich. Abmeldungen sind
ohne Kostenfolge, wenn sie spätestens
3 Wochen vor Kursbeginn schriftlich vorgenommen und vom Sekretariat schriftlich bestätigt worden sind. Bei späterer
Abmeldung oder bei Fernbleiben ist die
Gebühr geschuldet. Anmeldungen bleiben auch dann verbindlich, wenn die angemeldete Person vom Sekretariat keine
Zutrittskarte (z.B. wegen Zustellungsmängel der Post) erhalten hat. Mit Ihrer
Unterschrift bestätigen Sie die definitive
Anmeldung.
Themenschwerpunkte
• Arten von Aufenthaltsbewilligungen
• Anlaufstellen für die Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Welche kantonale Stelle ist für welche Bewilligung zuständig? Wann ist der Bund involviert?
• Welches sind die konkreten Zulassungsvoraussetzungen, damit Personen aus Drittstaaten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten?
• Was ist unter dem Inländervorrang zu verstehen und welche
Relevanz hat dies für die Personalrekrutierung aus dem Ausland?
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Anmeldungen werden in der Reihen­­
folge des Eintreffens berücksichtigt.
• Was ist bzgl. den Sozialversicherungen für Arbeitskräfte aus
dem Ausland zu beachten?
Kursadministration
• Welche Vorschriften gelten für die Sozialversicherungen bei
Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden, die
auch noch im Ausland erwerbstätig sind?
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Hasenbergstrasse 7
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•Was sind die relevanten sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Grenzgänger?
• Wie werden grenzüberschreitende Erwerbsverhältnisse in den
Sozialversicherungen administrativ behandelt?
Bitte ausfüllen und senden an: Fax
oder E-Mail
Nr.
Kurs
1702
Arbeitsbewilligungen und
Sozialversicherungen für
ausländische Personen
19.01.2017
Anz
Pers.
Name
044 740 00 26
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Vorname
Firma
Abteilung
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Telefon
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Datum
Unterschrift