Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen für ausländische Personen Referenten Orlando Rabaglio lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte rabaglio schär ag Anwälte für Steuern und Sozialversicherungen 8008 Zürich Sascha Emmenegger Abteilungsleiter Arbeitsbewilligungen Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich Amt für Wirtschaft und Arbeit 8090 Zürich Seminar 1702 Datum: 19. Januar 2017 Zeit: 13.30 bis 16.30 Uhr Ort: HOTEL MARRIOTT Neumühlequai 42 8006 Zürich Preis: Fr. 340.– inkl. MWST, Seminardokumentation und Pausenerfrischung Die Kurse werden von EXPERTsuisse und TREUHAND | SUISSE als Weiterbildung anerkannt. Kursübersicht Die Mobilität der Arbeitnehmer/innen nimmt weiter zu und die Schweizer Wirtschaft wird auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Die Bestimmungen und das Prozedere zur Erlangung von Arbeitsbewilligungen haben sich in den letzten Jahren stark geändert. Dabei sind in Bezug auf die Bewilligungsverfahren und -praxis die verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen für Staatsangehörige der 27 EU/EFTA Staaten, Personen aus Drittstaaten sowie solche aus Kroatien speziell zu beachten. Gleichzeitig müssen dabei auch die sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen genau analysiert und die ausländischen und inländischen Sozialversicherungen dieser Arbeitskräfte optimal abgestimmt werden. www.projectos.ch Projectos Seminare AG • Hasenbergstrasse 7 • 8953 Dietikon • Tel. 044 740 00 22 • Fax 044 740 00 26 • [email protected] Kostenfolge bei Abmeldungen Im Verhinderungsfall sind Ersatzanmeldungen möglich. Abmeldungen sind ohne Kostenfolge, wenn sie spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn schriftlich vorgenommen und vom Sekretariat schriftlich bestätigt worden sind. Bei späterer Abmeldung oder bei Fernbleiben ist die Gebühr geschuldet. Anmeldungen bleiben auch dann verbindlich, wenn die angemeldete Person vom Sekretariat keine Zutrittskarte (z.B. wegen Zustellungsmängel der Post) erhalten hat. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die definitive Anmeldung. Themenschwerpunkte • Arten von Aufenthaltsbewilligungen • Anlaufstellen für die Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Welche kantonale Stelle ist für welche Bewilligung zuständig? Wann ist der Bund involviert? • Welches sind die konkreten Zulassungsvoraussetzungen, damit Personen aus Drittstaaten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten? • Was ist unter dem Inländervorrang zu verstehen und welche Relevanz hat dies für die Personalrekrutierung aus dem Ausland? Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihen folge des Eintreffens berücksichtigt. • Was ist bzgl. den Sozialversicherungen für Arbeitskräfte aus dem Ausland zu beachten? Kursadministration • Welche Vorschriften gelten für die Sozialversicherungen bei Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden, die auch noch im Ausland erwerbstätig sind? Projectos Seminare AG Hasenbergstrasse 7 8953 Dietikon Tel. 044 740 00 22 Fax 044 740 00 26 www.projectos.ch [email protected] •Was sind die relevanten sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Grenzgänger? • Wie werden grenzüberschreitende Erwerbsverhältnisse in den Sozialversicherungen administrativ behandelt? Bitte ausfüllen und senden an: Fax oder E-Mail Nr. Kurs 1702 Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen für ausländische Personen 19.01.2017 Anz Pers. Name 044 740 00 26 [email protected] Vorname Firma Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Email Datum Unterschrift
© Copyright 2024 ExpyDoc