Folien Tutorat 3 - Rechtswissenschaftliches Institut

Rechtswissenschaftliches Institut
Tutorat zum allgemeinen
Verwaltungsrecht FS 16
Tutorat 3: Öffentliche Abgaben
‘Name; E-Mail; Persönliche Informationen’
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Arten von öffentlichen Abgaben
Öffentliche
Abgaben
Steuern
Kausalabgaben
Beiträge
Ersatzabgaben
Gemengsteuern
Dir. Steuern
Mehrwertabgaben
Indir. Steuern
Gebühren
Benutzungsgebühren
Konzessionsgebühren
Verwaltungsgebühren
Kanzleigebühr
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Gesetzmässigkeitsprinzip im Abgaberecht
• Elemente
• Kreis der Abgabepflichtigen (Subjekt der Abgabe)
• Gegenstand der Abgabe (Objekt der Abgabe)
• Höhe der Abgabe in den Grundzügen (Bemessungsgrundlage)
(abgeleitet aus Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 127 BV)
• Beurteilung der Gesetzesgrundlage im Kanton Zürich
Nach § 58 Abs. 1 lit. d PolG ZH kann die Polizei von der Verursacherin oder dem
Verursacher eines Polizeieinsatzes Kostenersatz verlangen, wenn diese oder dieser
vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.
Elemente erfüllt?
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Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip
• Kostendeckungsprinzip
Das Kostendeckungsprinzip bedeutet, dass der Gesamtertrag der
Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs
nicht oder nur geringfügig übersteigen darf.
• Äquivalenzprinzip
Nach dem Äquivalenzprinzip muss die Höhe der Gebühr im Einzelfall in
einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Wert, den die staatliche
Leistung für die Abgabepflichtigen hat.
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Stadt Zürich: Verordnung über die Zürcher
Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB)
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