Rechtswissenschaftliches Institut Tutorat zum allgemeinen Verwaltungsrecht FS 16 Tutorat 3: Öffentliche Abgaben ‘Name; E-Mail; Persönliche Informationen’ Rechtswissenschaftliches Institut Arten von öffentlichen Abgaben Öffentliche Abgaben Steuern Kausalabgaben Beiträge Ersatzabgaben Gemengsteuern Dir. Steuern Mehrwertabgaben Indir. Steuern Gebühren Benutzungsgebühren Konzessionsgebühren Verwaltungsgebühren Kanzleigebühr Seite 2 Rechtswissenschaftliches Institut Gesetzmässigkeitsprinzip im Abgaberecht • Elemente • Kreis der Abgabepflichtigen (Subjekt der Abgabe) • Gegenstand der Abgabe (Objekt der Abgabe) • Höhe der Abgabe in den Grundzügen (Bemessungsgrundlage) (abgeleitet aus Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 127 BV) • Beurteilung der Gesetzesgrundlage im Kanton Zürich Nach § 58 Abs. 1 lit. d PolG ZH kann die Polizei von der Verursacherin oder dem Verursacher eines Polizeieinsatzes Kostenersatz verlangen, wenn diese oder dieser vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat. Elemente erfüllt? Seite 3 Rechtswissenschaftliches Institut Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip • Kostendeckungsprinzip Das Kostendeckungsprinzip bedeutet, dass der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig übersteigen darf. • Äquivalenzprinzip Nach dem Äquivalenzprinzip muss die Höhe der Gebühr im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Wert, den die staatliche Leistung für die Abgabepflichtigen hat. Seite 4 Rechtswissenschaftliches Institut Stadt Zürich: Verordnung über die Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) Seite 5
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