Was übernimmt die Versicherung?

BdV Medieninformation 16.12.2011
Unwetter über Deutschland
Was übernimmt die Versicherung?
Große Teile Deutschlands werden am heutigen Tag von Orkan „Joachim“ heimgesucht.
Sturmböen bis zu 180 Stundenkilometer werden erwartet. Weniger Sorgen muss sich derjenige
machen, der sein Hab und Gut versichert hat. Doch was, wenn der Sturm tatsächlich Schäden an
Haus oder Auto anrichtet? Der Bund der Versicherten (BdV) hat wertvolle Tipps, wie sich
Verbraucher im Schadensfall verhalten sollten, um Ansprüche gegen ihre Versicherung geltend
zu machen.
Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV: „Tatsächlich gibt es bei der Meldung eines Sturmschadens
Einiges zu beachten. So hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel zu beweisen, dass tatsächlich
Windstärke acht geherrscht hat. Denn erst ab dieser Windstärke muss der Versicherer tatsächlich leisten.“
Weitere Tipps und Hinweise können dem Merkblatt „Unwetter“ entnommen werden. Das Merkblatt kann
unter http://www.bundderversicherten.de/sontiges/versicherungen-unwetter heruntergeladen werden.
Orkan „Joachim“ naht. Foto: Tink66 / www.pixelio.de
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