Drucksache Nr. 02/15 UPA Lütjensee Protokoll über die öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Lütjensee am Dienstag, dem 24.03.2015, 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Großenseer Straße 8b. Anwesend sind: GV Jörn Wagner, Vorsitzender GVin Franziska Liemandt, als Vertretung für GV Hans-Peter Daniel GV Niels Gehrken GV Durmis Özen WBin Anja Wenk Außerdem anwesend: WBin Daniela Brunke GV Tobias von Pein GV Heinz Kroll GV Stefan Lehmhaus GV Heiko Röttinger GV Tore Sternberg AV Ulrich Borngräber Andrea Ohde, FD Planung und Umwelt, Protokollführerin Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt die formund fristgerechte Ladung fest. Er begrüßt ebenfalls die so zahlreich erschienenen Bürger. Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung dahingehend zu ändern, den TOP 3 (Einwendungen gegen das Protokoll der Sitzung vom 17.02.2015) zu streichen und auf die nächste Sitzung zu verschieben. GV Wagner bringt den Änderungsvorschlag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Ausschussmitglieder: 5 davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Somit ergibt sich folgende geänderte Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt 8 2. Einwohnerfragestunde 3. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen Seite - 1 4. Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde hier: a) Sachstandsbericht b) Standortvergleich 5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Gebiet: östlich der Bundesstraße 404, südlich der Bahnhofstraße L 92, ehemaliger Bahnhof Dwerkaten – Ripsbekkoppel hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung des Vorentwurfes und Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung 6. Anfragen und Mitteilungen 7. Einwohnerfragestunde (inhaltlich nur zu den vorangegangenen Punkten) II. Nichtöffentlicher Teil 8. Zu TOP 1: Grundstücksangelegenheiten, Bauanträge, private Planungen für einzelne Grundstücke Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt 8 Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, den TOP 8 im nichtöffentlichen Teil zu beraten. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Ausschussmitglieder: 5 davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Zu TOP 2: 2.1 Einwohnerfragestunde Ein Einwohner erkundigt sich nach dem Sachstand zum Spielplatz in Dwerkaten. Dieser sei seit 1,5 Jahren eröffnet, doch es fehle noch ein Weidentunnel. Er möchte wissen, wann dieser umgesetzt werden soll. Der Vorsitzende übergibt die Frage an GV von Pein als zuständigen Ausschussvorsitzenden. Dieser stellt heraus, dass die Anpflanzung des Weidentunnels bisher u. a. witterungsbedingt nicht stattgefunden habe. Die Gelder dafür seien jedoch eingestellt und die Umsetzung werde erfolgen. (UPA Lütjensee vom 24.03.2015) 2.2 1/303, 2/200, 2/400 Ein Einwohner beschwert sich über die Nutzung des Müllsammelplatzes vor dem Gemeindehaus. Dieser werde scheinbar nicht wie besprochen und angekündigt, ab einer bestimmten Uhrzeit abgeschlossen. Aus diesem Grunde erfolge die Müllablagerung bzw. Altglasrückgabe auch zu späteren Zeiten. Die Anwohner fühlen sich durch Lärm und Geruch belästigt. Der Vorsitzende zeigt Verständnis für die Situation der Anwohner. Scheinbar hapert es noch an der vereinbarten Umsetzung der Einwerf- und Ablagerungszeiten. Eine Kontrolle sei zwar schwierig, aber er sagt zu, die Angelegenheit zu prüfen. (UPA Lütjensee vom 24.03.2015) 2/100 Seite - 2 2.3 Ein Einwohner berichtet über eine scheinbar räumlich zu umfangreiche Nutzung der Hundeschule in Dwerkaten. Die Betreiber und Kunden würden auch das Gelände außerhalb des eingezäunten Geländes nutzen. Des Weiteren solle das Training auch sonntags stattfinden. Insbesondere an Samstagen sei der Besuchs-/Kundenverkehr so groß, so dass eine Vielzahl an parkenden Autos die Wege blockiere. Rettungswege würden nicht beachtet. Weiterhin hat der Anwohner eine Ansammlung von Europaletten neben dem Hundeübungsplatz beobachtet und fragt, ob dort ein Osterfeuer stattfinden soll. Der Vorsitzende ist überrascht über die Hinweise. Er kann aber berichten, dass die Hundeschule auch außerhalb ihres abgezäunten Geländes Übungen durchführen darf. Das sei mit der Gemeinde so vereinbart. Zu der Sonntagsnutzung und der wilden Parkerei sagt er eine Überprüfung zu. Ein Osterfeuer sei seines Wissens dort nicht geplant. Andernfalls wäre auch eine entsprechende Genehmigung durch die Amtsverwaltung erforderlich. (UPA Lütjensee vom 24.03.2015) Zu TOP 3: 2/100, 1/300 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen Der Vorsitzende berichtet unter Wahrung der Verschwiegenheit über die in nichtöffentlicher Sitzung am 17.02.2015 gefassten Entscheidungen. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Es wurde über einen Nutzungsänderungsantrag und eine Bauvoranfrage berichtet. (UPA Lütjensee vom 24.03.2015) Zu TOP 4: 2/403 Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde hier: a) Sachstandsbericht b) Standortvergleich - vgl. Sachverhalt gemäß Vorlage des Fachdienstes Planung und Umwelt vom 11.03.2015 Der Vorsitzende berichtet über das aktuelle Thema, das bundes- und landesweit in den Städten, Ämtern und Kommunen ein wichtiges Handlungsfeld darstellt. Er übergibt sodann das Wort an den Amtsvorsteher (AV) Herrn Borngräber. Dieser berichtet über den aktuellen Status Quo im Amt Trittau. Das Amt sei für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber zuständig. Die Zuweisung erfolge durch den Kreis relativ kurzfristig. Teilweise gäbe es nur eine Vorlaufzeit von 1 bis 2 Wochen für das Amt. Die Zuweisung erfolge unabhängig davon, ob genügend Unterkünfte zur Verfügung stehen oder nicht. Im letzten Jahr wurde der Großteil der Menschen in der Gemeinde Trittau untergebracht. Bis zum Jahresende 2015 werden insgesamt ca. 190 Personen für das Amt erwartet. Aktuell sind im Amt 76 Asylbewerber untergebracht, davon 50 in Trittau, 12 in Grönwohld, 6 in Großensee, 4 in Lütjensee und 4 in Hamfelde. Aufgrund der unausgewogenen Verteilung ist das Amt verstärkt auf der Suche nach anderen Standorten in den amtsangehörigen Gemeinden. In Trittau finde die Betreuung durch die Verwaltung und die ehrenamtlichen Betreuer im „Freundeskreis Flüchtlinge“ statt. Die Unterbringung der Menschen solle dezentral in kleineren Einheiten erfolgen, um so auch eine schnellere und bessere Integration zu erreichen. Große Sammelunterkünfte seien nicht vorgesehen. Der Ortsteil Dwerkaten sei daher eine Option für eine neue Unterbringungsmöglichkeit. Das Amt könne sich ein Gebäude mit 4 bis 6 Wohneinheiten (WE) für 24 bis 30 Personen vorstellen. Seite - 3 Der AV berichtet weiterhin, dass der Amtsausschuss erst kürzlich einen Nachtragshaushalt beschlossen habe, um geplante Investitionen durchführen zu können. Die Gelder belasten demnach nicht den Gemeindehaushalt, stellt der AV deutlich heraus. Das Land zahle über den Kreis mindestens 70% der Unterkunftskosten. Der Vorsitzende betont, wichtig sei eine spätere Nachnutzung einer Neubauimmobilie und ein möglicher (Rück-)Erwerb durch die Gemeinde. Dieser würde später kleiner und günstiger Wohnraum in modernerer Ausstattung zur Verfügung stehen. Der AV berichtet, dass eine entsprechende Nachnutzung und ein Vorschlagsrecht für die Gemeinde für eine zukünftige Nutzung angedacht seien. Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Gemeinde gleichzeitig immer noch den Plan einer Umwidmung für das Gewerbegebiet verfolge. Unter Umständen könnte der Bau einer Flüchtlingsunterkunft der Argumentation für eine Umwidmung der Nutzung gegenüber der Kreis- und Landesplanung helfen. Anschließend stellt Frau Ohde kurz die verschiedenen betrachteten Standorte vor. Diese sind: - Sportplatzfläche an der Großenseer Straße - Gemeindefläche Am Kuckucksberg - Ziegenwiese zwischen Hamburger Straße und Alter Dorfstraße - Gewerbegebiet Dwerkaten Alle Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Die ersten beiden Flächen werden verwaltungsseitig nicht empfohlen. Naturschutzfachliche Belange müssten berücksichtigt werden. Der Standort Ziegenwiese wäre bauordnungsrechtlich vermutlich sofort bebaubar, während in Dwerkaten zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft zu schaffen. Letztendlich sei es eine Entscheidung der Gemeinde, ob die zentrale und multifunktionale Fläche (Ziegenwiese) aufgegeben oder verkleinert werden solle oder ein anderer Standort gewählt wird. Der Vorsitzende berichtet von seiner persönlichen Einstellung zu den Standorten. Er habe mit der Nutzung der Ziegenwiese ein Problem und halte daher einen Standort in Dwerkaten für die bessere Option, sofern sich keine anderen Lösungen ergeben. Er weist aber auch auf die nötige Bebauungsplanänderung für den Standort in Dwerkaten hin. GV Lehmhaus halte eine Insellösung auf der Ziegenwiese nicht für geeignet und plädiere daher ebenfalls für Dwerkaten. GVin Liemandt habe Zweifel an einer ausreichenden Anbindung der Flüchtlinge in Dwerkaten. Der Vorsitzende halte einen Fußweg zur nächsten Bushaltestelle für zumutbar. Ein Einwohner wirft ein, es gäbe dort keine Versorgung mit Ärzten oder Lebensmitteln. GV Wagner erinnert, dass auch soziale Träger die Zumutbarkeit entfernterer Wege bestätigt haben. GV Lehmhaus wirft mit Blick auf den AV ein, dass der Druck bei der Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten so groß sei, dass man momentan keine optimale Lösung anbieten könne. Der AV bestätigt, dass man bislang relativ gute Möglichkeiten in Trittau, die zentral und gut angebunden sind, gefunden habe. In der Zwischenzeit können diese optimalen Kriterien aber nicht immer gewährleistet werden, so dass auch vergleichbar schlechter angebundene Standorte betrachtet werden müssen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden und Städten sei die Unterbringungssituation im Amt Trittau aber immer noch vorbildlich. GVin Liemandt wirft ein, dass Dwerkaten ca. 45 Minuten von Hamburg oder Ahrensburg entfernt sei. Der AV ergänzt, dass in erster Linie eine Anbindung für das Amts- und Kreisgebiet gegeben Seite - 4 sein müsse. Gewisse Wege sind hinzunehmen. Der Standort Dwerkaten sei sicherlich nicht optimal, aber auskömmlich. WBin Wenk erinnert die Anwesenden, dass die Gemeinde bereits eine Flüchtlingswelle im Zweiten Weltkrieg erlebt habe. Mit heutigen Unterbringungen befände man sich in einer deutlich komfortableren Situation als damals. Des Weiteren möchte sie wissen, ab welcher Personenzahl man von einer Sammelunterkunft sprechen würde und wie die Betreuung bei 30 Personen geregelt würde. Der AV erklärt, dass es sich bei einem Neubau um keine Sammelunterkunft handeln würde, da es eine gezielte Gestaltung der Nutzungseinheiten geben solle. So würden keine gemeinsamen Sanitäranlagen für alle Bewohner geplant. Vielmehr solle es kleine Wohneinheiten/Wohnungen für ca. 4 bis 6 Personen geben, die jeweils mit eigenen Sanitärbereichen und Küchen ausgestattet sein sollen. Eine Betreuung wird, wie bereits gehandhabt, durch die Amtsverwaltung stattfinden. GV von Pein bedankt sich beim AV für dessen Anwesenheit in der heutigen Sitzung. Er betont, dass die Flüchtlingsunterbringung im Amt bislang vorbildlich läuft. Es gäbe durchaus andere Beispiele. Eine gewisse Infrastruktur sei in Lütjensee schon vorhanden. Er möchte von Frau Ohde wissen, ob neben den Gemeindeflächen auch private Flächen geprüft wurden. Frau Ohde verneint dieses. Zunächst habe man sich in erster Linie auf gemeindeeigene Flächen fokussiert, weil der Flächenerwerb sich für das Amt einfacher darstellen würde. Aufgrund des zeitlichen Drucks in dieser Angelegenheit würden lange und schwierige Kaufverhandlungen sowie das durchschnittliche Preisniveau auf dem Markt für das Amt vermutlich nicht zielführend sein. Der AV bestätigt dieses. Der Lütjenseer Markt weise ein deutlich höheres Preisniveau auf. Private Flächen oder Bestandsimmobilien wurden andernorts bereits angekauft, diese Möglichkeit würde selbstverständlich auch in Lütjensee bestehen, sofern ein geeignetes und bezahlbares Angebot vorläge. Der Vorsitzende stellt nochmal heraus, dass mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag zunächst nur die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen würde, um somit überhaupt eine Bebauung planungsrechtlich ermöglichen zu können. GV Sternberg macht deutlich, für ihn sei es wichtig, ein neues Gebäude zu errichten, mit dem eine Nachnutzung nach Aufgabe der Nutzung möglich ist. Frau Ohde erklärt, dass zwar die Gesetzesänderung, die den Bau einer Unterkunft in einem Gewerbegebiet überhaupt ermögliche, zwar bis 2019 zeitlich begrenzt sei. Diese Frist beziehe sich aber auf die Antragstellung und Genehmigung eines entsprechenden Gebäudes. Ein in dieser Zeit genehmigtes Vorhaben habe auch nach 2019 weiterhin Bestandsschutz und könne auch weiterhin genutzt werden. Inwieweit nach Aufgabe der konkreten Nutzung „Flüchtlingsunterbringung“ dann eine „normale“ Wohnnutzung möglich wäre, sei dann im Einzelfall zu prüfen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewährleistet werden können, und auch das gegenseitige Rücksichtnahmegebot müsse gewahrt bleiben. GV Gehrken möchte wissen, ob es denkbar wäre, nur einen Teil der Wohneinheiten für die Asylunterbringung zu nutzen und den Rest für „normales“ Wohnen zur Verfügung zu stellen. Der AV zeigt die Möglichkeit auf, dass die Asylbewerber nach ihrer Anerkennung ebenfalls in ein normales Mietverhältnis gebracht werden können. Unter Umständen wäre dann ein dauerhaftes „normales“ Wohnen dann dort weiterhin möglich. Obwohl ihnen dann keine Unterkunft mehr zugewiesen werden kann, weil sie als anerkannte Personen sich ihren Aufenthaltsort selbst wählen können. Frau Ohde ergänzt, dass man dem Vorschlag von Herrn Gehrken so nicht folgen könne. Das Gebiet in Dwerkaten bleibe trotz B-Planänderung planungsrechtlich ein Gewerbegebiet, in dem kein Wohnen, außer Betriebsleiterwohnungen, zulässig ist. Eine Asylunterkunft könne dort nur aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches errichtet werden. Eine anderweitige Wohnnutzung werde dadurch nicht ermöglicht. Seite - 5 GV Özen halte die Beteiligung der Gemeinde bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für logisch und sinnvoll. Er bittet dennoch um Prüfung anderer Flächen, wie beispielsweise die Flächen gegenüber der Kita an der Straße Am Sportplatz. Ansonsten halte er die Busanbindung in Dwerkaten ebenfalls für ausreichend (Beispiel Haltestelle Sprenger Weg). GV von Pein hat eine Verständnisfrage, ob es mit dem Beschlussvorschlag lediglich um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gehe, was ihm bestätigt wird. Er äußert den Wunsch, eine Einwohnerversammlung für die Anwohner in Dwerkaten durchzuführen. Der Vorsitzende erklärt, dass es im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ebenfalls die Möglichkeit der Beteiligung für die Öffentlichkeit gebe. Im Anschluss an die Diskussion stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Es ergeht folgender Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, im Gewerbegebiet Dwerkaten (Standort 4) eine Fläche für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft vorzusehen. 2. Gleichzeitig wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet östlich der Bundesstraße 404, südlich der Bahnhofstraße L 92, ehemaliger Bahnhof Dwerkaten - Ripsbekkoppel beschlossen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Ausschussmitglieder: 5 davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. (UPA Lütjensee vom 24.03.2015) Zu TOP 5: 1/300, 1/305, 2/100, 1/200, 2/300, AV, 2/401 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Gebiet: östlich der Bundesstraße 404, südlich der Bahnhofstraße L 92, ehemaliger Bahnhof Dwerkaten - Ripsbekkoppel hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung des Vorentwurfs und Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - Sachverhalt vgl. Sitzungsvorlage des FD Planung und Umwelt vom 12.03.2015 Der Vorsitzende berichtet gemäß Vorlage. GV Özen fragt nach dem in der Vorlage angekündigten Vorentwurf. Frau Ohde stellt diesen an der Leinwand dar und erklärt, dass es sich nur um eine Änderung der textlichen Festsetzung Nummer 1.4 des Ursprungsplanes handelt. Daher zeigt die Planzeichnung nur den Geltungsbereich der Planänderung und enthält sonst keine weiteren zeichnerischen Darstellungen bzw. Festsetzungen. Seite - 6 GV Gehrken erkundigt sich danach, ob der vorliegende Planentwurf sich nicht zu einer konkreten Fläche äußert. Frau Ohde bestätigt dieses. Die Änderung beziehe sich inhaltlich auf das gesamte Gewerbegebiet. Mit dem Änderungsverfahren sei noch keine konkrete Fläche einer möglichen Bebauung zugeordnet. Anschließend bringt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung möge beschließen: a) Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet östlich der Bundesstraße 404, südlich der Bahnhofstraße L 92, ehemaliger Bahnhof Dwerkaten - Ripsbekkoppel wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: − Anpassung der textlichen Festsetzungen bezüglich der Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zur Ermöglichung des Baus einer Flüchtlingsunterkunft 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden. Von der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Naturschutzverbände wird abgesehen, da die Planänderung keine Auswirkungen auf diese hat. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß §4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sollen im Rahmen einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung erfolgen. b) Billigung des Vorentwurfes 1. Der in der Sitzung vorgestellte Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet östlich der Bundesstraße 404, südlich der Bahnhofstraße L 92, ehemaliger Bahnhof Dwerkaten - Ripsbekkoppel wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Ausschussmitglieder: 5 davon anwesend: 5 Seite - 7 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. (UPA Lütjensee vom 24.03.2015) Zu TOP 6: 1/300, 1/305, 2/100, 1/200, 2/300, AV, 2/401 Anfragen und Mitteilungen Der Vorsitzende teilt mit, dass am Montag, den 30.03.2015 die „Häckselaktion“ wieder stattfindet. Die Firma Schmidt nimmt telefonisch Termine zur Häckselung entgegen. Ein Hinweis wird am 25.03.2015 im Hahnheider Landboten zu finden sein. Ein Neubürger möchte wissen, was genau unter der Häckselaktion zu verstehen sei. Der Vorsitzende berichtet, dass Bürger ihren Grünschnitt durch die Firma gegen Gebühr häckseln lassen können. Eine Entsorgung des Häckselmaterials sei jedoch nicht inbegriffen. Zu TOP 7: Einwohnerfragestunde (inhaltlich nur zu den vorangegangenen Punkten) Ein Einwohner hinterfragt die Formulierung in der Vorlage zu TOP 4, in der dem Standort 4 (Dwerkaten) „weniger Konfliktpotenzial“ zugesprochen wird. Frau Ohde gibt zu, dass die Formulierung etwas unglücklich gewählt sei. Das Konfliktpotenzial beziehe sich jedoch eher auf Belange, wie den Natur- und Artenschutz, die bei anderen Standorten vermehrt zu berücksichtigen wären. Ein weiterer Anwohner richtet seine Frage gezielt an das Amt bzw. den AV. Er möchte wissen, wie viele Mietangebote dem Amt aus Lütjensee unterbreitet wurden. Der Fragende selbst habe in der Vergangenheit mit der Verwaltung Kontakt gehabt und wurde scheinbar mit dem Argument der Anbindung in Dwerkaten abgelehnt. Er könne diesen Argumentationswandel der Verwaltung nicht nachvollziehen. Gleichzeitig kritisiert er auch die Benennung der Buslinien in der Vorlage zu TOP 4. Der AV erklärt, die angesprochene Kontaktaufnahme sei ihm nicht bekannt gewesen. Er räumt ein, dass der Ablauf in dieser Hinsicht scheinbar nicht ganz gut war und zeigt Verständnis für den Einwand des Anwohners. Weiterhin berichtet der Einwohner, dass Frau Bürgermeisterin Stentzler in der letzten Sitzung des Bau- und Wegeausschusses von einem Einfamilienhausstandard in Bezug auf den Bau einer Flüchtlingsunterbringung gesprochen habe. Er frage sich, wie das mit der Anzahl der Wohneinheiten und der Personen in Einklang zu bringen sei. Er befürchtet, man müsse mit einem dreigeschossigen Gebäude rechnen. Der AV bestärkt, dass die Gestaltung des Gebäudes in jedem Falle in enger Absprache mit der Gemeinde erfolgen werde. Der Ausbau bzw. die Ausstattung des Neubaus sei auch abhängig von den Kosten. Mit einem dreigeschossigen Gebäude sei nach Aussage des AV’s nicht zu rechnen. Es stünde jedoch auch noch nicht fest, ob das Gebäude ebenerdig oder zweigeschossig gestaltet werde. Weiterhin möchte der Einwohner wissen, wie hoch der Ausgleich für den Standort Am Kuckucksberg wäre. Frau Ohde entgegnet, dass hierzu nicht sicher eine Aussage getroffen werden könne. Zunächst müsste die genaue Wertigkeit der Flächen bestimmt werden und entsprechend würde Seite - 8 dann ein Ausgleich mindestens im Verhältnis 1:1, vielleicht aber auch höher erbracht werden müssen. Der Anwohner merkt weiterhin an, dass seines Wissens nach der Kreis die Nutzung des Gebäudes auch untersagen könne. Der AV erwidert, dass das aufgrund der brisanten Lage und Situation beim Thema Flüchtlingsunterbringung wohl nicht passieren werde und halte dieses daher für höchst unwahrscheinlich. Ein Einwohner äußert sich über die Planungsidee der Gemeinde im Bereich der Grönwohlder Straße. Der Vorsitzende bittet darum, unter diesem TOP nur Fragen zu den vorangegangenen Themen zu stellen. Weiterhin erklärt er kurz, dass die Umsetzung einer Unterkunft dort nicht kurzfristig möglich sein würde. GV Lehmhaus wirft ein, dass es sich dort nicht um gemeindeeigene Flächen handele. Daraufhin bringt der Einwohner eine Fläche an der Kreuzung Hamburger Straße/ Lütjenseer Straße („Viertpark“) ins Spiel. Ein weiterer Anwohner aus Dwerkaten spricht von einem Nachteil für die Anwohner, wenn dort eine Flüchtlingsunterkunft entstehen sollte. Es würde zu einer Entwertung der Grundstücke kommen. GV Lehmhaus kann diese Aussage nicht nachvollziehen. Ein Anwohner aus Dwerkaten äußert seinen Unmut über die Beschlussentscheidungen in dieser Sitzung. Seiner Meinung nach würden Sachen hier „Hals über Kopf“ entschieden. Er möchte wissen, wie viele Personen derzeit in Lütjensee untergebracht seien. Der AV informiert über 4 untergebrachte Personen. Der Anwohner berichtet von einer Flüchtlingsfamilie mit Kindern, von der der Sohn zum Fußballtraining in der Gemeinde ginge. Er hinterfragt, wie das für ein Kind, das in Dwerkaten untergebracht würde, möglich sein solle. Eine Integration könne dort nicht stattfinden. Der Einwohner bezeichnet es als Abschiebung. Weiterhin möchte er von der Verwaltung wissen, wo denn der in der Vorlage genannte Bus 8724 fährt. Anmerkung der Verwaltung: Berichtigung zu den Busverbindungen in der Vorlage zu TOP 4: Der Bus 465 fährt die Haltestelle Zum Löps und Bahnhofstraße in Dwerkaten an, der Bus 8120 hält an der Haltstelle Dwerkaten, Sprenger Weg, die sich knapp 1 km von der Haltstelle Zum Löps befindet. Auch diese Entfernung könne noch als zumutbar angesehen werden. Die Busse 8721, 8724 und 8725 halten an der Halstestelle Schönberg, Lürberg, die knapp 4 km von Dwerkaten entfernt ist. (Stand 31.03.2015, Quelle www.HVV.de) Weiterhin möchte der Anwohner wissen, mit welchen Personen hinsichtlich einer Anmietung in Lütjensee gesprochen worden sei. Der Vorsitzende berichtet davon, dass die Bürgermeisterin mit verschiedenen Leuten Kontakt hatte, doch die Preisvorstellungen nicht mit denen des Amtes vereinbar waren. Es wurden seitens der Verwaltung durchaus auch andere Möglichkeiten geprüft. Eine Neubürgerin in Lütjensee, die ebenfalls im Freundeskreis Flüchtlinge ehrenamtlich tätig ist, hinterfragt kritisch, wie an dem Standort in Dwerkaten eine Integration der Bewohner erfolgen solle. Sie halte die Vorgehensweise für ungeeignet. Der AV geht nochmals auf die aktuelle Situation bei der Grundstücks- und Immobiliensuche für das Amt ein. Er berichtet, dass das Amt dreimal kurz vor einem Treffen eine Absage erhielt, mit der Begründung der Eigentümer wolle nicht ans Amt verkaufen. Er betont abermals, dass, wenn es eine andere Möglichkeit in Lütjensee gäbe, das Amt die Option in Dwerkaten u. U. nicht nutzen müsste. Dieses ist im Moment jedoch nicht der Fall, so dass eine Bauleitplanung erforderlich werde. Er begrüßt die angeregte Diskussion und lobt die Beteiligung Seite - 9 und fordert die Anwesenden auf, weitere Ideen und Vorschläge gerne an ihn direkt oder die Verwaltung (Fachdienst 1/300) zu tragen. Ein Einwohner möchte wissen, in welchem Zeithorizont das Bauleitplanverfahren abgearbeitet werden würde. Frau Ohde erläutert, dass sofern die Gemeindevertretung am 21.04.2015 den Beschluss für den Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf fasst, könne im Mai die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Im Anschluss daran, könne der Entwurf- und Auslegungsbeschluss erfolgen. Je nach Sitzungskalender ist das entweder noch vor der Sommerpause oder erst danach möglich. Anschließend wird der Plan für einen Monat öffentlich ausliegen, so dass im Herbst bzw. Ende des Jahres mit den Satzungsbeschluss zu rechnen sei. Der Anwohner zeigt sich daraufhin über den überschaubaren Zeitplan überrascht. In der letzten Sitzung habe man für die Umwidmung des Gewerbegebietes in Misch- und Wohngebiet einen Zeithorizont von ein bis zwei Jahren prognostiziert. Der Vorsitzende lenkt ein und erklärt, dass es sich bei der Umwidmung um ein anderes und aufwendigeres Verfahren handelt. Der Einwohner würde sich bis zum Ende des Verfahrens wünschen, dass die Verwaltung/ Gemeinde in Sachen Flüchtlingsunterkunft ein konkretes Konzept über die Grundstücksgröße, Bauvorhaben etc. vorlegen würde. Anschließend bedankt er sich für die Anwesenheit und die umfangreichen Erklärungen des AV’s. Ein weiterer Einwohner wünscht sich ebenfalls eine Vorstellung eines Konzeptes sowie die Beteiligung der Anwohner. WBin Brunke berichtet davon, dass eine Einwohnerversammlung geplant sei. Daraufhin äußert sich ein Anwesender kritisch, dass vor den Beschlüssen bereits eine Beteiligung stattfinden sollte. GV Gehrken stimmt dieser Aussage nicht zu. Ein anwesender Bürger hinterfragt, warum der Grantplatz auf dem Sportplatzgelände nicht geprüft worden sei. GV Lehmhaus wirft ein, dass der Platz an den TSV verpachtet sei. GV Sternberg stellt klar, dass sich das Amt und die Gemeinde schon seit längerem mit dem Thema der Asylunterbringung beschäftigen. So wurden bereits Personen in der Wohnung der Feuerwehr untergebracht und auch die Gemeindewohnungen sollen für Flüchtlinge genutzt werden. Des Weiteren gab es Überlegungen zu Umbauten im Bestand. GV Sternberg fügt ebenfalls hinzu, dass man verpachtete Sportplätze nicht einfach überplanen könne. Bislang sei auch noch kein Grundstück durch das Amt gekauft worden. Dies sei dann ein Beratungsgegenstand des Finanzausschusses. Insgesamt sei es noch ein längerer Prozess, der sicherlich in verschiedenen Ausschüssen Beratungsgegenstand sein wird. Der Vorsitzende spricht die geplante Einwohnerversammlung an und stellt in Aussicht, dass bis dahin ein Konzept erarbeitet werde. GV von Pein macht nochmals deutlich, dass der Ausschuss nur eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung ausspricht. Der eigentliche Beschluss werde dann durch die Gemeindevertretung gefasst. Er merkt an, dass das Vorhaben der Gemeinde, das Gebiet in Dwerkaten zu entwickeln und dafür den Bebauungsplan Nr. 17 zu ändern, schon länger bekannt sei. Anschließend wird wieder die Frage bzw. Äußerung nach einer Prüfung weiterer Standorte geäußert. Des Weiteren wird der Vorschlag geäußert, Wohnungen zur Unterbringung anzumieten. Der AV erklärt, dass eine anschließende Unterbringung auf dem freien Markt im Interesse des Amtes wäre. Sofern die Menschen anerkannt sind, könnten sie sich ihren Wohnort frei wählen. Das Problem sei nur die mangelnde Bereitschaft der Vermieter diesen Personenkreis aufzunehmen. Es gibt derzeit 20 anerkannte Personen im Amt, die aber weiterhin die Unterkünfte des Amtes belegen. Seite - 10 Auf Nachfrage eines Bürgers, ob später mit einer Erweiterung oder einem Anbau zu rechnen sei, verweist der AV auf die Zuständigkeit der Gemeinde läge. Er geht vorerst jedoch nicht davon aus. Dennoch müsste zukünftig mit einem weiteren Zuwachs der Flüchtlingszahlen gerechnet werden. Bei der Nachfrage eines Einwohners, dass die Möglichkeit für Umbaumaßnahmen bestehen, diese aber aufgrund zu hoher Kosten nicht umgesetzt werden, ergänzt AV Borngräber, dass teilweise auch baurechtliche Schwierigkeiten Umbaumaßnahmen verhinderten. Er stimmt aber zu, dass das Amt bei Umbauten für einen relativ hohen finanziellen Aufwand verhältnismäßig wenig nutzbare Wohnfläche erhält, weshalb ein Neubau in Betracht gezogen wurde. GV Lehmhaus ergänzt, dass im Gegensatz zu einem Umbau, die Kosten für einen Neubau durch das Amt getragen werden. Ein Zuhörer möchte von GV von Pein wissen, ob es einen Richtwert gäbe, wie viel m² pro Asylbewerber erforderlich sind, und das Vorhaben des Amtes das notwendige Maß übersteigen könnte. Der AV entgegnet, dass es ein Irrglaube sei, zu denken, das Aufstellen von Containern sei günstiger als der Neubau eines Hauses in bspw. Modulbauweise. Bezüglich einer Nachnutzung seien Container nicht von Vorteil, da ihre Lebens- und Nutzungsdauer zu gering seien. Der Vorteil einer Immobilie läge darin, dass sie auch wieder veräußert werden könnte. Bei Containern wird es ab einem gewissen Zeitpunkt vermutlich ein Überangebot auf dem Markt geben, so dass kein zufriedenstellender Wiederverkauf möglich sei. Ein Anwohner hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Unterbringung von 30 Flüchtlingen im Ortsteil Dwerkaten mit ca. 100 Haushalten im Gegensatz zum Ortskern von Lütjensee mit ca. 3.000 Einwohnern. Der AV stellt nochmals deutlich heraus, dass es sich in der heutigen Sitzung nur um einen Beschlussvorschlag handelt, der einen Bau einer Flüchtlingsunterkunft ermöglichen könnte. Zukünftig würde ein genaueres Konzept bzw. Entwürfe der Öffentlichkeit präsentiert werden. Außerdem sagt er zu, den Standort Dwerkaten hinsichtlich der Anbindung an den ÖPNV persönlich zu prüfen. Auf Nachfrage, ob die Planung aufgegeben würde, wenn die Anwohner in Dwerkaten sich dagegen aussprechen, könne seitens des Amtes keine definitive Antwort gegeben werden. Das Amt plane auch in anderen Gemeinden, wie z. B. in Großensee. Wenn sich andere Angebote ergeben würden, wäre ein Bau in Dwerkaten u. U. nicht nötig. Man wolle der Gemeinde auch nichts aufzwingen. Es kommt die Nachfrage nach einer möglichen statistischen Betrachtung auf wieviel Einwohner ein Flüchtling verhältnismäßig zu betrachten wäre, um eine Integration zu erreichen. Herr Borngräber berichtet davon, dass das Amt eine gesetzliche Verpflichtung habe, die ihm zugewiesene Quote im Amtsgebiet zu erfüllen. Das Amt selbst erstelle jedoch keine Quote, wieviel Personen in den einzelnen Gemeinden unterzubringen seien. Ziel sollte es jedoch sein, in der zweitgrößten Gemeinde des Amtes zukünftig für mehr als 4 oder 8 Personen eine Unterkunft zu stellen. Auf den erneuten Hinweis der Unverhältnismäßigkeit der geplanten Personenanzahl auf die vorhandene Einwohneranzahl in Dwerkaten, erwidert der AV, dass Dwerkaten zur Gemeinde Lütjensee gehöre und keine Unterscheidung zwischen den Ortsteilen erfolge. Es werde die Gesamtgemeinde betrachtet und nicht die einzelnen Ortsteile. GV Özen plädiert abschließend dafür, dass alle Einwohner der Gemeinde gefragt sind eine Willkommenskultur zu entwickeln. Die Gemeinde müsse früher oder später eine Unterbringung stellen, unabhängig vom Standort oder Ortsteil. Man sollte die geführte Diskussion nutzen, um zu klären, wie mit den Flüchtlingen umgegangen werden soll. Seite - 11 GV von Pein erinnert daran, dass das hier keine abschließende Diskussion sei. Die Thematik werde noch in vielen Ausschüssen und in der Gemeindevertretung beraten werden. Der Vorsitzende greift dieses als Abschlusswort zur Einwohnerfragestunde auf und beendet den öffentlichen Teil der Sitzung. Ende des öffentlichen Teils der Sitzung: 21:50 Uhr. Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an, siehe hierzu gesonderte Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil des Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Lütjensee. Da keine Zuhörer/innen anwesend sind, sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in der nächsten Sitzung bekanntzugeben. (Vorsitzender) (Protokollführerin) Anlagen zu dem Original des Protokolls zu TOP 4 zu TOP 5 Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Anlagen zu den Kopien des Protokolls: Vorlage des FD 2/4 vom 11.03.2015 Vorlage des FD 2/4 vom 12.03.2015 keine Seite - 12
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