§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-271 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 Verwaltungsstelle Duisburg-Dinslaken 42 Verwaltungsstelle Duisburg-Dinslaken 2015 IG Metall Duisburg-Dinslaken Stapeltor 17 – 19 47051 Duisburg Tel.: 0203-2828-245 Fax: 0203-2828-200 E-Mail: [email protected] Internet: www.igmetall-duisburg.de Vorwort | 3 Bildung derBetrieb Schlüsseldie für gelebte Wer hatistim HosenDemokratie an? Für neu-neue undSeminardaten wiedergewählten haben wir Neueunsere Texte und folgenBetriebsräte noch! zahlreiche Seminare für den Aufbau von Betriebsratsgrundlagen und zu speziellen Themen – wie ERA oder Urlaubsgestaltung zusammengestellt. Aller Anfang ist gar nicht so schwer, weil Du auf unseren Seminaren viele Antworten auf die Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung erhältst. Durch unsere langjährigen Erfahrungen wissen wir, wo Dein Bedarf ist. Daran haben wir unser Bildungsprogramm ausgerichtet. Unsere qualifizierten ReferentInnen, die unsere BR-Seminare gestalten, konnten wir – wie in der Vergangenheit – sowohl aus den Reihen der ehrenamtlichen als auch hauptamtlichen Funktionäre gewinnen. Die Seminare werden praxisbezogen durchgeführt. Bei Rückfragen kannst Du uns gerne ansprechen. Wer hat im Betrieb die Hosen an? Neue Texte und neue Seminardaten folgen noch! Wir freuen uns darauf, Dich in einem unserer Seminare begrüßen zu können. Dieter Lieske 1. Bevollmächtigter, IG Metall Duisburg-Dinslaken Elke Hülsmann Geschäftsführerin, DGB-Bildungswerk NRW e.V. 23. – 25. Januar 2013 Geldern, Hotel Seepark Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D8-136901-125 4 | Inhalt Inhalt | 5 Seminare Grundlagenseminare für Betriebsräte Tagesseminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10 Leiharbeit & Werkverträge ........................................................ 24 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 13 Ausstieg aus dem Erwerbsleben / Rentenreform 2014 und Handlungsanforderungen im Betrieb ................................ 25 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ........... 14 Seminar für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ............................................. 16 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Der Wirtschaftsausschuss ....................................................... 17 Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages (MTV) in der Eisen- und Stahlindustrie NRW ................................................ 26 Die Bestimmungen des einheitlichen Manteltarifvertrages (MTV) der Metallindustrie NRW .......................................................... 27 Schichtplangestaltung – ein Initiativrecht der Betriebsräte......... 28 BEM – Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates ....................... 32 Gute Arbeit Arbeit- und Gesundheitsschutz (AuG I) ..................................... 18 Psychische Belastungen .......................................................... 19 Rund um den Urlaub ............................................................... 33 Sind wir Industrie 4.0 ? ............................................................ 34 Aktuelles Arbeitsrecht .............................................................. 35 Tarifarbeit und Betriebspolitik Die Bestimmungen des Entgeltrahmenabkommens (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie in NRW ............................... 21 Die Wertschöpfungskette in der Duisburger Eisen- und Stahlindustrie .......................................................... 22 Informatives Jahresüberblick 2015 .............................................................. 30 Ansprechpartnerinnen bei der IGM vor Ort................................ 38 Ansprechpartner beim DGB-Bildungswerk NRW ..................... 39 Unsere ReferentInnen .............................................................. 40 Seminardurchführung .............................................................. 43 Ratgeber Freistellung ............................................................... 44 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 46 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 49 Musterschreiben ...................................................................... 50 Tagungshäuser ........................................................................ 52 Seminaranmeldung .................................................................. 59 6 | | 7 Wer hat im Betrieb die Hosen an? Seminare Neue Texte und neue Seminardaten folgen noch! 23. – 25. Januar 2013 Geldern, Hotel Seepark Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D8-136901-125 8 | Grundlagenseminare für Betriebsräte Hinweise zu den Grundlagenseminaren BR I und BR II Einsteigerseminare für neue Betriebsräte Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte zu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9 BR II Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit dem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten, wie beispielsweise im Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 13 Aber … es ist nur ein Einstieg. Aufgrund eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“ und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu einer kleinen Reihe zusammengefasst. Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch die Kombination der drei Seminare für euch die Möglichkeit ergibt, die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten. BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und auch die außerbetriebliche Konfliktregelung werden behandelt und ihre Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit beleuchtet. Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 14. 10 | Grundlagenseminare für Betriebsräte Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere 02.02. – 06.02.2015 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159701-073 22.06. – 26.06.2015 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159702-073 12 | BR-kompakt Grundlagenseminare für Betriebsräte | 13 BR kompakt BR II – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)”. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ** *** *** ❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte ❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren ❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung ❚ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG ❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG ❚ Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 + 11. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 15.06. – 19.06.2015 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159703-073 14 | Grundlagenseminare für Betriebsräte BR II – Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gem. §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. ❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten ❚ Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff BetrVG ❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung ❚ Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren 21.09. – 25.09.2015 Wegberg, Hotel Burg Wegberg Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 445,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159704-073 | 15 16 | Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugendund Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. ❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG) ❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG) ❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) ❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) ❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72, 73 BetrVG) ❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) ❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | 17 Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. ❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses ❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG) ❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG ❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen - externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss ❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung ❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen ❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG) 12.01. – 16.01.2015 Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159708-073 30.03. – 02.04.2015 13.04. – 17.04.2015 Hattingen, DGB-Tagungszentrum Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 520,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159709-073 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159707-073 18 | Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Gefährdungs- und Belastungssituationen an den Arbeitsplätzen werden analysiert. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften werden ausführlich bearbeitet. ❚ Aufgaben, Rolle und Funktion des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und anderer betrieblicher Interessenvertreter im Arbeitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG) ❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Gute Arbeit | 19 Psychische Belastungen: Neue Herausforderungen für den Betriebsrat Immer häufiger werden bei Beschäftigten aller Branchen heute psychische Störungen und Erkrankungen wahrgenommen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Krankheitsbilder ist hoch. Vorausgegangen ist oft lang anhaltender Stress, hervorgerufen durch zunehmenden Leistungsdruck und zunehmende -verdichtung am Arbeitsplatz, neue Formen der Arbeitsorganisation, Multitasking und ständige Erreichbarkeit. Was bedeutet das für das Betriebsratsgremium? Was muss im Betrieb geschehen, damit psychische Belastungen erkannt und reduziert werden können? Hier ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ein sinnvolles Steuerungsinstrument. Für den Umgang mit betroffenen Beschäftigten bietet das Betriebliche Eingliederungsmanagement die Chance, diese entsprechend ihrem Kompetenz-, aber auch ihrem (häufig veränderten) Belastbarkeitsprofil langfristig im Betrieb zu halten. Das BEM sowie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bieten die Chance, Arbeitsbedingungen kritisch zu hinterfragen und zu optimieren. ❚ Die Rolle des Betriebsrats im Umgang mit dem Thema „Psychische Belastungen“ klären und festigen ❚ Ursachen und Wirkweisen zunehmender Belastung am Arbeitsplatz erkennen ❚ Auslöser und Ursachen psychischer Belastungen und Erkrankungen ❚ Folgen von langanhaltendem Stress und Überlastung ❚ Chancen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ❚ Maßnahmen zur Prävention psychischer Belastungen und Erkrankungen kennen lernen ❚ Interne und externe Unterstützungsangebote für betroffene Beschäftigte schaffen ❚ Betriebliche und individuelle Lösungsansätze 02.03. – 06.03.2015 14.09. – 18.09.2015 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159705-073 Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159706-073 Tarifarbeit und Betriebspolitik | 21 Die Bestimmungen des Entgeltrahmenabkommens (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie in NRW Am 1. März 2004 ist das Entgeltrahmenabkommen für die nordrheinwestfälischen Metall- und Elektroindustrie in Kraft getreten. In allen tarifgebundenen Betrieben der ME ist somit die Einführung abgeschlossen. Gremienseminare für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit Gemeinsam besser werden Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will, eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte. Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen. Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept. Im Seminar werden daher ausschließlich die §§ 1 bis 12 des Entgeltrahmenabkommens behandelt. § 1 Geltungsbereich § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung § 3 Punktbewertungsverfahren § 4 Reklamation der Eingruppierung § 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden § 6 Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsentgelt § 7 Akkord § 8 Prämie § 9 Zielvereinbarung § 10 Zeitentgelt und Leistungszulage § 11 Erschwernisse § 12 In-Kraft-Treten und Kündigung Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar. Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien. Kosten: Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot. Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte Dauer: Nach Bedarf und Absprache DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Anfragen, Beratung und Planung: Ahmet Özkan Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de 24.02. – 25.02.2015 DER GEWERKSCHAFTEN Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca.165,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159712-073 22 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Die Wertschöpfungskette in der Duisburger Eisen- und Stahlindustrie Es wird die Funktionsweise eines integrierten Hüttenwerkes am Beispiel des Stahlstandortes Duisburg dargelegt. Die konkreten Seminarschwerpunkte bzw. Seminarinhalte werden mit einer Einzelausschreibung gesondert bekannt gegeben. 29.04. – 30.04.2015 Straelen, Hotel Straelener Hof Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 205,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159711-073 | 23 24 | Tagesseminare Leiharbeit & Werkverträge Fakten zur Abgrenzung dieser Beschäftigungsformen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Erläuterungen zum Tarifabschluss „Standards für Werkvertragsbeschäftigte“ im Eisen- und Stahltarifvertrag Die Beschäftigungsformen der modernen Arbeitswelt sind vielfältiger geworden. Beim Thema Leiharbeit und Werkvertrag steht der Betriebsrat oft im Zwiespalt zwischen den Interessen der Leiharbeiter, der Werkvertragsnehmer und den Rechten der Stammbelegschaft. Das Seminar skizziert, welche Beschäftigungsformen es gibt und wie diese einzuordnen sind. Weiterhin gibt es eine Einführung in den Tarifvertrag zu den Standards bei Werkverträgen, speziell im Bereich „Eisen- und Stahlindustrie“ Zu folgenden Themen gibt es eine Einführung: ❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Einsatzbetrieb ❚ Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und Abgrenzungen zum Werkvertrag ❚ Neuer Tarifvertrag zu Standards bei Werkverträgen (Eisen & Stahlindustrie) ❚ Kriterien „gute und schlechte Werkverträge“ ❚ Werkvertrag oder illegale Leiharbeit? Tagesseminare | 25 Rentenreform 2014 und Handlungsanforderungen im Betrieb Ein Überblick über die aktuelle Rentenreform Zum 01.07.2014 sind verschiedene Änderungen zur Rente und zur Altersteilzeit in Kraft getreten. Die „Rente mit 63“ kann für einige Versicherte je nach Geburtsjahr Vorteile bringen. Bei bestehenden Vereinbarungen zum flexiblen Übergang mit Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit und dem Erreichen von 45 Versicherungsjahren werden diese Vorteile nicht immer erreicht. Z.T. sind nachträgliche Änderungen an der Ausstiegsplanung notwendig. Für Änderungen bei ATZ-Verträgen gibt es neue tarifliche Regelungen. Hieraus ergeben sich neue Handlungsanforderungen für Betriebsräte bei der Beratung von Beschäftigten, bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung, bei der Verhandlung von Nachteilsausgleichen und bei Vereinbarungen zur Altersteilzeit oder zum Interessenausgleich mit Personalabbau. ❚ Einführung in die „Rente mit 63“ ❚ Überblick über Auswirkungen der Rentenreform bei Altersteilzeit: ❙ Vorzeitige Beendigung laufender ATZ-Arbeitsverhältnisse (§ 13 TV FlexÜ) ❙ Mögliche Nachteile für Beschäftigte mit Altersteilzeitregelungen ❙ Neuer Tarifvertrag zur Altersteilzeit ❙ Änderungsbedarf bei bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit ❚ Überblick über mögliche Problemfälle bei Interessenausgleich und Sozialplan mit Personalabbau: ❙ Änderungsbedarf bei bestehenden und anstehenden Betriebsvereinbarungen ❚ Hinweise zur „Mütterrente“ und zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente 25.02.2015 02.03.2015 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159715-073 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159716-073 26 | Tagesseminare Tagesseminare | 27 Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages (MTV) in der Eisen-und Stahlindustrie NRW Die Bestimmungen des einheitlichen Manteltarifvertrages (MTV) der Metallindustrie NRW Im MTV sind wesentliche Vorschriften für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in der nordrheinwestfälischen Eisen- und Stahlindustrie verankert. Wie zum Beispiel die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, die Grundsätze der Urlaubsgewährung und Arbeitszeitregelung gemäß Stahlnovelle. In diesem Seminar werden die 24 Paragraphen des MTV intensiv und ausführlich behandelt. Im MTV sind wesentliche Vorschriften für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in der Metall- und Elektroindustrie verankert. Wie zum Beispiel die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, die Urlaubsvergütung und die Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte. Im oben beschriebenen Seminar werden die 26 Paragraphen des MTV intensiv und ausführlich behandelt. § § § § § § § 1 Geltungsbereich 2 Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit 3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit 4 Arbeitszeitregelung gemäß Stahlnovelle 5 Reisezeit, Rufbereitschaft 6 Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit 7 Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit § 8 Kurzarbeit § 9 Freistellung von der Arbeit § 10 Arbeitsausfall § 11 Arbeitsverhinderung § 12 Grundsätze der Urlaubsgewährung § 13 Allgemeine Urlaubsbestimmungen § 14 Urlaubsdauer § 15 Urlaubsentgelt § 16 Verdienstsicherung § 17 Einstellung, Kündigung § 18 Allgemeine Bestimmungen § 19 Zahlung bei Sterbefall an Hinterbliebene § 20 Berechnung des Arbeitsverdienstes § 21 Sonderbestimmungen für Auszubildende § 22 Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis § 23 Verfahren bei Streitfällen. Einigungsstelle § 24 Inkrafttreten und Kündigung § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 Geltungsbereich Beginn des Arbeitsverhältnisses Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit/Ausbildungszeit Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit/Ausbildungszeit Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit/Reisezeit Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Kurzarbeit Freistellung von der Arbeit/Ausbildung Arbeitsverhinderung/Ausbildungsverhinderung Ausfall der Arbeit/Ausbildung Grundsätze der Urlaubsgewährung Allgemeine Urlaubsbestimmungen Urlaubsdauer Urlaubsvergütung Monatsentgelt Berechnung des weiterzuzahlenden regelmäßigen Arbeitsentgelts/der weiterzuzahlenden regelmäßigen Ausbildungsvergütung Sonstige Bestimmungen Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte Geltendmachung und Ausschluss von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sonderbestimmungen für Auszubildende Zahlung im Sterbefall an Hinterbliebene Verfahren bei Streitfällen Einigungsstelle/Betriebsratslose Betriebe Schlussbestimmungen In-Kraft-Treten und Kündigung 03.03.2015 24.03.2015 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159717-073 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159718-073 28 | Tagesseminare Schichtplangestaltung – ein Initiativrecht der Betriebsräte Schichtarbeit gehört in der Region Duisburg-Dinslaken zum Alltag. Die Beschäftigten spüren, wie sich Schichtarbeit belastend auf Gesundheit und das familiäre und soziale Leben auswirkt. Bis 2020 steigt die Anzahl der älteren Beschäftigten stark an und damit das Durchschnittsalter der Beschäftigten. Durch die Alterung und den Generationenwechsel in den Belegschaften sowie die Rentenpolitik entstehen neue Anforderungen an die Gestaltung von Schichtarbeit. Erforderlich sind betriebliche Maßnahmen, die ein längeres Verbleiben in Beschäftigung möglich und attraktiv machen und Perspektiven für den Nachwuchs schaffen. Betriebliche Interessenvertretungen können dabei initiativ werden und im Interesse der Beschäftigten auf das Unternehmen einwirken. ❚ Austausch über betriebliche und persönliche Erfahrungen mit Schichtarbeit ❚ Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung von Schichtarbeit ❚ Gesetzliche und tarifvertragliche Vorgaben bei der Arbeitszeitgestaltung ❚ Vorstellung und Bewertung verschiedener Schichtsysteme ❚ Besondere Aspekte im Hinblick auf die Reduzierung gesundheitlicher Belastungen der älteren Beschäftigten ❚ Praktische Umsetzung der Mitbestimmung und Handlungsansätze unter Beteiligung der Beschäftigten ❚ Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Angelika Schacht-Wilhelmi und Horst Gawlik. Sie sind zwei von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich unsere 45.000 Teilnehmenden souverän durch das Seminarprogramm führen. Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für euer Engagement! Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 12.03.2015 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159719-073 30 | Jahresüberblick 2015 Jahresüberblick 2015 | 31 Hier alle Seminare auf einen Blick. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Januar 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr 24 25 26 27 28 29 30 31 Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Do Fr Sa JAV I Weihnachtsferien Do Fr Sa Februar So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Erwerbsleben Tarifarbeit SBV BR I So Mo Di März Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo TS AuG SBVI TS Mi Di TS JAV I TS Osterferien TS So Mo TS Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa JAV I April So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Wirtschaftsausschuss So Mo Di Erwerbsleben Tarifarbeit Osterferien Mi Do Fr Sa Mai So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mo Di Mi Do Fr Sa Fr Sa So Mo Di TS Pfingstferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Juni So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa BR SBVII TS So So SBV BR I Sommerferien TS Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Sa So Mo Di Mi Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Juli Sommerferien Sommerferien August Sommerferien Do Fr September Psychische SBVBelastung Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Sa BR SBVII So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo Oktober Herbstferien November Mo Sa TS So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Dezember Weihnachtsferien Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016. 32 | Tagesseminare Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats Seit Mai 2004 muss der Arbeitgeber initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames BEM nach §84 Abs. 2, SGB IX anbieten. Die betriebliche Interessenvertretung hat durch den Gesetzgeber vielfältige Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte bei der Umsetzung und Durchführung des BEM erhalten. Im Kern geht es um Arbeitsplatzsicherheit und um gesunde Arbeitsbedingungen. Dabei spielt die Akzeptanz und die Teilnahmebereitschaft von Seiten der Belegschaft eine besondere Rolle. Der Erfolg und das Vertrauen hängen massgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten AkteurInnen ihre Aufgaben? Wer versendet das Anschreiben und wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte? Und schliesslich stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Massnahmengestaltung dar. Wir werden uns in dem Tagesseminar besonders mit den Einflussmöglichkeiten und der Rolle des Betriebsrats bei den einzelnen Schritten des betrieblichen Eingliederungsmanagements befassen. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Rechtliche Grundlagen Eingliederungsmanagement als Prozess Wer macht was? Aufgaben und Zuständigkeiten Die Aufgabe und Rolle des Betriebsrats im BEM-Prozess Wer gehört ins BEM-Team? Schutz personenbezogener Daten Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum BEM Wie soll es bei uns im Betrieb weitergehen? Tagesseminare | 33 Rund um den Urlaub In den letzten fünf Jahren hat sich in der Rechtsprechung zum Urlaub so viel getan wie in den fünf Jahrzehnten davor nicht. Durch die grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaubsanspruch von Langzeitkranken wurde eine jahrzehntelang durchgeführte Praxis auf den Kopf gestellt. Dazu sind noch lange nicht alle Einzelfragen geklärt, aber inzwischen existiert eine große Menge an höchstrichterlichen Urteilen, mit vielfältigen Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag. Aber auch in vielen anderen Fragen hat sich die Rechtsprechung zum Urlaub insbesondere wegen der inzwischen zu beachtender Antidiskriminierungregelungen geändert. Weitere Änderungen zeichnen sich ab. Wir alle wissen: Gerade beim Thema Urlaub sind die Sensibilitäten hoch, bedeutet es doch vielfach bares Geld für die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Das Seminar informiert über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeberforderungen. ❚ Urlaubsgewährung oder -abgeltung bei Arbeitsunfähigkeit/ Wann? – Wie viel? – Fristen? ❚ Höhe des Urlaubsanspruchs bei Erwerbsminderungsrente ❚ BAG: Muss Urlaub auch an gesetzlichen Feiertagen genommen werden? ❚ Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ❚ Neue Fristen für Urlaubsgewährung und -abgeltung ❚ Veränderungen bei Urlaub und Elternzeit 05.05.2015 11.06.2015 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159720-073 Duisburg, Brauhaus Mattlerhof Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159721-073 34 | Tagesseminare Sind wir Industrie 4.0 ? „Industrie 4.0 – und wo steht unser Betrieb?” Das neue Thema heißt Industrie 4.0! Schon wieder eine (industrielle) Revolution? Oder ist das, was da auf uns zukommt, eine schrittweise Weiterentwicklung von Arbeit, Organisation und Technik? Kommt sie auf leisen Sohlen? Und wann kommt sie? Wer gestaltet sie? Sollen ferngesteuerte WerkerInnen mit Datenbrillen auf der Nase, Smart Phone und Tablet-PCs durch personell noch mehr ausgedünnte Fabrikhallen geistern, als „eingebundene“ Rädchen im großen Hamsterrad, dem „cyber-physischen Produktionssystem“? Betriebsräte fragen sich: Wenn das jetzt losgeht, wo steht da eigentlich unser Betrieb? Dazu gibt das Tagesseminar erste Antworten. Überblick über die Themen Industrie 4.0 und Arbeit 4.0, Standortbestimmung des eigenen Betriebes und Kennenlernen von Handlungsmöglichkeiten der Interessensvertretung. Tagesseminare | 35 Aktuelles Arbeitsrecht – Aktuelle Rechtsprechung im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich durch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen Neuerungen zu berücksichtigen sind? Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht in Hamm, Peter Schmidt, stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des europäischen Gerichtshofs vor und erläutert in verständlicher Form deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit. Da die Aktualität der Themen im Vordergrund dieses Seminars steht, werden die konkreten Seminarschwerpunkte mit einer Einzelausschreibung gesondert bekannt gegeben. ❚ Überblick zu Industrie 4.0: Internetgestützte Produktion und Logistik ❚ Wie kann ich als Betriebsrat erkennen, wo unser Betrieb hier steht? ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Interessensvertretung 26.03.2015 Duisburg, Yachtclub Duisburg Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159713-073 10.06.2015 12.11.2015 Duisburg, Duisburger Yachtclub Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159722-073 Duisburg, Yachtclub Duisburg Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159714-073 36 | | 37 Informatives 38 | Ansprechpartnerinnen bei der IG Metall Duisburg-Dinslaken Ansprechpartnerinnen bei der IG Metall Duisburg-Dinslaken IG Metall Duisburg-Dinslaken Stapeltor 17 – 19 47051 Duisburg Bildungssekretärin Duisburg-Dinslaken Petra Ahl Tel.: 0203-2828-230 E-Mail: [email protected] Bei Fragen zur Anmeldung: Heike Kraus Tel.: 0203-2828-245 Fax: 0203-2828-200 E-Mail: [email protected] Die Seminarprofis | 39 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Ahmet Özkan Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-271 DER GEWERKSCHAFTEN 40 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten Arbeitskreis der IG Metall Duisburg-Dinslaken | 41 Kenan Ilhan, PEAG Personal GmbH Sabrina Jaeger, IGM Duisburg-Dinslaken Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung in Duisburg-Dinslaken aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein. Dirk Kasper, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied Vertrauenskörper Thomas Kennel, IGM Duisburg-Dinslaken Gerda Klara, Rentnerin Volker Kotnig, IGM Duisburg-Dinslaken Frank Lang, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Stellvertretender Leiter der Schwerbehindertenvertretung Dieter Lieske, IGM Duisburg-Dinslaken Heinz-Georg Mesaros, PEAG Personal GmbH Wilfried Müller, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied des Betriebsrates, VK-Leiter Tekin Nasikkol, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied des Betriebsrates, Mitglied der Vertrauenskörperleitung Benjamin Pankow, IGM Duisburg-Dinslaken Manfred Rhau, Rentner Angelika Schacht-Wilhelmi, in Altersteilzeit Ralf Schröder, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Mitglied des Betriebsrates Die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung der IG Metall Duisburg-Dinslaken: Petra Ahl, IGM Duisburg-Dinslaken Ünsal Baser, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Mitglied des Betriebsrates Otto Brzosa, Rentner Friedhelm Dunkel, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Mitglied der Vertrauenskörperleitung Horst Gawlik, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied des Betriebsrates, Mitglied der Vertrauenskörperleitung Wilhelm Germuth, Rentner, Uwe Holtsteger, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Mitglied der Vertrauenskörperleitung Nina Schwan, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied des Betriebsrates Heinz-Wolfgang Sowa, Rentner Markus Thiemann, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied der Vertrauenskörperleitung Christian Tißen, Jugendsekretär IGM Duisburg-Dinslaken Andreas Werner, IGM Duisburg-Dinslaken Klaus Wittig, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn, Mitglied des Betriebsrates 42 | Seminardurchführung | 43 Wer Seminardurchführung hat im Betrieb die Hosen an? Die Verantwortung fürSeminardaten Planung und Durchführung Neue Texte und neue folgen noch! der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Ahmet Özkan Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB–IX) und Jugendund Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) 23. 25. Januar 2013 BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Geldern, Hotel Seepark Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei) versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro zzgl. USt. Lösung zu finden. Seminarnummer: D8-136901-125 44 | Ratgeber Freistellungen Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 45 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 49) Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 46 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 47 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 43 Siehe Seite 43 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 48 | Notizen Vorgehen bei Streitigkeiten | 49 Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt ...................................................................................................... Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. ...................................................................................................... Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 50 | Musterschreiben Musterschreiben | 51 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 52 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 53 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Hotel Burg Wegberg Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 [email protected] www.igmetall-sprockhoevel.de Burgstrasse 8 41844 Wegberg Tel.: 02434 9822-0 Fax: 02434 9822222 [email protected] www.burg-wegberg.de Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitzeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Burghotel Pass Burgplatz 1 46354 Oeding Tel.: 02862 5830 Fax: 02862 58370 www.burghotel-pass.de [email protected] Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegen-heit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet Mitten im Herzen des liebenswerten Städtchens Wegberg liegen Hotel & Restaurant Burg Wegberg sowie Forum Wegberg – die eine altehrwürdig und von historischem Interesse, das andere neu erbaut und von innovativer Bedeutung. Das vielfältige Raumangebot in Burg und Forum ist geeignet für Festlichkeiten und Veranstaltungen jeglicher Art. Egal ob Hochzeiten oder Geburtstage, Tagungen, Ausstellungen, Teambuildings oder Events, unsere Mitarbeiter stellen sich ganz auf Ihre Wünsche ein. Wie groß Ihre Veranstaltung auch sein mag, sprechen Sie uns an und lassen sich Ihre Möglichkeiten in unseren Häusern aufzeigen. Hotel Restaurant Esser Von-Agris-Straße 43 41844 Wegberg-Kipshoven Tel.: 02161 5862-0 Fax: 02161 5708 54 [email protected] www.hotel-esser.de Das Seminarhotel bietet alles für geschäftliche Veranstaltungen. Die ruhige Lage und die gemütliche Atmosphäre des Hauses laden ein zum Verweilen in stilvoller Wohnkultur und modern eingerichteten Zimmern mit allem Komfort. Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, TV, Telefon-/Internetanschluss und Mini-Bar ausgestattet. Zur Entspannung und Erholung stehen einige Lockerungs- und Fitnessgeräte, eine Kegelbahn, Sauna, Dampfbad und Sonnenbank zur Verfügung. 54 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 55 Hotel Restaurant Straelener Hof DGB-Tagungszentrum Hattingen Annastrasse 68 47638 Straelen Tel.: 02834 91410 Fax: 02834 914147 Email: [email protected] Am Homberg 44-50 45529 Hattingen Tel.: 02324 595-111 Fax: 02324 508-499 www.hattingen.dgb-tagungszentren.de/ Tagungen oder Seminare, Vorstandssitzungen oder Produktpräsentationen – im Hotel Restaurant Straelener Hof sind Sie zu jedem Anlass und zu jeder Jahreszeit gut aufgehoben. Anspruchsvolle Ausstattung, moderne und professionelle Technik und engagierte Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie sich in unserem Haus auf das Wesentliche konzentrieren können! Brauhaus Mattlerhof Duisburg Wehofer Straße 42 47169 Duisburg Tel.: 0203 57937035 [email protected] www.brauhaus-mattlerhof.com Das Waldstück des Mattlerhofs, im 13. und 14. Jahrhundert Sitz des Edelherrengeschlechts der Mattelare, wurde ab 1979 zu einer modernen Freizeitanlage umgestaltet. Die Niederrhein-Thermen mit ihren Thermalsolbädern und den Saunen verspricht Erholung und Entspannung pur und erinnert mit der Saline an ein Kurbad. 15 km Wanderwege durchziehen die ausgedehnten Parkanlagen, in deren Zentrum das Brauhaus Mattlerhof liegt. Mit seinem riesigen Biergarten, der rustikalen Schankstube, Räumen und Sälen für Feste und Feiern, aber auch für Seminare, Tagungen und Kongresse, lädt es seine Gäste zum Verweilen ein. Schlemmer und Genießer erleben in unserem Restaurant gelebte Gastlichkeit auf höchstem Niveau. Und wer‘s lieber deftiger mag, wird auf der Biergarten-Karte sicher sein Leibgericht finden. Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Unterhaltung wie z.B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum. Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit Schreibtisch, Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen Tagungsbedingungen steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert keine Kantinenatmosphäre auf, denn das Büffet – wahlweise auch vegetarisch – ist reichhaltig. Duisburger Yacht-Club Strohweg 4 47279 Duisburg Tel.: 0203 726118 Fax: 0203 723994 Nach dem Segeln treffen sich die Mitglieder des Duisburger Yacht-Clubs in der gemütlichen Bar oder im Sommer im großzügigen Biergarten mit exklusivem Seeblick. Für größere Feiern steht ein Festsaal zur Verfügung. Der Wirt bietet alles von Hausmannskost bis feiner Gourmetküche. In unseren Räumen finden bis zu 100 Gäste Platz. Der Verein verfügt auch über einen 90 Quadratmeter großen, teilbaren Seminarraum, der mit modernster Technik ausgestattet ist. 56 | Tagungshäuser | 57 Sport- und Tagungshotel De Poort Jahnstr. 6 47574 Goch Tel.: 02823 960-0 Fax: 02823 960-333 www.dePoort.de [email protected] Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen. Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus. Ein Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV. 58 | Notizen ...................................................................................................... ...................................................................................................... Seminaranmeldung | 59 Seminaranmeldung 2015 IG Metall Duisburg-Dinslaken Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ............................................................................................... ...................................................................................................... Straße .............................................................................................................. ...................................................................................................... PLZ, Ort ........................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Telefon privat .................................................................................................... Telefon berufl ich .............................................................................................. E-Mail .............................................................................................................. ...................................................................................................... Firma ................................................................................................................ ...................................................................................................... Seminartitel ...................................................................................................... ...................................................................................................... Seminartermin .................................................................................................. ...................................................................................................... Seminarnummer .............................................................................................. Beschlussfassung am ...................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de ...................................................................................................... Datum..................................... Unterschrift .....................................................
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