Angebot für betriebliche Interessenvertreter_innen

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
wissen und
bewegen 2015:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-271
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 3 star
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
Verwaltungsstelle
Duisburg-Dinslaken
42
Verwaltungsstelle
Duisburg-Dinslaken
2015
IG Metall Duisburg-Dinslaken
Stapeltor 17 – 19
47051 Duisburg
Tel.: 0203-2828-245
Fax: 0203-2828-200
E-Mail: [email protected]
Internet: www.igmetall-duisburg.de
Vorwort | 3
Bildung
derBetrieb
Schlüsseldie
für gelebte
Wer hatistim
HosenDemokratie
an?
Für
neu-neue
undSeminardaten
wiedergewählten
haben wir
Neueunsere
Texte und
folgenBetriebsräte
noch!
zahlreiche Seminare für den Aufbau von Betriebsratsgrundlagen und zu speziellen Themen – wie ERA oder Urlaubsgestaltung zusammengestellt.
Aller Anfang ist gar nicht so schwer, weil Du auf unseren
Seminaren viele Antworten auf die Fragen rund um die
betriebliche Interessenvertretung erhältst.
Durch unsere langjährigen Erfahrungen wissen wir, wo
Dein Bedarf ist. Daran haben wir unser Bildungsprogramm
ausgerichtet.
Unsere qualifizierten ReferentInnen, die unsere BR-Seminare
gestalten, konnten wir – wie in der Vergangenheit – sowohl
aus den Reihen der ehrenamtlichen als auch hauptamtlichen
Funktionäre gewinnen.
Die Seminare werden praxisbezogen durchgeführt.
Bei Rückfragen kannst Du uns gerne ansprechen.
Wer hat im Betrieb die Hosen an?
Neue Texte und neue Seminardaten folgen noch!
Wir freuen uns darauf, Dich in einem unserer
Seminare begrüßen zu können.
Dieter Lieske
1. Bevollmächtigter,
IG Metall Duisburg-Dinslaken
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin,
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
23. – 25. Januar 2013
Geldern, Hotel Seepark
Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D8-136901-125
4 | Inhalt
Inhalt | 5
Seminare
Grundlagenseminare für Betriebsräte
Tagesseminare
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10
Leiharbeit & Werkverträge ........................................................ 24
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 13
Ausstieg aus dem Erwerbsleben / Rentenreform 2014
und Handlungsanforderungen im Betrieb ................................ 25
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ........... 14
Seminar für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I) ............................................. 16
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Der Wirtschaftsausschuss ....................................................... 17
Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages (MTV) in der
Eisen- und Stahlindustrie NRW ................................................ 26
Die Bestimmungen des einheitlichen Manteltarifvertrages (MTV)
der Metallindustrie NRW .......................................................... 27
Schichtplangestaltung – ein Initiativrecht der Betriebsräte......... 28
BEM – Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates ....................... 32
Gute Arbeit
Arbeit- und Gesundheitsschutz (AuG I) ..................................... 18
Psychische Belastungen .......................................................... 19
Rund um den Urlaub ............................................................... 33
Sind wir Industrie 4.0 ? ............................................................ 34
Aktuelles Arbeitsrecht .............................................................. 35
Tarifarbeit und Betriebspolitik
Die Bestimmungen des Entgeltrahmenabkommens (ERA)
in der Metall- und Elektroindustrie in NRW ............................... 21
Die Wertschöpfungskette in der Duisburger
Eisen- und Stahlindustrie .......................................................... 22
Informatives
Jahresüberblick 2015 .............................................................. 30
Ansprechpartnerinnen bei der IGM vor Ort................................ 38
Ansprechpartner beim DGB-Bildungswerk NRW ..................... 39
Unsere ReferentInnen .............................................................. 40
Seminardurchführung .............................................................. 43
Ratgeber Freistellung ............................................................... 44
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 46
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 49
Musterschreiben ...................................................................... 50
Tagungshäuser ........................................................................ 52
Seminaranmeldung .................................................................. 59
6 |
| 7
Wer hat im Betrieb die Hosen an?
Seminare
Neue Texte und neue Seminardaten folgen noch!
23. – 25. Januar 2013
Geldern, Hotel Seepark
Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D8-136901-125
8 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
Hinweise zu den Grundlagenseminaren
BR I und BR II
Einsteigerseminare für neue Betriebsräte
Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte
zu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare
Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des
Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach
dem Betriebsverfassungsgesetz.
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9
BR II Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt
mit dem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten, wie beispielsweise im Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und
Konfliktregelungsstufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen
Einigungsstelle werden erarbeitet.
Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 13
Aber … es ist nur ein Einstieg.
Aufgrund eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen
Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für
Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“
und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu
einer kleinen Reihe zusammengefasst.
Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen
sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch
die Kombination der drei Seminare für euch die Möglichkeit ergibt,
die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten.
BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von
Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und auch die außerbetriebliche Konfliktregelung werden behandelt und ihre Konsequenzen
für die Betriebsratsarbeit beleuchtet.
Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 14.
10 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des
Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in
personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere
02.02. – 06.02.2015
Oeding, Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159701-073
22.06. – 26.06.2015
Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159702-073
12 | BR-kompakt
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 13
BR kompakt
BR II – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem
Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand
praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für
die Arbeit im Betrieb eingeübt.
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)”. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
**
***
***
❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
Einigungsstellenverfahren
❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung
❚ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach
§§ 87 + 88 BetrVG
❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
❚ Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
**
Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
***
***
***
* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 + 11.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
15.06. – 19.06.2015
Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159703-073
14 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
BR II – Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
gem. §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen
Angelegenheiten
❚ Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
Maßnahmen
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach
§§ 102 ff BetrVG
❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und
Gesetzgebung
❚ Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren
21.09. – 25.09.2015
Wegberg, Hotel Burg Wegberg
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 445,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159704-073
| 15
16 | Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der
Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugendund Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse
thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet.
❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG)
❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
(§§ 72, 73 BetrVG)
❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher
Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | 17
Der Wirtschaftsausschuss
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des
Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den
typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den
Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen
Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche
Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das
betriebliche Rechnungswesen.
❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung
(§§ 107 – 108 BetrVG)
❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach
§ 106 BetrVG
❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen - externes und
internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen
für den Wirtschaftsausschuss
❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen
❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG)
12.01. – 16.01.2015
Sprockhövel, IGM Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159708-073
30.03. – 02.04.2015
13.04. – 17.04.2015
Hattingen, DGB-Tagungszentrum
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 520,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159709-073
Oeding, Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159707-073
18 | Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
Gefährdungs- und Belastungssituationen an den Arbeitsplätzen
werden analysiert. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften
werden ausführlich bearbeitet.
❚ Aufgaben, Rolle und Funktion des Betriebsrats nach dem
Betriebsverfassungsgesetz auf dem Gebiet des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
❚ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats und anderer betrieblicher Interessenvertreter im
Arbeitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG)
❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der
Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Gute Arbeit | 19
Psychische Belastungen:
Neue Herausforderungen für den Betriebsrat
Immer häufiger werden bei Beschäftigten aller Branchen heute
psychische Störungen und Erkrankungen wahrgenommen. Die
Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Krankheitsbilder ist
hoch. Vorausgegangen ist oft lang anhaltender Stress, hervorgerufen durch zunehmenden Leistungsdruck und zunehmende
-verdichtung am Arbeitsplatz, neue Formen der Arbeitsorganisation, Multitasking und ständige Erreichbarkeit. Was bedeutet das
für das Betriebsratsgremium?
Was muss im Betrieb geschehen, damit psychische Belastungen
erkannt und reduziert werden können? Hier ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ein sinnvolles Steuerungsinstrument. Für den Umgang mit betroffenen Beschäftigten bietet
das Betriebliche Eingliederungsmanagement die Chance, diese
entsprechend ihrem Kompetenz-, aber auch ihrem (häufig veränderten) Belastbarkeitsprofil langfristig im Betrieb zu halten. Das
BEM sowie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
bieten die Chance, Arbeitsbedingungen kritisch zu hinterfragen
und zu optimieren.
❚ Die Rolle des Betriebsrats im Umgang mit dem Thema
„Psychische Belastungen“ klären und festigen
❚ Ursachen und Wirkweisen zunehmender Belastung am
Arbeitsplatz erkennen
❚ Auslöser und Ursachen psychischer Belastungen und
Erkrankungen
❚ Folgen von langanhaltendem Stress und Überlastung
❚ Chancen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
❚ Maßnahmen zur Prävention psychischer Belastungen und
Erkrankungen kennen lernen
❚ Interne und externe Unterstützungsangebote für betroffene
Beschäftigte schaffen
❚ Betriebliche und individuelle Lösungsansätze
02.03. – 06.03.2015
14.09. – 18.09.2015
Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159705-073
Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159706-073
Tarifarbeit und Betriebspolitik | 21
Die Bestimmungen des Entgeltrahmenabkommens (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie
in NRW
Am 1. März 2004 ist das Entgeltrahmenabkommen für die nordrheinwestfälischen Metall- und Elektroindustrie in Kraft getreten.
In allen tarifgebundenen Betrieben der ME ist somit die Einführung
abgeschlossen.
Gremienseminare für eine erfolgreiche
Betriebsratsarbeit
Gemeinsam besser werden
Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf
den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein
neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will,
eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte.
Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen
erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und
finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen.
Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir
entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept.
Im Seminar werden daher ausschließlich die §§ 1 bis 12 des
Entgeltrahmenabkommens behandelt.
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung
§ 3 Punktbewertungsverfahren
§ 4 Reklamation der Eingruppierung
§ 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden
§ 6 Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsentgelt
§ 7 Akkord
§ 8 Prämie
§ 9 Zielvereinbarung
§ 10 Zeitentgelt und Leistungszulage
§ 11 Erschwernisse
§ 12 In-Kraft-Treten und Kündigung
Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen
betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar.
Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der
Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien.
Kosten:
Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot.
Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte
Dauer:
Nach Bedarf und Absprache
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star
Anfragen, Beratung und Planung:
Ahmet Özkan
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
24.02. – 25.02.2015
DER GEWERKSCHAFTEN
Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca.165,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159712-073
22 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Die Wertschöpfungskette in der
Duisburger Eisen- und Stahlindustrie
Es wird die Funktionsweise eines integrierten Hüttenwerkes am
Beispiel des Stahlstandortes Duisburg dargelegt.
Die konkreten Seminarschwerpunkte bzw. Seminarinhalte werden
mit einer Einzelausschreibung gesondert bekannt gegeben.
29.04. – 30.04.2015
Straelen, Hotel Straelener Hof
Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 205,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159711-073
| 23
24 | Tagesseminare
Leiharbeit & Werkverträge
Fakten zur Abgrenzung dieser Beschäftigungsformen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Erläuterungen zum Tarifabschluss
„Standards für Werkvertragsbeschäftigte“ im Eisen- und Stahltarifvertrag
Die Beschäftigungsformen der modernen Arbeitswelt sind vielfältiger geworden. Beim Thema Leiharbeit und Werkvertrag steht der
Betriebsrat oft im Zwiespalt zwischen den Interessen der Leiharbeiter, der Werkvertragsnehmer und den Rechten der Stammbelegschaft. Das Seminar skizziert, welche Beschäftigungsformen es
gibt und wie diese einzuordnen sind. Weiterhin gibt es eine Einführung in den Tarifvertrag zu den Standards bei Werkverträgen, speziell im Bereich „Eisen- und Stahlindustrie“
Zu folgenden Themen gibt es eine Einführung:
❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Einsatzbetrieb
❚ Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und
Abgrenzungen zum Werkvertrag
❚ Neuer Tarifvertrag zu Standards bei Werkverträgen
(Eisen & Stahlindustrie)
❚ Kriterien „gute und schlechte Werkverträge“
❚ Werkvertrag oder illegale Leiharbeit?
Tagesseminare | 25
Rentenreform 2014 und
Handlungsanforderungen im Betrieb
Ein Überblick über die aktuelle Rentenreform
Zum 01.07.2014 sind verschiedene Änderungen zur Rente und
zur Altersteilzeit in Kraft getreten. Die „Rente mit 63“ kann für einige Versicherte je nach Geburtsjahr Vorteile bringen. Bei bestehenden Vereinbarungen zum flexiblen Übergang mit Altersteilzeit oder
Arbeitslosigkeit und dem Erreichen von 45 Versicherungsjahren
werden diese Vorteile nicht immer erreicht. Z.T. sind nachträgliche
Änderungen an der Ausstiegsplanung notwendig. Für Änderungen
bei ATZ-Verträgen gibt es neue tarifliche Regelungen.
Hieraus ergeben sich neue Handlungsanforderungen für Betriebsräte bei der Beratung von Beschäftigten, bei der Personalplanung
und Beschäftigungssicherung, bei der Verhandlung von Nachteilsausgleichen und bei Vereinbarungen zur Altersteilzeit oder zum
Interessenausgleich mit Personalabbau.
❚ Einführung in die „Rente mit 63“
❚ Überblick über Auswirkungen der Rentenreform bei
Altersteilzeit:
❙ Vorzeitige Beendigung laufender ATZ-Arbeitsverhältnisse
(§ 13 TV FlexÜ)
❙ Mögliche Nachteile für Beschäftigte mit Altersteilzeitregelungen
❙ Neuer Tarifvertrag zur Altersteilzeit
❙ Änderungsbedarf bei bestehenden Betriebsvereinbarungen
zur Altersteilzeit
❚ Überblick über mögliche Problemfälle bei Interessenausgleich
und Sozialplan mit Personalabbau:
❙ Änderungsbedarf bei bestehenden und anstehenden
Betriebsvereinbarungen
❚ Hinweise zur „Mütterrente“ und zur Berechnung der
Erwerbsminderungsrente
25.02.2015
02.03.2015
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159715-073
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159716-073
26 | Tagesseminare
Tagesseminare | 27
Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages
(MTV) in der Eisen-und Stahlindustrie NRW
Die Bestimmungen des einheitlichen Manteltarifvertrages (MTV) der Metallindustrie NRW
Im MTV sind wesentliche Vorschriften für die Gestaltung der
Arbeitsverhältnisse in der nordrheinwestfälischen Eisen- und
Stahlindustrie verankert.
Wie zum Beispiel die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit,
die Grundsätze der Urlaubsgewährung und Arbeitszeitregelung
gemäß Stahlnovelle.
In diesem Seminar werden die 24 Paragraphen
des MTV intensiv und ausführlich behandelt.
Im MTV sind wesentliche Vorschriften für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in der Metall- und Elektroindustrie verankert.
Wie zum Beispiel die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, die Urlaubsvergütung und die Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte.
Im oben beschriebenen Seminar werden die 26 Paragraphen des
MTV intensiv und ausführlich behandelt.
§
§
§
§
§
§
§
1 Geltungsbereich
2 Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit
4 Arbeitszeitregelung gemäß Stahlnovelle
5 Reisezeit, Rufbereitschaft
6 Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit
7 Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Samstags-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit
§ 8 Kurzarbeit
§ 9 Freistellung von der Arbeit
§ 10 Arbeitsausfall
§ 11 Arbeitsverhinderung
§ 12 Grundsätze der Urlaubsgewährung
§ 13 Allgemeine Urlaubsbestimmungen
§ 14 Urlaubsdauer
§ 15 Urlaubsentgelt
§ 16 Verdienstsicherung
§ 17 Einstellung, Kündigung
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Zahlung bei Sterbefall an Hinterbliebene
§ 20 Berechnung des Arbeitsverdienstes
§ 21 Sonderbestimmungen für Auszubildende
§ 22 Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
§ 23 Verfahren bei Streitfällen. Einigungsstelle
§ 24 Inkrafttreten und Kündigung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
Geltungsbereich
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit/Ausbildungszeit
Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit/Ausbildungszeit
Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit/Reisezeit
Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Kurzarbeit
Freistellung von der Arbeit/Ausbildung
Arbeitsverhinderung/Ausbildungsverhinderung
Ausfall der Arbeit/Ausbildung
Grundsätze der Urlaubsgewährung
Allgemeine Urlaubsbestimmungen
Urlaubsdauer
Urlaubsvergütung
Monatsentgelt
Berechnung des weiterzuzahlenden regelmäßigen Arbeitsentgelts/der weiterzuzahlenden regelmäßigen Ausbildungsvergütung
Sonstige Bestimmungen
Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte
Geltendmachung und Ausschluss von Ansprüchen aus
dem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sonderbestimmungen für Auszubildende
Zahlung im Sterbefall an Hinterbliebene
Verfahren bei Streitfällen
Einigungsstelle/Betriebsratslose Betriebe
Schlussbestimmungen
In-Kraft-Treten und Kündigung
03.03.2015
24.03.2015
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159717-073
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159718-073
28 | Tagesseminare
Schichtplangestaltung – ein Initiativrecht
der Betriebsräte
Schichtarbeit gehört in der Region Duisburg-Dinslaken zum Alltag.
Die Beschäftigten spüren, wie sich Schichtarbeit belastend auf
Gesundheit und das familiäre und soziale Leben auswirkt. Bis
2020 steigt die Anzahl der älteren Beschäftigten stark an und damit das Durchschnittsalter der Beschäftigten. Durch die Alterung
und den Generationenwechsel in den Belegschaften sowie die
Rentenpolitik entstehen neue Anforderungen an die Gestaltung
von Schichtarbeit. Erforderlich sind betriebliche Maßnahmen, die
ein längeres Verbleiben in Beschäftigung möglich und attraktiv
machen und Perspektiven für den Nachwuchs schaffen. Betriebliche Interessenvertretungen können dabei initiativ werden und im
Interesse der Beschäftigten auf das Unternehmen einwirken.
❚ Austausch über betriebliche und persönliche Erfahrungen mit
Schichtarbeit
❚ Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur
Gestaltung von Schichtarbeit
❚ Gesetzliche und tarifvertragliche Vorgaben bei der
Arbeitszeitgestaltung
❚ Vorstellung und Bewertung verschiedener Schichtsysteme
❚ Besondere Aspekte im Hinblick auf die Reduzierung
gesundheitlicher Belastungen der älteren Beschäftigten
❚ Praktische Umsetzung der Mitbestimmung und
Handlungsansätze unter Beteiligung der Beschäftigten
❚ Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
Angelika Schacht-Wilhelmi und Horst Gawlik.
Sie sind zwei von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich unsere
45.000 Teilnehmenden souverän durch das Seminarprogramm führen.
Wir sind einfach dankbar.
Dass wir so großartige Referentinnen
und Referenten verpflichten dürfen:
Mit bestem Fachwissen, persönlicher
Erfahrung in der beruflichen Praxis
und immer up to date. Danke für euer
Engagement!
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
12.03.2015
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159719-073
30 | Jahresüberblick 2015
Jahresüberblick 2015 | 31
Hier alle Seminare auf einen Blick.
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Tarifarbeit
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Wirtschaftsausschuss
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Erwerbsleben
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August
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Dezember
Weihnachtsferien
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016.
32 | Tagesseminare
Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM) – Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
Seit Mai 2004 muss der Arbeitgeber initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames BEM nach §84 Abs. 2,
SGB IX anbieten. Die betriebliche Interessenvertretung hat durch
den Gesetzgeber vielfältige Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte bei der Umsetzung und Durchführung des BEM erhalten.
Im Kern geht es um Arbeitsplatzsicherheit und um gesunde Arbeitsbedingungen. Dabei spielt die Akzeptanz und die Teilnahmebereitschaft von Seiten der Belegschaft eine besondere Rolle. Der
Erfolg und das Vertrauen hängen massgeblich von den einzelnen
Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer
ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten AkteurInnen
ihre Aufgaben? Wer versendet das Anschreiben und wie wird mit
den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte? Und schliesslich stellt der
Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Massnahmengestaltung dar.
Wir werden uns in dem Tagesseminar besonders mit den Einflussmöglichkeiten und der Rolle des Betriebsrats bei den einzelnen Schritten des betrieblichen Eingliederungsmanagements befassen.
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Rechtliche Grundlagen
Eingliederungsmanagement als Prozess
Wer macht was? Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgabe und Rolle des Betriebsrats im BEM-Prozess
Wer gehört ins BEM-Team?
Schutz personenbezogener Daten
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum BEM
Wie soll es bei uns im Betrieb weitergehen?
Tagesseminare | 33
Rund um den Urlaub
In den letzten fünf Jahren hat sich in der Rechtsprechung zum Urlaub so viel getan wie in den fünf Jahrzehnten davor nicht. Durch
die grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
zum Urlaubsanspruch von Langzeitkranken wurde eine jahrzehntelang durchgeführte Praxis auf den Kopf gestellt. Dazu sind noch
lange nicht alle Einzelfragen geklärt, aber inzwischen existiert eine
große Menge an höchstrichterlichen Urteilen, mit vielfältigen Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag.
Aber auch in vielen anderen Fragen hat sich die Rechtsprechung
zum Urlaub insbesondere wegen der inzwischen zu beachtender
Antidiskriminierungregelungen geändert. Weitere Änderungen
zeichnen sich ab.
Wir alle wissen: Gerade beim Thema Urlaub sind die Sensibilitäten
hoch, bedeutet es doch vielfach bares Geld für die Kolleginnen
und Kollegen im Betrieb.
Das Seminar informiert über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeberforderungen.
❚ Urlaubsgewährung oder -abgeltung bei Arbeitsunfähigkeit/
Wann? – Wie viel? – Fristen?
❚ Höhe des Urlaubsanspruchs bei Erwerbsminderungsrente
❚ BAG: Muss Urlaub auch an gesetzlichen Feiertagen genommen
werden?
❚ Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer
❚ Neue Fristen für Urlaubsgewährung und -abgeltung
❚ Veränderungen bei Urlaub und Elternzeit
05.05.2015
11.06.2015
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159720-073
Duisburg, Brauhaus Mattlerhof
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159721-073
34 | Tagesseminare
Sind wir Industrie 4.0 ?
„Industrie 4.0 – und wo steht unser Betrieb?”
Das neue Thema heißt Industrie 4.0! Schon wieder eine (industrielle) Revolution? Oder ist das, was da auf uns zukommt, eine
schrittweise Weiterentwicklung von Arbeit, Organisation und
Technik? Kommt sie auf leisen Sohlen? Und wann kommt sie?
Wer gestaltet sie?
Sollen ferngesteuerte WerkerInnen mit Datenbrillen auf der Nase,
Smart Phone und Tablet-PCs durch personell noch mehr ausgedünnte Fabrikhallen geistern, als „eingebundene“ Rädchen im
großen Hamsterrad, dem „cyber-physischen Produktionssystem“?
Betriebsräte fragen sich: Wenn das jetzt losgeht, wo steht da
eigentlich unser Betrieb? Dazu gibt das Tagesseminar erste
Antworten.
Überblick über die Themen Industrie 4.0 und Arbeit 4.0, Standortbestimmung des eigenen Betriebes und Kennenlernen von Handlungsmöglichkeiten der Interessensvertretung.
Tagesseminare | 35
Aktuelles Arbeitsrecht – Aktuelle Rechtsprechung im Individualarbeitsrecht und
im Betriebsverfassungsrecht
Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die
sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer
kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich durch
die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen Neuerungen
zu berücksichtigen sind?
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht in Hamm, Peter
Schmidt, stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des europäischen Gerichtshofs vor und erläutert in verständlicher Form deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche
Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit.
Da die Aktualität der Themen im Vordergrund dieses
Seminars steht, werden die konkreten Seminarschwerpunkte
mit einer Einzelausschreibung gesondert bekannt gegeben.
❚ Überblick zu Industrie 4.0: Internetgestützte Produktion
und Logistik
❚ Wie kann ich als Betriebsrat erkennen, wo unser Betrieb
hier steht?
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Interessensvertretung
26.03.2015
Duisburg, Yachtclub Duisburg
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159713-073
10.06.2015
12.11.2015
Duisburg, Duisburger Yachtclub
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159722-073
Duisburg, Yachtclub Duisburg
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159714-073
36 |
| 37
Informatives
38 | Ansprechpartnerinnen bei der IG Metall Duisburg-Dinslaken
Ansprechpartnerinnen bei der
IG Metall Duisburg-Dinslaken
IG Metall Duisburg-Dinslaken
Stapeltor 17 – 19
47051 Duisburg
Bildungssekretärin Duisburg-Dinslaken
Petra Ahl
Tel.: 0203-2828-230
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen zur Anmeldung:
Heike Kraus
Tel.: 0203-2828-245
Fax: 0203-2828-200
E-Mail: [email protected]
Die Seminarprofis | 39
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Ahmet Özkan
Kompetenz
Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-271
DER GEWERKSCHAFTEN
40 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten
Arbeitskreis der IG Metall Duisburg-Dinslaken | 41
Kenan Ilhan, PEAG Personal GmbH
Sabrina Jaeger, IGM Duisburg-Dinslaken
Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren
und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung,
weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung in Duisburg-Dinslaken aus
der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und
Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den
Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit
und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.
Dirk Kasper, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied Vertrauenskörper
Thomas Kennel, IGM Duisburg-Dinslaken
Gerda Klara, Rentnerin
Volker Kotnig, IGM Duisburg-Dinslaken
Frank Lang, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Stellvertretender Leiter der Schwerbehindertenvertretung
Dieter Lieske, IGM Duisburg-Dinslaken
Heinz-Georg Mesaros, PEAG Personal GmbH
Wilfried Müller, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied des Betriebsrates, VK-Leiter
Tekin Nasikkol, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied des Betriebsrates, Mitglied der Vertrauenskörperleitung
Benjamin Pankow, IGM Duisburg-Dinslaken
Manfred Rhau, Rentner
Angelika Schacht-Wilhelmi, in Altersteilzeit
Ralf Schröder, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH,
Mitglied des Betriebsrates
Die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung
der IG Metall Duisburg-Dinslaken:
Petra Ahl, IGM Duisburg-Dinslaken
Ünsal Baser, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH,
Mitglied des Betriebsrates
Otto Brzosa, Rentner
Friedhelm Dunkel, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH,
Mitglied der Vertrauenskörperleitung
Horst Gawlik, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied des Betriebsrates, Mitglied der Vertrauenskörperleitung
Wilhelm Germuth, Rentner,
Uwe Holtsteger, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH,
Mitglied der Vertrauenskörperleitung
Nina Schwan, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied des Betriebsrates
Heinz-Wolfgang Sowa, Rentner
Markus Thiemann, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied der Vertrauenskörperleitung
Christian Tißen, Jugendsekretär IGM Duisburg-Dinslaken
Andreas Werner, IGM Duisburg-Dinslaken
Klaus Wittig, ThyssenKrupp Steel Europe AG Werk Hamborn,
Mitglied des Betriebsrates
42 |
Seminardurchführung | 43
Wer
Seminardurchführung
hat im Betrieb die Hosen an?
Die Verantwortung
fürSeminardaten
Planung und Durchführung
Neue
Texte und neue
folgen noch! der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Ahmet Özkan
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten
sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40
BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX
vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB–IX)
und
Jugendund Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
23.
25.
Januar
2013
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Geldern, Hotel Seepark
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei)
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
zzgl.
Unterkunft/Verpflegung
ca. 349,- Euro zzgl. USt.
Lösung
zu finden.
Seminarnummer: D8-136901-125
44 | Ratgeber Freistellungen
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 45
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 49)
Weiterführende Literatur/Links:
❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
46 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 47
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 43
Siehe Seite 43
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
48 | Notizen
Vorgehen bei Streitigkeiten | 49
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
......................................................................................................
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
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Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
......................................................................................................
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
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Musterschreiben | 51
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
52 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 53
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum
Hotel Burg Wegberg
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
[email protected]
www.igmetall-sprockhoevel.de
Burgstrasse 8
41844 Wegberg
Tel.: 02434 9822-0
Fax: 02434 9822222
[email protected]
www.burg-wegberg.de
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitzeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,
Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in
waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind
kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Burghotel Pass
Burgplatz 1
46354 Oeding
Tel.: 02862 5830
Fax: 02862 58370
www.burghotel-pass.de
[email protected]
Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst
der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum
und eine Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegen-heit zur
Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu
Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung.
Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet
Mitten im Herzen des liebenswerten Städtchens Wegberg liegen Hotel &
Restaurant Burg Wegberg sowie Forum Wegberg – die eine altehrwürdig
und von historischem Interesse, das andere neu erbaut und von innovativer
Bedeutung. Das vielfältige Raumangebot in Burg und Forum ist geeignet
für Festlichkeiten und Veranstaltungen jeglicher Art. Egal ob Hochzeiten
oder Geburtstage, Tagungen, Ausstellungen, Teambuildings oder Events,
unsere Mitarbeiter stellen sich ganz auf Ihre Wünsche ein. Wie groß Ihre
Veranstaltung auch sein mag, sprechen Sie uns an und lassen sich Ihre
Möglichkeiten in unseren Häusern aufzeigen.
Hotel Restaurant Esser
Von-Agris-Straße 43
41844 Wegberg-Kipshoven
Tel.: 02161 5862-0
Fax: 02161 5708 54
[email protected]
www.hotel-esser.de
Das Seminarhotel bietet alles für geschäftliche Veranstaltungen. Die ruhige
Lage und die gemütliche Atmosphäre des Hauses laden ein zum Verweilen
in stilvoller Wohnkultur und modern eingerichteten Zimmern mit allem
Komfort. Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, TV, Telefon-/Internetanschluss und Mini-Bar ausgestattet. Zur Entspannung und Erholung
stehen einige Lockerungs- und Fitnessgeräte, eine Kegelbahn, Sauna,
Dampfbad und Sonnenbank zur Verfügung.
54 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 55
Hotel Restaurant
Straelener Hof
DGB-Tagungszentrum
Hattingen
Annastrasse 68
47638 Straelen
Tel.: 02834 91410
Fax: 02834 914147
Email: [email protected]
Am Homberg 44-50
45529 Hattingen
Tel.: 02324 595-111
Fax: 02324 508-499
www.hattingen.dgb-tagungszentren.de/
Tagungen oder Seminare, Vorstandssitzungen oder Produktpräsentationen – im Hotel Restaurant Straelener Hof sind Sie zu jedem Anlass und zu
jeder Jahreszeit gut aufgehoben. Anspruchsvolle Ausstattung, moderne
und professionelle Technik und engagierte Mitarbeiter sorgen dafür, dass
Sie sich in unserem Haus auf das Wesentliche konzentrieren können!
Brauhaus Mattlerhof
Duisburg
Wehofer Straße 42
47169 Duisburg
Tel.: 0203 57937035
[email protected]
www.brauhaus-mattlerhof.com
Das Waldstück des Mattlerhofs, im 13. und 14. Jahrhundert Sitz des
Edelherrengeschlechts der Mattelare, wurde ab 1979 zu einer modernen
Freizeitanlage umgestaltet. Die Niederrhein-Thermen mit ihren Thermalsolbädern und den Saunen verspricht Erholung und Entspannung pur und
erinnert mit der Saline an ein Kurbad. 15 km Wanderwege durchziehen
die ausgedehnten Parkanlagen, in deren Zentrum das Brauhaus Mattlerhof liegt. Mit seinem riesigen Biergarten, der rustikalen Schankstube, Räumen und Sälen für Feste und Feiern, aber auch für Seminare, Tagungen
und Kongresse, lädt es seine Gäste zum Verweilen ein. Schlemmer und
Genießer erleben in unserem Restaurant gelebte Gastlichkeit auf höchstem Niveau. Und wer‘s lieber deftiger mag, wird auf der Biergarten-Karte
sicher sein Leibgericht finden.
Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Unterhaltung wie z.B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum. Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit Schreibtisch,
Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen Tagungsbedingungen
steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert keine Kantinenatmosphäre auf,
denn das Büffet – wahlweise auch vegetarisch – ist reichhaltig.
Duisburger Yacht-Club
Strohweg 4
47279 Duisburg
Tel.: 0203 726118
Fax: 0203 723994
Nach dem Segeln treffen sich die Mitglieder des Duisburger Yacht-Clubs
in der gemütlichen Bar oder im Sommer im großzügigen Biergarten mit
exklusivem Seeblick. Für größere Feiern steht ein Festsaal zur Verfügung.
Der Wirt bietet alles von Hausmannskost bis feiner Gourmetküche.
In unseren Räumen finden bis zu 100 Gäste Platz. Der Verein verfügt auch
über einen 90 Quadratmeter großen, teilbaren Seminarraum, der mit
modernster Technik ausgestattet ist.
56 | Tagungshäuser
| 57
Sport- und Tagungshotel
De Poort
Jahnstr. 6
47574 Goch
Tel.: 02823 960-0
Fax: 02823 960-333
www.dePoort.de
[email protected]
Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an
Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen.
Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand und
zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus.
Ein Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene
Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant mit
feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das
mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder
Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV.
58 | Notizen
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Seminaranmeldung | 59
Seminaranmeldung 2015
IG Metall
Duisburg-Dinslaken
Kopieren und faxen an
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ...............................................................................................
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Straße ..............................................................................................................
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PLZ, Ort ...........................................................................................................
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Telefon privat ....................................................................................................
Telefon berufl ich ..............................................................................................
E-Mail ..............................................................................................................
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Firma ................................................................................................................
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Seminartitel ......................................................................................................
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Seminartermin ..................................................................................................
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Seminarnummer ..............................................................................................
Beschlussfassung am ......................................................................................
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Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für
Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V.
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de
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Datum..................................... Unterschrift .....................................................