§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-271 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Bildungsregion Bochum-HerneWitten 42 wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Bildungsregion Bochum-HerneWitten 42 2015 wissen und bewegen 2015: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, „wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall Bildungsregion Bochum-Herne-Witten in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für Dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in deinem Betrieb begegnen, und Du erhältst die Möglichkeit, Dich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Bildungs-Arbeitskreis der Bildungsregion Bochum- Herne-Witten Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Eva Kerkemeier 1. Bevollmächtigte IG Metall Bochum-Herne Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V. Mathias Hillbrandt 1. Bevollmächtigter IG Metall Witten 4 | Inhalt Inhalt | 5 Seminare Grundlagenseminare für Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ........... 13 Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ............................................. 14 Entgelt und Leistung Informatives Jahresüberblick 2015 .............................................................. 26 Tagungshäuser ........................................................................ 30 Seminardurchführung .............................................................. 35 Ratgeber Freistellung ............................................................... 36 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 38 Vorgehen bei Streitigkeiten ....................................................... 41 era. kompakt ........................................................................... 16 Musterschreiben ...................................................................... 42 era. Leistungsbeurteilung ........................................................ 17 Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 44 Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 18 Die Anschrift der IG Metall vor Ort ............................................ 50 Gute Arbeit Arbeit- und Gesundheitsschutz (AuG I) ..................................... 20 Burn Out Burn Out erkennen – begrenzen – verhindern I ......................... 23 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Der Wirtschaftsausschuss ........................................................ 24 Der Wirtschaftsausschuss II ..................................................... 25 Seminaranmeldung .................................................................. 51 | 7 Seminare Maurice Eichler Vertrauenskörperleiter (VKL), Betriebsrat, Deutsche Edelstahlwerke GmbH, Witten Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit „Bildung und Bildungsarbeit - neben beteiligungsorientierter Gewerkschaftspolitik die Grundlage für aktive Ehrenamtliche; sei es in hochorganisierten Großunternehmen oder aber auch in Kleinbetrieben mit geringem Organisationsgrad. Wir Referentinnen und Referenten sind ebenso Multiplikatoren dieser Idee, wie die interessierten Kolleginnen und Kollegen direkt vor Ort. Gemeinsam die Möglichkeiten, die uns DGB-Bildungswerk NRW und IG Metall in Hinblick auf Weiterbildung anbieten, zu nutzen, das ist letztlich das angestrebte Ziel. Glück auf!” 8 | Grundlagenseminare für Betriebsräte Hinweise zu den Grundlagenseminaren BR I und BR II Einsteigerseminare für neue Betriebsräte Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte zu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Aber … es ist nur ein Einstieg. Aufgrund eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“ und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu einer kleinen Reihe zusammengefasst. Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch die Kombination der drei Seminare für euch die Möglichkeit ergibt, die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten. Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9 BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und auch die außerbetriebliche Konfliktregelung werden behandelt und ihre Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit beleuchtet. Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 13. 10 | Grundlagenseminare für Betriebsräte Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. z z z z Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen z Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen z Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: y § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats y §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds y § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit y § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten y §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere 23.03. – 27.03.2015 Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159581-041 08.06. – 12.06.2015 Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159583-041 09.11. – 13.11.2015 Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159585-041 12 | BR-kompakt Grundlagenseminare für Betriebsräte | 13 BR kompakt Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ** *** *** Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gem. §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. z Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten z Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen z Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung z Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff BetrVG z Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats z Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung z Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 21.09. – 25.09.2015 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159584-041 14 | von profis für profis 2015 Grundlagenseminare für Betriebsräte | 15 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60-64; § 70 BetrVG) z Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) z Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) z Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) z Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) z Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96-98 BetrVG) z Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66-68 BetrVG) Seminare 2015 ExpertInnenwissen zur Gest altung der Arbeitswelt en Gemeinsam weiterbild ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen IG Metall Witten 29.03. – 02.04.2015 Köln, Jugendherberge Köln-Riehl-City Hostel Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 440,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159580-041 IG Metall Bochum-Herne 07.04. – 10.04.2015 Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159582-041 16 | Entgelt und Leistung Entgelt und Leistung | 17 era. kompakt era. Leistungsbeurteilung Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten liegen. z Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung und die Beteiligung des Betriebsrats z Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era. z Arbeitsaufgabenbeschreibungen z Niveaubeispiele z Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen z Kostenneutralität z Überschreiter/Unterschreiter z Anpassungsfonds z Überleitungsvorschriften im Überblick z Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung z Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen z Beanstandungen und Reklamationsverfahren z Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens z Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen im Betrieb z Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung 20.04. – 24.04.2015 02.09. – 04.09.2015 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159586-041 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159587-041 18 | Entgelt und Leistung Fit für den Vorsitz | 19 Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Dieses Grundlagenseminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. z Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik z Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems z Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts z Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats z Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung z Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden z Möglichkeiten der Leistungsregulation Fit für den Vorsitz! Seminare 2015 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2015 Entgeltgestaltung I zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. 15.06. – 19.06.2015 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 475,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-155216-137 (Termin der Bildungsregion Dortmund-Unna) DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 20 | Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Gefährdungs- und Belastungssituationen an den Arbeitsplätzen werden analysiert. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften werden ausführlich bearbeitet. z Aufgaben, Rolle und Funktion des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) z Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten z Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und anderer betrieblicher Interessenvertreter im Arbeitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG) z Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung z Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Gremienseminare für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit Gemeinsam besser werden Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will, eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte. Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen. Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept. Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar. Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien. Kosten: Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot. Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte Dauer: Nach Bedarf und Absprache DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star 14.09. – 18.09.2015 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-155221-137 (Termin der Bildungsregion Dortmund-Unna) Anfragen, Beratung und Planung: Ahmet Özkan Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de DER GEWERKSCHAFTEN Burn Out | 23 Burn Out erkennen – begrenzen – verhindern I Michael Müller Betriebsrat Adam Opel AG, Bochum Gute Betriebsratsarbeit braucht Weiterbildung „Als Betriebsrat wird man nicht geboren. Um gute Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen leisten zu können, braucht man fundierte Kenntnisse. Dabei helfen die Seminare des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsam mit der IG Metall.“ Im Seminar werden Kenntnisse des Phänomens Burn Out (ausbrennen – ausgebrannt sein) und seiner Ursachen vermittelt. Grundlegende Begriffsklärungen und mögliche Ursachen im Betrieb werden im Seminar erläutert. Aufgaben des Arbeitgebers aus seiner Fürsorgepflicht heraus und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung zur möglichst präventiven Vermeidung von Burn Out im Betrieb werden anhand von Beispielen aus der Praxis ausführlich im Seminar bearbeitet. Dabei werden die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen erörtert. Burn Out und seine Ursachen z Das Phänomen Burn Out: Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten z Mögliche Auslöser und Belastungsfaktoren z Ursachen in der Arbeitsorganisation Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte z Beteiligungsrechte gemäß BetrVG erkennen, wahrnehmen und durchsetzen z Berücksichtigung der EU-Richtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG z Organisatorische und betriebliche Formen der Auseinandersetzung mit der Gefahr des Burn Out z Burn Out erkennen, verhindern, mit betroffenen KollegInnen umgehen z Maßnahmen zur Prävention z Best practice zum Umgang mit psychischen Belastungen und Burn Out 02.12. – 04.12.2015 Hennef, Euro Park Hotel Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-156966-124 (Termin der IGM Verwaltungsstelle Düsseldorf-Neuss) 24 | Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | 25 Der Wirtschaftsausschuss Der Wirtschaftsausschuss II Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Aufbauend auf dem Grundlagenseminar „der Wirtschaftsausschuss“ vermittelt dieses Seminar vertiefende Kenntnisse für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Die TeilnehmerInnen werden durch dieses Seminar befähigt, die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens zu analysieren. Es werden unterschiedliche Managementansätze gemeinsam diskutiert und deren Wirkung auf die betriebliche Situation erläutert. Handlungsalternativen und Durchsetzungsmöglichkeiten werden vorgestellt um sie in vorhandene oder entstehende Strategien des Betriebsrates einbinden zu können. z Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (WA) z Organisation des WA: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG) z Unterrichtung in wirtschaftl. Angelegenheiten nach § 106 BetrVG z Entscheidungsprozesse in Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den WA z Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung z Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des WA, arbeitsorientierte Kennzahlen z Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 –110 BetrVG) z Durchsetzung der Rechte des Wirtschaftsausschusses gemäß BetrVG z Kapitalflussrechnung, Controlling, Unternehmensplanung z Diskussion und Analyse „moderner“ Managementstrategien und deren juristische Einordnung z Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung z Ablauf und Durchführung einer simulierten Bilanzanalyse z Juristische Handlungsnotwendigkeiten und -optionen aus den Analysen z Handlungsstrategien für den Wirtschaftsausschuss, den Betriebsrat und den Gesamtbetriebsrat 13.04. – 17.04.2015 05.10. – 09.10.2015 Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-156905-125 (Termin der IGM Verwaltungsstelle Krefeld) Willingen, Best Western Hotel Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 445,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-156910-125 (Termin der IGM Verwaltungsstelle Krefeld) 26 | Jahresüberblick 2015 Jahresüberblick 2015 | 27 Hier alle Seminare auf einen Blick. 1 2 3 Do Fr Sa So Mo Di 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Januar Weihnachtsferien Februar März BR I JAV BR II Osterferien So April Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa JAV BR II JAV BR II So Mo Di Mi Do Fr Sa Wirtschaftsausschuss AuG I So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Di Rhetorik era. I Osterferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mai Pfingstferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Juni So Mo Di Mi Do Fr BR I Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di So Rhetorik era. I Sommerferien Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Juli Sommerferien Sommerferien August Sommerferien September Do Fr Rhetorik era. I Di Mi Do AuG I Fr Sa Oktober So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Sa BR BR III So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo Wirtschaftsausschuss AuG I II Herbstferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do November Sa BR I So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Burn AuGOut I Dezember Weihnachtsferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016. | 29 Informatives Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 30 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 31 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hotel Haus Rasche Wilhelmstr. 1 59505 Bad Sassendorf Tel.: 02921 55501 Fax: 02921 55516 www.haus-rasche.de [email protected] Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. Best Western Hotel Willingen Briloner Str. 54 34508 Willingen Tel.: 05632 9690-0 Fax: 05632/9690-96 www. hotel-willinger-brauhaus.de Hotel Restaurant Esser Von-Agris-Straße 43 41844 Wegberg-Kipshoven Tel.: 02161 5862-0 Fax: 02161 5708 54 [email protected] www.hotel-esser.de Das Seminarhotel bietet alles für geschäftliche Veranstaltungen. Die ruhige Lage und die gemütliche Atmosphäre des Hauses laden ein zum Verweilen in stilvoller Wohnkultur und modern eingerichteten Zimmern mit allem Komfort. Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, TV, Telefon-/Internetanschluss und Mini-Bar ausgestattet. Zur Entspannung und Erholung stehen einige Lockerungs- und Fitnessgeräte, eine Kegelbahn, Sauna, Dampfbad und Sonnenbank zur Verfügung. Das Best Western Hotel Willingen liegt eingebettet in eine der schönsten Mittelgebirgslandschaften des Hochsauerlandes. Mit vielen Cafés, Bars, Restaurants und Geschäften lädt der beschauliche Ort zum Genießen und Flanieren ein. Ausstattung der Zimmer mit: Bad bzw. Dusche/WC, Fön, Sat/TV, Radio, Durchwahltelefon, Zimmersafe, Schreibtisch, Modem- oder ISDN-Anschluss. Außerdem Hotelbar/Tagesbar "Rendezvous", Restaurant Waldecker Stube, Biergarten/ Sommerterrasse, Sauna, Solarium und Fit-ness, Liegewiese, Lift. In der Nähe befindet sich das Stammhaus Willinger Brauhaus. Bequem sind zu erreichen die vielfältigen Freizeiteinrichtungen in und um Willingen mit Glasbläserei, Kletterhalle, Kabinenseilbahn auf den Ettelsberg, Mühlenkopfschanze u.v.m. 32 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 33 Sport- und Tagungshotel de Poort Jugendherberge Köln-Riehl-City Hostel Jahnstraße 6 47574 Goch Tel.: 02823 960-0 Fax: 02823 960-333 www.dePoort.de [email protected] City-Hostel An der Schanz 14 50735 Köln Tel.: 0221 976513-0 Fax: 0221 761555 Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen. Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus ein Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV. Hotel Restaurant Clemens-August Burgstr. 54-58 59387 Ascheberg-Davensberg Tel.: 02593 604-0 Fax: 02593 604-178 www.hotel-clemens-august.de [email protected] Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV. Das Haus, das vor allem mit seiner tollen Lage direkt in den Rheinauen punktet, ist bei allen Gruppen beliebt – schließlich übernachten Sie hier umweltfreundlich, zentral und dabei günstig. Egal ob Wochenendausflug, Familienurlaub, actionreiche Klassenfahrt oder produktive Tagung – hier fühlen sich seit 30 Jahren unterschiedliche Gäste aus dem In- und Ausland wohl. Seit der Renovierung im Frühjahr 2011 erstrahlt das City-Hostel in neuem Glanz. Die neuen oder modernisierten Zimmer, viele mit einem einzigartigen Blick auf den Rhein, überzeugen mit einer komfortablen Ausstattung. Die schicken Speiseräume und die hauseigene Bar, in der auch Sportevents übertragen werden, sind echte Schmuckstücke geworden. Dank der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien ist das Haus in Köln- Riehl zudem ein Vorbild energieoptimierter Bauweise. Euro Park Hotel Hennef Reutherstrasse 1 a-c 53773 Hennef Tel.: 02242 876-0 Fax: 02242 8761-99 www.euro-park-hotel.de [email protected] Das 4* EURO PARK HOTEL bietet 78 Gästezimmer der Kategorien Standard-, Business-, und Komfort, davon 2 behindertengerecht gestaltete Gästezimmer. Alle Zimmer sind ausgestattet mit TV, Telefon, W-LAN, Dusche/WC, Schreibtisch, Sessel und Föhn. Stadt – Land – Fluss Diese drei Begriffe charakterisieren Hennef in seinem Kontrast zwischen der jungen modernen Stadt und seinen über 90 Dörfern in einer alten Kulturlandschaft zu Füßen von Siebengebirge, Bergischem Land und Westerwald. Seminardurchführung | 35 Willkommen DGB-Bildungswerk NRW e.V. Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in den Händen von Ahmet Özkan. in 0 Sekunden geht es weiter Kosten Besucht uns doch öfter! Ihr interessiert euch für ein bestimmtes Seminar, möchtet einen Termin buchen, braucht Rat zur Freistellung oder sucht eine/n AnsprechpartnerIn? Dann: www.dgb-bildungswerk-nrw.de! Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App (im „Play Store“ bzw. „App Store“ bzw. „Windows Phone Store“ herunterzuladen) seid ihr gleich bei uns, wann und wo immer ihr wollt. Trotz all der schönen Technik: Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 36 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: z Betriebsverfassungsgesetz z Allgemeines Arbeitsrecht z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 37 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) z Anbieter z Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 41) Weiterführende Literatur/Links: y www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 38 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 39 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 35 Siehe Seite 35 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 41 40 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Ahmet Özkan Martina Lüder Jürgen Reusch Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-271 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 42 | Musterschreiben Musterschreiben | 43 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 44 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung in Bochum-Herne und Witten aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein. Ulrich Borchers ehem. Betriebsratsvorsitzender, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH Jörg Butterweck Betriebsratsvorsitzender, Heinrich Geissler GmbH Maurice Eichler Vertrauenskörperleiter (VKL), Betriebsrat, Deutsche Edelstahlwerke GmbH Unsere Referentinnen und Referenten | 45 Harald Jacob Betriebsrat, Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH Axel Meier Betriebsrat, Metalsa Automotive GmbH Michael Müller Betriebsrat, Adam Opel AG Annette Schnoor ehem. Betriebsrätin, Siemens AG Richard Stanek Betriebsratsvorsitzender, novero GmbH 46 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten | 47 Dirk Stüter Betriebsratsvorsitzender, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH Franz Armbruster Ehem. Betriebsrat, vom Hagen Detlef Tarn Betriebsratsvorsitzender, Jahnel-Kestermann Getriebewerke GmbH Detlef Böhm Ehem. Betriebsrat, Adam Opel AG Winfried Wozniak ehem. Betriebsrat, Adam Opel AG Reiner Riedel Ehem. Betriebsrat, Adam Opel AG 48 | Notizen Notizen | 49 ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Seminaranmeldung | 51 50 | Anschriften Die Anschriften der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IG Metall Bochum-Herne Büro Bochum Andrea Jans Alleestr. 80 44793 Bochum Tel.: 0234 96446-29 Fax: 0234 96446-10 Büro Herne Martina Huber Schulstr. 24 44623 Herne Tel.: 02323 14638-13 Fax: 02323 14638-25 [email protected] www.bochum-herne.igmetall.de Seminaranmeldung 2015 IG Metall Bochum-Herne, Witten Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ............................................................................................... Straße .............................................................................................................. PLZ, Ort ........................................................................................................... Telefon privat .................................................................................................... Telefon berufl ich .............................................................................................. E-Mail .............................................................................................................. IG Metall Witten Lars Beez Hans-Böckler-Str. 12 58455 Witten Tel.: 02302 28129-16 Fax: 02302 28129-22 [email protected] www.igmetall-witten.de Firma ................................................................................................................ Seminartitel ...................................................................................................... Seminartermin .................................................................................................. Seminarnummer .............................................................................................. Beschlussfassung am ...................................................................................... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de Datum..................................... Unterschrift .....................................................
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