wissen und bewegen - der Servicegesellschaft mbH für Mitglieder

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-271
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 3 star
Bildungsregion
Bochum-HerneWitten
42
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
Bildungsregion
Bochum-HerneWitten
42
2015
wissen und
bewegen 2015:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
„wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere
Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG
Metall Bildungsregion Bochum-Herne-Witten in Kooperation
mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder
für Dich anbietet.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent
angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an
erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht
allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die
praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu
erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen
und Kollegen im Betrieb bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf
Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch
jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen,
die Dir in deinem Betrieb begegnen, und Du erhältst die Möglichkeit, Dich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen.
Bildungs-Arbeitskreis der Bildungsregion Bochum- Herne-Witten
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und
haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange
Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns
unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht
in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns,
gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Eva Kerkemeier
1. Bevollmächtigte
IG Metall Bochum-Herne
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Mathias Hillbrandt
1. Bevollmächtigter
IG Metall Witten
4 | Inhalt
Inhalt | 5
Seminare
Grundlagenseminare für Betriebsräte
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ........... 13
Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I) ............................................. 14
Entgelt und Leistung
Informatives
Jahresüberblick 2015 .............................................................. 26
Tagungshäuser ........................................................................ 30
Seminardurchführung .............................................................. 35
Ratgeber Freistellung ............................................................... 36
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 38
Vorgehen bei Streitigkeiten ....................................................... 41
era. kompakt ........................................................................... 16
Musterschreiben ...................................................................... 42
era. Leistungsbeurteilung ........................................................ 17
Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 44
Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 18
Die Anschrift der IG Metall vor Ort ............................................ 50
Gute Arbeit
Arbeit- und Gesundheitsschutz (AuG I) ..................................... 20
Burn Out
Burn Out erkennen – begrenzen – verhindern I ......................... 23
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Der Wirtschaftsausschuss ........................................................ 24
Der Wirtschaftsausschuss II ..................................................... 25
Seminaranmeldung .................................................................. 51
| 7
Seminare
Maurice Eichler
Vertrauenskörperleiter (VKL), Betriebsrat,
Deutsche Edelstahlwerke GmbH, Witten
Praxiswissen für die
Betriebsratsarbeit
„Bildung und Bildungsarbeit - neben beteiligungsorientierter Gewerkschaftspolitik die Grundlage für
aktive Ehrenamtliche; sei es in hochorganisierten
Großunternehmen oder aber auch in Kleinbetrieben
mit geringem Organisationsgrad. Wir Referentinnen
und Referenten sind ebenso Multiplikatoren dieser
Idee, wie die interessierten Kolleginnen und Kollegen direkt vor Ort. Gemeinsam die Möglichkeiten,
die uns DGB-Bildungswerk NRW und IG Metall in
Hinblick auf Weiterbildung anbieten, zu nutzen,
das ist letztlich das angestrebte Ziel. Glück auf!”
8 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
Hinweise zu den Grundlagenseminaren
BR I und BR II
Einsteigerseminare für neue Betriebsräte
Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte
zu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare
Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des
Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach
dem Betriebsverfassungsgesetz.
Aber … es ist nur ein Einstieg.
Aufgrund eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen
Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für
Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“
und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu
einer kleinen Reihe zusammengefasst.
Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen
sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch
die Kombination der drei Seminare für euch die Möglichkeit ergibt,
die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten.
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9
BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von
Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und auch die außerbetriebliche Konfliktregelung werden behandelt und ihre Konsequenzen
für die Betriebsratsarbeit beleuchtet.
Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 13.
10 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite
und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen
der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
behandelt.
z
z
z
z
Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten
Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der
ArbeitnehmerInnen
z Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
z Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz:
y § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
y §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
y § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
y § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
y §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw.
Einstellungen/Kündigungen und andere
23.03. – 27.03.2015
Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159581-041
08.06. – 12.06.2015
Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159583-041
09.11. – 13.11.2015
Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159585-041
12 | BR-kompakt
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 13
BR kompakt
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II)
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
**
***
***
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
gem. §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
z Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten
z Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
Maßnahmen
z Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung
z Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff
BetrVG
z Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
z Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und
Gesetzgebung
z Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren
**
Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
***
***
***
* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
21.09. – 25.09.2015
Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 505,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159584-041
14 | von profis für profis
2015
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 15
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der
Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach
dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste
Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet.
z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
(§§ 60-64; § 70 BetrVG)
z Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
z Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
z Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
z Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
z Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher
Bildungsmaßnahmen (§§ 96-98 BetrVG)
z Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66-68 BetrVG)
Seminare 2015
ExpertInnenwissen zur Gest
altung der Arbeitswelt
en
Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
IG Metall Witten
29.03. – 02.04.2015
Köln, Jugendherberge Köln-Riehl-City Hostel
Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 440,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159580-041
IG Metall Bochum-Herne
07.04. – 10.04.2015
Sprockhövel, IGM Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159582-041
16 | Entgelt und Leistung
Entgelt und Leistung | 17
era. kompakt
era. Leistungsbeurteilung
Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile
eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben
zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und
Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in
denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern
favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der
tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt
auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten
liegen.
z Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung
und die Beteiligung des Betriebsrats
z Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era.
z Arbeitsaufgabenbeschreibungen
z Niveaubeispiele
z Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen
z Kostenneutralität
z Überschreiter/Unterschreiter
z Anpassungsfonds
z Überleitungsvorschriften im Überblick
z Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung
z Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen
z Beanstandungen und Reklamationsverfahren
z Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens
z Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen
im Betrieb
z Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im
Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung
20.04. – 24.04.2015
02.09. – 04.09.2015
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159586-041
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159587-041
18 | Entgelt und Leistung
Fit für den Vorsitz | 19
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der
Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen
Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen.
Dieses Grundlagenseminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von
Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor
diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer
Gegenstand der Diskussion.
z Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik
z Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des
Tarifvertragssystems
z Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
z Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
z Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung
z Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze
und Entgeltmethoden
z Möglichkeiten der Leistungsregulation
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2015
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2015
Entgeltgestaltung I
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
15.06. – 19.06.2015
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 475,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-155216-137
(Termin der Bildungsregion Dortmund-Unna)
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
20 | Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
Gefährdungs- und Belastungssituationen an den Arbeitsplätzen
werden analysiert. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften
werden ausführlich bearbeitet.
z Aufgaben, Rolle und Funktion des Betriebsrats nach dem
Betriebsverfassungsgesetz auf dem Gebiet des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
z Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
z Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats und anderer betrieblicher Interessenvertreter im
Arbeitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG)
z Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der
Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
z Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Gremienseminare für eine erfolgreiche
Betriebsratsarbeit
Gemeinsam besser werden
Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf
den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein
neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will,
eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte.
Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen
erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und
finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen.
Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir
entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept.
Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen
betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar.
Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der
Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien.
Kosten:
Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot.
Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte
Dauer:
Nach Bedarf und Absprache
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star
14.09. – 18.09.2015
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-155221-137
(Termin der Bildungsregion Dortmund-Unna)
Anfragen, Beratung und Planung:
Ahmet Özkan
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
DER GEWERKSCHAFTEN
Burn Out | 23
Burn Out erkennen – begrenzen – verhindern I
Michael Müller
Betriebsrat Adam Opel AG,
Bochum
Gute Betriebsratsarbeit
braucht Weiterbildung
„Als Betriebsrat wird man nicht geboren. Um gute
Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen leisten zu
können, braucht man fundierte Kenntnisse. Dabei
helfen die Seminare des DGB-Bildungswerk NRW
gemeinsam mit der IG Metall.“
Im Seminar werden Kenntnisse des Phänomens Burn Out (ausbrennen – ausgebrannt sein) und seiner Ursachen vermittelt.
Grundlegende Begriffsklärungen und mögliche Ursachen im Betrieb werden im Seminar erläutert. Aufgaben des Arbeitgebers aus
seiner Fürsorgepflicht heraus und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung zur möglichst
präventiven Vermeidung von Burn Out im Betrieb werden anhand
von Beispielen aus der Praxis ausführlich im Seminar bearbeitet.
Dabei werden die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten
der betrieblichen Interessenvertretungen erörtert.
Burn Out und seine Ursachen
z Das Phänomen Burn Out: Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten
z Mögliche Auslöser und Belastungsfaktoren
z Ursachen in der Arbeitsorganisation Erarbeiten von
Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
z Beteiligungsrechte gemäß BetrVG erkennen, wahrnehmen und
durchsetzen
z Berücksichtigung der EU-Richtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG
z Organisatorische und betriebliche Formen der Auseinandersetzung mit der Gefahr des Burn Out
z Burn Out erkennen, verhindern, mit betroffenen KollegInnen
umgehen
z Maßnahmen zur Prävention
z Best practice zum Umgang mit psychischen Belastungen und
Burn Out
02.12. – 04.12.2015
Hennef, Euro Park Hotel
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-156966-124
(Termin der IGM Verwaltungsstelle Düsseldorf-Neuss)
24 | Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | 25
Der Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss II
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der
betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser
wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende
betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und
eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.
Aufbauend auf dem Grundlagenseminar „der Wirtschaftsausschuss“ vermittelt dieses Seminar vertiefende Kenntnisse für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Die TeilnehmerInnen werden
durch dieses Seminar befähigt, die wirtschaftliche Situation ihres
Unternehmens zu analysieren. Es werden unterschiedliche Managementansätze gemeinsam diskutiert und deren Wirkung auf die
betriebliche Situation erläutert. Handlungsalternativen und Durchsetzungsmöglichkeiten werden vorgestellt um sie in vorhandene
oder entstehende Strategien des Betriebsrates einbinden zu können.
z Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (WA)
z Organisation des WA: Grundlinien einer Geschäftsordnung,
Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG)
z Unterrichtung in wirtschaftl. Angelegenheiten nach § 106 BetrVG
z Entscheidungsprozesse in Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für
den WA
z Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
z Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des WA, arbeitsorientierte Kennzahlen
z Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109 –110 BetrVG)
z Durchsetzung der Rechte des Wirtschaftsausschusses
gemäß BetrVG
z Kapitalflussrechnung, Controlling, Unternehmensplanung
z Diskussion und Analyse „moderner“ Managementstrategien
und deren juristische Einordnung
z Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung
z Ablauf und Durchführung einer simulierten Bilanzanalyse
z Juristische Handlungsnotwendigkeiten und -optionen aus den
Analysen
z Handlungsstrategien für den Wirtschaftsausschuss, den
Betriebsrat und den Gesamtbetriebsrat
13.04. – 17.04.2015
05.10. – 09.10.2015
Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-156905-125
(Termin der IGM Verwaltungsstelle Krefeld)
Willingen, Best Western Hotel
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 445,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-156910-125
(Termin der IGM Verwaltungsstelle Krefeld)
26 | Jahresüberblick 2015
Jahresüberblick 2015 | 27
Hier alle Seminare auf einen Blick.
1
2
3
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Januar
Weihnachtsferien
Februar
März
BR I
JAV
BR II
Osterferien
So
April
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
JAV
BR II
JAV
BR II
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Wirtschaftsausschuss
AuG I
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Di
Rhetorik
era. I
Osterferien
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Mai
Pfingstferien
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Juni
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
BR I
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
So
Rhetorik
era. I
Sommerferien
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Juli
Sommerferien
Sommerferien
August
Sommerferien
September
Do
Fr
Rhetorik
era. I
Di
Mi
Do
AuG I
Fr
Sa
Oktober
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Fr
Sa
So
Sa
BR
BR III
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Fr
Sa
So
Mo
Wirtschaftsausschuss
AuG I
II
Herbstferien
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
November
Sa
BR I
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Burn
AuGOut
I
Dezember
Weihnachtsferien
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016.
| 29
Informatives
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir
informieren gern dazu ...
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
30 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 31
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum,
Sprockhövel
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf
vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio,
TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes
in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte
sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Hotel Haus Rasche
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf
Tel.: 02921 55501
Fax: 02921 55516
www.haus-rasche.de
[email protected]
Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am
Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant,
idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß
komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV.
Best Western
Hotel Willingen
Briloner Str. 54
34508 Willingen
Tel.: 05632 9690-0
Fax: 05632/9690-96
www. hotel-willinger-brauhaus.de
Hotel Restaurant Esser
Von-Agris-Straße 43
41844 Wegberg-Kipshoven
Tel.: 02161 5862-0
Fax: 02161 5708 54
[email protected]
www.hotel-esser.de
Das Seminarhotel bietet alles für geschäftliche Veranstaltungen.
Die ruhige Lage und die gemütliche Atmosphäre des Hauses laden ein
zum Verweilen in stilvoller Wohnkultur und modern eingerichteten Zimmern mit allem Komfort. Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, TV,
Telefon-/Internetanschluss und Mini-Bar ausgestattet. Zur Entspannung
und Erholung stehen einige Lockerungs- und Fitnessgeräte, eine Kegelbahn, Sauna, Dampfbad und Sonnenbank zur Verfügung.
Das Best Western Hotel Willingen liegt eingebettet in eine der schönsten
Mittelgebirgslandschaften des Hochsauerlandes. Mit vielen Cafés, Bars,
Restaurants und Geschäften lädt der beschauliche Ort zum Genießen und
Flanieren ein. Ausstattung der Zimmer mit: Bad bzw. Dusche/WC, Fön,
Sat/TV, Radio, Durchwahltelefon, Zimmersafe, Schreibtisch, Modem- oder
ISDN-Anschluss. Außerdem Hotelbar/Tagesbar "Rendezvous", Restaurant Waldecker Stube, Biergarten/ Sommerterrasse, Sauna, Solarium und
Fit-ness, Liegewiese, Lift. In der Nähe befindet sich das Stammhaus Willinger Brauhaus. Bequem sind zu erreichen die vielfältigen Freizeiteinrichtungen in und um Willingen mit Glasbläserei, Kletterhalle, Kabinenseilbahn
auf den Ettelsberg, Mühlenkopfschanze u.v.m.
32 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 33
Sport- und Tagungshotel
de Poort
Jugendherberge
Köln-Riehl-City Hostel
Jahnstraße 6
47574 Goch
Tel.: 02823 960-0
Fax: 02823 960-333
www.dePoort.de
[email protected]
City-Hostel
An der Schanz 14
50735 Köln
Tel.: 0221 976513-0
Fax: 0221 761555
Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an
Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen.
Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand
und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus ein
Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene
Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote
stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant
mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das
mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder
Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV.
Hotel Restaurant
Clemens-August
Burgstr. 54-58
59387 Ascheberg-Davensberg
Tel.: 02593 604-0
Fax: 02593 604-178
www.hotel-clemens-august.de
[email protected]
Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im
Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und
4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt
sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden.
Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich
die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV.
Das Haus, das vor allem mit seiner tollen Lage direkt in den Rheinauen
punktet, ist bei allen Gruppen beliebt – schließlich übernachten Sie hier
umweltfreundlich, zentral und dabei günstig. Egal ob Wochenendausflug,
Familienurlaub, actionreiche Klassenfahrt oder produktive Tagung – hier
fühlen sich seit 30 Jahren unterschiedliche Gäste aus dem In- und Ausland wohl. Seit der Renovierung im Frühjahr 2011 erstrahlt das City-Hostel
in neuem Glanz. Die neuen oder modernisierten Zimmer, viele mit einem
einzigartigen Blick auf den Rhein, überzeugen mit einer komfortablen Ausstattung. Die schicken Speiseräume und die hauseigene Bar, in der auch
Sportevents übertragen werden, sind echte Schmuckstücke geworden.
Dank der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien ist
das Haus in Köln- Riehl zudem ein Vorbild energieoptimierter Bauweise.
Euro Park Hotel Hennef
Reutherstrasse 1 a-c
53773 Hennef
Tel.: 02242 876-0
Fax: 02242 8761-99
www.euro-park-hotel.de
[email protected]
Das 4* EURO PARK HOTEL bietet 78 Gästezimmer der Kategorien
Standard-, Business-, und Komfort, davon 2 behindertengerecht gestaltete Gästezimmer. Alle Zimmer sind ausgestattet mit TV, Telefon, W-LAN,
Dusche/WC, Schreibtisch, Sessel und Föhn. Stadt – Land – Fluss
Diese drei Begriffe charakterisieren Hennef in seinem Kontrast zwischen
der jungen modernen Stadt und seinen über 90 Dörfern in einer alten
Kulturlandschaft zu Füßen von Siebengebirge, Bergischem Land und
Westerwald.
Seminardurchführung | 35
Willkommen
DGB-Bildungswerk NRW
e.V.
Seminardurchführung
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in den Händen von Ahmet
Özkan.
in 0 Sekunden geht es
weiter
Kosten
Besucht uns doch öfter!
Ihr interessiert euch für ein bestimmtes
Seminar, möchtet einen Termin buchen,
braucht Rat zur Freistellung oder sucht
eine/n AnsprechpartnerIn?
Dann: www.dgb-bildungswerk-nrw.de!
Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App
(im „Play Store“ bzw. „App Store“ bzw.
„Windows Phone Store“ herunterzuladen)
seid ihr gleich bei uns, wann und wo immer
ihr wollt.
Trotz all der schönen Technik: Wir freuen
uns auch über Anrufe und stehen gerne
persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten
sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40
BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX
vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
36 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
z Betriebsverfassungsgesetz
z Allgemeines Arbeitsrecht
z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 37
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
z Anbieter
z Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 41)
Weiterführende Literatur/Links:
y www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
38 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 39
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 35
Siehe Seite 35
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 41
40 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Ahmet Özkan
Martina Lüder
Jürgen Reusch
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-271
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
42 | Musterschreiben
Musterschreiben | 43
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
44 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren
und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie
die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung in Bochum-Herne und Witten
aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den
Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit
und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.
Ulrich Borchers
ehem. Betriebsratsvorsitzender,
Doncasters Precision Castings Bochum
GmbH
Jörg Butterweck
Betriebsratsvorsitzender,
Heinrich Geissler GmbH
Maurice Eichler
Vertrauenskörperleiter (VKL),
Betriebsrat,
Deutsche Edelstahlwerke GmbH
Unsere Referentinnen und Referenten | 45
Harald Jacob
Betriebsrat,
Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und
Eisengießerei GmbH
Axel Meier
Betriebsrat,
Metalsa Automotive GmbH
Michael Müller
Betriebsrat,
Adam Opel AG
Annette Schnoor
ehem. Betriebsrätin,
Siemens AG
Richard Stanek
Betriebsratsvorsitzender,
novero GmbH
46 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten | 47
Dirk Stüter
Betriebsratsvorsitzender,
Doncasters Precision Castings
Bochum GmbH
Franz Armbruster
Ehem. Betriebsrat,
vom Hagen
Detlef Tarn
Betriebsratsvorsitzender,
Jahnel-Kestermann Getriebewerke GmbH
Detlef Böhm
Ehem. Betriebsrat,
Adam Opel AG
Winfried Wozniak
ehem. Betriebsrat,
Adam Opel AG
Reiner Riedel
Ehem. Betriebsrat,
Adam Opel AG
48 | Notizen
Notizen | 49
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
Seminaranmeldung | 51
50 | Anschriften
Die Anschriften der
IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort
IG Metall Bochum-Herne
Büro Bochum
Andrea Jans
Alleestr. 80
44793 Bochum
Tel.: 0234 96446-29
Fax: 0234 96446-10
Büro Herne
Martina Huber
Schulstr. 24
44623 Herne
Tel.: 02323 14638-13
Fax: 02323 14638-25
[email protected]
www.bochum-herne.igmetall.de
Seminaranmeldung 2015
IG Metall
Bochum-Herne, Witten
Kopieren und faxen an
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ...............................................................................................
Straße ..............................................................................................................
PLZ, Ort ...........................................................................................................
Telefon privat ....................................................................................................
Telefon berufl ich ..............................................................................................
E-Mail ..............................................................................................................
IG Metall Witten
Lars Beez
Hans-Böckler-Str. 12
58455 Witten
Tel.: 02302 28129-16
Fax: 02302 28129-22
[email protected]
www.igmetall-witten.de
Firma ................................................................................................................
Seminartitel ......................................................................................................
Seminartermin ..................................................................................................
Seminarnummer ..............................................................................................
Beschlussfassung am ......................................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für
Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V.
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Datum..................................... Unterschrift .....................................................