wissen und bewegen

§ 37 (6) BetrVG / § 96 (4) SGB IX
§ 20 (3) BetrVG / § 65 (1) BetrVG
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Zweigstelle Recklinghausen
Dorstener Straße 27a
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361 183873
Telefax: 02361 185829
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 3 star
Verwaltungsstellen
Mülheim/Ruhr
Essen
Oberhausen
42
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
Verwaltungsstellen
Mülheim/Ruhr
Essen
Oberhausen
42
2015
wissen und
bewegen 2015:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
„wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die
IG Metall Verwaltungsstellen Mülheim/Ruhr, Essen, Oberhausen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V.
auch dieses Jahr wieder für dich anbietet.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein
reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich
auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der
Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst du neben Antworten auf
Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch
jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die
Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus
anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und
haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns
unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch
nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen
wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Der eigentliche Zweck des Lernens
ist nicht das Wissen, sondern das Handeln.
Herbert Spencer,
Essays on Education… 1861
Volker Becker-Nühlen
IGM Mülheim/Ruhr
Alfons Rüther
IGM Essen
Jörg Schlüter
IGM Oberhausen
Elke Hülsmann
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
Inhalt | 5
Seminare
Grundlagen Betriebsräte
Tarifarbeit und Betriebspolitik
Hinweise zu den Grundlagenseminaren BR I und BR II ............. 8
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10
Personelle Einzelmaßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) .. 12
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 14
Einführung in die neue Amtszeit als Betriebsratsgremium ......... 17
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 20
Entgeltgestaltung im Betrieb I (EG I) ......................................... 38
Wirtschaftsausschuß ................................................................ 18
Qualifizierung im Betrieb / Berufliche Weiterbildung /TV Q ........ 35
Tarifliche Grundlagen mit Schwerpunkt Manteltarifverträge ...... 38
Mitbestimmung im Betrieb ohne Tarifbindung .......................... 39
Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 20
Burnout erkennen – begrenzen – verhindern ........................... 23
Suchtverhalten im Betrieb ........................................................ 25
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitbestimmung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ..................................................................... 44
Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz (JAV II) .......... 45
Schwerbehindertenvertretungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement ................................ 46
Teilhabepraxis I. Zentrale Aufgaben der SBV ............................ 48
Qualitätsansprüche an das BEM ............................................. 51
Informatives
Demographischer Wandel
Leistungen der Sozialversicherung ........................................... 26
Rentenreform 2014 ................................................................. 27
Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 1: Rente vor 67? ............. 28
Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 2:
Altersteilzeit (Gesetz und TV) .................................................... 30
Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 3:
Vertiefung zu Berechnungen ..................................................... 32
Entgelt und Leistung
Hinweise zur entgeltpolitischen Qualifizierung ........................... 36
Entgeltgestaltung im Betrieb I (EG I) ......................................... 40
era. im betrieblichen Alltag ....................................................... 41
era. Leistungsbeurteilung für Betriebsräte und
PaKo-Mitglieder ....................................................................... 42
era. kompakt ........................................................................... 45
Seminardurchführung ..............................................................
Tagungshäuser ........................................................................
Ratgeber Freistellung ...............................................................
Der Weg zur Teilnahme ............................................................
Musterschreiben.......................................................................
Unsere ReferentInnen ..............................................................
Anschriften der IG Metall vor Ort...............................................
Seminaranmeldung ..................................................................
51
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56
58
62
64
66
67
6 | DGB-Bildungswerk NRW im Internet
| 7
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Bismarckstraße 7777| 40210
Düsseldorf
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| 40210
Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-143 | Fax: 0211 17523-197
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0211 17523-188 | Fax: 0211 17523-261
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ist uns wichtig:
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Gemeinsam weiterbilden
Seminare
8 | Grundlagen Betriebsräte
Hinweise zu den Grundlagenseminaren
für Betriebsräte
Einsteigerseminare für neue Betriebsräte
Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte zu
ermöglichen, ist der „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Er bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem
Betriebsverfassungsgesetz.
Aber … er ist nur ein Einstieg.
Aufgrund Eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“ und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu einer kleinen
Reihe zusammengefasst. Diese 3 Seminare werden immer vom
selben Referententeam betreut.
Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen
sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen
Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden.
Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 10 + 11
BR II: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von
Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen
bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen.
Erarbeitet werden die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats,
durch den Besuch beim Arbeitsgericht wird auch die außerbetriebliche Konfliktregelung behandelt und ihre Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit beleuchtet.
Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 12 + 13
BR II: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit
dem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungen im
Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungsstufen
bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle
werden erarbeitet.
Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 14 + 15
Grundlagen Betriebsräte | 9
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch
den Besuch der drei Seminare für Euch die Möglichkeit ergibt, die
ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren
aufzuarbeiten. In einigen Verwaltungsstellen sollen Reflektionstage
zusätzlich angeboten werden, um die Unterstützungsmöglichkeiten
durch die IGM zu verstärken.
Wie finde ich die zusammengehörenden BR I und BR II?
Auf den ersten Blick vielleicht nicht so einfach – deshalb hier ein
Einblick in unsere Planung.
Als Seminare gehören zusammen und sollten auch zusammen
gebucht werden:
Reihe A:
BR I
BR II PM
BR II Mb
04.05. – 08.05.2015
19.10. – 23.10.2015
22.02. – 26.02.2016
RE-150855-055
RE-150859-055
RE-160851-055
Reihe B:
BR I
BR II PM
BR II Mb
08.06. – 12.06.2015
23.11. – 27.11.2015
07.03. – 11.03.2016
RE-150856-055
RE-150860-055
RE-160852-055
Für diese Seminarreihen steht immer das gleiche Referenteam zur
Verfügung, sodass die Erfahrungen aus der Praxis der BR-Arbeit gut
aufgenommen und in der Seminarreihe bearbeitet werden können.
Wenn es so bei Euch nicht paßt – bitte anrufen!
Gremienschulungen
Mitbestimmung praktisch machen – der „Start in die neue
Amtszeit als BR-Gremium“
Während BR I und die beiden BR II einen inhaltlich geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten, haben die
Gremienschulungen zum „Einstieg in die neue Amtszeit als BR-Gremium“ genau dies auch zum Schwerpunkt: Welche Schwerpunkte
müssen in der gemeinsamen Arbeit gesetzt werden? Wie soll die
Arbeit auf die Schultern verteilt werden? Wie mache ich als Betriebsrat meine Arbeit praktisch richtig? Welche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber, welche eigenen Ziele, Ideen
und Initiativen sollen umgesetzt werden? Wie organisiere ich die
Arbeit im BR-Gremium am besten, damit auch wirklich viel für die
Beschäftigten dabei herumkommt?
Hinweise zu diesen Schulungen findet ihr auf der Seite 17
10 | Grundlagen Betriebsräte
Grundlagen Betriebsräte | 11
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der
Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen
Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
und andere
Wie finde ich die zusammengehörenden BR I und BR II?
Auf den ersten Blick vielleicht nicht so einfach – deshalb hier ein
Einblick in unsere Planung. Als kleine Reihen gehören zusammen:
Reihe A:
BR I
BR II PM
BR II Mb
04.05. – 08.05.2015
19.10. – 23.10.2015
22.02. – 26.02.2016
RE-150855-055
RE-150859-055
RE-160851-055
Reihe B:
BR I
BR II PM
BR II Mb
08.06. – 12.06.2015
23.11. – 27.11.2015
07.03. – 11.03.2016
RE-150856-055
RE-150860-055
RE-160852-055
Wenn es so bei Euch nicht paßt – bitte anrufen!
26.01. – 30.01.2015
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150854-055
Blockseminar Reihe A
04.05. – 08.05.2015
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150855-055
Blockseminar Reihe B
08.06. – 12.06.2015
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150856-055
07.09. – 11.09.2015
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150857-055
12 | Grundlagen Betriebsräte
Grundlagen Betriebsräte | 13
Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln (BR II)
Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und
der Betriebsratstätigkeit bei personellen Maßnahmen vermittelt.
Grundkenntnisse in Fällen von Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung und bei prekären Beschäftigungsverhältnissen sind für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich. Daher
steht die Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten und ihre Durchsetzung im Konfliktfall im Mittelpunkt des Seminars.
z Beteiligung der Interessenvertretung in personellen
Angelegenheiten
z Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
Maßnahmen
z Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
z
z
z
z
nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff.
BetrVG
Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren
22.06. – 26.06.2015
Wie finde ich die zusammengehörenden BR I und BR II?
Auf den ersten Blick vielleicht nicht so einfach – deshalb hier ein
Einblick in unsere Planung. Als kleine Reihen gehören zusammen:
Reihe A:
BR I
BR II PM
BR II Mb
04.05. – 08.05.2015
19.10. – 23.10.2015
22.02. – 26.02.2016
RE-150855-055
RE-150859-055
RE-160851-055
Reihe B:
BR I
BR II PM
BR II Mb
08.06. – 12.06.2015
23.11. – 27.11.2015
07.03. – 11.03.2016
RE-150856-055
RE-150860-055
RE-160852-055
Wenn es so bei Euch nicht paßt – bitte anrufen!
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150858-055
Blockseminar Reihe A
19.10. – 23.10.2015
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150859-055
Blockseminar Reihe B
23.11. – 27.11.2015
Ascheberg, Hotel Clemens August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150860-055
14 | Grundlagen Betriebsräte
Grundlagen Betriebsräte | 15
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)
In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem
Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten.
Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und
Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt.
z Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
z Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
Einigungsstellenverfahren
z Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache,
Betriebsvereinbarung
z Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
nach §§ 87 + 88 BetrVG
z Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
z Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG
z Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
Reihe Mülheim aus 2014
02.02. – 06.02.2015
Mülheim / R., Residenz Uhlenhorst
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) ohne Übernachtung
Seminarnummer: RE-150851-055
Reihe Oberhausen aus 2014
02.03. – 06.03.2015
Oberhausen, TZU Oberhausen
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) ohne Übernachtung
Seminarnummer: RE-150852-055
Reihe MEO aus 2014
23.03. – 27.03.2015
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150853-055
09.11. – 13.11.2015
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150861-055
Reihe A aus 2015
22.02. – 26.02.2016
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale ca. 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-160851-055
Reihe B aus 2015
07.03. – 11.03.2016
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale ca. 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-160852-055
16 | Fit für den Vorsitz
Gremienschulungen | 17
Mitbestimmung praktisch:
Einstieg in die neue Amtszeit
als Betriebsrats-Gremium
Gremiens
chulungen
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2015
, stellv
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2015
Das Seminar hat die effektive und zielgerichtete Bearbeitung von
betrieblichen Herausforderungen durch das BR-Gremium zum Ziel.
Effektive Planung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben und
eine strategische Planung der längerfristigen Aufgaben setzen eine
gute Organisation der Betriebsratsarbeit und dafür qualifizierte Betriebsräte voraus. Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfe müssen berücksichtigt und eine Arbeitsteilung im Gremium festgelegt
werden.
z Aufgaben und Herausforderungen für das Betriebsratsgremium:
❙ Planungen des Unternehmens und weiterhin anstehende
Aufgaben aus der zurückliegenden Amtszeit,
ertretende BR-Vorsitzend
e
❙ Interessenlagen und Problemfelder aus Sicht der Beschäftigten,
❙ Schwerpunkte und Ziele der einzelnen Betriebsratsmitglieder
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
z Zielfindung über Vorgehensweisen des Betriebsratsgremiums
❙ Prioritäten, Zuständigkeiten im Gremium,
❙ Zusammenarbeit der einzelnen BR-Mitglieder,
❙ Arbeit von Ausschüssen und Projektarbeit
❙ Beteiligungsorientierte Herangehensweisen zur Problemlösung
z Analyse der notwendigen Qualifikationen im Gremium und des
Einzelnen
❙ Ausbildungsstand der BR-Mitglieder:
❙ Grundlagenbildung,
❙ Aufgaben und Zuständigkeiten und dazu nötige Qualifikationen,
❙ Zukünftiger Qualifizierungsbedarf des Gremiums
z Unterstützung und Beratung
❙ Zusammenarbeit mit der IG Metall,
❙ Unterstützung durch externe Sachverständige,
❙ Anforderungen an Qualifizierungsangebote
Hinweis:
Die Gremienschulungen werden in enger Zusammenarbeit
und nach Rücksprache mit der jeweiligen betreuenden
IGM-Verwaltungsstelle und dem Betriebsrat aufgelegt.
Näheres dazu wie Inhalte, Ort, Zeit, Kosten, und Referenten
werden wir jeweils zeitnah durch spezielle Ausschreibungen
bekannt machen.
18 | Grundlagen Betriebsräte
Grundlagen Betriebsräte | 19
Der Wirtschaftsausschuss
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der
betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser
wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende
betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine eigene Einschätzung
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und eine Einführung
in das betriebliche Rechnungswesen.
z Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
z Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
z
z
z
z
z
Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung
(§§ 107 – 108 BetrVG)
Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach
§ 106 BetrVG
Entscheidungsprozesse in Unternehmen – externes und
internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen
für den Wirtschaftsausschuss
Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen
Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109 –110 BetrVG)
02.02. – 06.02.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 465,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150710-132
22.06. – 26.06.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 465,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150711-132
26.10. – 30.10.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 465,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150712-132
20 | Gute Arbeit
Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
z Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
z
z
z
z
Arbeitsschutzes
(§§ 80 – 82 BetrVG)
Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz
(§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG)
Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der
Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen
Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
26.01. – 30.01.2015
Sprockhövel, IGM Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150830-051
04.05. – 08.05.2015
Lünen, Ringhotel Am Stadtpark
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150831-051
31.08. – 04.09.2015
Hattingen, DGB Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 600,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150832-051
30.11. – 04.12.2015
Hattingen, DGB Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 600,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150833-051
| 21
22 | von profis für profis
Gute Arbeit | 23
2015
Burn Out erkennen – begrenzen – verhindern
z Burn Out und seine Ursachen
y Das Phänomen Burn Out: Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten
y Mögliche Auslöser und Belastungsfaktoren
y Ursachen in der Arbeitsorganisation
z Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
y Beteiligungsmöglichkeiten aus dem Arbeitsschutzgesetz (
Seminare 2015
ExpertInnenwissen zur Gest
Im Seminar werden Kenntnisse zu Burn Out (ausbrennen – ausgebrannt sein) und seinen Ursachen vermittelt. Grundlegende Begriffsklärungen werden vorgenommen und mögliche Ursachen im
Betrieb werden thematisiert. Aufgaben des Arbeitgebers aus seiner Fürsorgepflicht heraus und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung zur möglichst
präventiven Vermeidung von Burn Out im Betrieb werden anhand
von Beispielen aus der Praxis im Seminar behandelt. Die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen werden erarbeitet.
altung der Arbeitswelt
en
Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
insb. §§ 4 + 5 ArbSchG) und dem Betriebsverfassungsgesetz
(insb. § 87.1.7 und §§ 90 + 91 BetrVG)
y Beteiligungsmöglichkeiten aus der EU-Richtlinie Arbeitsschutz
89/391/EWG
y Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verhinderung von
Burn Out: Gestaltung der Arbeitsorganisation und Regulation
der Leistungsverausgabung
y Hilfestellungen zum Erkennen von Burn Out und zum Umgang
mit betroffenen KollegInnen
y Maßnahmen zur Prävention
y Best practice zum Umgang mit psychischen Belastungen und
Burn Out
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
15.04. – 17.04.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150834-051
02.11. – 04.11.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150835-051
24 | Betriebliche Gesundheitsförderung
Gute Arbeit | 25
Suchtverhalten im Betrieb
Suchtprävention als Aufgabe für die betriebliche
Interessenvertretung
Modulare Fortbildung:
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
bzw.
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem
DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest
Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden,
die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)”
zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt.
Das Seminar beschäftigt sich mit dem Einstieg in das Thema
Suchtprävention. Suchtprobleme haben gravierende Folgen: Die
Betroffenen sind häufig krank, die Qualität ihrer Arbeit nimmt ab
und die Unfallgefahr steigt. lm Seminar sollen Betriebsrat und
Schwerbehindertenvertretung für das Thema sensibilisiert und
Präventionsmöglichkeiten vorgestellt werden.
z Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol
z Überblick über betriebliche Analyseinstrumente der Ursachen
von Suchtverhalten
z Alkohol- und Suchtmittelabhängigkeit als Krankheit
z Einführung in rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol/
Suchtmittel im Betrieb
z Überblick über die Mitwirkungsrechte der lnteressenvertretung
Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung.
im Umgang mit Suchtkrankheiten und aus der Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers erwachsende Handlungsanforderungen
z Überblick über Möglichkeiten der Suchtprävention
z Überblick über die Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung
von Betriebsvereinbarungen
Sie wünschen weitere Informationen?
Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-261
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater
Qualität ist uns wichtig:
Wir sind EFQM – zertifiziert
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Ein Kooperationsprojekt mit:
09.03. – 10.03.2015
DER GEWERKSCHAFTEN
Gemeinsam weiterbilden
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 135,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150836-051
26 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Leistungen der Sozialversicherung.
Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-,
Arbeitslosengeld und Rente
Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen
Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden
Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen
geben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zu
geben, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche
haben. Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Beratung
erhalten die teilnehmenden Merkblätter, die die wichtigsten Hinweise zu den jeweiligen Themen enthalten und verschiedene Berechnungsprogramme
z Einführung in das Krankengeld: Überblick über Höhe und An-
Tarifarbeit und Betriebspolitik | 27
Rentenreform 2014 und Handlungsanforderungen im Betrieb
Ein Überblick über die aktuelle Rentenreform
Zum 01.07.2014 sind verschiedene Änderungen zur Rente und
zur Altersteilzeit in Kraft getreten. Die „Rente mit 63“ kann für einige Versicherte je nach Geburtsjahr Vorteile bringen. Bei bestehenden Vereinbarungen zum flexiblen Übergang mit Altersteilzeit oder
Arbeitslosigkeit und dem Erreichen von 45 Versicherungsjahren
werden diese Vorteile nicht immer erreicht. Z.T. sind nachträgliche
Änderungen an der Ausstiegsplanung notwendig. Für Änderungen
bei ATZ-Verträgen gibt es neue tarifliche Regelungen.
Hieraus ergeben sich neue Handlungsanforderungen für Betriebsräte bei der Beratung von Beschäftigten, bei der Personalplanung
und Beschäftigungssicherung, bei der Verhandlung von Nachteilsausgleichen und bei Vereinbarungen zur Altersteilzeit oder zum
Interessenausgleich mit Personalabbau.
spruchsdauer, anschließendes Arbeitslosengeld
z Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Höhe und
Bezugsdauer
z Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblick
über Höhe und Bezugsdauer, Berücksichtigung von Abfindungen
z Einführung in Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeutung
der Daten auf der Renteninformation
z Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressionsvorbehalt; Steuerklassenwahl
19.10.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150750-132
02.12.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150751-132
z Einführung in die „Rente mit 63“
z Überblick über Auswirkungen der Rentenreform bei
Altersteilzeit:
y Vorzeitige Beendigung laufender ATZ-Arbeitsverhältnisse
(§ 13 TV FlexÜ)
y Mögliche Nachteile für Beschäftigte mit Altersteilzeitregelungen
y Neuer Tarifvertrag zur Altersteilzeit
y Änderungsbedarf bei bestehenden Betriebsvereinbarungen zur
Altersteilzeit
z Überblick über mögliche Problemfälle bei Interessenausgleich
und Sozialplan mit Personalabbau: Änderungsbedarf bei
bestehenden und anstehenden Betriebsvereinbarungen
z Hinweise zur „Mütterrente“ und zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente
Näheres dazu wie Inhalte, Ort, Zeit, Kosten, und Referent
werden wir jeweils zeitnah durch spezielle Ausschreibungen
bekannt machen
28 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Tarifarbeit und Betriebspolitik | 29
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1
Rente – Was ist möglich vor 67?
In den letzten Jahren sind die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, durch die Rente mit 67, die Rente mit 63 und die
neuen Regelungen zur Altersteilzeit mehrfach verändert worden.
Dies erschwert die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden
Leistungen. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild
über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln,
um bei der Personalplanung und der Beratung der Beschäftigten
Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden.
z Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der
jeweiligen vorzeitigen und abschlagfreien Rentenbeginne
z Was hat sich seit 2014 verändert?
z Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
z Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit
z Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
z Praktische Berechnungsübungen zur Rentenbeginn und
Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen
z Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang
mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
z Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn
die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel)
mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen (z.B.
das anonymisierte jährliche doppelseitige Schreiben der
Deutschen Rentenversicherung) und das aktuelle Bruttojahresentgelt vorliegen.
09.02. – 11.02.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150752-132
28.10. – 30.10.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150753-132
30 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Tarifarbeit und Betriebspolitik | 31
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche
Regelungen?
Dieses Seminar behandelt die geltende Altersteilzeit mit den durch
die Rentenreform 2014 und die neuen Tarifverträge veränderten
Regelungen. Dadurch müssen bestehende Betriebsvereinbarungen überprüft und ggf. angepasst werden bzw. Verhandlungen zu
einer neuen Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Grundlegende Kenntnisse (z.B. zur Berechnung von Dauer und Lage der
Altersteilzeit und von Aufstockungsbeträgen) für Beratungsgespräche im Betrieb werden vermittelt und anhand excelbasierter
Programme erprobt.
z Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
der Altersteilzeit
z Was hat sich verändert seit 2014 verändert?
z Einführung in die Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit den individuellen Rentenbeginnen
z Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
z
z
z
z
Rentenbeiträge
Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Aufstockung
Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen auf die Aufstockung
Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit
Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn
die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel)
mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen
vorliegen.
22.04. – 24.04.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150754-132
17.06. – 19.06.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150755-132
26.08. – 28.08.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150756-132
32 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 3
Praktische Übungen zu Berechnung und Beratungsfällen
im Betrieb
Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente und
Altersteilzeit, wie sie in den Modulen I+II zum Ausstieg aus dem
Erwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar werden Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berechnungen (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, dem
Altersteilzeitentgelt und der Aufstockung) mithilfe excelbasierter
Programme durchgeführt mit dem Ziel mögliche Alternativen erkennen, aufzeigen und berechnen zu können.
z Mögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von
Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit
z Einfluss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit,
Arbeitslosigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe
z Berechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeit
z Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente,
Altersteilzeitentgelt und Aufstockung
z Vergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt und
dem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen
z (Schwierige) Beratungssituationen im Betrieb
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn
die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel)
mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen
vorliegen.
Berufliche Weiterbildung zu teuer?
Mit ESF-Förderung bis zu 500 € sparen!
Berufsbegleitend studieren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas Neues beginnen: lebenslanges Lernen für den
Beruf ist so vielfältig wie die Menschen, die sich weiterbilden wollen.
Doch Qualität hat ihren Preis: Darum fördert der Europäische Sozialfonds über die Bildungsprämie und den neuen Bildungsscheck
Fachkräfte NRW Kurs- und Prüfungskosten beruflicher Weiterbildungen* mit Zuschüssen von 50% der Lehrgangskosten, bzw. maximal
500 €.
Neben abhängig Beschäftigten können auch Selbstständige, Berufsrückkehrende und sogar kleine und mittelständische Unternehmen von
den Förderungen profitieren.
Wir beraten gerne darüber, welche Fördermöglichkeit in Betracht
kommt. Wir bitten zu beachten, dass eine Beratung vor Rechnungslegung und Kursbeginn erfolgen muss.
Beratung: Bea Buske
[email protected]
Telefon 02361 90638-12
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star
11.11. – 12.11.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 135,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150757-132
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
DER GEWERKSCHAFTEN
* Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Arbeitgeber finanziert werden müssen, sind nicht förderfähig.
34 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Willkommen
DGB-Bildungswerk NRW
e.V.
Qualifizierung im Betrieb
Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen und
Möglichkeiten ihrer betrieblichen Umsetzung
Betriebliche Veränderungen führen zu veränderten Anforderungen
an die Beschäftigten, die sich anpassen, verändern, weiterentwickeln
und weiterbilden (müssen). Das Seminar bearbeitet die vielfältigen
Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Bildung im Betrieb.
Neben den Möglichkeiten der Umsetzung der einschlägigen Tarifverträge werden auch die staatlich geförderten Projekte zur Unterstützung besonders förderungswürdiger Zielgruppen vorgestellt
und in Hinsicht auf ihre betriebliche Umsetzungsmöglichkeit bearbeitet.
z Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentwicklung und beruflicher Weiterbildung: Beteiligungsrechte des
BR nach §§ 96 – 98 BetrVG: Berufsbildung: Förderung, Einrichtungen und Maßnahmen, Durchführung von Bildungsmaßnahmen; Beteiligungsrechte des BR nach §§ 92 ff BetrVG: Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Ausschreibung,
Beurteilungsgrundsätze, Auswahlrichtlinien
z Überblick über die tarifliche Förderung der beruflichen Weiterbildung: TV Qualifizierung und Ansatzpunkte in anderen Tarifverträgen; Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; Gestaltungshinweise zur Umsetzung des TV Q; unterstützende
Materialien der IGM: Selbst-Check
z Förderung der beruflichen Weiterbildung durch staatliche
Programme und Hinweise zu ihrer betrieblichen Nutzung:
„Bildungs-Schecks“ in NRW; Innerbetriebliche Lernbegleiter
Näheres dazu wie Ort, Zeit, Kosten, und Referent werden
wir jeweils zeitnah durch spezielle Ausschreibungen bekannt
machen.
in 0 Sekunden geht es
weiter
Besucht uns doch öfter!
Ihr interessiert euch für ein bestimmtes
Seminar, möchtet einen Termin buchen,
braucht Rat zur Freistellung oder sucht
eine/n AnsprechpartnerIn?
Dann: www.dgb-bildungswerk-nrw.de!
Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App
(im „Play Store“ bzw. „App Store“ bzw.
„Windows Phone Store“ herunterzuladen)
seid ihr gleich bei uns, wann und wo immer
ihr wollt.
Trotz all der schönen Technik: Wir freuen
uns auch über Anrufe und stehen gerne
persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
36 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Hinweis zur entgeltpolitischen Qualifizierung
Die Qualifizierung im Bereich Entgelt und Leistung besteht aus
verschiedenen Bausteinen, die nach Kenntnisstand oder betrieblicher Situation besucht werden sollten.
Die Bausteine, die Grundlagen für alle anderen Seminare legen,
sind die beiden Seminare: „Tarifliche Grundlagen“ und „Entgeltgestaltung I (EG I)“. Der Baustein Tarifliche Grundlagen behandelt vor allem Fragen aus dem Bereich des Manteltarifvertrags
(bspw. Urlaub, Arbeitszeit usw.), der Baustein Entgeltgestaltung I
befasst sich im engeren Sinne mit grundlegenden Entgeltfragen
(wie tariflichen Regelungen zu Eingruppierung, Akkord, Prämie,
Zulagen usw.).
Der Baustein „era. – Vorbereitung“, der die Fragen der Vorgehensweisen im Betrieb, der Absicherung und Heranführung der
Personen an das neue Entgelt, die Frage der betrieblichen
Kostenneutralität und des Werkzeugkastens zur Kostenkompensation bearbeitet, bietet sich als Gremienschulung für den jeweils
mit der Vorbereitung und Einführung beschäftigten Betrieb und
Betriebsrat an.
Der Baustein „era. im betrieblichen Alltag“ befasst sich mit den
Veränderungen nach der Einführung, mit Veränderungen der
Arbeitsaufgaben, der Anforderungen, der Arbeitszuschnitte und
Arbeitsinhalte. Behandelt werden die unterschiedlichen Möglichkeiten des Betriebsrats zur Überwachung und Überprüfung der
Eingruppierung und die verschiedenen Verfahrensweisen im
Streitfall.
Tarifarbeit und Betriebspolitik | 37
Der Baustein „era. Leistungsbeurteilung für Betriebsräte und
Mitglieder Paritätischer Kommissionen“ behandelt die neuen
Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung. Er wendet sich an
Betriebsräte aus Unternehmen in denen bereits era. eingeführt
wurde und in denen Beurteilungen durchgeführt werden (sollen).
Es werden die tarifkonformen Verfahrensweisen und Methoden
der Leistungsbeurteilung vorgestellt, aber auch Fehlerquellen für
falsche Beurteilungen und Hilfestellungen zu Reklamationen und
Beanstandungen bearbeitet. Grundlegende era.-Kenntnisse
werden dabei vorausgesetzt.
Der Baustein „era. Kompakt” bietet vor allem für Betriebsräte
aus dem Bereich der Metall- und Elektroindustirie NRW einen
kompakten Überblick über die Regelungsbereiche des
Entgeltrahmenabkommens.
Der Baustein „Mitbestimmung im Betrieb ohne Tarifvertrag”
wendet sich an Betriebsräte, in deren Betrieben kein (Flächenoder Anerkennungs-) Tarifvertrag gilt, so dass Regelungsgegenstände, die üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt werden,
nun unter ihre betriebliche Mitbestimmungsbefugnis fallen (können).
38 | Tarifarbeit und Betriebspolitik
Tarifarbeit und Betriebspolitik | 39
Tarifliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Mitbestimmung im Betrieb ohne Tarifvertrag
Überblick und Einführung
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für
Betriebsräte in Betrieben ohne Tarifbindung
Das Seminar vermittelt einen grundsätzlichen Überblick über die
Wirkung von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis und ihre
Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit. Anhand insbesondere der manteltarifvertraglichen Regelungen werden die Rahmenbedingungen und betrieblichen Handlungsspielräume der Betriebsräte herausgearbeitet und thematisiert. Die verschiedenen
Aufgaben der Betriebsräte – von der Überwachung der Umsetzung bis zur betrieblichen Ausgestaltung tariflicher Normen – werden vor dem Hintergrund der verschiedenen betrieblichen Ausgangssituationen bearbeitet.
Für Betriebsräte in Betrieben ohne Tarifbindung gibt es viele Besonderheiten, die Betriebsratsarbeit zu gestalten. Die Regelungen
des Tarifvertrages fehlen möglicherweise ganz, werden nur einzelvertraglich vereinbart oder "leben" durch betriebliche Übung. Die
Herausforderungen an die Arbeit der Betriebsräte und die Gestaltungsmöglichkeiten durch die fehlende Regelungsdichte des Tarifvertrages werden in dem Seminar bearbeitet.
z Überblick über die Regelungsebenen Gesetz –Tarifvertrag –
z Regelungsbefugnisse der Betriebsräte bei fehlendem
Betriebsvereinbarung:
y Regelungsgegenstände von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
y Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von
Tarifverträgen
y Unterschiede in der Regelungsqualität zwischen Gesetz und
Tarifvertrag
z Überblick über die Arten von Tarifverträgen:
y Entgelt-Tarifverträge
y EntgeltRahmenAbkommen (era.)
y Mantel-Tarifvertrag (EMTV)
y weitere Tarifverträge wie TV Entgeltsicherung,
TV Langzeitkonten, TV Qualifizierung usw.
z Tarifverträge im betrieblichen Alltag:
y Umsetzung von Tarifverträgen in die betriebliche Praxis
y Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen
y Mindeststandards und betriebliches Niveau
y Öffnungsklauseln, betriebliche Handlungsspielräume
y Gestaltungsaufträge für Betriebsräte
z Tarifautonomie und Betriebsverfassung: Regelungskompetenzen auf der betrieblichen Ebene
Tarifvertrag
z Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume für
Betriebsräte bei bestehender Tarifbindung
z Grundsätze und Regelungsbedingungen im Tarifvertrag
z Durchsetzungsstrategien zur Erreichung eines Tarifvertrages,
zur Herstellung einer Tarifbindung für den Betrieb
26.08. – 28.08.2015
12.03. – 13.03.2015
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150843-051
Sassendorf, Haus Rasche
Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 135,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150874-055
40 | Entgelt und Leistung
Entgelt und Leistung | 41
Entgeltgestaltung I (EG I)
era. im betrieblichen Alltag
Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und
Leistungsregulierung. Im Mittelpunkt des Seminares stehen die
tariflichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre
betrieblichen Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen: des Betriebsrats, der Mitglieder der Entgeltkommissionen oder der paritätischen Kommissionen.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in
denen era. bereits eingeführt wurde. Das Seminar befasst sich mit
der Behandlung von Veränderungen bei den Arbeitsaufgaben und
ihren möglichen Folgewirkungen auf Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats, die sich aus der Regelung
der Einführung nach § 99 BetrVG oder nach § 7 era. ETV ergeben, werden behandelt.
z Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgeltz
z
z
z
und Leistungsbedingungen gestaltet ?
Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungsgesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden
Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission
bei der Eingruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen
Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates / der Paritätischen Kommission bei
leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungsbeurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglichkeit
z Überwachungs- und Überprüfungsauftrag des Betriebsrats
nach der Einführung des era., insbesondere in Bezug auf
Arbeitsaufgabenbewertung und Eingruppierung
z Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsverfahren nach den
unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der era. Einführung
z Betrieblicher Werkzeugkasten zur Kostenkompensation und
Umgang mit dem era.-Anpassungsfonds bei abgeschlossenen/
veränderten Eingruppierungen
z Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen bei Veränderungen von Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben im Betrieb:
Arbeitsneubewertung und Eingruppierungsüberprüfung in der
paritätischen Kommission bzw. im Betriebsrat / Entgeltausschuß
23.02. – 27.02.2015
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150840-051
15.06. – 19.06.2015
22.04. – 24.04.2015
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150841-051
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150846-051
16.11. – 20.11.2015
23.09. – 25.09.2015
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150842-051
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150847-051
42 | Entgelt und Leistung
era. Leistungsbeurteilung für Betriebsräte
und PaKo-Mitglieder
Im Seminar werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Möglichkeiten der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb. Damit die
Teilnehmenden Betroffene unterstützen können, werden Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten behandelt. Fehlerquellen der Beurteilung – systematischer, methodischer und
persönlicher Art – bilden deshalb einen Schwerpunkt der Berabeitung. Gestaltungsmöglichkeiten des BR und der PaKo werden herausgearbeitet.
z Verfahren bei der Leistungsbeurteilung: Beurteilung des
Leistungsverhaltens bezogen auf die Arbeitsaufgabe;
Beurteilungsmerkmale, Stufen und ihre Anwendung
z Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften
z Beanstandungen und Reklamationsverfahren: Fehlerquellen
und Beanstandungsgründe systematischer, methodischer und
persönlicher Art
z Eckpunkte ergänzender Betriebsvereinbarungen: zur Regelung
des Beurteilungsverfahrens; zur Arbeit in der paritätischen Kommission
Entgelt und Leistung | 43
era. Kompakt
Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile
eingeführt. Aber die neu gewählten Betriebsräte müssen sich
trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80
BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen. Das Seminar vermittelt
notwendige Kenntnisse und Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.
z Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung
und die Beteiligung des Betriebsrats nach era.
z Grundlagen zum Verfahren der Eingruppierung der Beschäftigten nach era.
z Arbeitsaufgabenbeschreibungen und Niveaubeispiele
z Einführung in die Regelungen zu Akkord, Prämie und
Zielvereinbarungen im era.
09.02. – 11.02.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150740-132
11.06. – 13.06.2015
06.05. – 08.05.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150741-132
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150844-051
02.11. – 04.11.2015
11.11. – 13.11.2015
Münster, Hotel Münnich
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150742-132
Oeding,Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150845-051
44 | Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der
Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugendund Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse
thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet.
❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG)
❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
(§§ 72, 73 BetrVG)
❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher
Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)
Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 45
Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Hauptaufgabenfelder der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV II)
Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im
Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche
beispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbilder oder mit Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse
über das Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf,
über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen.
Zudem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV praktisch gestaltet werden kann.
z Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag
z
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Termin der IGM VST Mülheim/R. und Oberhausen
07.05. – 10.05.2015
z
(§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG); Eignung von Ausbildungsstätte
und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit
(§§ 8 – 21 JArbSchG). Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22 – 27 JArbSchG). Überwachungsaufgaben und
Beteiligungsrechte der JAV.
Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen
(§§ 5 – 6 ArbZG). Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG).
Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und der Jugend- und
Auszubildendenvertretung in der Praxis
Zusammenarbeit zwischen örtlichen JAVen und der GesamtJAV in der Praxis
Sprockhövel, IGM Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 499,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150875-055
Termin der IGM VST Essen
07.05. – 10.05.2015
09.08. – 13.08.2015
Sprockhövel, IGM Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 499,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150876-055
Schliersee, IGM Jugendbildungszentrum
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150877-055
46 | Schwerbehindertenvertretungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
in der Praxis.
Schwerbehindertenvertretungen | 47
Qualitätsansprüche an das Betriebliche
Eingliederungsmanagement
Vom Gesetz zur Betriebsvereinbarung
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt
steht das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Regelung durch Betriebsvereinbarung. Praktische Lösungshinweise werden durch den Besuch des Berufsförderungswerkes
unterstützt und vorgestellt.
z Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten des § 84 SGB IX Prä-
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vention: Gesetzliche Vorgaben, Regelungsabsprache oder
Betriebsvereinbarung, Zuständigkeiten in der Interessenvertretung: BR, GBR oder KBR
Hilfestellungen für die Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Muster-BV für die betriebliche Umsetzung,
Anpassungsbedarf bei vorhandenen betrieblichen Regelungen
Entwicklung von betriebsspezifischen Betriebsvereinbarungen
zum BEM: Praktische Ausgestaltung nach den betrieblichen
Ausgangsbedingungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement aus Sicht der Berufsgenossenschaft mit Besuch der BG: BEM und Arbeitsunfall/
Unfallhelfer / Wiedereingliederung / Musterarbeitsplätze zum
BEM
Vermeidung von Berufsunfähigkeit: Aufgaben und Ziele der
Berufsförderungswerke, Zusammenarbeit Betrieb, Rentenversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit (Reha-Bereich);
Besuch eines Berufsförderungswerkes
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, in deren Betrieben die ersten Schritte im BEM
gemacht wurden und die bereits über erste Erfahrungen in der
praktischen Arbeit mit BEM gesammelt haben. Es werden die
Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung zum BEM für
die betriebliche Praxis herausgearbeitet. Neben den Möglichkeiten
der Zusammenarbeit mit externen Partnern wird im Seminar der
Blick auf das betriebliche Gesundheitsmanagement gerichtet und
damit auf die Frage, wie das BEM darin eingearbeitet werden
kann, damit es gewachsenen Qualitätsansprüchen im Sinne der
Beschäftigten genügen kann.
z Ziele, Aufbau und Arbeit des BEM in der betrieblichen Praxis
z Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des BEM
z Anpassungsbedarf der betrieblichen Praxis aufgrund der
aktuellen Rechtsprechung
z Datenschutz und Schweigepflicht
z Qualitätsansprüche an das BEM aus Sicht der Betroffenen
z Zusammenwirken externer und interner Partner (mit Besuch
des BFW)
z Qualitätsansprüche an das BEM aus Sicht des betrieblichen
Gesundheitsmanagements
02.03. – 06.03.2015
19.10. – 23.10.2015
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150872-055
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150873-055
48 | Schwerbehindertenvertretungen
Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden
soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen an, die Grundkenntnisse für für ihre Arbeit als
Interessenvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind
auch Betriebs- und Personalräte, die sich für die Belange von
Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben,
Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt.
BR-kompakt | 49
BR kompakt
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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Die geschichtliche Entwicklung des SGB IX
Behinderung - Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der SBV
Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
Pflichten des Arbeitgebers
SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung
von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern
z Beschäftigung sichern und fördern
z Der besondere Kündigungsschutz
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
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26.01. – 30.01.2015
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: RE-150871-055
* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 + 11.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
Seminardurchführung | 51
Seminardurchführung
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Andreas Terhart.
Kosten
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir
informieren gern dazu ...
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten
sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40
BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX
vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
52 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 53
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum
Burghotel Pass
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Burgplatz 1,
46354 Oeding
Tel.: 02862 583-0
Fax: 02862 583-70
www.burghotel-pass.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio,
TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes
in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte
sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Hotel Restaurant
Clemens-August
Burgstr. 54-58,
59387 Ascheberg-Davensberg
Tel.: 02593 604-0,
Fax: 02593 604-178
www.hotel-clemens-august.de
[email protected]
Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein.
Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe
und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung
lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“
erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV.
Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst
der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre
zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine
Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder
per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet
Hotel Haus Rasche
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf
Tel.: 02921 55501
Fax: 02921 55516
www.haus-rasche.de
[email protected]
Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am
Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant,
idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß
komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV.
54 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 55
Hotel Münnich
Ringhotel Am Stadtpark
Heeremansweg 13,
48167 Münster
Tel.: 0251 6187-0,
Fax: 0251 6187-199
www.hotelmuennich.de
[email protected]
Kurt-Schumacher-Straße 43
44532 Lünen
Tel.: 02306 2010-0
Fax: 02306 2010-55
www.riepe.com/luenen
[email protected]
„Münsters Hotel mitten im Grünen“. Hotel Münnich liegt am Rande von
Münster mit kurzen Wegen ins Stadtzentrum, in die Altstadt oder zur neuen
Hafenmeile. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC.
Sämtliche Zimmer verfügen über Telefon und TV, Föhn, Minibar, Radio,
Fax- und Internetanschluss. Hotel Münnich bietet einen gemütlichen
Kaffee- und Biergarten, Bundeskegelbahnen, Sauna und Fahrradverleih.
Das Ringhotel Am Stadtpark in Lünen ist ein komfortables Konferenz- und
Wellnesshotel, im Stadtkern von Lünen an der Nahtstelle von Ruhrgebiet
und Münsterland gelegen, bietet es mit der Umgebung ein hohes Freizeit–
und Naherholungspotenzial. Der Fitness- und Wellnessbereich mit
Schwimmbad,Sauna und Dampfbad laden zur Nutzung bereit. Die Zimmer sind mit kostenfreiem Internet per W-LAN, Telefon, Kabel-TV, Radio,
Minibar, Safe und Haarfön ausgestattet.
Hotel Lindenhof
Raesfelder Str. 2
46325 Borken
Tel.: 02861 925-0
Fax: 02861 63430
www.lindenhof-borken.de
[email protected]
Direkt am Zentrum von Borken gelegen gehört das Hotel Lindenhof schon
seit der Jahrhundertwende zum Stadtbild der einladenden Kreisstadt im
westlichen Münsterland. Die Einzelzimmer mit Dusche/Bad, WC, Telefon,
Radio, Minibar und Schreibtisch bieten modernen, zeitgemäßen Komfort.
Helle, freundliche Tagungsräume sind mit ausgefeilter Tagungstechnik
ausgestattet. Neben der Schänke, Bar und der Bundeskegelbahn im
Haus bieten sich Freizeitmöglichkeiten ganz in der Nähe wie Bowling,
Squash und Tennis. Im nahe gelegenen Erlebnisbad Aquarius befindet
sich eine große Saunalandschaft.
DGB-Tagungszentrum
Hattingen
Am Hornberg 44-50
45529 Hattingen
Tel.: 02324 595-111
Fax: 02324 508-499
www.hattingen.dgb-tagungszentren.de/
Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und
Unter-haltung wie z.B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum.
Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit
Schreibtisch, Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen
Tagungsbedingungen steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges
Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert
keine Kantinenatmosphäre auf, denn das Büffet – wahlweise auch
vegetarisch – ist reichhaltig.
56 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen.
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
z Betriebsverfassungsgesetz
z Allgemeines Arbeitsrecht
z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 57
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder
muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979
– 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und
will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden
Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt
„Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
z Anbieter
z Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 67).
Weiterführende Literatur/Links:
y www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
58 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 59
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 02361-183873)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 02361-183873)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 59
Hinweis:
Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 65 (1)
BetrVG.
Siehe Seite 59
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 61
60 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Andreas Terhart
Petra Schneider
Jürgen Reusch
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 02361 183873
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
62 | Musterschreiben
Musterschreiben | 63
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 (6) BetrVG / § 20 (3) BetrVG / § 65 (1) BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
q gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
q gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
q gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung gemäß § 96 (4) SGB IX
..................................................................................................
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
q gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
q gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
q gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
64 | Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten
... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen
aus der Praxis
... kennen die Region, sie kommen aus der Bildungsregion MEO
... sind ExpertInnen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen
Zu unseren ReferentInnen zählen beispielsweise:
Andrea Hennig,
BR bei Pintsch BAMAG, Dinslaken
Schwerpunkte BR I und Folgekurse
Peter Schumacher,
BR bei Signode, Dinslaken
Schwerpunkte era und SchwerbV
Heinrich Hellwig,
BR bei KTM, Essen
Schwerpunkte BR I und Folgekurse, era.
Heinz Westerwinter,
Mülheim
Schwerpunkte BR I und Folgekurse, era.
Helmut Brodrick,
BR bei MAN Diesel + Turbo SE, Oberhausen
Schwerpunkte BR I und Folgekurse,
Armin Dennert,
BR bei Norgren, Alpen
Schwerpunkt BR I
Mireille Bergendahl,
BR bei Hitachi Power Europe,
Schwerpunkte BR I und Folgekurse
Manfred Koch,
Mülheim
Schwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz
Referentinnen und Referenten | 65
Rolf Klabunde,
SBV bei Norgren, Alpen
Schwerpunkt SBV
Hans-Jürgen Luft,
MAN Diesel + Turbo, Oberhausen
Schwerpunkt SBV
Andrea Terlisten,
Essen
Schwerpunkt BR I und AN I
Helmut Mohr,
Dinslaken
Schwerpunkt era.
Jan-Martin Frericks,
BR bei MAN Diesel + Turbo SE, Oberhausen
Schwerpunkte BR I und Folgekurse, JAV
Tom Terlisten,
Essen
Schwerpunkte BR I und Folgekurse
Harald Götz,
BR bei Atlas Copco Construction Tools GmbH, Essen
Schwerpunkte BR I und Folgekurse
Andreas Schwarz
BR bei Salzgitter Mannesmann Grobblech, Mülheim
Schwerpunkte BR I und Folgekurse
Helge Umierski
BR bei ATOS, Essen
Schwerpunkte BR I und Folgekurse
Fritz Jansen
Oberhausen
Schwerpunkt BR I und Folgekurse
66 | Anschriften
Seminaranmeldung | 67
Die Anschriften der
IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort
IG Metall Mülheim/Ruhr
Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim/Ruhr
Tel.: 0208 30829-0
Fax: 0208 30829-29
E-Mail: [email protected]
www.muelheim.igmetall.de
Seminaranmeldung 2015
an
Bildungsregion MEO
Kopieren und faxen
W
NR
DGB-Bildungswerk
Fax: 02361 185829
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ........................................................................................
Straße .......................................................................................................
IG Metall Essen
Teichstr. 4 a, 45127 Essen
Tel.: 0201 82152-0
Fax: 0201 82152-50
E-Mail: [email protected]
www.essen.igmetall.de
PLZ, Ort ....................................................................................................
Telefon privat .............................................................................................
Telefon beruflich .........................................................................................
IG Metall Oberhausen
Friedrich-Karl-Str. 24, 46045 Oberhausen
Tel.: 0208 82333-0
Fax: 0208 82333-20
E-Mail: [email protected]
www.oberhausen.igmetall.de
E-Mail ........................................................................................................
Firma .........................................................................................................
Seminartitel ...............................................................................................
Seminartermin ...........................................................................................
Seminarnummer ........................................................................................
Beschlussfassung am ...............................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminarorganisation
sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des
DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Datum.................................... Unterschrift ..............................................