§ 37 (6) BetrVG / § 96 (4) SGB IX § 20 (3) BetrVG / § 65 (1) BetrVG DGB-Bildungswerk NRW e.V. Zweigstelle Recklinghausen Dorstener Straße 27a 45657 Recklinghausen Telefon: 02361 183873 Telefax: 02361 185829 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Verwaltungsstellen Mülheim/Ruhr Essen Oberhausen 42 wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Verwaltungsstellen Mülheim/Ruhr Essen Oberhausen 42 2015 wissen und bewegen 2015: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, „wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall Verwaltungsstellen Mülheim/Ruhr, Essen, Oberhausen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln. Herbert Spencer, Essays on Education… 1861 Volker Becker-Nühlen IGM Mülheim/Ruhr Alfons Rüther IGM Essen Jörg Schlüter IGM Oberhausen Elke Hülsmann DGB-Bildungswerk NRW e.V. 4 | Inhalt Inhalt | 5 Seminare Grundlagen Betriebsräte Tarifarbeit und Betriebspolitik Hinweise zu den Grundlagenseminaren BR I und BR II ............. 8 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10 Personelle Einzelmaßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) .. 12 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 14 Einführung in die neue Amtszeit als Betriebsratsgremium ......... 17 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 20 Entgeltgestaltung im Betrieb I (EG I) ......................................... 38 Wirtschaftsausschuß ................................................................ 18 Qualifizierung im Betrieb / Berufliche Weiterbildung /TV Q ........ 35 Tarifliche Grundlagen mit Schwerpunkt Manteltarifverträge ...... 38 Mitbestimmung im Betrieb ohne Tarifbindung .......................... 39 Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 20 Burnout erkennen – begrenzen – verhindern ........................... 23 Suchtverhalten im Betrieb ........................................................ 25 Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitbestimmung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ..................................................................... 44 Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz (JAV II) .......... 45 Schwerbehindertenvertretungen Betriebliches Eingliederungsmanagement ................................ 46 Teilhabepraxis I. Zentrale Aufgaben der SBV ............................ 48 Qualitätsansprüche an das BEM ............................................. 51 Informatives Demographischer Wandel Leistungen der Sozialversicherung ........................................... 26 Rentenreform 2014 ................................................................. 27 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 1: Rente vor 67? ............. 28 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 2: Altersteilzeit (Gesetz und TV) .................................................... 30 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 3: Vertiefung zu Berechnungen ..................................................... 32 Entgelt und Leistung Hinweise zur entgeltpolitischen Qualifizierung ........................... 36 Entgeltgestaltung im Betrieb I (EG I) ......................................... 40 era. im betrieblichen Alltag ....................................................... 41 era. Leistungsbeurteilung für Betriebsräte und PaKo-Mitglieder ....................................................................... 42 era. kompakt ........................................................................... 45 Seminardurchführung .............................................................. Tagungshäuser ........................................................................ Ratgeber Freistellung ............................................................... Der Weg zur Teilnahme ............................................................ Musterschreiben....................................................................... Unsere ReferentInnen .............................................................. Anschriften der IG Metall vor Ort............................................... Seminaranmeldung .................................................................. 51 52 56 58 62 64 66 67 6 | DGB-Bildungswerk NRW im Internet | 7 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bei uns können Sie auch surfen … Was wollen Sie über das DGB- Bildungswerk NRW wissen? Unsere Webseite gibt Ihnen die Antworten auf fast alle Fragen: >LSJOL:LTPUHYLNPI[LZ\UK^LSJOLZPZ[KHZ YPJO[PNLM YTPJO& >LYPZ[TLPU(UZWYLJOWHY[ULY\UK^LYPZ[KHZ DGB-Bildungswerk NRW? +PL(U[^VY[PZ[QL^LPSZU\YLPULU4V\ZLJSPJRLU[MLYU[ Außerdem können Sie alle Seminare direkt VUSPULI\JOLU<UZLYL0U[LYUL[HKYLZZLPZ[! www.dgb-bildungswerk-nrw.de DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 7777| 40210 Düsseldorf Bismarckstraße | 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-143 | Fax: 0211 17523-197 Tel.: 0211 17523-188 | Fax: 0211 17523-261 [email protected] [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Qualität ist uns wichtig: Recognised for Excellence Wir sind EFQM-zertifi ziert3 star Gemeinsam weiterbilden Seminare 8 | Grundlagen Betriebsräte Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte Einsteigerseminare für neue Betriebsräte Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte zu ermöglichen, ist der „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Er bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Aber … er ist nur ein Einstieg. Aufgrund Eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“ und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu einer kleinen Reihe zusammengefasst. Diese 3 Seminare werden immer vom selben Referententeam betreut. Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden. Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 10 + 11 BR II: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Erarbeitet werden die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, durch den Besuch beim Arbeitsgericht wird auch die außerbetriebliche Konfliktregelung behandelt und ihre Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit beleuchtet. Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 12 + 13 BR II: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit dem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 14 + 15 Grundlagen Betriebsräte | 9 Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch den Besuch der drei Seminare für Euch die Möglichkeit ergibt, die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten. In einigen Verwaltungsstellen sollen Reflektionstage zusätzlich angeboten werden, um die Unterstützungsmöglichkeiten durch die IGM zu verstärken. Wie finde ich die zusammengehörenden BR I und BR II? Auf den ersten Blick vielleicht nicht so einfach – deshalb hier ein Einblick in unsere Planung. Als Seminare gehören zusammen und sollten auch zusammen gebucht werden: Reihe A: BR I BR II PM BR II Mb 04.05. – 08.05.2015 19.10. – 23.10.2015 22.02. – 26.02.2016 RE-150855-055 RE-150859-055 RE-160851-055 Reihe B: BR I BR II PM BR II Mb 08.06. – 12.06.2015 23.11. – 27.11.2015 07.03. – 11.03.2016 RE-150856-055 RE-150860-055 RE-160852-055 Für diese Seminarreihen steht immer das gleiche Referenteam zur Verfügung, sodass die Erfahrungen aus der Praxis der BR-Arbeit gut aufgenommen und in der Seminarreihe bearbeitet werden können. Wenn es so bei Euch nicht paßt – bitte anrufen! Gremienschulungen Mitbestimmung praktisch machen – der „Start in die neue Amtszeit als BR-Gremium“ Während BR I und die beiden BR II einen inhaltlich geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten, haben die Gremienschulungen zum „Einstieg in die neue Amtszeit als BR-Gremium“ genau dies auch zum Schwerpunkt: Welche Schwerpunkte müssen in der gemeinsamen Arbeit gesetzt werden? Wie soll die Arbeit auf die Schultern verteilt werden? Wie mache ich als Betriebsrat meine Arbeit praktisch richtig? Welche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber, welche eigenen Ziele, Ideen und Initiativen sollen umgesetzt werden? Wie organisiere ich die Arbeit im BR-Gremium am besten, damit auch wirklich viel für die Beschäftigten dabei herumkommt? Hinweise zu diesen Schulungen findet ihr auf der Seite 17 10 | Grundlagen Betriebsräte Grundlagen Betriebsräte | 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten und andere Wie finde ich die zusammengehörenden BR I und BR II? Auf den ersten Blick vielleicht nicht so einfach – deshalb hier ein Einblick in unsere Planung. Als kleine Reihen gehören zusammen: Reihe A: BR I BR II PM BR II Mb 04.05. – 08.05.2015 19.10. – 23.10.2015 22.02. – 26.02.2016 RE-150855-055 RE-150859-055 RE-160851-055 Reihe B: BR I BR II PM BR II Mb 08.06. – 12.06.2015 23.11. – 27.11.2015 07.03. – 11.03.2016 RE-150856-055 RE-150860-055 RE-160852-055 Wenn es so bei Euch nicht paßt – bitte anrufen! 26.01. – 30.01.2015 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150854-055 Blockseminar Reihe A 04.05. – 08.05.2015 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150855-055 Blockseminar Reihe B 08.06. – 12.06.2015 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150856-055 07.09. – 11.09.2015 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150857-055 12 | Grundlagen Betriebsräte Grundlagen Betriebsräte | 13 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und der Betriebsratstätigkeit bei personellen Maßnahmen vermittelt. Grundkenntnisse in Fällen von Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung und bei prekären Beschäftigungsverhältnissen sind für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich. Daher steht die Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten und ihre Durchsetzung im Konfliktfall im Mittelpunkt des Seminars. z Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten z Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen z Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen z z z z nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren 22.06. – 26.06.2015 Wie finde ich die zusammengehörenden BR I und BR II? Auf den ersten Blick vielleicht nicht so einfach – deshalb hier ein Einblick in unsere Planung. Als kleine Reihen gehören zusammen: Reihe A: BR I BR II PM BR II Mb 04.05. – 08.05.2015 19.10. – 23.10.2015 22.02. – 26.02.2016 RE-150855-055 RE-150859-055 RE-160851-055 Reihe B: BR I BR II PM BR II Mb 08.06. – 12.06.2015 23.11. – 27.11.2015 07.03. – 11.03.2016 RE-150856-055 RE-150860-055 RE-160852-055 Wenn es so bei Euch nicht paßt – bitte anrufen! Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150858-055 Blockseminar Reihe A 19.10. – 23.10.2015 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150859-055 Blockseminar Reihe B 23.11. – 27.11.2015 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150860-055 14 | Grundlagen Betriebsräte Grundlagen Betriebsräte | 15 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. z Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte z Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren z Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung z Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG z Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG z Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG z Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Reihe Mülheim aus 2014 02.02. – 06.02.2015 Mülheim / R., Residenz Uhlenhorst Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) ohne Übernachtung Seminarnummer: RE-150851-055 Reihe Oberhausen aus 2014 02.03. – 06.03.2015 Oberhausen, TZU Oberhausen Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) ohne Übernachtung Seminarnummer: RE-150852-055 Reihe MEO aus 2014 23.03. – 27.03.2015 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150853-055 09.11. – 13.11.2015 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150861-055 Reihe A aus 2015 22.02. – 26.02.2016 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale ca. 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-160851-055 Reihe B aus 2015 07.03. – 11.03.2016 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale ca. 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-160852-055 16 | Fit für den Vorsitz Gremienschulungen | 17 Mitbestimmung praktisch: Einstieg in die neue Amtszeit als Betriebsrats-Gremium Gremiens chulungen Fit für den Vorsitz! Seminare 2015 , stellv Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2015 Das Seminar hat die effektive und zielgerichtete Bearbeitung von betrieblichen Herausforderungen durch das BR-Gremium zum Ziel. Effektive Planung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben und eine strategische Planung der längerfristigen Aufgaben setzen eine gute Organisation der Betriebsratsarbeit und dafür qualifizierte Betriebsräte voraus. Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfe müssen berücksichtigt und eine Arbeitsteilung im Gremium festgelegt werden. z Aufgaben und Herausforderungen für das Betriebsratsgremium: ❙ Planungen des Unternehmens und weiterhin anstehende Aufgaben aus der zurückliegenden Amtszeit, ertretende BR-Vorsitzend e ❙ Interessenlagen und Problemfelder aus Sicht der Beschäftigten, ❙ Schwerpunkte und Ziele der einzelnen Betriebsratsmitglieder Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm z Zielfindung über Vorgehensweisen des Betriebsratsgremiums ❙ Prioritäten, Zuständigkeiten im Gremium, ❙ Zusammenarbeit der einzelnen BR-Mitglieder, ❙ Arbeit von Ausschüssen und Projektarbeit ❙ Beteiligungsorientierte Herangehensweisen zur Problemlösung z Analyse der notwendigen Qualifikationen im Gremium und des Einzelnen ❙ Ausbildungsstand der BR-Mitglieder: ❙ Grundlagenbildung, ❙ Aufgaben und Zuständigkeiten und dazu nötige Qualifikationen, ❙ Zukünftiger Qualifizierungsbedarf des Gremiums z Unterstützung und Beratung ❙ Zusammenarbeit mit der IG Metall, ❙ Unterstützung durch externe Sachverständige, ❙ Anforderungen an Qualifizierungsangebote Hinweis: Die Gremienschulungen werden in enger Zusammenarbeit und nach Rücksprache mit der jeweiligen betreuenden IGM-Verwaltungsstelle und dem Betriebsrat aufgelegt. Näheres dazu wie Inhalte, Ort, Zeit, Kosten, und Referenten werden wir jeweils zeitnah durch spezielle Ausschreibungen bekannt machen. 18 | Grundlagen Betriebsräte Grundlagen Betriebsräte | 19 Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine eigene Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. z Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses z Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer z z z z z Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG) Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG Entscheidungsprozesse in Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 –110 BetrVG) 02.02. – 06.02.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 465,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150710-132 22.06. – 26.06.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 465,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150711-132 26.10. – 30.10.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 465,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150712-132 20 | Gute Arbeit Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. z Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des z z z z Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG) Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) 26.01. – 30.01.2015 Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150830-051 04.05. – 08.05.2015 Lünen, Ringhotel Am Stadtpark Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150831-051 31.08. – 04.09.2015 Hattingen, DGB Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 600,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150832-051 30.11. – 04.12.2015 Hattingen, DGB Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 600,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150833-051 | 21 22 | von profis für profis Gute Arbeit | 23 2015 Burn Out erkennen – begrenzen – verhindern z Burn Out und seine Ursachen y Das Phänomen Burn Out: Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten y Mögliche Auslöser und Belastungsfaktoren y Ursachen in der Arbeitsorganisation z Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte y Beteiligungsmöglichkeiten aus dem Arbeitsschutzgesetz ( Seminare 2015 ExpertInnenwissen zur Gest Im Seminar werden Kenntnisse zu Burn Out (ausbrennen – ausgebrannt sein) und seinen Ursachen vermittelt. Grundlegende Begriffsklärungen werden vorgenommen und mögliche Ursachen im Betrieb werden thematisiert. Aufgaben des Arbeitgebers aus seiner Fürsorgepflicht heraus und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung zur möglichst präventiven Vermeidung von Burn Out im Betrieb werden anhand von Beispielen aus der Praxis im Seminar behandelt. Die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen werden erarbeitet. altung der Arbeitswelt en Gemeinsam weiterbild ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. insb. §§ 4 + 5 ArbSchG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (insb. § 87.1.7 und §§ 90 + 91 BetrVG) y Beteiligungsmöglichkeiten aus der EU-Richtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG y Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Burn Out: Gestaltung der Arbeitsorganisation und Regulation der Leistungsverausgabung y Hilfestellungen zum Erkennen von Burn Out und zum Umgang mit betroffenen KollegInnen y Maßnahmen zur Prävention y Best practice zum Umgang mit psychischen Belastungen und Burn Out Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen 15.04. – 17.04.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150834-051 02.11. – 04.11.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150835-051 24 | Betriebliche Gesundheitsförderung Gute Arbeit | 25 Suchtverhalten im Betrieb Suchtprävention als Aufgabe für die betriebliche Interessenvertretung Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)” zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Das Seminar beschäftigt sich mit dem Einstieg in das Thema Suchtprävention. Suchtprobleme haben gravierende Folgen: Die Betroffenen sind häufig krank, die Qualität ihrer Arbeit nimmt ab und die Unfallgefahr steigt. lm Seminar sollen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung für das Thema sensibilisiert und Präventionsmöglichkeiten vorgestellt werden. z Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol z Überblick über betriebliche Analyseinstrumente der Ursachen von Suchtverhalten z Alkohol- und Suchtmittelabhängigkeit als Krankheit z Einführung in rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol/ Suchtmittel im Betrieb z Überblick über die Mitwirkungsrechte der lnteressenvertretung Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. im Umgang mit Suchtkrankheiten und aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erwachsende Handlungsanforderungen z Überblick über Möglichkeiten der Suchtprävention z Überblick über die Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-261 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM – zertifiziert www.dgb-bildungswerk-nrw.de Ein Kooperationsprojekt mit: 09.03. – 10.03.2015 DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 135,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150836-051 26 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Leistungen der Sozialversicherung. Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld und Rente Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zu geben, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben. Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Beratung erhalten die teilnehmenden Merkblätter, die die wichtigsten Hinweise zu den jeweiligen Themen enthalten und verschiedene Berechnungsprogramme z Einführung in das Krankengeld: Überblick über Höhe und An- Tarifarbeit und Betriebspolitik | 27 Rentenreform 2014 und Handlungsanforderungen im Betrieb Ein Überblick über die aktuelle Rentenreform Zum 01.07.2014 sind verschiedene Änderungen zur Rente und zur Altersteilzeit in Kraft getreten. Die „Rente mit 63“ kann für einige Versicherte je nach Geburtsjahr Vorteile bringen. Bei bestehenden Vereinbarungen zum flexiblen Übergang mit Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit und dem Erreichen von 45 Versicherungsjahren werden diese Vorteile nicht immer erreicht. Z.T. sind nachträgliche Änderungen an der Ausstiegsplanung notwendig. Für Änderungen bei ATZ-Verträgen gibt es neue tarifliche Regelungen. Hieraus ergeben sich neue Handlungsanforderungen für Betriebsräte bei der Beratung von Beschäftigten, bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung, bei der Verhandlung von Nachteilsausgleichen und bei Vereinbarungen zur Altersteilzeit oder zum Interessenausgleich mit Personalabbau. spruchsdauer, anschließendes Arbeitslosengeld z Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Höhe und Bezugsdauer z Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblick über Höhe und Bezugsdauer, Berücksichtigung von Abfindungen z Einführung in Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeutung der Daten auf der Renteninformation z Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressionsvorbehalt; Steuerklassenwahl 19.10.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150750-132 02.12.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150751-132 z Einführung in die „Rente mit 63“ z Überblick über Auswirkungen der Rentenreform bei Altersteilzeit: y Vorzeitige Beendigung laufender ATZ-Arbeitsverhältnisse (§ 13 TV FlexÜ) y Mögliche Nachteile für Beschäftigte mit Altersteilzeitregelungen y Neuer Tarifvertrag zur Altersteilzeit y Änderungsbedarf bei bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit z Überblick über mögliche Problemfälle bei Interessenausgleich und Sozialplan mit Personalabbau: Änderungsbedarf bei bestehenden und anstehenden Betriebsvereinbarungen z Hinweise zur „Mütterrente“ und zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente Näheres dazu wie Inhalte, Ort, Zeit, Kosten, und Referent werden wir jeweils zeitnah durch spezielle Ausschreibungen bekannt machen 28 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Tarifarbeit und Betriebspolitik | 29 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 Rente – Was ist möglich vor 67? In den letzten Jahren sind die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, durch die Rente mit 67, die Rente mit 63 und die neuen Regelungen zur Altersteilzeit mehrfach verändert worden. Dies erschwert die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei der Personalplanung und der Beratung der Beschäftigten Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. z Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen vorzeitigen und abschlagfreien Rentenbeginne z Was hat sich seit 2014 verändert? z Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe z Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit z Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung z Praktische Berechnungsübungen zur Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen z Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben z Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen (z.B. das anonymisierte jährliche doppelseitige Schreiben der Deutschen Rentenversicherung) und das aktuelle Bruttojahresentgelt vorliegen. 09.02. – 11.02.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150752-132 28.10. – 30.10.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150753-132 30 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Tarifarbeit und Betriebspolitik | 31 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Dieses Seminar behandelt die geltende Altersteilzeit mit den durch die Rentenreform 2014 und die neuen Tarifverträge veränderten Regelungen. Dadurch müssen bestehende Betriebsvereinbarungen überprüft und ggf. angepasst werden bzw. Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Grundlegende Kenntnisse (z.B. zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und von Aufstockungsbeträgen) für Beratungsgespräche im Betrieb werden vermittelt und anhand excelbasierter Programme erprobt. z Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit z Was hat sich verändert seit 2014 verändert? z Einführung in die Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit den individuellen Rentenbeginnen z Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche z z z z Rentenbeiträge Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Aufstockung Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen auf die Aufstockung Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. 22.04. – 24.04.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150754-132 17.06. – 19.06.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150755-132 26.08. – 28.08.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150756-132 32 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 3 Praktische Übungen zu Berechnung und Beratungsfällen im Betrieb Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente und Altersteilzeit, wie sie in den Modulen I+II zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar werden Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berechnungen (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, dem Altersteilzeitentgelt und der Aufstockung) mithilfe excelbasierter Programme durchgeführt mit dem Ziel mögliche Alternativen erkennen, aufzeigen und berechnen zu können. z Mögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit z Einfluss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe z Berechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeit z Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente, Altersteilzeitentgelt und Aufstockung z Vergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt und dem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen z (Schwierige) Beratungssituationen im Betrieb Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. Berufliche Weiterbildung zu teuer? Mit ESF-Förderung bis zu 500 € sparen! Berufsbegleitend studieren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas Neues beginnen: lebenslanges Lernen für den Beruf ist so vielfältig wie die Menschen, die sich weiterbilden wollen. Doch Qualität hat ihren Preis: Darum fördert der Europäische Sozialfonds über die Bildungsprämie und den neuen Bildungsscheck Fachkräfte NRW Kurs- und Prüfungskosten beruflicher Weiterbildungen* mit Zuschüssen von 50% der Lehrgangskosten, bzw. maximal 500 €. Neben abhängig Beschäftigten können auch Selbstständige, Berufsrückkehrende und sogar kleine und mittelständische Unternehmen von den Förderungen profitieren. Wir beraten gerne darüber, welche Fördermöglichkeit in Betracht kommt. Wir bitten zu beachten, dass eine Beratung vor Rechnungslegung und Kursbeginn erfolgen muss. Beratung: Bea Buske [email protected] Telefon 02361 90638-12 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star 11.11. – 12.11.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 135,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150757-132 Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. DER GEWERKSCHAFTEN * Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Arbeitgeber finanziert werden müssen, sind nicht förderfähig. 34 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Willkommen DGB-Bildungswerk NRW e.V. Qualifizierung im Betrieb Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten ihrer betrieblichen Umsetzung Betriebliche Veränderungen führen zu veränderten Anforderungen an die Beschäftigten, die sich anpassen, verändern, weiterentwickeln und weiterbilden (müssen). Das Seminar bearbeitet die vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Bildung im Betrieb. Neben den Möglichkeiten der Umsetzung der einschlägigen Tarifverträge werden auch die staatlich geförderten Projekte zur Unterstützung besonders förderungswürdiger Zielgruppen vorgestellt und in Hinsicht auf ihre betriebliche Umsetzungsmöglichkeit bearbeitet. z Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentwicklung und beruflicher Weiterbildung: Beteiligungsrechte des BR nach §§ 96 – 98 BetrVG: Berufsbildung: Förderung, Einrichtungen und Maßnahmen, Durchführung von Bildungsmaßnahmen; Beteiligungsrechte des BR nach §§ 92 ff BetrVG: Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Ausschreibung, Beurteilungsgrundsätze, Auswahlrichtlinien z Überblick über die tarifliche Förderung der beruflichen Weiterbildung: TV Qualifizierung und Ansatzpunkte in anderen Tarifverträgen; Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; Gestaltungshinweise zur Umsetzung des TV Q; unterstützende Materialien der IGM: Selbst-Check z Förderung der beruflichen Weiterbildung durch staatliche Programme und Hinweise zu ihrer betrieblichen Nutzung: „Bildungs-Schecks“ in NRW; Innerbetriebliche Lernbegleiter Näheres dazu wie Ort, Zeit, Kosten, und Referent werden wir jeweils zeitnah durch spezielle Ausschreibungen bekannt machen. in 0 Sekunden geht es weiter Besucht uns doch öfter! Ihr interessiert euch für ein bestimmtes Seminar, möchtet einen Termin buchen, braucht Rat zur Freistellung oder sucht eine/n AnsprechpartnerIn? Dann: www.dgb-bildungswerk-nrw.de! Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App (im „Play Store“ bzw. „App Store“ bzw. „Windows Phone Store“ herunterzuladen) seid ihr gleich bei uns, wann und wo immer ihr wollt. Trotz all der schönen Technik: Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 36 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Hinweis zur entgeltpolitischen Qualifizierung Die Qualifizierung im Bereich Entgelt und Leistung besteht aus verschiedenen Bausteinen, die nach Kenntnisstand oder betrieblicher Situation besucht werden sollten. Die Bausteine, die Grundlagen für alle anderen Seminare legen, sind die beiden Seminare: „Tarifliche Grundlagen“ und „Entgeltgestaltung I (EG I)“. Der Baustein Tarifliche Grundlagen behandelt vor allem Fragen aus dem Bereich des Manteltarifvertrags (bspw. Urlaub, Arbeitszeit usw.), der Baustein Entgeltgestaltung I befasst sich im engeren Sinne mit grundlegenden Entgeltfragen (wie tariflichen Regelungen zu Eingruppierung, Akkord, Prämie, Zulagen usw.). Der Baustein „era. – Vorbereitung“, der die Fragen der Vorgehensweisen im Betrieb, der Absicherung und Heranführung der Personen an das neue Entgelt, die Frage der betrieblichen Kostenneutralität und des Werkzeugkastens zur Kostenkompensation bearbeitet, bietet sich als Gremienschulung für den jeweils mit der Vorbereitung und Einführung beschäftigten Betrieb und Betriebsrat an. Der Baustein „era. im betrieblichen Alltag“ befasst sich mit den Veränderungen nach der Einführung, mit Veränderungen der Arbeitsaufgaben, der Anforderungen, der Arbeitszuschnitte und Arbeitsinhalte. Behandelt werden die unterschiedlichen Möglichkeiten des Betriebsrats zur Überwachung und Überprüfung der Eingruppierung und die verschiedenen Verfahrensweisen im Streitfall. Tarifarbeit und Betriebspolitik | 37 Der Baustein „era. Leistungsbeurteilung für Betriebsräte und Mitglieder Paritätischer Kommissionen“ behandelt die neuen Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung. Er wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen in denen bereits era. eingeführt wurde und in denen Beurteilungen durchgeführt werden (sollen). Es werden die tarifkonformen Verfahrensweisen und Methoden der Leistungsbeurteilung vorgestellt, aber auch Fehlerquellen für falsche Beurteilungen und Hilfestellungen zu Reklamationen und Beanstandungen bearbeitet. Grundlegende era.-Kenntnisse werden dabei vorausgesetzt. Der Baustein „era. Kompakt” bietet vor allem für Betriebsräte aus dem Bereich der Metall- und Elektroindustirie NRW einen kompakten Überblick über die Regelungsbereiche des Entgeltrahmenabkommens. Der Baustein „Mitbestimmung im Betrieb ohne Tarifvertrag” wendet sich an Betriebsräte, in deren Betrieben kein (Flächenoder Anerkennungs-) Tarifvertrag gilt, so dass Regelungsgegenstände, die üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt werden, nun unter ihre betriebliche Mitbestimmungsbefugnis fallen (können). 38 | Tarifarbeit und Betriebspolitik Tarifarbeit und Betriebspolitik | 39 Tarifliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit Mitbestimmung im Betrieb ohne Tarifvertrag Überblick und Einführung Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte in Betrieben ohne Tarifbindung Das Seminar vermittelt einen grundsätzlichen Überblick über die Wirkung von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis und ihre Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit. Anhand insbesondere der manteltarifvertraglichen Regelungen werden die Rahmenbedingungen und betrieblichen Handlungsspielräume der Betriebsräte herausgearbeitet und thematisiert. Die verschiedenen Aufgaben der Betriebsräte – von der Überwachung der Umsetzung bis zur betrieblichen Ausgestaltung tariflicher Normen – werden vor dem Hintergrund der verschiedenen betrieblichen Ausgangssituationen bearbeitet. Für Betriebsräte in Betrieben ohne Tarifbindung gibt es viele Besonderheiten, die Betriebsratsarbeit zu gestalten. Die Regelungen des Tarifvertrages fehlen möglicherweise ganz, werden nur einzelvertraglich vereinbart oder "leben" durch betriebliche Übung. Die Herausforderungen an die Arbeit der Betriebsräte und die Gestaltungsmöglichkeiten durch die fehlende Regelungsdichte des Tarifvertrages werden in dem Seminar bearbeitet. z Überblick über die Regelungsebenen Gesetz –Tarifvertrag – z Regelungsbefugnisse der Betriebsräte bei fehlendem Betriebsvereinbarung: y Regelungsgegenstände von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen y Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von Tarifverträgen y Unterschiede in der Regelungsqualität zwischen Gesetz und Tarifvertrag z Überblick über die Arten von Tarifverträgen: y Entgelt-Tarifverträge y EntgeltRahmenAbkommen (era.) y Mantel-Tarifvertrag (EMTV) y weitere Tarifverträge wie TV Entgeltsicherung, TV Langzeitkonten, TV Qualifizierung usw. z Tarifverträge im betrieblichen Alltag: y Umsetzung von Tarifverträgen in die betriebliche Praxis y Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen y Mindeststandards und betriebliches Niveau y Öffnungsklauseln, betriebliche Handlungsspielräume y Gestaltungsaufträge für Betriebsräte z Tarifautonomie und Betriebsverfassung: Regelungskompetenzen auf der betrieblichen Ebene Tarifvertrag z Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume für Betriebsräte bei bestehender Tarifbindung z Grundsätze und Regelungsbedingungen im Tarifvertrag z Durchsetzungsstrategien zur Erreichung eines Tarifvertrages, zur Herstellung einer Tarifbindung für den Betrieb 26.08. – 28.08.2015 12.03. – 13.03.2015 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150843-051 Sassendorf, Haus Rasche Seminarkostenpauschale 408,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 135,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150874-055 40 | Entgelt und Leistung Entgelt und Leistung | 41 Entgeltgestaltung I (EG I) era. im betrieblichen Alltag Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Im Mittelpunkt des Seminares stehen die tariflichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen: des Betriebsrats, der Mitglieder der Entgeltkommissionen oder der paritätischen Kommissionen. Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde. Das Seminar befasst sich mit der Behandlung von Veränderungen bei den Arbeitsaufgaben und ihren möglichen Folgewirkungen auf Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats, die sich aus der Regelung der Einführung nach § 99 BetrVG oder nach § 7 era. ETV ergeben, werden behandelt. z Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgeltz z z z und Leistungsbedingungen gestaltet ? Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungsgesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei der Eingruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates / der Paritätischen Kommission bei leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungsbeurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglichkeit z Überwachungs- und Überprüfungsauftrag des Betriebsrats nach der Einführung des era., insbesondere in Bezug auf Arbeitsaufgabenbewertung und Eingruppierung z Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsverfahren nach den unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der era. Einführung z Betrieblicher Werkzeugkasten zur Kostenkompensation und Umgang mit dem era.-Anpassungsfonds bei abgeschlossenen/ veränderten Eingruppierungen z Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen bei Veränderungen von Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben im Betrieb: Arbeitsneubewertung und Eingruppierungsüberprüfung in der paritätischen Kommission bzw. im Betriebsrat / Entgeltausschuß 23.02. – 27.02.2015 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150840-051 15.06. – 19.06.2015 22.04. – 24.04.2015 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150841-051 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150846-051 16.11. – 20.11.2015 23.09. – 25.09.2015 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150842-051 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150847-051 42 | Entgelt und Leistung era. Leistungsbeurteilung für Betriebsräte und PaKo-Mitglieder Im Seminar werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Möglichkeiten der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb. Damit die Teilnehmenden Betroffene unterstützen können, werden Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten behandelt. Fehlerquellen der Beurteilung – systematischer, methodischer und persönlicher Art – bilden deshalb einen Schwerpunkt der Berabeitung. Gestaltungsmöglichkeiten des BR und der PaKo werden herausgearbeitet. z Verfahren bei der Leistungsbeurteilung: Beurteilung des Leistungsverhaltens bezogen auf die Arbeitsaufgabe; Beurteilungsmerkmale, Stufen und ihre Anwendung z Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften z Beanstandungen und Reklamationsverfahren: Fehlerquellen und Beanstandungsgründe systematischer, methodischer und persönlicher Art z Eckpunkte ergänzender Betriebsvereinbarungen: zur Regelung des Beurteilungsverfahrens; zur Arbeit in der paritätischen Kommission Entgelt und Leistung | 43 era. Kompakt Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber die neu gewählten Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. z Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung und die Beteiligung des Betriebsrats nach era. z Grundlagen zum Verfahren der Eingruppierung der Beschäftigten nach era. z Arbeitsaufgabenbeschreibungen und Niveaubeispiele z Einführung in die Regelungen zu Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen im era. 09.02. – 11.02.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150740-132 11.06. – 13.06.2015 06.05. – 08.05.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150741-132 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150844-051 02.11. – 04.11.2015 11.11. – 13.11.2015 Münster, Hotel Münnich Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150742-132 Oeding,Burghotel Pass Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150845-051 44 | Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugendund Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. ❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG) ❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG) ❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) ❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) ❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72, 73 BetrVG) ❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) ❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 45 Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Hauptaufgabenfelder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV II) Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche beispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbilder oder mit Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen. Zudem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV praktisch gestaltet werden kann. z Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag z z z Termin der IGM VST Mülheim/R. und Oberhausen 07.05. – 10.05.2015 z (§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG); Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV. Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8 – 21 JArbSchG). Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22 – 27 JArbSchG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV. Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5 – 6 ArbZG). Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Praxis Zusammenarbeit zwischen örtlichen JAVen und der GesamtJAV in der Praxis Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 499,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150875-055 Termin der IGM VST Essen 07.05. – 10.05.2015 09.08. – 13.08.2015 Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 499,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150876-055 Schliersee, IGM Jugendbildungszentrum Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150877-055 46 | Schwerbehindertenvertretungen Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis. Schwerbehindertenvertretungen | 47 Qualitätsansprüche an das Betriebliche Eingliederungsmanagement Vom Gesetz zur Betriebsvereinbarung Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt steht das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Regelung durch Betriebsvereinbarung. Praktische Lösungshinweise werden durch den Besuch des Berufsförderungswerkes unterstützt und vorgestellt. z Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten des § 84 SGB IX Prä- z z z z vention: Gesetzliche Vorgaben, Regelungsabsprache oder Betriebsvereinbarung, Zuständigkeiten in der Interessenvertretung: BR, GBR oder KBR Hilfestellungen für die Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Muster-BV für die betriebliche Umsetzung, Anpassungsbedarf bei vorhandenen betrieblichen Regelungen Entwicklung von betriebsspezifischen Betriebsvereinbarungen zum BEM: Praktische Ausgestaltung nach den betrieblichen Ausgangsbedingungen Betriebliches Eingliederungsmanagement aus Sicht der Berufsgenossenschaft mit Besuch der BG: BEM und Arbeitsunfall/ Unfallhelfer / Wiedereingliederung / Musterarbeitsplätze zum BEM Vermeidung von Berufsunfähigkeit: Aufgaben und Ziele der Berufsförderungswerke, Zusammenarbeit Betrieb, Rentenversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit (Reha-Bereich); Besuch eines Berufsförderungswerkes Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, in deren Betrieben die ersten Schritte im BEM gemacht wurden und die bereits über erste Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit BEM gesammelt haben. Es werden die Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung zum BEM für die betriebliche Praxis herausgearbeitet. Neben den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Partnern wird im Seminar der Blick auf das betriebliche Gesundheitsmanagement gerichtet und damit auf die Frage, wie das BEM darin eingearbeitet werden kann, damit es gewachsenen Qualitätsansprüchen im Sinne der Beschäftigten genügen kann. z Ziele, Aufbau und Arbeit des BEM in der betrieblichen Praxis z Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des BEM z Anpassungsbedarf der betrieblichen Praxis aufgrund der aktuellen Rechtsprechung z Datenschutz und Schweigepflicht z Qualitätsansprüche an das BEM aus Sicht der Betroffenen z Zusammenwirken externer und interner Partner (mit Besuch des BFW) z Qualitätsansprüche an das BEM aus Sicht des betrieblichen Gesundheitsmanagements 02.03. – 06.03.2015 19.10. – 23.10.2015 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150872-055 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150873-055 48 | Schwerbehindertenvertretungen Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen an, die Grundkenntnisse für für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Betriebs- und Personalräte, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. BR-kompakt | 49 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. z z z z z z Die geschichtliche Entwicklung des SGB IX Behinderung - Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der SBV Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Pflichten des Arbeitgebers SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern z Beschäftigung sichern und fördern z Der besondere Kündigungsschutz ** *** *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** *** *** 26.01. – 30.01.2015 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: RE-150871-055 * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 + 11. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Seminardurchführung | 51 Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Andreas Terhart. Kosten Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 52 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 53 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Burghotel Pass Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Burgplatz 1, 46354 Oeding Tel.: 02862 583-0 Fax: 02862 583-70 www.burghotel-pass.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hotel Restaurant Clemens-August Burgstr. 54-58, 59387 Ascheberg-Davensberg Tel.: 02593 604-0, Fax: 02593 604-178 www.hotel-clemens-august.de [email protected] Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV. Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet Hotel Haus Rasche Wilhelmstr. 1 59505 Bad Sassendorf Tel.: 02921 55501 Fax: 02921 55516 www.haus-rasche.de [email protected] Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. 54 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 55 Hotel Münnich Ringhotel Am Stadtpark Heeremansweg 13, 48167 Münster Tel.: 0251 6187-0, Fax: 0251 6187-199 www.hotelmuennich.de [email protected] Kurt-Schumacher-Straße 43 44532 Lünen Tel.: 02306 2010-0 Fax: 02306 2010-55 www.riepe.com/luenen [email protected] „Münsters Hotel mitten im Grünen“. Hotel Münnich liegt am Rande von Münster mit kurzen Wegen ins Stadtzentrum, in die Altstadt oder zur neuen Hafenmeile. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC. Sämtliche Zimmer verfügen über Telefon und TV, Föhn, Minibar, Radio, Fax- und Internetanschluss. Hotel Münnich bietet einen gemütlichen Kaffee- und Biergarten, Bundeskegelbahnen, Sauna und Fahrradverleih. Das Ringhotel Am Stadtpark in Lünen ist ein komfortables Konferenz- und Wellnesshotel, im Stadtkern von Lünen an der Nahtstelle von Ruhrgebiet und Münsterland gelegen, bietet es mit der Umgebung ein hohes Freizeit– und Naherholungspotenzial. Der Fitness- und Wellnessbereich mit Schwimmbad,Sauna und Dampfbad laden zur Nutzung bereit. Die Zimmer sind mit kostenfreiem Internet per W-LAN, Telefon, Kabel-TV, Radio, Minibar, Safe und Haarfön ausgestattet. Hotel Lindenhof Raesfelder Str. 2 46325 Borken Tel.: 02861 925-0 Fax: 02861 63430 www.lindenhof-borken.de [email protected] Direkt am Zentrum von Borken gelegen gehört das Hotel Lindenhof schon seit der Jahrhundertwende zum Stadtbild der einladenden Kreisstadt im westlichen Münsterland. Die Einzelzimmer mit Dusche/Bad, WC, Telefon, Radio, Minibar und Schreibtisch bieten modernen, zeitgemäßen Komfort. Helle, freundliche Tagungsräume sind mit ausgefeilter Tagungstechnik ausgestattet. Neben der Schänke, Bar und der Bundeskegelbahn im Haus bieten sich Freizeitmöglichkeiten ganz in der Nähe wie Bowling, Squash und Tennis. Im nahe gelegenen Erlebnisbad Aquarius befindet sich eine große Saunalandschaft. DGB-Tagungszentrum Hattingen Am Hornberg 44-50 45529 Hattingen Tel.: 02324 595-111 Fax: 02324 508-499 www.hattingen.dgb-tagungszentren.de/ Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Unter-haltung wie z.B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum. Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit Schreibtisch, Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen Tagungsbedingungen steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert keine Kantinenatmosphäre auf, denn das Büffet – wahlweise auch vegetarisch – ist reichhaltig. 56 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: z Betriebsverfassungsgesetz z Allgemeines Arbeitsrecht z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 57 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) z Anbieter z Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 67). Weiterführende Literatur/Links: y www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 58 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 59 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 02361-183873) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 02361-183873) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 59 Hinweis: Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 65 (1) BetrVG. Siehe Seite 59 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 61 60 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Andreas Terhart Petra Schneider Jürgen Reusch Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 02361 183873 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 62 | Musterschreiben Musterschreiben | 63 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 (6) BetrVG / § 20 (3) BetrVG / § 65 (1) BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ q gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) q gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) q gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung gemäß § 96 (4) SGB IX .................................................................................................. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ q gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) q gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) q gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 64 | Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten ... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis ... kennen die Region, sie kommen aus der Bildungsregion MEO ... sind ExpertInnen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen Zu unseren ReferentInnen zählen beispielsweise: Andrea Hennig, BR bei Pintsch BAMAG, Dinslaken Schwerpunkte BR I und Folgekurse Peter Schumacher, BR bei Signode, Dinslaken Schwerpunkte era und SchwerbV Heinrich Hellwig, BR bei KTM, Essen Schwerpunkte BR I und Folgekurse, era. Heinz Westerwinter, Mülheim Schwerpunkte BR I und Folgekurse, era. Helmut Brodrick, BR bei MAN Diesel + Turbo SE, Oberhausen Schwerpunkte BR I und Folgekurse, Armin Dennert, BR bei Norgren, Alpen Schwerpunkt BR I Mireille Bergendahl, BR bei Hitachi Power Europe, Schwerpunkte BR I und Folgekurse Manfred Koch, Mülheim Schwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz Referentinnen und Referenten | 65 Rolf Klabunde, SBV bei Norgren, Alpen Schwerpunkt SBV Hans-Jürgen Luft, MAN Diesel + Turbo, Oberhausen Schwerpunkt SBV Andrea Terlisten, Essen Schwerpunkt BR I und AN I Helmut Mohr, Dinslaken Schwerpunkt era. Jan-Martin Frericks, BR bei MAN Diesel + Turbo SE, Oberhausen Schwerpunkte BR I und Folgekurse, JAV Tom Terlisten, Essen Schwerpunkte BR I und Folgekurse Harald Götz, BR bei Atlas Copco Construction Tools GmbH, Essen Schwerpunkte BR I und Folgekurse Andreas Schwarz BR bei Salzgitter Mannesmann Grobblech, Mülheim Schwerpunkte BR I und Folgekurse Helge Umierski BR bei ATOS, Essen Schwerpunkte BR I und Folgekurse Fritz Jansen Oberhausen Schwerpunkt BR I und Folgekurse 66 | Anschriften Seminaranmeldung | 67 Die Anschriften der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IG Metall Mülheim/Ruhr Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim/Ruhr Tel.: 0208 30829-0 Fax: 0208 30829-29 E-Mail: [email protected] www.muelheim.igmetall.de Seminaranmeldung 2015 an Bildungsregion MEO Kopieren und faxen W NR DGB-Bildungswerk Fax: 02361 185829 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ........................................................................................ Straße ....................................................................................................... IG Metall Essen Teichstr. 4 a, 45127 Essen Tel.: 0201 82152-0 Fax: 0201 82152-50 E-Mail: [email protected] www.essen.igmetall.de PLZ, Ort .................................................................................................... Telefon privat ............................................................................................. Telefon beruflich ......................................................................................... IG Metall Oberhausen Friedrich-Karl-Str. 24, 46045 Oberhausen Tel.: 0208 82333-0 Fax: 0208 82333-20 E-Mail: [email protected] www.oberhausen.igmetall.de E-Mail ........................................................................................................ Firma ......................................................................................................... Seminartitel ............................................................................................... Seminartermin ........................................................................................... Seminarnummer ........................................................................................ Beschlussfassung am ............................................................................... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum.................................... Unterschrift ..............................................
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