§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-280 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 Bildungsregion Dortmund-Unna 42 Bildungsregion Dortmund-Unna 2015 wissen und bewegen 2015: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, „wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die Bildungsregion IG Metall Dortmund-Unna in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Michael Niggemann Gewerkschaftssekretär IG Metall Dortmund Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e. V. Helmut Spänhoff Gewerkschaftssekretär IG Metall Unna 4 | Inhalt Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 6 BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung ................. 9 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) .............................................. 11 Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) ....................................13 Betriebsrat und Mitbestimmung im Betrieb ohne (Flächen) – Tarifbindung ....................................................14 Entgeltgestaltung I .................................................................... 15 era. kompakt ............................................................................ 16 era. Leistungsbeurteilung ..........................................................19 Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung ...................................................21 Suchtprävention als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung ................................................................. 24 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Was ist möglich vor 67? ............................................................25 Protokollführung ....................................................................... 26 Protokollführung – Vertiefungsseminar ...................................... 27 Informatives Jahresüberblick 2015 .............................................................. 22 Tagungshäuser ........................................................................ 30 Seminardurchführung .............................................................. 33 Ratgeber Freistellung ............................................................... 34 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39 Musterschreiben ...................................................................... 40 Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 42 Seminaranmeldung .................................................................. 43 | 5 Seminare 6 | Wochenseminare Betriebsräte Wochenseminare Betriebsräte | 7 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 und 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid, findet Ihr unter: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/BR1 Verblockte Termine können nur zusammen gebucht werden! 02.02. – 06.02.2015 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155210-137 16.03. – 20.03.2015 (verblockt mit 1. Termin BR I Vertiefung S. x) Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155212-137 18.05. – 22.05.2015 (verblockt mit 2. Termin BR I Vertiefung S. x) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155215-137 06.07. – 10.07.2015 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14- 155217-137 Hinweis: Mit kostenfreier Kinderbetreuung buchbar! 28.09. – 02.10.2015 Bad Salzuflen, Best Western Hotel Ostertor Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14- 155223-137 Wochenseminare Betriebsräte | 9 Laura Schreier, Betriebsrätin der Vincenz Wiederholt GmbH, Holzwickede Wer durchblickt, kann besser handeln. BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im Mittelpunkt des Seminars. ❚ Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz ❚ Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❚ Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen ❚ Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen (nach §§ 99 – 102 BetrVG) ❚ Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ausgewählten Feldern (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.) der sozialen Angelegenheiten (nach § 87 BetrVG) Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch eines BR I-Seminars! „Als frischgewählte, erstmalige Betriebsrätin haben mir die Grundlagen aus den Seminaren BR I und BR I-Vertiefung weitergeholfen um einen ersten Überblick über die ganze Materie zu bekommen. Besonders der Austausch mit Betriebsräten aus anderen Betrieben und Bereichen lockert die Schulung auf und ist lehrreich wie auch interessant. Das Highlight war der Besuch beim Arbeitsgericht, was immer empfehlenswert ist!“ 21.09. – 25.09.2015 (verblockt mit 2. Termin BR I S. 7) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155222-137 16.11. – 20.11.2015 (verblockt mit 3. Termin BR I S. 7) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155224-13 Jugend- und Auszubildendenvertretung | 11 Ralf Taube, Betriebsrat der KHS GmbH, Werk Dortmund und Referent der IG Metall Bildungsregion Dortmund-Unna Praxiswissen von Betriebsräten für Betriebsräte. Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 - 64; § 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 - 98 BetrVG) z Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 - 68 BetrVG) z z z z z „Gewerkschaftliche Seminare und Bildungsarbeit begleiten seit 1988 mein Berufsleben. Ob als JAVi oder später als Betriebsrat – die Seminare von der IG Metall und dem DGB-Bildungswerk NRW waren immer absolut hilfreich für mich. Heute als Referent für Grundlagenseminare finde ich es klasse mit anzusehen, wie sehr es den frisch gewählten Betriebsräten hilft, sich in den Seminaren auszutauschen.“ 07.04. – 10.04.2015 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155213-137 27.07. – 31.07.2015 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155218-137 02.08. – 07.08.2015 Schliersee, IG Metall Jugendbildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 370,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155219-137 12 | Betriebliche Gesundheitsförderung AuG I | 13 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)” zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 und §§ 89 – 91 BetrVG) ❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-261 [email protected] Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM – zertifiziert www.dgb-bildungswerk-nrw.de Ein Kooperationsprojekt mit: 14.09. – 18.09.2014 DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155221-137 14 | Mitbestimmung im Betrieb Betriebsrat und Mitbestimmung im Betrieb ohne (Flächen) -Tarifbindung Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Betriebsratsarbeit im Spannungsfeld von tarifvertraglicher Regelung oder ihrem Fehlen und der betrieblichen Umsetzung. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Handlungsoptionen und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats. ❚ Wirkung von Tarifverträgen; Voraussetzungen für die Wirkung; Allgemeinverbindlichkeit; „Anlehnung“ an den Tarifvertrag ❚ Wirkung von Betriebsvereinbarungen; freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarung; Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag; Verschlechternde Betriebsvereinbarung; Beendigung von Betriebsvereinbarungen ❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Betrieb ohne TV: Entgelt und Tariflohnerhöhungen; Regelung von Arbeitszeit und tariflicher Arbeitszeitverkürzung ❚ Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers: Nachwirkung ❚ Betriebsübergang/Unternehmensumwandlung und das Schicksal der Tarifverträge Martina Gerbracht, Betriebsratsvorsitzende der Heinrich Krug GmbH & Co. KG Dortmund Wichtige Impulse und Anhaltspunkte für die Betriebsratsarbeit „Nicht nur die vermittelten Inhalte der Seminare des DGB-Bildungswerks und der IG Metall helfen mir bei meiner täglichen Arbeit als Betriebsrätin. Auch die Erfahrungen und Berichte der anderen Seminarteilnehmer aus ihren Firmen geben wichtige Impulse und Anhaltspunkte für die Betriebsratsarbeit im eigenen Unternehmen.“ 18.06. – 19.06.2015 Kamen-Kaiserau, SportCentrum Seminarkostenpauschale: 408,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 185 ,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155209-137 16 | Entgelt Entgelt und Leistung | 17 Entgeltgestaltung I era. kompakt Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Dieses Grundlagenseminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. z Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik z Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems z Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts z Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats z Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung z Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden z Möglichkeiten der Leistungsregulation z Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung und die Beteiligung des Betriebsrats z Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era. z Arbeitsaufgabenbeschreibungen z Niveaubeispiele z Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen z Kostenneutralität z Überschreiter/Unterschreiter z Anpassungsfonds 15.06. – 19.06.2015 20.04. – 24.04.2015 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155216-137 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Kosten: Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159586-041 18 | BR-kompakt Entgelt und Leistung | 19 BR kompakt era. Leistungsbeurteilung Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten liegen. Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ** *** *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* z Überleitungsvorschriften im Überblick z Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung z Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen z Beanstandungen und Reklamationsverfahren z Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens z Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen im Betrieb z Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 6 ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der IG Metall oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 02.09. – 04.09.2015 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Kosten: Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-159587-041 SBV | 21 Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Dieses Seminar richtet sich an erstmals und wieder gewählte Mitglieder der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats. Die Teilnehmenden werden über grundlegende Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung informiert, dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Klärung der Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Durch die Analyse aktueller sozialgerichtlicher Fälle zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung wird vorhandenes Wissen auf den neuesten rechtlichen Stand gebracht. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Änderungen in der Rentenversicherung und deren Auswirkungen für Schwerbehinderte. z Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung: y Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX y Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 32, 35, 74 und 80 BetrVG) z Aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht: y Analyse von Fallbeispielen aktueller Rechtsprechung zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung y Besuch eines Gerichtstags am Sozialgericht z Aktuelle Änderungen in der Rentenversicherung – Rentenrechtliche Änderung für schwerbehinderte Menschen Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 17.08. – 21.08.2015 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155220-137 22 | Jahresüberblick 2015 Jahresüberblick 2015 | 23 Hier alle Seminare auf einen Blick. 1 2 Do Fr 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Januar Weihnachtsferien Sa Februar So BR I So Mo Di März Mi BR I Suchtprävention Osterferien So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi JAV I April Di TS Osterferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Erwerbsleben Mai Pfingstferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Juni Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Sommerferien Mitbestimmung Mo Di Mi Do Fr Sa So Juli Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa August So Mo Di Mi Di Sommerferien Sommerferien Do Mo JAV I BR I Mi So Entgeltgestaltung I TS Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo SBV JAV I Sommerferien Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa September So Mo Di Mi AuG I Di Oktober Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Sa BR I - Vertiefung BR I So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo BR I Herbstferien Do Mo November Sa BR I - Vertiefung So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Dezember Weihnachtsferien Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016. 24 | Suchtpävention Suchtprävention als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung Einführungs- und Aufbauseminar Dieses Seminar bietet Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen einen Einstieg in das Thema Suchtprävention: Wie lässt sich Suchtverhalten im Betrieb erkennen? Welche Möglichkeiten zur Prävention gibt es und wie kann sich die betriebliche Interessenvertretung daran beteiligen? Parallel können betriebliche InteressenvertreterInnen, die bereits an einem Seminar zu Suchtprävention teilgenommen haben, diesen Termin als Fortsetzung besuchen und ihr bestehendes Wissen durch aufbauende Seminareinheiten erweitern. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Zusammenhang von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit Suchterkrankungen. ❚ Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht u.a. ❚ Überblick über betriebliche Analyseinstrumente der Ursachen von Suchtverhalten ❚ Möglichkeiten der Suchtprävention ❚ Professionelle Hilfe bei Suchterkrankung im Betrieb ❚ Betriebliche Suchtprävention in Zusammenhang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ❚ Einführung in rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol/ Suchtmittel im Betrieb ❚ Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung im Umgang mit Suchtkrankheiten und aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erwachsende Handlungsanforderungen ❚ Suchterkrankung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Betrieb ❚ Überblick zur inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen Altersteilzeit/Rente | 25 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Was ist möglich vor 67? Die Möglichkeiten zum Übergang in den Ruhestand haben sich durch die Rente mit 67 und die Rente mit 63 während der letzten Jahre verändert. Hinzu kommen neue tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit: Bestehende Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit müssen überprüft und ggf. angepasst werden. Das Seminar befasst sich mit den unterschiedlichen Übergangsmöglichkeiten vom Berufsleben in den Ruhestand. Dabei werden die vielfältigen kollektiv- und individualrechtlichen Vorgaben sowie tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben vor 67 behandelt. ❚ Die verschiedenen Altersrenten und ihre jeweiligen Voraussetzungen ❚ Einführung in gesetzliche Grundlagen und tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit ❚ Was hat sich seit 2014 verändert? ❚ Überblick über die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) bei Beendigung des Erwerbslebens durch Arbeitslosigkeit: Sperrzeiten, Ruhezeiten, Anrechnung von Abfindungen ❚ Individuelle Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand ❚ Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten 04.03. – 06.03.2015 04.05. – 06.05.2015 Hotel Haus Griese, Möhnesee Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 290,- Euro (zzgl. USt.) Seminar-Nr. D14-155211-137 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-155215-137 26 | Protokollführung Protokollführung | 27 Protokollführung Protokollführung – Vertiefungsseminar Die Sitzungsniederschrift muss rechtlich vorgegebenen, formalen Kriterien entsprechen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber werden häufig die Sitzungsniederschriften als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung des Betriebsrats überprüft. Die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen werden im Seminar behandelt. Dabei richtet sich das Seminar sowohl an neu gewählte Betriebsräte wie auch an erfahrenere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Schriftführung überprüfen und verbessern wollen. Die im Tagesseminar „Protokollführung“ behandelten rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Sitzungsniederschrift des Betriebsrats werden in diesem Seminar durch praktische Übungen vertieft. Gegenstand dieser Übungen sind darüber hinaus die Verschriftlichung von Einladungen und Beschlüssen. ❚ Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach dem BetrVG zu berücksichtigen? ❚ Wie wird das Protokoll rechtssicher? ❚ Was muss protokolliert werden? ❚ Was geschieht mit Beschlüssen? ❚ Wie werden die TeilnehmerInnen an den Sitzungen erfasst? ❚ Was ist mit „schnellen“ Beschlüssen? ❚ Wie ausführlich muss das Protokoll sein? ❚ Einladung: Fristen und Inhalte Übungen: Einladungen richtig formulieren ❚ Tagesordnung ❚ Protokollführung: Wortprotokoll oder Ergebnisprotokoll Übungen: Welcher Protokolltyp für welchen Anlass? ❚ Beschlüsse: Inhalte und Wirksamkeit Übungen: Beschlüsse zu verschiedenen Themen formulieren 23.04.2015 11.06.2015 Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung ca. 25,- Euro (zzgl. USt.) Seminar-Nr. D14-155207-137 Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung ca. 25,- Euro (zzgl. USt.) Seminar-Nr. D14-155208-137 28 | Fit für den Vorsitz | 29 Fit für den Vorsitz! Seminare 2015 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2015 Informatives zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 30 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 31 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Hotel Haus Rasche Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Wilhelmstr. 1 59505 Bad Sassendorf Tel.: 02921 55501 Fax: 02921 55516 www.haus-rasche.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. IG Metall Jugendbildungsstätte Schliersee Unterleiten 28 83727 Schliersee Tel.: 08026 9213-0 Fax: 08026 9213-299 www.igm-schliersee.de [email protected] Die im Oktober 2000 wieder eröffnete Bildungsstätte zeigt sich in einem komplett neu gestalteten Outfit. Die Innenausstattung erfüllt höchste Anforderungen und ist speziell auf die Bedürfnisse von Jugendlichen ausgerichtet. An der Schule werden bundesweite und regionale Jugendseminare der IG Metall durchgeführt. Durch die besondere Lage in einem international bekannten Urlaubs- und Wintersportort bieten sich auch vielseitige natursportliche und erlebnispädagogische Aktivitäten. Zur Freizeitgestaltung gibt es u. a. Tischtennis, Billard, Kicker, Darts, Sauna, Leihfahrräder, TV, Kneipe, Sportplatz, Kanus usw. Alle Zimmer verfügen über Telefon, Dusche und WC. Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. SportCentrum KamenKaiserau Jakob-Koenen-Straße 2 59174 Kamen Tel.: 02307 371-0 Fax: 02307 371-526 www.sportcentrum-kamenkaiserau.de [email protected] Das SportCentrum Kaiserau vereint Hotel, Schule und Kongresse. Das neue Sporthotel Kaiserau verfügt über 48 Zimmer. Die modern ausgestatteten Räume sind bis zu 36 qm groß. Sie sind ausgestattet mit einer Sitzecke, Schreibtisch mit Internetzugang, drehbarem Flachbildschirm, einem Kingsize-Bett sowie Dusche und WC. Jedes der Zimmer hat einen eigenen Balkon. Für den Freizeitbereich ist mit einer Sportsbar, einer Cafeteria und einem Biergarten sowie zwei Kegelbahnen, einer Großbildleinwand mit Sitzecke, einer Minigolfanlage und einem Beach-Soccer-Feld bestens gesorgt. Auch Wellness kommt in diesem Haus nicht zu kurz. Eine Sauna, ein Dampfbad, ein Whirlpool und ein Fitnessraum runden das Angebot ab. 32 | Tagungshäuser Seminardurchführung | 33 Seminardurchführung Best Western Hotel Ostertor Osterstraße 52 - 54 32105 Bad Salzuflen Tel.: 05222 98388-0 Fax: 05222 98388-100 www.bestwestern.de/ hotels/Bad-Salzuflen/BESTWESTERN-Hotel-Ostertor [email protected] Das 2008 errichtete Hotel Best Western Ostertor liegt im Zentrum von Bad Salzuflen, Stadt und Thermal-Heilbad im Kreis Lippe NordrheinWestfalens. Die Zimmer sind ausgestattet mit Bad, Föhn, Schreibtisch, Internetanschluss, Klimaanlage und LCD-Fernseher. Die Tagungsräume verfügen über moderne Technik und Tageslicht. Nach dem Seminartag bietet ein kleiner Wellnessbereich finnische Sauna und Dampfbad, es gibt ein hauseigenes Restaurant und nur wenige Schritte entfernt lädt die historische Altstadt zum Spaziergang ein. Hotel Haus Griese Seestr. 5 59519 Möhnesee Tel.: 02924 982-0 Fax: 02924 982-170 www.hotel-haus-griese.de [email protected] Direkt am Möhnesee, am Rande des Ortsteils Körbecke, befindet sich das sehr schön gelegene Hotel Haus Griese. Es verfügt über sehr gut ausgestattete Seminarräume. In den geräumigen und ruhigen Zimmern befinden sich TV, Telefon, Föhn, WC, Dusche und ein kabelloser Internetanschluss. Der Möhnesee und seine Umgebung laden u.a. zum Baden, Segeln, Golfen, Radfahren und Wandern ein. Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Händen von Susanne Grimm. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 34 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 35 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39). Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 36 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 37 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 33 Siehe Seite 33 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 39 38 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Susanne Grimm Sandra Shebeika Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrats reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-280 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 40 | Musterschreiben Musterschreiben | 41 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 42 | Anschrift Seminaranmeldung | 43 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund 44135 Dortmund, Ostwall 17 - 21 Tel.: 0231 57706-0 Fax: 0231 57706-35 [email protected] www.dortmund.igmetall.de Seminaranmeldung 2015 IG Metall Bildungsregion Kopieren und faxen an Dortmund-Unna DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ...................................................................................... Straße ..................................................................................................... IG Metall Verwatungsstelle Unna 59423 Unna, Bahnhofstr. 74 - 78 Tel.: 02303 253220-0 Fax: 02303 25322-50 [email protected] www.unna.igmetall.de PLZ, Ort .................................................................................................. Telefon privat ........................................................................................... Telefon beruflich....................................................................................... E-Mail ...................................................................................................... DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-280 Fax: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de Firma ....................................................................................................... Seminartitel ............................................................................................. Seminartermin ......................................................................................... Seminarnummer ...................................................................................... Beschlussfassung am .............................................................................. Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum.................................... Unterschrift ..............................................
© Copyright 2025 ExpyDoc