Dortmund-Unna BR 2015_DEMO IGM BR 06

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-280
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 3 star
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
Bildungsregion
Dortmund-Unna
42
Bildungsregion
Dortmund-Unna
2015
wissen und
bewegen 2015:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
„wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die
Bildungsregion IG Metall Dortmund-Unna in Kooperation mit
dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für
dich anbietet.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent
angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an
erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht
allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die
praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu
erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen
und Kollegen im Betrieb bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst du neben Antworten auf
Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch
jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die
Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus
anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und
haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange
Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns
unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht
in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns,
gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Michael Niggemann
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Dortmund
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e. V.
Helmut Spänhoff
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Unna
4 | Inhalt
Seminare
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 6
BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung ................. 9
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I) .............................................. 11
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) ....................................13
Betriebsrat und Mitbestimmung im Betrieb
ohne (Flächen) – Tarifbindung ....................................................14
Entgeltgestaltung I .................................................................... 15
era. kompakt ............................................................................ 16
era. Leistungsbeurteilung ..........................................................19
Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der
Schwerbehindertenvertretung ...................................................21
Suchtprävention als Aufgabe der betrieblichen
Interessenvertretung ................................................................. 24
Ausstieg aus dem Erwerbsleben –
Was ist möglich vor 67? ............................................................25
Protokollführung ....................................................................... 26
Protokollführung – Vertiefungsseminar ...................................... 27
Informatives
Jahresüberblick 2015 .............................................................. 22
Tagungshäuser ........................................................................ 30
Seminardurchführung .............................................................. 33
Ratgeber Freistellung ............................................................... 34
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39
Musterschreiben ...................................................................... 40
Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 42
Seminaranmeldung .................................................................. 43
| 5
Seminare
6 | Wochenseminare Betriebsräte
Wochenseminare Betriebsräte | 7
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der
Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 und 37 Rechte und Pflichten des einzelnen
Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere
Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid,
findet Ihr unter: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/BR1
Verblockte Termine können nur zusammen gebucht werden!
02.02. – 06.02.2015
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155210-137
16.03. – 20.03.2015
(verblockt mit 1. Termin BR I Vertiefung S. x)
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155212-137
18.05. – 22.05.2015
(verblockt mit 2. Termin BR I Vertiefung S. x)
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155215-137
06.07. – 10.07.2015
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14- 155217-137
Hinweis: Mit kostenfreier Kinderbetreuung buchbar!
28.09. – 02.10.2015
Bad Salzuflen, Best Western Hotel Ostertor
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14- 155223-137
Wochenseminare Betriebsräte | 9
Laura Schreier,
Betriebsrätin der Vincenz Wiederholt GmbH,
Holzwickede
Wer durchblickt,
kann besser handeln.
BR I Vertiefung: Grundlagen der
Betriebsverfassung
Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und
der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und
Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung
des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im
Mittelpunkt des Seminars.
❚ Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
❚ Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❚ Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen
❚ Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
(nach §§ 99 – 102 BetrVG)
❚ Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in
ausgewählten Feldern (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.)
der sozialen Angelegenheiten (nach § 87 BetrVG)
Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch eines BR I-Seminars!
„Als frischgewählte, erstmalige Betriebsrätin haben
mir die Grundlagen aus den Seminaren BR I und
BR I-Vertiefung weitergeholfen um einen ersten
Überblick über die ganze Materie zu bekommen.
Besonders der Austausch mit Betriebsräten aus
anderen Betrieben und Bereichen lockert die
Schulung auf und ist lehrreich wie auch interessant.
Das Highlight war der Besuch beim Arbeitsgericht,
was immer empfehlenswert ist!“
21.09. – 25.09.2015
(verblockt mit 2. Termin BR I S. 7)
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155222-137
16.11. – 20.11.2015
(verblockt mit 3. Termin BR I S. 7)
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155224-13
Jugend- und Auszubildendenvertretung | 11
Ralf Taube,
Betriebsrat der KHS GmbH,
Werk Dortmund und Referent der
IG Metall Bildungsregion Dortmund-Unna
Praxiswissen von Betriebsräten
für Betriebsräte.
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die
Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen
für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse
thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet.
z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
(§§ 60 - 64; § 70 BetrVG)
Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 - 98 BetrVG)
z Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 - 68 BetrVG)
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„Gewerkschaftliche Seminare und Bildungsarbeit
begleiten seit 1988 mein Berufsleben.
Ob als JAVi oder später als Betriebsrat – die Seminare von der IG Metall und dem DGB-Bildungswerk
NRW waren immer absolut hilfreich für mich. Heute
als Referent für Grundlagenseminare finde ich es
klasse mit anzusehen, wie sehr es den frisch gewählten Betriebsräten hilft, sich in den Seminaren
auszutauschen.“
07.04. – 10.04.2015
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155213-137
27.07. – 31.07.2015
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155218-137
02.08. – 07.08.2015
Schliersee, IG Metall Jugendbildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 370,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155219-137
12 | Betriebliche Gesundheitsförderung
AuG I | 13
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)
Modulare Fortbildung:
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
bzw.
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem
DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest
Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden,
die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)”
zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der
Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des
Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im
Betrieb.
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
❚ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz
(§ 87 und §§ 89 – 91 BetrVG)
❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der
Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen
Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung.
Sie wünschen weitere Informationen?
Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-261
[email protected]
Qualität ist uns wichtig:
Wir sind EFQM – zertifiziert
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Ein Kooperationsprojekt mit:
14.09. – 18.09.2014
DER GEWERKSCHAFTEN
Gemeinsam weiterbilden
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155221-137
14 | Mitbestimmung im Betrieb
Betriebsrat und Mitbestimmung im Betrieb
ohne (Flächen) -Tarifbindung
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Betriebsratsarbeit
im Spannungsfeld von tarifvertraglicher Regelung oder ihrem Fehlen und der betrieblichen Umsetzung.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Handlungsoptionen
und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
❚ Wirkung von Tarifverträgen; Voraussetzungen für die Wirkung;
Allgemeinverbindlichkeit; „Anlehnung“ an den Tarifvertrag
❚ Wirkung von Betriebsvereinbarungen; freiwillige und erzwingbare
Betriebsvereinbarung; Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag;
Verschlechternde Betriebsvereinbarung; Beendigung von
Betriebsvereinbarungen
❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Betrieb ohne TV:
Entgelt und Tariflohnerhöhungen; Regelung von Arbeitszeit und
tariflicher Arbeitszeitverkürzung
❚ Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers:
Nachwirkung
❚ Betriebsübergang/Unternehmensumwandlung und das
Schicksal der Tarifverträge
Martina Gerbracht,
Betriebsratsvorsitzende der
Heinrich Krug GmbH & Co. KG Dortmund
Wichtige Impulse und
Anhaltspunkte für die
Betriebsratsarbeit
„Nicht nur die vermittelten Inhalte der Seminare
des DGB-Bildungswerks und der IG Metall helfen
mir bei meiner täglichen Arbeit als Betriebsrätin.
Auch die Erfahrungen und Berichte der anderen
Seminarteilnehmer aus ihren Firmen geben wichtige
Impulse und Anhaltspunkte für die Betriebsratsarbeit im eigenen Unternehmen.“
18.06. – 19.06.2015
Kamen-Kaiserau, SportCentrum
Seminarkostenpauschale: 408,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 185 ,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155209-137
16 | Entgelt
Entgelt und Leistung | 17
Entgeltgestaltung I
era. kompakt
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der
Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen
Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen.
Dieses Grundlagenseminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von
Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor
diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer
Gegenstand der Diskussion.
Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile
eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben
zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und
Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.
z Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik
z Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des
Tarifvertragssystems
z Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
z Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
z Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung
z Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze
und Entgeltmethoden
z Möglichkeiten der Leistungsregulation
z Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung
und die Beteiligung des Betriebsrats
z Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era.
z Arbeitsaufgabenbeschreibungen
z Niveaubeispiele
z Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen
z Kostenneutralität
z Überschreiter/Unterschreiter
z Anpassungsfonds
15.06. – 19.06.2015
20.04. – 24.04.2015
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft / Verpflegung: ca. 475,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155216-137
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Kosten: Seminarkostenpauschale 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159586-041
18 | BR-kompakt
Entgelt und Leistung | 19
BR kompakt
era. Leistungsbeurteilung
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in
denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern
favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der
tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt
auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten
liegen.
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
z Überleitungsvorschriften im Überblick
z Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung
z Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen
z Beanstandungen und Reklamationsverfahren
z Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens
z Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen
im Betrieb
z Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im
Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung
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* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 6
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der
IG Metall oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
02.09. – 04.09.2015
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Kosten: Seminarkostenpauschale 536,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-159587-041
SBV | 21
Aktuelle Themen im Aufgabenbereich
der Schwerbehindertenvertretung
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir
informieren gern dazu ...
Dieses Seminar richtet sich an erstmals und wieder gewählte
Mitglieder der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung und des
Betriebsrats. Die Teilnehmenden werden über grundlegende Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
informiert, dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Klärung der Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Durch die Analyse aktueller sozialgerichtlicher
Fälle zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung wird vorhandenes Wissen auf den neuesten rechtlichen Stand gebracht.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Änderungen in der Rentenversicherung und deren Auswirkungen für Schwerbehinderte.
z Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung:
y Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX
y Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im
Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 32, 35, 74 und
80 BetrVG)
z Aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht:
y Analyse von Fallbeispielen aktueller Rechtsprechung
zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung
y Besuch eines Gerichtstags am Sozialgericht
z Aktuelle Änderungen in der Rentenversicherung –
Rentenrechtliche Änderung für schwerbehinderte Menschen
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
17.08. – 21.08.2015
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155220-137
22 | Jahresüberblick 2015
Jahresüberblick 2015 | 23
Hier alle Seminare auf einen Blick.
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Dezember
Weihnachtsferien
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016.
24 | Suchtpävention
Suchtprävention als Aufgabe der
betrieblichen Interessenvertretung
Einführungs- und Aufbauseminar
Dieses Seminar bietet Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen einen Einstieg in das Thema Suchtprävention: Wie lässt
sich Suchtverhalten im Betrieb erkennen? Welche Möglichkeiten
zur Prävention gibt es und wie kann sich die betriebliche Interessenvertretung daran beteiligen?
Parallel können betriebliche InteressenvertreterInnen, die bereits
an einem Seminar zu Suchtprävention teilgenommen haben, diesen Termin als Fortsetzung besuchen und ihr bestehendes Wissen durch aufbauende Seminareinheiten erweitern. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Zusammenhang von psychischen
Belastungen am Arbeitsplatz mit Suchterkrankungen.
❚ Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol,
Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht u.a.
❚ Überblick über betriebliche Analyseinstrumente der Ursachen
von Suchtverhalten
❚ Möglichkeiten der Suchtprävention
❚ Professionelle Hilfe bei Suchterkrankung im Betrieb
❚ Betriebliche Suchtprävention in Zusammenhang mit
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
❚ Einführung in rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol/
Suchtmittel im Betrieb
❚ Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung im Umgang mit
Suchtkrankheiten und aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
erwachsende Handlungsanforderungen
❚ Suchterkrankung und Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM) im Betrieb
❚ Überblick zur inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Altersteilzeit/Rente | 25
Ausstieg aus dem Erwerbsleben –
Was ist möglich vor 67?
Die Möglichkeiten zum Übergang in den Ruhestand haben sich
durch die Rente mit 67 und die Rente mit 63 während der letzten
Jahre verändert. Hinzu kommen neue tarifliche Regelungen zur
Altersteilzeit: Bestehende Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
müssen überprüft und ggf. angepasst werden. Das Seminar befasst sich mit den unterschiedlichen Übergangsmöglichkeiten vom
Berufsleben in den Ruhestand. Dabei werden die vielfältigen kollektiv- und individualrechtlichen Vorgaben sowie tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben vor 67
behandelt.
❚ Die verschiedenen Altersrenten und ihre jeweiligen
Voraussetzungen
❚ Einführung in gesetzliche Grundlagen und tarifliche Regelungen
zur Altersteilzeit
❚ Was hat sich seit 2014 verändert?
❚ Überblick über die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB)
bei Beendigung des Erwerbslebens durch Arbeitslosigkeit:
Sperrzeiten, Ruhezeiten, Anrechnung von Abfindungen
❚ Individuelle Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand
❚ Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten
04.03. – 06.03.2015
04.05. – 06.05.2015
Hotel Haus Griese, Möhnesee
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 290,- Euro (zzgl. USt.)
Seminar-Nr. D14-155211-137
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-155215-137
26 | Protokollführung
Protokollführung | 27
Protokollführung
Protokollführung – Vertiefungsseminar
Die Sitzungsniederschrift muss rechtlich vorgegebenen, formalen
Kriterien entsprechen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit
dem Arbeitgeber werden häufig die Sitzungsniederschriften als
Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung des Betriebsrats überprüft. Die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen werden im Seminar behandelt. Dabei richtet sich das Seminar sowohl an neu gewählte
Betriebsräte wie auch an erfahrenere Kolleginnen und Kollegen,
die ihre Schriftführung überprüfen und verbessern wollen.
Die im Tagesseminar „Protokollführung“ behandelten rechtlichen,
inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Sitzungsniederschrift des Betriebsrats werden in diesem Seminar durch praktische Übungen vertieft. Gegenstand dieser Übungen sind darüber
hinaus die Verschriftlichung von Einladungen und Beschlüssen.
❚ Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach dem
BetrVG zu berücksichtigen?
❚ Wie wird das Protokoll rechtssicher?
❚ Was muss protokolliert werden?
❚ Was geschieht mit Beschlüssen?
❚ Wie werden die TeilnehmerInnen an den Sitzungen erfasst?
❚ Was ist mit „schnellen“ Beschlüssen?
❚ Wie ausführlich muss das Protokoll sein?
❚ Einladung: Fristen und Inhalte
Übungen: Einladungen richtig formulieren
❚ Tagesordnung
❚ Protokollführung: Wortprotokoll oder Ergebnisprotokoll
Übungen: Welcher Protokolltyp für welchen Anlass?
❚ Beschlüsse: Inhalte und Wirksamkeit
Übungen: Beschlüsse zu verschiedenen Themen formulieren
23.04.2015
11.06.2015
Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle
Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung ca. 25,- Euro (zzgl. USt.)
Seminar-Nr. D14-155207-137
Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle
Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung ca. 25,- Euro (zzgl. USt.)
Seminar-Nr. D14-155208-137
28 | Fit für den Vorsitz
| 29
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2015
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2015
Informatives
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
30 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 31
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum
Hotel Haus Rasche
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf
Tel.: 02921 55501
Fax: 02921 55516
www.haus-rasche.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,
Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in
waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind
kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
IG Metall Jugendbildungsstätte Schliersee
Unterleiten 28
83727 Schliersee
Tel.: 08026 9213-0
Fax: 08026 9213-299
www.igm-schliersee.de
[email protected]
Die im Oktober 2000 wieder eröffnete Bildungsstätte zeigt sich in einem
komplett neu gestalteten Outfit. Die Innenausstattung erfüllt höchste Anforderungen und ist speziell auf die Bedürfnisse von Jugendlichen ausgerichtet. An der Schule werden bundesweite und regionale Jugendseminare der IG Metall durchgeführt. Durch die besondere Lage in einem
international bekannten Urlaubs- und Wintersportort bieten sich auch vielseitige natursportliche und erlebnispädagogische Aktivitäten. Zur Freizeitgestaltung gibt es u. a. Tischtennis, Billard, Kicker, Darts, Sauna, Leihfahrräder, TV, Kneipe, Sportplatz, Kanus usw. Alle Zimmer verfügen über
Telefon, Dusche und WC.
Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am
Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant,
idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß
komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV.
SportCentrum KamenKaiserau
Jakob-Koenen-Straße 2
59174 Kamen
Tel.: 02307 371-0
Fax: 02307 371-526
www.sportcentrum-kamenkaiserau.de
[email protected]
Das SportCentrum Kaiserau vereint Hotel, Schule und Kongresse. Das
neue Sporthotel Kaiserau verfügt über 48 Zimmer. Die modern ausgestatteten Räume sind bis zu 36 qm groß. Sie sind ausgestattet mit einer Sitzecke, Schreibtisch mit Internetzugang, drehbarem Flachbildschirm, einem
Kingsize-Bett sowie Dusche und WC. Jedes der Zimmer hat einen eigenen Balkon. Für den Freizeitbereich ist mit einer Sportsbar, einer Cafeteria
und einem Biergarten sowie zwei Kegelbahnen, einer Großbildleinwand
mit Sitzecke, einer Minigolfanlage und einem Beach-Soccer-Feld bestens
gesorgt. Auch Wellness kommt in diesem Haus nicht zu kurz. Eine Sauna,
ein Dampfbad, ein Whirlpool und ein Fitnessraum runden das Angebot ab.
32 | Tagungshäuser
Seminardurchführung | 33
Seminardurchführung
Best Western Hotel Ostertor
Osterstraße 52 - 54
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 98388-0
Fax: 05222 98388-100
www.bestwestern.de/
hotels/Bad-Salzuflen/BESTWESTERN-Hotel-Ostertor
[email protected]
Das 2008 errichtete Hotel Best Western Ostertor liegt im Zentrum von
Bad Salzuflen, Stadt und Thermal-Heilbad im Kreis Lippe NordrheinWestfalens. Die Zimmer sind ausgestattet mit Bad, Föhn, Schreibtisch,
Internetanschluss, Klimaanlage und LCD-Fernseher. Die Tagungsräume
verfügen über moderne Technik und Tageslicht. Nach dem Seminartag
bietet ein kleiner Wellnessbereich finnische Sauna und Dampfbad, es gibt
ein hauseigenes Restaurant und nur wenige Schritte entfernt lädt die
historische Altstadt zum Spaziergang ein.
Hotel Haus Griese
Seestr. 5
59519 Möhnesee
Tel.: 02924 982-0
Fax: 02924 982-170
www.hotel-haus-griese.de
[email protected]
Direkt am Möhnesee, am Rande des Ortsteils Körbecke, befindet sich das
sehr schön gelegene Hotel Haus Griese. Es verfügt über sehr gut ausgestattete Seminarräume. In den geräumigen und ruhigen Zimmern befinden sich TV, Telefon, Föhn, WC, Dusche und ein kabelloser Internetanschluss. Der Möhnesee und seine Umgebung laden u.a. zum Baden,
Segeln, Golfen, Radfahren und Wandern ein.
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Händen von Susanne Grimm.
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht
Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e. V.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
34 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen.
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 35
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt
„Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39).
Weiterführende Literatur/Links:
❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
36 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 37
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 33
Siehe Seite 33
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 39
38 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Susanne Grimm
Sandra Shebeika
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrats
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-280
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
40 | Musterschreiben
Musterschreiben | 41
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
42 | Anschrift
Seminaranmeldung | 43
Die Anschrift der
IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort
IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund
44135 Dortmund, Ostwall 17 - 21
Tel.: 0231 57706-0
Fax: 0231 57706-35
[email protected]
www.dortmund.igmetall.de
Seminaranmeldung 2015
IG Metall Bildungsregion Kopieren und faxen an
Dortmund-Unna
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ......................................................................................
Straße .....................................................................................................
IG Metall Verwatungsstelle Unna
59423 Unna, Bahnhofstr. 74 - 78
Tel.: 02303 253220-0
Fax: 02303 25322-50
[email protected]
www.unna.igmetall.de
PLZ, Ort ..................................................................................................
Telefon privat ...........................................................................................
Telefon beruflich.......................................................................................
E-Mail ......................................................................................................
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-280
Fax: 0211 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Firma .......................................................................................................
Seminartitel .............................................................................................
Seminartermin .........................................................................................
Seminarnummer ......................................................................................
Beschlussfassung am ..............................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen
des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet
werden.
Datum.................................... Unterschrift ..............................................