Bildungsprogramm 2015 für Betriebsräte PDF

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-280
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 3 star
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
Verwaltungsstelle
Siegen
42
Verwaltungsstelle
Siegen
2015
wissen und
bewegen 2015:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
„wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die
IG Metall Siegen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk
NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für dich anbietet.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent
angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an
erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht
allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die
praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu
erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen
und Kollegen im Betrieb bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst du neben Antworten auf
Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch
jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die
Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus
anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und
haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange
Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns
unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
SIEGEN
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn du spezielle Themen hast, die wir noch nicht
in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns,
gemeinsam mit dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Hartwig Durt
1. Bevollmächtigter
IG Metall Siegen
Elke Hülsmann
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
| 5
Seminare
Seminare
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I).. 7
Wochenseminare Betriebsräte
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................
9
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
(BR II kompakt Modul 1) ........................................................... 11
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
(BR II kompakt Modul 2) ........................................................... 13
Gute Arbeit / Personal
Ausstieg aus dem Erwerbsleben –
Rente – Was ist möglich vor 67? .............................................. 14
Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen gestalten .............. 15
Tagesseminare
Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte ................................. 16
Informatives
Jahresüberblick 2015 .............................................................. 20
Tagungshäuser ........................................................................ 22
Unsere Referentinnen und Referenten ..................................... 24
Seminardurchführung .............................................................. 29
Ratgeber Freistellung ............................................................... 30
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 32
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 35
Musterschreiben ...................................................................... 36
Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 38
Seminaranmeldung .................................................................. 39
6 | Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sandra Grimm,
Gewerkschaftssekretärin der DGB-Region Südwestfalen und Referentin der IG Metall Siegen
Wer durchblickt,
kann besser handeln.
Jugend- und Auszubildendenvertretung | 7
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die
Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen
für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse
thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet.
z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
(§§ 60 - 64; § 70 BetrVG)
Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 - 98 BetrVG)
z Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 - 68 BetrVG)
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„Lebenslanges Lernen und Bildung sind nicht nur
wichtig, sondern dieses Lernen macht auch Spaß.
Dazu muss aber die Möglichkeit bestehen, sich fortlaufend und nachhaltig weiterbilden zu können –
dafür stehen die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW mit vielfältigen Angeboten. In den Seminaren haben betriebliche Interessenvertreter die
Möglichkeit, sich den sicheren Umgang mit „Rechten und Pflichten“ für die Praxis zu erarbeiten und
dabei im ständigen Austausch mit Kolleginnen und
Kollegen zu stehen.“
29.03. – 02.04.2015
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 609,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151283-066
8 | von profis für profis
Wochenseminare Betriebsräte | 9
2015
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt
steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats.
z Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
z Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsprechung
z Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes von 2002
z Nutzung der Beteiligungsrechte
z Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG:
§ 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 81 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
§ 87 Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
§ 106 Unterrichtung in wirtschaftlichen und anderen
Angelegenheiten
Seminare 2015
ExpertInnenwissen zur Gest
altung der Arbeitswelt
en
Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
26.01. – 30.01.2015
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151280-066
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
16.02. – 20.02.2015
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151281-066
09.03. – 13.03.2015
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151282-066
10 | BR-kompakt
Wochenseminare Betriebsräte | 11
BR kompakt
BR II – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
BR kompakt Modul 1
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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Der Betriebsrat hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche
Regelung besteht, in sozialen und betrieblichen Angelegenheiten
mitzubestimmen.
Dieses stärkste Mitbestimmungsinstrument ist für den Betriebsrat
ein wichtiges strategisch-taktisches Instrument. Der kreative und
phantasievolle Umgang damit ist für aktive Interessenvertretungen
Grundlage ihrer Aufgaben.
z Arbeitsrecht und Betriebsverfassung
z Aufgaben des BR in betrieblichen Angelegenheiten
z Mitbestimmung bei betrieblichen und sozialen Angelegenheiten:
§ 87 BetrVG
z Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen
z Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Einstweilige Verfügung,
Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG, Beschlussverfahren
z Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG
z Praktische Anwendung anhand aktueller Fallbeispiele
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
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04.05. – 08.05.2015
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* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 9.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 11 und 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht
werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151285-066
14.09. – 18.09.2015
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151288-066
Wochenseminare Betriebsräte | 13
Carsten Fischer, freigestellter
Betriebsratsvorsitzender, EJOT GmbH & Co. KG
und Referent der IG Metall Siegen
Praxiswissen für die
Betriebsratsarbeit
BR II – Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 2
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
gemäß §§ 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
z Beteiligung der Interessenvertretung in personellen
Angelegenheiten
z Verfahren bei Personalentscheidungen
z Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung
z Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach
§§ 102 ff. BetrVG
z Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
z Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und
Gesetzgebung
„Genau wie im „normalen“ Berufsleben ist Qualifizierung unendlich wichtig, um den Anforderungen
der Betriebsratsarbeit gerecht zu werden. Da helfen
die Seminare des DGB-Bildungswerks gemeinsam
mit der IG Metall sehr, weil die Inhalte praxisbezogen sind und man das neue Wissen gut im betrieblichen Alltag anwenden kann.“
08.06. – 12.06.2015
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151286-066
09.11. – 13.11.2015
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151290-066
14 | Altersteilzeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz | 15
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Rente –
Was ist möglich vor 67?
Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen
gestalten
In den letzten Jahren sind die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, durch die Rente mit 67, die Rente mit 63 und die
neuen Regelungen zur Altersteilzeit mehrfach verändert worden.
Dies erschwert die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden
Leistungen. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild
über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln,
um bei der Personalplanung und der Beratung der Beschäftigten
Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden.
Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der
drängendsten aktuellen Fragen: Wie können Beschäftigte gesund
bis zur Rente kommen? In der großen Beschäftigtenbefragung
der IG Metall im Jahr 2013 gingen 31% der Befragten davon aus,
vermutlich nicht bis zum gesetzlichen Renteneintritt arbeiten zu
können. Ein Viertel aller Krankheitstage geht laut der Berufsgenossenschaft (BG) auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurück.
Die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen muss an den Problemfeldern der hohen körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz
ebenso ansetzen wie bei den psychischen Arbeitsbelastungen,
die stark zugenommen haben und zu Erkrankungen führen.
In diesem Seminar werden die Handlungsmöglichkeiten für die
betrieblichen Interessenvertretungen aufgezeigt und konkrete
präventive Maßnahmen vorgestellt, um gesunde Bedingungen in
der Arbeitswelt zu schaffen.
z Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der
jeweiligen vorzeitigen und abschlagfreien Rentenbeginne
z Was hat sich seit 2014 verändert?
z Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die
Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
z Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit
z Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
z Praktische Berechnungsübungen zur Rentenbeginn und
Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen
z Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang
mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
z Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten
z Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 und § 87 (1) Nr. 7 BetrVG)
z Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
z Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen
z Zusammenwirken von Arbeitsschutz mit Leistungs-,
Entgelt- und Arbeitszeitpolitik
z Alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und Schichtplanung
z Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und
Arbeitsumgebung
z Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien im Betrieb
15.04. – 17.04.2015
20.04. – 22.04.2015
Bad Laasphe, Landhotel Doerr
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 305,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151284-066
Bad Laasphe, Landhotel Doerr
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 305,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-151287-066
16 | Tagesseminare
Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte
Arbeitskreis „Mitte“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Siegerlandzimmer
der Siegerlandhalle
Mittwoch, 28.01.2015
Mittwoch, 25.03.2015
Mittwoch, 20.05.2015
Mittwoch, 16.09.2015
Mittwoch, 25.11.2015
Arbeitskreis „Jugend- und Auszubildendenvertretung“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der
IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30
Mittwoch, 14.01.2015
Mittwoch, 15.04.2015
Mittwoch, 24.06.2015
Mittwoch, 30.09.2015
Mittwoch, 02.12.2015
Arbeitskreis „Nord“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Landgasthof Merje,
Kredenbacher Straße 18, 57223 Kreuztal
Donnerstag, 15.01.2015
of Reuter!
Nicht im Gasth
Donnerstag, 05.03.2015
Donnerstag, 07.05.2015
Donnerstag, 02.07.2015
Donnerstag, 03.09.2015
Donnerstag, 12.11.2015
Arbeitskreis „Wittgenstein“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Schöne Aussicht,
Zur Aussicht 1, 57319 Bad Berleburg
Mittwoch, 14.01.2015
Mittwoch, 04.03.2015
Mittwoch, 13.05.2015
Mittwoch, 01.07.2015
Mittwoch, 02.09.2015
Mittwoch, 04.11.2015
Tagesseminare | 17
Arbeitskreis „Weißtal“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Schüler,
Hauptstraße 123, 57074 Siegen
Dienstag, 13.01.2015
Donnerstag, 05.03.2015
Donnerstag, 21.05.2015
Donnerstag, 02.07.2015
Donnerstag, 03.09.2015
Donnerstag, 05.11.2015
Arbeitskreis „Süd“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Am Römer,
Nassauische Straße 2, 57299 Burbach
Mittwoch, 14.01.2015
Mittwoch, 11.03.2015
Mittwoch, 06.05.2015
Mittwoch, 08.07.2015
Mittwoch, 16.09.2015
Mittwoch, 18.11.2015
Arbeitskreis: „Wirtschaftliche Angelegenheiten“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle,
Siegen
Mittwoch, 04.02.2015
Dienstag, 19.05.2015
Mittwoch, 12.08.2015
Mittwoch, 02.12.2015
18 | Seminare
| 19
Anzeige
Informatives
Die IG Metall Siegen möchte Dich noch auf zwei
weitere Seminartermine aufmerksam machen:
Angestellte Kreativ-Aktiv
Termin: 04.03. – 06.03.2015
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Organizing Grundlagen
Termin: 09.09. – 11.09.2015
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Für nähere Informationen zur Seminaranmeldung
wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle:
IG Metall Siegen
Tel.: 0271 23609-0
Fax: 0271 23609-30
[email protected]
www.igmetall-siegen.de
20 | Jahresüberblick 2015
Jahresüberblick 2015 | 21
Hier alle Seminare auf einen Blick.
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Dezember
Weihnachtsferien
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016.
22 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 23
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum,
Sprockhövel
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf
vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio,
TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes
in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte
sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Landhotel »Goldener Acker«
Zum goldenen Acker 44
51597 Morsbach
Tel.: 02294 99366-0
Fax: 02294 99366-50
Frau Salecker/Herr Salecker
[email protected]
www.goldener-acker.de
Das Landhotel Goldener Acker liegt in Morsbach am südöstlichsten Punkt
des Naturparks Bergisches Land. Die hauseigene Sauna, der Fahrradverleih oder Kegelbahnen bieten nach dem Ende des Seminartages Möglichkeiten zur Entspannung. Weitere Freizeitmöglichkeiten bieten die in der
Nähe gelegenen Sportanlagen. Im gesamten Hotel ist der Internetzugang
über WLAN möglich, der den Gästen kostenlos zur Verfügung steht.
Landhotel Doerr
Sieg-Lahn-Straße 8 – 10
57334 Bad LaaspheFeudingen
Tel.: 02754 370-0
Fax: 02754 370-100
Frau Briel/Frau Doerr
[email protected]
www.landhotel-doerr.de
Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen
Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen
großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen
den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen
durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung
bei.
24 | Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten
... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen
aus der Praxis
Referentinnen und Referenten | 25
Hans-Jürgen Groß
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Siegen
... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem
Organisationsbereich der IGM Siegen
... sind ExpertInnen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel:
Jasmin Delfino
Gewerkschaftssekretärin
IG Metall Siegen
Josef Halbhuber
ehem. Betriebsratsvorsitzender in
Altersteilzeit
SMS Logistiksysteme GmbH, Netphen
Christine Hombach
freigestellte Betriebsratsvorsitzende
Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen
Carsten Fischer
freigestellter Betriebsratsvorsitzender
EJOT GmbH & Co. KG
Sandra Grimm
Gewerkschaftssekretärin
DGB-Region Südwestfalen
Andree Jorgella
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Siegen
Stephan Klenzmann
freigestelltes Betriebsratsmitglied
SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch
26 | Referentinnen und Referenten
Referentinnen und Referenten | 27
Werner Leis
Gewerkschaftssekretär
DGB Region Südwestfalen
Marco Schmidt
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Siegen
Martin Meister
Betriebsrat
ThyssenKrupp Steel AG
Manfred Semper
freigestellter Betriebsratsvorsitzender
Dango und Dienenthal Maschinenbau GmbH,
Dango und Dienenthal Filtertechnik GmbH,
TMT Tapping-Measuring-Technology,
ehrenamtlicher Arbeitsrichter
Zainab Molsberger
ehemals Jugend- und Auszubildendenvertreterin
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH,
Siegen
Tobias Tigges
freigestelltes Betriebsratsmitglied
SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch
Stefan Pätzke
Betriebsratsvorsitzender
Birkelbach Kondensatortechnik GmbH
Heinz Scheffe
Betriebsratsvorsitzender
Lochanstalt Aherhammer, Kreuztal
Maresa Welzel
DGB Rechtsschutz GmbH Siegen
28 | Fit für den Vorsitz
Seminardurchführung | 29
Seminardurchführung
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Susanne Grimm.
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2015
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2015
Kosten
zende
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht
Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V..
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
30 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen.
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
z Betriebsverfassungsgesetz
z Allgemeines Arbeitsrecht
z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 31
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d. h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
z Anbieter
z Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 35).
Weiterführende Literatur/Links:
y www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
32 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 33
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 29
Siehe Seite 29
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 35
34 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Susanne Grimm
Sandra Shebeika
Jürgen Reusch
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-280
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
36 | Musterschreiben
Musterschreiben | 37
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Seminaranmeldung | 39
38 | Anschrift
Die Anschrift der
IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort
IG Metall Siegen
Donnerscheidstraße 30
57072 Siegen
Tel.: 0271 23609-0
Fax: 0271 23609-30
[email protected]
www.igmetall-siegen.de
Seminaranmeldung 2015
IG Metall Siegen
Kopieren und faxen an
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ......................................................................................
Straße .....................................................................................................
PLZ, Ort ..................................................................................................
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-280
Fax: 0211 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Telefon privat ...........................................................................................
Telefon beruflich.......................................................................................
E-Mail ......................................................................................................
Firma .......................................................................................................
Seminartitel .............................................................................................
Seminartermin .........................................................................................
Seminarnummer ......................................................................................
Beschlussfassung am ..............................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen
des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet
werden.
Datum.................................... Unterschrift ..............................................