Seit 1. Mai: Bußgelder bei unvollständigen

Presseinformation 09/2015
Stuttgart, 30. April 2015
Seit 1. Mai: Bußgelder bei unvollständigen
Immobilienanzeigen
Angabe von Energieausweisdaten ist Pflicht
für Immobilieneigentümer
Zukunft Altbau: Angaben geben Käufern und Mietern Aufschluss über Heizkosten. Energiesparhäuser im Vorteil.
Wer sein Wohnhaus verkauft oder vermietet, muss in kommerziellen Immobilienanzeigen die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis angeben.
So verfügt es die Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Künftig werden fehlende Angaben als eine Ordnungswidrigkeit geahndet: Seit 1. Mai 2015 beträgt die Strafe bis zu 15.000 Euro, sind die Daten unvollständig oder mangelhaft, berichtet das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums
Baden-Württemberg. Die Strafe war bereits seit letztem Jahr vorgesehen, bislang wurde von einer Sanktionierung abgesehen.
Auskunft erhalten Hauseigentümer am kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33. Informationen zur Altbausanierung gibt es auch
unter www.zukunftaltbau.de.
„Angst vor Fehlern beim Aufgeben einer Anzeige müssen Hauseigentümer
jedoch nicht haben, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. „Je nach Alter des
Energieausweises sind vier oder fünf Angaben nötig.“ Wer einen nach dem
1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweis hat, muss das Baujahr, die Art des
Energieausweises, den Energieträger, den Endenergiebedarf oder -verbrauch
sowie die Energieeffizienzklasse angeben. Bei vor dem Mai 2014 ausgestellten Energieausweisen benötigen die Eigentümer nur vier Angaben für die Anzeige; die Energieeffizienzklasse ist in den Ausweisen noch nicht eingetragen.
Unterschied zwischen neuem und altem Energieausweis
Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn Immobilieneigentümer
ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten. Wird ein Haus neu
errichtet oder umfassend saniert, ist die Ausstellung ebenfalls Pflicht. Hauseigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen und es nicht verkaufen oder
vermieten wollen, benötigen keinen Ausweis. Ausgestellt werden die Ausweise von Gebäudeenergieberatern; sie sind zehn Jahre gültig.
Die Pflicht zur Veröffentlichung der zentralen Energieausweisdaten gilt für alle
Inserate in Zeitungen oder kostenpflichtigen Internetseiten. „Bei der Art des
Energieausweises gibt der Hauseigentümer an, ob er einen Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis hat“, erklärt Hermann Dannecker vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Beim Energieträger weist man darauf hin, ob
man hauptsächlich mit Öl, Gas oder andern Brennstoffen heizt.“ Die weitere
Angabe bei neuen Ausweisen zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes reicht
von A+ bei hoher Energieeffizienz bis H bei geringer Effizienz. Die Energieeffizienzklassen wurden mit der EnEV 2014 eingeführt.
Regelung zur Offenlegung der Energiedaten hilfreich
Für Mieter oder Käufer sind die Energiedaten aus dem Energieausweis aufschlussreich. Sie informieren auf einer Skala von grün bis rot über den energetischen Zustand des Gebäudes und geben eine – wenn auch grobe – Orientierung, wie hoch die Heizkosten sein können. „Energetisch optimierte Häuser haben wegen eines geringeren Energieverbrauchs meist eine niedrigere
‚zweite Miete‘ und sind deshalb für Interessenten attraktiver“, so Petra Hegen
von Zukunft Altbau. Energiesparhäuser würden aus diesem Grund künftig
größere Chancen auf dem Immobilienmarkt bekommen.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von älteren Wohnhäusern
gibt es auch auf www.facebook.com/ZukunftAltbau.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und
wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.
Ansprechpartner Pressearbeit:
Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg,
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11,
[email protected], www.solar-consulting.de
Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Petra Hegen, Freie Architektin und Energieberaterin,
Zukunft Altbau, Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart,
Tel. +49/711/489825-13, Fax +49/711/489825-20,
[email protected], www.zukunftaltbau.de
Fotos, ein Faktenblatt
zu Zukunft Altbau
und weitere Informationen bekommen Sie
bei:
Solar Consulting
GmbH
Daten aus dem Energieausweis müssen in Immobilienanzeigen stehen –
sonst kann es Strafen geben. Bild eines Energieausweises auf Energiebedarfs- oder Energieverbrauchs-Basis.
Foto: BMWi
In Immobilienanzeigen gehört der energetische Zustand des Gebäudes –
sonst gibt es Strafen.
Foto: Zukunft Altbau