Europäische Kommission und Europäische

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank erleichtern
Kreditzugang für Landwirte
Brüssel, 23 März 2015
Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben heute ein
Garantiemodell für die Landwirtschaft vorgestellt. Dies ist das erste Produkt, das auf der Grundlage
ihrer im Juli 2014 unterzeichneten Absichtserklärung für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und
der ländlichen Entwicklung in der EU neu entwickelt wurde.
Mit Hilfe dieses Garantiemodells sollen Landwirte und andere Unternehmen im ländlichen Raum leichter
Zugang zu Finanzierungsmitteln erhalten. Die Mitgliedstaaten und Regionen können das Modell
anpassen und nutzen, um Finanzierungsinstrumente einzurichten, die im Rahmen ihrer Programmen
zur Entwicklung des ländlichen Raums aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden und der Besicherung von Investitionskrediten zur
Förderung der Leistungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben, der Verarbeitung und
Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, von Unternehmensgründungen und vielen anderen
Bereiche dienen.
Das Garantieinstrument ist mit einem ebenfalls heute vorgestellten Arbeitsprogramm verknüpft, in
dem die näheren Einzelheiten der Zusammenarbeit von Kommission und EIB im Rahmen der
Absichtserklärung darlegt sind. Zusätzlich dazu berät die EIB Mitgliedstaaten und Regionen, damit
diese die Finanzierungsinstrumente besser verstehen und gezielter einsetzen können.
Phil Hogan, das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissionsmitglied, erklärte
in Brüssel auf einer Veranstaltung zur Information der Mitgliedstaaten und Regionen über die
Zusammenarbeit:
„Finanzierungsinstrumente bieten uns die Möglichkeit, den Nutzen der Politik für die Entwicklung des
ländlichen Raums – der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – noch weiter zu steigern.
Durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln kann ein Euro öffentlicher Mittel für
besicherte Darlehen im Wert von zwei, drei oder mehr Euro genutzt werden, um unsere Landwirte,
insbesondere junge Landwirte, und andere Unternehmer im ländlichen Raum zu unterstützen, damit sie
Wachstum und Arbeitsplätze schaffen können. Die Zusammenarbeit der Kommission und der EIB, zu
der wir heute nähere Informationen geben, ist ein Meilenstein auf dem Weg zu diesem Ziel.“
EIB-Vizepräsident Wilhelm Molterer erklärte:
„In der ländlichen Wirtschaft der EU besteht ein riesiger Investitionsbedarf, doch die öffentliche Hand
kann nur begrenzte Unterstützung leisten, weil die öffentlichen Mittel knapp sind. Deshalb müssen wir
die öffentlichen Mittel geschickt einsetzen, um private Investoren zu gewinnen und Investitionen zu
mobilisieren. Die Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente aus dem ELER ist ein echter
Paradigmenwechsel. Der Einsatz dieser Instrumente liegt ganz im Interesse der Empfänger von ELERMitteln, da sie mehr Möglichkeiten erschließen als einfache Zuschüsse.“
Hintergrund
Nach den ELER-Vorschriften können Mitgliedstaaten und Regionen Finanzierungsinstrumente (z. B.
Garantiefonds, revolvierende Fonds und Beteiligungsfonds) in ihre sieben Jahre laufenden Programme
zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen, wenn vorab nachgewiesen wird, dass dies sinnvoll
ist. Von dieser Möglichkeit wurde jedoch in den bisher von den nationalen und regionalen Behörden
vorgelegten Entwicklungsprogrammen kaum Gebrauch gemacht, was zum Teil auf eine mangelnde
Vertrautheit mit solchen Instrumenten zurückzuführen ist.
Ein Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums, das nicht von Anfang an
Finanzierungsinstrumente enthält, kann zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden, wenn der
Mitgliedstaat bzw. die Region zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese Instrumente die Wirksamkeit
des Programms erhöhen.
Das im Rahmen der Absichtserklärung erstellte Arbeitsprogramm deckt auch die Forschung der
Kommission zu Themen aus der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelerzeugung und der Forstwirtschaft
ab sowie die normale Kreditvergabe der EIB für Projekte zur Förderung der Landwirtschaft oder des
ländlichen Raums.
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