ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Eckdaten der Fördermaßnahmen „Wasser“ Fördergegenstände Förderausschlüsse Projektauswahlkriterien Bewilligungsbehörde und Verfahren Finanzielle Ausstattung ( Umfang der ELER-Mittel jährlich) ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Fördergegenstände Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz investiver Hochwasserschutz, Deich-/ Wasserbau konzeptioneller Hochwasserschutz, Hochwasserrisikomanagement UVZV 1 - Sanierung, Ersatzneubau, Umbau und Rückbau von landeseigenen wasserwirtschaftlichen Anlagen Verwaltungsvorschrift Gewässersanierung Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklungskonzepte UVZV 2 - Gewässerausbau nach §89 Absatz 2 BbgWG Richtlinie Gewässersanierung und Landschaftswasserhaushalt ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderausschlüsse von einer Förderung sind i. d. Regel ausgeschlossen: die regelmäßige Gewässerunterhaltung Bau von Verwaltungsgebäuden; Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und - poldern, Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragsstellers gegen das Land Brandenburg ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Projektauswahlkriterien Projektauswahlverfahren vor Bewilligung Auswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegten Punktesystemen Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge Mindestschwelle und Maximalpunktwerte Kriterium (PAK) PAK 1 PAK 2 PAK 3 Bewertung an Hand geltender Projektauswahlkriterien (PAK) - Maßnahmen im Rahmen HWS gem. VV HWS Gewichtung Die Maßnahme dient der Erhaltung und Verbesserung des Hochwasserschutzes Die Maßnahme dient dem Hochwasserschutz an Gewässern: Die wasserwirtschaftliche Anlage/Deich hat derzeit folgende Bauzustandsklasse bzw. Standsicherheit 1 Punkt = Sicherung des status quo 3 Punkte = Verbesserung des Hochwasserschutzes 1 Punkt = Fließgewässer 2 Punkte = Oberflächenwasser (Hochwasser-Schöpfwerke) 3 Punkte = Gewässer in Hochwasserrisikogebieten nach HWRMRL 1 Punkt = 1-2 2 Punkte = 3-4 3 Punkte = 5 vergebene Punkte ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Bewilligungsbehörde und Verfahren Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Antrag inkl. fachlichem Votum (durch WWA) an ILB Verfahren bei UVZV: Vorhaben sind durch WWA an GUV zu übertragen, Antrag an ILB ergeht erst nach Votum und Übertragung, WWA erhält Kopie der Finanzierungszusage ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Finanzielle Ausstattung der Bereich Wasser verfügt über rund 50-60 Mio. € brutto jährlich finanzieller Hauptanteil – Deichbau mit ca. 35-45 Mio. € brutto jährlich an zweiter Stelle - UVZV 1 mit ca. 8-12 Mio. € brutto jährlich danach relativ gleichrangig UVZV 2 (3-6 Mio. € brutto jährlich), GewSan (3-6 Mio. € brutto jährlich) sowie LWH (3-4 Mio. € brutto jährlich) ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Katrin Bednarczyk Tel.: 0331 / 866 78 12; E-Mail: [email protected] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 21
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