PowerPoint-Präsentation - ELER

ELER- Jahrestagung 2015:
Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk
29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des
ländlichen Raums
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Eckdaten der Fördermaßnahmen „Wasser“
 Fördergegenstände
 Förderausschlüsse
 Projektauswahlkriterien
 Bewilligungsbehörde und Verfahren
 Finanzielle Ausstattung ( Umfang der ELER-Mittel jährlich)
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Fördergegenstände
 Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz

investiver Hochwasserschutz, Deich-/ Wasserbau

konzeptioneller Hochwasserschutz, Hochwasserrisikomanagement

UVZV 1 - Sanierung, Ersatzneubau, Umbau und Rückbau von landeseigenen
wasserwirtschaftlichen Anlagen
 Verwaltungsvorschrift Gewässersanierung

Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklungskonzepte

UVZV 2 - Gewässerausbau nach §89 Absatz 2 BbgWG
 Richtlinie Gewässersanierung und Landschaftswasserhaushalt
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderausschlüsse
 von einer Förderung sind i. d. Regel ausgeschlossen:

die regelmäßige Gewässerunterhaltung

Bau von Verwaltungsgebäuden; Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten

Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und -
poldern,

Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete

Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragsstellers gegen das Land Brandenburg
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Projektauswahlkriterien
 Projektauswahlverfahren vor Bewilligung
 Auswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegten
Punktesystemen
 Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge
 Mindestschwelle und Maximalpunktwerte
Kriterium (PAK)
PAK 1
PAK 2
PAK 3
Bewertung an Hand geltender Projektauswahlkriterien (PAK) - Maßnahmen im Rahmen HWS gem. VV HWS
Gewichtung
Die Maßnahme dient der Erhaltung und
Verbesserung des Hochwasserschutzes
Die Maßnahme dient dem Hochwasserschutz an
Gewässern:
Die wasserwirtschaftliche Anlage/Deich hat derzeit
folgende Bauzustandsklasse bzw. Standsicherheit
1 Punkt = Sicherung des status quo
3 Punkte = Verbesserung des Hochwasserschutzes
1 Punkt = Fließgewässer
2 Punkte = Oberflächenwasser (Hochwasser-Schöpfwerke)
3 Punkte = Gewässer in Hochwasserrisikogebieten nach HWRMRL
1 Punkt = 1-2
2 Punkte = 3-4
3 Punkte = 5
vergebene Punkte
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Bewilligungsbehörde und Verfahren
 Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
 Antrag inkl. fachlichem Votum (durch WWA) an ILB
 Verfahren bei UVZV: Vorhaben sind durch WWA an GUV zu übertragen,
Antrag an ILB ergeht erst nach Votum und Übertragung, WWA erhält Kopie
der Finanzierungszusage
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Finanzielle Ausstattung
 der Bereich Wasser verfügt  über rund 50-60 Mio. € brutto jährlich
 finanzieller Hauptanteil – Deichbau mit ca. 35-45 Mio. € brutto jährlich
 an zweiter Stelle - UVZV 1 mit ca. 8-12 Mio. € brutto jährlich
 danach relativ gleichrangig
 UVZV 2 (3-6 Mio. € brutto jährlich),
 GewSan (3-6 Mio. € brutto jährlich)
 sowie LWH (3-4 Mio. € brutto jährlich)
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Katrin Bednarczyk
Tel.: 0331 / 866 78 12; E-Mail: [email protected]
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
des Landes Brandenburg
Referat 21