Amtsblatt der Stadt Klingenberg a.Main Nr. 20 http://www.klingenberg-main.de/ 39. Jahrgang 21. Mai 2015 e-mail: mailto:[email protected]/ Herzlich willkommen zu den 2. Klingenberger Weinkulturtagen Werte Weinfreunde, sehr geehrte Gäste, lieber Klingenbergerinnen und Klingenberger, am kommenden Wochenende vom 22. bis 24. Mai finden zum 2. Mal die Klingenberger Weinkulturtage statt. Nach der Veranstaltung im letzten Jahr gehen wir auch heuer von einem Highlight in unserem Veranstaltungskalender aus. Die Gemeinschaft der Klingenberger Winzer hat mit 30 Anlaufstellen wieder ein Programm erstellt, das alle Sinne des Menschen anspricht. Genießen Sie die edlen Tropfen aus den Steillagen von Klingenberg. Aus den Töpfen unserer verschiedensten Gastronomen wird Ihnen ein Geschmacksfestival angeboten. Genießen Sie das wunderschöne Ambiente der Klingenberger Altstadt bei Ihrem Streifzug zu den einzelnen Stationen. Schauen Sie den Künstlern des Kunstraums in den Altstadtateliers über die Schultern. Wandeln Sie durch eine der schönsten Städte in Churfranken und lassen Sie sich von der Gastfreundschaft der Klingenberger dies- und jenseits des Mains überzeugen. Auch für unsere Freunde der Clingenburg Festspiele bieten wir am Freitag, 22. Mai, die schon fast traditionelle „Nacht des Theaters“ an. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Künstler der diesjährigen Spielsaison kennen zu lernen und für Ihren privaten Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 321 Bereich auch ein Kostüm aus dem Theaterfundus erwerben bzw. ersteigern zu können. Die Klingenberger Weinprinzessin Alexandra und ich freuen uns bei einem Treffen auf den Klingenberger Weinkulturtagen. Es grüßt herzlich Ihr Ralf Reichwein 1. Bürgermeister Wir gratulieren herzlich zum 74. Geburtstag 76. Geburtstag 70. Geburtstag 74. Geburtstag 74. Geburtstag 79. Geburtstag am 21.05.2015 am 24.05.2015 am 24.05.2015 am 25.05.2015 am 25.05.2015 am 25.05.2015 Herrn Mario Cappelletti Herrn Hasan Demirtas Herrn Dieter Steinbach Herrn Mehmet Karaca Frau Hannelore Pettermann Herrn Werner Ludwig Roßgrabenweg 10 Hofackerstraße 10 Ludwigstraße 35 Kastellstraße 20 Zum Hochhäusl 3 Bickenbachring 11 Wir gratulieren herzlich zur goldenen Hochzeit am 25.05.2015 dem Ehepaar Erika und Egbert Albrecht, Ankergasse 4 Amtliche Nachrichten 6. Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Klingenberg a.Main Auf Grund von Art. 23 Satz 1, Art. 86, 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) bzw. der aktuellen Fassung, erlässt die Stadt Klingenberg a.Main folgende Änderungssatzung zur Satzung der Stadtwerke Klingenberg als Anstalt des Öffentlichen Rechts §1 § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgenden neuen Buchstaben f): Die Einrichtung und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen. 322 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 §2 Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Klingenberg a.Main, den 15.05.2015 Reichwein 1. Bürgermeister 1. Änderung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Klingenberg a. Main (Entwässerungssatzung – EWS -) vom 15.05.2015 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung sowie Art. 34 b Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes erlässt die Stadt Klingenberg am Main folgende Satzung: §1 Die §§ 12 und 17 werden wie folgt neu gefasst und § 19 a neu eingefügt: (1) (2) (3) (4) § 12 Überwachung Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat der Stadt die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden. Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Stadt den Einbau und den Betrieb von Überwachungsein- Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 323 richtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung der Stadt vorgelegt werden. (5) Unbeschadet des Abs. 1 bis 4 ist die Stadt befugt, die Grundstücksentwässerungs-anlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Stadt nicht selbst unterhält. Die Stadt kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Stadt aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch die Stadt neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach dem Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks. § 17 Untersuchung des Abwassers (1) Die Stadt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Stadt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen. (2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden. Die Stadt kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. §19 a Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Stadt zu angemessener Tageszeit, Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen 324 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Klingenberg a. Main, 15.05.2015 Reichwein, 1. Bürgermeister 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Klingenberg a. Main (BGS-EWS) vom 15.05.2015 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Klingenberg a. Main folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: §1 § 10 wird wie folgt neu gefasst: § 10 Schmutzwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,05 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn a) ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder b) der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder c) sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 325 (3) (4) (5) (6) 326 Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. eines jeden Veranlagungszeitraums mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere Schätzungen möglich. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. Die Bescheinigung der Eichung durch den Hersteller oder der amtlichen Eichung ist vom Gebührenpflichtigen vor Inbetriebnahme des Zählers zu erbringen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Nacheichung innerhalb von sechs Monaten unaufgefordert zu belegen. Verbrauchsmessungen mit einem ungeeichten Zähler gelten als nicht nachgewiesen. Auf Antrag kann der Nachweis auch durch andere technisch geeignete nachvollziehbare Unterlagen geführt werden. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 10 m³ pro Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden. Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 8 bis 10 ist der Abzug auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. eines jeden Veranlagungszeitraums mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten würde. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzungen möglich. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden, werden nur auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt. Derartige Absetzungen können nur auf schriftlichen Antrag und nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen werden. Diese Anträge sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen. Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 §2 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Klingenberg a. Main, 15.05.2015 Reichwein, 1. Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen – Erschließungsbeitragssatzung vom 15.05.2015 Auf Grund des § 132 des Baugesetzbuches – BauGB – in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – erlässt die Stadt Klingenberg a.Main folgende Erschließungsbeitragssatzung: §1 Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Klingenberg a.Main Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung. §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand: I. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, Radwege und Gehwege) von 1. Wochenendhausgebieten mit einer Geschossflächenzahl bis 0,2 7,0 m 2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer Geschossflächenzahl bis 0,3 10,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m 3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten a) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7 14,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m b) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 - 1,0 18,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6 20,0 m d) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 23,0 m 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten a) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0 20,0 m Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 327 b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6 c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 - 2,0 d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0 5. Industriegebieten a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0 c) mit einer Baumassenzahl über 6,0 II. III. IV. a) b) V. a) b) VI. 23,0 m 25,0 m 27,0 m 23,0 m 25,0 m 27,0 m für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege; § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) bis zu einer Breite von 5 m, für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) bis zu einer Breite von 27 m, für Parkflächen, die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen, für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen, für Immissionsschutzanlagen. (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. V gehören insbesondere die Kosten für a) den Erwerb der Grundflächen, b) die Freilegung der Grundflächen, c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen, d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine, e) die Radwege, f) die Bürgersteige, g) die Beleuchtungseinrichtungen, h) die Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen, i) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen, j) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 328 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 k) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern. (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. (4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die Teile der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entstehen, die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hinausgehen. (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Straßenbreite der Sackgasse beitragsfähig. §3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Stadt kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, ermitteln. (3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II) für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für Immissionsschutzanlagen (§ 9) werden den zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von der Erschließung her gehören, zugerechnet. Das Verfahren nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Abrechnungsgebiet (§ 5) der Fuß- und Wohnwege, der Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen oder Imissionsschutzanlagen von dem Abrechnungsgebiet der Straßen, Wege und Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen selbständig als Erschließungsanlagen abgerechnet. §4 Anteil der Stadt Die Stadt trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. §5 Abrechnungsgebiet Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine ErschlieAmtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 329 ßungseinheit abgerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. §6 Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt (§ 4) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 5) nach den Grundstücksflächen verteilt. (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 5) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt (§ 4) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 5) verteilt, in dem die Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0 2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss 0,3 (3) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereiche eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist, 2. wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m, gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die mit einer untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder sonstig genutzt werden oder genutzt werden dürfen, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. (5) Als zulässige Zahl der Geschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl, geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (6) Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl zugelassen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse. 330 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 (8) In unbeplanten Gebieten und Gebieten, für die ein Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Baumassenzahl festsetzt, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse maßgebend. (9) Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 5) außer mehr als einem Drittel gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke erschlossen, so sind für die Grundstücke in Kern-, Gewerbeund Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die mehr als einem Drittel gewerblich genutzt werden, die in Absatz 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. zu erhöhen. Als mehr als einem Drittel gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie mehr als einem Drittel Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen. (11) Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht, 1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaligen Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden, 2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die mehr als einem Drittel gewerblich genutzt werden. §7 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. den Grunderwerb, 2. die Freilegung, 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen, 4. die Radwege, 5. die Bürgersteige zusammen oder einzeln, 6. die Sammelstraßen, 7. die Parkflächen 8. die Grünanlagen, 9. die Beleuchtungseinrichtungen, 10. die Entwässerungseinrichtungen Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 331 gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Stadt fest. §8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen: 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau, 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, 3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße. (2) Bürgersteige und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau aufweisen. (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind. (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Absätzen 1 mit 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit die Stadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt. §9 Immissionsschutzanlagen Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebiete gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. § 10 Vorausleistungen Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. § 11 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst werden (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht 332 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.06.2015 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 29.01.1988, zuletzt geändert am 17.11.2010, außer Kraft. Klingenberg a.Main, den 15.05.2015 Reichwein, 1. Bürgermeister Auf den Grüngutsammelplätzen der Landkreisgemeinden müssen die Garten- und Grünabfälle richtig getrennt werden! Die Garten- und Grünabfälle, die die Landkreisbürger auf den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen anliefern, werden auf verschiedenen Wegen zu wertvollen Rohstoffen aufgearbeitet. Nur eine hohe Qualität, für die zu großen Teilen eine gute Trennung in Holziges und Krautiges bei der Anlieferung auf den Sammelplätzen Voraussetzung ist, garantiert den guten Absatz dieser Rohstoffe. Aus Holz wird Biobrennstoff Das holzige Material des angelieferte Baum- und Strauchschnitts wird auf den befestigten Flächen der Plätze gesammelt und von Zeit zu Zeit gehäckselt. Je nach Qualität muss das Material noch weiter aufbereitet werden. Schließlich kann es als Biobrennstoff in Hackschnitzelheizungen oder Biomasseheizwerken eingesetzt werden. Es dient so als Ersatz für fossile Brennstoffe und trägt zur Verbesserung der CO2Bilanz bei. Krautiges wird kompostiert Das in den Containern gesammelte krautige Material wird in Kompostieranlagen, wie unserem Kompostwerk an der Kreismülldeponie Guggenberg zu wertvollem Kompost verarbeitet. Mit Unterstützung durch ausgefeilte Technik und Steuerprozesse entstehen im ersten Rotteabschnitt, der Intensivrotte, wesentlich höhere Temperaturen als im heimischen Komposthaufen, so dass Unkrautsamen und Krankheitserreger sicher abgetötet werden. Der Kompost ist danach sauber; die Fachleute nennen das „hygienisiert“. Daran schließt sich eine Nachrotte an, bei der der Kompost reifen kann, bis zu „Reifkompost, Rottegrad IV oder V“, der für den Einsatz als Dünger und Bodenverbesserer im Hausgarten besonders geeignet ist. In der Landwirtschaft ersetzt qualitätsgeprüfter Kompost mineralischen Dünger. Besonders durch den Einsatz von jüngeren Komposten werden die Bodenqualität und der Erosionsschutz nachhaltig verbessert. Gerade in vieharmen Ackerbaugebieten, wie in der Untermainregion, ist die Humusnachlieferung und Bodenstrukturverbesserung ein großes Plus für den Komposteinsatz. Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 333 Schlechte Trennung behindert die Verwertung Bei der thermischen Verwertung des Baum- und Strauchschnitts stört Krautiges aufgrund seines hohen Wassergehaltes eher, umgekehrt wird bei der Kompostierung holziger Baum- und Strauchschnitt nicht oder nicht schnell genug zersetzt. Deshalb ist die richtige Trennung der Abfälle auf dem Grüngutsammelplatz so wichtig! In dem aktuellen Grünabfallverwertungssystem steigt die Bedeutung unserer Grüngutsammelplätze als „Anlagen zur Rohstoffgewinnung“. Das kann aber nur gut funktionieren, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, die angelieferten Materialien richtig trennen: „Grüne“ Pflanzenreste, wie Rasen-, Hecken-, Rosenschnitt, Blumenstöcke, Laub, Moos und Blumen- oder Gemüsestauden (z. B. Kartoffel-, Kürbis-, Gurkenkraut, Tomatenstöcke) zählen zum Krautigen. „Braune“ Pflanzenabfälle, wie Baum-, Strauchschnitt, Christbäume und Abdeckreisig gehören zum Holzigen. Weitere Informationen rund um die Abfallentsorgung gibt es im Internet unter http://www.landkreis-miltenberg.de/Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft.aspx und bei der Abfallberatung unter Telefon 09371-501 380 und 501 384 oder 501 385. Erscheinungstermin Amtsblatt und Annahmeschluss am Do., 29.05.2015, Einsendeschluss dafür ist am Donnerstag, 22.05.2015 am Do., 05.06.2015, Einsendeschluss dafür ist am Freitag, 29.05.2015 Tel. 133 21, Fax 133 38, mailto:[email protected]/. Kita- und Kindergarten Mitteilungen Pfingstferienprogramm der Kita – Sonnenschein Jetzt dauert es nicht mehr lange und die Pfingstferien stehen vor der Tür. Für alle, die ihre Ferien zu Hause verbringen, haben die Schulkinder wieder ein abwechslungsreiches Ferienprogramm, für Euch, zusammengestellt. Pfingstferien – Programm 2015 Mo., 01.06.: Wir kaufen die Zutaten für unsere Koch – AG ein! Wir backen gemeinsam Pizza! Treffpunkt: 9.00Uhr! Di., 02.06.: Wir basteln selbstgemachte Knautschbälle! Mi., 03.06.: Besuch der Mildenburg in Miltenberg! Bitte bis spätestens um 9.30 Uhr in der Kita sein! 9.30 Uhr bis 16.30Uhr Do., 04.06.: Kita geschlossen! Fronleichnam! Fr., 05.06.: Besuch der Klingenberger Wassertretanlage und Eisdiele! Anmelden können sich Kinder ab 6 Jahren bis Freitag, den 22.05.2015 in der Kindertageseinrichtung Sonnenschein, Glashausweg. 1, 63911 Klingenberg unter 334 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 der Telefonnummer 09372/2818 montags – freitags 7.00 Uhr – 9.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abholung ihres Anmeldebogens. Die Schulkinder und ihre Erzieher/Innen freuen sich auf Euch! 40 Jahre Städt. Kindergarten „Tabaluga“ am Samstag, 20.06.2015 Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich zu unserem Jubiläumsfest in den Kindergarten in Trennfurt ein. Beginn um 13:30 Uhr mit einem Dankgottesdienst, anschließend verschiedene Angebote: Zauberer „Schwupps“, Schätzspiel mit tollen Preisen, Bastel-Workshops, Kinder-Zumba mit Nicole Kolb, Spiel und Spaß Wir freuen uns, viele Gäste kulinarisch verwöhnen zu dürfen. Ihr Kita-Team, der Elternbeirat und die Kinder Bereitschaftsdienste Nacht- und Bereitschaftsdienst der Apotheken Raum Obernburg Do., 21.05. Fr., 22.05. Sa., 23.05. So., 24.05. Mo., 25.05. Di., 26.05. Mi., 27.05.. Do., 28.05. Turm-Apotheke Apotheke am Markt Linden-Apotheke Römer-Apotheke Eichen-Apotheke Mömlingtal-Apotheke Maintal-Apotheke Josef-Apotheke Apotheke Eschau Fr., 29.05.. Schwanen-Apotheke Großwallstadt, Hauptstraße 19 Großostheim, Breite Straße 6 Erlenbach, Lindenstraße 29 Obernburg, Römerstraße 43 Obb-Eisenbach, Eichenweg 1 Mömlingen, Hauptstraße 24 Sulzbach, Hauptstraße 6 Leidersbach, Hauptstraße 198 Eschau, Elsavastraße 95 Klingenberg, Rathausstraße 4 06022/22744 06026/4915 09372/8228 06022/4500 06022/5700 06022/681857 06028/6608 06028/5386 09374/1266 09372/2440 Nacht- und Bereitschaftsdienst der Apotheken Raum Miltenberg Do., 21.05. Fr., 22.05. Sa., 23.05. So., 24.05. Mo., 25.05. Di., 26.05. Mi., 27.05. Do., 28.05. Fr., 29.05. Martins-Apotheke Michaelis-Apotheke Nord-Apotheke Cäcilien-Apotheke Abtei-Apotheke Alte Stadt-Apotheke Anker-Apotheke Mäander-Apotheke Engelberg-Apotheke Bürgstadt, Miltenberger Str.7 Miltenb., Bürgstadter Str. 26 Miltenberg, Brückenstr. 25 Eichenbühl, Alte Steige 3 A Amorbach, Debonstr. 3d Miltenberg, Hauptstr. 116 Miltenberg, Hauptstr. 21-23 Miltenberg, Hauptstr. 32 Großheubach, Hauptstr. 11 09371/7009 09371/4499 09371/3130 09371/68054 09373/97370 09371/97460 09371/9734-0 09371/2944 09371/3637 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Achtung Neu! Ab 01.04.2015 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis am Krankenhaus Erlenbach: Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 335 Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19 Uhr Mittwoch und Freitag: 17:00 Uhr - 19:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Bettlägerigkeit wenden Sie sich bitte, wie bisher an die 116 117. Praxis Dr. Matthias Nolte Klingenberg, Tel. 09372/2586 Sehr geehrte Patienten, unsere Praxis bleibt vom 8.6. bis 19.6.14 geschlossen. Vertretung übernehmen: Praxis T. & A. Kehler Tel. 139613, Drs. Galmbacher Tel. 3065 sowie alle anwesenden Kollegen Auch Rettungsdienst über 112 alarmieren Der einheitliche Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst im Landkreis Miltenberg sowie Stadt und Landkreis Aschaffenburg ist die Rufnummer 112. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst hat eine zentrale Nummer: 116 117 Die neue einheitliche Rufnummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt bundesweit und der Anruf ist kostenlos. Tierärztliche Notdiensttermine 23.05. - 25.05.15 (Pfingstwochenende) Herr Johannes H. Koch, Seeweg 5, Erlenbach, Tel. 09372/9407871 Notrufe bei Störungen im Bereich der Strom-, Gas- und Wasserversorgung außerhalb der Geschäftszeiten Stromversorgung - Stadtteile Klingenberg + Trennfurt (EZV Wö.) - Stadtteil Röllfeld (Bayernwerk) Gas- und Wasserversorgung (Open Grid Europe) Abwasserentsorgung (Amme Erlenbach) 0171 / 5 18 55 92 0941 / 28003366 0 80 01 01 27 07 01 60 / 96 31 44 41 Nachdenkliches: Liebe Wenn es ganz dicke kommt - worauf soll man vertrauen? Der Kabarettist Hanns-Dieter Hüsch meint: "Ich setze auf die Liebe“ wenn Sturm mich in die Knie zwingt und Angst in meinen Schläfen buchstabiert, ein dunkler Abend mir die Sinne trübt. [...] Ich setze auf die Liebe, das ist das Thema, den Hass aus der Welt zu vertreiben. [...] 336 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 Die einen sagen, es läge am Geld. die anderen sagen, es wäre die Welt, sie läg' in den falschen Händen. Jeder weiß es besser, woran es liegt, doch es hat noch niemand den Hass besiegt, ohne ihn selbst zu beenden. Er kann mir sagen, was er will [...) und mir erklären, was er muss: Aber ich setze auf die Liebe! Schluss! Kirchliche Nachrichten Neuapostolische Kirche Gemeinde Klingenberg Gottesdienstzeiten: Sonntag, 9:30 Uhr, Mittwoch, 20 Uhr Kath. Pfarrgemeinde St. Pankratius Klingenberg E-Mail: mailto:[email protected]/, Tel. 2536 Do 21.05. 18:00 Uhr Messfeier im Pfarrheim (mit Gebetsgedenken für Elfriede Müller) So 24.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes Kollekte: Renovabis 10:30 Uhr Messfeier (mit Gebetsgedenken für Emil Ebert und Angehörige // Seelenamt für Ludwig Becker) im Anschluss daran: ca. 11:35 Uhr Matinee mit Flöte (Martina Buller) und Orgel (Philipp Hessler) 17:00 Uhr Orgelkonzert "musikalische Weinimpressionen" (Peter Schäfer & Anja Stritzinger) 17:30 Uhr Kirchenführung mit Helmut Becker Mo 25.05. Pfingstmontag 8:00 Uhr Messfeier und Urbanusprozession (mit Gebetsgedenken für Paul, Maria Luise u. Wilhelmine Nickles und Angehörige) Do 28.05. 18:00 Uhr Messfeier im Pfarrheim (mit Gebetsgedenken für Familie Bachmann und Kroth) Am Pfingstsonntag lädt die Pfarrgemeinde St. Pankratius nach dem Gottesdienst herzlich zu einer Matinée mit Flöte und Orgel ein. Martina Buller, die in den letzten Jahren schon einige Male in den Klingenberger Pfarreien mit ihrer Flöte begeisterte, musiziert zusammen mit Philipp Hessler (Orgel). Gönnen Sie sich die knapp 45 Minuten Auszeit bei Musik u.a. von Bach, Mozart und Fauré. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Der Eintritt ist frei! Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 337 Kath. Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt Röllfeld E-Mail: mailto:[email protected]/, Tel. 2558 Fr 22.05. 19:00 Uhr Messfeier (mit Gebetsgedenken für Heinz Grein, Eltern u. Schwiegereltern // Anni und Lothar Weinkötz, leb. und verst. Angehörige) Sa 23.05. 14:00 Uhr Taufe der Kinder: Alexander Lang und Lotta Mai 18:30 Uhr Vorabendmesse (mit Gebetsgedenken für Adam Winterling und Raimund Wengerter) Mo 25.05. Pfingstmontag Kollekte: Renovabis 10:30 Uhr Messfeier (mit Gebetsgedenken für Helga Weis und Angehörige) Mi 27.05. 19:00 Uhr stille Anbetung Pfarrbüro Klingenberg Das Pfarrbüro in Klingenberg ist in der Zeit vom 26. Mai bis 05.06.2015 wegen Urlaub geschlossen. Sie erreichen Pfarrer Ball unter der Telef. Nr. 09372/2558 und Frau Spahn-Sauer unter 0172/1485543. Kath. Pfarrgemeinde St. Maria Magdalena Trennfurt E-Mail: mailto:[email protected]/, Tel. 92 11 15 Do, 21.05. 18.30 Uhr Maiandacht gestaltet von der Veehharfengruppe So, 24.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes Kollekte für Renovabis 9.00 Uhr Messfeier f. Erich Baumeister zum Jahrtag // f. Erika Wöber und Angehörige // ff. Olga und Valentin Wolf zum Jahrtag // f. Ernst Lapka und Eltern, f. Anni und Willi Wöber und Angehörige Mo, 25.05. Pfingstmontag 09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier (Fr. Spahn-Sauer) Di, 26.05. 18.30 Uhr Messfeier Do, 28.05. 18.30 Uhr Maiandacht Evang.-Luth. Trinitatis-Gemeinde Klingenberg-Wörth Tel. 40 97 32 oder 29 29, E-Mail: [email protected] Gottesdienste Samstag, 23. Mai: 18:00 Uhr - Beichtgottesdienst zur Konfirmation mit Abendmahl, Trinitatis-Kirche in Klingenberg 338 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 Sonntag, 24. Mai, Pfingstsonntag: 10:00 Uhr - Festgottesdienst zur Konfirmation in der Trinitatis-Kirche, Klingenberg 10:45 Uhr - Abendmahlsgottesdienst mit Wein in der Wendelinus-Kapelle in Wörth Montag, 25. Mai, Pfingstmontag: 09:30 Uhr - Gottesdienst in der Trinitatis-Kirche Konfirmation Folgende Jugendliche aus unserer Kirchengemeinde werden in der Trinitatis-Kirche in Klingenberg konfirmiert: am Sonntag, 24. Mai, 10 Uhr aus Klingenberg: Marina Bonn, Mattis Fischmann, Meret Fischmann, Jacqueline Lehner, Melina May, Luca Roccuzzo, Louis Seibert, Marlin Zschau aus Wörth: Valentina Appel, Svenja Schuck, Sascha Stephan Veranstaltungen: „Bibel und Wein“ Personen der Bibel: Tamar – die Schwiegertochter Judas Bei einem Gläschen Wein und Knabbereien beschäftigen wir uns mit biblischen Texten und wollen gemeinsam herausfinden, was sie uns für unser Leben zu sagen haben. Wir laden Sie zu diesem Bibelabend am Donnerstag, 21. Mai, 19:30 Uhr, in das Evang. Gemeindehaus in Klingenberg recht herzlich ein. Altkleidersammlung für Bethel durch die Evang.-Luth. Kirchengemeinde bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2015 können an folgenden Annahmestellen Ihre Altkleiderspende abgegeben werden: Klingenberg: Evang. Gemeindehaus, Von-Mairhofen-Str. 13, in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr in der Pergola im Pfarrgarten (hinter der Kirche) abstellen Trennfurt: Frau K. Schmitt, Raiffeisenstr. 5 Röllfeld: Firma M. Stöhr, Philipp-Kachel-Str. 4, Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr Wörth: Familie Breunig, Erlenstr. 8 Bitte geben Sie nach dem 23. Mai keine Altkleiderspenden mehr ab. Vielen Danke!! Sammelsäcke bekommen Sie bei den Annahmestellen und im Evang. Pfarramt Klingenberg zu den Bürozeiten. Ökum. Eine-Welt-Stand im evang. Gemeindehaus, Klingenberg Öffnungszeiten: Jeden Sonntag nach dem Gottesdienst Evang.-Luth. Pfarramt Klingenberg Pfr. Hannes Wagner: Tel. 40 97 32 - Montag freier Tag. Pfrin. Marjaana Marttunen-Wagner: Tel. 120 70 20 – Montag freier Tag Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 339 Pfarramtssekretärin Birgit Bonn: Tel. 29 29 – Mi., Do. von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr E-Mail: mailto:[email protected]/ Brauchtum, Kultur, Soziales Clingenburg Festspiele e.V. Nacht des Theaters am Freitag, 22. Mai 2015, um 20.00 Uhr, im Schlosshof des Mairhof´schen Stadtschlosses. Das neue Festspiel-Ensemble wird mit musikalischen Darbietungen und kabarettistischen Szenen einen kleinen Vorgeschmack auf die diesjährige Spielzeit geben und so die Besucher auf die Festspiele einstimmen. Bei einer Kostümschau können die Besucher dann Ihre nächsten Faschingskostüme ersteigern. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Der Eintritt ist frei. Schuljahrgang 1939/40 Wir treffen uns wieder am Montag, 01. Juni ab 19 Uhr in der Klingenberger „Woistub“ bei Anke. Es wäre schön, wenn recht viele kommen könnten. Freiwillige Feuerwehr Röllfeld - http://www.feuerwehr-roellfeld.de/ Sa. 23.05.15 Mi. 27.05.15 Sa. 30.05.15 Technischer Dienst (15:00 Uhr, Feuerwehrhaus) Übung Jugendfeuerwehr (18:00 Uhr, Feuerwehrhaus) Technischer Dienst (15:00 Uhr, Feuerwehrhaus) Freiw. Feuerwehr Klingenberg 1864 e.V. http://www.FeuerwehrKlingenberg.eu/ Mi. 20.05. 18:30 Uhr Jugendübung & Minis Do. 04.06 Fronleichnamsprozession 11.06.- 02.08. Sicherheitswachdienst "Clingenburgfestspiele" Anmerkung: Kurzfristige Terminänderungen sowie Informationen über die Feuerwehr Klingenberg sind jederzeit im Internet unter http://www.Feuerwehr-Klingenberg.eu/ abrufbar Freiwillige Feuerwehr Trennfurt - Termine: Do. 21.05.15 Do. 21.05.15 Fr. 22.05.15 Sa. 23.05.15 So. 24.05.15 So. 31.05.15 Mo. 01.06.15 340 18.30 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 16.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 19.30 Uhr Jugendübung Ausbildung Leistungsprüfung Ausbildung Leistungsprüfung Abnahme Leistungsprüfung Feuerwehrfrühschoppen Feuerwehrfrühschoppen Übung Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 So. 07.06.15 10.00 Uhr Feuerwehrfrühschoppen Mo. 08.06.15 19.30 Uhr Übung Aktive/Sanitäter Mi. 10.06.15 20.00 Uhr Dienstsport in der 3-fach-Turnhalle Do. 11.06.15 18.30 Uhr Jugendübung Spessartbund Ortsgruppe Klingenberg 1904 e.V. Die Spessartbund Senioren treffen sich am 27.05.15 um 14:00 Uhr am Schluchteingang zu einer kleinen Wanderung. Anschließend Einkehr in der Häcke bei Fam. Fenn in der Jahnstraße zu einem gemütlichen Nachmittag. Gäste wie immer willkommen. Wanderverein 1951 Röllfeld e. V. - http://www.wandervereinroellfeld.de/ 25.05. = Radtour Eulbach - Würzberg - Hesselbach (Mittagspause) - Schlossau - Mudau - Amorbach – Röllfeld Abfahrt: 10.30 Uhr an der Turnhalle Röllfed. Wir radeln bis zum Bahnhof Miltenberg und fahren dann um 11.30 Uhr mit dem NatourBus bis nach Eulbach. Von dort aus startet unsere Radtour zurück nach Röllfeld. Die gesamte Strecke beträgt ca. 70 Kilometer. Wanderführer: Karl-Helmut und Annette Rüttger Da wir für den Natourbus die Anzahl der Radler durchgeben sollen wäre es schön wenn sich alle interessierten Mitfahrer bei Fam. Rüttger, Tel. 2419 oder Hildegard Schönig, Tel. 10818 anmelden könnten. 12.06.= Zu unserer Generalversammlung um 19.30 Uhr im Wanderheim laden wir alle Mitglieder und Freunde des Wanderverein 1951 Röllfeld e.V. recht herzlich ein. Tagesordnung : 1. Begrüßung und Eröffnung der Generalversammlung; 2. Berichte der Vorstandschaft; 3. Kassenbericht; 4. Neuwahlen der Vorstandschaft; 5. Wünsche und Anträge Obstanbauverein Röllfeld-Großheubach e.V. Zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 am Dienstag, 26. Mai 2015 um 20:00 Uhr in der „Winzerstube Wengerter“ ergeht hiermit herzliche Einladung. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bericht des Vorsitzenden; 3. Vorlesung des Protokolls durch den Schriftführer; 4. Vorstellung der Gewinnermittlung und der Bilanz für das Wirschaftsjahr (Wj.) 2014; 5. Stellungnahme der Kassenprüfer zu Wj. 2014; Entlastung für das Wirschaftsjahr 2014; 7. Erste Erfahrungen mit Hagelnetzen; 8. Anträge und Verschiedenes SPD-Ortsverein Klingenberg-Röllfeld-Trennfurt Herzliche Einladung zur öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung des SPD-Ortsvereins mit Landrat Jens Marco Scherf am Montag, den 22.06.2015, Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 341 20.00 Uhr im evangelischen Pfarrheim in Klingenberg. Nach einem kurzen Vortrag zu wichtigen Themen der Kommunalpolitik steht der Landrat für Fragen der Bürgerinnen und Bürger und zur Diskussion zur Verfügung. Am Samstag, den 6. Juni 2015, findet ab 18.00 Uhr in der Kino-Passage in Erlenbach der "Bürgerdialog Asyl - Flucht in eine bessere Zukunft?" mit dem SPDBundestagsabgeordneten Bernd Rützel und Landrat Jens Marco Scherf statt. Zu dieser Informations- und Diskussionsveranstaltung der Jusos und der SPD ist die Bevölkerung ebenfalls herzlich eingeladen. Seniorenkreis Trennfurt Die Trennfurter Senioren treffen sich am 28.5. um 15 Uhr im Schwimmbadcafee. Wir wollen in froher Runde plaudern und Kaffee trinken. Anmeldungen für unsere Fahrt am 25.6. zur Gartenschau nach Alzenau nehmen wir an diesem Tag schon entgegen. Wir freuen uns auf Sie! Gesang und Musik Musikverein Röllfeld 1920 e.V. Blasmusik hören... http://www.mvroellfeld.de/ Termine – Blasorchester Achtung! Wegen kurzfristiger Änderungen der Prozessionstermine, aktuell immer die Homepage beachten. Mi.20.05. Musikprobe, 20 Uhr Mi.27.05. Musikprobe, 20 Uhr Mi.03.06. Musikprobe, 20 Uhr Do.04.06. Prozession Fronleichnam TP 9.40 Uhr Kirche So.07.06. Eröffnung der Burgfestspiele im Rosengarten, 17 Uhr, TP 16.15 Uhr Pfarrheim Mi.10.06. Musikprobe, 20 Uhr Mi.17.06. Musikprobe, 20 Uhr Mi.24.06. Musikprobe, 20 Uhr Sa.27.06. Tagesausflug mit musikalischer Unterhaltungsmusik; Mitglieder und Musikfreunde können gerne an diesem Ausflug teilnehmen Termine- Jugendkapelle Mo.08.06. Jugendprobe, 18 Uhr, Altes Rathaus Mo.15.06. Jugendprobe, 18 Uhr, Altes Rathaus Mo.22.06. Jugendprobe, 18 Uhr, Altes Rathaus 342 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 Gesangverein Klingenberg – http://www.gesangverein-klingenberg.de/ Chorprobe Die nächste Chorprobe des DaCapo-Projektchores findet am Freitag, 22.05., um 20 Uhr im katholischen Pfarrheim statt. Danach treffen wir uns bei Maria und Heinz zum „Häckersingen“. Bitte Liederbücher mitbringen! Hochzeit Am Samstag, 23.05., freuen wir uns, den Gottesdienst anlässlich der Vermählung zweier Chormitglieder musikalisch gestalten zu dürfen. Wir treffen uns zum Einsingen um 12.30 Uhr in der evangelischen Trinitatis- Kirche (Jahnstr. 2). Sport TuS Röllfeld: Termine für den Fussballbereich des TuS Röllfeld: U15 Sa 23.05.15 14:30 JFG Bayerischer Maingau - JFG Churfranken in Kahl U19 Sa 23.05.15 16:00 JFG Churfranken - JFG Westspessart in Kleinheubach Mo., 25.05.2015 13:00 Uhr SV Rück-Schippach II - TSV Röllfeld II Mo., 25.05.2015 15:00 Uhr TV Wasserlos - TSV Röllfeld Kanuclub Klingenberg 1924 e.V. Von 22.05.-25.05. Gepäckfahrt auf dem Main von Lohr bis Klingenberg. Die Leitung übernimmt Marie-Luise Kluge. Von 04.06. - 07.06. findet das Bayerische Wanderfahrertreffen in Prien am Chiemsee statt. Anmeldung hierzu bis 20.05. Infos am Bootshaus, Tel. 1480, oder bei Evelyn Vill, Tel. 1640 TV Trennfurt FSJ-Stelle ab September frei! Ab September 2015 ist beim TV Trennfurt wieder eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu besetzen. Die Bewerberin/der Bewerber wird beim TV Trennfurt und in der Offenen Ganztageschule der Dr. Konrad Wiegand – Mittelschule eingesetzt. Bewerbungen bitte an Kurt Heuß unter mailto:[email protected]/ Herzliche Einladung zur Serenade im Rosengarten. Im Rahmen der Klingenberger Weintage findet am Pfingstsonntag den 24.05.2015 ab 15 Uhr eine Serenade vom Musikzug des TV Trennfurt statt. Genießen Sie die Blütenbracht des Rosengartens, in Verbindung mit musikalischen Klängen die ins Ohr gehen. Im Ausschank bewirten wir Sie mit Klingenberger Weinen. Auf Ihr kommen freuen sich die Musiker vom TV Trennfurt Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015 343 Frauen Selbstschutz- und Notwehr-Intensiv-Workshop Von Samstag 20. Juni bis Sonntag 21. Juni 2015 findet in der TV-Turnhalle ein Intensiv-Workshop statt. Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr Dauer: 3 Stunden Teilnehmen können alle Frauen ab 16 Jahren. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Kleidung: Jogginghose, T-Shirt, Turnschuhe Teilnahmegebühr: zwei Tage 35,00 €, ein Tag 20,00 € Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und deshalb ist eine Anmeldung bis 3. Juni 2015 erforderlich bei Rudolf Russ, Tel. 09371/668890 oder mailto:[email protected]/ FV Klingenberg Sonntag, den 25. Mai 2015 der FV Klingenberg tritt auswärts an, beim Spfrd Hausen ab 13:00 Uhr 2. Mannschaft ab 15:00 Uhr 1. Mannschaft 344 Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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