21 - Klingenberg am Main

Amtsblatt
der Stadt
Klingenberg a.Main
Nr. 20
http://www.klingenberg-main.de/
39. Jahrgang
21. Mai 2015
e-mail: mailto:[email protected]/
Herzlich willkommen zu den 2. Klingenberger Weinkulturtagen
Werte Weinfreunde, sehr geehrte Gäste,
lieber Klingenbergerinnen und Klingenberger,
am kommenden Wochenende vom 22. bis 24. Mai finden zum 2. Mal die Klingenberger Weinkulturtage statt. Nach der Veranstaltung im letzten Jahr gehen wir
auch heuer von einem Highlight in unserem Veranstaltungskalender aus. Die Gemeinschaft der Klingenberger Winzer hat mit 30 Anlaufstellen wieder ein Programm erstellt, das alle Sinne des Menschen anspricht. Genießen Sie die edlen Tropfen aus den Steillagen von Klingenberg. Aus den Töpfen unserer verschiedensten
Gastronomen wird Ihnen ein Geschmacksfestival angeboten.
Genießen Sie das wunderschöne Ambiente der Klingenberger Altstadt bei Ihrem
Streifzug zu den einzelnen Stationen. Schauen Sie den Künstlern des Kunstraums in
den Altstadtateliers über die Schultern. Wandeln Sie durch eine der schönsten Städte
in Churfranken und lassen Sie sich von der Gastfreundschaft der Klingenberger
dies- und jenseits des Mains überzeugen.
Auch für unsere Freunde der Clingenburg Festspiele bieten wir am Freitag, 22. Mai,
die schon fast traditionelle „Nacht des Theaters“ an. Hier haben Sie die Möglichkeit,
die Künstler der diesjährigen Spielsaison kennen zu lernen und für Ihren privaten
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Bereich auch ein Kostüm aus dem Theaterfundus erwerben bzw. ersteigern zu können.
Die Klingenberger Weinprinzessin Alexandra und ich freuen uns bei einem Treffen
auf den Klingenberger Weinkulturtagen.
Es grüßt herzlich
Ihr
Ralf Reichwein
1. Bürgermeister
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
Wir gratulieren herzlich zum
74. Geburtstag
76. Geburtstag
70. Geburtstag
74. Geburtstag
74. Geburtstag
79. Geburtstag
am 21.05.2015
am 24.05.2015
am 24.05.2015
am 25.05.2015
am 25.05.2015
am 25.05.2015
Herrn Mario Cappelletti
Herrn Hasan Demirtas
Herrn Dieter Steinbach
Herrn Mehmet Karaca
Frau Hannelore Pettermann
Herrn Werner Ludwig
Roßgrabenweg 10
Hofackerstraße 10
Ludwigstraße 35
Kastellstraße 20
Zum Hochhäusl 3
Bickenbachring 11
Wir gratulieren herzlich zur goldenen Hochzeit
am 25.05.2015
dem Ehepaar Erika und Egbert Albrecht, Ankergasse 4
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Amtliche Nachrichten
6. Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Klingenberg a.Main
Auf Grund von Art. 23 Satz 1, Art. 86, 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.
S. 796, BayRS 2020-1-1-I) bzw. der aktuellen Fassung, erlässt die Stadt Klingenberg a.Main folgende
Änderungssatzung zur
Satzung der Stadtwerke Klingenberg
als Anstalt des Öffentlichen Rechts
§1
§ 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgenden neuen Buchstaben f):
Die Einrichtung und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen.
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§2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Klingenberg a.Main, den 15.05.2015
Reichwein
1. Bürgermeister
1. Änderung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage
der Stadt Klingenberg a. Main (Entwässerungssatzung – EWS -)
vom 15.05.2015
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 und Abs. 3 der
Gemeindeordnung sowie Art. 34 b Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes
erlässt die Stadt Klingenberg am Main folgende Satzung:
§1
Die §§ 12 und 17 werden wie folgt neu gefasst und § 19 a neu eingefügt:
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 12
Überwachung
Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen
von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch
diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die
Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der
Grundstückseigentümer hat der Stadt die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte
Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei
erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist
für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden.
Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten
die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs.
1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen.
Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Stadt
anzuzeigen.
Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung
zugeführt, kann die Stadt den Einbau und den Betrieb von Überwachungsein-
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richtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder
Selbstüberwachung der Stadt vorgelegt werden.
(5) Unbeschadet des Abs. 1 bis 4 ist die Stadt befugt, die Grundstücksentwässerungs-anlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie
Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Stadt nicht selbst unterhält.
Die Stadt kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu
unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Stadt aufgrund der Sätze 1 oder 2
eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte
oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss
der Prüfung durch die Stadt neu zu laufen.
(6) Die Verpflichtungen nach dem Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des
Grundstücks.
§ 17
Untersuchung des Abwassers
(1) Die Stadt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden
Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder
wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der
Stadt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die
unter das Verbot des § 15 fallen.
(2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen
lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der
Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen
aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die
Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden. Die Stadt kann verlangen, dass die
nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden.
§19 a
Betretungsrecht
(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten
die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Stadt zu angemessener Tageszeit, Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen
haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen
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Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach
Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Klingenberg a. Main, 15.05.2015
Reichwein, 1. Bürgermeister
1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Klingenberg a. Main (BGS-EWS) vom
15.05.2015
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Klingenberg a. Main folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung:
§1
§ 10 wird wie folgt neu gefasst:
§ 10
Schmutzwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze
nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung
von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt
2,05 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
(2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen
abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen
ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt.
Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn
a) ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
b) der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
oder
c) sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den
wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
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(3)
(4)
(5)
(6)
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Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. eines
jeden Veranlagungszeitraums mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro
Jahr und Einwohner. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere
Schätzungen möglich.
Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten
fest zu installieren hat. Die Bescheinigung der Eichung durch den Hersteller
oder der amtlichen Eichung ist vom Gebührenpflichtigen vor Inbetriebnahme
des Zählers zu erbringen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt sechs Jahre.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Nacheichung innerhalb von sechs
Monaten unaufgefordert zu belegen. Verbrauchsmessungen mit einem ungeeichten Zähler gelten als nicht nachgewiesen. Auf Antrag kann der Nachweis
auch durch andere technisch geeignete nachvollziehbare Unterlagen geführt
werden.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 10 m³ pro Jahr als
nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann
durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.
Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen
a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich,
b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und
c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.
Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 8 bis 10 ist der Abzug auch insoweit begrenzt,
als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag
01.01. eines jeden Veranlagungszeitraums mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten würde. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzungen möglich.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden, werden nur auf Antrag des Gebührenpflichtigen
bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt. Derartige Absetzungen können nur auf schriftlichen Antrag und nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen werden. Diese Anträge sind bis zum Ablauf eines Monats
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen.
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
§2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Klingenberg a. Main, 15.05.2015
Reichwein, 1. Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen –
Erschließungsbeitragssatzung vom 15.05.2015
Auf Grund des § 132 des Baugesetzbuches – BauGB – in Verbindung mit Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – erlässt die Stadt Klingenberg
a.Main folgende
Erschließungsbeitragssatzung:
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrages
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Klingenberg a.Main Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung.
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand:
I.
für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze
(§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in
bis zu einer Straßenbreite
(Fahrbahnen, Radwege und
Gehwege) von
1. Wochenendhausgebieten mit einer Geschossflächenzahl bis 0,2
7,0 m
2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer Geschossflächenzahl bis 0,3
10,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit
8,5 m
3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, Dorfgebieten,
reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten
a) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7
14,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit
10,5 m
b) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 - 1,0
18,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit
12,5 m
c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6
20,0 m
d) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6
23,0 m
4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten
a) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0
20,0 m
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b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6
c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 - 2,0
d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0
5. Industriegebieten
a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0
b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0
c) mit einer Baumassenzahl über 6,0
II.
III.
IV.
a)
b)
V.
a)
b)
VI.
23,0 m
25,0 m
27,0 m
23,0 m
25,0 m
27,0 m
für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit
Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege; § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) bis zu
einer Breite von 5 m,
für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete
notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (§ 127 Abs. 2
Nr. 3 BauGB) bis zu einer Breite von 27 m,
für Parkflächen,
die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind,
bis zu einer weiteren Breite von 5 m,
soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen,
für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen
die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind,
bis zu einer weiteren Breite von 5 m,
soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der
Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im
Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen,
für Immissionsschutzanlagen.
(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. V gehören insbesondere
die Kosten für
a) den Erwerb der Grundflächen,
b) die Freilegung der Grundflächen,
c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder
Vertiefungen,
d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine,
e) die Radwege,
f) die Bürgersteige,
g) die Beleuchtungseinrichtungen,
h) die Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen,
i) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen,
j) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
k) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern.
(3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Stadt aus ihrem
Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die
für die Teile der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entstehen, die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hinausgehen.
(5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für
den erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Straßenbreite der
Sackgasse beitragsfähig.
§3
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
(1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
(2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Stadt kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen
Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, ermitteln.
(3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II) für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grünanlagen
(§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für Immissionsschutzanlagen (§ 9) werden den zum Anbau
bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von der Erschließung her gehören, zugerechnet. Das Verfahren nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das
Abrechnungsgebiet (§ 5) der Fuß- und Wohnwege, der Sammelstraßen, Parkflächen,
Grünanlagen oder Imissionsschutzanlagen von dem Abrechnungsgebiet der Straßen,
Wege und Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die
Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen selbständig als Erschließungsanlagen abgerechnet.
§4
Anteil der Stadt
Die Stadt trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
§5
Abrechnungsgebiet
Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine ErschlieAmtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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ßungseinheit abgerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage
bzw. Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.
§6
Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
(1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt (§ 4) auf die Grundstücke des
Abrechnungsgebietes (§ 5) nach den Grundstücksflächen verteilt.
(2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 5) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt (§ 4) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 5)
verteilt, in dem die Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt:
1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder sonstig nutzbaren
Grundstücken, auf denen keine oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist
1,0
2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss 0,3
(3) Als Grundstücksfläche gilt:
1. bei Grundstücken im Bereiche eines Bebauungsplanes die Fläche, die der
Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist,
2. wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen
nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m,
gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung
über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die
durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Grundstücksteile, die
lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen,
bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.
(4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die
mit einer untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder sonstig
genutzt werden oder genutzt werden dürfen, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche
in die Verteilung einbezogen.
(5) Als zulässige Zahl der Geschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl, geteilt durch 3,5. Bruchzahlen
werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
(6) Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl zugelassen oder vorhanden, so ist
diese zugrunde zu legen.
(7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als
eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt
sich der Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse.
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
(8) In unbeplanten Gebieten und Gebieten, für die ein Bebauungsplan weder die
Zahl der Vollgeschosse noch die Baumassenzahl festsetzt, ist
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen,
2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen
Vollgeschosse maßgebend.
(9) Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar,
werden
je
angefangene
3,5 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet.
(10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 5) außer mehr als einem Drittel gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen
eines Bebauungsplans in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch
andere Grundstücke erschlossen, so sind für die Grundstücke in Kern-, Gewerbeund Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die mehr als einem Drittel gewerblich genutzt werden, die in Absatz 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. zu
erhöhen. Als mehr als einem Drittel gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch
Grundstücke, wenn sie mehr als einem Drittel Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen.
(11) Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des §
127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,
1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben
wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaligen Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden,
2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die mehr als einem Drittel gewerblich genutzt werden.
§7
Kostenspaltung
Der Erschließungsbeitrag kann für
1. den Grunderwerb,
2. die Freilegung,
3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen,
4. die Radwege,
5. die Bürgersteige zusammen oder einzeln,
6. die Sammelstraßen,
7. die Parkflächen
8. die Grünanlagen,
9. die Beleuchtungseinrichtungen,
10. die Entwässerungseinrichtungen
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Stadt fest.
§8
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
(1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und
Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau,
2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,
3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße.
(2) Bürgersteige und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung
gegen die Fahrbahn und gegeneinander sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster,
Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch
notwendigen Unterbau aufweisen.
(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet
sind.
(4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Absätzen 1 mit 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden
müssen, damit die Stadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt.
§9
Immissionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum
Schutz von Baugebiete gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§ 10
Vorausleistungen
Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
§ 11
Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst werden (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht
332
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages.
§ 12
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2015 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 29.01.1988,
zuletzt geändert am 17.11.2010, außer Kraft.
Klingenberg a.Main, den 15.05.2015
Reichwein, 1. Bürgermeister
Auf den Grüngutsammelplätzen der Landkreisgemeinden müssen
die Garten- und Grünabfälle richtig getrennt werden!
Die Garten- und Grünabfälle, die die Landkreisbürger auf den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen anliefern, werden auf verschiedenen Wegen zu wertvollen Rohstoffen aufgearbeitet. Nur eine hohe Qualität, für die zu großen Teilen eine gute
Trennung in Holziges und Krautiges bei der Anlieferung auf den Sammelplätzen
Voraussetzung ist, garantiert den guten Absatz dieser Rohstoffe.
Aus Holz wird Biobrennstoff
Das holzige Material des angelieferte Baum- und Strauchschnitts wird auf den befestigten Flächen der Plätze gesammelt und von Zeit zu Zeit gehäckselt. Je nach Qualität muss das Material noch weiter aufbereitet werden. Schließlich kann es als Biobrennstoff in Hackschnitzelheizungen oder Biomasseheizwerken eingesetzt werden.
Es dient so als Ersatz für fossile Brennstoffe und trägt zur Verbesserung der CO2Bilanz bei.
Krautiges wird kompostiert
Das in den Containern gesammelte krautige Material wird in Kompostieranlagen,
wie unserem Kompostwerk an der Kreismülldeponie Guggenberg zu wertvollem
Kompost verarbeitet. Mit Unterstützung durch ausgefeilte Technik und Steuerprozesse entstehen im ersten Rotteabschnitt, der Intensivrotte, wesentlich höhere Temperaturen als im heimischen Komposthaufen, so dass Unkrautsamen und Krankheitserreger sicher abgetötet werden. Der Kompost ist danach sauber; die Fachleute
nennen das „hygienisiert“. Daran schließt sich eine Nachrotte an, bei der der Kompost reifen kann, bis zu „Reifkompost, Rottegrad IV oder V“, der für den Einsatz als
Dünger und Bodenverbesserer im Hausgarten besonders geeignet ist.
In der Landwirtschaft ersetzt qualitätsgeprüfter Kompost mineralischen Dünger. Besonders durch den Einsatz von jüngeren Komposten werden die Bodenqualität und
der Erosionsschutz nachhaltig verbessert. Gerade in vieharmen Ackerbaugebieten,
wie in der Untermainregion, ist die Humusnachlieferung und Bodenstrukturverbesserung ein großes Plus für den Komposteinsatz.
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Schlechte Trennung behindert die Verwertung
Bei der thermischen Verwertung des Baum- und Strauchschnitts stört Krautiges aufgrund seines hohen Wassergehaltes eher, umgekehrt wird bei der Kompostierung
holziger Baum- und Strauchschnitt nicht oder nicht schnell genug zersetzt.
Deshalb ist die richtige Trennung der Abfälle auf dem Grüngutsammelplatz so
wichtig!
In dem aktuellen Grünabfallverwertungssystem steigt die Bedeutung unserer Grüngutsammelplätze als „Anlagen zur Rohstoffgewinnung“. Das kann aber nur gut
funktionieren, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, die angelieferten Materialien richtig trennen: „Grüne“ Pflanzenreste, wie Rasen-, Hecken-, Rosenschnitt, Blumenstöcke, Laub, Moos und Blumen- oder Gemüsestauden (z. B. Kartoffel-, Kürbis-, Gurkenkraut, Tomatenstöcke) zählen zum Krautigen. „Braune“ Pflanzenabfälle, wie Baum-, Strauchschnitt, Christbäume und Abdeckreisig gehören zum
Holzigen.
Weitere Informationen rund um die Abfallentsorgung gibt es im Internet unter
http://www.landkreis-miltenberg.de/Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft.aspx
und bei der Abfallberatung unter Telefon 09371-501 380 und 501 384 oder 501 385.
Erscheinungstermin Amtsblatt und Annahmeschluss
am Do., 29.05.2015, Einsendeschluss dafür ist am Donnerstag, 22.05.2015
am Do., 05.06.2015, Einsendeschluss dafür ist am Freitag, 29.05.2015
Tel. 133 21, Fax 133 38, mailto:[email protected]/.
Kita- und Kindergarten Mitteilungen
Pfingstferienprogramm der Kita – Sonnenschein
Jetzt dauert es nicht mehr lange und die Pfingstferien stehen vor der Tür.
Für alle, die ihre Ferien zu Hause verbringen, haben die Schulkinder wieder ein abwechslungsreiches Ferienprogramm, für Euch, zusammengestellt.
Pfingstferien – Programm 2015
Mo., 01.06.: Wir kaufen die Zutaten für unsere Koch – AG ein!
Wir backen gemeinsam Pizza!
Treffpunkt: 9.00Uhr!
Di., 02.06.: Wir basteln selbstgemachte Knautschbälle!
Mi., 03.06.: Besuch der Mildenburg in Miltenberg!
Bitte bis spätestens um 9.30 Uhr in der Kita sein!
9.30 Uhr bis 16.30Uhr
Do., 04.06.: Kita geschlossen! Fronleichnam!
Fr., 05.06.: Besuch der Klingenberger Wassertretanlage und Eisdiele!
Anmelden können sich Kinder ab 6 Jahren bis Freitag, den 22.05.2015 in der
Kindertageseinrichtung Sonnenschein, Glashausweg. 1, 63911 Klingenberg unter
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
der Telefonnummer 09372/2818 montags – freitags 7.00 Uhr – 9.00 Uhr und
13.00 Uhr – 15.00 Uhr.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abholung ihres Anmeldebogens.
Die Schulkinder und ihre Erzieher/Innen freuen sich auf Euch!
40 Jahre Städt. Kindergarten „Tabaluga“ am Samstag, 20.06.2015
Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich zu unserem Jubiläumsfest in den
Kindergarten in Trennfurt ein.
Beginn um 13:30 Uhr mit einem Dankgottesdienst, anschließend verschiedene Angebote: Zauberer „Schwupps“, Schätzspiel mit tollen Preisen, Bastel-Workshops,
Kinder-Zumba mit Nicole Kolb, Spiel und Spaß
Wir freuen uns, viele Gäste kulinarisch verwöhnen zu dürfen.
Ihr Kita-Team, der Elternbeirat und die Kinder
Bereitschaftsdienste
Nacht- und Bereitschaftsdienst der Apotheken Raum Obernburg
Do., 21.05.
Fr., 22.05.
Sa., 23.05.
So., 24.05.
Mo., 25.05.
Di., 26.05.
Mi., 27.05..
Do., 28.05.
Turm-Apotheke
Apotheke am Markt
Linden-Apotheke
Römer-Apotheke
Eichen-Apotheke
Mömlingtal-Apotheke
Maintal-Apotheke
Josef-Apotheke
Apotheke Eschau
Fr., 29.05.. Schwanen-Apotheke
Großwallstadt, Hauptstraße 19
Großostheim, Breite Straße 6
Erlenbach, Lindenstraße 29
Obernburg, Römerstraße 43
Obb-Eisenbach, Eichenweg 1
Mömlingen, Hauptstraße 24
Sulzbach, Hauptstraße 6
Leidersbach, Hauptstraße 198
Eschau, Elsavastraße 95
Klingenberg, Rathausstraße 4
06022/22744
06026/4915
09372/8228
06022/4500
06022/5700
06022/681857
06028/6608
06028/5386
09374/1266
09372/2440
Nacht- und Bereitschaftsdienst der Apotheken Raum Miltenberg
Do., 21.05.
Fr., 22.05.
Sa., 23.05.
So., 24.05.
Mo., 25.05.
Di., 26.05.
Mi., 27.05.
Do., 28.05.
Fr., 29.05.
Martins-Apotheke
Michaelis-Apotheke
Nord-Apotheke
Cäcilien-Apotheke
Abtei-Apotheke
Alte Stadt-Apotheke
Anker-Apotheke
Mäander-Apotheke
Engelberg-Apotheke
Bürgstadt, Miltenberger Str.7
Miltenb., Bürgstadter Str. 26
Miltenberg, Brückenstr. 25
Eichenbühl, Alte Steige 3 A
Amorbach, Debonstr. 3d
Miltenberg, Hauptstr. 116
Miltenberg, Hauptstr. 21-23
Miltenberg, Hauptstr. 32
Großheubach, Hauptstr. 11
09371/7009
09371/4499
09371/3130
09371/68054
09373/97370
09371/97460
09371/9734-0
09371/2944
09371/3637
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Achtung Neu! Ab 01.04.2015
Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis am Krankenhaus Erlenbach:
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19 Uhr
Mittwoch und Freitag: 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Bettlägerigkeit wenden Sie sich bitte, wie
bisher an die 116 117.
Praxis Dr. Matthias Nolte
Klingenberg, Tel. 09372/2586
Sehr geehrte Patienten,
unsere Praxis bleibt vom 8.6. bis 19.6.14 geschlossen.
Vertretung übernehmen:
Praxis T. & A. Kehler Tel. 139613, Drs. Galmbacher Tel. 3065
sowie alle anwesenden Kollegen
Auch Rettungsdienst über 112 alarmieren
Der einheitliche Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst im Landkreis Miltenberg sowie Stadt und Landkreis Aschaffenburg ist die Rufnummer 112.
Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst hat eine zentrale Nummer: 116 117
Die neue einheitliche Rufnummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt bundesweit und
der Anruf ist kostenlos.
Tierärztliche Notdiensttermine
23.05. - 25.05.15 (Pfingstwochenende)
Herr Johannes H. Koch, Seeweg 5, Erlenbach, Tel. 09372/9407871
Notrufe bei Störungen im Bereich der Strom-, Gas- und Wasserversorgung
außerhalb der Geschäftszeiten
Stromversorgung
- Stadtteile Klingenberg + Trennfurt (EZV Wö.)
- Stadtteil Röllfeld (Bayernwerk)
Gas- und Wasserversorgung (Open Grid Europe)
Abwasserentsorgung (Amme Erlenbach)
0171 / 5 18 55 92
0941 / 28003366
0 80 01 01 27 07
01 60 / 96 31 44 41
Nachdenkliches: Liebe
Wenn es ganz dicke kommt - worauf soll man vertrauen?
Der Kabarettist Hanns-Dieter Hüsch meint:
"Ich setze auf die Liebe“
wenn Sturm mich in die Knie zwingt
und Angst in meinen Schläfen buchstabiert,
ein dunkler Abend mir die Sinne trübt. [...]
Ich setze auf die Liebe,
das ist das Thema, den Hass aus der Welt zu vertreiben. [...]
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
Die einen sagen, es läge am Geld.
die anderen sagen, es wäre die Welt, sie läg' in den falschen Händen.
Jeder weiß es besser, woran es liegt,
doch es hat noch niemand den Hass besiegt, ohne ihn selbst zu beenden.
Er kann mir sagen, was er will [...)
und mir erklären, was er muss:
Aber ich setze auf die Liebe! Schluss!
Kirchliche Nachrichten
Neuapostolische Kirche Gemeinde Klingenberg
Gottesdienstzeiten: Sonntag, 9:30 Uhr, Mittwoch, 20 Uhr
Kath. Pfarrgemeinde St. Pankratius Klingenberg
E-Mail: mailto:[email protected]/, Tel. 2536
Do 21.05. 18:00 Uhr Messfeier im Pfarrheim (mit Gebetsgedenken für Elfriede
Müller)
So 24.05.
Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes
Kollekte: Renovabis
10:30 Uhr Messfeier (mit Gebetsgedenken für Emil Ebert und Angehörige // Seelenamt für Ludwig Becker)
im Anschluss daran:
ca. 11:35 Uhr Matinee mit Flöte (Martina Buller) und Orgel (Philipp
Hessler)
17:00 Uhr Orgelkonzert "musikalische Weinimpressionen"
(Peter Schäfer & Anja Stritzinger)
17:30 Uhr Kirchenführung mit Helmut Becker
Mo 25.05.
Pfingstmontag
8:00 Uhr Messfeier und Urbanusprozession (mit Gebetsgedenken
für Paul, Maria Luise u. Wilhelmine Nickles und Angehörige)
Do 28.05. 18:00 Uhr Messfeier im Pfarrheim (mit Gebetsgedenken für Familie
Bachmann und Kroth)
Am Pfingstsonntag lädt die Pfarrgemeinde St. Pankratius nach dem Gottesdienst
herzlich zu einer Matinée mit Flöte und Orgel ein. Martina Buller, die in den letzten
Jahren schon einige Male in den Klingenberger Pfarreien mit ihrer Flöte begeisterte,
musiziert zusammen mit Philipp Hessler (Orgel). Gönnen Sie sich die knapp 45 Minuten Auszeit bei Musik u.a. von Bach, Mozart und Fauré. Wir freuen uns auf Ihr
Kommen! Der Eintritt ist frei!
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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Kath. Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt Röllfeld
E-Mail: mailto:[email protected]/, Tel. 2558
Fr 22.05. 19:00 Uhr Messfeier (mit Gebetsgedenken für Heinz Grein, Eltern u.
Schwiegereltern // Anni und Lothar Weinkötz, leb. und
verst. Angehörige)
Sa 23.05. 14:00 Uhr Taufe der Kinder: Alexander Lang und Lotta Mai
18:30 Uhr Vorabendmesse (mit Gebetsgedenken für Adam Winterling und Raimund Wengerter)
Mo 25.05.
Pfingstmontag
Kollekte: Renovabis
10:30 Uhr Messfeier (mit Gebetsgedenken für Helga Weis und Angehörige)
Mi 27.05. 19:00 Uhr stille Anbetung
Pfarrbüro Klingenberg
Das Pfarrbüro in Klingenberg ist in der Zeit vom 26. Mai bis 05.06.2015 wegen Urlaub geschlossen.
Sie erreichen Pfarrer Ball unter der Telef. Nr. 09372/2558 und Frau Spahn-Sauer unter 0172/1485543.
Kath. Pfarrgemeinde St. Maria Magdalena Trennfurt
E-Mail: mailto:[email protected]/, Tel. 92 11 15
Do, 21.05. 18.30 Uhr Maiandacht gestaltet von der Veehharfengruppe
So, 24.05.
Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes
Kollekte für Renovabis
9.00 Uhr Messfeier f. Erich Baumeister zum Jahrtag // f. Erika
Wöber und Angehörige // ff. Olga und Valentin Wolf zum
Jahrtag // f. Ernst Lapka und Eltern, f. Anni und Willi
Wöber und Angehörige
Mo, 25.05.
Pfingstmontag
09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier (Fr. Spahn-Sauer)
Di, 26.05. 18.30 Uhr Messfeier
Do, 28.05. 18.30 Uhr Maiandacht
Evang.-Luth. Trinitatis-Gemeinde Klingenberg-Wörth
Tel. 40 97 32 oder 29 29, E-Mail: [email protected]
Gottesdienste
Samstag, 23. Mai:
18:00 Uhr - Beichtgottesdienst zur Konfirmation mit Abendmahl, Trinitatis-Kirche
in Klingenberg
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
Sonntag, 24. Mai, Pfingstsonntag:
10:00 Uhr - Festgottesdienst zur Konfirmation in der Trinitatis-Kirche, Klingenberg
10:45 Uhr - Abendmahlsgottesdienst mit Wein in der Wendelinus-Kapelle in
Wörth
Montag, 25. Mai, Pfingstmontag:
09:30 Uhr - Gottesdienst in der Trinitatis-Kirche
Konfirmation
Folgende Jugendliche aus unserer Kirchengemeinde werden in der Trinitatis-Kirche
in Klingenberg konfirmiert:
am Sonntag, 24. Mai, 10 Uhr
aus Klingenberg:
Marina Bonn, Mattis Fischmann, Meret Fischmann, Jacqueline Lehner, Melina May,
Luca Roccuzzo, Louis Seibert, Marlin Zschau
aus Wörth:
Valentina Appel, Svenja Schuck, Sascha Stephan
Veranstaltungen:
„Bibel und Wein“
Personen der Bibel: Tamar – die Schwiegertochter Judas
Bei einem Gläschen Wein und Knabbereien beschäftigen wir uns mit biblischen
Texten und wollen gemeinsam herausfinden, was sie uns für unser Leben zu sagen
haben.
Wir laden Sie zu diesem Bibelabend am Donnerstag, 21. Mai, 19:30 Uhr, in das
Evang. Gemeindehaus in Klingenberg recht herzlich ein.
Altkleidersammlung für Bethel
durch die Evang.-Luth. Kirchengemeinde
bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2015 können an folgenden Annahmestellen Ihre
Altkleiderspende abgegeben werden:
Klingenberg: Evang. Gemeindehaus, Von-Mairhofen-Str. 13, in der Zeit von 8.00 –
18.00 Uhr in der Pergola im Pfarrgarten (hinter der Kirche) abstellen
Trennfurt: Frau K. Schmitt, Raiffeisenstr. 5
Röllfeld:
Firma M. Stöhr, Philipp-Kachel-Str. 4, Montag bis Freitag, 8.00 bis
18.00 Uhr
Wörth:
Familie Breunig, Erlenstr. 8
Bitte geben Sie nach dem 23. Mai keine Altkleiderspenden mehr ab. Vielen Danke!! Sammelsäcke bekommen Sie bei den Annahmestellen und im Evang. Pfarramt
Klingenberg zu den Bürozeiten.
Ökum. Eine-Welt-Stand im evang. Gemeindehaus, Klingenberg
Öffnungszeiten: Jeden Sonntag nach dem Gottesdienst
Evang.-Luth. Pfarramt Klingenberg
Pfr. Hannes Wagner: Tel. 40 97 32 - Montag freier Tag.
Pfrin. Marjaana Marttunen-Wagner: Tel. 120 70 20 – Montag freier Tag
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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Pfarramtssekretärin Birgit Bonn: Tel. 29 29 – Mi., Do. von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
E-Mail: mailto:[email protected]/
Brauchtum, Kultur, Soziales
Clingenburg Festspiele e.V.
Nacht des Theaters
am Freitag, 22. Mai 2015, um 20.00 Uhr, im Schlosshof des Mairhof´schen Stadtschlosses.
Das neue Festspiel-Ensemble wird mit musikalischen Darbietungen und kabarettistischen Szenen einen kleinen Vorgeschmack auf die diesjährige Spielzeit geben und
so die Besucher auf die Festspiele einstimmen.
Bei einer Kostümschau können die Besucher dann Ihre nächsten Faschingskostüme
ersteigern. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Der Eintritt ist frei.
Schuljahrgang 1939/40
Wir treffen uns wieder am Montag, 01. Juni ab 19 Uhr in der Klingenberger
„Woistub“ bei Anke. Es wäre schön, wenn recht viele kommen könnten.
Freiwillige Feuerwehr Röllfeld - http://www.feuerwehr-roellfeld.de/
Sa. 23.05.15
Mi. 27.05.15
Sa. 30.05.15
Technischer Dienst (15:00 Uhr, Feuerwehrhaus)
Übung Jugendfeuerwehr (18:00 Uhr, Feuerwehrhaus)
Technischer Dienst (15:00 Uhr, Feuerwehrhaus)
Freiw. Feuerwehr Klingenberg 1864 e.V. http://www.FeuerwehrKlingenberg.eu/
Mi. 20.05.
18:30 Uhr Jugendübung & Minis
Do. 04.06
Fronleichnamsprozession
11.06.- 02.08.
Sicherheitswachdienst "Clingenburgfestspiele"
Anmerkung:
Kurzfristige Terminänderungen sowie Informationen über die Feuerwehr Klingenberg sind jederzeit im Internet unter http://www.Feuerwehr-Klingenberg.eu/ abrufbar
Freiwillige Feuerwehr Trennfurt - Termine:
Do. 21.05.15
Do. 21.05.15
Fr. 22.05.15
Sa. 23.05.15
So. 24.05.15
So. 31.05.15
Mo. 01.06.15
340
18.30 Uhr
19.00 Uhr
19.00 Uhr
16.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
19.30 Uhr
Jugendübung
Ausbildung Leistungsprüfung
Ausbildung Leistungsprüfung
Abnahme Leistungsprüfung
Feuerwehrfrühschoppen
Feuerwehrfrühschoppen
Übung
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
So. 07.06.15 10.00 Uhr Feuerwehrfrühschoppen
Mo. 08.06.15 19.30 Uhr Übung Aktive/Sanitäter
Mi. 10.06.15 20.00 Uhr Dienstsport in der 3-fach-Turnhalle
Do. 11.06.15 18.30 Uhr Jugendübung
Spessartbund Ortsgruppe Klingenberg 1904 e.V.
Die Spessartbund Senioren treffen sich am 27.05.15 um 14:00 Uhr am Schluchteingang zu einer kleinen Wanderung. Anschließend Einkehr in der Häcke bei Fam.
Fenn in der Jahnstraße zu einem gemütlichen Nachmittag. Gäste wie immer willkommen.
Wanderverein 1951 Röllfeld e. V. - http://www.wandervereinroellfeld.de/
25.05. = Radtour Eulbach - Würzberg - Hesselbach (Mittagspause) - Schlossau
- Mudau - Amorbach – Röllfeld
Abfahrt: 10.30 Uhr an der Turnhalle Röllfed. Wir radeln bis zum Bahnhof Miltenberg und fahren dann um 11.30 Uhr mit dem NatourBus bis nach Eulbach. Von dort
aus startet unsere Radtour zurück nach Röllfeld. Die gesamte Strecke beträgt ca. 70
Kilometer.
Wanderführer: Karl-Helmut und Annette Rüttger
Da wir für den Natourbus die Anzahl der Radler durchgeben sollen wäre es schön
wenn sich alle interessierten Mitfahrer bei Fam. Rüttger, Tel. 2419 oder Hildegard
Schönig, Tel. 10818 anmelden könnten.
12.06.= Zu unserer Generalversammlung um 19.30 Uhr im Wanderheim laden wir
alle Mitglieder und Freunde des Wanderverein 1951 Röllfeld e.V. recht herzlich ein.
Tagesordnung : 1. Begrüßung und Eröffnung der Generalversammlung; 2. Berichte
der Vorstandschaft; 3. Kassenbericht; 4. Neuwahlen der Vorstandschaft; 5. Wünsche
und Anträge
Obstanbauverein Röllfeld-Großheubach e.V.
Zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 am Dienstag, 26. Mai 2015
um 20:00 Uhr in der „Winzerstube Wengerter“ ergeht hiermit herzliche Einladung.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bericht des Vorsitzenden; 3. Vorlesung des Protokolls durch den Schriftführer; 4. Vorstellung der Gewinnermittlung und der Bilanz
für das Wirschaftsjahr (Wj.) 2014; 5. Stellungnahme der Kassenprüfer zu Wj. 2014;
Entlastung für das Wirschaftsjahr 2014; 7. Erste Erfahrungen mit Hagelnetzen; 8.
Anträge und Verschiedenes
SPD-Ortsverein Klingenberg-Röllfeld-Trennfurt
Herzliche Einladung zur öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung
des SPD-Ortsvereins mit Landrat Jens Marco Scherf am Montag, den 22.06.2015,
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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20.00 Uhr im evangelischen Pfarrheim in Klingenberg. Nach einem kurzen Vortrag
zu wichtigen Themen der Kommunalpolitik steht der Landrat für Fragen der Bürgerinnen und Bürger und zur Diskussion zur Verfügung.
Am Samstag, den 6. Juni 2015, findet ab 18.00 Uhr in der Kino-Passage in Erlenbach der "Bürgerdialog Asyl - Flucht in eine bessere Zukunft?" mit dem SPDBundestagsabgeordneten Bernd Rützel und Landrat Jens Marco Scherf statt. Zu dieser Informations- und Diskussionsveranstaltung der Jusos und der SPD ist die Bevölkerung ebenfalls herzlich eingeladen.
Seniorenkreis Trennfurt
Die Trennfurter Senioren treffen sich am 28.5. um 15 Uhr im Schwimmbadcafee.
Wir wollen in froher Runde plaudern und Kaffee trinken.
Anmeldungen für unsere Fahrt am 25.6. zur Gartenschau nach Alzenau nehmen wir
an diesem Tag schon entgegen. Wir freuen uns auf Sie!
Gesang und Musik
Musikverein Röllfeld 1920 e.V. Blasmusik hören... http://www.mvroellfeld.de/
Termine – Blasorchester
Achtung! Wegen kurzfristiger Änderungen der Prozessionstermine, aktuell
immer die Homepage beachten.
Mi.20.05. Musikprobe, 20 Uhr
Mi.27.05. Musikprobe, 20 Uhr
Mi.03.06. Musikprobe, 20 Uhr
Do.04.06. Prozession Fronleichnam TP 9.40 Uhr Kirche
So.07.06. Eröffnung der Burgfestspiele im Rosengarten, 17 Uhr, TP 16.15 Uhr
Pfarrheim
Mi.10.06. Musikprobe, 20 Uhr
Mi.17.06. Musikprobe, 20 Uhr
Mi.24.06. Musikprobe, 20 Uhr
Sa.27.06. Tagesausflug mit musikalischer Unterhaltungsmusik; Mitglieder und
Musikfreunde können gerne an diesem Ausflug teilnehmen
Termine- Jugendkapelle
Mo.08.06. Jugendprobe, 18 Uhr, Altes Rathaus
Mo.15.06. Jugendprobe, 18 Uhr, Altes Rathaus
Mo.22.06. Jugendprobe, 18 Uhr, Altes Rathaus
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
Gesangverein Klingenberg – http://www.gesangverein-klingenberg.de/
Chorprobe
Die nächste Chorprobe des DaCapo-Projektchores findet am Freitag, 22.05., um 20
Uhr im katholischen Pfarrheim statt. Danach treffen wir uns bei Maria und Heinz
zum „Häckersingen“. Bitte Liederbücher mitbringen!
Hochzeit
Am Samstag, 23.05., freuen wir uns, den Gottesdienst anlässlich der Vermählung
zweier Chormitglieder musikalisch gestalten zu dürfen. Wir treffen uns zum Einsingen um 12.30 Uhr in der evangelischen Trinitatis- Kirche (Jahnstr. 2).
Sport
TuS Röllfeld:
Termine für den Fussballbereich des TuS Röllfeld:
U15 Sa 23.05.15 14:30 JFG Bayerischer Maingau - JFG Churfranken in Kahl
U19 Sa 23.05.15 16:00 JFG Churfranken - JFG Westspessart in Kleinheubach
Mo., 25.05.2015
13:00 Uhr
SV Rück-Schippach II - TSV Röllfeld II
Mo., 25.05.2015
15:00 Uhr
TV Wasserlos - TSV Röllfeld
Kanuclub Klingenberg 1924 e.V.
Von 22.05.-25.05. Gepäckfahrt auf dem Main von Lohr bis Klingenberg. Die Leitung übernimmt Marie-Luise Kluge.
Von 04.06. - 07.06. findet das Bayerische Wanderfahrertreffen in Prien am Chiemsee statt. Anmeldung hierzu bis 20.05. Infos am Bootshaus, Tel. 1480, oder bei Evelyn Vill, Tel. 1640
TV Trennfurt
FSJ-Stelle ab September frei!
Ab September 2015 ist beim TV Trennfurt wieder eine Stelle für ein Freiwilliges
Soziales Jahr (FSJ) zu besetzen.
Die Bewerberin/der Bewerber wird beim TV Trennfurt und in der Offenen Ganztageschule der Dr. Konrad Wiegand – Mittelschule eingesetzt.
Bewerbungen bitte an Kurt Heuß unter mailto:[email protected]/
Herzliche Einladung zur Serenade im Rosengarten.
Im Rahmen der Klingenberger Weintage findet am Pfingstsonntag den 24.05.2015
ab 15 Uhr eine Serenade vom Musikzug des TV Trennfurt statt.
Genießen Sie die Blütenbracht des Rosengartens, in Verbindung mit musikalischen
Klängen die ins Ohr gehen.
Im Ausschank bewirten wir Sie mit Klingenberger Weinen.
Auf Ihr kommen freuen sich die Musiker vom TV Trennfurt
Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015
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Frauen Selbstschutz- und Notwehr-Intensiv-Workshop
Von Samstag 20. Juni bis Sonntag 21. Juni 2015 findet in der TV-Turnhalle ein Intensiv-Workshop statt.
Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr
Dauer: 3 Stunden
Teilnehmen können alle Frauen ab 16 Jahren. Vorkenntnisse sind keine erforderlich.
Kleidung: Jogginghose, T-Shirt, Turnschuhe
Teilnahmegebühr: zwei Tage 35,00 €, ein Tag 20,00 €
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und deshalb ist eine Anmeldung bis 3. Juni 2015 erforderlich bei Rudolf Russ, Tel. 09371/668890 oder mailto:[email protected]/
FV Klingenberg
Sonntag, den 25. Mai 2015
der FV Klingenberg tritt auswärts an, beim Spfrd Hausen
ab 13:00 Uhr 2. Mannschaft
ab 15:00 Uhr 1. Mannschaft
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Amtsblatt der Stadt Klingenberg Nr. 20 vom 21.05.2015