Antrag zur MV am 8.6.2015: Neue Satzung der Klävemann

Antrag zur MV am 8.6.2015: Neue Satzung der Klävemann-Stiftung
Beschlussvorschlag:
(1) Der Ratsfraktion wird empfohlen, dem Satzungsentwurf für die Klävemann-Stiftung in der zum
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 03.06.2015 von der Stadtverwaltung vorgelegten Version
mit folgender Ergänzung zuzustimmen:
Es soll ein Vorkaufsrecht für die Mieterinnen und Mieter von Doppelhaushälften der KlävemannStiftung in die Satzung aufgenommen werden, falls dies rechtlich möglich ist.
(2) Die Ratsfraktion soll beantragen, dass alle Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung (z.B.
Mietpreiserhöhungen, Veräußerungen von Immobilien oder Grundstücken, Verdichtungen) im
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten werden und über diese abgestimmt wird. Die
Mieterinnen und Mieter sollen (öffentlich) an diesem Prozess beteiligt werden.
(3) Bei der Bewertung möglicher Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung sollen neben sozialen und
ökonomischen Gesichtspunkten auch ökologische herangezogen werden.
(4) Alle Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung werden auf weiteren Mitgliederversammlungen von
Bündnis 90/ Die Grünen Oldenburg behandelt und abgestimmt.
Begründung:
Der Satzungsentwurf spiegelt den Stifterwillen, soweit dieser in die heutige Zeit übertragbar ist, wider. Der
Mieterbeirat hat Ergänzungsvorschläge für die Satzung gemacht, die in Teilen (aus unserer Sicht) bereits in der
Satzung ausreichend verankert sind (geringe Miethöhe, Bürgerinnen und Bürger mit geringem
Erwerbseinkommen als vorrangige Zielgruppe). Nach intensiver Beratung im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen sollte aus grüner Sicht die Forderung eines Vorkaufsrechts von Mieterinnen und Mietern (für die
Doppelhaushälften) in dem Satzungsentwurf ergänzt werden. Die Verwaltung prüft dieses derzeit.
Ziel der Stiftung ist nach wie vor die Bereitstellung günstigen Wohnraums für Bedürftige. Diese Gruppe soll vor
allem Geringverdiener umfassen, was nicht nur mit Blick auf den Stifterwillen notwendig ist, sondern auch aus
sozialpolitischen Gründen (und auch der Forderung des Mieterbeirats entspricht).
Die neue Satzung bietet zudem Handlungsspielräume, die mit Blick auf die notwendige Sanierung der Stiftung
benötigt werden. Bei den Immobilien der Stiftung besteht ein erheblicher Sanierungsstau in Höhe von fast 20
Millionen Euro, der mittelfristig abgebaut werden muss. Dazu werden die derzeit laufenden Einnahmen der
Stiftung (Mieteinnahmen) bei Weitem nicht ausreichen. Es werden daher Mieterhöhungen und u.U. auch
Veräußerungen notwendig werden. Welche Handlungsoptionen konkret bestehen, ist derzeit noch offen. Aus
grüner Sicht sind bei den Maßnahmen/ bei dem Sanierungskonzept neben ökonomischen und sozialen auch
ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zentrales Ziel muss es sein, die Stiftung finanziell so
aufzustellen, dass sie langfristig dem Stifterwillen, günstigen Wohnraum bereitzustellen, erfüllen kann. Die
gemeinsamen Interessen der Gesamtstiftung und damit aller Bewohnerinnen und Bewohner der über 300
Wohneinheiten müssen hierbei handlungsleitend sein. Die Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung sollen in den
nächsten Monaten im Rahmen eines Konzepts konkretisiert werden. Dieses soll aus Sicht der Oldenburger
Grünen unter laufender Beteiligung der Mieterinnen und Mieter und nur mit Zustimmung des Rates bzw. des
zuständigen Fachausschusses erfolgen. Auch dies entspricht dem Wunsch des Mieterbeirats. Alle konkreten
Maßnahmen, wie beispielsweise Veräußerungen oder mögliche Verdichtungen sollen zudem auf
Mitgliederversammlungen der Oldenburger Grünen diskutiert und abgestimmt werden.
GEZ.: Stephan Friebel (Ratsherr; Mitglied des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen)