Antrag zur MV am 8.6.2015: Neue Satzung der Klävemann-Stiftung Beschlussvorschlag: (1) Der Ratsfraktion wird empfohlen, dem Satzungsentwurf für die Klävemann-Stiftung in der zum Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 03.06.2015 von der Stadtverwaltung vorgelegten Version mit folgender Ergänzung zuzustimmen: Es soll ein Vorkaufsrecht für die Mieterinnen und Mieter von Doppelhaushälften der KlävemannStiftung in die Satzung aufgenommen werden, falls dies rechtlich möglich ist. (2) Die Ratsfraktion soll beantragen, dass alle Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung (z.B. Mietpreiserhöhungen, Veräußerungen von Immobilien oder Grundstücken, Verdichtungen) im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten werden und über diese abgestimmt wird. Die Mieterinnen und Mieter sollen (öffentlich) an diesem Prozess beteiligt werden. (3) Bei der Bewertung möglicher Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung sollen neben sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten auch ökologische herangezogen werden. (4) Alle Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung werden auf weiteren Mitgliederversammlungen von Bündnis 90/ Die Grünen Oldenburg behandelt und abgestimmt. Begründung: Der Satzungsentwurf spiegelt den Stifterwillen, soweit dieser in die heutige Zeit übertragbar ist, wider. Der Mieterbeirat hat Ergänzungsvorschläge für die Satzung gemacht, die in Teilen (aus unserer Sicht) bereits in der Satzung ausreichend verankert sind (geringe Miethöhe, Bürgerinnen und Bürger mit geringem Erwerbseinkommen als vorrangige Zielgruppe). Nach intensiver Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sollte aus grüner Sicht die Forderung eines Vorkaufsrechts von Mieterinnen und Mietern (für die Doppelhaushälften) in dem Satzungsentwurf ergänzt werden. Die Verwaltung prüft dieses derzeit. Ziel der Stiftung ist nach wie vor die Bereitstellung günstigen Wohnraums für Bedürftige. Diese Gruppe soll vor allem Geringverdiener umfassen, was nicht nur mit Blick auf den Stifterwillen notwendig ist, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen (und auch der Forderung des Mieterbeirats entspricht). Die neue Satzung bietet zudem Handlungsspielräume, die mit Blick auf die notwendige Sanierung der Stiftung benötigt werden. Bei den Immobilien der Stiftung besteht ein erheblicher Sanierungsstau in Höhe von fast 20 Millionen Euro, der mittelfristig abgebaut werden muss. Dazu werden die derzeit laufenden Einnahmen der Stiftung (Mieteinnahmen) bei Weitem nicht ausreichen. Es werden daher Mieterhöhungen und u.U. auch Veräußerungen notwendig werden. Welche Handlungsoptionen konkret bestehen, ist derzeit noch offen. Aus grüner Sicht sind bei den Maßnahmen/ bei dem Sanierungskonzept neben ökonomischen und sozialen auch ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zentrales Ziel muss es sein, die Stiftung finanziell so aufzustellen, dass sie langfristig dem Stifterwillen, günstigen Wohnraum bereitzustellen, erfüllen kann. Die gemeinsamen Interessen der Gesamtstiftung und damit aller Bewohnerinnen und Bewohner der über 300 Wohneinheiten müssen hierbei handlungsleitend sein. Die Maßnahmen zur Sanierung der Stiftung sollen in den nächsten Monaten im Rahmen eines Konzepts konkretisiert werden. Dieses soll aus Sicht der Oldenburger Grünen unter laufender Beteiligung der Mieterinnen und Mieter und nur mit Zustimmung des Rates bzw. des zuständigen Fachausschusses erfolgen. Auch dies entspricht dem Wunsch des Mieterbeirats. Alle konkreten Maßnahmen, wie beispielsweise Veräußerungen oder mögliche Verdichtungen sollen zudem auf Mitgliederversammlungen der Oldenburger Grünen diskutiert und abgestimmt werden. GEZ.: Stephan Friebel (Ratsherr; Mitglied des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen)
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