Pille danach

Medieninformation
„Pille danach“: Nach Entlassung aus Rezeptpflicht zunächst mehr Abgaben, inzwischen
stabile Menge
Frankfurt, 13.05.2015. Das Präparat „Ellaone“ mit dem Wirkstoff Ulipristal ist seit dem 16.
März 2015 rezeptfrei erhältlich, „Pidana“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit dem 15. April
2015. In den ersten Wochen nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht erhöhte sich
die Menge abgegebener Packungen um 40%. Inzwischen hat sich die wöchentliche
Abgabemenge auf ein stabiles Niveau zwischen 13.000 und 14.000 Packungen eingependelt.
Dies zeigen Analysen von IMS Health.
Nach der Entlassung der Notfallkontrazeptiva „Ellaone“ (Wirkstoff Ulipristal) und „Pidana“ (Levonorgestrel)
aus der Rezeptpflicht wurde verschiedentlich diskutiert, ob der OTC-Status (OTC = over the counter =
rezeptfrei) zu Mehrabgaben der Präparate in den Apotheken führen würde. Eine Analyse von IMS Health
zeigt, dass sich die wöchentliche Abgabemenge in den ersten Wochen nach Entlassung aus der Rezeptpflicht
um rund 40% erhöhte und seitdem stabil bei einem Volumen zwischen 13.000 und 14.000 Packungen pro
Woche liegt.
Absatz Packungen (incl. Importe) in `000, Offizin BRD Gesamt, KW 01/2015 – 18/2015
Selbstmedikation
Verordnungen
+42%
13,5
13,0
13,4
13,5
13,0
13,5
12,3
11,4
10,8
9,4
9,7
9,2
9,5
9,7
9,5
9,3
9,3
9,5
8,0
8,9
9,8
10,1
9,4
10,2
10,6
2,9
2,8
2,8
5,5
4,1
1/15
2/15
3/15
4/15
5/15
6/15
7/15
8/15
3,6
3,4
9/15 10/15 11/15 12/15 13/15 14/15 15/15 16/15 17/15 18/15
Quelle: IMS® Pharmatrend Sprinter, G03A6 Systemische Notfall-Kontrazeptiva
Abbildung 1: Nach Aufhebung der Rezeptpflicht stieg der Absatz um 40% und liegt seitdem stabil bei 13.000 – 14.000 Packungen pro
Woche
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Gesetzliche Vorgaben
Mit der Aufhebung der Rezeptpflicht gingen einige gesetzliche Vorgaben einher. So wurde über eine
Ergänzung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG, § 10, Abs. 2) das Publikumswerbeverbot auch für
Notfallkontrazeptiva festgelegt und ein Versandhandelsverbot erlassen. Letzteres soll vor dem Hintergrund
erfolgt sein, dass eine unverzügliche Verfügbarkeit des Arzneimittels bei Bedarf durch den Versandhandel als
nicht gewährleistet gilt und „Vorratsbestellungen“ nicht für sinnvoll erachtet werden; außerdem gelte die
erforderliche individuelle Beratung nicht als gesichert.
Für bis 20-Jährige besteht eine Erstattungsvorgabe an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Bisher galt diese Bestimmung nur für
verschreibungspflichtige Mittel zur Empfängnisverhütung. Eine Analyse nach der Zahlart zeigt, dass nur
hinter 7 % aller abgegebenen rezeptfreien Packungen von Notfallkontrazeptiva GKV-Rezepte stehen. Doppelt
so viele Verordnungen erfolgen auf PKV-Rezepten, der größte Anteil entfällt jedoch mit vier Fünftel auf
Selbstzahler.
Absatz Packungen (incl. Importe) in `000 (gerundet), Offizin BRD Gesamt, KW 01/2015 – 18/2015
Selbstmedikation
11
9
10
9
Verordnungen PKV
10
10
9
11
Verordnungen GKV
9
9
10
14
13
13
14
12
13
13
79%
21%
14%
7%
1/15 2/15 3/15 4/15 5/15 6/15 7/15 8/15 9/15 10/15 11/15 12/15 13/15 14/1515/15 16/1517/15 18/15
Quelle: IMS® Pharmatrend Sprinter, G03A6 Systemische Notfall-Kontrazeptiva
Abbildung 2: Knapp 80 % aller Packungen werden aktuell ohne Rezept abgegeben, auf GKV-Rezepte entfällt mit 7 % der kleinste Anteil
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IMS | Intelligence applied.
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