der Anträge - DIE LINKE. Landesverband Hamburg

Materialpaket
für die
4. Tagung des 4. Parteitags
der Partei DIE LINKE. Hamburg
im
Hamburg Saal im Haus U
des bfws Hamburg-Farmsen
(August-Krogmann-Str. 52, Hamburg)
am
Sonnabend, den 21. März 2015
Stand: 17.03.2015 11:06:35
4. Tagung des 4. Landesparteitages
Samstag, 21.03.2014, 09:00 bis 18:30 Uhr
»Tagesordnungsvorschlag«
Tagessordnungsvorschlag
09:00 Uhr bis 09:30 Uhr Mandatsprüfung
Begrüßung
0. Konstituierung
09:30 bis 09:40 Uhr
1. Nach den Bürgerschaftswahlen
09:40 bis 13:00 Uhr
a. Bericht der LandessprecherInnen zum
Bürgerschaftswahlergebnis.
15 Min.
b. Bericht der Bürgerschaftsfraktion
zur Konstituierung
c. Aussprache
d. Beschlussfassung zu Anträgen.
15. Min.
120 Min.
60 Min.
Mittagspause bis 14:00 Uhr
(2)
2. Nachwahlen zum Landesvorstand
a. ggf. Nachwahlen für 4 weitere Landesvorstandmitglieder
(Wahlgang zur Sicherung der Mindestquotierung)
14:00 bis 16:00 Uhr
3. Antrag zur Satzungsänderung
16:15 bis 16:45 Uhr
4. Landesfinanzplan 2015
16:45 bis 17:15 Uhr
5. Anträge
17:15 bis 18:15 Uhr
6. Verschiedenes
18:15 bis 18:30 Uhr
Inhaltsverzeichnis
2. Tagung, 4. Landesparteitag 31. Oktober / 1. November 2014
17.03.2015
Inhaltsverzeichnis
Nr.
1A-01
1A-02
Beschreibung
Tagessordnungsvorschlag
Kommissionen des Parteitages
Geschäftsordnung
Wahlordnung der Partei DIE LINKE
Opposition wirkt!
Thesen zur Auswertung der Hamburger
Bürgerschaftswahl 2015
Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen
Armut und Ausgrenzung
1A-03
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und
Parlamentsarbeit ausbauen
AE01 bis
AE28 zu
1A-03
Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03
1A-04
Einsetzung einer unabhängigen
Untersuchungskommission/-ausschusses
Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den
Problemen um die Konstituierung unserer
Bürgerschaftsfraktion
Antrag an den Landesparteitag zur
Satzungsänderung
Antrag an den Landesparteitag zur
Satzungsänderung
Landesfinanzplan 2015
Zur Wahl der Kandidatinnen, der Kandidaten zur
Bürgerschaftswahl 2015.
Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für
Hamburg !
1A-05
3A-01
3A-02
4A-01
5A-01
5A-02
5A-03
5A-04
Anhang
(3)
Internationale Solidarität mit den kämpfenden
GenossInnen in Griechenland
Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015,
Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015
Kandidaturen zum Landesvorstand (TOP 4)
Antragstellerin
Landesvorstand
Gunhild Berdal, Kristian
Glaser, Helga Hirsch,
Florian Muhl, BV HH-MItte
LAG betrieb &
gewerkschaft,
Sozialistische Linke
Hamburg
Sabine Wils, Rainer
Benecke, Martin
Wittmaack, Rainer Behrens,
Carola Enslen, Gerald
Kemski, Gilbert Siegler,
Landesvorstand
Antragsteller/in:
Delegiertenberatung des
BV Mitte vom 17.3.2015,
namentlich Alexander
Benthin, …
Eduard Heichel, Konstanze
Mönhing
Uli Ludwig, Uwe Post
Seite
2
4
5
7
10
12
14
18
23
24
Landesvorstand
26
Volker Honold,
Sozialistische Linke
Landesvorstand
BO Wilhelmsburg / Veddel
27
Burkhard Bernheim, Bernd
Christiansen, Jens
Woldmann
33
Die Linke.SDS Uni
Hamburg
Frauenplnenum des
Landesparteitages
-
35
28
32
37
39
Kommissionen
Die Kommissionen
1. Parteitags-Präsidiums (6 Mitglieder)
•
•
•
•
•
•
Sabine Boeddinghaus (BV Harburg)
Dora Heyenn (BV Wandsbek)
Gerald Kemski (BV Eimsbüttel)
Martin Wittmaack (BV HH-Mitte)
Volker Vödisch (BV Altona)
Christiane Schneider (BV HH-Mitte)
2. Mandatsprüfungskommission (6 Mitglieder)
•
•
•
•
•
Hassan Burcuoglu (BV Altona)
Till Petersen (HH-Nord)
Christine Wolfram (HH-Mitte)
Anne Urschll (BV Wanddsbek)
Gerd Schlüter (BV Wanddsbek)
3. Wahlkommission (5 Mitglieder)
•
•
•
•
•
Heike Roocks (BV Wandsbek)
Jörn Lohmann (BV Harburg)
Zaklin Nastic (BV Eimsbüttel)
Hartmut Obens (BV Eimsbüttel)
…
4. Antragsberatungskommission (6 Mitglieder)
•
•
•
•
Kristian Glaser (BV HH-Mitte)
Hartmut Ring (BV HH-Nord)
Olga Fritzsche (BV Eimsbüttel)
Florian Muhl (BV Harburg)
Ergänzende Meldungen für die Antragskommission sind erwünscht.
Protokoll für die vierte Tagung
…
(4)
Geschäftsordnung
Beschluss 1. Tagung 4. Landesparteitag
28. Juni 2014
Geschäftsordnung
0 Konstituierung
4 Worterteilung
Der Parteitag konstituiert sich auf seiner ersten
Tagung durch:
Die Bestimmung eines Präsidiums, deren
Mitglieder abwechselnd als
Versammlungsleitung den Parteitag leiten
Die Bestimmung der Protokollierenden
Ggf. die Übertragung von Mitgliederrechten
auf Delegierte, die als Gastmitglieder
delegiert wurden.
Die Beschlussfassung einer
Geschäftsordnung
Die Bestimmung der
Mandatsprüfungskommission
Die Bestimmung der Wahlkommission, die
zusammen mit der Versammlungsleitung
Wahlen durchführt
ggf. die Beschlussfassung zu
Konkretisierung der gültigen Wahlordnung
der Partei DIE LINKE.
Die Bestimmung einer Antragskommission,
die an den Parteitag gestellte Anträge
bearbeitet. Das Nähere zu
Antragsbehandlung, Abstimmungsverfahren
und Antragskommission regeln die Ziffern
11. bis 14.
Die Beschlussfassung der Tagesordnung
und des Zeitplans
Die Bestimmung des Präsidiums, der
Protokollierenden sowie der Kommissionen umfasst
die Beschlussfassung über die Anzahl deren
Mitglieder und deren Wahl.
Alle weiteren Tagungen konstituieren sich durch die
Übertragung von Mitgliederrechten auf Delegierte,
die als Gastmitglieder delegiert wurden, und die
Beschlussfassung der jeweiligen Tagesordnung und
des jeweiligen Zeitplans, sowie die Bestimmung der
Protokollierenden.
Die Redner und Rednerinnen erhalten das Wort in
der Reihenfolge ihrer Meldung. Dabei ist darauf zu
achten, dass Männern und Frauen jeweils
wechselseitig das Wort erteilt wird. Kurze
Verständnisfragen an die Rednerinnen bzw. die
Redner und deren Beantwortung sind möglich.
1 Leitung des Parteitages
Das vom Parteitag gewählte Präsidium leitet den
Parteitag demokratisch.
2 Redeliste und Protokoll
Durch die Versammlungsleitung ist eine quotierte
Redeliste zu führen. Das Präsidium beauftragt die
Erstellung eines Beschlussprotokolls. Die Tagungen
des Parteitags werden bei Bedarf mit Tonträgern
aufgezeichnet. Der Parteitag wird im Fall einer
Aufzeichnung hierüber informiert.
3 Wortmeldungen
Wortmeldungen sind grundsätzlich schriftlich bei der
Versammlungsleitung einzureichen. Hiervon kann in
der Antragsberatung abgewichen werden. Die
Versammlungsleitung teilt dem Parteitag mit, ab
wann schriftliche Wortmeldungen eingereicht werden
können.
(5)
5 Rederecht
Rederecht haben alle Delegierte, Antragsteller und stellerinnen im Rahmen ihrer Antragsberatung; Alle
weiteren Mitglieder und Gäste auf Antrag eines
Delegierten bei der Versammlungsleitung und einem
entsprechenden Beschluss des Parteitages.
6 Redezeit
6.1 Aussprache
Die Redezeit in der Aussprache und der
Antragsberatung beträgt fünf Minuten für jeden
Redner bzw. jede Rednerin. Der Parteitag kann
beschließen, die Redezeit zu ändern. (Dabei soll in
der Debatte die mögliche Redezeit nicht unter drei
Minuten liegen.)
6.2 KandidatInnendebatte
Die Redezeit im Rahmen der KandidatInnendebatte
gemäß § 7 (5) der Wahlordnung der Partei DIE LINKE
beträgt drei Minuten für jede KandidatIn zur
Vorstellung und fünf Minuten zur Beantwortung von
Anfragen. Die Zeit für Anfragen und Stellungnahmen
beträgt pro Wortmeldung eine Minute und
mindestens zehn Minuten pro Wahlgang in Summe.
Diese Zeiten können durch Versammlungsbeschluss
verlängert werden.
7 Wortentzug
Die Versammlungsleitung kann die Rednerinnen und
Redner bei Bedarf darauf hinweisen, zur Sache zu
sprechen und ggf. das Wort entziehen.
8 Unterbrechung der Versammlung durch
die Versammlungsleitung
Die Versammlungsleitung kann die Versammlung,
wenn es nötig und sinnvoll erscheint, zum Zwecke
der Verständigung unterbrechen.
9 Bemerkungen der Versammlungsleitung
Der Versammlungsleitung sind kurze Bemerkungen,
die der Richtigstellung und Förderung der
Aussprache dienen, jederzeit gestattet. Zu diesem
Zweck darf der Redner bzw. die Rednerin
unterbrochen werden.
10 Persönliche Bemerkungen und
Richtigstellungen
Das Wort zu ausschließlich persönlichen
Bemerkungen ist nach Schluss der Aussprache und
der Abstimmung zu erteilen.
11 Anträge und Entschließungen
Anträge sind gemäß der Fristen der Landessatzung
zu stellen. Initiativanträge sind Anträge, deren Anlass
sich unmittelbar aus dem Ablauf des Parteitages
ergibt. Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren
Anlass nach Antragsschluss, also innerhalb der
letzten vier Wochen vor Beginn des Parteitages,
Geschäftsordnung
Beschluss 1. Tagung 4. Landesparteitag
eingetreten ist. Sie können bis zu zwei Stunden nach
Beginn der Tagung bei der Versammlungsleitung
eingereicht werden. Über die Dringlichkeit und den
Initiativcharakter sowie über die Reihenfolge der zu
behandelnden Dringlichkeits-, Initiativ- und sonstigen
Anträge beschließt der Parteitag auf Vorschlag der
Antragskommission mit einfacher Mehrheit.
12 Resolutionen
Zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen können
Resolutionen vom Landesparteitag befasst werden.
Resolutionen werden im Konsensprinzip, in offener
Abstimmung und ohne Aussprache beschlossen. Sie
müssen bis zwei Stunden nach Beginn der Tagung
schriftlich eingereicht werden. Wird der Konsens
nicht erreicht, gilt 11. Antragsteller_innen wird
empfohlen, den Resolutionsentwurf eine Woche vor
der Tagung schriftlich im Landesverband
bekanntzugeben, damit der Konsens erarbeitet
werden kann.
13 Anträge zur Geschäftsordnung
Das Wort zur Geschäftsordnung, zum Verfahren, zur
Tagesordnung und Zeitplanung wird außerhalb der
Reihe sofort nach Beendigung des laufenden
Wortbeitrages gegeben.
Anträge zur Geschäftsordnung sind:
Antrag auf Nichtbefassung (darf nur vor
Eröffnung der Debatte gestellt werden)
Antrag auf Vertagung
Antrag auf Überweisung
Antrag auf Verlängerung der Redezeit
Antrag, Anfrage bzw. Hinweis zum Verfahren
Antrag auf Unterbrechung der Versammlung
Antrag auf Schluss der Redeliste
Antrag auf Schluss der Debatte (dürfen nur
Delegierte stellen, die noch nicht zur Sache
gesprochen haben)
Die Redezeit beträgt eine Minute. Wird einem GOAntrag widersprochen, ist vor der Abstimmung eine
Gegenrede zu hören. Wird ihm nicht widersprochen,
gilt der GO-Antrag als angenommen.
14 Grundsätze zur Behandlung von
Anträgen
Änderungsanträge sind stets vor dem Hauptantrag
zur Abstimmung zu stellen. Werden
Änderungsanträge vom Hauptantragsteller
übernommen, entfällt die gesonderte Abstimmung.
Weiter- oder weitestgehende Anträge zu einem
Sachkomplex sind immer zuerst zur Abstimmung zu
bringen. Das gilt für Anträge wie Änderungsanträge.
(6)
28. Juni 2014
Änderungsanträge müssen von den
Antragsberechtigten mindestens sieben Tage vor der
Tagung des Parteitages schriftlich bei der
Antragskommission eingereicht werden. Dies hat
immer schriftlich unter Angabe des Namens zu
geschehen.
Anträge, die den Sinn des Hauptantrages umkehren,
stellen keine Änderungsanträge dar und sind
insoweit als Änderungsanträge nicht zulässig. Sie
sind nur vor der Beratung der Änderungsanträge
alternativ abzustimmen (Grundlagenbildung).
15 Aufgaben der Antragskommission
Die Antragskommission prüft vor dem Versand den
fristgerechten Eingang der Anträge und weist sie
andernfalls zurück. Sie stellt die Anträge und
Änderungsanträge unabhängig von der Reihenfolge
ihres Eingangs zu Sachkomplexen zusammen und
darf sie erforderlichenfalls im Einvernehmen mit den
Antragstellerinnen bzw. Antragstellern redaktionell
überarbeiten oder verschiedene Anträge zu einem
zusammenfassen. Über das Verfahren zur
Behandlung von Anträgen, die nicht von
Antragsberechtigten nach § 13 (6) der
Landessatzung gestellt werden, entscheidet die
Antragskommission. Sie berichtet dem
Parteitagsplenum hierüber zu Beginn des jeweiligen
Tagesordnungspunktes.
Bis zu Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunkts
trifft sie außerdem zu jedem Sachkomplex die
Vorentscheidung, welche der Anträge und
Änderungsanträge die weiter- und weitestgehenden
Anträge im Sinne von Ziff. 12 Abs. 2 sind. Die
letztendliche Entscheidung über das
Abstimmungsverfahren obliegt unter
Berücksichtigung der während der Debatte
eingebrachten Änderungsanträge und
Verfahrensvorschläge der Versammlungsleitung.
16 Antragsbefassung, Abstimmungen und
Beschlussfassung
Anträge werden zu Beginn der Antragsberatung
durch die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller
begründet. Die anschließende Debatte kann mit
Mehrheit jederzeit durch GO-Anträge nach Ziffer 13
beendet oder verkürzt werden. Ein solcher Antrag
kann innerhalb der Debatte nur einmal gestellt
werden. Die Debatte kann auf Vorschlag der
Versammlungsleitung, der Antragskommission oder
aus der Mitte der Versammlung mit einfacher
Mehrheit begrenzt werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit
der Anwesenden gefasst. Stimmengleichheit
bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden
nicht mitgezählt.
Wahlordnung der Partei DIE LINKE
Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin,
geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE
am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt
23.10.2011
Wahlordnung der Partei DIE LINKE
Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des
Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt
kann bei Bedarf weitere Wahlhelferinnen und
§ 1 Geltungsbereich
Wahlhelfer hinzuziehen.
(1) Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen innerhalb
(4) Wer selbst für ein zu wählendes Parteiamt oder
der Partei.
Mandat kandidiert, kann nicht der Wahlkommission
(2) Sie gilt, vorbehaltlich besonderer Bestimmungen
angehören. Nimmt ein Mitglied der Wahlkommission
der Wahlgesetze, auch für Versammlungen zur
eine Kandidatur an, scheidet es unmittelbar aus der
Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern
Wahlkommission aus.
für öffentliche Wahlen.
§ 2 Wahlgrundsätze
(1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien,
gleichen und geheimen Wahl.
(2) Wahlen, die weder die Besetzung von Organen
der Partei oder ihrer Gebietsverbände, noch
mittelbar
(Wahl von Vertreterinnen und Vertretern) oder
unmittelbar die Aufstellung von Wahlbewerberinnen
oder Wahlbewerbern betreffen, können offen
durchgeführt werden, wenn keine wahlberechtigte
Versammlungsteilnehmerin und kein
wahlberechtigter Versammlungsteilnehmer dem
widerspricht.
(3) Eine Versammlung kann im Rahmen des
Grundsatzes nach Absatz 1 und im Rahmen der
Bundessatzung ergänzende oder abweichende
Bestimmungen zu den §§ 8 und 10 bis 12 treffen.
Ein entsprechender Versammlungsbeschluss kann
jedoch niemals rückwirkend auf eine bereits
stattgefundene Wahlhandlung angewendet werden.
(4) Nach Versammlungsbeschluss sind auch
elektronische Wahlen zulässig, soweit diese das
Wahlgeheimnis, den Datenschutz und die
Manipulations- und Dokumentationssicherheit
gewährleisten. Die Bestimmungen dieser
Wahlordnung sind dabei sinngemäß anzuwenden.
§ 3 Ankündigung von Wahlen
(1) Wahlen sind anzusetzen, wenn Neu- oder
Nachwahlen satzungsgemäß vorgeschrieben sind
oder wenn ein zulässiger Antrag auf die
Durchführung von Neu- oder Nachwahlen bzw. ein
zulässiger Abwahlantrag vorliegt.
(2) Wahlen können nur stattfinden, wenn zur Wahl
spätestens 10 Tage vorher eingeladen wurde.
(3) Soweit die Wahlen nicht satzungsgemäß
vorgeschrieben sind, bleibt es der Versammlung
unbenommen, angekündigte Wahlen ganz oder
teilweise von der Tagesordnung abzusetzen.
§ 4 Wahlkommission
(1) Zur Durchführung einer oder mehrerer Wahlen
bestimmt die Versammlung in offener Abstimmung
eine Wahlkommission, welche aus ihrer Mitte eine
Wahlleiterin oder einen Wahlleiter bestimmt, sofern
diese oder dieser nicht bereits durch die
Versammlung bestimmt wurde.
(2) Die Wahlkommission leitet die Wahlhandlung und
stellt das Wahlergebnis fest.
(3) Die Mitglieder der Wahlkommission müssen der
Versammlung nicht angehören. Die Wahlkommission
(7)
§ 5 Wahl für unterschiedliche Parteiämter
oder Mandate
(1) Wahlen für unterschiedliche Parteiämter oder
Mandate finden in jeweils gesonderten Wahlgängen
nacheinander statt. Die Versammlung kann
entscheiden, dass Wahlgänge parallel stattfinden
können.
(2) Bei parallel stattfindenden Wahlgängen ist eine
gleichzeitige Wahlbewerbung auch dann möglich,
wenn die gleichzeitige Annahme der zu wählenden
Parteiämter und Mandate ausgeschlossen ist.
(3) Bei der Aufstellung der einzelnen Listenplätze
von Wahlvorschlagslisten für öffentliche Wahlen ist
analog zu verfahren. (Ausnahme: siehe § 6 Absatz 4)
§ 6 Wahl für gleiche Parteiämter oder
Mandate
(1) Wahlen für mehrere gleiche Parteiämter oder
Mandate werden in der Regel in zwei aufeinander
folgenden Wahlgängen durchgeführt. Dabei werden
im ersten Wahlgang die gemäß den Vorgaben zur
Geschlechterquotierung
(Bundessatzung § 10 Absatz 4) den Frauen
vorbehaltenen Parteiämter oder Mandate besetzt. Im
zweiten Wahlgang werden die danach verbleibenden
Parteiämter oder Mandate besetzt.
(2) Beide Wahlgänge können, auf Beschluss der
Versammlung, parallel stattfinden, wenn nicht mehr
Frauen vorgeschlagen werden als gemäß den
Vorgaben zur Geschlechterquotierung insgesamt
mindestens gewählt werden sollen oder wenn alle
(weiblichen) Bewerberinnen bereits vorab auf die
Teilnahme am zweiten Wahlgang verzichten. Die
Teilung in zwei Wahlgänge entfällt, wenn nicht mehr
Männer vorgeschlagen werden, als gemäß den
Vorgaben zur Geschlechterquotierung insgesamt
höchstens gewählt werden können.
(3) Zusätzliche Wahlgänge, zum Beispiel zur
Berücksichtigung von Gebietsverbänden oder zur
Sicherung besonderer Quoten, sind nach
Versammlungsbeschluss zulässig. Die Absätze 1 und
2 sind dabei sinngemäß anzuwenden.
(4) Bei der Aufstellung von Wahlvorschlagslisten für
öffentliche Wahlen können nach einem
entsprechenden Versammlungsbeschluss mehrere
aufeinander folgende Listenplätze wie gleiche
Mandate behandelt werden. Dabei werden in dem
gemäß der Geschlechterquotierung den Frauen
vorbehaltenen ersten Wahlgang die ungeraden, im
zweiten Wahlgang die geraden Listenplätze, jeweils
in der Reihenfolge der erreichten Ja-StimmenZahlen, besetzt. (Bundessatzung § 10 Absatz 5)
Wahlordnung der Partei DIE LINKE
Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin,
geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE
am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt
§ 7 Wahlvorschläge
(1) Jedes Parteimitglied kann Wahlvorschläge
unterbreiten oder sich selbst bewerben. Für weitere
Wahlgänge nach § 12 können nur wahlberechtigte
Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Wahlvorschläge unterbreiten.
(2) Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht
werden. Das schriftliche Einverständnis der
Vorgeschlagenen muss vorliegen. (elektronische
Übermittlung ist ausreichend).
(3) Wenn eine vorgeschlagene Person in der
Wahlversammlung selbst anwesend ist, kann sowohl
der Wahlvorschlag als auch die Zustimmung der
Bewerberin bzw. des Bewerbers durch Zuruf
erfolgen. Auf Zuruf können jedoch nur
wahlberechtigte Versammlungsteilnehmerinnen und
-teilnehmer Wahlvorschläge unterbreiten.
(4) Wahlvorschläge sind bis zum Abschluss der
Bewerberinnen- und Bewerberliste für den
entsprechenden Wahlgang zulässig.
(5) Alle vorgeschlagenen Bewerberinnen und
Bewerber erhalten eine angemessene Redezeit zu
ihrer Vorstellung. Über die angemessene Zeit und
über Möglichkeit und Umfang von Fragen an
Bewerberinnen und Bewerber und Stellungnahmen
zu Bewerberinnen und Bewerbern ist durch
Versammlungsbeschluss zu entscheiden. Dabei sind
die Bewerberinnen und Bewerber für gleiche
Parteiämter oder Mandate gleich zu behandeln.
§ 8 Stimmenabgabe
(1) Stimmzettel in einem Wahlgang müssen in Form
und Farbe einheitlich sein.
(2) In jedem Wahlgang sind alle Bewerberinnen und
Bewerber in alphabetischer Reihenfolge auf einen
einheitlichen Stimmzettel aufzunehmen.
(3) Jede und jeder Wahlberechtigte hat das Recht,
hinter dem Namen jeder Bewerberin und jedes
Bewerbers mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung zu
stimmen. Fehlt eine Kennzeichnung, ist dies eine
Enthaltung.
(4) Die Zahl der zulässigen Ja-Stimmen in einem
Wahlgang ist auf die Zahl der zu besetzenden
Parteiämter oder Mandate begrenzt. Die zulässige
Zahl der Ja-Stimmen muss bei der Stimmabgabe
nicht ausgeschöpft werden.
(5) Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in
einem Wahlgang größer als die Zahl der zu
besetzenden Parteiämter oder Mandate, entfällt die
Möglichkeit von Nein-Stimmen.
§ 9 Stimmenauszählung und ungültige
Stimmen
(1) Die Stimmenauszählung durch die
Wahlkommission ist parteiöffentlich. Die
ordnungsgemäße Auszählung darf durch die
Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden. Bei der
Stimmenauszählung ist zu gewährleisten, dass keine
Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
(2) Die Wahlkommission hat Stimmzettel für ungültig
zu erklären, wenn auf ihnen der Wille der oder des
Wählenden nicht gemäß dieser Wahlordnung
erkennbar ist, wenn auf ihnen mehr Stimmen als
(8)
23.10.2011
zulässig abgegeben wurden oder wenn sie das
Prinzip der geheimen Wahl verletzen.
§ 10 Erforderliche Mehrheiten
(1) Grundsätzlich sind mit Ausnahme der Regelung
in Absatz 2 in einem Wahlgang diejenigen gewählt,
bei denen die Zahl der gültigen Ja-Stimmen größer
ist, als die zusammengefasste Zahl der gültigen
Nein-Stimmen und der gültigen Enthaltungen
(absolute Mehrheit). Durch Satzung oder durch
Versammlungsbeschluss kann für bestimmte Ämter
auch ein höheres Quorum bestimmt werden.
(2) Bei Delegiertenwahlen oder – nach einem
entsprechenden Versammlungsbeschluss – auch bei
anderen Wahlen ist es ausreichend, wenn die Zahl
der gültigen Ja-Stimmen größer ist als die Zahl der
gültigen Nein-Stimmen
(einfache Mehrheit). In Wahlgängen ohne die
Möglichkeit von Nein-Stimmen haben die
Bewerberinnen bzw. Bewerber die einfache Mehrheit
erreicht, wenn sie auf mindestens einem Viertel der
gültigen Stimmzettel gewählt wurden. Durch
Versammlungsbeschluss kann ein anderes
Mindestquorum bestimmt werden.
§ 11 Reihenfolge der Wahl und Verfahren
bei Stimmengleichheit
(1) Haben in einem Wahlgang mehr Bewerberinnen
oder Bewerber die jeweils erforderliche Mehrheit
erreicht, als überhaupt Parteiämter oder Mandate zu
besetzen waren, sind die Bewerberinnen und
Bewerber mit den höchsten Stimmen-Zahlen
gewählt.
(2) Bei Delegiertenwahlen sind alle weiteren
Bewerberinnen und Bewerber mit der erforderlichen
Mehrheit in der Reihenfolge ihrer Stimmen-Zahl als
Ersatzdelegierte gewählt, soweit nicht zur Wahl der
Ersatzdelegierten gesonderte Wahlgänge stattfinden.
(3) Entfällt auf mehrere Bewerberinnen bzw.
Bewerber die gleiche Stimmenzahl, entscheidet eine
Stichwahl. Kommt auch die Stichwahl zu keinem
Ergebnis entscheidet das Los.
(4) Bei den Wahlen der weiteren Mitglieder des
Parteivorstandes oder eines Landesvorstandes sind
die Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge
ihrer Stimmen-Zahlen gewählt, soweit sie sowohl die
erforderliche Mehrheit nach § 10 dieser Ordnung
erhalten haben, als auch der Bedingung nach § 32
Absatz 4 der Bundessatzung
(Höchstzahl von Mandatsträgerinnen und -trägern
der Europa-, Bundes- oder Landesebene im
Parteivorstand und in den Landesvorständen)
genügen. Die Bedingung nach § 32 Absatz 4 der
Bundessatzung ist bereits im ersten Wahlgang (nach
§ 6 Absatz 1 Satz 2) anteilig zu berücksichtigen.
§ 12 Weitere Wahlgänge und Stichwahlen
(1) Bleiben nach einem Wahlgang Parteiämter oder
Mandate unbesetzt, kann durch
Versammlungsbeschluss entweder
die Wahl vertagt oder
ein weiterer Wahlgang (nach den §§ 5 bis
11) aufgerufen oder
eine Stichwahl herbeigeführt werden.
Wahlordnung der Partei DIE LINKE
Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin,
geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE
am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt
(2) In einer Stichwahl stehen diejenigen noch nicht
gewählten Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl,
die in den zuvor stattgefundenen Wahlgängen die
meisten Ja-Stimmen erhalten haben, soweit sie ihre
Wahlbewerbung nicht zurückziehen. Neue
Bewerbungen sind unzulässig. Dabei stehen
höchstens doppelt so viele Bewerberinnen bzw.
Bewerber zur Wahl, wie noch Parteiämter bzw.
Mandate zu besetzen sind, bei Stimmengleichheit
der letzten Bewerberinnen bzw. Bewerber
ausnahmsweise auch mehr. Ein Nachrücken in die
Stichwahl an Stelle von Wahlbewerberinnen bzw. bewerbern, die ihre Bewerbung zurückgezogen
haben, ist nicht möglich. Gewählt sind die
Bewerberinnen bzw. Bewerber mit den meisten
Stimmen.
(3) Falls nach einem zuvor stattgefundenen
Wahlgang so viele Wahlbewerbungen zurückgezogen
werden, dass nur noch so viele Bewerbungen wie zu
besetzende Funktionen übrig bleiben, ist statt einer
Stichwahl ein weiterer Wahlgang aufzurufen. Bei den
Wahlen der weiteren Mitglieder des Parteivorstandes
oder eines Landesvorstandes können an einer
Stichwahl mindestens doppelt so viele
Bewerberinnen und Bewerber, die keine
Mandatsträgerinnen und -träger der Europa-,
Bundes- oder Landesebene sind, teilnehmen, wie
gemäß § 32 Absatz 4 der Bundessatzung
mindestens noch gewählt werden müssen. Die
zulässige Zahl von Mandatsträgerinnen und -trägern
verringert sich gegebenenfalls entsprechend. Die
Bewerberinnen und Bewerber sind in der
Reihenfolge ihrer Ja-Stimmen-Zahlen gewählt, soweit
sie der Bedingung nach § 32 Absatz 4 der
Bundessatzung (Höchstzahl von Mandatsträgerinnen
und -trägern der Europa-, Bundes- oder Landesebene
im Parteivorstand und in den Landesvorständen)
genügen.
§ 13 Annahme der Wahl, Wahlprotokoll und
Nachwahlen
(1) Eine Wahl gilt als angenommen, wenn die oder
der Gewählte dem nicht unmittelbar nach
Bekanntgabe des Wahlergebnisses widerspricht.
(2) Jede Wahl ist zu protokollieren. Das Protokoll
muss alle ergänzenden Versammlungsbeschlüsse zu
dieser Wahlordnung und alle Wahlergebnisse
enthalten. Es ist durch die Wahlleiterin bzw. den
Wahlleiter und zwei weitere Mitglieder der
Wahlkommission zu unterzeichnen. Die
Wahlunterlagen (Wahlprotokoll, Stimmzettel,
(9)
23.10.2011
Zählzettel, Wahllisten usw.) sind für die Dauer der
Wahlperiode der Gewählten aufzubewahren.
(3) Vakante Parteiämter sind durch Nachwahlen zu
besetzen.
(4) Vakante Delegiertenmandate sind nur dann
durch Nachwahlen zu besetzen, wenn unter
Beachtung der Vorgaben zur
Geschlechterquotierung (Bundessatzung § 10 Absatz
4) keine gewählten Ersatzdelegierten mehr zur
Verfügung stehen.
§ 14 Wahlwiederholung
(1) Wird während der Wahlhandlung oder während
der Stimmenauszählung ein Wahlfehler festgestellt,
der relevanten Einfluss auf das Wahlergebnis haben
kann, hat die Wahlkommission die Wahlhandlung
bzw. die Stimmenauszählung sofort abzubrechen
und die Wiederholung der Wahlhandlung zu
veranlassen. Der Grund für die Wahlwiederholung ist
im Wahlprotokoll festzuhalten.
(2) Im Übrigen kann eine Wahlwiederholung nur
infolge einer Wahlanfechtung stattfinden.
§ 15 Wahlanfechtung
(1) Wahlen können bei der zuständigen
Schiedskommission angefochten werden, wenn die
Verletzung von Bestimmungen dieser Wahlordnung,
der Parteisatzung, des Parteiengesetzes, der
Wahlgesetze oder des Verfassungsrechts behauptet
wird und eine solche Rechtsverletzung zumindest
möglich erscheint.
(2) Wahlanfechtungen haben keine aufschiebende
Wirkung.
(3) Anfechtungsberechtigt sind:
a. der Parteivorstand und die zuständigen
Landes- und Kreisvorstände
b. wahlberechtigte
Versammlungsteilnehmerinnen und
–teilnehmer
c. unterlegene Wahlbewerberinnen und
-bewerber.
(4) Eine Wahlanfechtung ist binnen zwei Wochen
nach Ablauf des Tages, an dem die Wahl stattfand,
zulässig.
(5) Eine Wahlanfechtung ist nur begründet, wenn
und soweit der behauptete Mangel Einfluss auf das
Ergebnis der Wahl gehabt haben kann.
(6) Die Schiedskommission ist bei einer berechtigten
Wahlanfechtung befugt, eine Wahlwiederholung
anzuordnen.
1A-01 Antrag
Antragsteller/in: Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Helga Hirsch, Florian Muhl,
BV HH-MItte
Opposition wirkt!
Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
21.02.2015
Opposition wirkt!
Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015
•
•
Die LINKE Hamburg hat ein hervorragendes Wahlergebnis erkämpft. Wir konnten 300.000
Stimmen und damit 8,5 Prozent für eine gestärkte Opposition gewinnen, das sind 80.000
Stimmen oder 2,1 Prozentpunkte mehr als bei der Wahl 2011. Elf statt bisher acht Abgeordnete
werden gemeinsam mit der Partei die Wahlprogrammatik konsequent in der Bürgerschaft
vertreten und mit den außerparlamentarischen Bewegungen eine offensive Opposition gegen das
neoliberale Establishment sein – für eine sozial gerechte, friedliche und menschenfreundliche
Politikwende.
Die Hamburger SPD hat die absolute Mehrheit verloren, davon kann das rechtsbürgerliche Lager
(CDU, FDP, AfD) in Hamburg aber nicht profitieren, es liegt schwach bei unter 30 Prozent. Auch
aus bundes- und europapolitischer Sicht ist das Hamburger Ergebnis bedeutsam, weil die in Berlin
regierenden Koalitionsparteien CDU und SPD zusammen knapp neun Prozentpunkte verloren
haben.
•
Das Hamburger Ergebnis steht im engen Zusammenhang mit dem Wahlerfolg von Syriza in
Griechenland und den erstarkenden austeritätskritischen Bewegungen in Europa und weltweit.
Der krisenhafte Neoliberalismus kommt an sein Ende. Daher wird die LINKE ihr besonderes
Augenmerk auf die Beendigung der Austeritätspolitik, insbesondere die Abschaffung der
Schuldenbremse, legen und ihr außerparlamentarisches und parlamentarisches Wirken für eine
Wende zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit, des Friedens und der Demokratisierung aller
gesellschaftlichen Bereiche intensivieren.
•
Das gute Ergebnis der LINKEN ist in erster Linie durch eine wahlprogrammatisch überzeugende,
beherzte und klar vertretene Oppositionspolitik sowie durch die politischen Aktivitäten der
Genossinnen und Genossen – nicht nur im Wahlkampf – erreicht worden.
•
Es ist jedoch nicht gelungen, die nationalchauvinistische AfD aus der Bürgerschaft zu halten. Die
Hamburger AfD knüpft mit ihrer Innere-Sicherheits-Hysterie und dem Rassismus an die SchillPartei an, um den Neoliberalismus zu retten. Die LINKE wird die Auseinandersetzung mit der AfD
suchen und über deren menschenverachtende Politik öffentlich aufklären. Sie wird keinem AfDAntrag in der Bürgerschaft zustimmen und sich dafür einsetzen, daß die AfD weder einen
Vizepräsidentenposten noch einen Ausschußvorsitz in der Bürgerschaft erhalten wird.
•
Es muß festgehalten werden, daß der Landesvorstand als höchstes demokratisches Gremium
zwischen den Parteitagen und damit auch die Parteiöffentlichkeit im Wahlkampf praktisch
ausgeschaltet wurden. Der geschäftsführende Landesvorstand traf politische Entscheidungen
unter Mißachtung der beschlossenen oppositionellen Wahlkampfprogrammatik willkürlich, einsam
sowie satzungs- und geschäftsordnungswidrig. Die Mitgliedschaft einschließlich der
KandidatInnen war durch dieses Top-down-Agieren von einer umfassend partizipativen
Wahlkampfgestaltung ausgeschlossen. Daher müssen nun die Parteientwicklung und die
innerparteiliche Demokratie gestärkt und die Zusammenarbeit von Partei und Fraktion verbessert
werden. Ein größeres Gewicht muß auf die außerparlamentarische Tätigkeit und die
Aufklärungsaktivitäten gelegt werden sowie darauf, daß die Hamburger Erfahrungen in der
Bundespartei politisch verallgemeinert werden. Um unsere Oppositionsverantwortung zu
realisieren und die Wahlkampfforderungen umzusetzen,
•
richtet der Landesvorstand eine Arbeitsgruppe ein, welche die zentralen Forderungen und
Arbeitsaufträge aus dem Arbeitsprogramm des Landesverbandes und dem
Wahlprogramm sichtet und Vorschläge zu deren Umsetzung unterbreitet. Dazu zählen
beispielsweise soziale Gerechtigkeit, Rekommunalisierung der Krankenhäuser, NSU/Verfassungsschutz-Untersuchungsausschuß, NOlympia-Kampagne,
Rüstungsexportverbot, Zivilklausel, Bleiberecht, eine Schule für alle,
(10)
1A-01 Antrag
Antragsteller/in: Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Helga Hirsch, Florian Muhl,
BV HH-MItte
Opposition wirkt!
Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
•
21.02.2015
wird der Austausch mit außerparlamentarischen Bewegungen intensiviert, etwa durch
thematische Aktivenberatungen/Mitgliederversammlungen zu aktuellen Themen,
werden regelmäßig parteiöffentliche gemeinsame Beratungen von Bürgerschaftsfraktion
und Landesvorstand durchgeführt (mindestens alle sechs Wochen),
•
richtet der Landesvorstand sofort eine Arbeitsgruppe für die Suche nach neuen
Räumlichkeiten für die Landesgeschäftsstelle ein.
Darüber hinaus hält sich der geschäftsführende Landesvorstand zukünftig an die Geschäftsordnung
des Landesvorstands, insbesondere hinsichtlich der Einladungen und Protokolle der GlavoSitzungen sowie hinsichtlich der Fristen zu den Landesvorstandssitzungen.
•
•
(11)
Der Fraktion wird vorgeschlagen,
•
daß die Parteimitglieder bei den Fraktionssitzungen das Rederecht erhalten,
•
daß die Partei mit ihrer neuen Landesgeschäftsstelle und die Bürgerschaftsfraktion
benachbart unter ein Dach ziehen,
•
Abgeordnetenbüros in den Wahlkreisen bzw. Stadtteilen einzurichten, damit interessierte
Bürgerinnen und Bürger sowie die Genossinnen und Genossen eine Anlaufstelle haben.
1A-02 Antrag
Antragsteller/in: LAG betrieb & gewerkschaft, Sozialistische Linke Hamburg
Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
09.03.2015
Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung
DIE LINKE ist das dritte Mal seit 2008 in der Bürgerschaft vertreten. Sie stellt nunmehr elf
Abgeordnete. Das Wahlergebnis in Höhe von 8,6 Prozent ist erfreulich, wenn auch in Anbetracht der
erneut gesunkenen Wahlbeteiligung ernüchternd. (2004: 68,7 Prozent, 2008: 63,45 Prozent 2011:
57,3 Prozent 2015: 56,9 Prozent.
Vielmehr liegen die Ursachen in der Spaltung der Stadt begründet: „In den sozial ärmeren Stadtteilen
sind deutlich weniger Bürger zur Wahl gegangen als in den wohlhabenden Vierteln. Während die
Wahlbeteiligung in Sülldorf bei 63,7 und in Wellingsbüttel bei 65,7 Prozent lag, betrug sie in Jenfeld
37,2, in Steilshoop 31,6, in Billstedt 28,8 und in Billbrook sogar nur 11,8 Prozent. Auffällig ist zudem,
dass der Anteil der ungültigen Stimmzettel im Wahlkreis Billstedt, Wilhelmsburg und Finkenwerder mit
4,6 Prozent besonders hoch war.“ (Abendblatt ,17.2.15) Einen Tag später schreibt es die Zeitung noch
deutlicher: „Je ärmer die Stadtteile, desto niedriger die Wahlbeteiligung. Und je reicher, desto stärker
die FDP.“
Die Hauptprobleme armer Menschen sind eine fehlende, bzw. zu gering bezahlte Arbeit, steigende
Mieten, ungleiche Bildungschancen, eine schlechtere Gesundheit und damit geringere
Lebenserwartungen. Migrationshintergrund und Kinder sind größte Armutsrisiken. Die Lohnschere
zwischen Männer und Frauen wirkt sich aus: Die Frauenaltersarmut wächst.
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, den Kampf gegen Armut neben der Wohnungslosigkeit zu
ihrem Schwerpunkte zu erheben. Hierbei möge sie die Ressourcen im Landesverband nutzen sowie
außenparlamentarische Kräfte einbinden und mit ihnen eng zusammenarbeiten.
1) Als erste Maßnahme ergreift sie die parlamentarische Initiative für 5.000 Arbeitsplätze sofort
als zweiten öffentlichen Arbeitsmarkt.
2) Sie möge danach die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf Landes- und
Bundesebene auf 13 Euro fordern.
3) Der Öffentliche Dienst ist uns viel Wert:
a. Weiteren Personalabbau im Öffentlichen Dienst möge die Fraktion den Kampf ansagen
und dessen Stopp einfordern.
b. Die volle Weitergabe von Tariferhöhungen an die Zuwendungsempfänger der Stadt
müssen durch den Senat sichergestellt werden.
c. Die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im Öffentlichen Dienst muss garantiert werden.
Hierzu möge die Fraktion zudem die Kampagne „UN(befristet)“ von ver.di
unterstützen.
d. Honorarverträge müssen in sozialversicherungspflichtige Gehälter umgewandelt
werden.
e. Wir schlagen ebenso vor, Initiativen für mehr Demokratie in Betrieben und Behörden
einzubringen: das Personalvertretungsrecht und das Gleichstellungsgesetz reichen
uns in der jetzigen Form nicht.
4) Die Mindestauszubildendenvergütung gehört auf die Tagesordnung und sollte als längerfristige
Forderung mit verschiedenen Anträgen, Anfragen und auch Veranstaltungen eingefordert
werden.
(12)
1A-02 Antrag
Antragsteller/in: LAG betrieb & gewerkschaft, Sozialistische Linke Hamburg
Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
09.03.2015
5) Das Ladenöffnungsgesetz gehört novelliert – hierzu erwarten wir einen Antrag, um das Gesetz
zu ändern, zu Gunsten der im Handel Beschäftigten.
6) Kleine und mittlere Unternehmen müssen vor horrenden Gewerbemieten geschützt werden.
Hier bedarf es einer neuen Initiatve.
7) Der von der alten Bürgerschaftsfraktion geforderte „Landesaktionsplan „Gute Arbeit für
Frauen“ ist immer noch aktuell. Die Fraktion möge ihn anpassen und überarbeiten und ihn
erneut einfordern.
8) Um die prekären Arbeitsbedingungen an Kitas entgegenzuwirken, möge die Fraktion
einfordern, den Personalschlüssel so anzupassen, dass die Erkenntnisse guter frühkindlicher
Erziehung und guter Arbeit wirksam werden können.
9) Die ebenfalls prekären Arbeitsbedingungen an Hochschulen müssen von der Fraktion weiter
skandalisiert und mit parlamentarischen Initiativen entgegengewirkt werden.
10) Den Folgen der Privatisierung der Krankenhäuser möge weiterhin massiv entgegengewirkt
werden. Wir wollen eine wirklich demokratische Kontrolle unserer ärztlichen und pflegerischen
Heileinrichtungen – anstatt dass Gesundheit weiter als Profitquelle für Investoren ausgebeutet
wird.
a. Die Personalbemessung in der Pflege muss in Hamburg eine Landesregelung erhalten.
b. Die Rekommunalisierung der heutigen Asklepios-Krankenhäuser ist weiterhin
einzufordern.
c. Fallpauschalen gehören abgeschafft. Die Umstellung des Finanzierungssystems hin zu
einer solidarischen BürgerInnenversicherung möge als Bundesratsintiative
eingebracht werden.
11) Als klares Zeichen gegen Altersarmut möge die Fraktion die Anhebung der Rentenformel
einbringen und zum Diskussionsgegenstand in der Bürgerschaft machen.
12) Für den Hafen müssen bessere Arbeitsbedingungen her: Aufgrund der Gesundheitsgefährdung
durch den hohen Schadstoffaustoß der Fähren besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.
13) Die so genannten Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TSA werden die Arbeitswelt
unverrückbar verschlechtern. ILO-Kernarbeitsnormen wie Gewerkschaftsrechte,
Mindestarbeitsalter, gleicher Lohn für gleiche Arbeit stehen in Frage. Dies sollte in der
Bürgerschaft bald wieder thematisiert werden.
14) Wir fordern die Bürgerschaftsfraktion eine, eine Fachsprecherin oder einen Fachsprecher für
Gewerkschaftspolitik zu benennen.
(13)
1A-03 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola
Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
09.03.2015
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen
DIE LINKE hat im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf ein sehr gutes Wahlergebnis erreicht. Das war
ein Erfolg der politischen Arbeit der Gesamtpartei, der Parteimitglieder, der KandidatInnen, der
Wahlkampfleitung, der anerkannt guten jahrelangen Arbeit der bisherigen Bürgerschaftsfraktion und
nicht zuletzt der nachhaltigen Unterstützung durch die Bundespartei. Auch die positiv veränderte
Grundstimmung gegenüber unserer Partei in der Bevölkerung hat zum Erfolg beigetragen.
Der Wahlkampf unter der strategischen Option »Opposition wirkt« war, bei einigen
Meinungsverschiedenheiten bei den Wahlaussagen und einigen organisatorischen
Mängeln, eine von der gesamten Partei geschlossen getragene Kampagne, der der Erfolg nicht
versagt geblieben ist.
Dieser Erfolg wird durch den Fehlstart der Fraktion gefährdet. Gravierende Fehler führten dazu, dass
länger existierende, nicht bewältigte Konflikte eskalierten und die Fraktion die Empfehlungen des
Landesvorstands erstens für eine Doppelspitze und zweitens für die Wahl Doras in die Doppelspitze
nur im ersten Teil beherzigte.
Nachdem die Fraktion eine neue Fraktionsführung ihres Vertrauens gewählt hat, und die
Querelen darum durch den bedauerlichen Austritt der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Dora Heyenn
aus der Fraktion mit einem Eklat beendet wurden, gilt es, den Schaden zu begrenzen und zur
konstruktiven Arbeit zurückzukehren. Dazu sind alle Mitglieder der Partei aufgerufen.
Die wesentlichen Aspekte des Wahlergebnisses
Die geringere Wahlbeteiligung
In ärmeren Stadtteilen stimmen weniger BürgerInnen ab als in wohlhabenden Vierteln. Die Armen
verabschieden sich in noch stärkeren Maß von der demokratischen Willensbildung. Während die
Wahlbeteiligung in Nienstedten bei 75,6% und in Wellingsbüttel bei 73,8% lag, betrug sie in Steilshoop
43,8%, in Billstedt 40,6%, in Jenfeld 37,6%, und in Billbrook sogar nur 26,3%.
Dass BürgerInnen in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen weniger häufig von ihrem Wahlrecht
Gebrauch machen, beobachten Wahlforscher seit längerer Zeit. Gründe liegen in den dramatischen
Erfahrungen zunehmender Exklusion und damit verbunden an dem Verlust an politischem Interesse,
schwächerer Parteibindung, mangelndem Zutrauen in die eigenen Kompetenzen und dem fehlenden
Glauben, durch politisches Engagement etwas bewirken zu können.
Nutznießer dieser Entwicklung sind die Profiteure neoliberaler Politik und ihre politischen Sachwalter,
die die sich verfestigende soziale Spaltung in der Stadt billigend in Kauf nehmen.
Im Ergebnis sind wir nicht nur mit einer Erweiterung des Parteiensystems nach rechts konfrontiert,
sondern auch mit einer Abwendung von Teilen der Wählerschaft vom politischen System. Diese
»Bewegung der Armen« in der Wahlenthaltung hat bei der Bürgerschaftswahl weiter zugenommen und
die wachsende soziale Ungleichheit verstärkt diese Entwicklung.
Die eigentliche Überraschung der Hamburger Bürgerschaftswahl liegt in der Aufsplitterung des
bürgerlichen Lagers. Entgegen den Erwartungen vieler Politikexperten ziehen die Freien Demokraten
mit 7,4% und die rechtspopulistische Alternative für Deutschland mit 6,1% in die Bürgerschaft ein. Die
AfD setzt mit etwa 42.000 Stimmen ihren Aufstieg fort. Sie blieb zwar deutlich hinter den Ergebnissen
in den neuen Bundesländer zurück, kann sich aber gleichwohl Hoffnung machen, den Einbruch in das
etablierte Parteiensystem geschafft zu haben.
Die Sozialdemokratie hat nur wenige Wählerstimmen verloren. Sie hat zwar ihre
Wirtschaftskompetenz in den Augen der WählerInnen auf einen bisher nie erreichten Spitzenwert
gesteigert, zugleich aber bei der sozialen Gerechtigkeit an Kompetenz verloren.
Stärken der LINKEN
DIE LINKE konnte sich als politische Kraft profilieren, die die wachsende soziale Spaltung und
Armutsentwicklung zum politischen Thema gemacht hat. Sie hat besonders im Bereich Kampf für
soziale Gerechtigkeit und Wohnen an Ansehen gewonnen. An diese Entwicklung gilt es in Partei und
(14)
1A-03 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola
Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
09.03.2015
Parlamentsfraktionen anzuknüpfen und die von uns im Wahlkampf vorrangig genannten Ziele politisch
umzusetzen.
Soziale Gerechtigkeit – soziale Spaltung bekämpfen
Hamburg ist eine sozial tief gespaltene Stadt, in der seit Jahren die Kürzungspolitik die
gesellschaftlichen Gegensätze verschärft. Die Hansestadt liegt inzwischen gemessen an der
Armutsgefährdungsquote deutlich über dem durchschnittlichen Armutsniveau in Deutschland (15,9%).
2013 waren 16,9% der Bevölkerung von Armut betroffen, das waren knapp 300.000 BürgerInnen.
Rigoros werden Ausgaben weiter gekürzt. Das trifft Beschäftigungs- und Sozialpolitik in
schwerwiegender Weise und verstärkt die soziale Spaltung bis weit in die Mittelschicht hinein. Das
betrifft alle Lebensbereiche: Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheit und Kultur. Hamburg ist die
Hauptstadt der Kinder- und Altersarmut. Immer mehr Beschäftigte in Hamburg haben einen
unsicheren Arbeitsplatz.
Dem gilt es in der Hamburger Bürgerschaft mit dem von uns geforderten sozialökologischen
Investitionsprogramm zu begegnen. Die Schuldenbremse, die ein Investitionsprogramm im
notwendigen Umfang nicht zulässt, muss abgeschafft werden und wieder aus der Hamburger
Verfassung gestrichen werden.
Dazu gehört wie bisher:
Hartz IV muss weg. Und: Keine »Null-Euro-Jobs«
Hamburg kann Hartz IV nicht abschaffen. Hamburg ist aber bei der Verwaltung der Erwerbslosen
Partner der Bundesagentur für Arbeit. Wo immer es geht, hat die Bürgerschaftsfraktion die Aufgabe,
einzugreifen und sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen einzusetzen. Insbesondere
haben wir die aktuelle Aufgabe, den Plänen des Sozialsenators für »Null-Euro-Jobs« entgegenzutreten.
Fahrpreise im HVV müssen runter
Wer einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr will, muss für erschwingliche Fahrpreise sorgen. Die
Fahrpreise des HVV sind für kleine Einkommen zu hoch. Die Forderung nach einem echten Sozialticket
ist erneut in die Bürgerschaft einzubringen. Weiterhin ist eine Senkung der Fahrpreise einzufordern mit
dem Ziel des Nulltarifs.
Bezahlbare Wohnungen und soziale Stadtentwicklung
Wir wollen große, bedarfsgerechte, öffentliche und genossenschaftliche
Wohnungsbestände mit sozialen Mieten für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Der
Wegfall der Sozialbindung bei Sozialwohnungen muss gestoppt werden. Städtische Grundstücke und
Wohnungen dürfen nicht mehr verkauft werden.
Partei und Fraktion sind aufgefordert, bei den aktuellen Wohnungsbauprojekten in allen Stadtteilen
sich für diese Ziele einzusetzen und Leerstand, Zweckentfremdung, Spekulation und überhöhte
Mieten, wo immer möglich, konsequent zu bekämpfen.
Soziale Stadtentwicklung ist nicht möglich ohne Bürgerbeteiligung. Die
Bürgerschaftsfraktion sollte darauf drängen, die Mitwirkungs-, Gestaltungs- und
Entscheidungsmöglichkeiten und -rechte der Bevölkerung sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen
auszubauen, die bezirkliche Ebene rechtlich und finanziell zu stärken und Bürgerentscheide verbindlich
zu machen.
Rekommunalisierung von Energienetzen, Energieversorgern, Krankenhäusern, Pflegeheimen
Die begonnene Rekommunalisierung der Energienetze muss entsprechend dem
Volksentscheid zu Ende gebracht werden. Wir wollen Verhandlungen zwischen Senat und
Vattenfall mit dem Ziel, das Fernwärmenetz noch in diesem Jahr zurückzukaufen. Der Senat ist an den
Volksentscheid gebunden, der eine „sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte
Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ fordert.
Die Bürgerschaftsfraktion ist aufgefordert, als eine der ersten Aktivitäten in dieser Legislaturperiode
dieses Ziel einzufordern. Darüber hinaus sind Vorschläge zu entwickeln, wie und mit welchen
Bündnispartnern die Ziele der Rekommunalisierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in
Hamburg erreicht werden können.
(15)
1A-03 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola
Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
09.03.2015
CETA und TTIP verhindern
Bundestag und Bundesrat werden dieses Jahr über die Annahme von CETA entscheiden.
Hamburg muss im Bundesrat gegen CETA stimmen! Kommt CETA, ist auch der Weg für TTIP bereitet.
Das hätte für Hamburg dramatische Folgen: Noch weiter gehende Privatisierungen, die nicht
rückgängig gemacht werden können, Absenkung von Sozial-, Umwelt- und
Verbraucherschutzstandards, Einführung von geheimen Schiedsgerichten, vor denen Konzerne gegen
Staaten klagen können, Entmachtung von Parlamenten durch Regulationsräte, die Gesetze und
Verordnungen schon im Vorwege auf ihre Übereinstimmungen mit CETA und TTIP überprüfen.
Partei und Fraktion werden mit eigenen Aktivitäten und durch Unterstützung von Bündnisaktionen
Druck auf den Senat ausüben, damit er CETA und TTIP ablehnt.
Bildung
Unsere Forderung einer guten Bildung für alle – von der KITA über Schule bis zur Ausbildung, Studium
und Weiterbildung ist aktueller denn je.
Besonders dringlich geht es um eine bessere personelle Ausstattung der Kitas und der Allgemeinen
Sozialen Dienste, um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit zu erhöhen.
Derzeit laufen die Anmeldungen für die Stadtteilschulen und Gymnasien. Wieder ist festzustellen, dass
die Stadtteilschulen, die die Hauptlast der schulischen Bildung zu tragen haben, nicht mit den
notwendigen personellen und finanziellen Mitteln unterstützt werden. Gerade in den sozialen
Brennpunkten der Stadt ist dies notwendiger denn je. Insbesondere gilt das für die Umsetzung der
Inklusion, die die Stadtteilschulen fast ausschließlich allein tragen müssen.
Die Hochschulen brauchen eine bedarfsdeckende staatliche Finanzierung, auch, um die
Wissenschaften aus ihrer inhaltlichen Abhängigkeit von privaten Drittmittelgebern zu befreien.
Friedenspolitik ist und bleibt ein zentrales Anliegen der LINKEN
Die zunehmende Zahl der kriegerischen Konflikte ist besorgniserregend und bedarf eines über die
übliche Betroffenheitsrhetorik der anderen Parteien hinausgehenden
Engagements. Die Proteste gegen die immer häufigere Beteiligung der Bundeswehr an den aktuellen
kriegerischen Auseinandersetzungen unterstützen wir.
Die außerparlamentarischen Aktivitäten der Friedensbewegung in Hamburg müssen parlamentarisch
verstärkt werden.
Flüchtlinge sollen ein Bleiberecht erhalten
Über 50 Millionen Flüchtlinge weltweit sind von Krieg, Hunger und Vertreibung betroffen.
26.000 davon sind bisher in Hamburg angekommen. Die Menschen, die zu uns kommen, brauchen
eine Lebensperspektive. Solidarische Flüchtlingspolitik bedeutet und erfordert, sie von Anfang an als
Teil der Gesellschaft zu begreifen, ihre menschenwürdige Existenz zu sichern und ihre Teilhabe zu
gewährleisten. Partei und Fraktionen sind gefordert, ein Konzept zur konkreten Umsetzung dieser
Aufgabe zu erarbeiten.
Nicht zuletzt muss es endlich für die Gruppe Lampedusa in Hamburg eine Bleiberechtslösung geben.
Aktivitäten zur politisch-moralischen Unterstützung Griechenlands
Die absehbaren tiefgreifenden Veränderungen, die sich nach der Wahl unserer Schwesterpartei Syriza
in die Regierungsverantwortung in allen Bereichen Europas ergeben, und die voraussehbar zu
Konflikten mit den konservativen und reaktionären Kräften auch in dieser Stadt führen werden, muss
zu einer konstruktiven und offensiven Debatte führen.
Die Bürgerschaftsfraktion sollte nicht warten, bis die AfD diese Themen in die parlamentarische
Debatte einbringt, sondern im Sinne einer hegemonialen Debattenkultur selbst aktiv werden.
AfD
Mit der AfD ist nun auch in die Hamburgische Bürgerschaft eine rechtspopulistische Partei
eingezogen. Mit einer nach rechts gewendeten CDU und den Rechtspopulisten der AfD wird das Klima
der politischen Auseinandersetzung in Stadt und Parlamenten rauer werden. Insbesondere bei Themen
Flüchtlingen (MigrantInnen) und innere Sicherheit ist mit politischen Initiativen von rechts zu rechnen.
(16)
1A-03 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola
Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
09.03.2015
Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion darf es auf keinem Feld geben.
Die Bürgerschaftsfraktion ist gefordert, in der Bürgerschaft die scharfe inhaltliche Auseinandersetzung
mit der AfD zu führen und darauf hinzuwirken, dass sie in der Bürgerschaft isoliert wird.
NOlympia konsequent unterstützen
Partei und Fraktion sind aufgefordert, die bestehende NOlympia-Bewegung in Hamburg auf allen
Ebenen zu unterstützen. DIE LINKE lehnt kostenintensive und nicht nachhaltige Sportevents ab, von
denen nur die Wirtschaftslobby profitiert. Statt Milliarden für ein 16tägiges Event zu verschwenden,
braucht die Stadt gezielte Investitionen in den Breitensport für Alle.
Wir werden bei der Um- und Durchsetzung unserer Forderungen nur erfolgreich sein, wenn Partei und
Fraktionen die Zusammenarbeit und inhaltlichen Austausch in und mit außerparlamentarischen
Bewegungen wie Gewerkschaften, Initiativen, Vereinen und Verbänden verstärken.
(17)
Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03
Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander
Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank
Rinnert und Thomas Stahlhut
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
0) Vorweg
Wir halten den Antrag zur Wahlauswertung einer Lavo-Mehrheit (1A-03) für nicht behandelbar auf
diesem Parteitag.
- Der Antrag ist in einer Lavo-Sitzung unter völliger Mißachtung sämtlicher Regularien, ohne Lesepause
oder Aussprache durchgepeitscht worden.
- Die Vier-Wochen-Frist für die Einreichung von Anträgen grundsätzlicher Bedeutung an den
Landesparteitag ist längst überschritten (§ 13 Abs. 5 der Landessatzung)
- Die Möglichkeit zur Beratung des Antrages in der Partei ist so gut wie unmöglich gewesen (§ 13 Abs.
7 der Landessatzung), die Erarbeitung von Änderungsanträgen ebenso
- Eine Dringlichkeit liegt nicht vor, die Bürgerschaftswahl vor dem Antragsschluß lag und weil
entsprechende Vereinbarungen von einer Lavo-Mehrheit ignoriert wurden.
Für den Fall, daß 1A-03 trotzdem als Antrag behandelt werden sollte, stellen wir folgende
Änderungsanträge:
Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen
1) Für eine Politikwende - Hamburg für die Menschen und nicht für den Profit.
Das Wahlprogramm verwirklichen!
DIE LINKE hat im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf ein sehr gutes Wahlergebnis erreicht. Das war
ein Erfolg der politischen Arbeit der Gesamtpartei, der Parteimitglieder, der KandidatInnen, der
Wahlkampfleitung, der anerkannt guten jahrelangen Arbeit der bisherigen Bürgerschaftsfraktion und
nicht zuletzt der nachhaltigen Unterstützung durch die Bundespartei. Auch die positiv veränderte
Grundstimmung gegenüber unserer Partei in der Bevölkerung hat zum Erfolg beigetragen. Der
Wahlkampf unter der strategischen Option »Opposition wirkt« war, bei einigen
Meinungsverschiedenheiten bei den Wahlaussagen und einigen organisatorischen
Mängeln, eine von der gesamten Partei geschlossen getragene Kampagne, der der Erfolg nicht
versagt geblieben ist.
Dieser Erfolg wird durch den Fehlstart der Fraktion gefährdet. Gravierende Fehler führten dazu, dass
länger existierende, nicht bewältigte Konflikte eskalierten und die Fraktion die Empfehlungen des
Landesvorstands erstens für eine Doppelspitze und zweitens für die Wahl Doras in die Doppelspitze
nur im ersten Teil beherzigte. 2) Dass Dora nicht gewählt
wurde, ist weder der großen Mehrheit der Partei noch den Wählerinnen und Wählern noch der übrigen
Öffentlichkeit zu vermitteln.
Nachdem die Fraktion eine neue Fraktionsführung ihres Vertrauens gewählt hat, und die
Querelen darum durch den bedauerlichen Austritt der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Dora Heyenn
aus der Fraktion mit einem Eklat beendet wurden, gilt es, den Schaden zu begrenzen und zur
konstruktiven Arbeit zurückzukehren. Dazu sind alle Mitglieder der Partei aufgerufen.
3) Wir bitten Dora, in die Fraktion zurückzukehren, und fordern die Fraktion auf,
entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wir müssen die Logik des
»Scherbengerichtes« beenden und uns auf die Aufgaben in der Stadt und in der
Parteientwicklung konzentrieren.
Die wesentlichen Aspekte des Wahlergebnisses
Die geringere Wahlbeteiligung
In ärmeren Stadtteilen stimmen weniger BürgerInnen ab als in wohlhabenden Vierteln. Die Armen
verabschieden sich in noch stärkeren Maß von der demokratischen Willensbildung. Während die
(18)
Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03
Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander
Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank
Rinnert und Thomas Stahlhut
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Wahlbeteiligung in Nienstedten bei 75,6% und in Wellingsbüttel bei 73,8% lag, betrug sie in Steilshoop
43,8%, in Billstedt 40,6%, in Jenfeld 37,6%, und in Billbrook sogar nur 26,3%.
Dass BürgerInnen in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen weniger häufig von ihrem Wahlrecht
Gebrauch machen, beobachten Wahlforscher seit längerer Zeit. Gründe liegen in den dramatischen
Erfahrungen zunehmender Exklusion und damit verbunden an dem Verlust an politischem Interesse,
schwächerer Parteibindung, mangelndem Zutrauen in die eigenen Kompetenzen und dem fehlenden
Glauben, durch politisches Engagement etwas bewirken zu können 4) der sozialen Ausgrenzung,
der gesellschaftlichen Entdemokratisierung und in der Politik der vermeintlichen
Alternativlosigkeit, die die bürgerliche Demokratie in eine tiefe Legitimationskrise gebracht
haben.
Nutznießer dieser Entwicklung sind die Profiteure neoliberaler Politik und ihre politischen Sachwalter,
die die sich verfestigende soziale Spaltung in der Stadt billigend in Kauf nehmen
5)
skrupellos weiter vorantreiben.
Im Ergebnis sind wir nicht nur mit einer Erweiterung des Parteiensystems nach rechts konfrontiert,
sondern auch mit einer Abwendung von Teilen der Wählerschaft vom politischen System. Diese
»Bewegung der Armen« in der Wahlenthaltung hat bei der Bürgerschaftswahl weiter zugenommen und
die wachsende soziale Ungleichheit verstärkt diese Entwicklung.
6) Umso wichtiger ist es, daß wir uns konsequent für eine Verbesserung der Lebensbedingungen
engagieren und die Menschen ermutigen, sich zu assoziieren und für die gemeinsamen Interessen
einzusetzen.
Die eigentliche Überraschung der Hamburger Bürgerschaftswahl liegt in der Aufsplitterung des
bürgerlichen Lagers. Entgegen den Erwartungen vieler Politikexperten ziehen die Freien Demokraten
mit 7,4% und die rechtspopulistische Alternative für Deutschland mit 6,1% in die Bürgerschaft ein. Die
AfD setzt mit etwa 42.000 Stimmen ihren Aufstieg fort. Sie blieb 7) zwar jedoch deutlich hinter den
Ergebnissen in den neuen Bundesländer zurück, kann sich aber gleichwohl Hoffnung machen, den
Einbruch in das etablierte Parteiensystem geschafft zu haben.
Die Sozialdemokratie hat nur wenige Wählerstimmen verloren. Sie hat zwar ihre
Wirtschaftskompetenz in den Augen der WählerInnen auf einen bisher nie erreichten Spitzenwert
gesteigert, zugleich aber bei der sozialen Gerechtigkeit an Kompetenz verloren.
Stärken der LINKEN
DIE LINKE konnte sich als politische Kraft profilieren, die die wachsende soziale Spaltung und
Armutsentwicklung 8) zum politischen Thema gemacht hat bekämpft und als gesellschaftliche
Opposition authentisch für eine solidarische Politik steht. Sie hat besonders im Bereich Kampf
für soziale Gerechtigkeit und Wohnen an Ansehen gewonnen. An diese Entwicklung gilt es in Partei
und Parlamentsfraktionen anzuknüpfen und die von uns im Wahlkampf vorrangig genannten Ziele
politisch umzusetzen.
Soziale Gerechtigkeit – soziale Spaltung bekämpfen
Hamburg ist eine sozial tief gespaltene Stadt, in der seit Jahren 9) die Kürzungspolitik die
Senatspolitik auf Geheiß der Handelskammer die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft. Die
Hansestadt liegt inzwischen gemessen an der Armutsgefährdungsquote deutlich über dem
durchschnittlichen Armutsniveau in Deutschland (15,9%). 2013 waren 16,9% der Bevölkerung von
Armut betroffen, das waren knapp 300.000 BürgerInnen. Rigoros werden Ausgaben weiter gekürzt.
Das trifft Beschäftigungs- und Sozialpolitik in schwerwiegender Weise und verstärkt die soziale
Spaltung bis weit in die Mittelschicht hinein. Das betrifft alle Lebensbereiche: Arbeit, Wohnen, Bildung,
Gesundheit und Kultur. Hamburg ist die Hauptstadt der Kinder- und Altersarmut. Immer mehr
Beschäftigte in Hamburg haben einen unsicheren Arbeitsplatz.
Dem gilt es in der Hamburger Bürgerschaft mit dem von uns geforderten sozialökologischen
(19)
Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03
Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander
Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank
Rinnert und Thomas Stahlhut
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Investitionsprogramm zu begegnen. Die Schuldenbremse, die ein Investitionsprogramm im
notwendigen Umfang nicht zulässt, muss abgeschafft werden und wieder aus der Hamburger
Verfassung gestrichen werden.
Dazu gehört wie bisher:
Hartz IV muss weg. Und: Keine »Null-Euro-Jobs«
Hamburg 10) kann Hartz IV nicht abschaffen. Hamburg ist aber bei der Verwaltung der Erwerbslosen
Partner der Bundesagentur für Arbeit. Wo immer es geht, hat muß auf Bundesebene eine Initiative
zur Abschaffung von Hartz IV starten. Die Bürgerschaftsfraktion hat die Aufgabe, einzugreifen und
sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen einzusetzen. Insbesondere haben wir die
aktuelle Aufgabe, den Plänen des Sozialsenators für »Null-Euro-Jobs« entgegenzutreten.
Fahrpreise im HVV müssen runter
Guter öffentlicher Personennahverkehr in Hamburg
Wer einen 11) attraktiven gut durchdachten und komfortablen öffentlichen PersonennNahverkehr
will, muss für erschwingliche Fahrpreise sorgen. Die Fahrpreise des HVV sind für kleine Einkommen zu
hoch. Die Forderung nach einem echten Sozialticket ist erneut in die Bürgerschaft einzubringen.
Weiterhin ist eine Senkung der Fahrpreise einzufordern mit dem Ziel des Nulltarifs. den Ausbau des
Liniennetzes beschleunigen, den kostenfreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr
für alle ermöglichen und sich für mehr und besser bezahlte Stellen beim HVV einsetzen.
Bezahlbare Wohnungen und soziale Stadtentwicklung
Wir wollen 12) den privaten Anteil am Wohnungsmarkt zurückdrängen und große,
bedarfsgerechte, öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbestände mit sozialen Mieten für
Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen durchsetzen. Der Wegfall der Sozialbindung bei
Sozialwohnungen muss gestoppt werden. 13) Jeder Mensch hat ein Recht auf eine
menschenwürdige Wohnung - das muß ohne Ausnahme verwirklicht werden. Städtische
Grundstücke und Wohnungen dürfen nicht mehr verkauft werden.
Partei und Fraktion sind aufgefordert, bei den aktuellen Wohnungsbauprojekten in allen Stadtteilen
sich für diese Ziele einzusetzen und Leerstand, Zweckentfremdung, Spekulation und überhöhte Mieten
14) , wo immer möglich, konsequent zu bekämpfen.
Soziale Stadtentwicklung ist nicht möglich ohne Bürgerbeteiligung. Die Bürgerschaftsfraktion sollte
darauf drängen, die Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten und -rechte der
Bevölkerung sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen auszubauen, die bezirkliche Ebene rechtlich und
finanziell zu stärken und Bürgerentscheide verbindlich zu machen.
Rekommunalisierung von Energienetzen, Energieversorgern, Krankenhäusern, Pflegeheimen
Die begonnene Rekommunalisierung der Energienetze muss entsprechend dem
Volksentscheid zu Ende gebracht werden. Wir wollen Verhandlungen zwischen Senat und
Vattenfall mit dem Ziel, das Fernwärmenetz noch in diesem Jahr zurückzukaufen. Der Senat ist an den
Volksentscheid gebunden, der eine „sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte
Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ fordert.
Die Bürgerschaftsfraktion ist aufgefordert, als eine der ersten Aktivitäten in dieser Legislaturperiode
dieses Ziel einzufordern. Darüber hinaus sind Vorschläge zu entwickeln, wie und mit welchen
Bündnispartnern die Ziele der Rekommunalisierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in
Hamburg erreicht werden können. 15) Die schon lange beschlossene Arbeitsgruppe mit Aktiven
aus Partei und Fraktion zur Entwicklung einer Kampagne zur Rekommunalisierung der
Krankenhäuser wird vom Landesvorstand endlich eingesetzt.
CETA und TTIP verhindern
Bundestag und Bundesrat werden dieses Jahr über die Annahme von CETA entscheiden.
Hamburg muss im Bundesrat gegen CETA stimmen! Kommt CETA, ist auch der Weg für TTIP bereitet.
(20)
Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03
Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander
Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank
Rinnert und Thomas Stahlhut
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Das hätte für Hamburg dramatische Folgen: Noch weiter gehende Privatisierungen, die nicht
rückgaängig gemacht werden können, Absenkung von Sozial-, Umwelt- und
Verbraucherschutzstandards, Einführung von geheimen Schiedsgerichten, vor denen Konzerne gegen
Staaten klagen können, Entmachtung von Parlamenten durch Regulationsräte, die Gesetze und
Verordnungen schon im Vorwege auf ihre Übereinstimmungen mit CETA und TTIP überprüfen.
Partei und Fraktion werden mit eigenen Aktivitäten und durch Unterstützung von
Bündnisaktionen Druck auf den Senat ausüben, damit er CETA und TTIP ablehnt.
Bildung
Unsere Forderung einer 16) guten emanzipatorischen Bildung für alle – von der KITA über Schule bis
zur Ausbildung, Studium und Weiterbildung ist aktueller denn je. 17) Dafür ist "eine Schule für Alle"
anstelle des mehrgliedrigen Selektionssystems von zentraler Bedeutung.
Besonders dringlich geht es um eine bessere personelle Ausstattung der Kitas und der Allgemeinen
Sozialen Dienste, um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit zu erhöhen.
Derzeit laufen die Anmeldungen für die Stadtteilschulen und Gymnasien. Wieder ist festzustellen, dass
die Stadtteilschulen, die die Hauptlast der schulischen Bildung zu tragen haben, nicht mit den
notwendigen personellen und finanziellen Mitteln unterstützt werden. Gerade in den sozialen
Brennpunkten der Stadt ist dies notwendiger denn je. Insbesondere gilt das für die Umsetzung der
Inklusion, die die Stadtteilschulen fast ausschließlich allein tragen müssen.
18) Gemeinsam mit kritischen Aktiven aus den Hochschulen und Gewerkschaften ist Die
Hochschulen brauchen eine bedarfsdeckende staatliche Finanzierung der Hochschulen für
gesellschaftlich verantwortungsvolle, sozial offene und demokratisch verfaßte
Wissenschaften und die Bildung mündiger Menschen durchzusetzen. auch, um die
Wissenschaften aus ihrer inhaltlichen Abhängigkeit von privaten Drittmittelgebern zu befreien.
Zusammen mit der Zivilklauselbewegung ergreift die Bürgerschaftsfraktion erneut die
Initiative für die Einführung einer Zivilklausel in das Hamburger Hochschulgesetz.
Friedenspolitik ist und bleibt ein zentrales Anliegen der LINKEN
Die zunehmende Zahl der kriegerischen Konflikte ist besorgniserregend und bedarf eines 19) über die
übliche Betroffenheitsrhetorik der anderen Parteien hinausgehenden kontinuierlichen Engagements
für die Beendigung aller Kriege und Militäreinsätze, für Entspannungspolitik und zivile
Konfliktlösungen, für das Verbot der Rüstungsproduktion und die Abschaffung der
Bundeswehr. Die Proteste gegen die immer häufigere Beteiligung der Bundeswehr an den aktuellen
kriegerischen Auseinandersetzungen unterstützen wir. 20) Wir setzen uns aktiv für eine
Wiederbelebung des "Hamburger Bündnis gegen Waffenexporte" ein und laden
BüdnispartnerInnen und Interessierte im ersten Halbjahr 2015 zu einem Friedensratschlag
ein.
21) Die außerparlamentarischen Aktivitäten der Friedensbewegung in Hamburg müssen
parlamentarisch verstärkt werden.
Flüchtlinge sollen ein Bleiberecht erhalten
Über 50 Millionen Flüchtlinge 22) Alle Menschen weltweit sind von Krieg, Hunger und Vertreibung
betroffen, 50 Millionen sind dadurch zu Flüchtlingen gemacht worden.
26.000 davon sind bisher in Hamburg angekommen. Die Menschen, die zu uns kommen, brauchen
eine Lebensperspektive. Solidarische Flüchtlingspolitik bedeutet und erfordert, sie von Anfang an als
Teil der Gesellschaft zu begreifen, ihre menschenwürdige Existenz zu sichern und ihre Teilhabe zu
gewährleisten. Partei und Fraktionen sind gefordert, ein Konzept zur konkreten Umsetzung dieser
Aufgabe zu erarbeiten 23) sich für würdigen Wohnraum, soziale Absicherung, Bildung und
Arbeit für alle Flüchtlinge einzusetzen, sowie dafür, daß die Fluchtursachen durch eine
solidarische Wirtschafts- und Handelspolitik, den Stopp aller Waffenexporte und friedliche
Entwicklung nachhaltig überwunden werden.
(21)
Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03
Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander
Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank
Rinnert und Thomas Stahlhut
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Nicht zuletzt muss es endlich für die Gruppe Lampedusa in Hamburg eine Bleiberechtslösung geben.
Aktivitäten zur politisch-moralischen Unterstützung Griechenlands
Die absehbaren tiefgreifenden Veränderungen, die sich nach der Wahl unserer Schwesterpartei Syriza
in die Regierungsverantwortung in allen Bereichen Europas ergeben, und die voraussehbar zu
Konflikten mit den konservativen und reaktionären Kräften auch in dieser Stadt führen werden, 24)
muss zu einer konstruktiven und offensiven Debatte führen begrüßen wir.
Die Partei und Bürgerschaftsfraktion 25) sollte nicht warten, bis die AfD diese Themen in die
parlamentarische Debatte einbringt, sondern im Sinne einer hegemonialen Debattenkultur werden
selbst aktiv zur Überwindung der Austeritätspolitik und zur Unterstützung der griechischen
GenossInnen und den Forderungen der griechischen Links-Regierung werden.
26) Gegen Rechts
Wir kämpfen weiter für eine lückenlose Aufklärung darüber, in welchem Umfang Hamburger
Neonazis in das NSU-Netzwerk eingebunden waren und wie das Hamburger "Landesamt für
Verfassungschutz" darin verflochten war. Die Fraktion beantragt als eine ihrer ersten
Initiativen die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der diese
Machenschaften offenlegt und auf Konsequenzen drängt.
AfD
Mit der AfD ist nun auch in die Hamburgische Bürgerschaft eine rechtspopulistische Partei
eingezogen. Mit einer nach rechts gewendeten CDU und den Rechtspopulisten der AfD wird das Klima
der politischen Auseinandersetzung in Stadt und Parlamenten rauer werden. Insbesondere bei
Themen Flüchtlingen (MigrantInnen) und innere Sicherheit ist mit politischen Initiativen von rechts zu
rechnen.
Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion darf es auf keinem Feld geben.
Die Bürgerschaftsfraktion ist gefordert, in der Bürgerschaft die scharfe inhaltliche Auseinandersetzung
mit der AfD zu führen und darauf hinzuwirken, dass sie in der Bürgerschaft isoliert wird.
NOlympia konsequent unterstützen
Partei und Fraktion sind aufgefordert, die bestehende NOlympia-Bewegung in Hamburg auf allen
Ebenen zu unterstützen. DIE LINKE lehnt kostenintensive und nicht nachhaltige Sportevents ab, von
denen nur die Wirtschaftslobby profitiert. Statt Milliarden für ein 16tägiges Event zu verschwenden,
braucht die Stadt gezielte Investitionen in den Breitensport für Alle.
Wir werden bei der Um- und Durchsetzung unserer Forderungen nur erfolgreich sein, wenn Partei und
Fraktionen die Zusammenarbeit und inhaltlichen Austausch in und mit außerparlamentarischen
Bewegungen wie Gewerkschaften, Initiativen, Vereinen und Verbänden verstärken.
27) Um unsere Oppositionsverantwortung zu realisieren und die Wahlkampfforderungen umzusetzen,
wird eine AG zur Erstellung eines Hundert-Tage-Oppositionsprogramms zur Umsetzung der
Forderungen aus dem Wahlprogramm eingerichtet.
28) Der Fraktion wird vorgeschlagen,
•
daß die Parteimitglieder bei den Fraktionssitzungen das Rederecht erhalten,
(22)
•
daß die Partei mit ihrer neuen Landesgeschäftsstelle und die Bürgerschaftsfraktion
benachbart unter ein Dach ziehen,
•
Abgeordnetenbüros in den Wahlkreisen bzw. Stadtteilen einzurichten, damit interessierte
Bürgerinnen und Bürger sowie die Genossinnen und Genossen eine Anlaufstelle haben.
1A-04 Antrag
Antragsteller/in: Eduard Heichel, Konstanze Mönhing
Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission/-ausschusses
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Mitglieder der Partei, sowie Sympathisanten des HHUH, (Freundeskreises der Partei der DIE LINKE),
fordern die lückenlose Aufklärung der Vorfälle um die Abwahl von Dora Heyenn und die Einsetzung
einer unabhängigen Untersuchungskommission/-ausschusses, um weiteren irreperablen Schaden von
der Partei abzuwenden.
Wenn es in der Vergangenheit Konflikte mit und um Dora gab, dann sollten diese schnellstmöglich
fachmännisch geklärt, identifiziert und offengelegt werden, damit ein effektiver Aufarbeitungs-Prozess
eingeleitet und eine gute Basis für die Fraktionsspitze heraus gearbeitet werden kann.
DIE LINKE Hamburg, wird sonst, möglicherweise für immer, ein massives Glaubwürdigkeits-Problem
bekommen und haben.
Geeignete Mittel für die Findung und Identifizierung der Konflikte könnten sein:
ein MediatorIn, der/die sich mit den Personen/Gruppen trifft, den Involvierten unterhält, und ein
effektives Miteinander-Sprechen einleitet.
Vielleicht könnte dabei auch Aufstellungs-Arbeit nach Kibed Varga oder anderen Struktur- /
Organisationsaufstellungen dabei helfen.
Sicher gibt es noch mehr Ideen dazu. Auf jeden Fall sollten Partei-unabhängige Personen
herangezogen, dafür engagiert werden - interne sind wahrscheinlich für die Aufarbeitung nicht so sehr
geeignet, da es möglich wäre dass es irgendwelche unbekannte Präferenzen gibt, zumindest vermutet
werden könnten.
Darüber hinaus sollte es möglich sein, professionelle Hilfe, für alle, die ein Problem mit MACHT,
politischer Macht haben, eine externe Anlaufstelle im Rahmen einer Supervision zu bekommen.
Nachdem ein entsprechender Ausschuss gebildet worden ist sollte diese Prozess, soweit es für die
Partei und die Personen angemessen ist, die Öffentlichkeit (Wähler/Mitglieder) informiert werden, in
dem eine Presse-Mitteilung heraus gegeben wird.
Zusammenfassung:
Es ist uns sehr daran gelegen, solche Konflikte, wie sie hier anscheinend vorliegen, in Zukunft durch
zeitnahe Aufarbeitung und Bearbeitung intern klären zu können und nicht in der Öffentlichkeit, wo
Probleme dieser Art nichts zu suchen haben, weil sie als Rache-Akte oder bigottes Verhalten und als
Betrug am Wähler, dargestellt werden können.
Zeitrahmen: a) bis Ende April erste Klärungsstufe, Vereinbarungen und Auswahl des
Mediators etc. ausgehandelt und abgeschlossen;
b) der gesamte Prozess, bis zwei Wochen vor den Sommer-Freien
abgeschlossen und eine Pressemitteilung erfolgt sein.
(23)
1A-05 Initiativantrag
Antragsteller/in: Uli Ludwig, Uwe Post
Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer
Bürgerschaftsfraktion
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Gegen die Spaltung!
Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer Bürgerschaftsfraktion
Die ständig wachsende Bereitschaft und Vorbereitung zu militärischen internationalen
Auseinandersetzungen sowie der sich ausbreitende Sozialabbau sind zwei Politikfelder, die allein
schon alle Widerstands-Kräfte der Partei Die Linke erfordern. Diese nicht zu schwächen, sondern zu
bündeln und zu stärken ist unsere historische Verantwortung. In diesem Sinne sollten wir den
gegenwärtigen innerparteilichen Konflikt solidarisch, offen und konstruktiv austragen.
Dieser Konflikt manifestierte sich mit der Nicht-Wahl von Dora Heyenn zur Fraktionsvorsitzenden. An
der Oberfläche wird ein letztlich vollkommen unproduktiver Streit „pro und contra Dora“, „normaler
Wahlvorgang oder Intrige“ ausgefochten, der von den (von uns mit Informationen gefütterten!)
bürgerlichen Medien schadenfroh begleitet und verschärft wird. Die tieferen Gründe liegen aber
sicherlich auch in der innerparteilichen Arbeitsweise. Die Vertrauenswürdigkeit der Partei hat vor
allem durch die Art und Weise des Umgangs mit diesem Konflikt einen beträchtlichen Schaden nach
innen und nach außen erlitten.
Die Aufgabe, die jetzt vor uns steht, ist die solidarische Lösung dieses Konfliktes, die Begrenzung des
entstandenen Schadens und die Befreiung des Landesverbandes zur politischen Arbeit im Sinne ihrer
selbst gesteckten Ziele. Dazu müssen wir uns dem Kern des Konfliktes widmen.
Der Ausgangspunkt ist ein Konflikt in der Bürgerschaftsfraktion, der sich über einen längeren Zeitraum
entwickelt, verschärft und auf die Arbeitsweise der Fraktionsvorsitzenden fokussiert hat. Ungeachtet
der politischen Inhalte und der Berechtigung der Kritik muß festgestellt werden, daß der Konflikt
verschleppt wurde. Anstatt die Konflikte in der Fraktion offenzulegen, zu bearbeiten und angemessene
Lösungen zu erarbeiten, blieb er ungeklärt.
Das Recht der Bürgerschaftsfraktion, den oder die Vorsitzenden zu wählen, die sie als am besten
geeignet erachten, die bevorstehenden Aufgaben zu lösen ist evident. Und: Eine zu wählende Funktion
ist weder ein Gewohnheitsrecht, noch eine Belohnung für geleistete Arbeit – und die Nicht-Wahl ist
dementsprechend auch keine Mißachtung. Aber diese Wahl setzt – insbesondere in einer
sozialistischen Partei – nachvollziehbare und offengelegte Sach- und Aufgabenbezogenheit,
Transparenz, Abstimmung mit der Partei, Vorbereitung (auch: Wahl des richtigen Zeitpunktes!) und
politische Orientierung voraus. Daran hat es auf fatale Weise gefehlt.
Insbesondere der Mangel an Transparenz deutet sowohl auf eine fehlende Bereitschaft der Fraktion
und des Landesvorstandes zur Lösung des lange schwelenden Konflikts, als auch auf eine fehlende
Zusammenarbeit zwischen den Gremien hin. Erst auf dieser Grundlage konnte die Vorgehensweise der
Fraktion bei der Wahl des Vorsitzes als Intrige erscheinen. Die Verantwortung für den entstandenen
Schaden lastet somit auf den arbeitenden Gremien, letztlich aber auch auf der Partei insgesamt.
Bei dem anstehenden notwendigen Versuch, die Schwächung der politischen Wirksamkeit der Partei
zu beheben, müssen wir aber auch die systemischen Faktoren berücksichtigen. Das politische System
des BRD-Parlamentarismus ist darauf angelegt, die gewählten Vertreter so weit wie möglich gegen
ihre Wählerschaft und Partei abzuschirmen und diese von ihr zu entfremden. So sind nach Artikel 7
[Freies Mandat, Ausschluss aus der Bürgerschaft] der Hamburgischen Verfassung „die Abgeordneten
(…) Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an
Aufträge nicht gebunden.“ Damit entfällt nach der Wahl weitgehend die Möglichkeit der Einflußnahme
der WählerInnen auf die Mandatsträger, wie z.B. die Kontrolle ob diese ihre Wahlversprechen
einhalten. In der Geschichte der Arbeiterbewegung hat es viele Ansätze – wie zum Beispiel das
imperative Mandat – gegeben, diesen Ausschluß der politischen Bürgerbeteiligung aufzuheben. Das
Erfurter Programm knüpft daran an: „DIE LINKE will demokratische Kontrolle und Mitbestimmung in
der Wirtschaft und im Staat, in den Massenmedien, in Bildung, Wissenschaft und anderen
Gesellschaftsbereichen ausbauen.“ In diesem Sinne können wir etwas von der Demokratisierung, die
wir anstreben, bereits heute vorausnehmen: indem wir die Zusammenarbeit zwischen Fraktion und
Partei besser als bisher koordinieren und stärken.
Die entstandene Situation in der Bürgerschaft – eine zehnköpfige Fraktion und eine fraktionslose
Abgeordnete der Parte Die Linke – ist eine permanente politische Schwächung der Partei und nichts
darf unversucht bleiben, diesen Tatbestand aufzuheben.
(24)
1A-05 Initiativantrag
Antragsteller/in: Uli Ludwig, Uwe Post
Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer
Bürgerschaftsfraktion
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
19.03.2015
Als Schlußfolgerung ergeben sich somit fünf Aufgaben für die Partei:
• Schaffung von Transparenz: Der Konflikt und die Widersprüche in der Fraktion müssen in ihrem
sachlichen Kern offengelegt werden, damit die Partei die Entscheidung nachvollziehen und zu
angemessenen Schlußfolgerungen kommen kann.
•
Herstellung von parlamentarischer Einheit: Die Fraktion und Dora Heyenn als fraktionslose
Abgeordnete haben die Aufgabe, ihre Konflikte auf sachlicher Grundlage zu klären und gemeinsam
mit der Partei darauf hinzuarbeiten, daß die parlamentarische Vertretung der Partei wieder als
politische Einheit arbeitet und wahrgenommen wird.
•
Mehr Zusammenhalt zwischen Partei und Fraktion: Der Landesvorstand und die Fraktion
werden beauftragt, Formen der Kommunikation zu entwickeln und zu verstetigen, die Transparenz
und Kooperation gewährleisten.
•
Konzentration auf die politische Arbeit: Auf der Grundlage unseres Wahlprogramms
formulieren wir die programmatischen Schwerpunkte unserer kommenden Arbeit in und mit der
Fraktion und konzentrieren uns als Partei insgesamt auf den gemeinsamen politischen Kampf für
die Änderung der Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft zugunsten der abhängig Beschäftigten und
von Sozialleistungen Abhängigen – der Mehrheit der Bevölkerung.
•
Abwehr von Spaltungsgefahren als Aufgabe der gesamten Partei: Wir lassen uns nicht
spalten, sondern erkennen weiterhin an, daß wir eine Partei sind, die ihre Quellen in
unterschiedlichen Traditionen hat und die nur bestehen kann, wenn wir unsere unterschiedliche
Herkunft respektieren: „DIE LINKE knüpft an linksdemokratische Positionen und Traditionen aus
der sozialistischen, sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiterbewegung sowie aus
feministischen und anderen emanzipatorischen Bewegungen an. Wir bündeln politische
Erfahrungen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.“
(Erfurter Programm)
(25)
3A-01 Antrag
Antragsteller/in: Landesvorstand
Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
20.02.2015 (24.09.20114
Antrag an den Landesparteitag zur Änderung der Landessatzung
Der Landesparteitag möge beschließen §18 'Die finanziellen Mittel der Partei' (2) der gültigen
Landessatzung der Partei DIE LINKE. Hamburg möge wie folgt neu gefasst werden:
(2) Der Landesverband finanziert sich aus den im Parteiengesetz festgelegten
Einnahmequellen. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend den Grundsätzen
der Landesfinanzordnung und wird mit dem jährlichen Finanzplan geregelt. Der
Landesfinanzrat legt jährlich einvernehmlich bis Ende Oktober den Anteil für die
Bezirksverbände und ihre nachgeordneten Gliederungen für das Folgejahr der von den
Mitgliedern des Landesverbands tatsächlich geleisteten Mitgliedsbeiträge fest. Dieser
Anteil muss mindestens 25 Prozent betragen.
Nachrichtlich alte Regelung:
(2) Der Landesverband finanziert sich aus den im Parteiengesetz festgelegten
Einnahmequellen. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend den Grundsätzen
der Landesfinanzordnung und wird mit dem jährlichen Finanzplan geregelt. Die
Bezirksverbände und ihre nachgeordneten Gliederungen erhalten mindestens 30 Prozent
der von den Mitgliedern des Landesverbands tatsächlich geleisteten Mitgliedsbeiträge.
(26)
3A-02 Antrag
Antragsteller/in: Volker Honold, Sozialistische Linke
Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
23.02.2015
Antrag an den Landesparteitag zur Änderung der Landessatzung
Der Landesparteitag möge beschließen §18 'Die finanziellen Mittel der Partei' der gültigen
Landessatzung der Partei DIE LINKE. Hamburg möge wie folgt neu gefasst werden:
(2) Der Landesverband finanziert sich aus den im Parteiengesetz festgelegten Einnahmequellen. Die
Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Landesfinanzordnung und wird
mit dem jährlichen Finanzplan geregelt. Die Bezirksverbände erhalten einen Anteil der von den
Mitgliedern des Landesverbands tatsächlich geleisteten Mitgliedsbeiträge anhand ihrer jeweiligen
Mitgliedstärke. Näheres regelt der Landesfinanzrat.
Begründung: nachgeordneten Gliederungen erhalten Finanzen nur aus der Bezirkskassen, brauchen
nicht aufgeführt zu werden und wir verteilen die anteiligen Beträge am Beitragsaufkommen des
Landesverbandes nach der jeweiligen Mitgliedschaft der einzelnen Bezirksorganisationen.
In §20 Landesfinanzrat wird (4) wie folgt neu gefasst:
Der Landesfinanzrat legt jährlich einvernehmlich bis Ende Oktober für das Folgejahr den Anteil der
Bezirksverbände an den tatsächlich von den Mitgliedern des Landesverbands geleisteten
Mitgliedsbeiträgen fest. Dieser Anteil soll mindestens 25 Prozent betragen.
(4) alt: „Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung.“ wird (5).
Begründung: Da es sich um eine Aufgabe des Landesfinanzrates handelt, sollte sie auch dort
eingeordnet sein.
(27)
4A-01 Landesfinanzplan 2015
Antragsteller/in: Landesvorstand
Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
(28)
23.02.2015
4A-01 Landesfinanzplan 2015
Antragsteller/in: Landesvorstand
Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
23.02.2015
Erläuterungen zum Finanzplan des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE
Hamburg für das Jahr 2015
Der Finanzplan des Landesvorstandes für das Jahr 2015 sieht Gesamteinnahmen sowie
Gesamtausgaben von jeweils 511.227,50 € vor, diese sind damit jeweils um 239.500 € höher als im
Vorjahr geplant.
Die Einnahmen aus zentralen staatlichen Mitteln werden in gleicher Höhe wie 2014 mit 22.287,50
Euro veranschlagt. Die Abschlagszahlungen fließen quartalsmäßig in den zentralen Wahlkampffonds.
Für die Personalausgaben sind infolge einer noch nicht vereinbarten Tarifsteigerung von 1,5 %
insgesamt 106 T € zu veranschlagen.
Die Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes von 47,6 T € steigern sich um 5,5 T € (Umzug).
Die Ausgaben für allgemeine politische Arbeit von 51,6 T € steigern sich um 1,5 T €.
Das Budgets der Wahlkampfkosten (Bürgerschaftswahl) wird auf 235 T € erhöht.
Die Ausgaben für die Partei der Europäischen Linken (EL) entsprechen den Einnahmen von 7 T €.
Für die Zusammenschlüsse (11 T €) und den Jugendverband (4 T €) sind wie im Vorjahr 15 T €
eingeplant.
Abweichend von 2014 ist die Höhe der anteiligen Mitgliederbeiträge (25 %) für das Jahr 2015 mit
den Bezirken auszuhandeln. Eingeplant sind 37,8 T €.
Der Zuschuss des Parteivorstandes an den Landesverband Hamburg im Rahmen des
Länderfinanzausgleichs 2015 wird in Höhe von 40 T € (4 X 10 T €) eingeplant.
Der Zuschuss des Parteivorstandes aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den
Bürgerschaftswahlkampf wird mit 210 T € angesetzt.Einnahmen des Landesvorstandes
1) Mitgliederbeiträge:
Basierend auf den Realzahlen von 2014 und einer zu erwartenden Steigerung des
durchschnittlichen Monatsbeitrages erhöhen sich die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen
auf 151 T €.
2) EL-Beiträge:
Die EL-Beiträge (7 T €) wurden geschätzt auf Basis der Ist-Zahlen von 2013 und 2014. Sie
liegen bei etwa 5 % der Mitgliederbeitragshöhe.
3) Mandatsträgerbeiträge und Solifonds:
In Anbetracht einer Erhöhung von 4,5 T € sind die Mandatsträgerbeiträge incl. Solifonds
(6 T €) auf 44 T € angesetzt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Mittel aus
dem Solifonds als durchlaufende Posten in der Planung wieder abgeführt werden.
4) Spenden (von natürlichen Personen):
Die Spenden für den Landesvorstand und die zweckgebundenen Spenden für
Zusammenschlüsse und den Jugendverband stagnieren. Die Planung 2015 muss diese
Tatsache berücksichtigen und geht demgemäß von 24 T € aus.
5) Einnahmen aus sonstigem Vermögen (Zinsertrag):
Keine, da ein Vermögen nicht vorhanden ist!
(29)
4A-01 Landesfinanzplan 2015
Antragsteller/in: Landesvorstand
Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
23.02.2015
6) Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und Veröffentlichung:
1000 € lassen sich erwirtschaften!
7) Staatliche Mittel:
Die staatlichen Mittel in Höhe von 22.287,50 € werden sich in 2015 nicht ändern. Sie fließen
als durchlaufende Posten in den Zentralen Wahlkampffonds des PV.
8) Sonstige Einnahmen:
Die Einnahmen aus Untervermietung (10.440 €) bleiben unverändert.9) Zuschüsse der Bezirksverbände:
Basierend auf den Erfahrungen von 2014 werden 1,5 T € angesetzt.
10) Zuschüsse vom PV:
Der Länderfinanzausgleich 2015 erhöht sich per Beschluss des PV auf 40 T €. Zusätzlich
fließen aus dem zentralen Wahlkampffond 210 T € Wahlkampfhilfe.
Ausgaben des Landesvorstandes
1) Personalausgaben (106 T €):
Die Personalausgaben erhöhen sich bei einer Tariferhöhung von 1,5 % auf 106 T €.
2) Sachausgaben (334 T €):
a) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes:
Geschäftsbetrieb und Materialien: Erhöhung auf 9 T € nötig.
Kommunikation:
3T€
Mietkosten:
29,5 T €
Allg. Betriebskosten der Geschäftsstelle: Es werden wie bisher 3 T € benötigt.
Anschaffungen/Abschreibungen/Versicherungen: Erhöhung auf 3 T € nötig.
i)
Anschaffungen:
2,5 T €
ii)
Abschreibungen:
iii)
Versicherungen: 0,5 T €
b) Ausgabenfü rallgemeinepolitischeArbeitdesLV:
Parteitage: Es werden 9 T € eingeplant (Erfahrung 2014). Hierunter fallen:
i) Reisekosten und Unterbringung von Delegierten und Kommissionsmitgliedern des
Bundesparteitages für 2 Veranstaltung in 2015
ii) Veranstaltungskosten für 2 Landesparteitage
Sitzungen und Tagungen von Parteigremien: Es werden 3 T € eingeplant (Erfahrung
2014).
Tagungen, Workshops, Lehrgänge: Es werden 3 T € eingeplant.
innerparteiliche Bildung: 2 T €
sonstige Veranstaltungen: 1 T €
Konferenzen und Kongresse: Es wird von max. 1 Konferenz ausgegangen; 2 T €
Teilnahmegebühren:
300 €
i)
ii)
(30)
4A-01 Landesfinanzplan 2015
Antragsteller/in: Landesvorstand
Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
23.02.2015
Parteiliteratur, Infomaterial: 6 T €. Hierunter fallen:
i) Druck- und Portokosten der Debatte 2,4 T €
ii) Sonstiges Literatur + Infomaterial
3,6 T €
Aufwendungen für internationale Parteibeziehungen: 1 T €. Hierunter fallen:
i) Reisekosten
ii) Bewirtungskosten für ausländische Delegationen
Öffentlichkeitsarbeit, Druckerzeugnisse, Werbemittel: 9 T €
Veranstaltungen außerhalb des WK:
4,5 T €
Internet:
0,5 T €
Beiträge an politische Mitgliedschaften: 350 €
Unterstützung von Personen:
3T€
Unterstützung von Organisationen:
10 T €
c) Wahlkampfkosten:
Eswerden235T€in2015fü rdenBü rgerschaftswahlkampfbenö tigt.
d) SonstigeAusgaben:
Verlustvortrag: keiner
Schuldzinsen: keine
Sonstiges:
keine Rechtsstreitigkeiten
3) Zuführungen zum PV:
Staatliche Mittel:
GEMA-Anteil des LV:
4) Abführung der EL-Beiträge:
22.287,50 €
1T€
7T€
5) Zuführung an Bezirke:
Wie auch in 2014 werden wir von einem Anteil der Mitgliederbeiträge von 25 %
ausgehen. Das entspricht auf Basis von 151 T € anteilige Mitgliederbeiträge von 37,8 T
€.
6) Weiterleitungen an Bezirke:
Nicht planbar!
7) Zuführung in Rücklagen:
(31)
Vorläufige Planung von 3 T €.
5A-01 Antrag
Antragsteller/in: BO Wilhelmsburg / Veddel
Antrag „Zur Wahl der Kandidatinnen, der Kandidaten zur Bürgerschaftswahl 2015.“
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
21.02.15
Zur Wahl der Kandidatinnen,
der Kandidaten zur Bürgerschaftswahl 2015.
Der Landesparteitag möge beschließen:
1
2
3
Kandidatinnen, Kandidaten für die BV, die Bürgerschaft, den Bundestag und das EU-Parlament sollen ab 2015
nur noch maximal für zwei Legislaturperioden gewählt werden. Danach sollen sie für mindestens eine Legislatur
aussetzen.
Begründung:
mündlich
(32)
5A-02 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Burkhard Bernheim, Bernd Christiansen, Jens Woldmann
Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg !
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
05.03.15
Die Delegierten des Landesparteitags mögen wie folgt beschließen:
Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg !
Begründung :
DIE LINKE Hamburg lehnt jede Form von Arbeitsgelegenheiten AGHs und Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandentschädigung AGHME ab.
Die zeitweise nur vorgeschobenen Gründe für den Erhalt dieser Beschäftigungsform dürfen keine
Rolle spielen.
Arbeitsgelegenheiten sind pure Ausbeutung und entbinden den Staat und die Stadt Hamburg ihrer
sozialen Verantwortung. Darüber hinaus tragen Ein-Euro-Jobs zum Ausbau des Niedriglohnsektors bei.
Alle gegenwärtigen Arbeitsgelegenheiten sind nach ihrem Auslaufen kategorisch als beendet für
ganz Hamburg zu erklären und diese in reguläre öffentliche Beschäftigungsverhältnisse unter
sozialversicherungspflichtigen Gesichtspunkten fortzuführen.
Wir fordern alle Abgeordnete der DIE LINKE in Hamburg auf, keiner Fortführung oder
Neuschaffung von AGHs zuzustimmen.
Wer dies dennoch tut, muss sich öffentlich rechtfertigen, dem Bundesparteiprogramm der
DIE LINKE zuwider gehandelt zu haben. [1]
Zusammengefasst möchten wir die Delegierten dringend bitten, folgenden Punkten zuzustimmen :
- Jeder der Erwerbsarbeit/Tätigkeit leistet, entrichtet Beiträge zu allen Sozialversicherungen
- 13 € Mindestlohn für jede Erwerbstätigkeit (keine Ausnahmen !)
- Keine Rettungsmaßnahmen f. Einrichtungen, die mit/von AGHs existieren (keine 1€-Jobs)
- Einrichtung aller Sozio-kulturellen Einrichtungen in einen staatlichen Beschäftigungssektor mit
auskömmlicher Entlohnung und entsprechenden Arbeitnehmerrechten
- Wer als Mandatsträger pro Erhalt von AGHs/1€-Jobs stimmt, muss sich öffentlich verantworten
(33)
5A-02 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Burkhard Bernheim, Bernd Christiansen, Jens Woldmann
Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg !
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
[1]
Hierzu aus dem Erfurter Parteiprogramm :
„DIE LINKE will gute Arbeit statt ungesicherter, prekärer und
unterbezahlter Beschäftigung. Deshalb soll jede Erwerbstätigkeit
sozial versichert sein. Wir kämpfen dagegen, dass reguläre
Beschäftigung durch Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit,
Endlospraktikaschleifen oder Minijobs ersetzt wird. Unabhängig
von Geschlecht, Alter und Erwerbsstatus muss gelten: Gleiches
Entgelt und gleiche soziale Standards für gleiche und
gleichwertige Arbeit. Schluss mit Armutslöhnen und
Lohndumping.
Die Enteignung der Beschäftigten muss gestoppt werden.
Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn in
existenzsichernder Höhe. Dieser Mindestlohn soll mindestens 60
Prozent des
nationalen Durchschnittslohns betragen.“
Und so weiter…..
„Die Beschäftigung im Bereich öffentlicher und sozialer
Dienstleistungen ist in Deutschland im internationalen Vergleich
stark unterentwickelt und zudem häufig schlecht bezahlt. Wir
wollen in diesen Bereichen Millionen neue reguläre und tariflich
bezahlte Arbeitsplätze schaffen und so zugleich dringende
gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. (……)“
und so fort……
(34)
05.03.15
5A-03 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Die Linke.SDS Uni Hamburg
Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
1
2
3
4
5
6
7
8
9
16.03.15
Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland
Der Wahlerfolg von dem Linksbündnis SYRIZA bei den griechischen Parlamentswahlen im Januar ist
Ausdruck des Erstarkens von sozialen Bewegungen gegen die Austeritätspolitik europaweit.
Insbesondere in Griechenland wird die Austeritätspolitik mit dem massenhaften Eintreten für eine
soziale Perspektive zunehmend in Frage gestellt. Mit dem sehr erfreulichen Wahlergebnis für SYRIZA
ist die propagierte Alternativlosigkeit von „TROIKA“ und Schuldenbremse erweitert durchbrochen. Der
Hamburger Landesverband der Partei DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit den kämpfenden
GenossInnen in Griechenland und ganz Europa.
Die SYRIZA-Regierung betreibt Oppositionspolitik zu den herrschenden Verhältnissen mit
10
-
dem Stopp der Privatisierung des Athener Hafens und der griechischen Goldminen,
11
12
-
der umgehenden Rekonstruktion des Sozialstaates durch die Rücknahme von neoliberalen
Deformen im öffentlichen Bereich,
13
14
-
einem Armutsbekämpfungsprogramm mit kostenloser Stromversorgung und Essensausgabe
sowie Mietunterstützung,
15
-
einer Politik der Deeskalation gegenüber Russland,
16
-
dem Verkauf der Dienstlimousinen der Minister,
17
18
19
20
-
der Vergabe der griechischen Staatsangehörigkeit an 200.000 Flüchtlingskinder und der
Planung, den Grenzzaun zur Türkei einzureißen sowie der Schließung der
menschenunwürdigen Erstaufnahmelager und der sofortigen Beendigung der 18-monatigen
Abschiebehaft,
21
-
der Wiederaufnahme des Staatsfernsehen,
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
- der angestrebten Ausweitung der Korruptionsbekämpfung und Reichen-Besteuerung.
Dagegen propagieren PolitikerInnen und Medien in der EU unentwegt den "Untergang des
Abendlandes”, um die griechische Regierung weiter unter Druck zu setzen und alle Hoffnungen auf
soziale Verhältnisse, auch über Griechenland hinaus, im Keim zu ersticken. Währenddessen strömen
in Athen zehntausende Menschen auf den Syntagma-Platz, um die SYRIZA-Regierung in ihrem
politischen Kurs zu unterstützen. Unverbrüchlicher Humanismus, internationale Solidarität und das
mutige Einstehen für Gerechtigkeit setzt humane Verbesserungen durch und beendet das schmutzige
Geschäft der Machtpolitik.
Weder für Griechenland, noch für Hamburg, noch für die ganze EU muss die zerstörerische
Schuldenbremse gelten. Angesichts des riesigen privat angeeigneten Reichtums muss die
Bevölkerung den Gürtel nicht enger schnallen. Stattdessen sind die Vermögen und Unternehmen stark
zu besteuern und die öffentlichen Einrichtungen für die menschenwürdige Entwicklung opulent zu
finanzieren. Mit argumentativer Auseinandersetzung ist gegen die machtpolitische Propaganda
aufzuklären, die Kriegsführung nach innen und außen ist durch humanitäre Maßnahmen zu beenden.
Als klare soziale Alternative zur rechten Beantwortung der Krise ist es der griechischen Linken auch
gelungen, die neofaschistische Partei Chrysi Avgi (Goldene Morgenröte) bei den Wahlen im Januar von
9,3 % bei den EU-Wahlen 2014 auf 6,3 % zu drücken. TTIP kann an einer linken Parlamentsmehrheit in
Athen zum Scheitern gebracht werden Die humanitäre Krise und die gesellschaftliche Polarisierung ist
damit noch nicht gelöst. Insbesondere für die links organisierten Kräfte in Deutschland, der Höhle des
Löwen, ist dies mit einer hohen solidarischen Verantwortung verbunden.
(35)
5A-03 Dringlichkeitsantrag
Antragsteller/in: Die Linke.SDS Uni Hamburg
Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
42
43
16.03.15
Die Hamburger Linkspartei, in Solidarität mit den GenossInnen in Griechenland, macht sich zur
Aufgabe,
44
45
46
47
-
durch Aufklärung die Bevölkerung darin zu bestätigen mit der Ablehnung der
Schuldenbremsen-Politik richtig zu liegen und zu solidarischer Partizipation zu ermuntern.
Dafür wird auf Grundlage dieses Antrags u.a. ein Flugblatt des Landesverbands erstellt und
eine Veranstaltungsreihe mit griechischen GenossInnen von SYRIZA organisiert.
48
49
50
51
-
Von der SYRIZA-Regierung für die Oppositionspolitik in Hamburg ist zu lernen, u.a. indem mit
dem letzten Wahlprogramm und den beispielhaften griechischen Maßnahmen ein 100-TageOppositionsprogramm verfasst wird. Der Landesvorstand bildet dazu mit
FraktionsvertreterInnen eine Redaktionsgruppe.
52
53
54
-
Der Oppositionskurs für Frieden, soziale Gleichheit und eine menschenwürdige Entwicklung in
Position, Praxis und Kultur ist zu erweitern und damit bundesweit in die innerparteiliche
Kontroverse um Regierungsbeteiligungen beherzt für diese klare Oppositionslinie einzugreifen.
55
56
-
Allen rechten Kräften ist jederzeit mit einer sozialen Perspektive antifaschistisch
entgegenzutreten, um auch den Nährboden für faschistische Ideologie auszutrocknen.
Begründung der Dringlichkeit:
Aus der Geschäftsordnung des 4.Landesparteitags: „Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren Anlass nach
Antragsschluss, also innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Parteitages, eingetreten ist.“
Die Auseinandersetzung um die humane Lösung der aktuellen Krise oder ihre Vertiefung ist durch die
europaweiten Sozialproteste, die (angekündigten) Maßnahmen der griechischen Regierung und die daraus
beförderte Ermutigung vieler Menschen in den zurückliegenden vier Wochen dynamisiert worden. Damit hat
sich der Konflikt zwischen den humanen Veränderungsambitionen der griechischen Bevölkerung und der
SYRIZA-Regierung und dem defensiv-aggressives Festhalten an der menschenfeindlichen TROIKA-Politik vieler
EU-PolitikerInnen weiter zugespitzt. Vor diesem Hintergrund ist die LINKE Hamburg gefordert, die aktuelle
Lage in Europa zu diskutieren und unsere Solidarität im gemeinsamen Kampf gegen Austeritäts- und
Schuldenbremsen-Politik und für die emanzipatorische Erweiterung des Sozialstaats zu bekräftigen, sowie
solidarische Aktivitäten zu vereinbaren.
Von besonderer Bedeutung ist dafür die von der griechischen Regierung Ende Februar vorgelegte Liste mit
Reformvorhaben, die sich durch die Fokussierung auf Korruptionsbekämpfung, Professionalisierung der
Steuerverwaltung und Überwindung der humanitären Krise grundsätzlich von den neoliberalen Diktaten der
früheren Programme unterscheidet. Begleitet werden diese Reformvorhaben einerseits von sozialen Protesten
europaweit und insbesondere in Griechenland, die die Notwendigkeit von humanen Veränderung umso
deutlicher machen, und andererseits von einer Hetzkampagne, wie bei der BILD unter dem Motto „NEIN –
Keine weiteren Milliarden für die gierigen Griechen“.
Die jüngste Zuspitzung besteht in der schnoddrigen, nicht zu rechtfertigenden Abwehr der berechtigten
Forderungen der griechischen Regierung an die BRD, Reparationen und Zwangsanleihen aus Zeiten der NaziBesatzung zurückzuzahlen.
DIE LINKE als Partei für Frieden, soziale Gleichheit, menschenwürdige Entwicklung und internationale
Solidarität hat die Verantwortung den gemeinsamen Kampf für menschenwürdige Verbesserungen zu
erweitern. Dafür ist dieser Dringlichkeitsantrag eingereicht.
(36)
5A-03 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015,
Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
18.03.2015
Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015, Antrag zum
Landesparteitag am 21. März 2015
Kampf gegen Sexismus in Hamburg – dem Weltbild der AfD
setzen wir unsere feministische Sicht entgegen
Die AfD Hamburg lehnt die derzeit praktizierte Form des „Gender Mainstreaming“ ab.
Die ursprüngliche Idee des Gender Mainstreaming, die unterschiedlichen Interessen und
Lebenssituationen beider Geschlechter in politischen Fragen regelhaft zu berücksichtigen,
ist von den Altparteien nicht umgesetzt worden. Stattdessen sind die Politikansätze zur
Gleichberechtigung der Geschlechter weiterhin überwiegend frauenzentriert.
Die öffentliche Debatte zu „Gender Mainstreaming“ wird von Strömungen innerhalb der
„Genderforschung“ geprägt, die radikal feministisch auftreten oder sogar teilweise
das biologische Geschlecht für „gesellschaftlich konstruiert“ halten. Die AfD Hamburg fordert
vor dem Hintergrund dieser gescheiterten Geschlechterpolitik einen Neuanfang.
(Wahlprogramm der AfD zur Bürgerschaftswahl 2015)
„Während Frauen den Hauptteil gesellschaftlich notwendiger Arbeit - zum Beispiel im CareBereich - leisten, erhalten sie immer noch durchschnittlich 20 Prozent weniger Lohn als ihre
männlichen Kollegen. Doppel- und Dreifach-belastungen schmälern die Verfügung über die
eigene Zeit. Armut trägt noch immer ein weibliches Geschlecht. Die Liste ließe sich
fortführen. Deshalb kämpfen Frauen überall auf der Welt unermüdlich weiter. DIE LINKE
unterstützt das.“ (Linksfraktion im Bundestag zum Internationalen Frauentag 2015)
Die gesellschaftlichen Strömungen, die sich in der Partei AfD organisiert undmit ihr in die
Parlamente transportiert werden, möchten, dass die Kleinfamilie (wieder) zum Idealbild stilisiert
wird. So soll selbst die Schulpflicht nach Meinung der AfD-Europaabgeordneten, Beatrix von
Storch, abgeschafft werden, damit Eltern ihre Kindern nach Gutdünken zuhause unterrichten
können. Die Rolle der Frau soll im Wesentlichen auf die der sorgenden Mutter, der getreuen
Ehefrau und pflegenden Schwiegertochter reduziert werden. Gender Mainstreaming wird als
„Genderismus“ bekämpft. Die rechtskonservative Kritik lautet, dass der Begriff Gender die
„natürlichen“ oder „göttlich gegebenen“ Geschlechtsrollen widerlege. Selbst die FAZ kommt zu
dem Schluss, dass sich die AfD zur deutschen Tea Party entwickelt. „Das Projekt Feminismus
muss beendet werden“, heißt es aus den Reihen der „jungen AfD“. Abtreibung wird demzufolge
ebenso bekämpft, wie Quotenregelungen und homosexuelle Lebensweisen.
Im Wahlprogramm der AfD für die Bürgerschaftswahlen 2015 finden sich Rudimente dieser
sexistischen Positionen. Die AfD Hamburg ist inhaltlich bislang zwar nicht groß in Erscheinung
getreten. Dies dürfte sich mit dem Einzug der AfD in die Hamburgische Bürgerschaft verändern.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich bereits klar positioniert: Es wird keine Form der Zusammenarbeit
geben, man wird Anträgen der AfD nicht zustimmen.
Das reicht natürlich nicht aus. Erforderlich ist eine aktive Auseinandersetzung mit den
rechtskonservativen, reaktionären Positionen der AfD und den Aufbau einer Gegenwehr. Und es
geht darum, mit eigenen Positionen und Aktivitäten deutlich zu machen, worin das Trennende,
(37)
5A-03 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015,
Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
18.03.2015
Unüberwindliche besteht. Und warum die AfD mit ihren Positionen mit allen Mitteln bekämpft
werden muss. Beispielsweise schreibt die AfD in ihrem Wahlprogramm von „Eltern-, statt
Frauenförderung“ oder „Die AfD Hamburg lehnt die Bekämpfung traditioneller Geschlechterrollen
und Familienentwürfe durch staatliche Stellen ab.“ oder „Lehrstühle in den so genannten ,Gender
Studies’ sind fast ausschließlich der Frauenforschung gewidmet. ... Die einseitige Besetzung
solcher Lehrstühle durch Gesellschaftswissenschaftler lehnen wir ab.“ Oder „Männer sind mit dem
aktiven und passiven Wahlrecht bei der Wahl des Gleichstellungsbeauftragten auszustatten.“ Oder
„Die AfD lehnt Gleichstellungspolitik durch Quoten als normierenden Zwang ab.“
Es gilt, diese Aussagen zu entlarven und als das darzustellen, was sie sind: Ein Stabilisieren
traditioneller, patriarchaler Herrschaftsmuster. Gleichzeitig müssen die anderen Fraktionen der
Bürgerschaft dazu herausgefordert werden, sich ebenfalls klar zu positionieren – und ggf. zu
korrigieren. Das neue Hamburger Gleichstellungsgesetz beispielsweise beinhaltet bereits die
Möglichkeit, dass Männer Gleichstellungsbeauftragte werden und Männer auch an den Wahlen
teilnehmen. Nur DIE LINKE hat dies im Vorfeld kritisiert. Ein neuer Gesetzesentwurf von uns ist
daher allein schon deswegen erforderlich. Gleiches gilt für die Jungenarbeit, die bereits
institutionalisiert ist. Jungen- wie auch Mädchenarbeit sind aber beide unterfinanziert und gehören
geschlechtsspezifisch ausgebaut statt einseitig gefördert.
Genährt werden die reaktionären Positionen der AfD von so genannten Lebensschützern und
„besorgten Eltern“. Dahinter stecken bibeltreue Evangelikale. Ein breites Aktionsbündnis hat sich
erfolgreich gegen die „besorgten Eltern“ zur Wehr gesetzt, die Ende Januar 2015 gegen die
angeblich Frühsexualisierung von Kindern demonstriert haben. So heißt es in einem Flugblatt der
„besorgten Eltern“: „Hinter dem Rücken der Eltern wird in großem Stil in unseren Kitas,
Kindergärten und Schulen ein schamverletzendes, durch nichts gerechtfertigtes,
unwissenschaftliches Frühsexualisierungskonzept verfolgt.“ Im einem vorauseilendem Affekt hatte
zuvor der Hamburger Schulsenator das Fachbuch „Sexualaufklärung der Vielfalt“ von Prof.
Elisabeth Tuider von der Empfehlungsliste der Lehrerfortbildung nehmen lassen. Das zeigt, wie
eingängig reaktionäre Positionen übernommen werden.
„Besorgte Eltern“ werden, bzw. wurden aber auch unterstützt durch einen ehemaligen CDUBürgerschaftsabgeordneten, der auf deren Kundgebung eine Rede hielt. In einem von der
Linksfraktion initiierten Antrag positionierte sich die Bürgerschaft immerhin anschließend
mehrheitlich eindeutig: „Die Bürgerschaft unterstützt die Ziele der Sexualpädagogik nach Vielfalt
und Selbstbestimmung. […] Sexualaufklärung darf sich nicht auf die Vermittlung von kognitiven
und biologischen Inhalten reduzieren, sie muss das subjektive sexuelle Erleben des einzelnen
sehen, die Beziehungen zwischen den Menschen thematisieren sowie ethische und moralische
Komponenten in ihre Arbeit einbeziehen.“
Als nachgewiesen gilt, dass, wer sexistische Vorurteile pflegt, auch eine ausgewiesene
rassistische Mentalität hat. Rassismus und Sexismus haben die gleichen Wurzeln. Beides sind
Machtphänomene, durch die Charaktereigenschaft, Verhaltensweisen und gesellschaftlichem
Status der ethnischen Herkunft und dem Geschlecht zugeordnet werden. Daher müssen sie
gemeinsam bekämpft werden.
Die rassistischen Positionen der AfD finden sich ebenfalls unmissverständlich im Programm zur
(38)
5A-03 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015,
Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
18.03.2015
Bürgerschaftswahl wieder. Einige Beispiele:
„Die missbräuchliche Nutzung von Flüchtlingsunterkünften durch Saisonarbeiter ist zu verhindern.“
„Die AfD fordert die Aufnahme der Ethnie bzw. des Migrationshintergrunds in der polizeilichen
Kriminalstatistik.“
„Wir fordern die zwingende Ausweisung ausländischer Straftäter bei einer Verurteilung ...“
„Insgesamt aber hat die über Jahrzehnte ungesteuerte Einwanderung auch tiefgreifende Probleme
in etlichen Stadtteilen verursacht ...“
„Im Bereich von Zuwanderung wenden wir uns gegen Multikulti-Utopien und ethnische
Parallelgesellschaften in unseren Städten.“
„Es muss verhindert werden, dass vorrangig solche Personen zu uns kommen, die sich von
unseren sozialen Leistungen angelockt sehen.“
Die Positionen der AfD dürften bei etlichen Bürgerschaftsabgeordneten anderer Fraktionen auf
Nährboden stoßen. Dem gilt es, durch aktive, konsequente Diskussion und Anträge zu begegnen.
Insbesondere die Wohnungsnot dürfte eine Ursache sein, dass viele Menschen die
Verantwortlichen für knappen Wohnraum und Obdachlosigkeit nicht nur beim Senat und der
privatisierten Wohnungswirtschaft zu suchen, sondern auch bei den Menschen, die dringend
vernünftigen, günstigen Wohnraum suchen – den Flüchtlingen und Arbeitsmigrant*innen aus
Osteuropa. Oft geht dabei der geschlechtsspezifische Blick verloren. Dabei leiden besonders
Frauen und Mädchen und den Massenunterkünften der Erstaufnahmeeinrichtungen. Sie sind
Gewalt und Erniedrigungen ungeschützt ausgesetzt – zumal das Sicherheitspersonal männlich ist
und die Sozialarbeiter*innen und Ärzt*innen nur in unzureichender Anzahl vor Ort sind.
„Sicher ist, dass nichts sicher ist“, schrieb einst Joachim Ringelnatz. Der Sinnspruch bewahrheitet
sich wieder einmal.
Der Landesparteitag möge beschließen:
1) Der Landesparteitag fordert alle Mitglieder, Landesarbeitsgemeinschaften,
Bezirksverbände, Ortgruppen sowie die Bezirks- und Bürgerschaftsfraktionen auf, sich aktiv
mit reaktionären Menschenbildern, insbesondere dem der AfD, auseinanderzusetzen und
handlungs- wie aktionsorientierte Maßnahmen zu ergreifen.
2) In 2015 findet eine „Widerstandskonferenz gegen ein reaktionäres Frauenbild – für
feministische Menschenbilder“ statt.
3) Im Vorfeld der Widerstandskonferenz gibt der Landesverband DIE LINKE Hamburg eine
Broschüre heraus, die sich mit dem reaktionären Frauenbild der AfD und der so genannten
Lebensschützer auseinandersetzt. Hierfür werden auch Gastbeiträge von Expertinnen und
Experten eingeworben.
(39)
Anhang:
Kandidaturen zum Landesvorstand:
4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015
Anhang
Kandidaturen zum Landesvorstand:
•
Inge Assimiadis (19.03.2015)
•
Regine Brüggemann (19.03.2015)
•
Olga Fritzsche (30.10.2014)
•
Siegline Steidinger (19.03.2015)
•
Johanna Zimmermann (13.03.2015)
(40)
Stand: 19:03.2015
%HZHUEXQJIUGHQ/DQGHVYRUVWDQG,QJH$VLPLDGLV
%HUXI'LSO%LEOLRWKHNDULQ5HQWQHULQ
3ROLWLVFKH6WDWLRQHQ
,QGHQ)QI]LJHU-DKUHQ-XJHQGRUJDQLVDWLRQGHV)UHLGHQNHU9HUEDQGHV
0LWJOLHGGHU')8'HXWVFKH)ULHGHQVXQLRQ
63'0LWJOLHGVFKDIW
0LWJOLHGGHU:$6*VHLWLKUHU*UQGXQJ
0LWJOLHGGHU/,1.(1+DPEXUJ
6SUHFKHULQGHV29:DQGVEHN.HUQ
.R6SUHFKHULQGHV%H]LUNVYRUVWDQGHV++:DQGVEHN
9HUGL0LWJOLHG
:DUXPLFKPLFKIUGHQ/DQGHVYRUVWDQGEHZHUEH
'XUFKODQJMlKULJH%DVLVDUEHLWZHL‰LFKGDVVGLH0HQVFKHQUHDOLVWLVFKH3HUVSHNWLYHQ
HLQHUOLQNHQ3ROLWLNLQ+DPEXUJZROOHQ'LHYRUGULQJOLFKH$XIJDEHXQVHUHV/DQGHV
YHUEDQGHVVHKHLFKGDULQGLHJUDYLHUHQGHXQGVWlUNHUZHUGHQGHVR]LDOH6SDOWXQJ
,Q++]XEHNlPSIHQ
'DIUEUDXFKW',(/,1.(9HUEQGHWHZLHGLH*HZHUNVFKDIWHQGLH6R]LDOYHUElQGH
XQGDQGHUHDX‰HUSDUODPHQWDULVFKH%QGQLVVH1XUJHPHLQVDPN|QQHQZLUGLH
YHUKHHUHQGHQ$XVZLUNXQJHQGHV1HROLEHUDOLVPXVYHUKLQGHUQXQVHU=LHOLVWXQG
EOHLEWGHUGHPRNUDWLVFKH6R]LDOLVPXV
'LHOHW]WHQ9RUJlQJHEHLGHQ)UDNWLRQVYRUVWDQGVZDKOHQKDEHQLQGHUgIIHQWOLFKNHLW
]XKHIWLJHQ,UULWDWLRQHQJHIKUW'LHVHV%LOG]XNRUULJLHUHQZLUG]XGHQ
+DXSWDXIJDEHQGHU3DUWHLXQGLKUHV/DQGHVYRUVWDQGHVGHUQlFKVWHQ=HLWJHK|UHQ
'DIUZLOOLFKPLFKHLQVHW]HQ
5HJLQH%UJJHPDQQ
%HZHUEXQJIUGHQ
/DQGHVYRUVWDQG
*HERUHQLP5XKUJHELHW
%HUXI%XFKKlQGOHULQ
VHLW$QJHVWHOOWHLP|IIHQWOL
FKHQ'LHQVW
3ROLWLVFKHU:HUGHJDQJ
,QGHQHU-DKUHQHUVWHSROLWLVFKH(UIDKUXQJHQLQGHUÄ$QWL$.:%HZHJXQJ³VSlWHU
'.30LWJOLHGVFKDIWLQGHQHU-DKUHQDNWLYLQGHU)ULHGHQVZHJXQJ
*UQGXQJVPLWJOLHGGHU:$6*LQ+DPEXUJDQVFKOLH‰HQG0LWJOLHGLP*HVFKlIWVIK
UHQGHQ/DQGHVYRUVWDQGGHU:$6*+DPEXUJ/DQGHVVSUHFKHULQ',(/,1.(+DP
EXUJ/DQJMlKULJH7lWLJNHLWDOV%LOGXQJVYHUDQWZRUWOLFKHLQ+DPEXUJXQG0LWJOLHGGHU
.RPPLVVLRQSROLWLVFKH%LOGXQJDXI%XQGHVHEHQH
0LWJOLHGEHL9HUGL
0HLQH9RUVWHOOXQJHQYRQGHU9RUVWDQGVDUEHLW
'LH3DUWHLLVWNHLQ6HOEVW]ZHFNZLUZROOHQ]XVDPPHQZHLWHUH%HY|ONHUXQJVNUHLVH
DQVSUHFKHQ8QWHUVWW]XQJIUXQVHUHSROLWLVFKHQ=LHOHHLQHUJUXQGOHJHQGHQ9HUlQ
GHUXQJGHU*HVHOOVFKDIWVYHUKlOWQLVVHHUDUEHLWHQXQG]XPHLJHQHQSROLWLVFKHQ(QJD
JHPHQWHUPXWLJHQ
,FKZQVFKHPLUHLQHOHEHQGLJH0LWJOLHGHUSDUWHLGLHRIIHQXQGGLDORJEHUHLWLVWGLH
VHOEVWEHZXVVWDJLHUWRKQHEHUKHEOLFK]XVHLQ
'LH0HQVFKHQHUZDUWHQYRQGHU/,1.(1UHDOLVLHUEDUH=XNXQIWVYHUVSUHFKHQ
XQVHUHU:lKOHU,QQHQLQ+DPEXUJKDEHQXQVZHJHQGHU,QKDOWHJHZlKOW
',(/,1.(VWHKWLPPHUQRFKYRUGHU+HUDXVIRUGHUXQJGHQ:LGHUVWDQGJHJHQGHQ
QHROLEHUDOHQ6\VWHPXPEDX]XRUJDQLVLHUHQXQGVLFKGHQ*HZHUNVFKDIWHQXQGGHQ
VR]LDOHQ%HZHJXQJHQDOVYHUOlVVOLFKH3DUWQHULQ]XHUZHLVHQ
*HUDGHQDFKGHP%UJHUVFKDIWVZDKONDPSILQ+DPEXUJXQGGHQPDVVLYHQLQQHUSDU
WHLOLFKHQ.RQIOLNWHQPVVHQXQVHUH=LHOHIUGLH%UJHU,QQHQYHUVWlUNWLQGDV=HQWUXP
GHUSROLWLVFKHQ$UEHLWYRQ3DUWHLXQG)UDNWLRQHQJHUFNWZHUGHQ
',(/,1.(VROOWHIUHLQHQHXHSROLWLVFKH.XOWXUGHV8PJHKHQVPLWHLQDQGHUVWHKHQ
*HJHQVHLWLJH$FKWXQJ5HVSHNWXQG)UHXQGOLFKNHLWVLQGZLFKWLJH9RUDXVVHW]XQJHQ
XPYHUWUDXHQVYROOPLWHLQDQGHU]XDUEHLWHQ
Olga Fritzsche – Kandidatur zum erweiterten Landesvorstand
zum Landesparteitag 31.10 – 01.11.14
Persönliches:
42 Jahre alt, einen 7-jährigen Sohn, Partnerschaft seit 10 Jahren mit
dessen Vater, in Eimsbüttel wohnend
Berufliches:
Geschäftsführerin der Linksfraktion in Harburg, berufsbegleitendes
Studium der Sozialökonomie, Schwerpunkt VWL (jetzt 8. Semester),
vorher bis einschl. 2009 11 Jahre Dokumentarin
Politisches:
seit Gründung in Ver.di, 8 Jahre Betriebsrätin, Landessprecherin der AG
Betrieb und Gewerkschaft und der Ver.di Betriebsgruppe der
Beschäftigten der LINKEN in Hamburg.
Liebe Genossen, liebe Genossinnen,
hiermit bewerbe ich mich für den Landesvorstand. In den letzten Jahren habe ich mich inner- und
außerhalb unserer Partei auf vielfältige Weise mit den Themen Armut und Ausbeutung und all den
gesellschaftlichen Begleiterscheinungen dieses Grundthemas des Kapitalismus sowie seiner
Kehrseite, der Anhäufung extrem großer Vermögen beschäftigt. Aktuell tue ich dieses besonders
im Rahmen der Sozialberatung der LINKEN in Harburg und in der Koordinierungsgruppe der
Hamburger Sozialberater*innen der LINKEN und in der AG betrieb&gewerkschaft.
Meiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, an diesem und verwandten Themen auch im
Landesvorstand zu arbeiten.
Beruflich und im Studium beschäftige ich mich seit einigen Jahren intensiv mit den Bereichen
Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, hier vor allem auch mit Fragen der Verteilung von Vermögen,
sozialer Ungleichheit und alternativen wirtschaftspolitischen Ansätzen. Diese Thematiken bieten in
meinen Augen eine sehr große Schnittmenge zu vielen Kernthemen unserer täglichen politischen
Arbeit. Hier für den Landesverband auch im Landesvorstand meine Kenntnisse, Erfahrungen und
Fähigkeiten einzubringen und die Theorie mit der politischen Praxis zu verbinden, wäre eine
schöne Herausforderung für mich.
Außerdem konnte ich in meiner vorherigen Tätigkeit im Landesvorstand einige interessante
Erfahrungen sammeln, wie die Strukturen innerhalb der LINKEN aufgebaut sind und wie Abläufe
und Diskussionen strukturiert, moderiert, organisiert und vorbereitet werden können und möchte
gern den Landesverband auch in dieser Hinsicht unterstützen, wenn es nötig ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierfür Euer Vertrauen schenkt.
6LHJOLQGH6WHLGLQJHU±.DQGLGDWXU]XPHUZHLWHUWHQ/DQGHVYRUVWDQG
/DQGHVSDUWHLWDJDP6RQQDEHQGGHQ0lU]
=XU3HUVRQ
-DKUHDOW%HUXIVVFKXOOHKUHULQLP5XKHVWDQGJOFNOLFKH2PDHLQHV(QNHOV
3ROLWLVFKH7lWLJNHLW
$OV%HUXIVWlWLJH9RUVLW]HQGHGHV6FKXOSHUVRQDOUDWVGHU+6WHLOVKRRSDOV
5HQWQHULQ
PHKUHUH-DKUH6SUHFKHULQGHU6WDGWWHLOJUXSSH%DUPEHN3HULRGHQ0LWJOLHGGHV
/DQGHVYRUVWDQGHVHKUHQDPWOLFKH0LWDUEHLWELVKHXWHLQGHU/DQGHVJHVFKlIWVVWHOOHDQ
:RFKHQWDJHQDNWXHOOVHLW-DKUHQ]XVDPPHQPLW&KULVWLDQ.UXVHYHUDQWZRUWOLFK
IUGLHLQQHUSDUWHLOLFKHSROLWLVFKH%LOGXQJVDUEHLW5HYLVRULQGHV/DQGHVYHUEDQGHVEHL
HYWO:DKOEHUHLW]XP5FNWULWWDOV5HYLVRULQ
0LWJOLHGGHU3'6',(/,1.(VHLW
/LHEH*HQRVVLQQHQXQG*HQRVVHQ
KLHUPLWEHZHUEHLFKPLFKIUGHQ/DQGHVYRUVWDQGXPDXFKLP5DKPHQGLHVHU$UEHLW
IUPHKUSROLWLVFKH%LOGXQJVDUEHLWLQGHQ%H]LUNHQ]XZHUEHQ)UPLFKLVWGLH
SROLWLVFKH%LOGXQJXQVHUHU*HQRVVLQQHQXQG*HQRVVHQGLH*UXQGODJHGDIUGDVVZLU
DUJXPHQWDWLYLQGHU/DJHVLQG0HQVFKHQ]XEHU]HXJHQXQGIUXQVHUH3DUWHL]X
JHZLQQHQ$EHUDXFKGLH0LWDUEHLWLQ
HLQHU$UEHLWVJUXSSHLQHLQHP9RUVWDQGGHU3DUWHLEHQ|WLJW.HQQWQLVVHGDUEHUZLH
]%ZLHPHOGHLFKHLQHQ,QIRVWDQGDQZDVLVWEHLHLQHP(LQODGXQJVVFKUHLEHQHLQHP
3URWRNROOHWF]XEHDFKWHQ*HUQKDEHLFKPLWDQGHUHQ*HQRVVHQ]XVDPPHQVFKRQ
6HPLQDUHIU1HXPLWJOLHGHU]XU9RUVWDQGVDUEHLWXQG]XU.DQGLGDWXU]XU%H]LUNVZDKO
GXUFKJHIKUW
1DFKZLHYRUEHWHLOLJHLFKPLFKDQDQWLIDVFKLVWLVFKHQ9HUDQVWDOWXQJHQXQG
9HUDQVWDOWXQJHQ]XP)ULHGHQ,FKP|FKWHDQGLHVHU6WHOOHQLFKWXQVHU(UIXUWHU
3URJUDPP]LWLHUHQDXFKGD]XN|QQWHLFKHLQH6FKXOXQJDQELHWHQVRQGHUQELWWH(XFK
KHU]OLFKPLFK]XIUDJHQGDVZDV(XFKLQWHUHVVLHUW
,FKIUHXHPLFKZHQQ,KUPLU(XHU9HUWUDXHQVFKHQNWXQGPLFKZlKOW
Johanna Zimmermann - Kandidatur für den Landesvorstand
Ich bin im August 2013 in die Partei eingetreten. Zuvor habe ich mich
an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg
im SDS und im Fachschaftsrat Soziale Arbeit organisiert, weil die
Zeit reif ist für einen gesellschaftlichen Umbruch.
Das Schaffen friedlicher Verhältnisse geht mit von den Hochschulen
als „Brutstätten des Menschenstolzes und des Freiheitssinnes“ aus,
wie Thomas Mann 1941 in „Deutsche Hörer“ schreibt.
Damit sie dieses Potential auch nutzen, setze ich mich mit
anderen in der Zivilklauselbewegung dafür ein, dass
Friedenswissenschaft zur Leitwissenschaft wird.
Diese zivile Orientierung ist relevant für die ganze Gesellschaft:
George Grosz – Die Besitzkröte
Der Hamburger Hafen, über den massive Rüstungsexporte gehen, kann
stattdessen ein Ort der weltoffenen Internationalität sein. Die privatisierten Krankenhäuser, in denen
Menschen kränker gemacht statt geheilt werden, müssen rekommunalisiert und – von der
Profitherrschaft befreit – zur Ausrottung von Krankheiten und zur allgemeinen Gesundung
beitragen.
Weiterhin: Die Hamburger Friedensbewegung ist zersplittert und eine neue Kooperation – ohne die
Mahnwachen – ist notwendig. Dafür brauchen wir einen Hamburger Friedensratschlag, um mit
allen humanistischen und friedensbewegten Kräften über die aktuelle Weltlage und unser Eingreifen
in der Bundesrepublik als kernimperialistischem Land zu beraten. In diesen Punkten muss Die
LINKE vorantreibender Akteur sein und den Frieden mit der Sozialen Frage verbinden.
Denn wir leben in einer humanitären Krise, in der es drängt, die Widersprüche zwischen Arm und
Reich, Krieg und Frieden, Verachtung und Würde positiv zu beantworten. Der wissenschaftliche
Fortschritt ist so enorm, dass kein Mensch auf der Welt geistig und körperlich hungern müsste.
Dafür ist z.B. mit Syriza eine große Hoffnung verbunden, die angebliche Alternativlosigkeit der
schädlichen Austeritätspolitik endgültig zu knacken.
In diesem Sinne heißt es, in der BRD und speziell in Hamburg die Bescheidenheit verodnende
Schuldenbremse zu lösen und durch ein gut ausgestattetes Gemeinwesen allen Menschen Kultur,
Bildung, Soziales und Gesundheit zu ermöglichen.
Gemeinsam eine Perspektive zu schaffen, indem wir die Lebensbedingungen aller verbessern, ist
die wirksamste Bekämpfung rechter und rechtspopulistischer Parteien, die verstärkt versuchen, den
kaputten Neoliberalismus zu retten. Vor dem Hintergrund von 70 Jahre Befreiung und dem
widerständigen antifaschistischen Erbe gilt es, die AfD zu bekämpfen, über ihre
menschenverachtende Ideologie aufzuklären und weiter für das Verbot der NPD zu streiten. Das
wurde bisher, auch von der Bürgerschaftsfraktion, zu wenig unternommen und muss geändert
werden.
Als Programm- und Mitgliederpartei sind wir eine Entwicklungsgemeinschaft, um uns gemeinsam
zu qualifizieren und klüger zu werden. Sich gegen die seit '89 gepredigte Eigenverantwortung,
Vereinzelung und Konkurrenz aufzurichten, bedeutet die eigenen Ansprüche an Solidarität und
Anteilnahme zu verfolgen. In dieser klaren Oppositionslinie sind wir anders als die anderen Parteien
und wollen uns gründlich von hierarchischen Strukturen und Postengeschacher unterscheiden. Die
Intrige gegen Dora ist politisch wie menschlich zurückzuweisen, wir brauchen eine Änderung der
Parteikultur hin zu mehr argumentativem produktivem Streit und echter Solidarität.
Aus diesen Gründen möchte ich im Landesvorstand für eine bessere Verständigung zwischen Partei
und Fraktion wirken. Der Landesvorstand hat als demokratisch gewähltes Gremium die Aufgabe,
die politische Meinungs- und Willensbildung der Partei zu fördern und ihre programmatischen
Positionen mit Leben zu füllen. Das gilt aktuell vor allem für die Umsetzung der
Parteitagsbeschlüsse und der Forderungen aus dem Wahlprogramm.