Materialpaket für die 4. Tagung des 4. Parteitags der Partei DIE LINKE. Hamburg im Hamburg Saal im Haus U des bfws Hamburg-Farmsen (August-Krogmann-Str. 52, Hamburg) am Sonnabend, den 21. März 2015 Stand: 17.03.2015 11:06:35 4. Tagung des 4. Landesparteitages Samstag, 21.03.2014, 09:00 bis 18:30 Uhr »Tagesordnungsvorschlag« Tagessordnungsvorschlag 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr Mandatsprüfung Begrüßung 0. Konstituierung 09:30 bis 09:40 Uhr 1. Nach den Bürgerschaftswahlen 09:40 bis 13:00 Uhr a. Bericht der LandessprecherInnen zum Bürgerschaftswahlergebnis. 15 Min. b. Bericht der Bürgerschaftsfraktion zur Konstituierung c. Aussprache d. Beschlussfassung zu Anträgen. 15. Min. 120 Min. 60 Min. Mittagspause bis 14:00 Uhr (2) 2. Nachwahlen zum Landesvorstand a. ggf. Nachwahlen für 4 weitere Landesvorstandmitglieder (Wahlgang zur Sicherung der Mindestquotierung) 14:00 bis 16:00 Uhr 3. Antrag zur Satzungsänderung 16:15 bis 16:45 Uhr 4. Landesfinanzplan 2015 16:45 bis 17:15 Uhr 5. Anträge 17:15 bis 18:15 Uhr 6. Verschiedenes 18:15 bis 18:30 Uhr Inhaltsverzeichnis 2. Tagung, 4. Landesparteitag 31. Oktober / 1. November 2014 17.03.2015 Inhaltsverzeichnis Nr. 1A-01 1A-02 Beschreibung Tagessordnungsvorschlag Kommissionen des Parteitages Geschäftsordnung Wahlordnung der Partei DIE LINKE Opposition wirkt! Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015 Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung 1A-03 Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen AE01 bis AE28 zu 1A-03 Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03 1A-04 Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission/-ausschusses Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer Bürgerschaftsfraktion Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung Landesfinanzplan 2015 Zur Wahl der Kandidatinnen, der Kandidaten zur Bürgerschaftswahl 2015. Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg ! 1A-05 3A-01 3A-02 4A-01 5A-01 5A-02 5A-03 5A-04 Anhang (3) Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015, Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015 Kandidaturen zum Landesvorstand (TOP 4) Antragstellerin Landesvorstand Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Helga Hirsch, Florian Muhl, BV HH-MItte LAG betrieb & gewerkschaft, Sozialistische Linke Hamburg Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander Benthin, … Eduard Heichel, Konstanze Mönhing Uli Ludwig, Uwe Post Seite 2 4 5 7 10 12 14 18 23 24 Landesvorstand 26 Volker Honold, Sozialistische Linke Landesvorstand BO Wilhelmsburg / Veddel 27 Burkhard Bernheim, Bernd Christiansen, Jens Woldmann 33 Die Linke.SDS Uni Hamburg Frauenplnenum des Landesparteitages - 35 28 32 37 39 Kommissionen Die Kommissionen 1. Parteitags-Präsidiums (6 Mitglieder) • • • • • • Sabine Boeddinghaus (BV Harburg) Dora Heyenn (BV Wandsbek) Gerald Kemski (BV Eimsbüttel) Martin Wittmaack (BV HH-Mitte) Volker Vödisch (BV Altona) Christiane Schneider (BV HH-Mitte) 2. Mandatsprüfungskommission (6 Mitglieder) • • • • • Hassan Burcuoglu (BV Altona) Till Petersen (HH-Nord) Christine Wolfram (HH-Mitte) Anne Urschll (BV Wanddsbek) Gerd Schlüter (BV Wanddsbek) 3. Wahlkommission (5 Mitglieder) • • • • • Heike Roocks (BV Wandsbek) Jörn Lohmann (BV Harburg) Zaklin Nastic (BV Eimsbüttel) Hartmut Obens (BV Eimsbüttel) … 4. Antragsberatungskommission (6 Mitglieder) • • • • Kristian Glaser (BV HH-Mitte) Hartmut Ring (BV HH-Nord) Olga Fritzsche (BV Eimsbüttel) Florian Muhl (BV Harburg) Ergänzende Meldungen für die Antragskommission sind erwünscht. Protokoll für die vierte Tagung … (4) Geschäftsordnung Beschluss 1. Tagung 4. Landesparteitag 28. Juni 2014 Geschäftsordnung 0 Konstituierung 4 Worterteilung Der Parteitag konstituiert sich auf seiner ersten Tagung durch: Die Bestimmung eines Präsidiums, deren Mitglieder abwechselnd als Versammlungsleitung den Parteitag leiten Die Bestimmung der Protokollierenden Ggf. die Übertragung von Mitgliederrechten auf Delegierte, die als Gastmitglieder delegiert wurden. Die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung Die Bestimmung der Mandatsprüfungskommission Die Bestimmung der Wahlkommission, die zusammen mit der Versammlungsleitung Wahlen durchführt ggf. die Beschlussfassung zu Konkretisierung der gültigen Wahlordnung der Partei DIE LINKE. Die Bestimmung einer Antragskommission, die an den Parteitag gestellte Anträge bearbeitet. Das Nähere zu Antragsbehandlung, Abstimmungsverfahren und Antragskommission regeln die Ziffern 11. bis 14. Die Beschlussfassung der Tagesordnung und des Zeitplans Die Bestimmung des Präsidiums, der Protokollierenden sowie der Kommissionen umfasst die Beschlussfassung über die Anzahl deren Mitglieder und deren Wahl. Alle weiteren Tagungen konstituieren sich durch die Übertragung von Mitgliederrechten auf Delegierte, die als Gastmitglieder delegiert wurden, und die Beschlussfassung der jeweiligen Tagesordnung und des jeweiligen Zeitplans, sowie die Bestimmung der Protokollierenden. Die Redner und Rednerinnen erhalten das Wort in der Reihenfolge ihrer Meldung. Dabei ist darauf zu achten, dass Männern und Frauen jeweils wechselseitig das Wort erteilt wird. Kurze Verständnisfragen an die Rednerinnen bzw. die Redner und deren Beantwortung sind möglich. 1 Leitung des Parteitages Das vom Parteitag gewählte Präsidium leitet den Parteitag demokratisch. 2 Redeliste und Protokoll Durch die Versammlungsleitung ist eine quotierte Redeliste zu führen. Das Präsidium beauftragt die Erstellung eines Beschlussprotokolls. Die Tagungen des Parteitags werden bei Bedarf mit Tonträgern aufgezeichnet. Der Parteitag wird im Fall einer Aufzeichnung hierüber informiert. 3 Wortmeldungen Wortmeldungen sind grundsätzlich schriftlich bei der Versammlungsleitung einzureichen. Hiervon kann in der Antragsberatung abgewichen werden. Die Versammlungsleitung teilt dem Parteitag mit, ab wann schriftliche Wortmeldungen eingereicht werden können. (5) 5 Rederecht Rederecht haben alle Delegierte, Antragsteller und stellerinnen im Rahmen ihrer Antragsberatung; Alle weiteren Mitglieder und Gäste auf Antrag eines Delegierten bei der Versammlungsleitung und einem entsprechenden Beschluss des Parteitages. 6 Redezeit 6.1 Aussprache Die Redezeit in der Aussprache und der Antragsberatung beträgt fünf Minuten für jeden Redner bzw. jede Rednerin. Der Parteitag kann beschließen, die Redezeit zu ändern. (Dabei soll in der Debatte die mögliche Redezeit nicht unter drei Minuten liegen.) 6.2 KandidatInnendebatte Die Redezeit im Rahmen der KandidatInnendebatte gemäß § 7 (5) der Wahlordnung der Partei DIE LINKE beträgt drei Minuten für jede KandidatIn zur Vorstellung und fünf Minuten zur Beantwortung von Anfragen. Die Zeit für Anfragen und Stellungnahmen beträgt pro Wortmeldung eine Minute und mindestens zehn Minuten pro Wahlgang in Summe. Diese Zeiten können durch Versammlungsbeschluss verlängert werden. 7 Wortentzug Die Versammlungsleitung kann die Rednerinnen und Redner bei Bedarf darauf hinweisen, zur Sache zu sprechen und ggf. das Wort entziehen. 8 Unterbrechung der Versammlung durch die Versammlungsleitung Die Versammlungsleitung kann die Versammlung, wenn es nötig und sinnvoll erscheint, zum Zwecke der Verständigung unterbrechen. 9 Bemerkungen der Versammlungsleitung Der Versammlungsleitung sind kurze Bemerkungen, die der Richtigstellung und Förderung der Aussprache dienen, jederzeit gestattet. Zu diesem Zweck darf der Redner bzw. die Rednerin unterbrochen werden. 10 Persönliche Bemerkungen und Richtigstellungen Das Wort zu ausschließlich persönlichen Bemerkungen ist nach Schluss der Aussprache und der Abstimmung zu erteilen. 11 Anträge und Entschließungen Anträge sind gemäß der Fristen der Landessatzung zu stellen. Initiativanträge sind Anträge, deren Anlass sich unmittelbar aus dem Ablauf des Parteitages ergibt. Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren Anlass nach Antragsschluss, also innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Parteitages, Geschäftsordnung Beschluss 1. Tagung 4. Landesparteitag eingetreten ist. Sie können bis zu zwei Stunden nach Beginn der Tagung bei der Versammlungsleitung eingereicht werden. Über die Dringlichkeit und den Initiativcharakter sowie über die Reihenfolge der zu behandelnden Dringlichkeits-, Initiativ- und sonstigen Anträge beschließt der Parteitag auf Vorschlag der Antragskommission mit einfacher Mehrheit. 12 Resolutionen Zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen können Resolutionen vom Landesparteitag befasst werden. Resolutionen werden im Konsensprinzip, in offener Abstimmung und ohne Aussprache beschlossen. Sie müssen bis zwei Stunden nach Beginn der Tagung schriftlich eingereicht werden. Wird der Konsens nicht erreicht, gilt 11. Antragsteller_innen wird empfohlen, den Resolutionsentwurf eine Woche vor der Tagung schriftlich im Landesverband bekanntzugeben, damit der Konsens erarbeitet werden kann. 13 Anträge zur Geschäftsordnung Das Wort zur Geschäftsordnung, zum Verfahren, zur Tagesordnung und Zeitplanung wird außerhalb der Reihe sofort nach Beendigung des laufenden Wortbeitrages gegeben. Anträge zur Geschäftsordnung sind: Antrag auf Nichtbefassung (darf nur vor Eröffnung der Debatte gestellt werden) Antrag auf Vertagung Antrag auf Überweisung Antrag auf Verlängerung der Redezeit Antrag, Anfrage bzw. Hinweis zum Verfahren Antrag auf Unterbrechung der Versammlung Antrag auf Schluss der Redeliste Antrag auf Schluss der Debatte (dürfen nur Delegierte stellen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben) Die Redezeit beträgt eine Minute. Wird einem GOAntrag widersprochen, ist vor der Abstimmung eine Gegenrede zu hören. Wird ihm nicht widersprochen, gilt der GO-Antrag als angenommen. 14 Grundsätze zur Behandlung von Anträgen Änderungsanträge sind stets vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu stellen. Werden Änderungsanträge vom Hauptantragsteller übernommen, entfällt die gesonderte Abstimmung. Weiter- oder weitestgehende Anträge zu einem Sachkomplex sind immer zuerst zur Abstimmung zu bringen. Das gilt für Anträge wie Änderungsanträge. (6) 28. Juni 2014 Änderungsanträge müssen von den Antragsberechtigten mindestens sieben Tage vor der Tagung des Parteitages schriftlich bei der Antragskommission eingereicht werden. Dies hat immer schriftlich unter Angabe des Namens zu geschehen. Anträge, die den Sinn des Hauptantrages umkehren, stellen keine Änderungsanträge dar und sind insoweit als Änderungsanträge nicht zulässig. Sie sind nur vor der Beratung der Änderungsanträge alternativ abzustimmen (Grundlagenbildung). 15 Aufgaben der Antragskommission Die Antragskommission prüft vor dem Versand den fristgerechten Eingang der Anträge und weist sie andernfalls zurück. Sie stellt die Anträge und Änderungsanträge unabhängig von der Reihenfolge ihres Eingangs zu Sachkomplexen zusammen und darf sie erforderlichenfalls im Einvernehmen mit den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern redaktionell überarbeiten oder verschiedene Anträge zu einem zusammenfassen. Über das Verfahren zur Behandlung von Anträgen, die nicht von Antragsberechtigten nach § 13 (6) der Landessatzung gestellt werden, entscheidet die Antragskommission. Sie berichtet dem Parteitagsplenum hierüber zu Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes. Bis zu Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunkts trifft sie außerdem zu jedem Sachkomplex die Vorentscheidung, welche der Anträge und Änderungsanträge die weiter- und weitestgehenden Anträge im Sinne von Ziff. 12 Abs. 2 sind. Die letztendliche Entscheidung über das Abstimmungsverfahren obliegt unter Berücksichtigung der während der Debatte eingebrachten Änderungsanträge und Verfahrensvorschläge der Versammlungsleitung. 16 Antragsbefassung, Abstimmungen und Beschlussfassung Anträge werden zu Beginn der Antragsberatung durch die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller begründet. Die anschließende Debatte kann mit Mehrheit jederzeit durch GO-Anträge nach Ziffer 13 beendet oder verkürzt werden. Ein solcher Antrag kann innerhalb der Debatte nur einmal gestellt werden. Die Debatte kann auf Vorschlag der Versammlungsleitung, der Antragskommission oder aus der Mitte der Versammlung mit einfacher Mehrheit begrenzt werden. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Wahlordnung der Partei DIE LINKE Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt 23.10.2011 Wahlordnung der Partei DIE LINKE Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt kann bei Bedarf weitere Wahlhelferinnen und § 1 Geltungsbereich Wahlhelfer hinzuziehen. (1) Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen innerhalb (4) Wer selbst für ein zu wählendes Parteiamt oder der Partei. Mandat kandidiert, kann nicht der Wahlkommission (2) Sie gilt, vorbehaltlich besonderer Bestimmungen angehören. Nimmt ein Mitglied der Wahlkommission der Wahlgesetze, auch für Versammlungen zur eine Kandidatur an, scheidet es unmittelbar aus der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern Wahlkommission aus. für öffentliche Wahlen. § 2 Wahlgrundsätze (1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl. (2) Wahlen, die weder die Besetzung von Organen der Partei oder ihrer Gebietsverbände, noch mittelbar (Wahl von Vertreterinnen und Vertretern) oder unmittelbar die Aufstellung von Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerbern betreffen, können offen durchgeführt werden, wenn keine wahlberechtigte Versammlungsteilnehmerin und kein wahlberechtigter Versammlungsteilnehmer dem widerspricht. (3) Eine Versammlung kann im Rahmen des Grundsatzes nach Absatz 1 und im Rahmen der Bundessatzung ergänzende oder abweichende Bestimmungen zu den §§ 8 und 10 bis 12 treffen. Ein entsprechender Versammlungsbeschluss kann jedoch niemals rückwirkend auf eine bereits stattgefundene Wahlhandlung angewendet werden. (4) Nach Versammlungsbeschluss sind auch elektronische Wahlen zulässig, soweit diese das Wahlgeheimnis, den Datenschutz und die Manipulations- und Dokumentationssicherheit gewährleisten. Die Bestimmungen dieser Wahlordnung sind dabei sinngemäß anzuwenden. § 3 Ankündigung von Wahlen (1) Wahlen sind anzusetzen, wenn Neu- oder Nachwahlen satzungsgemäß vorgeschrieben sind oder wenn ein zulässiger Antrag auf die Durchführung von Neu- oder Nachwahlen bzw. ein zulässiger Abwahlantrag vorliegt. (2) Wahlen können nur stattfinden, wenn zur Wahl spätestens 10 Tage vorher eingeladen wurde. (3) Soweit die Wahlen nicht satzungsgemäß vorgeschrieben sind, bleibt es der Versammlung unbenommen, angekündigte Wahlen ganz oder teilweise von der Tagesordnung abzusetzen. § 4 Wahlkommission (1) Zur Durchführung einer oder mehrerer Wahlen bestimmt die Versammlung in offener Abstimmung eine Wahlkommission, welche aus ihrer Mitte eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter bestimmt, sofern diese oder dieser nicht bereits durch die Versammlung bestimmt wurde. (2) Die Wahlkommission leitet die Wahlhandlung und stellt das Wahlergebnis fest. (3) Die Mitglieder der Wahlkommission müssen der Versammlung nicht angehören. Die Wahlkommission (7) § 5 Wahl für unterschiedliche Parteiämter oder Mandate (1) Wahlen für unterschiedliche Parteiämter oder Mandate finden in jeweils gesonderten Wahlgängen nacheinander statt. Die Versammlung kann entscheiden, dass Wahlgänge parallel stattfinden können. (2) Bei parallel stattfindenden Wahlgängen ist eine gleichzeitige Wahlbewerbung auch dann möglich, wenn die gleichzeitige Annahme der zu wählenden Parteiämter und Mandate ausgeschlossen ist. (3) Bei der Aufstellung der einzelnen Listenplätze von Wahlvorschlagslisten für öffentliche Wahlen ist analog zu verfahren. (Ausnahme: siehe § 6 Absatz 4) § 6 Wahl für gleiche Parteiämter oder Mandate (1) Wahlen für mehrere gleiche Parteiämter oder Mandate werden in der Regel in zwei aufeinander folgenden Wahlgängen durchgeführt. Dabei werden im ersten Wahlgang die gemäß den Vorgaben zur Geschlechterquotierung (Bundessatzung § 10 Absatz 4) den Frauen vorbehaltenen Parteiämter oder Mandate besetzt. Im zweiten Wahlgang werden die danach verbleibenden Parteiämter oder Mandate besetzt. (2) Beide Wahlgänge können, auf Beschluss der Versammlung, parallel stattfinden, wenn nicht mehr Frauen vorgeschlagen werden als gemäß den Vorgaben zur Geschlechterquotierung insgesamt mindestens gewählt werden sollen oder wenn alle (weiblichen) Bewerberinnen bereits vorab auf die Teilnahme am zweiten Wahlgang verzichten. Die Teilung in zwei Wahlgänge entfällt, wenn nicht mehr Männer vorgeschlagen werden, als gemäß den Vorgaben zur Geschlechterquotierung insgesamt höchstens gewählt werden können. (3) Zusätzliche Wahlgänge, zum Beispiel zur Berücksichtigung von Gebietsverbänden oder zur Sicherung besonderer Quoten, sind nach Versammlungsbeschluss zulässig. Die Absätze 1 und 2 sind dabei sinngemäß anzuwenden. (4) Bei der Aufstellung von Wahlvorschlagslisten für öffentliche Wahlen können nach einem entsprechenden Versammlungsbeschluss mehrere aufeinander folgende Listenplätze wie gleiche Mandate behandelt werden. Dabei werden in dem gemäß der Geschlechterquotierung den Frauen vorbehaltenen ersten Wahlgang die ungeraden, im zweiten Wahlgang die geraden Listenplätze, jeweils in der Reihenfolge der erreichten Ja-StimmenZahlen, besetzt. (Bundessatzung § 10 Absatz 5) Wahlordnung der Partei DIE LINKE Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt § 7 Wahlvorschläge (1) Jedes Parteimitglied kann Wahlvorschläge unterbreiten oder sich selbst bewerben. Für weitere Wahlgänge nach § 12 können nur wahlberechtigte Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer Wahlvorschläge unterbreiten. (2) Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden. Das schriftliche Einverständnis der Vorgeschlagenen muss vorliegen. (elektronische Übermittlung ist ausreichend). (3) Wenn eine vorgeschlagene Person in der Wahlversammlung selbst anwesend ist, kann sowohl der Wahlvorschlag als auch die Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers durch Zuruf erfolgen. Auf Zuruf können jedoch nur wahlberechtigte Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer Wahlvorschläge unterbreiten. (4) Wahlvorschläge sind bis zum Abschluss der Bewerberinnen- und Bewerberliste für den entsprechenden Wahlgang zulässig. (5) Alle vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine angemessene Redezeit zu ihrer Vorstellung. Über die angemessene Zeit und über Möglichkeit und Umfang von Fragen an Bewerberinnen und Bewerber und Stellungnahmen zu Bewerberinnen und Bewerbern ist durch Versammlungsbeschluss zu entscheiden. Dabei sind die Bewerberinnen und Bewerber für gleiche Parteiämter oder Mandate gleich zu behandeln. § 8 Stimmenabgabe (1) Stimmzettel in einem Wahlgang müssen in Form und Farbe einheitlich sein. (2) In jedem Wahlgang sind alle Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge auf einen einheitlichen Stimmzettel aufzunehmen. (3) Jede und jeder Wahlberechtigte hat das Recht, hinter dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung zu stimmen. Fehlt eine Kennzeichnung, ist dies eine Enthaltung. (4) Die Zahl der zulässigen Ja-Stimmen in einem Wahlgang ist auf die Zahl der zu besetzenden Parteiämter oder Mandate begrenzt. Die zulässige Zahl der Ja-Stimmen muss bei der Stimmabgabe nicht ausgeschöpft werden. (5) Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in einem Wahlgang größer als die Zahl der zu besetzenden Parteiämter oder Mandate, entfällt die Möglichkeit von Nein-Stimmen. § 9 Stimmenauszählung und ungültige Stimmen (1) Die Stimmenauszählung durch die Wahlkommission ist parteiöffentlich. Die ordnungsgemäße Auszählung darf durch die Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden. Bei der Stimmenauszählung ist zu gewährleisten, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. (2) Die Wahlkommission hat Stimmzettel für ungültig zu erklären, wenn auf ihnen der Wille der oder des Wählenden nicht gemäß dieser Wahlordnung erkennbar ist, wenn auf ihnen mehr Stimmen als (8) 23.10.2011 zulässig abgegeben wurden oder wenn sie das Prinzip der geheimen Wahl verletzen. § 10 Erforderliche Mehrheiten (1) Grundsätzlich sind mit Ausnahme der Regelung in Absatz 2 in einem Wahlgang diejenigen gewählt, bei denen die Zahl der gültigen Ja-Stimmen größer ist, als die zusammengefasste Zahl der gültigen Nein-Stimmen und der gültigen Enthaltungen (absolute Mehrheit). Durch Satzung oder durch Versammlungsbeschluss kann für bestimmte Ämter auch ein höheres Quorum bestimmt werden. (2) Bei Delegiertenwahlen oder – nach einem entsprechenden Versammlungsbeschluss – auch bei anderen Wahlen ist es ausreichend, wenn die Zahl der gültigen Ja-Stimmen größer ist als die Zahl der gültigen Nein-Stimmen (einfache Mehrheit). In Wahlgängen ohne die Möglichkeit von Nein-Stimmen haben die Bewerberinnen bzw. Bewerber die einfache Mehrheit erreicht, wenn sie auf mindestens einem Viertel der gültigen Stimmzettel gewählt wurden. Durch Versammlungsbeschluss kann ein anderes Mindestquorum bestimmt werden. § 11 Reihenfolge der Wahl und Verfahren bei Stimmengleichheit (1) Haben in einem Wahlgang mehr Bewerberinnen oder Bewerber die jeweils erforderliche Mehrheit erreicht, als überhaupt Parteiämter oder Mandate zu besetzen waren, sind die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Stimmen-Zahlen gewählt. (2) Bei Delegiertenwahlen sind alle weiteren Bewerberinnen und Bewerber mit der erforderlichen Mehrheit in der Reihenfolge ihrer Stimmen-Zahl als Ersatzdelegierte gewählt, soweit nicht zur Wahl der Ersatzdelegierten gesonderte Wahlgänge stattfinden. (3) Entfällt auf mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber die gleiche Stimmenzahl, entscheidet eine Stichwahl. Kommt auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis entscheidet das Los. (4) Bei den Wahlen der weiteren Mitglieder des Parteivorstandes oder eines Landesvorstandes sind die Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmen-Zahlen gewählt, soweit sie sowohl die erforderliche Mehrheit nach § 10 dieser Ordnung erhalten haben, als auch der Bedingung nach § 32 Absatz 4 der Bundessatzung (Höchstzahl von Mandatsträgerinnen und -trägern der Europa-, Bundes- oder Landesebene im Parteivorstand und in den Landesvorständen) genügen. Die Bedingung nach § 32 Absatz 4 der Bundessatzung ist bereits im ersten Wahlgang (nach § 6 Absatz 1 Satz 2) anteilig zu berücksichtigen. § 12 Weitere Wahlgänge und Stichwahlen (1) Bleiben nach einem Wahlgang Parteiämter oder Mandate unbesetzt, kann durch Versammlungsbeschluss entweder die Wahl vertagt oder ein weiterer Wahlgang (nach den §§ 5 bis 11) aufgerufen oder eine Stichwahl herbeigeführt werden. Wahlordnung der Partei DIE LINKE Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt (2) In einer Stichwahl stehen diejenigen noch nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl, die in den zuvor stattgefundenen Wahlgängen die meisten Ja-Stimmen erhalten haben, soweit sie ihre Wahlbewerbung nicht zurückziehen. Neue Bewerbungen sind unzulässig. Dabei stehen höchstens doppelt so viele Bewerberinnen bzw. Bewerber zur Wahl, wie noch Parteiämter bzw. Mandate zu besetzen sind, bei Stimmengleichheit der letzten Bewerberinnen bzw. Bewerber ausnahmsweise auch mehr. Ein Nachrücken in die Stichwahl an Stelle von Wahlbewerberinnen bzw. bewerbern, die ihre Bewerbung zurückgezogen haben, ist nicht möglich. Gewählt sind die Bewerberinnen bzw. Bewerber mit den meisten Stimmen. (3) Falls nach einem zuvor stattgefundenen Wahlgang so viele Wahlbewerbungen zurückgezogen werden, dass nur noch so viele Bewerbungen wie zu besetzende Funktionen übrig bleiben, ist statt einer Stichwahl ein weiterer Wahlgang aufzurufen. Bei den Wahlen der weiteren Mitglieder des Parteivorstandes oder eines Landesvorstandes können an einer Stichwahl mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber, die keine Mandatsträgerinnen und -träger der Europa-, Bundes- oder Landesebene sind, teilnehmen, wie gemäß § 32 Absatz 4 der Bundessatzung mindestens noch gewählt werden müssen. Die zulässige Zahl von Mandatsträgerinnen und -trägern verringert sich gegebenenfalls entsprechend. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in der Reihenfolge ihrer Ja-Stimmen-Zahlen gewählt, soweit sie der Bedingung nach § 32 Absatz 4 der Bundessatzung (Höchstzahl von Mandatsträgerinnen und -trägern der Europa-, Bundes- oder Landesebene im Parteivorstand und in den Landesvorständen) genügen. § 13 Annahme der Wahl, Wahlprotokoll und Nachwahlen (1) Eine Wahl gilt als angenommen, wenn die oder der Gewählte dem nicht unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses widerspricht. (2) Jede Wahl ist zu protokollieren. Das Protokoll muss alle ergänzenden Versammlungsbeschlüsse zu dieser Wahlordnung und alle Wahlergebnisse enthalten. Es ist durch die Wahlleiterin bzw. den Wahlleiter und zwei weitere Mitglieder der Wahlkommission zu unterzeichnen. Die Wahlunterlagen (Wahlprotokoll, Stimmzettel, (9) 23.10.2011 Zählzettel, Wahllisten usw.) sind für die Dauer der Wahlperiode der Gewählten aufzubewahren. (3) Vakante Parteiämter sind durch Nachwahlen zu besetzen. (4) Vakante Delegiertenmandate sind nur dann durch Nachwahlen zu besetzen, wenn unter Beachtung der Vorgaben zur Geschlechterquotierung (Bundessatzung § 10 Absatz 4) keine gewählten Ersatzdelegierten mehr zur Verfügung stehen. § 14 Wahlwiederholung (1) Wird während der Wahlhandlung oder während der Stimmenauszählung ein Wahlfehler festgestellt, der relevanten Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann, hat die Wahlkommission die Wahlhandlung bzw. die Stimmenauszählung sofort abzubrechen und die Wiederholung der Wahlhandlung zu veranlassen. Der Grund für die Wahlwiederholung ist im Wahlprotokoll festzuhalten. (2) Im Übrigen kann eine Wahlwiederholung nur infolge einer Wahlanfechtung stattfinden. § 15 Wahlanfechtung (1) Wahlen können bei der zuständigen Schiedskommission angefochten werden, wenn die Verletzung von Bestimmungen dieser Wahlordnung, der Parteisatzung, des Parteiengesetzes, der Wahlgesetze oder des Verfassungsrechts behauptet wird und eine solche Rechtsverletzung zumindest möglich erscheint. (2) Wahlanfechtungen haben keine aufschiebende Wirkung. (3) Anfechtungsberechtigt sind: a. der Parteivorstand und die zuständigen Landes- und Kreisvorstände b. wahlberechtigte Versammlungsteilnehmerinnen und –teilnehmer c. unterlegene Wahlbewerberinnen und -bewerber. (4) Eine Wahlanfechtung ist binnen zwei Wochen nach Ablauf des Tages, an dem die Wahl stattfand, zulässig. (5) Eine Wahlanfechtung ist nur begründet, wenn und soweit der behauptete Mangel Einfluss auf das Ergebnis der Wahl gehabt haben kann. (6) Die Schiedskommission ist bei einer berechtigten Wahlanfechtung befugt, eine Wahlwiederholung anzuordnen. 1A-01 Antrag Antragsteller/in: Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Helga Hirsch, Florian Muhl, BV HH-MItte Opposition wirkt! Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 21.02.2015 Opposition wirkt! Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015 • • Die LINKE Hamburg hat ein hervorragendes Wahlergebnis erkämpft. Wir konnten 300.000 Stimmen und damit 8,5 Prozent für eine gestärkte Opposition gewinnen, das sind 80.000 Stimmen oder 2,1 Prozentpunkte mehr als bei der Wahl 2011. Elf statt bisher acht Abgeordnete werden gemeinsam mit der Partei die Wahlprogrammatik konsequent in der Bürgerschaft vertreten und mit den außerparlamentarischen Bewegungen eine offensive Opposition gegen das neoliberale Establishment sein – für eine sozial gerechte, friedliche und menschenfreundliche Politikwende. Die Hamburger SPD hat die absolute Mehrheit verloren, davon kann das rechtsbürgerliche Lager (CDU, FDP, AfD) in Hamburg aber nicht profitieren, es liegt schwach bei unter 30 Prozent. Auch aus bundes- und europapolitischer Sicht ist das Hamburger Ergebnis bedeutsam, weil die in Berlin regierenden Koalitionsparteien CDU und SPD zusammen knapp neun Prozentpunkte verloren haben. • Das Hamburger Ergebnis steht im engen Zusammenhang mit dem Wahlerfolg von Syriza in Griechenland und den erstarkenden austeritätskritischen Bewegungen in Europa und weltweit. Der krisenhafte Neoliberalismus kommt an sein Ende. Daher wird die LINKE ihr besonderes Augenmerk auf die Beendigung der Austeritätspolitik, insbesondere die Abschaffung der Schuldenbremse, legen und ihr außerparlamentarisches und parlamentarisches Wirken für eine Wende zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit, des Friedens und der Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche intensivieren. • Das gute Ergebnis der LINKEN ist in erster Linie durch eine wahlprogrammatisch überzeugende, beherzte und klar vertretene Oppositionspolitik sowie durch die politischen Aktivitäten der Genossinnen und Genossen – nicht nur im Wahlkampf – erreicht worden. • Es ist jedoch nicht gelungen, die nationalchauvinistische AfD aus der Bürgerschaft zu halten. Die Hamburger AfD knüpft mit ihrer Innere-Sicherheits-Hysterie und dem Rassismus an die SchillPartei an, um den Neoliberalismus zu retten. Die LINKE wird die Auseinandersetzung mit der AfD suchen und über deren menschenverachtende Politik öffentlich aufklären. Sie wird keinem AfDAntrag in der Bürgerschaft zustimmen und sich dafür einsetzen, daß die AfD weder einen Vizepräsidentenposten noch einen Ausschußvorsitz in der Bürgerschaft erhalten wird. • Es muß festgehalten werden, daß der Landesvorstand als höchstes demokratisches Gremium zwischen den Parteitagen und damit auch die Parteiöffentlichkeit im Wahlkampf praktisch ausgeschaltet wurden. Der geschäftsführende Landesvorstand traf politische Entscheidungen unter Mißachtung der beschlossenen oppositionellen Wahlkampfprogrammatik willkürlich, einsam sowie satzungs- und geschäftsordnungswidrig. Die Mitgliedschaft einschließlich der KandidatInnen war durch dieses Top-down-Agieren von einer umfassend partizipativen Wahlkampfgestaltung ausgeschlossen. Daher müssen nun die Parteientwicklung und die innerparteiliche Demokratie gestärkt und die Zusammenarbeit von Partei und Fraktion verbessert werden. Ein größeres Gewicht muß auf die außerparlamentarische Tätigkeit und die Aufklärungsaktivitäten gelegt werden sowie darauf, daß die Hamburger Erfahrungen in der Bundespartei politisch verallgemeinert werden. Um unsere Oppositionsverantwortung zu realisieren und die Wahlkampfforderungen umzusetzen, • richtet der Landesvorstand eine Arbeitsgruppe ein, welche die zentralen Forderungen und Arbeitsaufträge aus dem Arbeitsprogramm des Landesverbandes und dem Wahlprogramm sichtet und Vorschläge zu deren Umsetzung unterbreitet. Dazu zählen beispielsweise soziale Gerechtigkeit, Rekommunalisierung der Krankenhäuser, NSU/Verfassungsschutz-Untersuchungsausschuß, NOlympia-Kampagne, Rüstungsexportverbot, Zivilklausel, Bleiberecht, eine Schule für alle, (10) 1A-01 Antrag Antragsteller/in: Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Helga Hirsch, Florian Muhl, BV HH-MItte Opposition wirkt! Thesen zur Auswertung der Hamburger Bürgerschaftswahl 2015 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 • 21.02.2015 wird der Austausch mit außerparlamentarischen Bewegungen intensiviert, etwa durch thematische Aktivenberatungen/Mitgliederversammlungen zu aktuellen Themen, werden regelmäßig parteiöffentliche gemeinsame Beratungen von Bürgerschaftsfraktion und Landesvorstand durchgeführt (mindestens alle sechs Wochen), • richtet der Landesvorstand sofort eine Arbeitsgruppe für die Suche nach neuen Räumlichkeiten für die Landesgeschäftsstelle ein. Darüber hinaus hält sich der geschäftsführende Landesvorstand zukünftig an die Geschäftsordnung des Landesvorstands, insbesondere hinsichtlich der Einladungen und Protokolle der GlavoSitzungen sowie hinsichtlich der Fristen zu den Landesvorstandssitzungen. • • (11) Der Fraktion wird vorgeschlagen, • daß die Parteimitglieder bei den Fraktionssitzungen das Rederecht erhalten, • daß die Partei mit ihrer neuen Landesgeschäftsstelle und die Bürgerschaftsfraktion benachbart unter ein Dach ziehen, • Abgeordnetenbüros in den Wahlkreisen bzw. Stadtteilen einzurichten, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Genossinnen und Genossen eine Anlaufstelle haben. 1A-02 Antrag Antragsteller/in: LAG betrieb & gewerkschaft, Sozialistische Linke Hamburg Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 09.03.2015 Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung DIE LINKE ist das dritte Mal seit 2008 in der Bürgerschaft vertreten. Sie stellt nunmehr elf Abgeordnete. Das Wahlergebnis in Höhe von 8,6 Prozent ist erfreulich, wenn auch in Anbetracht der erneut gesunkenen Wahlbeteiligung ernüchternd. (2004: 68,7 Prozent, 2008: 63,45 Prozent 2011: 57,3 Prozent 2015: 56,9 Prozent. Vielmehr liegen die Ursachen in der Spaltung der Stadt begründet: „In den sozial ärmeren Stadtteilen sind deutlich weniger Bürger zur Wahl gegangen als in den wohlhabenden Vierteln. Während die Wahlbeteiligung in Sülldorf bei 63,7 und in Wellingsbüttel bei 65,7 Prozent lag, betrug sie in Jenfeld 37,2, in Steilshoop 31,6, in Billstedt 28,8 und in Billbrook sogar nur 11,8 Prozent. Auffällig ist zudem, dass der Anteil der ungültigen Stimmzettel im Wahlkreis Billstedt, Wilhelmsburg und Finkenwerder mit 4,6 Prozent besonders hoch war.“ (Abendblatt ,17.2.15) Einen Tag später schreibt es die Zeitung noch deutlicher: „Je ärmer die Stadtteile, desto niedriger die Wahlbeteiligung. Und je reicher, desto stärker die FDP.“ Die Hauptprobleme armer Menschen sind eine fehlende, bzw. zu gering bezahlte Arbeit, steigende Mieten, ungleiche Bildungschancen, eine schlechtere Gesundheit und damit geringere Lebenserwartungen. Migrationshintergrund und Kinder sind größte Armutsrisiken. Die Lohnschere zwischen Männer und Frauen wirkt sich aus: Die Frauenaltersarmut wächst. Der Landesparteitag möge beschließen: Die Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, den Kampf gegen Armut neben der Wohnungslosigkeit zu ihrem Schwerpunkte zu erheben. Hierbei möge sie die Ressourcen im Landesverband nutzen sowie außenparlamentarische Kräfte einbinden und mit ihnen eng zusammenarbeiten. 1) Als erste Maßnahme ergreift sie die parlamentarische Initiative für 5.000 Arbeitsplätze sofort als zweiten öffentlichen Arbeitsmarkt. 2) Sie möge danach die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf Landes- und Bundesebene auf 13 Euro fordern. 3) Der Öffentliche Dienst ist uns viel Wert: a. Weiteren Personalabbau im Öffentlichen Dienst möge die Fraktion den Kampf ansagen und dessen Stopp einfordern. b. Die volle Weitergabe von Tariferhöhungen an die Zuwendungsempfänger der Stadt müssen durch den Senat sichergestellt werden. c. Die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im Öffentlichen Dienst muss garantiert werden. Hierzu möge die Fraktion zudem die Kampagne „UN(befristet)“ von ver.di unterstützen. d. Honorarverträge müssen in sozialversicherungspflichtige Gehälter umgewandelt werden. e. Wir schlagen ebenso vor, Initiativen für mehr Demokratie in Betrieben und Behörden einzubringen: das Personalvertretungsrecht und das Gleichstellungsgesetz reichen uns in der jetzigen Form nicht. 4) Die Mindestauszubildendenvergütung gehört auf die Tagesordnung und sollte als längerfristige Forderung mit verschiedenen Anträgen, Anfragen und auch Veranstaltungen eingefordert werden. (12) 1A-02 Antrag Antragsteller/in: LAG betrieb & gewerkschaft, Sozialistische Linke Hamburg Jetzt die Wahlaussagen umsetzen, Kampf gegen Armut und Ausgrenzung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 09.03.2015 5) Das Ladenöffnungsgesetz gehört novelliert – hierzu erwarten wir einen Antrag, um das Gesetz zu ändern, zu Gunsten der im Handel Beschäftigten. 6) Kleine und mittlere Unternehmen müssen vor horrenden Gewerbemieten geschützt werden. Hier bedarf es einer neuen Initiatve. 7) Der von der alten Bürgerschaftsfraktion geforderte „Landesaktionsplan „Gute Arbeit für Frauen“ ist immer noch aktuell. Die Fraktion möge ihn anpassen und überarbeiten und ihn erneut einfordern. 8) Um die prekären Arbeitsbedingungen an Kitas entgegenzuwirken, möge die Fraktion einfordern, den Personalschlüssel so anzupassen, dass die Erkenntnisse guter frühkindlicher Erziehung und guter Arbeit wirksam werden können. 9) Die ebenfalls prekären Arbeitsbedingungen an Hochschulen müssen von der Fraktion weiter skandalisiert und mit parlamentarischen Initiativen entgegengewirkt werden. 10) Den Folgen der Privatisierung der Krankenhäuser möge weiterhin massiv entgegengewirkt werden. Wir wollen eine wirklich demokratische Kontrolle unserer ärztlichen und pflegerischen Heileinrichtungen – anstatt dass Gesundheit weiter als Profitquelle für Investoren ausgebeutet wird. a. Die Personalbemessung in der Pflege muss in Hamburg eine Landesregelung erhalten. b. Die Rekommunalisierung der heutigen Asklepios-Krankenhäuser ist weiterhin einzufordern. c. Fallpauschalen gehören abgeschafft. Die Umstellung des Finanzierungssystems hin zu einer solidarischen BürgerInnenversicherung möge als Bundesratsintiative eingebracht werden. 11) Als klares Zeichen gegen Altersarmut möge die Fraktion die Anhebung der Rentenformel einbringen und zum Diskussionsgegenstand in der Bürgerschaft machen. 12) Für den Hafen müssen bessere Arbeitsbedingungen her: Aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch den hohen Schadstoffaustoß der Fähren besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. 13) Die so genannten Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TSA werden die Arbeitswelt unverrückbar verschlechtern. ILO-Kernarbeitsnormen wie Gewerkschaftsrechte, Mindestarbeitsalter, gleicher Lohn für gleiche Arbeit stehen in Frage. Dies sollte in der Bürgerschaft bald wieder thematisiert werden. 14) Wir fordern die Bürgerschaftsfraktion eine, eine Fachsprecherin oder einen Fachsprecher für Gewerkschaftspolitik zu benennen. (13) 1A-03 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 09.03.2015 Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen DIE LINKE hat im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf ein sehr gutes Wahlergebnis erreicht. Das war ein Erfolg der politischen Arbeit der Gesamtpartei, der Parteimitglieder, der KandidatInnen, der Wahlkampfleitung, der anerkannt guten jahrelangen Arbeit der bisherigen Bürgerschaftsfraktion und nicht zuletzt der nachhaltigen Unterstützung durch die Bundespartei. Auch die positiv veränderte Grundstimmung gegenüber unserer Partei in der Bevölkerung hat zum Erfolg beigetragen. Der Wahlkampf unter der strategischen Option »Opposition wirkt« war, bei einigen Meinungsverschiedenheiten bei den Wahlaussagen und einigen organisatorischen Mängeln, eine von der gesamten Partei geschlossen getragene Kampagne, der der Erfolg nicht versagt geblieben ist. Dieser Erfolg wird durch den Fehlstart der Fraktion gefährdet. Gravierende Fehler führten dazu, dass länger existierende, nicht bewältigte Konflikte eskalierten und die Fraktion die Empfehlungen des Landesvorstands erstens für eine Doppelspitze und zweitens für die Wahl Doras in die Doppelspitze nur im ersten Teil beherzigte. Nachdem die Fraktion eine neue Fraktionsführung ihres Vertrauens gewählt hat, und die Querelen darum durch den bedauerlichen Austritt der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Dora Heyenn aus der Fraktion mit einem Eklat beendet wurden, gilt es, den Schaden zu begrenzen und zur konstruktiven Arbeit zurückzukehren. Dazu sind alle Mitglieder der Partei aufgerufen. Die wesentlichen Aspekte des Wahlergebnisses Die geringere Wahlbeteiligung In ärmeren Stadtteilen stimmen weniger BürgerInnen ab als in wohlhabenden Vierteln. Die Armen verabschieden sich in noch stärkeren Maß von der demokratischen Willensbildung. Während die Wahlbeteiligung in Nienstedten bei 75,6% und in Wellingsbüttel bei 73,8% lag, betrug sie in Steilshoop 43,8%, in Billstedt 40,6%, in Jenfeld 37,6%, und in Billbrook sogar nur 26,3%. Dass BürgerInnen in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen weniger häufig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, beobachten Wahlforscher seit längerer Zeit. Gründe liegen in den dramatischen Erfahrungen zunehmender Exklusion und damit verbunden an dem Verlust an politischem Interesse, schwächerer Parteibindung, mangelndem Zutrauen in die eigenen Kompetenzen und dem fehlenden Glauben, durch politisches Engagement etwas bewirken zu können. Nutznießer dieser Entwicklung sind die Profiteure neoliberaler Politik und ihre politischen Sachwalter, die die sich verfestigende soziale Spaltung in der Stadt billigend in Kauf nehmen. Im Ergebnis sind wir nicht nur mit einer Erweiterung des Parteiensystems nach rechts konfrontiert, sondern auch mit einer Abwendung von Teilen der Wählerschaft vom politischen System. Diese »Bewegung der Armen« in der Wahlenthaltung hat bei der Bürgerschaftswahl weiter zugenommen und die wachsende soziale Ungleichheit verstärkt diese Entwicklung. Die eigentliche Überraschung der Hamburger Bürgerschaftswahl liegt in der Aufsplitterung des bürgerlichen Lagers. Entgegen den Erwartungen vieler Politikexperten ziehen die Freien Demokraten mit 7,4% und die rechtspopulistische Alternative für Deutschland mit 6,1% in die Bürgerschaft ein. Die AfD setzt mit etwa 42.000 Stimmen ihren Aufstieg fort. Sie blieb zwar deutlich hinter den Ergebnissen in den neuen Bundesländer zurück, kann sich aber gleichwohl Hoffnung machen, den Einbruch in das etablierte Parteiensystem geschafft zu haben. Die Sozialdemokratie hat nur wenige Wählerstimmen verloren. Sie hat zwar ihre Wirtschaftskompetenz in den Augen der WählerInnen auf einen bisher nie erreichten Spitzenwert gesteigert, zugleich aber bei der sozialen Gerechtigkeit an Kompetenz verloren. Stärken der LINKEN DIE LINKE konnte sich als politische Kraft profilieren, die die wachsende soziale Spaltung und Armutsentwicklung zum politischen Thema gemacht hat. Sie hat besonders im Bereich Kampf für soziale Gerechtigkeit und Wohnen an Ansehen gewonnen. An diese Entwicklung gilt es in Partei und (14) 1A-03 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 09.03.2015 Parlamentsfraktionen anzuknüpfen und die von uns im Wahlkampf vorrangig genannten Ziele politisch umzusetzen. Soziale Gerechtigkeit – soziale Spaltung bekämpfen Hamburg ist eine sozial tief gespaltene Stadt, in der seit Jahren die Kürzungspolitik die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft. Die Hansestadt liegt inzwischen gemessen an der Armutsgefährdungsquote deutlich über dem durchschnittlichen Armutsniveau in Deutschland (15,9%). 2013 waren 16,9% der Bevölkerung von Armut betroffen, das waren knapp 300.000 BürgerInnen. Rigoros werden Ausgaben weiter gekürzt. Das trifft Beschäftigungs- und Sozialpolitik in schwerwiegender Weise und verstärkt die soziale Spaltung bis weit in die Mittelschicht hinein. Das betrifft alle Lebensbereiche: Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheit und Kultur. Hamburg ist die Hauptstadt der Kinder- und Altersarmut. Immer mehr Beschäftigte in Hamburg haben einen unsicheren Arbeitsplatz. Dem gilt es in der Hamburger Bürgerschaft mit dem von uns geforderten sozialökologischen Investitionsprogramm zu begegnen. Die Schuldenbremse, die ein Investitionsprogramm im notwendigen Umfang nicht zulässt, muss abgeschafft werden und wieder aus der Hamburger Verfassung gestrichen werden. Dazu gehört wie bisher: Hartz IV muss weg. Und: Keine »Null-Euro-Jobs« Hamburg kann Hartz IV nicht abschaffen. Hamburg ist aber bei der Verwaltung der Erwerbslosen Partner der Bundesagentur für Arbeit. Wo immer es geht, hat die Bürgerschaftsfraktion die Aufgabe, einzugreifen und sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen einzusetzen. Insbesondere haben wir die aktuelle Aufgabe, den Plänen des Sozialsenators für »Null-Euro-Jobs« entgegenzutreten. Fahrpreise im HVV müssen runter Wer einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr will, muss für erschwingliche Fahrpreise sorgen. Die Fahrpreise des HVV sind für kleine Einkommen zu hoch. Die Forderung nach einem echten Sozialticket ist erneut in die Bürgerschaft einzubringen. Weiterhin ist eine Senkung der Fahrpreise einzufordern mit dem Ziel des Nulltarifs. Bezahlbare Wohnungen und soziale Stadtentwicklung Wir wollen große, bedarfsgerechte, öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbestände mit sozialen Mieten für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Der Wegfall der Sozialbindung bei Sozialwohnungen muss gestoppt werden. Städtische Grundstücke und Wohnungen dürfen nicht mehr verkauft werden. Partei und Fraktion sind aufgefordert, bei den aktuellen Wohnungsbauprojekten in allen Stadtteilen sich für diese Ziele einzusetzen und Leerstand, Zweckentfremdung, Spekulation und überhöhte Mieten, wo immer möglich, konsequent zu bekämpfen. Soziale Stadtentwicklung ist nicht möglich ohne Bürgerbeteiligung. Die Bürgerschaftsfraktion sollte darauf drängen, die Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten und -rechte der Bevölkerung sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen auszubauen, die bezirkliche Ebene rechtlich und finanziell zu stärken und Bürgerentscheide verbindlich zu machen. Rekommunalisierung von Energienetzen, Energieversorgern, Krankenhäusern, Pflegeheimen Die begonnene Rekommunalisierung der Energienetze muss entsprechend dem Volksentscheid zu Ende gebracht werden. Wir wollen Verhandlungen zwischen Senat und Vattenfall mit dem Ziel, das Fernwärmenetz noch in diesem Jahr zurückzukaufen. Der Senat ist an den Volksentscheid gebunden, der eine „sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ fordert. Die Bürgerschaftsfraktion ist aufgefordert, als eine der ersten Aktivitäten in dieser Legislaturperiode dieses Ziel einzufordern. Darüber hinaus sind Vorschläge zu entwickeln, wie und mit welchen Bündnispartnern die Ziele der Rekommunalisierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Hamburg erreicht werden können. (15) 1A-03 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 09.03.2015 CETA und TTIP verhindern Bundestag und Bundesrat werden dieses Jahr über die Annahme von CETA entscheiden. Hamburg muss im Bundesrat gegen CETA stimmen! Kommt CETA, ist auch der Weg für TTIP bereitet. Das hätte für Hamburg dramatische Folgen: Noch weiter gehende Privatisierungen, die nicht rückgängig gemacht werden können, Absenkung von Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, Einführung von geheimen Schiedsgerichten, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen können, Entmachtung von Parlamenten durch Regulationsräte, die Gesetze und Verordnungen schon im Vorwege auf ihre Übereinstimmungen mit CETA und TTIP überprüfen. Partei und Fraktion werden mit eigenen Aktivitäten und durch Unterstützung von Bündnisaktionen Druck auf den Senat ausüben, damit er CETA und TTIP ablehnt. Bildung Unsere Forderung einer guten Bildung für alle – von der KITA über Schule bis zur Ausbildung, Studium und Weiterbildung ist aktueller denn je. Besonders dringlich geht es um eine bessere personelle Ausstattung der Kitas und der Allgemeinen Sozialen Dienste, um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit zu erhöhen. Derzeit laufen die Anmeldungen für die Stadtteilschulen und Gymnasien. Wieder ist festzustellen, dass die Stadtteilschulen, die die Hauptlast der schulischen Bildung zu tragen haben, nicht mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln unterstützt werden. Gerade in den sozialen Brennpunkten der Stadt ist dies notwendiger denn je. Insbesondere gilt das für die Umsetzung der Inklusion, die die Stadtteilschulen fast ausschließlich allein tragen müssen. Die Hochschulen brauchen eine bedarfsdeckende staatliche Finanzierung, auch, um die Wissenschaften aus ihrer inhaltlichen Abhängigkeit von privaten Drittmittelgebern zu befreien. Friedenspolitik ist und bleibt ein zentrales Anliegen der LINKEN Die zunehmende Zahl der kriegerischen Konflikte ist besorgniserregend und bedarf eines über die übliche Betroffenheitsrhetorik der anderen Parteien hinausgehenden Engagements. Die Proteste gegen die immer häufigere Beteiligung der Bundeswehr an den aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen unterstützen wir. Die außerparlamentarischen Aktivitäten der Friedensbewegung in Hamburg müssen parlamentarisch verstärkt werden. Flüchtlinge sollen ein Bleiberecht erhalten Über 50 Millionen Flüchtlinge weltweit sind von Krieg, Hunger und Vertreibung betroffen. 26.000 davon sind bisher in Hamburg angekommen. Die Menschen, die zu uns kommen, brauchen eine Lebensperspektive. Solidarische Flüchtlingspolitik bedeutet und erfordert, sie von Anfang an als Teil der Gesellschaft zu begreifen, ihre menschenwürdige Existenz zu sichern und ihre Teilhabe zu gewährleisten. Partei und Fraktionen sind gefordert, ein Konzept zur konkreten Umsetzung dieser Aufgabe zu erarbeiten. Nicht zuletzt muss es endlich für die Gruppe Lampedusa in Hamburg eine Bleiberechtslösung geben. Aktivitäten zur politisch-moralischen Unterstützung Griechenlands Die absehbaren tiefgreifenden Veränderungen, die sich nach der Wahl unserer Schwesterpartei Syriza in die Regierungsverantwortung in allen Bereichen Europas ergeben, und die voraussehbar zu Konflikten mit den konservativen und reaktionären Kräften auch in dieser Stadt führen werden, muss zu einer konstruktiven und offensiven Debatte führen. Die Bürgerschaftsfraktion sollte nicht warten, bis die AfD diese Themen in die parlamentarische Debatte einbringt, sondern im Sinne einer hegemonialen Debattenkultur selbst aktiv werden. AfD Mit der AfD ist nun auch in die Hamburgische Bürgerschaft eine rechtspopulistische Partei eingezogen. Mit einer nach rechts gewendeten CDU und den Rechtspopulisten der AfD wird das Klima der politischen Auseinandersetzung in Stadt und Parlamenten rauer werden. Insbesondere bei Themen Flüchtlingen (MigrantInnen) und innere Sicherheit ist mit politischen Initiativen von rechts zu rechnen. (16) 1A-03 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Sabine Wils, Rainer Benecke, Martin Wittmaack, Rainer Behrens, Carola Enslen, Gerald Kemski, Gilbert Siegler, Landesvorstand Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 09.03.2015 Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion darf es auf keinem Feld geben. Die Bürgerschaftsfraktion ist gefordert, in der Bürgerschaft die scharfe inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD zu führen und darauf hinzuwirken, dass sie in der Bürgerschaft isoliert wird. NOlympia konsequent unterstützen Partei und Fraktion sind aufgefordert, die bestehende NOlympia-Bewegung in Hamburg auf allen Ebenen zu unterstützen. DIE LINKE lehnt kostenintensive und nicht nachhaltige Sportevents ab, von denen nur die Wirtschaftslobby profitiert. Statt Milliarden für ein 16tägiges Event zu verschwenden, braucht die Stadt gezielte Investitionen in den Breitensport für Alle. Wir werden bei der Um- und Durchsetzung unserer Forderungen nur erfolgreich sein, wenn Partei und Fraktionen die Zusammenarbeit und inhaltlichen Austausch in und mit außerparlamentarischen Bewegungen wie Gewerkschaften, Initiativen, Vereinen und Verbänden verstärken. (17) Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03 Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank Rinnert und Thomas Stahlhut 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 0) Vorweg Wir halten den Antrag zur Wahlauswertung einer Lavo-Mehrheit (1A-03) für nicht behandelbar auf diesem Parteitag. - Der Antrag ist in einer Lavo-Sitzung unter völliger Mißachtung sämtlicher Regularien, ohne Lesepause oder Aussprache durchgepeitscht worden. - Die Vier-Wochen-Frist für die Einreichung von Anträgen grundsätzlicher Bedeutung an den Landesparteitag ist längst überschritten (§ 13 Abs. 5 der Landessatzung) - Die Möglichkeit zur Beratung des Antrages in der Partei ist so gut wie unmöglich gewesen (§ 13 Abs. 7 der Landessatzung), die Erarbeitung von Änderungsanträgen ebenso - Eine Dringlichkeit liegt nicht vor, die Bürgerschaftswahl vor dem Antragsschluß lag und weil entsprechende Vereinbarungen von einer Lavo-Mehrheit ignoriert wurden. Für den Fall, daß 1A-03 trotzdem als Antrag behandelt werden sollte, stellen wir folgende Änderungsanträge: Den Wahlerfolg in der weiteren Partei- und Parlamentsarbeit ausbauen 1) Für eine Politikwende - Hamburg für die Menschen und nicht für den Profit. Das Wahlprogramm verwirklichen! DIE LINKE hat im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf ein sehr gutes Wahlergebnis erreicht. Das war ein Erfolg der politischen Arbeit der Gesamtpartei, der Parteimitglieder, der KandidatInnen, der Wahlkampfleitung, der anerkannt guten jahrelangen Arbeit der bisherigen Bürgerschaftsfraktion und nicht zuletzt der nachhaltigen Unterstützung durch die Bundespartei. Auch die positiv veränderte Grundstimmung gegenüber unserer Partei in der Bevölkerung hat zum Erfolg beigetragen. Der Wahlkampf unter der strategischen Option »Opposition wirkt« war, bei einigen Meinungsverschiedenheiten bei den Wahlaussagen und einigen organisatorischen Mängeln, eine von der gesamten Partei geschlossen getragene Kampagne, der der Erfolg nicht versagt geblieben ist. Dieser Erfolg wird durch den Fehlstart der Fraktion gefährdet. Gravierende Fehler führten dazu, dass länger existierende, nicht bewältigte Konflikte eskalierten und die Fraktion die Empfehlungen des Landesvorstands erstens für eine Doppelspitze und zweitens für die Wahl Doras in die Doppelspitze nur im ersten Teil beherzigte. 2) Dass Dora nicht gewählt wurde, ist weder der großen Mehrheit der Partei noch den Wählerinnen und Wählern noch der übrigen Öffentlichkeit zu vermitteln. Nachdem die Fraktion eine neue Fraktionsführung ihres Vertrauens gewählt hat, und die Querelen darum durch den bedauerlichen Austritt der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Dora Heyenn aus der Fraktion mit einem Eklat beendet wurden, gilt es, den Schaden zu begrenzen und zur konstruktiven Arbeit zurückzukehren. Dazu sind alle Mitglieder der Partei aufgerufen. 3) Wir bitten Dora, in die Fraktion zurückzukehren, und fordern die Fraktion auf, entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wir müssen die Logik des »Scherbengerichtes« beenden und uns auf die Aufgaben in der Stadt und in der Parteientwicklung konzentrieren. Die wesentlichen Aspekte des Wahlergebnisses Die geringere Wahlbeteiligung In ärmeren Stadtteilen stimmen weniger BürgerInnen ab als in wohlhabenden Vierteln. Die Armen verabschieden sich in noch stärkeren Maß von der demokratischen Willensbildung. Während die (18) Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03 Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank Rinnert und Thomas Stahlhut 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Wahlbeteiligung in Nienstedten bei 75,6% und in Wellingsbüttel bei 73,8% lag, betrug sie in Steilshoop 43,8%, in Billstedt 40,6%, in Jenfeld 37,6%, und in Billbrook sogar nur 26,3%. Dass BürgerInnen in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen weniger häufig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, beobachten Wahlforscher seit längerer Zeit. Gründe liegen in den dramatischen Erfahrungen zunehmender Exklusion und damit verbunden an dem Verlust an politischem Interesse, schwächerer Parteibindung, mangelndem Zutrauen in die eigenen Kompetenzen und dem fehlenden Glauben, durch politisches Engagement etwas bewirken zu können 4) der sozialen Ausgrenzung, der gesellschaftlichen Entdemokratisierung und in der Politik der vermeintlichen Alternativlosigkeit, die die bürgerliche Demokratie in eine tiefe Legitimationskrise gebracht haben. Nutznießer dieser Entwicklung sind die Profiteure neoliberaler Politik und ihre politischen Sachwalter, die die sich verfestigende soziale Spaltung in der Stadt billigend in Kauf nehmen 5) skrupellos weiter vorantreiben. Im Ergebnis sind wir nicht nur mit einer Erweiterung des Parteiensystems nach rechts konfrontiert, sondern auch mit einer Abwendung von Teilen der Wählerschaft vom politischen System. Diese »Bewegung der Armen« in der Wahlenthaltung hat bei der Bürgerschaftswahl weiter zugenommen und die wachsende soziale Ungleichheit verstärkt diese Entwicklung. 6) Umso wichtiger ist es, daß wir uns konsequent für eine Verbesserung der Lebensbedingungen engagieren und die Menschen ermutigen, sich zu assoziieren und für die gemeinsamen Interessen einzusetzen. Die eigentliche Überraschung der Hamburger Bürgerschaftswahl liegt in der Aufsplitterung des bürgerlichen Lagers. Entgegen den Erwartungen vieler Politikexperten ziehen die Freien Demokraten mit 7,4% und die rechtspopulistische Alternative für Deutschland mit 6,1% in die Bürgerschaft ein. Die AfD setzt mit etwa 42.000 Stimmen ihren Aufstieg fort. Sie blieb 7) zwar jedoch deutlich hinter den Ergebnissen in den neuen Bundesländer zurück, kann sich aber gleichwohl Hoffnung machen, den Einbruch in das etablierte Parteiensystem geschafft zu haben. Die Sozialdemokratie hat nur wenige Wählerstimmen verloren. Sie hat zwar ihre Wirtschaftskompetenz in den Augen der WählerInnen auf einen bisher nie erreichten Spitzenwert gesteigert, zugleich aber bei der sozialen Gerechtigkeit an Kompetenz verloren. Stärken der LINKEN DIE LINKE konnte sich als politische Kraft profilieren, die die wachsende soziale Spaltung und Armutsentwicklung 8) zum politischen Thema gemacht hat bekämpft und als gesellschaftliche Opposition authentisch für eine solidarische Politik steht. Sie hat besonders im Bereich Kampf für soziale Gerechtigkeit und Wohnen an Ansehen gewonnen. An diese Entwicklung gilt es in Partei und Parlamentsfraktionen anzuknüpfen und die von uns im Wahlkampf vorrangig genannten Ziele politisch umzusetzen. Soziale Gerechtigkeit – soziale Spaltung bekämpfen Hamburg ist eine sozial tief gespaltene Stadt, in der seit Jahren 9) die Kürzungspolitik die Senatspolitik auf Geheiß der Handelskammer die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft. Die Hansestadt liegt inzwischen gemessen an der Armutsgefährdungsquote deutlich über dem durchschnittlichen Armutsniveau in Deutschland (15,9%). 2013 waren 16,9% der Bevölkerung von Armut betroffen, das waren knapp 300.000 BürgerInnen. Rigoros werden Ausgaben weiter gekürzt. Das trifft Beschäftigungs- und Sozialpolitik in schwerwiegender Weise und verstärkt die soziale Spaltung bis weit in die Mittelschicht hinein. Das betrifft alle Lebensbereiche: Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheit und Kultur. Hamburg ist die Hauptstadt der Kinder- und Altersarmut. Immer mehr Beschäftigte in Hamburg haben einen unsicheren Arbeitsplatz. Dem gilt es in der Hamburger Bürgerschaft mit dem von uns geforderten sozialökologischen (19) Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03 Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank Rinnert und Thomas Stahlhut 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Investitionsprogramm zu begegnen. Die Schuldenbremse, die ein Investitionsprogramm im notwendigen Umfang nicht zulässt, muss abgeschafft werden und wieder aus der Hamburger Verfassung gestrichen werden. Dazu gehört wie bisher: Hartz IV muss weg. Und: Keine »Null-Euro-Jobs« Hamburg 10) kann Hartz IV nicht abschaffen. Hamburg ist aber bei der Verwaltung der Erwerbslosen Partner der Bundesagentur für Arbeit. Wo immer es geht, hat muß auf Bundesebene eine Initiative zur Abschaffung von Hartz IV starten. Die Bürgerschaftsfraktion hat die Aufgabe, einzugreifen und sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen einzusetzen. Insbesondere haben wir die aktuelle Aufgabe, den Plänen des Sozialsenators für »Null-Euro-Jobs« entgegenzutreten. Fahrpreise im HVV müssen runter Guter öffentlicher Personennahverkehr in Hamburg Wer einen 11) attraktiven gut durchdachten und komfortablen öffentlichen PersonennNahverkehr will, muss für erschwingliche Fahrpreise sorgen. Die Fahrpreise des HVV sind für kleine Einkommen zu hoch. Die Forderung nach einem echten Sozialticket ist erneut in die Bürgerschaft einzubringen. Weiterhin ist eine Senkung der Fahrpreise einzufordern mit dem Ziel des Nulltarifs. den Ausbau des Liniennetzes beschleunigen, den kostenfreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr für alle ermöglichen und sich für mehr und besser bezahlte Stellen beim HVV einsetzen. Bezahlbare Wohnungen und soziale Stadtentwicklung Wir wollen 12) den privaten Anteil am Wohnungsmarkt zurückdrängen und große, bedarfsgerechte, öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbestände mit sozialen Mieten für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen durchsetzen. Der Wegfall der Sozialbindung bei Sozialwohnungen muss gestoppt werden. 13) Jeder Mensch hat ein Recht auf eine menschenwürdige Wohnung - das muß ohne Ausnahme verwirklicht werden. Städtische Grundstücke und Wohnungen dürfen nicht mehr verkauft werden. Partei und Fraktion sind aufgefordert, bei den aktuellen Wohnungsbauprojekten in allen Stadtteilen sich für diese Ziele einzusetzen und Leerstand, Zweckentfremdung, Spekulation und überhöhte Mieten 14) , wo immer möglich, konsequent zu bekämpfen. Soziale Stadtentwicklung ist nicht möglich ohne Bürgerbeteiligung. Die Bürgerschaftsfraktion sollte darauf drängen, die Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten und -rechte der Bevölkerung sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen auszubauen, die bezirkliche Ebene rechtlich und finanziell zu stärken und Bürgerentscheide verbindlich zu machen. Rekommunalisierung von Energienetzen, Energieversorgern, Krankenhäusern, Pflegeheimen Die begonnene Rekommunalisierung der Energienetze muss entsprechend dem Volksentscheid zu Ende gebracht werden. Wir wollen Verhandlungen zwischen Senat und Vattenfall mit dem Ziel, das Fernwärmenetz noch in diesem Jahr zurückzukaufen. Der Senat ist an den Volksentscheid gebunden, der eine „sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ fordert. Die Bürgerschaftsfraktion ist aufgefordert, als eine der ersten Aktivitäten in dieser Legislaturperiode dieses Ziel einzufordern. Darüber hinaus sind Vorschläge zu entwickeln, wie und mit welchen Bündnispartnern die Ziele der Rekommunalisierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Hamburg erreicht werden können. 15) Die schon lange beschlossene Arbeitsgruppe mit Aktiven aus Partei und Fraktion zur Entwicklung einer Kampagne zur Rekommunalisierung der Krankenhäuser wird vom Landesvorstand endlich eingesetzt. CETA und TTIP verhindern Bundestag und Bundesrat werden dieses Jahr über die Annahme von CETA entscheiden. Hamburg muss im Bundesrat gegen CETA stimmen! Kommt CETA, ist auch der Weg für TTIP bereitet. (20) Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03 Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank Rinnert und Thomas Stahlhut 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Das hätte für Hamburg dramatische Folgen: Noch weiter gehende Privatisierungen, die nicht rückgaängig gemacht werden können, Absenkung von Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, Einführung von geheimen Schiedsgerichten, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen können, Entmachtung von Parlamenten durch Regulationsräte, die Gesetze und Verordnungen schon im Vorwege auf ihre Übereinstimmungen mit CETA und TTIP überprüfen. Partei und Fraktion werden mit eigenen Aktivitäten und durch Unterstützung von Bündnisaktionen Druck auf den Senat ausüben, damit er CETA und TTIP ablehnt. Bildung Unsere Forderung einer 16) guten emanzipatorischen Bildung für alle – von der KITA über Schule bis zur Ausbildung, Studium und Weiterbildung ist aktueller denn je. 17) Dafür ist "eine Schule für Alle" anstelle des mehrgliedrigen Selektionssystems von zentraler Bedeutung. Besonders dringlich geht es um eine bessere personelle Ausstattung der Kitas und der Allgemeinen Sozialen Dienste, um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit zu erhöhen. Derzeit laufen die Anmeldungen für die Stadtteilschulen und Gymnasien. Wieder ist festzustellen, dass die Stadtteilschulen, die die Hauptlast der schulischen Bildung zu tragen haben, nicht mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln unterstützt werden. Gerade in den sozialen Brennpunkten der Stadt ist dies notwendiger denn je. Insbesondere gilt das für die Umsetzung der Inklusion, die die Stadtteilschulen fast ausschließlich allein tragen müssen. 18) Gemeinsam mit kritischen Aktiven aus den Hochschulen und Gewerkschaften ist Die Hochschulen brauchen eine bedarfsdeckende staatliche Finanzierung der Hochschulen für gesellschaftlich verantwortungsvolle, sozial offene und demokratisch verfaßte Wissenschaften und die Bildung mündiger Menschen durchzusetzen. auch, um die Wissenschaften aus ihrer inhaltlichen Abhängigkeit von privaten Drittmittelgebern zu befreien. Zusammen mit der Zivilklauselbewegung ergreift die Bürgerschaftsfraktion erneut die Initiative für die Einführung einer Zivilklausel in das Hamburger Hochschulgesetz. Friedenspolitik ist und bleibt ein zentrales Anliegen der LINKEN Die zunehmende Zahl der kriegerischen Konflikte ist besorgniserregend und bedarf eines 19) über die übliche Betroffenheitsrhetorik der anderen Parteien hinausgehenden kontinuierlichen Engagements für die Beendigung aller Kriege und Militäreinsätze, für Entspannungspolitik und zivile Konfliktlösungen, für das Verbot der Rüstungsproduktion und die Abschaffung der Bundeswehr. Die Proteste gegen die immer häufigere Beteiligung der Bundeswehr an den aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen unterstützen wir. 20) Wir setzen uns aktiv für eine Wiederbelebung des "Hamburger Bündnis gegen Waffenexporte" ein und laden BüdnispartnerInnen und Interessierte im ersten Halbjahr 2015 zu einem Friedensratschlag ein. 21) Die außerparlamentarischen Aktivitäten der Friedensbewegung in Hamburg müssen parlamentarisch verstärkt werden. Flüchtlinge sollen ein Bleiberecht erhalten Über 50 Millionen Flüchtlinge 22) Alle Menschen weltweit sind von Krieg, Hunger und Vertreibung betroffen, 50 Millionen sind dadurch zu Flüchtlingen gemacht worden. 26.000 davon sind bisher in Hamburg angekommen. Die Menschen, die zu uns kommen, brauchen eine Lebensperspektive. Solidarische Flüchtlingspolitik bedeutet und erfordert, sie von Anfang an als Teil der Gesellschaft zu begreifen, ihre menschenwürdige Existenz zu sichern und ihre Teilhabe zu gewährleisten. Partei und Fraktionen sind gefordert, ein Konzept zur konkreten Umsetzung dieser Aufgabe zu erarbeiten 23) sich für würdigen Wohnraum, soziale Absicherung, Bildung und Arbeit für alle Flüchtlinge einzusetzen, sowie dafür, daß die Fluchtursachen durch eine solidarische Wirtschafts- und Handelspolitik, den Stopp aller Waffenexporte und friedliche Entwicklung nachhaltig überwunden werden. (21) Dringlichkeitsänderungsanträge zu 1A-03 Antragsteller/in: Delegiertenberatung des BV Mitte vom 17.3.2015, namentlich Alexander Benthin, Gunhild Berdal, Kristian Glaser, Jörg Günther, Ruben Hittmeyer, Eik Recke, Frank Rinnert und Thomas Stahlhut 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Nicht zuletzt muss es endlich für die Gruppe Lampedusa in Hamburg eine Bleiberechtslösung geben. Aktivitäten zur politisch-moralischen Unterstützung Griechenlands Die absehbaren tiefgreifenden Veränderungen, die sich nach der Wahl unserer Schwesterpartei Syriza in die Regierungsverantwortung in allen Bereichen Europas ergeben, und die voraussehbar zu Konflikten mit den konservativen und reaktionären Kräften auch in dieser Stadt führen werden, 24) muss zu einer konstruktiven und offensiven Debatte führen begrüßen wir. Die Partei und Bürgerschaftsfraktion 25) sollte nicht warten, bis die AfD diese Themen in die parlamentarische Debatte einbringt, sondern im Sinne einer hegemonialen Debattenkultur werden selbst aktiv zur Überwindung der Austeritätspolitik und zur Unterstützung der griechischen GenossInnen und den Forderungen der griechischen Links-Regierung werden. 26) Gegen Rechts Wir kämpfen weiter für eine lückenlose Aufklärung darüber, in welchem Umfang Hamburger Neonazis in das NSU-Netzwerk eingebunden waren und wie das Hamburger "Landesamt für Verfassungschutz" darin verflochten war. Die Fraktion beantragt als eine ihrer ersten Initiativen die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der diese Machenschaften offenlegt und auf Konsequenzen drängt. AfD Mit der AfD ist nun auch in die Hamburgische Bürgerschaft eine rechtspopulistische Partei eingezogen. Mit einer nach rechts gewendeten CDU und den Rechtspopulisten der AfD wird das Klima der politischen Auseinandersetzung in Stadt und Parlamenten rauer werden. Insbesondere bei Themen Flüchtlingen (MigrantInnen) und innere Sicherheit ist mit politischen Initiativen von rechts zu rechnen. Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion darf es auf keinem Feld geben. Die Bürgerschaftsfraktion ist gefordert, in der Bürgerschaft die scharfe inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD zu führen und darauf hinzuwirken, dass sie in der Bürgerschaft isoliert wird. NOlympia konsequent unterstützen Partei und Fraktion sind aufgefordert, die bestehende NOlympia-Bewegung in Hamburg auf allen Ebenen zu unterstützen. DIE LINKE lehnt kostenintensive und nicht nachhaltige Sportevents ab, von denen nur die Wirtschaftslobby profitiert. Statt Milliarden für ein 16tägiges Event zu verschwenden, braucht die Stadt gezielte Investitionen in den Breitensport für Alle. Wir werden bei der Um- und Durchsetzung unserer Forderungen nur erfolgreich sein, wenn Partei und Fraktionen die Zusammenarbeit und inhaltlichen Austausch in und mit außerparlamentarischen Bewegungen wie Gewerkschaften, Initiativen, Vereinen und Verbänden verstärken. 27) Um unsere Oppositionsverantwortung zu realisieren und die Wahlkampfforderungen umzusetzen, wird eine AG zur Erstellung eines Hundert-Tage-Oppositionsprogramms zur Umsetzung der Forderungen aus dem Wahlprogramm eingerichtet. 28) Der Fraktion wird vorgeschlagen, • daß die Parteimitglieder bei den Fraktionssitzungen das Rederecht erhalten, (22) • daß die Partei mit ihrer neuen Landesgeschäftsstelle und die Bürgerschaftsfraktion benachbart unter ein Dach ziehen, • Abgeordnetenbüros in den Wahlkreisen bzw. Stadtteilen einzurichten, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Genossinnen und Genossen eine Anlaufstelle haben. 1A-04 Antrag Antragsteller/in: Eduard Heichel, Konstanze Mönhing Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission/-ausschusses 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Mitglieder der Partei, sowie Sympathisanten des HHUH, (Freundeskreises der Partei der DIE LINKE), fordern die lückenlose Aufklärung der Vorfälle um die Abwahl von Dora Heyenn und die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission/-ausschusses, um weiteren irreperablen Schaden von der Partei abzuwenden. Wenn es in der Vergangenheit Konflikte mit und um Dora gab, dann sollten diese schnellstmöglich fachmännisch geklärt, identifiziert und offengelegt werden, damit ein effektiver Aufarbeitungs-Prozess eingeleitet und eine gute Basis für die Fraktionsspitze heraus gearbeitet werden kann. DIE LINKE Hamburg, wird sonst, möglicherweise für immer, ein massives Glaubwürdigkeits-Problem bekommen und haben. Geeignete Mittel für die Findung und Identifizierung der Konflikte könnten sein: ein MediatorIn, der/die sich mit den Personen/Gruppen trifft, den Involvierten unterhält, und ein effektives Miteinander-Sprechen einleitet. Vielleicht könnte dabei auch Aufstellungs-Arbeit nach Kibed Varga oder anderen Struktur- / Organisationsaufstellungen dabei helfen. Sicher gibt es noch mehr Ideen dazu. Auf jeden Fall sollten Partei-unabhängige Personen herangezogen, dafür engagiert werden - interne sind wahrscheinlich für die Aufarbeitung nicht so sehr geeignet, da es möglich wäre dass es irgendwelche unbekannte Präferenzen gibt, zumindest vermutet werden könnten. Darüber hinaus sollte es möglich sein, professionelle Hilfe, für alle, die ein Problem mit MACHT, politischer Macht haben, eine externe Anlaufstelle im Rahmen einer Supervision zu bekommen. Nachdem ein entsprechender Ausschuss gebildet worden ist sollte diese Prozess, soweit es für die Partei und die Personen angemessen ist, die Öffentlichkeit (Wähler/Mitglieder) informiert werden, in dem eine Presse-Mitteilung heraus gegeben wird. Zusammenfassung: Es ist uns sehr daran gelegen, solche Konflikte, wie sie hier anscheinend vorliegen, in Zukunft durch zeitnahe Aufarbeitung und Bearbeitung intern klären zu können und nicht in der Öffentlichkeit, wo Probleme dieser Art nichts zu suchen haben, weil sie als Rache-Akte oder bigottes Verhalten und als Betrug am Wähler, dargestellt werden können. Zeitrahmen: a) bis Ende April erste Klärungsstufe, Vereinbarungen und Auswahl des Mediators etc. ausgehandelt und abgeschlossen; b) der gesamte Prozess, bis zwei Wochen vor den Sommer-Freien abgeschlossen und eine Pressemitteilung erfolgt sein. (23) 1A-05 Initiativantrag Antragsteller/in: Uli Ludwig, Uwe Post Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer Bürgerschaftsfraktion 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer Bürgerschaftsfraktion Die ständig wachsende Bereitschaft und Vorbereitung zu militärischen internationalen Auseinandersetzungen sowie der sich ausbreitende Sozialabbau sind zwei Politikfelder, die allein schon alle Widerstands-Kräfte der Partei Die Linke erfordern. Diese nicht zu schwächen, sondern zu bündeln und zu stärken ist unsere historische Verantwortung. In diesem Sinne sollten wir den gegenwärtigen innerparteilichen Konflikt solidarisch, offen und konstruktiv austragen. Dieser Konflikt manifestierte sich mit der Nicht-Wahl von Dora Heyenn zur Fraktionsvorsitzenden. An der Oberfläche wird ein letztlich vollkommen unproduktiver Streit „pro und contra Dora“, „normaler Wahlvorgang oder Intrige“ ausgefochten, der von den (von uns mit Informationen gefütterten!) bürgerlichen Medien schadenfroh begleitet und verschärft wird. Die tieferen Gründe liegen aber sicherlich auch in der innerparteilichen Arbeitsweise. Die Vertrauenswürdigkeit der Partei hat vor allem durch die Art und Weise des Umgangs mit diesem Konflikt einen beträchtlichen Schaden nach innen und nach außen erlitten. Die Aufgabe, die jetzt vor uns steht, ist die solidarische Lösung dieses Konfliktes, die Begrenzung des entstandenen Schadens und die Befreiung des Landesverbandes zur politischen Arbeit im Sinne ihrer selbst gesteckten Ziele. Dazu müssen wir uns dem Kern des Konfliktes widmen. Der Ausgangspunkt ist ein Konflikt in der Bürgerschaftsfraktion, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt, verschärft und auf die Arbeitsweise der Fraktionsvorsitzenden fokussiert hat. Ungeachtet der politischen Inhalte und der Berechtigung der Kritik muß festgestellt werden, daß der Konflikt verschleppt wurde. Anstatt die Konflikte in der Fraktion offenzulegen, zu bearbeiten und angemessene Lösungen zu erarbeiten, blieb er ungeklärt. Das Recht der Bürgerschaftsfraktion, den oder die Vorsitzenden zu wählen, die sie als am besten geeignet erachten, die bevorstehenden Aufgaben zu lösen ist evident. Und: Eine zu wählende Funktion ist weder ein Gewohnheitsrecht, noch eine Belohnung für geleistete Arbeit – und die Nicht-Wahl ist dementsprechend auch keine Mißachtung. Aber diese Wahl setzt – insbesondere in einer sozialistischen Partei – nachvollziehbare und offengelegte Sach- und Aufgabenbezogenheit, Transparenz, Abstimmung mit der Partei, Vorbereitung (auch: Wahl des richtigen Zeitpunktes!) und politische Orientierung voraus. Daran hat es auf fatale Weise gefehlt. Insbesondere der Mangel an Transparenz deutet sowohl auf eine fehlende Bereitschaft der Fraktion und des Landesvorstandes zur Lösung des lange schwelenden Konflikts, als auch auf eine fehlende Zusammenarbeit zwischen den Gremien hin. Erst auf dieser Grundlage konnte die Vorgehensweise der Fraktion bei der Wahl des Vorsitzes als Intrige erscheinen. Die Verantwortung für den entstandenen Schaden lastet somit auf den arbeitenden Gremien, letztlich aber auch auf der Partei insgesamt. Bei dem anstehenden notwendigen Versuch, die Schwächung der politischen Wirksamkeit der Partei zu beheben, müssen wir aber auch die systemischen Faktoren berücksichtigen. Das politische System des BRD-Parlamentarismus ist darauf angelegt, die gewählten Vertreter so weit wie möglich gegen ihre Wählerschaft und Partei abzuschirmen und diese von ihr zu entfremden. So sind nach Artikel 7 [Freies Mandat, Ausschluss aus der Bürgerschaft] der Hamburgischen Verfassung „die Abgeordneten (…) Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“ Damit entfällt nach der Wahl weitgehend die Möglichkeit der Einflußnahme der WählerInnen auf die Mandatsträger, wie z.B. die Kontrolle ob diese ihre Wahlversprechen einhalten. In der Geschichte der Arbeiterbewegung hat es viele Ansätze – wie zum Beispiel das imperative Mandat – gegeben, diesen Ausschluß der politischen Bürgerbeteiligung aufzuheben. Das Erfurter Programm knüpft daran an: „DIE LINKE will demokratische Kontrolle und Mitbestimmung in der Wirtschaft und im Staat, in den Massenmedien, in Bildung, Wissenschaft und anderen Gesellschaftsbereichen ausbauen.“ In diesem Sinne können wir etwas von der Demokratisierung, die wir anstreben, bereits heute vorausnehmen: indem wir die Zusammenarbeit zwischen Fraktion und Partei besser als bisher koordinieren und stärken. Die entstandene Situation in der Bürgerschaft – eine zehnköpfige Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete der Parte Die Linke – ist eine permanente politische Schwächung der Partei und nichts darf unversucht bleiben, diesen Tatbestand aufzuheben. (24) 1A-05 Initiativantrag Antragsteller/in: Uli Ludwig, Uwe Post Gegen die Spaltung! Initiativantrag zu den Problemen um die Konstituierung unserer Bürgerschaftsfraktion 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 19.03.2015 Als Schlußfolgerung ergeben sich somit fünf Aufgaben für die Partei: • Schaffung von Transparenz: Der Konflikt und die Widersprüche in der Fraktion müssen in ihrem sachlichen Kern offengelegt werden, damit die Partei die Entscheidung nachvollziehen und zu angemessenen Schlußfolgerungen kommen kann. • Herstellung von parlamentarischer Einheit: Die Fraktion und Dora Heyenn als fraktionslose Abgeordnete haben die Aufgabe, ihre Konflikte auf sachlicher Grundlage zu klären und gemeinsam mit der Partei darauf hinzuarbeiten, daß die parlamentarische Vertretung der Partei wieder als politische Einheit arbeitet und wahrgenommen wird. • Mehr Zusammenhalt zwischen Partei und Fraktion: Der Landesvorstand und die Fraktion werden beauftragt, Formen der Kommunikation zu entwickeln und zu verstetigen, die Transparenz und Kooperation gewährleisten. • Konzentration auf die politische Arbeit: Auf der Grundlage unseres Wahlprogramms formulieren wir die programmatischen Schwerpunkte unserer kommenden Arbeit in und mit der Fraktion und konzentrieren uns als Partei insgesamt auf den gemeinsamen politischen Kampf für die Änderung der Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft zugunsten der abhängig Beschäftigten und von Sozialleistungen Abhängigen – der Mehrheit der Bevölkerung. • Abwehr von Spaltungsgefahren als Aufgabe der gesamten Partei: Wir lassen uns nicht spalten, sondern erkennen weiterhin an, daß wir eine Partei sind, die ihre Quellen in unterschiedlichen Traditionen hat und die nur bestehen kann, wenn wir unsere unterschiedliche Herkunft respektieren: „DIE LINKE knüpft an linksdemokratische Positionen und Traditionen aus der sozialistischen, sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiterbewegung sowie aus feministischen und anderen emanzipatorischen Bewegungen an. Wir bündeln politische Erfahrungen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.“ (Erfurter Programm) (25) 3A-01 Antrag Antragsteller/in: Landesvorstand Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 20.02.2015 (24.09.20114 Antrag an den Landesparteitag zur Änderung der Landessatzung Der Landesparteitag möge beschließen §18 'Die finanziellen Mittel der Partei' (2) der gültigen Landessatzung der Partei DIE LINKE. Hamburg möge wie folgt neu gefasst werden: (2) Der Landesverband finanziert sich aus den im Parteiengesetz festgelegten Einnahmequellen. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Landesfinanzordnung und wird mit dem jährlichen Finanzplan geregelt. Der Landesfinanzrat legt jährlich einvernehmlich bis Ende Oktober den Anteil für die Bezirksverbände und ihre nachgeordneten Gliederungen für das Folgejahr der von den Mitgliedern des Landesverbands tatsächlich geleisteten Mitgliedsbeiträge fest. Dieser Anteil muss mindestens 25 Prozent betragen. Nachrichtlich alte Regelung: (2) Der Landesverband finanziert sich aus den im Parteiengesetz festgelegten Einnahmequellen. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Landesfinanzordnung und wird mit dem jährlichen Finanzplan geregelt. Die Bezirksverbände und ihre nachgeordneten Gliederungen erhalten mindestens 30 Prozent der von den Mitgliedern des Landesverbands tatsächlich geleisteten Mitgliedsbeiträge. (26) 3A-02 Antrag Antragsteller/in: Volker Honold, Sozialistische Linke Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 23.02.2015 Antrag an den Landesparteitag zur Änderung der Landessatzung Der Landesparteitag möge beschließen §18 'Die finanziellen Mittel der Partei' der gültigen Landessatzung der Partei DIE LINKE. Hamburg möge wie folgt neu gefasst werden: (2) Der Landesverband finanziert sich aus den im Parteiengesetz festgelegten Einnahmequellen. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Landesfinanzordnung und wird mit dem jährlichen Finanzplan geregelt. Die Bezirksverbände erhalten einen Anteil der von den Mitgliedern des Landesverbands tatsächlich geleisteten Mitgliedsbeiträge anhand ihrer jeweiligen Mitgliedstärke. Näheres regelt der Landesfinanzrat. Begründung: nachgeordneten Gliederungen erhalten Finanzen nur aus der Bezirkskassen, brauchen nicht aufgeführt zu werden und wir verteilen die anteiligen Beträge am Beitragsaufkommen des Landesverbandes nach der jeweiligen Mitgliedschaft der einzelnen Bezirksorganisationen. In §20 Landesfinanzrat wird (4) wie folgt neu gefasst: Der Landesfinanzrat legt jährlich einvernehmlich bis Ende Oktober für das Folgejahr den Anteil der Bezirksverbände an den tatsächlich von den Mitgliedern des Landesverbands geleisteten Mitgliedsbeiträgen fest. Dieser Anteil soll mindestens 25 Prozent betragen. (4) alt: „Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung.“ wird (5). Begründung: Da es sich um eine Aufgabe des Landesfinanzrates handelt, sollte sie auch dort eingeordnet sein. (27) 4A-01 Landesfinanzplan 2015 Antragsteller/in: Landesvorstand Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 (28) 23.02.2015 4A-01 Landesfinanzplan 2015 Antragsteller/in: Landesvorstand Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 23.02.2015 Erläuterungen zum Finanzplan des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE Hamburg für das Jahr 2015 Der Finanzplan des Landesvorstandes für das Jahr 2015 sieht Gesamteinnahmen sowie Gesamtausgaben von jeweils 511.227,50 € vor, diese sind damit jeweils um 239.500 € höher als im Vorjahr geplant. Die Einnahmen aus zentralen staatlichen Mitteln werden in gleicher Höhe wie 2014 mit 22.287,50 Euro veranschlagt. Die Abschlagszahlungen fließen quartalsmäßig in den zentralen Wahlkampffonds. Für die Personalausgaben sind infolge einer noch nicht vereinbarten Tarifsteigerung von 1,5 % insgesamt 106 T € zu veranschlagen. Die Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes von 47,6 T € steigern sich um 5,5 T € (Umzug). Die Ausgaben für allgemeine politische Arbeit von 51,6 T € steigern sich um 1,5 T €. Das Budgets der Wahlkampfkosten (Bürgerschaftswahl) wird auf 235 T € erhöht. Die Ausgaben für die Partei der Europäischen Linken (EL) entsprechen den Einnahmen von 7 T €. Für die Zusammenschlüsse (11 T €) und den Jugendverband (4 T €) sind wie im Vorjahr 15 T € eingeplant. Abweichend von 2014 ist die Höhe der anteiligen Mitgliederbeiträge (25 %) für das Jahr 2015 mit den Bezirken auszuhandeln. Eingeplant sind 37,8 T €. Der Zuschuss des Parteivorstandes an den Landesverband Hamburg im Rahmen des Länderfinanzausgleichs 2015 wird in Höhe von 40 T € (4 X 10 T €) eingeplant. Der Zuschuss des Parteivorstandes aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Bürgerschaftswahlkampf wird mit 210 T € angesetzt.Einnahmen des Landesvorstandes 1) Mitgliederbeiträge: Basierend auf den Realzahlen von 2014 und einer zu erwartenden Steigerung des durchschnittlichen Monatsbeitrages erhöhen sich die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen auf 151 T €. 2) EL-Beiträge: Die EL-Beiträge (7 T €) wurden geschätzt auf Basis der Ist-Zahlen von 2013 und 2014. Sie liegen bei etwa 5 % der Mitgliederbeitragshöhe. 3) Mandatsträgerbeiträge und Solifonds: In Anbetracht einer Erhöhung von 4,5 T € sind die Mandatsträgerbeiträge incl. Solifonds (6 T €) auf 44 T € angesetzt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Mittel aus dem Solifonds als durchlaufende Posten in der Planung wieder abgeführt werden. 4) Spenden (von natürlichen Personen): Die Spenden für den Landesvorstand und die zweckgebundenen Spenden für Zusammenschlüsse und den Jugendverband stagnieren. Die Planung 2015 muss diese Tatsache berücksichtigen und geht demgemäß von 24 T € aus. 5) Einnahmen aus sonstigem Vermögen (Zinsertrag): Keine, da ein Vermögen nicht vorhanden ist! (29) 4A-01 Landesfinanzplan 2015 Antragsteller/in: Landesvorstand Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 23.02.2015 6) Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und Veröffentlichung: 1000 € lassen sich erwirtschaften! 7) Staatliche Mittel: Die staatlichen Mittel in Höhe von 22.287,50 € werden sich in 2015 nicht ändern. Sie fließen als durchlaufende Posten in den Zentralen Wahlkampffonds des PV. 8) Sonstige Einnahmen: Die Einnahmen aus Untervermietung (10.440 €) bleiben unverändert.9) Zuschüsse der Bezirksverbände: Basierend auf den Erfahrungen von 2014 werden 1,5 T € angesetzt. 10) Zuschüsse vom PV: Der Länderfinanzausgleich 2015 erhöht sich per Beschluss des PV auf 40 T €. Zusätzlich fließen aus dem zentralen Wahlkampffond 210 T € Wahlkampfhilfe. Ausgaben des Landesvorstandes 1) Personalausgaben (106 T €): Die Personalausgaben erhöhen sich bei einer Tariferhöhung von 1,5 % auf 106 T €. 2) Sachausgaben (334 T €): a) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes: Geschäftsbetrieb und Materialien: Erhöhung auf 9 T € nötig. Kommunikation: 3T€ Mietkosten: 29,5 T € Allg. Betriebskosten der Geschäftsstelle: Es werden wie bisher 3 T € benötigt. Anschaffungen/Abschreibungen/Versicherungen: Erhöhung auf 3 T € nötig. i) Anschaffungen: 2,5 T € ii) Abschreibungen: iii) Versicherungen: 0,5 T € b) Ausgabenfü rallgemeinepolitischeArbeitdesLV: Parteitage: Es werden 9 T € eingeplant (Erfahrung 2014). Hierunter fallen: i) Reisekosten und Unterbringung von Delegierten und Kommissionsmitgliedern des Bundesparteitages für 2 Veranstaltung in 2015 ii) Veranstaltungskosten für 2 Landesparteitage Sitzungen und Tagungen von Parteigremien: Es werden 3 T € eingeplant (Erfahrung 2014). Tagungen, Workshops, Lehrgänge: Es werden 3 T € eingeplant. innerparteiliche Bildung: 2 T € sonstige Veranstaltungen: 1 T € Konferenzen und Kongresse: Es wird von max. 1 Konferenz ausgegangen; 2 T € Teilnahmegebühren: 300 € i) ii) (30) 4A-01 Landesfinanzplan 2015 Antragsteller/in: Landesvorstand Antrag an den Landesparteitag zur Satzungsänderung 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 23.02.2015 Parteiliteratur, Infomaterial: 6 T €. Hierunter fallen: i) Druck- und Portokosten der Debatte 2,4 T € ii) Sonstiges Literatur + Infomaterial 3,6 T € Aufwendungen für internationale Parteibeziehungen: 1 T €. Hierunter fallen: i) Reisekosten ii) Bewirtungskosten für ausländische Delegationen Öffentlichkeitsarbeit, Druckerzeugnisse, Werbemittel: 9 T € Veranstaltungen außerhalb des WK: 4,5 T € Internet: 0,5 T € Beiträge an politische Mitgliedschaften: 350 € Unterstützung von Personen: 3T€ Unterstützung von Organisationen: 10 T € c) Wahlkampfkosten: Eswerden235T€in2015fü rdenBü rgerschaftswahlkampfbenö tigt. d) SonstigeAusgaben: Verlustvortrag: keiner Schuldzinsen: keine Sonstiges: keine Rechtsstreitigkeiten 3) Zuführungen zum PV: Staatliche Mittel: GEMA-Anteil des LV: 4) Abführung der EL-Beiträge: 22.287,50 € 1T€ 7T€ 5) Zuführung an Bezirke: Wie auch in 2014 werden wir von einem Anteil der Mitgliederbeiträge von 25 % ausgehen. Das entspricht auf Basis von 151 T € anteilige Mitgliederbeiträge von 37,8 T €. 6) Weiterleitungen an Bezirke: Nicht planbar! 7) Zuführung in Rücklagen: (31) Vorläufige Planung von 3 T €. 5A-01 Antrag Antragsteller/in: BO Wilhelmsburg / Veddel Antrag „Zur Wahl der Kandidatinnen, der Kandidaten zur Bürgerschaftswahl 2015.“ 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 21.02.15 Zur Wahl der Kandidatinnen, der Kandidaten zur Bürgerschaftswahl 2015. Der Landesparteitag möge beschließen: 1 2 3 Kandidatinnen, Kandidaten für die BV, die Bürgerschaft, den Bundestag und das EU-Parlament sollen ab 2015 nur noch maximal für zwei Legislaturperioden gewählt werden. Danach sollen sie für mindestens eine Legislatur aussetzen. Begründung: mündlich (32) 5A-02 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Burkhard Bernheim, Bernd Christiansen, Jens Woldmann Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg ! 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 05.03.15 Die Delegierten des Landesparteitags mögen wie folgt beschließen: Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg ! Begründung : DIE LINKE Hamburg lehnt jede Form von Arbeitsgelegenheiten AGHs und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung AGHME ab. Die zeitweise nur vorgeschobenen Gründe für den Erhalt dieser Beschäftigungsform dürfen keine Rolle spielen. Arbeitsgelegenheiten sind pure Ausbeutung und entbinden den Staat und die Stadt Hamburg ihrer sozialen Verantwortung. Darüber hinaus tragen Ein-Euro-Jobs zum Ausbau des Niedriglohnsektors bei. Alle gegenwärtigen Arbeitsgelegenheiten sind nach ihrem Auslaufen kategorisch als beendet für ganz Hamburg zu erklären und diese in reguläre öffentliche Beschäftigungsverhältnisse unter sozialversicherungspflichtigen Gesichtspunkten fortzuführen. Wir fordern alle Abgeordnete der DIE LINKE in Hamburg auf, keiner Fortführung oder Neuschaffung von AGHs zuzustimmen. Wer dies dennoch tut, muss sich öffentlich rechtfertigen, dem Bundesparteiprogramm der DIE LINKE zuwider gehandelt zu haben. [1] Zusammengefasst möchten wir die Delegierten dringend bitten, folgenden Punkten zuzustimmen : - Jeder der Erwerbsarbeit/Tätigkeit leistet, entrichtet Beiträge zu allen Sozialversicherungen - 13 € Mindestlohn für jede Erwerbstätigkeit (keine Ausnahmen !) - Keine Rettungsmaßnahmen f. Einrichtungen, die mit/von AGHs existieren (keine 1€-Jobs) - Einrichtung aller Sozio-kulturellen Einrichtungen in einen staatlichen Beschäftigungssektor mit auskömmlicher Entlohnung und entsprechenden Arbeitnehmerrechten - Wer als Mandatsträger pro Erhalt von AGHs/1€-Jobs stimmt, muss sich öffentlich verantworten (33) 5A-02 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Burkhard Bernheim, Bernd Christiansen, Jens Woldmann Keine Arbeitsgelegenheiten AGHs (1€-Jobs) für Hamburg ! 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 [1] Hierzu aus dem Erfurter Parteiprogramm : „DIE LINKE will gute Arbeit statt ungesicherter, prekärer und unterbezahlter Beschäftigung. Deshalb soll jede Erwerbstätigkeit sozial versichert sein. Wir kämpfen dagegen, dass reguläre Beschäftigung durch Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit, Endlospraktikaschleifen oder Minijobs ersetzt wird. Unabhängig von Geschlecht, Alter und Erwerbsstatus muss gelten: Gleiches Entgelt und gleiche soziale Standards für gleiche und gleichwertige Arbeit. Schluss mit Armutslöhnen und Lohndumping. Die Enteignung der Beschäftigten muss gestoppt werden. Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe. Dieser Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns betragen.“ Und so weiter….. „Die Beschäftigung im Bereich öffentlicher und sozialer Dienstleistungen ist in Deutschland im internationalen Vergleich stark unterentwickelt und zudem häufig schlecht bezahlt. Wir wollen in diesen Bereichen Millionen neue reguläre und tariflich bezahlte Arbeitsplätze schaffen und so zugleich dringende gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. (……)“ und so fort…… (34) 05.03.15 5A-03 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Die Linke.SDS Uni Hamburg Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 16.03.15 Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland Der Wahlerfolg von dem Linksbündnis SYRIZA bei den griechischen Parlamentswahlen im Januar ist Ausdruck des Erstarkens von sozialen Bewegungen gegen die Austeritätspolitik europaweit. Insbesondere in Griechenland wird die Austeritätspolitik mit dem massenhaften Eintreten für eine soziale Perspektive zunehmend in Frage gestellt. Mit dem sehr erfreulichen Wahlergebnis für SYRIZA ist die propagierte Alternativlosigkeit von „TROIKA“ und Schuldenbremse erweitert durchbrochen. Der Hamburger Landesverband der Partei DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland und ganz Europa. Die SYRIZA-Regierung betreibt Oppositionspolitik zu den herrschenden Verhältnissen mit 10 - dem Stopp der Privatisierung des Athener Hafens und der griechischen Goldminen, 11 12 - der umgehenden Rekonstruktion des Sozialstaates durch die Rücknahme von neoliberalen Deformen im öffentlichen Bereich, 13 14 - einem Armutsbekämpfungsprogramm mit kostenloser Stromversorgung und Essensausgabe sowie Mietunterstützung, 15 - einer Politik der Deeskalation gegenüber Russland, 16 - dem Verkauf der Dienstlimousinen der Minister, 17 18 19 20 - der Vergabe der griechischen Staatsangehörigkeit an 200.000 Flüchtlingskinder und der Planung, den Grenzzaun zur Türkei einzureißen sowie der Schließung der menschenunwürdigen Erstaufnahmelager und der sofortigen Beendigung der 18-monatigen Abschiebehaft, 21 - der Wiederaufnahme des Staatsfernsehen, 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 - der angestrebten Ausweitung der Korruptionsbekämpfung und Reichen-Besteuerung. Dagegen propagieren PolitikerInnen und Medien in der EU unentwegt den "Untergang des Abendlandes”, um die griechische Regierung weiter unter Druck zu setzen und alle Hoffnungen auf soziale Verhältnisse, auch über Griechenland hinaus, im Keim zu ersticken. Währenddessen strömen in Athen zehntausende Menschen auf den Syntagma-Platz, um die SYRIZA-Regierung in ihrem politischen Kurs zu unterstützen. Unverbrüchlicher Humanismus, internationale Solidarität und das mutige Einstehen für Gerechtigkeit setzt humane Verbesserungen durch und beendet das schmutzige Geschäft der Machtpolitik. Weder für Griechenland, noch für Hamburg, noch für die ganze EU muss die zerstörerische Schuldenbremse gelten. Angesichts des riesigen privat angeeigneten Reichtums muss die Bevölkerung den Gürtel nicht enger schnallen. Stattdessen sind die Vermögen und Unternehmen stark zu besteuern und die öffentlichen Einrichtungen für die menschenwürdige Entwicklung opulent zu finanzieren. Mit argumentativer Auseinandersetzung ist gegen die machtpolitische Propaganda aufzuklären, die Kriegsführung nach innen und außen ist durch humanitäre Maßnahmen zu beenden. Als klare soziale Alternative zur rechten Beantwortung der Krise ist es der griechischen Linken auch gelungen, die neofaschistische Partei Chrysi Avgi (Goldene Morgenröte) bei den Wahlen im Januar von 9,3 % bei den EU-Wahlen 2014 auf 6,3 % zu drücken. TTIP kann an einer linken Parlamentsmehrheit in Athen zum Scheitern gebracht werden Die humanitäre Krise und die gesellschaftliche Polarisierung ist damit noch nicht gelöst. Insbesondere für die links organisierten Kräfte in Deutschland, der Höhle des Löwen, ist dies mit einer hohen solidarischen Verantwortung verbunden. (35) 5A-03 Dringlichkeitsantrag Antragsteller/in: Die Linke.SDS Uni Hamburg Internationale Solidarität mit den kämpfenden GenossInnen in Griechenland 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 42 43 16.03.15 Die Hamburger Linkspartei, in Solidarität mit den GenossInnen in Griechenland, macht sich zur Aufgabe, 44 45 46 47 - durch Aufklärung die Bevölkerung darin zu bestätigen mit der Ablehnung der Schuldenbremsen-Politik richtig zu liegen und zu solidarischer Partizipation zu ermuntern. Dafür wird auf Grundlage dieses Antrags u.a. ein Flugblatt des Landesverbands erstellt und eine Veranstaltungsreihe mit griechischen GenossInnen von SYRIZA organisiert. 48 49 50 51 - Von der SYRIZA-Regierung für die Oppositionspolitik in Hamburg ist zu lernen, u.a. indem mit dem letzten Wahlprogramm und den beispielhaften griechischen Maßnahmen ein 100-TageOppositionsprogramm verfasst wird. Der Landesvorstand bildet dazu mit FraktionsvertreterInnen eine Redaktionsgruppe. 52 53 54 - Der Oppositionskurs für Frieden, soziale Gleichheit und eine menschenwürdige Entwicklung in Position, Praxis und Kultur ist zu erweitern und damit bundesweit in die innerparteiliche Kontroverse um Regierungsbeteiligungen beherzt für diese klare Oppositionslinie einzugreifen. 55 56 - Allen rechten Kräften ist jederzeit mit einer sozialen Perspektive antifaschistisch entgegenzutreten, um auch den Nährboden für faschistische Ideologie auszutrocknen. Begründung der Dringlichkeit: Aus der Geschäftsordnung des 4.Landesparteitags: „Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren Anlass nach Antragsschluss, also innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Parteitages, eingetreten ist.“ Die Auseinandersetzung um die humane Lösung der aktuellen Krise oder ihre Vertiefung ist durch die europaweiten Sozialproteste, die (angekündigten) Maßnahmen der griechischen Regierung und die daraus beförderte Ermutigung vieler Menschen in den zurückliegenden vier Wochen dynamisiert worden. Damit hat sich der Konflikt zwischen den humanen Veränderungsambitionen der griechischen Bevölkerung und der SYRIZA-Regierung und dem defensiv-aggressives Festhalten an der menschenfeindlichen TROIKA-Politik vieler EU-PolitikerInnen weiter zugespitzt. Vor diesem Hintergrund ist die LINKE Hamburg gefordert, die aktuelle Lage in Europa zu diskutieren und unsere Solidarität im gemeinsamen Kampf gegen Austeritäts- und Schuldenbremsen-Politik und für die emanzipatorische Erweiterung des Sozialstaats zu bekräftigen, sowie solidarische Aktivitäten zu vereinbaren. Von besonderer Bedeutung ist dafür die von der griechischen Regierung Ende Februar vorgelegte Liste mit Reformvorhaben, die sich durch die Fokussierung auf Korruptionsbekämpfung, Professionalisierung der Steuerverwaltung und Überwindung der humanitären Krise grundsätzlich von den neoliberalen Diktaten der früheren Programme unterscheidet. Begleitet werden diese Reformvorhaben einerseits von sozialen Protesten europaweit und insbesondere in Griechenland, die die Notwendigkeit von humanen Veränderung umso deutlicher machen, und andererseits von einer Hetzkampagne, wie bei der BILD unter dem Motto „NEIN – Keine weiteren Milliarden für die gierigen Griechen“. Die jüngste Zuspitzung besteht in der schnoddrigen, nicht zu rechtfertigenden Abwehr der berechtigten Forderungen der griechischen Regierung an die BRD, Reparationen und Zwangsanleihen aus Zeiten der NaziBesatzung zurückzuzahlen. DIE LINKE als Partei für Frieden, soziale Gleichheit, menschenwürdige Entwicklung und internationale Solidarität hat die Verantwortung den gemeinsamen Kampf für menschenwürdige Verbesserungen zu erweitern. Dafür ist dieser Dringlichkeitsantrag eingereicht. (36) 5A-03 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015, Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 18.03.2015 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015, Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015 Kampf gegen Sexismus in Hamburg – dem Weltbild der AfD setzen wir unsere feministische Sicht entgegen Die AfD Hamburg lehnt die derzeit praktizierte Form des „Gender Mainstreaming“ ab. Die ursprüngliche Idee des Gender Mainstreaming, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen beider Geschlechter in politischen Fragen regelhaft zu berücksichtigen, ist von den Altparteien nicht umgesetzt worden. Stattdessen sind die Politikansätze zur Gleichberechtigung der Geschlechter weiterhin überwiegend frauenzentriert. Die öffentliche Debatte zu „Gender Mainstreaming“ wird von Strömungen innerhalb der „Genderforschung“ geprägt, die radikal feministisch auftreten oder sogar teilweise das biologische Geschlecht für „gesellschaftlich konstruiert“ halten. Die AfD Hamburg fordert vor dem Hintergrund dieser gescheiterten Geschlechterpolitik einen Neuanfang. (Wahlprogramm der AfD zur Bürgerschaftswahl 2015) „Während Frauen den Hauptteil gesellschaftlich notwendiger Arbeit - zum Beispiel im CareBereich - leisten, erhalten sie immer noch durchschnittlich 20 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Doppel- und Dreifach-belastungen schmälern die Verfügung über die eigene Zeit. Armut trägt noch immer ein weibliches Geschlecht. Die Liste ließe sich fortführen. Deshalb kämpfen Frauen überall auf der Welt unermüdlich weiter. DIE LINKE unterstützt das.“ (Linksfraktion im Bundestag zum Internationalen Frauentag 2015) Die gesellschaftlichen Strömungen, die sich in der Partei AfD organisiert undmit ihr in die Parlamente transportiert werden, möchten, dass die Kleinfamilie (wieder) zum Idealbild stilisiert wird. So soll selbst die Schulpflicht nach Meinung der AfD-Europaabgeordneten, Beatrix von Storch, abgeschafft werden, damit Eltern ihre Kindern nach Gutdünken zuhause unterrichten können. Die Rolle der Frau soll im Wesentlichen auf die der sorgenden Mutter, der getreuen Ehefrau und pflegenden Schwiegertochter reduziert werden. Gender Mainstreaming wird als „Genderismus“ bekämpft. Die rechtskonservative Kritik lautet, dass der Begriff Gender die „natürlichen“ oder „göttlich gegebenen“ Geschlechtsrollen widerlege. Selbst die FAZ kommt zu dem Schluss, dass sich die AfD zur deutschen Tea Party entwickelt. „Das Projekt Feminismus muss beendet werden“, heißt es aus den Reihen der „jungen AfD“. Abtreibung wird demzufolge ebenso bekämpft, wie Quotenregelungen und homosexuelle Lebensweisen. Im Wahlprogramm der AfD für die Bürgerschaftswahlen 2015 finden sich Rudimente dieser sexistischen Positionen. Die AfD Hamburg ist inhaltlich bislang zwar nicht groß in Erscheinung getreten. Dies dürfte sich mit dem Einzug der AfD in die Hamburgische Bürgerschaft verändern. Die Fraktion DIE LINKE hat sich bereits klar positioniert: Es wird keine Form der Zusammenarbeit geben, man wird Anträgen der AfD nicht zustimmen. Das reicht natürlich nicht aus. Erforderlich ist eine aktive Auseinandersetzung mit den rechtskonservativen, reaktionären Positionen der AfD und den Aufbau einer Gegenwehr. Und es geht darum, mit eigenen Positionen und Aktivitäten deutlich zu machen, worin das Trennende, (37) 5A-03 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015, Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 18.03.2015 Unüberwindliche besteht. Und warum die AfD mit ihren Positionen mit allen Mitteln bekämpft werden muss. Beispielsweise schreibt die AfD in ihrem Wahlprogramm von „Eltern-, statt Frauenförderung“ oder „Die AfD Hamburg lehnt die Bekämpfung traditioneller Geschlechterrollen und Familienentwürfe durch staatliche Stellen ab.“ oder „Lehrstühle in den so genannten ,Gender Studies’ sind fast ausschließlich der Frauenforschung gewidmet. ... Die einseitige Besetzung solcher Lehrstühle durch Gesellschaftswissenschaftler lehnen wir ab.“ Oder „Männer sind mit dem aktiven und passiven Wahlrecht bei der Wahl des Gleichstellungsbeauftragten auszustatten.“ Oder „Die AfD lehnt Gleichstellungspolitik durch Quoten als normierenden Zwang ab.“ Es gilt, diese Aussagen zu entlarven und als das darzustellen, was sie sind: Ein Stabilisieren traditioneller, patriarchaler Herrschaftsmuster. Gleichzeitig müssen die anderen Fraktionen der Bürgerschaft dazu herausgefordert werden, sich ebenfalls klar zu positionieren – und ggf. zu korrigieren. Das neue Hamburger Gleichstellungsgesetz beispielsweise beinhaltet bereits die Möglichkeit, dass Männer Gleichstellungsbeauftragte werden und Männer auch an den Wahlen teilnehmen. Nur DIE LINKE hat dies im Vorfeld kritisiert. Ein neuer Gesetzesentwurf von uns ist daher allein schon deswegen erforderlich. Gleiches gilt für die Jungenarbeit, die bereits institutionalisiert ist. Jungen- wie auch Mädchenarbeit sind aber beide unterfinanziert und gehören geschlechtsspezifisch ausgebaut statt einseitig gefördert. Genährt werden die reaktionären Positionen der AfD von so genannten Lebensschützern und „besorgten Eltern“. Dahinter stecken bibeltreue Evangelikale. Ein breites Aktionsbündnis hat sich erfolgreich gegen die „besorgten Eltern“ zur Wehr gesetzt, die Ende Januar 2015 gegen die angeblich Frühsexualisierung von Kindern demonstriert haben. So heißt es in einem Flugblatt der „besorgten Eltern“: „Hinter dem Rücken der Eltern wird in großem Stil in unseren Kitas, Kindergärten und Schulen ein schamverletzendes, durch nichts gerechtfertigtes, unwissenschaftliches Frühsexualisierungskonzept verfolgt.“ Im einem vorauseilendem Affekt hatte zuvor der Hamburger Schulsenator das Fachbuch „Sexualaufklärung der Vielfalt“ von Prof. Elisabeth Tuider von der Empfehlungsliste der Lehrerfortbildung nehmen lassen. Das zeigt, wie eingängig reaktionäre Positionen übernommen werden. „Besorgte Eltern“ werden, bzw. wurden aber auch unterstützt durch einen ehemaligen CDUBürgerschaftsabgeordneten, der auf deren Kundgebung eine Rede hielt. In einem von der Linksfraktion initiierten Antrag positionierte sich die Bürgerschaft immerhin anschließend mehrheitlich eindeutig: „Die Bürgerschaft unterstützt die Ziele der Sexualpädagogik nach Vielfalt und Selbstbestimmung. […] Sexualaufklärung darf sich nicht auf die Vermittlung von kognitiven und biologischen Inhalten reduzieren, sie muss das subjektive sexuelle Erleben des einzelnen sehen, die Beziehungen zwischen den Menschen thematisieren sowie ethische und moralische Komponenten in ihre Arbeit einbeziehen.“ Als nachgewiesen gilt, dass, wer sexistische Vorurteile pflegt, auch eine ausgewiesene rassistische Mentalität hat. Rassismus und Sexismus haben die gleichen Wurzeln. Beides sind Machtphänomene, durch die Charaktereigenschaft, Verhaltensweisen und gesellschaftlichem Status der ethnischen Herkunft und dem Geschlecht zugeordnet werden. Daher müssen sie gemeinsam bekämpft werden. Die rassistischen Positionen der AfD finden sich ebenfalls unmissverständlich im Programm zur (38) 5A-03 Beschluss des Frauenplenums, 18. März 2015, Antrag zum Landesparteitag am 21. März 2015 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 18.03.2015 Bürgerschaftswahl wieder. Einige Beispiele: „Die missbräuchliche Nutzung von Flüchtlingsunterkünften durch Saisonarbeiter ist zu verhindern.“ „Die AfD fordert die Aufnahme der Ethnie bzw. des Migrationshintergrunds in der polizeilichen Kriminalstatistik.“ „Wir fordern die zwingende Ausweisung ausländischer Straftäter bei einer Verurteilung ...“ „Insgesamt aber hat die über Jahrzehnte ungesteuerte Einwanderung auch tiefgreifende Probleme in etlichen Stadtteilen verursacht ...“ „Im Bereich von Zuwanderung wenden wir uns gegen Multikulti-Utopien und ethnische Parallelgesellschaften in unseren Städten.“ „Es muss verhindert werden, dass vorrangig solche Personen zu uns kommen, die sich von unseren sozialen Leistungen angelockt sehen.“ Die Positionen der AfD dürften bei etlichen Bürgerschaftsabgeordneten anderer Fraktionen auf Nährboden stoßen. Dem gilt es, durch aktive, konsequente Diskussion und Anträge zu begegnen. Insbesondere die Wohnungsnot dürfte eine Ursache sein, dass viele Menschen die Verantwortlichen für knappen Wohnraum und Obdachlosigkeit nicht nur beim Senat und der privatisierten Wohnungswirtschaft zu suchen, sondern auch bei den Menschen, die dringend vernünftigen, günstigen Wohnraum suchen – den Flüchtlingen und Arbeitsmigrant*innen aus Osteuropa. Oft geht dabei der geschlechtsspezifische Blick verloren. Dabei leiden besonders Frauen und Mädchen und den Massenunterkünften der Erstaufnahmeeinrichtungen. Sie sind Gewalt und Erniedrigungen ungeschützt ausgesetzt – zumal das Sicherheitspersonal männlich ist und die Sozialarbeiter*innen und Ärzt*innen nur in unzureichender Anzahl vor Ort sind. „Sicher ist, dass nichts sicher ist“, schrieb einst Joachim Ringelnatz. Der Sinnspruch bewahrheitet sich wieder einmal. Der Landesparteitag möge beschließen: 1) Der Landesparteitag fordert alle Mitglieder, Landesarbeitsgemeinschaften, Bezirksverbände, Ortgruppen sowie die Bezirks- und Bürgerschaftsfraktionen auf, sich aktiv mit reaktionären Menschenbildern, insbesondere dem der AfD, auseinanderzusetzen und handlungs- wie aktionsorientierte Maßnahmen zu ergreifen. 2) In 2015 findet eine „Widerstandskonferenz gegen ein reaktionäres Frauenbild – für feministische Menschenbilder“ statt. 3) Im Vorfeld der Widerstandskonferenz gibt der Landesverband DIE LINKE Hamburg eine Broschüre heraus, die sich mit dem reaktionären Frauenbild der AfD und der so genannten Lebensschützer auseinandersetzt. Hierfür werden auch Gastbeiträge von Expertinnen und Experten eingeworben. (39) Anhang: Kandidaturen zum Landesvorstand: 4. Tagung, 4. Landesparteitag 21. März 2015 Anhang Kandidaturen zum Landesvorstand: • Inge Assimiadis (19.03.2015) • Regine Brüggemann (19.03.2015) • Olga Fritzsche (30.10.2014) • Siegline Steidinger (19.03.2015) • Johanna Zimmermann (13.03.2015) (40) Stand: 19:03.2015 %HZHUEXQJIUGHQ/DQGHVYRUVWDQG,QJH$VLPLDGLV %HUXI'LSO%LEOLRWKHNDULQ5HQWQHULQ 3ROLWLVFKH6WDWLRQHQ ,QGHQ)QI]LJHU-DKUHQ-XJHQGRUJDQLVDWLRQGHV)UHLGHQNHU9HUEDQGHV 0LWJOLHGGHU')8'HXWVFKH)ULHGHQVXQLRQ 63'0LWJOLHGVFKDIW 0LWJOLHGGHU:$6*VHLWLKUHU*UQGXQJ 0LWJOLHGGHU/,1.(1+DPEXUJ 6SUHFKHULQGHV29:DQGVEHN.HUQ .R6SUHFKHULQGHV%H]LUNVYRUVWDQGHV++:DQGVEHN 9HUGL0LWJOLHG :DUXPLFKPLFKIUGHQ/DQGHVYRUVWDQGEHZHUEH 'XUFKODQJMlKULJH%DVLVDUEHLWZHLLFKGDVVGLH0HQVFKHQUHDOLVWLVFKH3HUVSHNWLYHQ HLQHUOLQNHQ3ROLWLNLQ+DPEXUJZROOHQ'LHYRUGULQJOLFKH$XIJDEHXQVHUHV/DQGHV YHUEDQGHVVHKHLFKGDULQGLHJUDYLHUHQGHXQGVWlUNHUZHUGHQGHVR]LDOH6SDOWXQJ ,Q++]XEHNlPSIHQ 'DIUEUDXFKW',(/,1.(9HUEQGHWHZLHGLH*HZHUNVFKDIWHQGLH6R]LDOYHUElQGH XQGDQGHUHDXHUSDUODPHQWDULVFKH%QGQLVVH1XUJHPHLQVDPN|QQHQZLUGLH YHUKHHUHQGHQ$XVZLUNXQJHQGHV1HROLEHUDOLVPXVYHUKLQGHUQXQVHU=LHOLVWXQG EOHLEWGHUGHPRNUDWLVFKH6R]LDOLVPXV 'LHOHW]WHQ9RUJlQJHEHLGHQ)UDNWLRQVYRUVWDQGVZDKOHQKDEHQLQGHUgIIHQWOLFKNHLW ]XKHIWLJHQ,UULWDWLRQHQJHIKUW'LHVHV%LOG]XNRUULJLHUHQZLUG]XGHQ +DXSWDXIJDEHQGHU3DUWHLXQGLKUHV/DQGHVYRUVWDQGHVGHUQlFKVWHQ=HLWJHK|UHQ 'DIUZLOOLFKPLFKHLQVHW]HQ 5HJLQH%UJJHPDQQ %HZHUEXQJIUGHQ /DQGHVYRUVWDQG *HERUHQLP5XKUJHELHW %HUXI%XFKKlQGOHULQ VHLW$QJHVWHOOWHLP|IIHQWOL FKHQ'LHQVW 3ROLWLVFKHU:HUGHJDQJ ,QGHQHU-DKUHQHUVWHSROLWLVFKH(UIDKUXQJHQLQGHUÄ$QWL$.:%HZHJXQJ³VSlWHU '.30LWJOLHGVFKDIWLQGHQHU-DKUHQDNWLYLQGHU)ULHGHQVZHJXQJ *UQGXQJVPLWJOLHGGHU:$6*LQ+DPEXUJDQVFKOLHHQG0LWJOLHGLP*HVFKlIWVIK UHQGHQ/DQGHVYRUVWDQGGHU:$6*+DPEXUJ/DQGHVVSUHFKHULQ',(/,1.(+DP EXUJ/DQJMlKULJH7lWLJNHLWDOV%LOGXQJVYHUDQWZRUWOLFKHLQ+DPEXUJXQG0LWJOLHGGHU .RPPLVVLRQSROLWLVFKH%LOGXQJDXI%XQGHVHEHQH 0LWJOLHGEHL9HUGL 0HLQH9RUVWHOOXQJHQYRQGHU9RUVWDQGVDUEHLW 'LH3DUWHLLVWNHLQ6HOEVW]ZHFNZLUZROOHQ]XVDPPHQZHLWHUH%HY|ONHUXQJVNUHLVH DQVSUHFKHQ8QWHUVWW]XQJIUXQVHUHSROLWLVFKHQ=LHOHHLQHUJUXQGOHJHQGHQ9HUlQ GHUXQJGHU*HVHOOVFKDIWVYHUKlOWQLVVHHUDUEHLWHQXQG]XPHLJHQHQSROLWLVFKHQ(QJD JHPHQWHUPXWLJHQ ,FKZQVFKHPLUHLQHOHEHQGLJH0LWJOLHGHUSDUWHLGLHRIIHQXQGGLDORJEHUHLWLVWGLH VHOEVWEHZXVVWDJLHUWRKQHEHUKHEOLFK]XVHLQ 'LH0HQVFKHQHUZDUWHQYRQGHU/,1.(1UHDOLVLHUEDUH=XNXQIWVYHUVSUHFKHQ XQVHUHU:lKOHU,QQHQLQ+DPEXUJKDEHQXQVZHJHQGHU,QKDOWHJHZlKOW ',(/,1.(VWHKWLPPHUQRFKYRUGHU+HUDXVIRUGHUXQJGHQ:LGHUVWDQGJHJHQGHQ QHROLEHUDOHQ6\VWHPXPEDX]XRUJDQLVLHUHQXQGVLFKGHQ*HZHUNVFKDIWHQXQGGHQ VR]LDOHQ%HZHJXQJHQDOVYHUOlVVOLFKH3DUWQHULQ]XHUZHLVHQ *HUDGHQDFKGHP%UJHUVFKDIWVZDKONDPSILQ+DPEXUJXQGGHQPDVVLYHQLQQHUSDU WHLOLFKHQ.RQIOLNWHQPVVHQXQVHUH=LHOHIUGLH%UJHU,QQHQYHUVWlUNWLQGDV=HQWUXP GHUSROLWLVFKHQ$UEHLWYRQ3DUWHLXQG)UDNWLRQHQJHUFNWZHUGHQ ',(/,1.(VROOWHIUHLQHQHXHSROLWLVFKH.XOWXUGHV8PJHKHQVPLWHLQDQGHUVWHKHQ *HJHQVHLWLJH$FKWXQJ5HVSHNWXQG)UHXQGOLFKNHLWVLQGZLFKWLJH9RUDXVVHW]XQJHQ XPYHUWUDXHQVYROOPLWHLQDQGHU]XDUEHLWHQ Olga Fritzsche – Kandidatur zum erweiterten Landesvorstand zum Landesparteitag 31.10 – 01.11.14 Persönliches: 42 Jahre alt, einen 7-jährigen Sohn, Partnerschaft seit 10 Jahren mit dessen Vater, in Eimsbüttel wohnend Berufliches: Geschäftsführerin der Linksfraktion in Harburg, berufsbegleitendes Studium der Sozialökonomie, Schwerpunkt VWL (jetzt 8. Semester), vorher bis einschl. 2009 11 Jahre Dokumentarin Politisches: seit Gründung in Ver.di, 8 Jahre Betriebsrätin, Landessprecherin der AG Betrieb und Gewerkschaft und der Ver.di Betriebsgruppe der Beschäftigten der LINKEN in Hamburg. Liebe Genossen, liebe Genossinnen, hiermit bewerbe ich mich für den Landesvorstand. In den letzten Jahren habe ich mich inner- und außerhalb unserer Partei auf vielfältige Weise mit den Themen Armut und Ausbeutung und all den gesellschaftlichen Begleiterscheinungen dieses Grundthemas des Kapitalismus sowie seiner Kehrseite, der Anhäufung extrem großer Vermögen beschäftigt. Aktuell tue ich dieses besonders im Rahmen der Sozialberatung der LINKEN in Harburg und in der Koordinierungsgruppe der Hamburger Sozialberater*innen der LINKEN und in der AG betrieb&gewerkschaft. Meiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, an diesem und verwandten Themen auch im Landesvorstand zu arbeiten. Beruflich und im Studium beschäftige ich mich seit einigen Jahren intensiv mit den Bereichen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, hier vor allem auch mit Fragen der Verteilung von Vermögen, sozialer Ungleichheit und alternativen wirtschaftspolitischen Ansätzen. Diese Thematiken bieten in meinen Augen eine sehr große Schnittmenge zu vielen Kernthemen unserer täglichen politischen Arbeit. Hier für den Landesverband auch im Landesvorstand meine Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten einzubringen und die Theorie mit der politischen Praxis zu verbinden, wäre eine schöne Herausforderung für mich. Außerdem konnte ich in meiner vorherigen Tätigkeit im Landesvorstand einige interessante Erfahrungen sammeln, wie die Strukturen innerhalb der LINKEN aufgebaut sind und wie Abläufe und Diskussionen strukturiert, moderiert, organisiert und vorbereitet werden können und möchte gern den Landesverband auch in dieser Hinsicht unterstützen, wenn es nötig ist. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierfür Euer Vertrauen schenkt. 6LHJOLQGH6WHLGLQJHU±.DQGLGDWXU]XPHUZHLWHUWHQ/DQGHVYRUVWDQG /DQGHVSDUWHLWDJDP6RQQDEHQGGHQ0lU] =XU3HUVRQ -DKUHDOW%HUXIVVFKXOOHKUHULQLP5XKHVWDQGJOFNOLFKH2PDHLQHV(QNHOV 3ROLWLVFKH7lWLJNHLW $OV%HUXIVWlWLJH9RUVLW]HQGHGHV6FKXOSHUVRQDOUDWVGHU+6WHLOVKRRSDOV 5HQWQHULQ PHKUHUH-DKUH6SUHFKHULQGHU6WDGWWHLOJUXSSH%DUPEHN3HULRGHQ0LWJOLHGGHV /DQGHVYRUVWDQGHVHKUHQDPWOLFKH0LWDUEHLWELVKHXWHLQGHU/DQGHVJHVFKl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|WLJW.HQQWQLVVHGDUEHUZLH ]%ZLHPHOGHLFKHLQHQ,QIRVWDQGDQZDVLVWEHLHLQHP(LQODGXQJVVFKUHLEHQHLQHP 3URWRNROOHWF]XEHDFKWHQ*HUQKDEHLFKPLWDQGHUHQ*HQRVVHQ]XVDPPHQVFKRQ 6HPLQDUHIU1HXPLWJOLHGHU]XU9RUVWDQGVDUEHLWXQG]XU.DQGLGDWXU]XU%H]LUNVZDKO GXUFKJHIKUW 1DFKZLHYRUEHWHLOLJHLFKPLFKDQDQWLIDVFKLVWLVFKHQ9HUDQVWDOWXQJHQXQG 9HUDQVWDOWXQJHQ]XP)ULHGHQ,FKP|FKWHDQGLHVHU6WHOOHQLFKWXQVHU(UIXUWHU 3URJUDPP]LWLHUHQDXFKGD]XN|QQWHLFKHLQH6FKXOXQJDQELHWHQVRQGHUQELWWH(XFK KHU]OLFKPLFK]XIUDJHQGDVZDV(XFKLQWHUHVVLHUW ,FKIUHXHPLFKZHQQ,KUPLU(XHU9HUWUDXHQVFKHQNWXQGPLFKZlKOW Johanna Zimmermann - Kandidatur für den Landesvorstand Ich bin im August 2013 in die Partei eingetreten. Zuvor habe ich mich an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg im SDS und im Fachschaftsrat Soziale Arbeit organisiert, weil die Zeit reif ist für einen gesellschaftlichen Umbruch. Das Schaffen friedlicher Verhältnisse geht mit von den Hochschulen als „Brutstätten des Menschenstolzes und des Freiheitssinnes“ aus, wie Thomas Mann 1941 in „Deutsche Hörer“ schreibt. Damit sie dieses Potential auch nutzen, setze ich mich mit anderen in der Zivilklauselbewegung dafür ein, dass Friedenswissenschaft zur Leitwissenschaft wird. Diese zivile Orientierung ist relevant für die ganze Gesellschaft: George Grosz – Die Besitzkröte Der Hamburger Hafen, über den massive Rüstungsexporte gehen, kann stattdessen ein Ort der weltoffenen Internationalität sein. Die privatisierten Krankenhäuser, in denen Menschen kränker gemacht statt geheilt werden, müssen rekommunalisiert und – von der Profitherrschaft befreit – zur Ausrottung von Krankheiten und zur allgemeinen Gesundung beitragen. Weiterhin: Die Hamburger Friedensbewegung ist zersplittert und eine neue Kooperation – ohne die Mahnwachen – ist notwendig. Dafür brauchen wir einen Hamburger Friedensratschlag, um mit allen humanistischen und friedensbewegten Kräften über die aktuelle Weltlage und unser Eingreifen in der Bundesrepublik als kernimperialistischem Land zu beraten. In diesen Punkten muss Die LINKE vorantreibender Akteur sein und den Frieden mit der Sozialen Frage verbinden. Denn wir leben in einer humanitären Krise, in der es drängt, die Widersprüche zwischen Arm und Reich, Krieg und Frieden, Verachtung und Würde positiv zu beantworten. Der wissenschaftliche Fortschritt ist so enorm, dass kein Mensch auf der Welt geistig und körperlich hungern müsste. Dafür ist z.B. mit Syriza eine große Hoffnung verbunden, die angebliche Alternativlosigkeit der schädlichen Austeritätspolitik endgültig zu knacken. In diesem Sinne heißt es, in der BRD und speziell in Hamburg die Bescheidenheit verodnende Schuldenbremse zu lösen und durch ein gut ausgestattetes Gemeinwesen allen Menschen Kultur, Bildung, Soziales und Gesundheit zu ermöglichen. Gemeinsam eine Perspektive zu schaffen, indem wir die Lebensbedingungen aller verbessern, ist die wirksamste Bekämpfung rechter und rechtspopulistischer Parteien, die verstärkt versuchen, den kaputten Neoliberalismus zu retten. Vor dem Hintergrund von 70 Jahre Befreiung und dem widerständigen antifaschistischen Erbe gilt es, die AfD zu bekämpfen, über ihre menschenverachtende Ideologie aufzuklären und weiter für das Verbot der NPD zu streiten. Das wurde bisher, auch von der Bürgerschaftsfraktion, zu wenig unternommen und muss geändert werden. Als Programm- und Mitgliederpartei sind wir eine Entwicklungsgemeinschaft, um uns gemeinsam zu qualifizieren und klüger zu werden. Sich gegen die seit '89 gepredigte Eigenverantwortung, Vereinzelung und Konkurrenz aufzurichten, bedeutet die eigenen Ansprüche an Solidarität und Anteilnahme zu verfolgen. In dieser klaren Oppositionslinie sind wir anders als die anderen Parteien und wollen uns gründlich von hierarchischen Strukturen und Postengeschacher unterscheiden. Die Intrige gegen Dora ist politisch wie menschlich zurückzuweisen, wir brauchen eine Änderung der Parteikultur hin zu mehr argumentativem produktivem Streit und echter Solidarität. Aus diesen Gründen möchte ich im Landesvorstand für eine bessere Verständigung zwischen Partei und Fraktion wirken. Der Landesvorstand hat als demokratisch gewähltes Gremium die Aufgabe, die politische Meinungs- und Willensbildung der Partei zu fördern und ihre programmatischen Positionen mit Leben zu füllen. Das gilt aktuell vor allem für die Umsetzung der Parteitagsbeschlüsse und der Forderungen aus dem Wahlprogramm.
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