gilt seit dem 1. Januar in Deutschland. Hier wichtige Frage

Hans-Peter Murmann
Geschäftsführender Vizepräsident
02. April 2015
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt
seit dem 1. Januar in Deutschland.
Hier wichtige Fragen und Antworten
in den deutschen mittelständischen Betrieben
Für wen gilt der Mindestlohn
Jeder Arbeitnehmer über 18 Jahre hat in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Seit dem 1. Januar 2015 beträgt er 8.50 Euro brutto je Zeitstunde. Bezahlen müssen ihn alle
Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.
Mindestlohn auch für Ungelernte?
Der Mindestlohn gilt unabhängig von der Qualifikation des Arbeitnehmers. Ein fehlender Abschluss, mangelnde
Sprachkenntnisse oder Herkunft des Arbeitnehmers rechtfertigen keine Ausnahme.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Der Mindestlohn gilt nicht für die in § 22 MiLoG genannten Personen:
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Praktikanten
Pflichtpraktikum bei Schul-, Berufs-, Hochschulausbildung
Orientierungspraktikum für Beruf/Studium bis drei Monate
freiwilliges Praktikum bis zu drei Monaten begleitend zu Berufsausbildung oder Studium
(ohne vorangehendes Pflichtpraktikum)
Auszubildende
Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III)
Berufsvorbereitung (§§ 68 – 70 BBiG)
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Ehrenamtliche
Langzeitarbeitslose (für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Behinderte in Werkstätten
Fahrer ausländischer Firmen bei reinen Transitfahrten
Was zählt zur Arbeitszeit?
Für die Fahrt von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz und zurück wird kein
Arbeitsentgelt und somit kein Mindestlohn geschuldet. Das Hochfahren eines Kassensystems gehört
hingegen zur Arbeitszeit und ist somit auch mit mindestens 8.50 Euro/Stunde zu vergüten.
Wird bei Minijobbern jetzt aus netto brutto?
Nein, der Minijobber bekommt die 8,50 Euro ausgezahlt! Bisher erhielten die Minijobber im Monat
maximal 450,-- Euro brutto = netto ausbezahlt. Die meisten Experten gehen davon aus, dass auch
zukünftig auf den konkreten (Netto-) Entgeltbetrag und keine Hochrechnung auf ein fiktives
Bruttoentgelt erfolgen muss.
Mindestlohn - brutto oder netto?
Mindestlohn ist ein Bruttolohn je Zeitstunde
Ist der Mindestlohn immer Geld?
Mindestlohn ist grundsätzlich als Geldleistung auszuzahlen.
Ist es möglich, den Nettolohn zu maximieren?
Zuschläge wie Mankogeld, Diensthandy, Kleidergeld, Job-Ticket, Personalrabatte, Benzingutscheine,
Zuschuss zur Kita oder vermögenswirksame Leistungen (Maßnahmen der Nettolohnmaximierung)
sind beim Mindestlohn nicht zu berücksichtigen, können also nur zusätzlich gewährt werden.
Achtung: Sind solche Leistungen bindend vereinbart, können sie nur durch beispielweise eine
Änderungsvereinbarung oder eine Änderungskündigung geändert oder gestrichen werden.
Was passiert mit Zulagen?
In den Mindestlohn können höchstens Zahlungen eingerechnet werden, die als Gegenleistung für
eine sogenannte Normalarbeitsleistung entrichtet werden. Eine Arbeitsleistung, die von der
Normalarbeitsleistung abweicht – etwa Mehrarbeit oder Arbeitsleistung unter erschwerten
Bedingungen-, darf nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Dies gilt auch für
„Sachleistungen“ wie Rabatte, Job – Ticket, Benzingutscheine und Mankogeld.
Sind Erfolgszuschläge möglich?
Fixe und variable Vergütungselemente können vereinbart werden. Durch normale Arbeit muss aber
eine Vergütung von durchschnittlich 8,50 Euro je gearbeitete Stunde zu erlangen sein. Ein
Unterschreiten aufgrund leistungsabhängiger Vergütung ist verboten.
Ist ein Abzug von Kost und Logis möglich?
Das ist sehr umstritten. Laut Auskunft des Zolls ist ein solcher Abzug nur bei Saisonarbeiter und in der
Landwirtschaft erlaubt. Prinzipiell kann der Arbeitgeber Kost und Logis „gewähren“ und dies – in
engen Grenzen- aufrechnen. Die Pfändungsfreigrenze von derzeit 1.049,99 Euro muss dem
Arbeitnehmer nach Abrechnung der Sachleistungen netto bleiben.
Was ist mit Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld- oder Urlaubsgeld sind anrechnungsfähig, aber nur für den
Fälligkeitszeitraum, in dem diese gezahlt werden. So kann ein Weihnachtsgeld im Dezember nur auf
den Mindestlohn im November angerechnet werden. Wurden Einmalzahlungen bisher gewährt,
dürfen sie jetzt nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden, hat das Arbeitsgericht Berlin am
5. März 2015 entschieden.
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Was ist mit dem Sonntagszuschlag?
Sieht ein Arbeitsvertrag oder die geübte Praxis einen Zuschlag für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
vor, so schuldet der Arbeitgeber den Zuschlag zuzüglich zum Mindestlohn.
Was ist mit dem Nachtzuschlag
Nachtarbeit ist im Arbeitsrecht (nicht: Steuerrecht!) die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr und muss in diesem
Zeitraum mindestens zwei Stunden dauern. Nachtarbeit ist zusätzlich und angemessen auszugleichen –
entweder als Freizeitausgleich oder als Zuschlag von in der Regel 25 Prozent auf das übliche
Arbeitsentgelt.
Beispiel: 8,50 Euro (Mindestlohn) + 2,13 Euro (25 % Nachtzuschlag) = 10,63 Euro/Stunde
Was gilt für Bereitschaftsdienste?
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, also gilt der Mindestlohn. Bereitschaftsdienst leistet ein
Arbeitnehmer dann, wenn er sich außerhalb seiner regulären Arbeitzeit an einem durch den
Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten hat, um auf dessen Anweisung hin die Arbeit unverzüglich
aufzunehmen.
Mindestlohn auch für Minijobber?
Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn von 8.50 Euro/Stunde. Die rechnerische regelmäßige
Höchstarbeitzeit beträgt 52,9 Stunden pro Monat – 53 Stunden ergeben bereits 450,50 Euro.
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wird diese Rentenversicherungspflicht
nicht abgewählt, wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung in Höhe
von 3,9 Prozent vom Arbeitslohn abziehen. Bei 450 Euro Monatslohn sind das 17.55 Euro, der
Minijobber erhält als 432,50 Euro ausgezahlt. An die Rentenversicherung führt der Arbeitgeber die
3,9 Prozent zusammen mit seinem Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung (15 Prozent) ab.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss nach wie vor allein die Arbeitgeberbeiträge an die Minijob-Zentrale
abführen. Es ist also nicht möglich, die pauschale Steuer beziehungsweise Sozialabgaben von rund 31
Prozent, die an die Minijob - Zentral abzuführen ist, von den 8.50 Euro Mindestlohn abzuziehen. Für
Minijobber / geringfügig Beschäftige sind, die besonderen Aufzeichnungspflichten (§ 17 MiLoG) zu
beachten
Kann man als Arbeitnehmer auf den Mindestlohn verzichten?
Der Anspruch auf den Mindestlohn ist unverzichtbar. Eine durch den Arbeitnehmer abgegebene
entsprechende Erklärung ist unbeachtlich. Es ist auch dann durch den Arbeitgeber ein Mindestlohn
von 8.50 Euro zu bezahlen.
Lässt sich die Arbeitszeit herabsetzen?
Prinzipiell lässt sich die Arbeitzeit eines Mitarbeiters herabsetzen und so beispielweise ein
geringfügiges Beschäftigungsverhältnis wieder unter die 450 Euro Grenze „drücken“. Allerdings muss
die Arbeitszeit entsprechend gekürzt werden. Eine Änderung der Arbeitszeit ist grundsätzlich nur mit
Zustimmung des Arbeitnehmers, beispielweise mit einer Änderungsvereinbarung möglich.
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Gibt es ein Arbeitszeitkonto?
Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, dürfen die darüber
hinausgehenden Arbeitsstunden auf einem Arbeitskonto eingestellt werden, sofern dies schriftlich
vereinbart ist. Auf das Arbeitszeitkonto dürfen monatlich maximal 50 Prozent der vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit übertragen werden („Plusstunden“). Der Lohn für die vertragliche
Arbeitszeit ist im Übrigen, wie üblich, auszuzahlen. Die auf das Arbeitskonto eingestellten
Arbeitsstunden sind nach spätestens zwölf Kalendermonaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder
Zahlung des Mindestlohnes auszugleichen. Minusstunden können zwar unbegrenzt auf das
Arbeitszeitkonto eingestellt werden, dürfen aber nur gewährte Freizeit sein und auch nur zum
Kontoausgleich (Kontostand 0) führen, weil damit sonst der Mindestlohn umgangen werden könnte
Darf Trinkgeld mit Mindestlohn verrechnet werden?
Trinkgeld ist keine Entlohnung des Arbeitnehmers, sondern eine freiwillige Leistung des Kunden an
den Mitarbeiter. Trinkgeld darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet und auch nicht vom
Arbeitgeber einbehalten und als Umsatz verbucht werden.
Ist der Mindestlohn ein Kündigungsgrund?
Nein, die Verpflichtung, den Mindestlohn zu bezahlen, ist für sich genommen kein wirksamer
Kündigungsgrund. Kündigt der Arbeitgeber, muss er dafür dringend betriebliche Gründe darlegen
Gilt für Tankstellen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz?
Branchen laut § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (Schwarz - ArbG) sind unter anderen
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe. Nach Angaben der UNITI, die sich
auf eine telefonische Auskunft des Zolls und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruft,
können darunter auch Heizöllieferanten und Tankstellenversorger fallen, wenn die Lieferungen einen
Schwerpunkt/Hauptzweck der Tätigkeit darstellen. Auch das Gaststättengewerbe wird im
SchwarzArbG aufgezählt. Tankstellenbetreiber mit Gaststättenlizenz fallen aber nicht darunter, weil
es immer auf das Schwergewicht der wirtschaftlichen Tätigkeit ankommt.
Wie muss die Arbeitszeit dokumentiert werden?
Für folgende Personengruppen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitzeit
aufgezeichnet, bis spätesten 7. Tag nach Arbeitsleistung gemeldet und mindestens zwei Jahre
aufbewahrt werden.
 Minijobber
 kurzfristig Beschäftigte
 Branchen laut § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Die Aufzeichnungspflicht entfällt erst ab einem monatlichen Bruttogehalt von verstetigt mehr als
2.958 Euro. Das gilt zumindest dann, wenn Sie Ihre Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der
geleisteten Mehrarbeit (über acht Stunden täglich, sowie an Sonn- und Feiertagsarbeit) erfüllen.
Die Dokumentationspflicht gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens, also auch für diejenigen, die
nicht in einem der in §2a SchwarzArbG genannten Bereiche arbeiten.
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Wie teuer kommen Verstöße gegen das MiLoG?
Ordnungswidrig handelt, wer unter anderem vorsätzlich oder fahrlässig den Mindestlohn nicht oder
nicht rechtzeitig zahlt oder einen Nachunternehmer einsetzt, der den Mindestlohn nicht oder nicht
rechtzeitig zahlt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro
geahndet werden. Andere Verstöße gegen die Vorschriften des MiLoG, zum Beispiel die fehlenden
Arbeitszeitnachweise oder die Verhinderung von Prüfungen durch den Zoll, können mit einer
Geldbuße bis zu 30.0000 Euro belegt werden. Die Strafen sind vom Gesetzgeber also bewusst hoch
angesetzt. Der betroffene Arbeitnehmer kann die Entgeltdifferenz zwischen tatsächlich gezahlten
Entgelt und Mindestlohn erfolgreich einklagen.
Die Sozialversicherungsträger werden grundsätzlich vom Mindestlohn ausgehen und entsprechende
Nachforderungen erheben. Weil Arbeitnehmer nur sehr beschränkt in Regress genommen werden
können, dürfte auch hier vor allem der Arbeitgeber belastet werden.
Wer kontrolliert die Betriebe?
Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Bundeszollverwaltung, Einheit Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) überprüft. Die FKS soll dafür 1.600 neue Planstellen erhalten.
Was verdienen „Gleitler“?
Auch für Arbeitnehmer in der Gleitzone (max. 850 Euro/Monat, 10.200 Euro/Jahr) gilt der
Mindestlohn von brutto 8.50 Euro. Die rechnerische regelmäßige Höchstarbeitszeit liegt bei ihnen bei
100 Stunden pro Monat.
Was gilt für kurzfristig Beschäftigte / Saisonkräfte?
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Saisonkräfte (kurzfristig Beschäftigte). Die Möglichkeit der
sozialversicherungsfreien Beschäftigung bei kurzfristig Beschäftigten ist von bisher 50 Tagen auf jetzt
70 Tagen verlängert worden. Diese Regelung gilt bis 31.12.2018.
Macht es Sinn, aus einem geringfügig Beschäftigten einen „Gleitler“ zu machen?
Weil Minijobber ihr Entgelt brutto für netto bekommen, trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen
Steuern und Abgaben. In der Gleitzone (bis 850,--Euro/Monat) wird der Arbeitnehmer an den
Abgaben finanziell (mit-) belastet. So kann der Arbeitgeber am Ende tatsächlich Geld sparen!
Allerdings ist dies nur im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer möglich. Für die dabei auftretenden
steuerlichen und abgaberechtlichen Fragen sollte ein Steuerberater um Rat gefragt werden.
Mindestlohn für ältere Azubis?
Auszubildende haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, auch dann nicht, wenn der
Azubi älter als 18 Jahre ist.
Mindestlohn für Partner?
Wenn Eheleute/Verwandte miteinander einen Arbeitsvertrag vereinbart haben, so gelten auch
hierfür die Regeln des Mindestlohngesetzes.
Mindestlohn für Rentner?
Auch für Rentner und Rentnerinnen gilt das Mindestlohngesetz
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Gibt es auch ein Mindestgehalt?
Gehaltsempfängern ist bei einer Monatsarbeitszeit von 173,33 Stunden (40 Std./Wo. x 13 Wo: 3 Mon.)
ein Brutto-Gehalt von mindestens 1.473,31 Euro zu zahlen. Fallen in einem Monat mehr
Arbeitsstunden an, ist dieser Betrag entsprechend zu erhöhen (für jede Stunde um mindestens
8,50 Euro). Das höhere Entgelt aus Monaten mit überdurchschnittlich vielen Arbeitstagen ist nicht mit
dem aus „schwachen“ Monaten in Form eines Durchschnittsverdienstes auszugleichen. Wenn der
Monatsbetrag hart an der Grenze ist, empfiehlt sich die Umstellung auf einen Stundenlohn.
Was geschieht bei Urlaub/ Krankheit?
Während des Urlaubs und während einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit behält der
Arbeitnehmer einen ungekürzten Anspruch auf das übliche Entgelt, einschließlich variabler
Entgeltbestandteile (Entgeltausfallprinzip)
Was gilt für Resturlaub und Überstunden?
Für Resturlaub und Überstunden aus dem Vorjahr gilt seit 01.01.2015 der Mindestlohn von 8.50 Euro
brutto, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer früher weniger Stundenlohn hatte.
Ist der Mindestlohn ein Grund, den Partnervertrag mit einem Franchisegeber zu kündigen?
Nein.
Allerdings kann der Mindestlohn den Betrieb eines Franchiseunternehmens unter den vom
Franchisegeber bestimmten Konditionen so unwirtschaftlich machen, dass sich die Fortsetzung nicht
lohnt. Dann müssen mit der Gesellschaft Verhandlungen zur Anpassung der Konditionen geführt
werden. Sollte sich die Situation nicht verbessern, ist unter Umständen im Einzelfall die ordentliche
Kündigung des Vertrages mit der Gesellschaft möglich, ohne den Ausgleichsanspruch zu verlieren. Da
es hier immer auf den Einzelfall ankommt ist es dringend erforderlich, sich vor einer solchen
Kündigung mit dem Steuerberater und einem Rechtsanwalt der auf solche Fragen spezialisiert ist,
intensiv zu beraten
Wie lange gelten 8.50 Euro?
Eine sogenannte Mindestlohnkommission wird alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns
beraten und sich dabei insbesondere an der Tariflohnentwicklung der letzten zwei Jahre orientieren.
Am Ende befindet die Bundesregierung darüber, ob sie den gefundenen Kompromiss per
Rechtsverordnung in Kraft setzt. Im Februar 2015 hat sich diese Kommission erstmals konstituiert.
Wann sie ihre reguläre Arbeit aufnehmen wird, ist derzeit unklar
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