50 Jahre Stockwerkeigentum:

Anfahrtsplan Hyatt
Kongress im Hotel Park Hyatt in Zürich
Bitte
frankieren
Schweizer Stockwerkeigentümerverband
Mettmenriedt-Weg 5
8606 Greifensee
50 Jahre Stockwerkeigentum:
Donnerstag, 7. Mai 2015, 17:30 bis 20:30 Uhr
Hotel Park Hyatt, Zürich
Anmeldung Internet: www.stockwerk.ch/kontakt.html
Per Post: Mit beiliegendem Talon.
Die Teilnahme ist kostenlos.
18:55 Uhr: Podiumsdiskussion, moderiert von David Strohm (Fachredaktor Immobilien und Wirtschaftsredaktor bei der NZZ am Sonntag)
mit den Referenten sowie Lorenz Heim (VZ Vermögenszentrum) und
Andreas Hämmerli, Mobimo AG
19:30 Uhr: Apéro Riche
*Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Datum:Unterschrift:
Referat von Fredy Hasenmaile, Head Real Estate & Regional Research
bei Credit Suisse
E-Mail | Telefon:
Dominik Romang, Rechtsanwalt lic. iur.,
Präsident Schweizer Stockwerkeigentümerverband
Prof. Dr. iur. Amédéo Wermelinger, Rechtsanwalt, Dozent Universität Fribourg und Verfasser des führenden Kommentars zum Stockwerkeigentum
Fredy Hasenmaile, Head Real Estate & Regional Research bei Credit Suisse
Andreas Hämmerli, Leiter Entwicklung und
Mitglied der Geschäftsleitung, Mobimo AG
Lorenz Heim, Finanzierungsexperte VZ VermögensZentrum,
Leiter des VZ Hypothekenzentrums
David Strohm, Fachredaktor Immobilien und
Wirtschaftsredaktor bei der NZZ am Sonntag
Referat von Prof. Dr. iur. Amédéo Wermelinger (Rechtsanwalt, Dozent
Universität Fribourg und Verfasser des führenden Kommentars zum
Stockwerkeigentum)
PLZ | Ort:
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Referat von Rechtsanwalt lic. iur. Dominik Romang
Strasse:
Referenten und Podiumsteilnehmer:
17:30 Uhr: Eröffnung/Begrüssung, Rechtsanwalt lic. iur. Dominik Romang
(Präsident Schweizer Stockwerkeigentümerverband)
Firma:
Am Jubiläumskongress am 7. Mai stellen sich führende Experten den aktuellen Fragen,
stellen in Referaten die neusten Entwicklungen vor und debattieren über die Geschichte und die Zukunft des Stockwerkeigentums in der Schweiz. – Melden Sie sich jetzt an,
um an diesem wichtigen Anlass dabei zu sein und das 50-Jahr-Jubiläum mit uns gemeinsam zu feiern!
17:00 Uhr: Türöffnung
Titel | Funktion:
Mit der stark zunehmenden Verbreitung werden auch mehr und mehr aktuelle Fragen
aufgeworfen: Wie kann der Interessenausgleich unter den Eigentümern gewährleistet
werden? Wie bewähren sich die gesetzlichen Regelungen zum Stockwerkeigentum?
Was bedeutet der demografische Wandel für das Stockwerkeigentum? Was, wenn irgendwann schwierige Entscheide über Sanierung, Umbau oder Abbruch zu fällen sind?
Hotel Park Hyatt, Zürich
Name | Vorname:
Die Erfolgsgeschichte setzte sich fort: Vor allem nach dem Jahr 2000 nahm die Popularität des Stockwerkeigentums noch einmal stark zu. Jedes Jahr kommen rund 12‘000 bis
15‘000 neue Eigentumswohnungen im Bestand dazu, sei es durch Umnutzungen oder
Neubauten. Alle Experten sind sich einig, dass das Stockwerkeigentum einen entscheidenden Anteil an der steigenden Wohneigentumsquote hat. Immer mehr Bürgerinnen
und Bürger erachten Stockwerkeigentum als ideale Wohnform, die ihnen viele Freiheiten einräumt und unter anderem auch eine sichere Altersvorsorge darstellt.
Donnerstag, 7. Mai 2015, 17:30 bis 20:30 Uhr
Herr
Die Begründung von Stockwerkeigentum – die schon damals einem echten Bedürfnis
entsprach – auf Umwegen oder das Weiterbestehen altrechtlichen Stockwerkeigentums
nach früheren kantonalen Regelungen erwiesen sich über Jahrzehnte als unbefriedigend. Richtig ins Rollen kam die Sache aber erst 1955, und zwar dank einer Interpellation von Nationalrat Dr. Armin Meili, dem ersten Präsidenten des Schweizer Stockwerkeigentümerverbandes. Der Verband war klar mit der Zielsetzung gegründet worden, den
Boden für die Einführung des Stockwerkeigentums in der Schweiz vorzubereiten. 1963
wurde das entsprechende Gesetz zur Änderung des ZGB vom Parlament verabschiedet
– und am 1. Januar 1965 war es endlich soweit: Die Wiedereinführung des Stockwerkeigentums im ZGB war gelungen!
Programm
4
Frau
Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband SSTV hat entscheidenden Anteil daran,
dass das Stockwerkeigentum in der Schweiz überhaupt eingeführt wurde. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1912 sah diese Form des Eigentums gar nicht vor.
Aufgrund der Konzeption des Gesetzes war es unmöglich, Stockwerkeigentum neu zu
begründen. Überall wo Wohnungen als Stockwerkeinheiten gehalten und genutzt wurden, stützte man sich auf frühere kantonale Regelungen aus der Zeit vor dem ZGB.
Anmeldung zum Jubiläumskongress 50 Jahre Stockwerkeigentum
Jubiläumskongress: 50 Jahre Stockwerkeigentum in der Schweiz