Stand: März 2015 MERKBLATT ZUR URKUNDENÜBERPRÜFUNG IM WEGE DER AMTSHILFE Die Deutsche Botschaft Nairobi hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Kenia bis auf Weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amts ab 01.09.2002 eingestellt. Falls eine Behörde in Deutschland es im Einzelfall für notwendig hält, gibt es aber die Möglichkeit einer Überprüfung der Urkunden. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original und zwei einfache Kopien beifügen, konkrete Fragen stellen oder um eine allgemeine Überprüfung ersuchen und sich im Verhältnis zur Botschaft zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen bereit erklären, die sie an den Urkundeninhaber weitergeben wird. Neben der zu prüfenden Urkunde im Original und der Kostenzusage der ersuchenden Behörde benötigt die Botschaft Kopien der Pässe der kenianischen Urkundeninhaber inklusive Immigration File Number, die sich im kenianischen Reisepass befindet. Es ist nicht möglich, Originalurkunden direkt bei der Botschaft abzugeben. Diese müssen immer zusammen mit dem Amtshilfeersuchen übersandt werden. Werden Urkundenüberprüfungen im Zusammenhang mit einer geplanten Eheschließung verlangt, sollte vorab geprüft werden, ob sich eine entsprechende Urkundenüberprüfung bereits im Rahmen des Visumsverfahrens in Bearbeitung befindet. Auf diese Weise kann unnötige Doppelarbeit vermieden werden. Standesämter werden daher gebeten, vor Einleitung eines Urkundenüberprüfungsverfahren bei den jeweils zuständigen Ausländerbehörden zu erfragen, ob dort ggf. bereits eine Überprüfung im Rahmen des Visumsverfahrens eingeleitet wurde. Da die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, stützt sie sich auf die Erkundigungen eines Vertrauensanwalts. Die abschließende Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft. Die Bearbeitungsdauer für die Überprüfung kann bis zu sechs Monaten betragen. Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und einen entsprechenden Zwischenbescheid erteilen. Wegen des hohen Geschäftsanfalls bittet die Botschaft, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Die Kosten für die Überprüfung von Urkunden berechnen sich aus einer einmaligen Bearbeitungungsgebühr in Höhe von 30,- € zuzüglich der Auslagen für die Vertrauensanwalt. Die Auslagen berechnen sich pro Urkunde und richten sich nach der Region, in der die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt durchgeführt werden muss. Da der Wechselkurs starken Schwankungen unterliegt, und um langwierige Rückfragen zu vermeiden, bittet die Botschaft um eine Kostenübernahmeerklärung von generell 250,- € pro zu überprüfende Urkunde für alle Regionen außer 'North Eastern Region' (d.h. Garissa, Wajir und Umgebung) ,' Upper Eastern Region' (d.h. Marsabit, Moyale und Umgebung) und 'North Rift Region' (d.h. Lodwar, Lokichokio und Umgebung). Für die letztgenannten drei Regionen bittet die Botschaft um eine Kostenübernahmeerklärung in Höhe von 300,- € pro zu überprüfende Urkunde. Die Postanschrift der Deutschen Botschaft Nairobi lautet: German Embassy Nairobi Consular and Visa Affairs P.O. Box 30180 00100 Nairobi / Kenya Tel: (+254)20-4262100 e-mail: [email protected] Deutschen Behörden steht der amtliche Kurierweg des Auswärtigen Amts offen: Auswärtiges Amt für Botschaft Nairobi Rechts- und Konsularabteilung 11013 Berlin MAP OF KENYA – PRIOR TO PROMULGATION OF THE CURRENT CONSTITUTION [Accessed from:- http://www.mapsofworld.com/kenya/kenya-political-map.html ]
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