Merkblatt Urkundenüberprüfung

Stand: März 2015
MERKBLATT ZUR URKUNDENÜBERPRÜFUNG IM WEGE DER AMTSHILFE
Die Deutsche Botschaft Nairobi hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation
öffentlicher Urkunden aus Kenia bis auf Weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation
mit Billigung des Auswärtigen Amts ab 01.09.2002 eingestellt.
Falls eine Behörde in Deutschland es im Einzelfall für notwendig hält, gibt es aber die Möglichkeit
einer Überprüfung der Urkunden. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein entsprechendes
Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original
und zwei einfache Kopien beifügen, konkrete Fragen stellen oder um eine allgemeine Überprüfung
ersuchen und sich im Verhältnis zur Botschaft zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen
bereit erklären, die sie an den Urkundeninhaber weitergeben wird. Neben der zu prüfenden Urkunde
im Original und der Kostenzusage der ersuchenden Behörde benötigt die Botschaft Kopien der
Pässe der kenianischen Urkundeninhaber inklusive Immigration File Number, die sich im
kenianischen Reisepass befindet. Es ist nicht möglich, Originalurkunden direkt bei der Botschaft
abzugeben. Diese müssen immer zusammen mit dem Amtshilfeersuchen übersandt werden. Werden
Urkundenüberprüfungen im Zusammenhang mit einer geplanten Eheschließung verlangt, sollte
vorab geprüft werden, ob sich eine entsprechende Urkundenüberprüfung bereits im Rahmen des
Visumsverfahrens in Bearbeitung befindet. Auf diese Weise kann unnötige Doppelarbeit vermieden
werden. Standesämter werden daher gebeten, vor Einleitung eines Urkundenüberprüfungsverfahren
bei den jeweils zuständigen Ausländerbehörden zu erfragen, ob dort ggf. bereits eine Überprüfung
im Rahmen des Visumsverfahrens eingeleitet wurde.
Da die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann,
stützt sie sich auf die Erkundigungen eines Vertrauensanwalts. Die abschließende Stellungnahme
erfolgt durch die Botschaft.
Die Bearbeitungsdauer für die Überprüfung kann bis zu sechs Monaten betragen. Die Botschaft
wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und einen entsprechenden Zwischenbescheid
erteilen. Wegen des hohen Geschäftsanfalls bittet die Botschaft, von zusätzlichen
Sachstandsanfragen abzusehen.
Die Kosten für die Überprüfung von Urkunden berechnen sich aus einer einmaligen
Bearbeitungungsgebühr in Höhe von 30,- € zuzüglich der Auslagen für die Vertrauensanwalt. Die
Auslagen berechnen sich pro Urkunde und richten sich nach der Region, in der die Überprüfung
durch den Vertrauensanwalt durchgeführt werden muss. Da der Wechselkurs starken Schwankungen
unterliegt, und um langwierige Rückfragen zu vermeiden, bittet die Botschaft um eine
Kostenübernahmeerklärung von generell 250,- € pro zu überprüfende Urkunde für alle Regionen
außer 'North Eastern Region' (d.h. Garissa, Wajir und Umgebung) ,' Upper Eastern Region' (d.h.
Marsabit, Moyale und Umgebung) und 'North Rift Region' (d.h. Lodwar, Lokichokio und
Umgebung). Für die letztgenannten drei Regionen bittet die Botschaft um eine
Kostenübernahmeerklärung in Höhe von 300,- € pro zu überprüfende Urkunde.
Die Postanschrift der Deutschen Botschaft Nairobi lautet:
German Embassy Nairobi
Consular and Visa Affairs
P.O. Box 30180
00100 Nairobi / Kenya
Tel: (+254)20-4262100
e-mail: [email protected]
Deutschen Behörden steht der amtliche Kurierweg des Auswärtigen Amts offen:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Nairobi
Rechts- und Konsularabteilung
11013 Berlin
MAP OF KENYA – PRIOR TO PROMULGATION OF THE CURRENT CONSTITUTION
[Accessed from:- http://www.mapsofworld.com/kenya/kenya-political-map.html ]