Düsseldorf, 4. Mai 2016 Düsseldorf, 5. Juli 2016 Für ein Bundesteilhabegesetz, das Teilhabe und Selbstbestimmung garantiert Positionspapier der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Die UN-BRK ist seither geltendes Recht. Mit der Ratifikation hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, deren Ziele umzusetzen. Mit dem nun von der Großen Koalition vorgelegten Gesetzesentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden aber die grundlegenden Ziele der UN-BRK nicht erreicht. Vielmehr werden viele Regelungen den Alltag vieler Menschen deutlich verschlechtern und die Selbstbestimmung und die Teilhabemöglichkeiten stark einschränken. So soll der Kreis der Leistungsberechtigten faktisch deutlich eingeschränkt werden. Zukünftig müssen die Menschen in fünf von neun aufgezeigten Lebensbereichen einen Unterstützungsbedarf haben, um überhaupt eine Leistung bewilligt zu bekommen. Auch in Zukunft sollen Menschen mit Beeinträchtigung mit ihrem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Eingliederungsleistungen herangezogen werden. Sie bezahlen also die Überwindung der Barrieren, die ihnen die Gesellschaft aufbaut, aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen. Ein wenig entlastet werden lediglich jene Menschen, die nur Eingliederungshilfe beziehen. Denn nur die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst. Wer zusätzlich Hilfe zur Pflege braucht oder andere Leistungen wie Blindenhilfe bezieht, bleibt im Sozialhilferecht und wird keine finanzielle Verbesserung erfahren. Dies ist aber der Großteil der Menschen mit Behinderung. Für sie bleibt die Diskriminierung, dauerhaft ein Leben knapp oberhalb von Hartz IV führen zu müssen. Die einzige wirkliche Verbesserung ist, dass das Partnervermögen nicht mehr angerechnet werden soll. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung darf durch das BTHG nicht eingeschränkt werden. In letzter Konsequenz würde das bedeuten, dass sie noch nicht einmal selbst entscheiden dürfen, wie und von wem ihre benötigte Unterstützung erbracht werden soll. Grundsätzlich sinnvolle Poollösungen dürfen nicht zu Dumping und Einschränkung der Persönlichkeitssphäre bei Unterstützungsbedarfen führen. Selbstbestimmung sichern – Kostenvorbehalt muss abgeschafft werden Der sogenannte Kostenvorbehalt führt nach wie vor dazu, dass vielerorts die Behörden über Wohnen und Lebensform der Menschen entscheiden. Die Bundesregierung will nicht nur am Kostenvorbehalt festhalten, sie will ihn sogar verschärfen. So sollen zukünftig grundsätzlich die billigsten Leistungsanbieter*innen den Zuschlag erhalten. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“, wie auch das Kriterium der Zumutbarkeit sollen entfallen. So können Sozialämter Menschen mit hohem Assistenzbedarf aus Kostengründen in ein Heim drängen, weil das in diesen Fällen günstiger wäre als ambulant betreutes Wohnen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderung zusichert, dass sie selbst über Wohn- und Lebensform entscheiden können und nicht gegen ihren Willen in einem Heim leben müssen (Art. 19 UN-BRK). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen. Einer derartig rückwärtsgewandten und defizitorientierten Fürsorgepolitik verweigern wir GRÜNE unsere Zustimmung. Große Koalition bricht Versprechen Im Gesetzentwurf sind für die Umsetzung des BTHG seitens des Bundes für die kommenden vier Jahre insgesamt lediglich 1,638 Milliarden Euro vorgesehen. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition, die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe zu entlasten, wird in dem Gesetzentwurf noch mal erwähnt – eingehalten wird diese Zusage im Gesetz aber nicht. Eine verbindliche dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe findet sich im BTHG nicht. Die Bundesregierung hat hingegen in dem Gesetzentwurf festgelegt, dass durch die Neuorganisation der Eingliederungshilfe keine neue Ausgabendynamik entstehen darf und die bestehende Ausgabendynamik zu bremsen ist. Die Formulierung lässt vermuten, dass ein erheblicher Teil dieser Entlastung durch Einsparungen bei der Leistungsgewährung erzielt werden soll. Damit müssten die Betroffenen die Zeche selbst zahlen. Das ist für uns GRÜNE inakzeptabel. GRÜNE stehen zu ihrem Wort Die GRÜNE Fraktion in NRW setzt sich seit Jahren für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft in eine inklusive Gesellschaft und damit die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung 2 ist das Ziel. Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Und zwar durch Barrieren und Einschränkungen, die wir als Gesellschaft aufbauen und entstehen lassen. Hinzu kommt eine sehr komplexe Gesetzgebung, die es den Betroffenen schwer macht, ihr Recht einzufordern. Beratung ist hierbei ein wichtiges Element der Unterstützung. Mit der Gründung weiterer Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben haben wir die peerto-peer-Beratungsstruktur („Betroffene beraten Betroffene“) im Land deutlich ausgebaut. Lotsinnen und Lotsen helfen, diese Beratungsstruktur flächendeckend auszubreiten. NRW ist das erste Bundesland mit einem Gesetz zur Umsetzung der UN-BRK Am 1. Juni 2016 haben wir im Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Inklusionsstärkungsgesetz (ISG) verabschiedet. Mit dem ISG ist Nordrhein-Westfalen das erste Land, das die UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umsetzt. Das ISG regelt die Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit zu öffentlichen Räumen. Die gesellschaftlichen Teilhabechancen und die demokratischen Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderung werden gestärkt. • Menschen mit einer rechtlichen Betreuung werden in NRW künftig an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen können. • Die „Leichte Sprache“ wird im ISG verankert. • Das ISG stärkt die gesellschaftliche Teilhabe von Eltern mit Beeinträchtigungen. • Die Hilfen zum Wohnen für Menschen mit Behinderung erfolgen aus einer Hand. Damit wird der Ausbau des selbstständigen Wohnens von Menschen mit Behinderung außerhalb von Heimen weiter vorangebracht. Mit diesem Inklusionsstärkungsgesetz setzen wir einen starken Rahmen für die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Inklusion in NRW. Während die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes rückwärtsgewandte, defizitorientierte Fürsorgepolitik betreibt, verfolgen wir in NRW den Weg der emanzipatorischen Teilhabe. Emanzipatorische Teilhabe in NRW als Kontrapunkt zum Rollback der Großen Koalition Bereits am 4. Februar 2014 hat die GRÜNE Fraktion einen entsprechenden Beschluss gefasst („Schwarz-Rot muss vertragstreu bleiben und Kommunen unmittelbar entlasten“) und der Landtag hat am 21. April 2015 den rot-grünen Antrag „Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz“ beschlossen. 3 Hierin werden unsere Kernforderungen formuliert, an denen wir auch weiterhin festhalten: • Modernisierung des Teilhaberechts und Herauslösung der Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung in Deutschland • Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung stärken: o freie Wahl von Wohnort und Wohnform ohne zwangsweise Unterbringung in stationären Einrichtungen aus Kostengründen, o Gewährung behinderungsbedingter Leistungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen, o Assistenz als Leistungsform – für Menschen mit Behinderung eine unabdingbare Voraussetzung, um ein selbstbestimmtes Leben gleichberechtigt mit anderen führen zu können. • Einführung eines bedürftigkeitsunabhängigen, bundesfinanzierten Bundesteilhabegeldes • Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe o Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro entlasten Die Mindestanforderung an ein Bundesteilhabegesetz ist, dass die Bundesregierung die Grundsätze der UN-BRK gesetzlich verankert. Die beabsichtigten Verschlechterungen stellen eine eklatante Verletzung der Menschenrechtskonvention dar. Deutschland muss endlich davon abrücken, Menschen mit Beeinträchtigung in Sonderwelten abzuschieben, sie zu diskriminieren und zu bevormunden. Menschen mit Beeinträchtigung haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung. Dabei muss sich Unterstützung am Individuum mit seinen Bedarfen und Bedürfnissen ausrichten. Die GRÜNE Landtagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BTHG ab, da • die zentralen Vorgaben der UN-BRK in Bezug auf Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung mit diesem Gesetz nicht eingehalten werden und viele Regelungen sogar zu einer deutlichen Verschlechterung zur bestehenden Situation führen würden; • das Versprechen zu einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich weiterhin nicht eingehalten wird. Die Kommunen werden durch diesen Gesetzentwurf nach wie vor nicht substantiell entlastet. Eine Kostenverschiebung zulasten der Betroffenen lehnen wir ab. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein modernes und unter humanitären Gesichtspunkten entwickeltes Bundesteilhabegesetz vorzulegen. 4
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