EU-Intensiv - Deutscher Industrie

EU-Seminar
Recht und Steuern in der EU
aus der Seminarreihe  EU-INTENSIV
19. – 21. Oktober 2015
im DIHK │ Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e. V. in Brüssel
Seminar Recht und Steuern in der EU
AUF EINEN BLICK
Termin
19. – 21. Oktober 2015
1. Tag: 14.00 Uhr – 22.00 Uhr
2. Tag: 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
3. Tag: 09.00 Uhr – 14.00 Uhr
Seminarleitung
Dr. Bettina Wurster und Malte Weisshaar,
DIHK e.V. Brüssel
Ort
DIHK | Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V. Brüssel
Avenue des Arts 19 A - D
1000 Brüssel
Wer sollte teilnehmen
Geschäftsführer und Referenten der
Rechts- und Steuerabteilungen der
IHKs und AHKs, Vertreter von Unternehmen
Vorbereitung
Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist,
erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung
per E-Mail.
Teilnehmerzahl
max. 20 Teilnehmer
Hotel
Teilnehmerkosten
480,00 €
Ansprechpartner in Bonn –
Organisation und Anmeldung
DIHK-Bildungs-GmbH
Yvonne Anders / Kevin Hartung
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Tel.: 0228 6205-266
Fax: 0228 6205-5266
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin in Brüssel
DIHK e.V. Büro Brüssel
Kerstin Mattauch
19 A-D, Avenue des Arts, B-1000 Brüssel
Tel: +32 (0) 2 286-1633
Fax: +32 (0) 2 286-1605
[email protected]
Für die Seminarteilnehmer steht folgendes
Zimmerkontingent bis zum 07.09.2015 zur
Verfügung:
Motel One Brussels
Rue Royale / Koningsstraat 120
1000 Bruxelles / Brussel
Tel. : +32 2 230 21 35
Fax: +32 2 230 25 10
E-Mail: [email protected]
ÜF im EZ inkl. Frühstück: 93,00 €
Buchungscode: DIHK EU-SEMINAR
Reservierungsnummer: 192
Bitte verwenden Sie das beigefügte Reservierungsformular für die Buchung der Übernachtungen. Die Buchung soll selbstständig bis
spätestens 07.09.2015 vorgenommen werden.
Wenn Sie Fragen zur Hotelbuchung haben,
können Sie sich gerne an Frau Mattauch wenden.
Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir der männlichen Form (z.B. Mitarbeiter statt Mitarbeiterin) den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint.
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Seminar Recht und Steuern in der EU
SEMINARZIEL/-INHALTE
Seminarziel
Die zentralen rechts- und wirtschaftspolitischen Leitlinien sowie die eine oder andere
grundlegende Steuerrechts-Richtlinie werden
in zunehmendem Maß auf europäischer Ebene festgelegt. Der nationale Gesetzgeber fungiert dabei vielfach als ausführendes Organ
ohne Gestaltungsspielraum, gerade in Bezug
auf europäische Verordnungen. Nicht nur große Konzerne kommen mit der komplexen EURechtsmaterie in Berührung, sondern auch
und gerade mittelständische Unternehmen.
Dies betrifft insbesondere die Vorschläge für
ein neues Datenschutzrecht und die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die Reform
des EU-Mehrwertsteuersystems und das angekündigte Vorgehen gegen „aggressive“
Steuerplanung.
Die Seminarteilnehmer vertiefen die wichtigsten, aktuellen Bereiche der europäischen
Rechts- und Steuermaterie, die für die Beratung der Mitgliedsunternehmen notwendig
sind. Darüber hinaus werden sie in die Lage
versetzt, die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene konstruktiv zu begleiten.
Themenblock Recht *alternativ
• Datenschutzrecht: Die neue DatenschutzgrundVO
• Europäisches Gesellschaftsrecht: SUP und
Aktionärsrechterichtlinie
• Durchsetzung von Immaterialgüterrechten:
ein europäischer Aktionsplan
• Aktuelles aus dem Europäischen Beihilferecht
Themenblock Steuerrecht *alternativ
• Weg zu einem endgültigen EUMehrwertsteuersystem
• Mehr Transparenz im Steuerwesen („BEPS“;
tax rulings)
• Verstärkte Zusammenarbeit der EUMitglieder am Beispiel der Finanztransaktionssteuer
• Unternehmenssteuer: Comeback für die
GKKB?
Am zweiten und dritten Tag werden je zwei
Themenblöcke („Steuern“ und „Recht“) angeboten, zwischen denen die Teilnehmer wählen
können.
Seminarinhalte
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Aufbau und Funktionsweise der EUInstitutionen
EU-Gesetzgebungsverfahren
Einflussmöglichkeiten der IHKOrganisation
Informationen zur EU im Internet
Besuch verschiedener
(EU-) Institutionen
Binnenmarkt
Situation der öffentlich-rechtlichen
Kammerorganisationen in der EU
Überblick über laufende Gesetzgebungsvorhaben
Ihre Teilnahmebescheinigung der
DIHK-Bildungs-GmbH erhalten Sie
im Anschluss an das Seminar.
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Seminar Recht und Steuern in der EU
ANMELDUNG
Bitte senden Sie das Formular einfach per Fax oder per E-Mail an:
0228 6205-5264
[email protected]
DIHK-Bildungs-GmbH
Kevin Hartung
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Datum: ________________
Seminar Recht und Steuern in der EU
vom 19. - 21. Oktober 2015
im DIHK │ Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Brüssel
 Ja, ich melde mich verbindlich an
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Teilnehmer/in:
Unternehmen / IHK / AHK:
Funktion:
Adresse:
Telefon / Telefax:
E-Mail:
Angaben notwendig für die Besucheranmeldung in den EU-Institutionen
Nr. Reisepass / Personalausweis:
Geburtsdatum / -ort:
Wohnanschrift:
Teilnahme an
(alternativ)
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Themenblock Recht
Themenblock Steuern
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Stempel / Unterschrift
Einwilligungserklärung nach dem BDSG: Ich willige ein, dass die DIHK-Bildungs-GmbH meine allgemeinen Daten speichert und sie,
soweit es zur ordnungsgemäßen Seminardurchführung notwendig ist, an Dritte weitergeben darf.
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Allgemeine Teilnahmebedingungen an Seminaren/Workshops
der DIHK-Bildungs-GmbH für IHK-Mitarbeiter
Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen
ches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch
Teilnahmebedingungen“ anerkannt: Dies gilt zugleich für
schriftliche Bescheinigung nachzuweisen bzw. geetwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei
wünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu
bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der
erbringen, gegebenenfalls auf Verlangen die Ärzte
Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden.
von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den
Versicherungsfall zu entbinden.
1. Anmeldung
Der Nachweis muss spätestens eine Woche nach
Die Anmeldung zu Seminaren und Workshops ist in jeEingang der schriftlichen Kündigung beziehungsweidem Fall schriftlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH vorzuse nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
nehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Bil5. Absage, Ausfall und Verlegung von Seminaren/
dungs-GmbH berücksichtigt. Sowohl Anmeldungen als
Workshops
auch Anmeldebestätigungen können per Fax oder E-Mail
erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien
Die DIHK-Bildungs-GmbH hat das Recht, insbesonfür bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die
dere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, SemiDIHK-Bildungs-GmbH bestätigt die Teilnahme. Mit Zunare/Workshops abzusagen. Bereits gezahlte Entgelgang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann
te werden in diesem Falle erstattet.
eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die
Nachholtermine können anberaumt werden. ErsatzDIHK-Bildungs-GmbH dies dem Angemeldeten mit.
und Folgekosten der Seminarteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Se2. Zahlungsbedingungen
minaren sind ausgeschlossen. Die VeranstaltungsorSofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich
te werden in der Regel mit der Ausschreibung des
vereinbart werden, ist die Zahlung mit der RechSeminars/ Workshops bekannt gegeben.
nungsstellung durch die DIHK-Bildungs-GmbH fällig.
6. Wechsel des Dozenten
Kosten für Lernmittel sind im Seminarpreis enthalten,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht
wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wech3. Rücktritt und Kündigung
sel der Dozenten und Verschiebungen im Ablauf den
Bei Seminaren/Workshops kann der Teilnehmer vom
Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch
Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhalzur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur
tung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor BeKündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
ginn der Veranstaltung der DIHK-Bildungs-GmbH schrift7. Ausschluss von der Teilnahme
lich mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Bereits bezahlte
Die DIHK-Bildungs-GmbH ist berechtigt, Teilnehmer
Entgelte werden in diesem Falle unter Einbehaltung einer
in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe
Verwaltungskostenpauschale erstattet. Bei einer VeranZiffer 2), Störung der Veranstaltung und des Bestaltung mit einem Entgelt bis zu 350 € wird eine Verwaltriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszutungspauschale von 35 € erhoben. In sonstigen Fällen
schließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der
wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 v. H. des
finanzielle Anspruch der DIHK-Bildungs-GmbH nach
Entgelts fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder
Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist
8. Haftung
der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Hat
Die Haftung der DIHK-Bildungs-GmbH für Schäden,
der Teilnehmer die Rechnung der DIHK-Bildungs-GmbH
insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigunerhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der
gen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es
Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit das Weitere
sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen
von der Buchhaltung veranlasst werden kann. Länger
oder grobfahrlässigem Verhalten der DIHK-Bildungslaufende Seminare sind in Abschnitte aufgeteilt. Für die
GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Rücktrittserklärung gelten für jeden Abschnitt die vorgenannten Bedingungen. Die Nichtinanspruchnahme ein9. Datenspeicherung
zelner Abschnitte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit
des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus
der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen
wichtigem Grund bleibt unberührt.
Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie mit
der Zusendung späterer Informationen im Zusam4. Absicherung einer Kündigung in besonderen Fällen
menhang mit beruflicher Bildung einverstanden.
Die DIHK-Bildungs-GmbH hat zur Absicherung der Teilnehmer eine Ausfallversicherung abgeschlossen, die von
den Teilnehmern gemäß Ziffer 3 an die DIHK-BildungsGmbH zu entrichtenden Beträge übernimmt, sofern der
Rücktritt oder die Kündigung aus einem gewichtigen
Grunde erfolgt. Gewichtige Gründe sind in folgenden
Fällen gegeben: Tod, unerwartet schwere Erkrankung,
schwerer Unfall des Versicherten, seiner im Haushalt
lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters
oder einer Person, die der Versicherte vertreten muss,
Verlust oder örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des
Versicherten, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen.
Eine Versicherungsleistung entfällt, wenn der Leistungsfall vom Versicherten bei Anmeldung zum Seminar/Workshop vorhersehbar war und/oder der Versicherte
ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der
Teilnehmer ist verpflichtet, wichtige Gründe durch ärztli-
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr
vereinbarter Gerichtsstand ist Bonn.
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