EU-Seminar Recht und Steuern in der EU aus der Seminarreihe EU-INTENSIV 19. – 21. Oktober 2015 im DIHK │ Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. in Brüssel Seminar Recht und Steuern in der EU AUF EINEN BLICK Termin 19. – 21. Oktober 2015 1. Tag: 14.00 Uhr – 22.00 Uhr 2. Tag: 09.00 Uhr – 18.00 Uhr 3. Tag: 09.00 Uhr – 14.00 Uhr Seminarleitung Dr. Bettina Wurster und Malte Weisshaar, DIHK e.V. Brüssel Ort DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Brüssel Avenue des Arts 19 A - D 1000 Brüssel Wer sollte teilnehmen Geschäftsführer und Referenten der Rechts- und Steuerabteilungen der IHKs und AHKs, Vertreter von Unternehmen Vorbereitung Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Teilnehmerzahl max. 20 Teilnehmer Hotel Teilnehmerkosten 480,00 € Ansprechpartner in Bonn – Organisation und Anmeldung DIHK-Bildungs-GmbH Yvonne Anders / Kevin Hartung Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel.: 0228 6205-266 Fax: 0228 6205-5266 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin in Brüssel DIHK e.V. Büro Brüssel Kerstin Mattauch 19 A-D, Avenue des Arts, B-1000 Brüssel Tel: +32 (0) 2 286-1633 Fax: +32 (0) 2 286-1605 [email protected] Für die Seminarteilnehmer steht folgendes Zimmerkontingent bis zum 07.09.2015 zur Verfügung: Motel One Brussels Rue Royale / Koningsstraat 120 1000 Bruxelles / Brussel Tel. : +32 2 230 21 35 Fax: +32 2 230 25 10 E-Mail: [email protected] ÜF im EZ inkl. Frühstück: 93,00 € Buchungscode: DIHK EU-SEMINAR Reservierungsnummer: 192 Bitte verwenden Sie das beigefügte Reservierungsformular für die Buchung der Übernachtungen. Die Buchung soll selbstständig bis spätestens 07.09.2015 vorgenommen werden. Wenn Sie Fragen zur Hotelbuchung haben, können Sie sich gerne an Frau Mattauch wenden. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir der männlichen Form (z.B. Mitarbeiter statt Mitarbeiterin) den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint. Seite 2 von 5 Seminar Recht und Steuern in der EU SEMINARZIEL/-INHALTE Seminarziel Die zentralen rechts- und wirtschaftspolitischen Leitlinien sowie die eine oder andere grundlegende Steuerrechts-Richtlinie werden in zunehmendem Maß auf europäischer Ebene festgelegt. Der nationale Gesetzgeber fungiert dabei vielfach als ausführendes Organ ohne Gestaltungsspielraum, gerade in Bezug auf europäische Verordnungen. Nicht nur große Konzerne kommen mit der komplexen EURechtsmaterie in Berührung, sondern auch und gerade mittelständische Unternehmen. Dies betrifft insbesondere die Vorschläge für ein neues Datenschutzrecht und die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die Reform des EU-Mehrwertsteuersystems und das angekündigte Vorgehen gegen „aggressive“ Steuerplanung. Die Seminarteilnehmer vertiefen die wichtigsten, aktuellen Bereiche der europäischen Rechts- und Steuermaterie, die für die Beratung der Mitgliedsunternehmen notwendig sind. Darüber hinaus werden sie in die Lage versetzt, die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene konstruktiv zu begleiten. Themenblock Recht *alternativ • Datenschutzrecht: Die neue DatenschutzgrundVO • Europäisches Gesellschaftsrecht: SUP und Aktionärsrechterichtlinie • Durchsetzung von Immaterialgüterrechten: ein europäischer Aktionsplan • Aktuelles aus dem Europäischen Beihilferecht Themenblock Steuerrecht *alternativ • Weg zu einem endgültigen EUMehrwertsteuersystem • Mehr Transparenz im Steuerwesen („BEPS“; tax rulings) • Verstärkte Zusammenarbeit der EUMitglieder am Beispiel der Finanztransaktionssteuer • Unternehmenssteuer: Comeback für die GKKB? Am zweiten und dritten Tag werden je zwei Themenblöcke („Steuern“ und „Recht“) angeboten, zwischen denen die Teilnehmer wählen können. Seminarinhalte Aufbau und Funktionsweise der EUInstitutionen EU-Gesetzgebungsverfahren Einflussmöglichkeiten der IHKOrganisation Informationen zur EU im Internet Besuch verschiedener (EU-) Institutionen Binnenmarkt Situation der öffentlich-rechtlichen Kammerorganisationen in der EU Überblick über laufende Gesetzgebungsvorhaben Ihre Teilnahmebescheinigung der DIHK-Bildungs-GmbH erhalten Sie im Anschluss an das Seminar. Seite 3 von 5 Seminar Recht und Steuern in der EU ANMELDUNG Bitte senden Sie das Formular einfach per Fax oder per E-Mail an: 0228 6205-5264 [email protected] DIHK-Bildungs-GmbH Kevin Hartung Adenauerallee 86 53113 Bonn Datum: ________________ Seminar Recht und Steuern in der EU vom 19. - 21. Oktober 2015 im DIHK │ Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Brüssel Ja, ich melde mich verbindlich an (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Teilnehmer/in: Unternehmen / IHK / AHK: Funktion: Adresse: Telefon / Telefax: E-Mail: Angaben notwendig für die Besucheranmeldung in den EU-Institutionen Nr. Reisepass / Personalausweis: Geburtsdatum / -ort: Wohnanschrift: Teilnahme an (alternativ) □ □ Themenblock Recht Themenblock Steuern ___________________________ Stempel / Unterschrift Einwilligungserklärung nach dem BDSG: Ich willige ein, dass die DIHK-Bildungs-GmbH meine allgemeinen Daten speichert und sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Seminardurchführung notwendig ist, an Dritte weitergeben darf. Seite 4 von 5 Allgemeine Teilnahmebedingungen an Seminaren/Workshops der DIHK-Bildungs-GmbH für IHK-Mitarbeiter Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen ches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch Teilnahmebedingungen“ anerkannt: Dies gilt zugleich für schriftliche Bescheinigung nachzuweisen bzw. geetwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei wünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der erbringen, gegebenenfalls auf Verlangen die Ärzte Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden. von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden. 1. Anmeldung Der Nachweis muss spätestens eine Woche nach Die Anmeldung zu Seminaren und Workshops ist in jeEingang der schriftlichen Kündigung beziehungsweidem Fall schriftlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH vorzuse nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. nehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Bil5. Absage, Ausfall und Verlegung von Seminaren/ dungs-GmbH berücksichtigt. Sowohl Anmeldungen als Workshops auch Anmeldebestätigungen können per Fax oder E-Mail erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien Die DIHK-Bildungs-GmbH hat das Recht, insbesonfür bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die dere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, SemiDIHK-Bildungs-GmbH bestätigt die Teilnahme. Mit Zunare/Workshops abzusagen. Bereits gezahlte Entgelgang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann te werden in diesem Falle erstattet. eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Nachholtermine können anberaumt werden. ErsatzDIHK-Bildungs-GmbH dies dem Angemeldeten mit. und Folgekosten der Seminarteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Se2. Zahlungsbedingungen minaren sind ausgeschlossen. Die VeranstaltungsorSofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich te werden in der Regel mit der Ausschreibung des vereinbart werden, ist die Zahlung mit der RechSeminars/ Workshops bekannt gegeben. nungsstellung durch die DIHK-Bildungs-GmbH fällig. 6. Wechsel des Dozenten Kosten für Lernmittel sind im Seminarpreis enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wech3. Rücktritt und Kündigung sel der Dozenten und Verschiebungen im Ablauf den Bei Seminaren/Workshops kann der Teilnehmer vom Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhalzur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur tung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor BeKündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ginn der Veranstaltung der DIHK-Bildungs-GmbH schrift7. Ausschluss von der Teilnahme lich mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Bereits bezahlte Die DIHK-Bildungs-GmbH ist berechtigt, Teilnehmer Entgelte werden in diesem Falle unter Einbehaltung einer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Verwaltungskostenpauschale erstattet. Bei einer VeranZiffer 2), Störung der Veranstaltung und des Bestaltung mit einem Entgelt bis zu 350 € wird eine Verwaltriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszutungspauschale von 35 € erhoben. In sonstigen Fällen schließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 v. H. des finanzielle Anspruch der DIHK-Bildungs-GmbH nach Entgelts fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen. erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist 8. Haftung der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Hat Die Haftung der DIHK-Bildungs-GmbH für Schäden, der Teilnehmer die Rechnung der DIHK-Bildungs-GmbH insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigunerhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der gen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit das Weitere sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen von der Buchhaltung veranlasst werden kann. Länger oder grobfahrlässigem Verhalten der DIHK-Bildungslaufende Seminare sind in Abschnitte aufgeteilt. Für die GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Rücktrittserklärung gelten für jeden Abschnitt die vorgenannten Bedingungen. Die Nichtinanspruchnahme ein9. Datenspeicherung zelner Abschnitte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen wichtigem Grund bleibt unberührt. Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusam4. Absicherung einer Kündigung in besonderen Fällen menhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Die DIHK-Bildungs-GmbH hat zur Absicherung der Teilnehmer eine Ausfallversicherung abgeschlossen, die von den Teilnehmern gemäß Ziffer 3 an die DIHK-BildungsGmbH zu entrichtenden Beträge übernimmt, sofern der Rücktritt oder die Kündigung aus einem gewichtigen Grunde erfolgt. Gewichtige Gründe sind in folgenden Fällen gegeben: Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Versicherten, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Versicherte vertreten muss, Verlust oder örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Versicherten, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Eine Versicherungsleistung entfällt, wenn der Leistungsfall vom Versicherten bei Anmeldung zum Seminar/Workshop vorhersehbar war und/oder der Versicherte ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wichtige Gründe durch ärztli- 10. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Bonn. Seite 5 von 5
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