Rahmenterminplan ProA Saison 2015/2016

TU Dortmund
Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
Grundlagen und Theorie der Baukonstruktion
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Paul Kahlfeldt
www.bauwesen.tu-dortmund.de/gtb
Bitte vollständig und leserlich (Druckbuchstaben) ausfüllen. Bitte kurzfristig einreichen.
ANMELDUNG WPF - der Architekt
Theorie der Konstruktion I und II
Wintersemester 2014 / 2015
Aufgabenausgabe am :09.10.2014
B1 Architektur
Bachelor oder Master
Fachsemester
Versuch 1./2./3.
Persönliche Angaben
Name, Vorname
Matrikelnummer
Telefon
E-Mail (Es ist ausschliesslich die TU Dortmund Email-Adresse anzugeben)
Anmeldezeitraum im BOSS System : 07.10.2014 - 21.10.2014
Mit dieser Anmeldung wird folgendes gültig:
1. Mit dieser Anmeldung besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Veranstaltungen, die als Pflichttermin
ausgewiesen sind. Kolloquien, Abgaben, Endpräsentationen und speziell ausgeschriebene Termine sind Pflichtveranstaltungen.
2. Es besteht die Möglichkeit, von der Anmeldung innerhalb der oben angegebenen Frist zurückzutreten. Dieser Rücktritt muß
schriftlich beim Sekretariat des Lehrstuhls erfolgen und nur mit einem Attest prüfungsrechtlich anerkannt werden.
3. Ist krankheitsbedingt die Teilnahme an einem Pflichttermin nicht möglich, ist der Lehrstuhl GTB bis spätestens zum
Pflichttermin zu benachrichtigen. Bis spätestens 7 Tage nach dem Pflichttermin muß ein Attest beim Lehrstuhl GTB vorliegen.
(Form und Inhalt des Attestes siehe www.zfs.uni-dortmund.de)
4. Verhindert Krankheit o.ä. eine termingerechte und vollständige Abgabeleistung und liegt ein gültiges Attest termingerecht
vor, so kann die Bearbeitungszeit um den per Attest entschuldigten Zeitraum verlängert werden.
5. Die aktuellen Aushänge des Lehrprogramms sind am Lehrstuhl GTB und auf der Lehrstuhl homepage unter www.bauwesen.tudortmund.de/ gtb regelmäßig zu beachten.
6. Der Studierende gibt sein Einverständnis, daß die Studienleistung für Veröffentlichungen o.ä. am Lehrstuhl verbleiben darf.
7. Die vom Lehrstuhl korrigierten Studienleistungen, wie Zeichnungen und Modelle sind nach Aufforderung zur Abholung am
Lehrstuhl fristgerecht abzuholen. Werden die Arbeiten nach einer weiteren Aufforderung wiederholt nicht fristgemäß abgeholt,
bestätigt der Studierende hiermit, dass der Lehrstuhl im Zuge dessen von seiner Aufbewahrungspflicht befreit wird. Die Arbeiten
werden demzufolge eleminiert.
Unterschrift
Datum