Ausschreibungstext [PDF 120 KB] - Ministerium für Wissenschaft

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
Neue Kooperative Promotionskollegs zwischen Universitäten und
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Ausschreibung vom 4. Mai 2015
1. Ziel des Programms
Die weitere Förderung von Promotionen in Baden-Württemberg von ausgezeichneten
Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist
das Ziel des neu aufgelegten Programms. Dabei soll die wissenschaftliche Arbeit des
Nachwuchses eingebunden sein in einen Hochschularten übergreifenden Forschungszusammenhang zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
In Kooperativen Promotionskollegs werden - universitäre - Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß § 38 Abs. 4 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes auch
Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften als
Betreuerin/Betreuer der Dissertation und als Prüfer beteiligt sind. Sie haben das Ziel,
exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften) eine qualitätsvolle Betreuung
gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern in der
Rolle von Mentorinnen/Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Die Kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere
fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs
gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden.
2. Aufgaben
In den neuen Kooperativen Promotionskollegs, die auch in Anlehnung an bestehende
Promotionskollegs eingerichtet werden können, sollen Doktorandinnen und Doktoranden aus unterschiedlichen Herkunftshochschulen in einer transparenten Struktur gemeinsam wissenschaftlich arbeiten. Der Wettbewerb um die besten Köpfe und innovativsten Ideen setzt eine konzeptionelle Abstimmung der beteiligten Hochschulen voraus.
-2-
Eine kontinuierliche Begleitung des Promotionsablaufs soll die Promotionsdauer auf in
der Regel drei Jahre begrenzen. Kooperative Promotionskollegs sollen in etwa zu
gleicher Anzahl Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und Hochschulen
für angewandte Wissenschaften zur Promotion führen; Frauen sind besonders zu
berücksichtigen. Interdisziplinarität und Internationalität sind anzustreben.
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll die Inanspruchnahme von fachübergreifenden Qualifizierungsprogrammen ermöglicht werden. Dabei werden aktuelle Entwicklungen aus dem Forschungsgebiet und für die wissenschaftliche Tätigkeit wichtige
weitere Qualifikationen vermittelt.
Das kooperative Promotionskolleg soll von einem Sprecherteam geleitet werden, das
aus je einer Professorin / einem Professor der beteiligten Hochschulen besteht.
3. Umfang und Dauer der Förderung
Das Programm wird zunächst für bis zu vier kooperative Promotionskollegs ausgelegt,
die bis zu drei Jahre gefördert werden können. In jedem kooperativen Promotionsverfahren können 10 bis 15 Promovierende gemeinsam forschen.
Für jedes Kooperative Promotionskolleg stellt das Land bis zu zehn Stipendien zur
Verfügung, sofern mindestens zwei weitere Stipendien von der Hochschule selbst aus
den allgemein zugewiesen Mitteln der Landesgraduiertenförderung getragen werden.
Darüber hinaus werden Mittel für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von bis zu 15.000
EUR p. a. zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Stipendien hat nach den Grundsätzen der Landesgraduiertenförderung zu erfolgen.
4. Antragsteller und -verfahren, Frist
Die Mittel aus dem neuen Förderprogramm „Kooperative Promotionskollegs“ können
staatliche Universitäten zusammen mit den beteiligten Hochschulen für angewandte
Wissenschaften gemeinsam beantragen. Der Antrag ist von den Hochschulleitungen
der kooperierenden Hochschulen bis spätestens
10. Juli 2015
an das Wissenschaftsministerium zu richten. Verspätet eingegangene Anträge können
nicht berücksichtigt werden.
-3-
5. Förderantrag
Das Ministerium bittet, dem Förderantrag (vgl. Anlage) eine Darstellung des geplanten
Kooperativen Promotionskollegs beizufügen, das den unter 1. und 2. genannten Kriterien Rechnung trägt.
In der Darstellung ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
 Forschungsprogramm mit Angaben zur Verteilung der Promotionsprojekte auf die
beteiligten Hochschulen
 Konkrete Beschreibung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit in personeller und fachlich Hinsicht
 erwarteter Mehrwert für die jeweils beteiligte Hochschule
 Qualifizierungs- und Betreuungskonzept
 Betreuung und Karriereförderung, Chancengleichheit, Organisation und Qualitätsmanagement
 Umfeld.
Ferner sollte der Förderantrag die Erklärung der beteiligten Hochschulen enthalten,
dass die Bereitschaft besteht, nach etwa drei Jahren eine externe Evaluation durchzuführen.
Der Umfang des Antrags beträgt maximal 15 Seiten zzgl. Anlagen (DIN-A 4, Schriftgröße Arial 12, 1,5-zeilig). Der Antrag ist in 3-facher schriftlicher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Fassung (CD-ROM oder USB-Stick) einzureichen.