MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Neue Kooperative Promotionskollegs zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften Ausschreibung vom 4. Mai 2015 1. Ziel des Programms Die weitere Förderung von Promotionen in Baden-Württemberg von ausgezeichneten Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist das Ziel des neu aufgelegten Programms. Dabei soll die wissenschaftliche Arbeit des Nachwuchses eingebunden sein in einen Hochschularten übergreifenden Forschungszusammenhang zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. In Kooperativen Promotionskollegs werden - universitäre - Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß § 38 Abs. 4 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Betreuerin/Betreuer der Dissertation und als Prüfer beteiligt sind. Sie haben das Ziel, exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften) eine qualitätsvolle Betreuung gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern in der Rolle von Mentorinnen/Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Die Kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden. 2. Aufgaben In den neuen Kooperativen Promotionskollegs, die auch in Anlehnung an bestehende Promotionskollegs eingerichtet werden können, sollen Doktorandinnen und Doktoranden aus unterschiedlichen Herkunftshochschulen in einer transparenten Struktur gemeinsam wissenschaftlich arbeiten. Der Wettbewerb um die besten Köpfe und innovativsten Ideen setzt eine konzeptionelle Abstimmung der beteiligten Hochschulen voraus. -2- Eine kontinuierliche Begleitung des Promotionsablaufs soll die Promotionsdauer auf in der Regel drei Jahre begrenzen. Kooperative Promotionskollegs sollen in etwa zu gleicher Anzahl Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften zur Promotion führen; Frauen sind besonders zu berücksichtigen. Interdisziplinarität und Internationalität sind anzustreben. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll die Inanspruchnahme von fachübergreifenden Qualifizierungsprogrammen ermöglicht werden. Dabei werden aktuelle Entwicklungen aus dem Forschungsgebiet und für die wissenschaftliche Tätigkeit wichtige weitere Qualifikationen vermittelt. Das kooperative Promotionskolleg soll von einem Sprecherteam geleitet werden, das aus je einer Professorin / einem Professor der beteiligten Hochschulen besteht. 3. Umfang und Dauer der Förderung Das Programm wird zunächst für bis zu vier kooperative Promotionskollegs ausgelegt, die bis zu drei Jahre gefördert werden können. In jedem kooperativen Promotionsverfahren können 10 bis 15 Promovierende gemeinsam forschen. Für jedes Kooperative Promotionskolleg stellt das Land bis zu zehn Stipendien zur Verfügung, sofern mindestens zwei weitere Stipendien von der Hochschule selbst aus den allgemein zugewiesen Mitteln der Landesgraduiertenförderung getragen werden. Darüber hinaus werden Mittel für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von bis zu 15.000 EUR p. a. zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Stipendien hat nach den Grundsätzen der Landesgraduiertenförderung zu erfolgen. 4. Antragsteller und -verfahren, Frist Die Mittel aus dem neuen Förderprogramm „Kooperative Promotionskollegs“ können staatliche Universitäten zusammen mit den beteiligten Hochschulen für angewandte Wissenschaften gemeinsam beantragen. Der Antrag ist von den Hochschulleitungen der kooperierenden Hochschulen bis spätestens 10. Juli 2015 an das Wissenschaftsministerium zu richten. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. -3- 5. Förderantrag Das Ministerium bittet, dem Förderantrag (vgl. Anlage) eine Darstellung des geplanten Kooperativen Promotionskollegs beizufügen, das den unter 1. und 2. genannten Kriterien Rechnung trägt. In der Darstellung ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: Forschungsprogramm mit Angaben zur Verteilung der Promotionsprojekte auf die beteiligten Hochschulen Konkrete Beschreibung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit in personeller und fachlich Hinsicht erwarteter Mehrwert für die jeweils beteiligte Hochschule Qualifizierungs- und Betreuungskonzept Betreuung und Karriereförderung, Chancengleichheit, Organisation und Qualitätsmanagement Umfeld. Ferner sollte der Förderantrag die Erklärung der beteiligten Hochschulen enthalten, dass die Bereitschaft besteht, nach etwa drei Jahren eine externe Evaluation durchzuführen. Der Umfang des Antrags beträgt maximal 15 Seiten zzgl. Anlagen (DIN-A 4, Schriftgröße Arial 12, 1,5-zeilig). Der Antrag ist in 3-facher schriftlicher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Fassung (CD-ROM oder USB-Stick) einzureichen.
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