Mai 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier die aktuellen Informationen aus der Sitzung des Hauptpersonalrates Gabriele Sauer Mitglied des Hauptpersonalrates Schwerpunkte: Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine ITAngelegenheiten, Personalfürsorge im Mai 2015. Reinhold Keller Mitglied des Hauptpersonalrates Schwerpunkte: Markt und Integration, Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine ITAngelegenheiten Freischaltung des Businessnetzwerkes XING am BA-PC zur dienstlichen Nutzung XING ist Deutschlands meistgenutztes berufliches Netzwerk mit 14 Mio. Mitgliedern. Auf XING vernetzen sich Berufstätige aller Branchen, sie suchen und finden Jobs, Mitarbeiter, Aufträge, Kooperationspartner, fachlichen Rat oder Geschäftsideen. Mit einem eigenen Unternehmensprofil der BA auf XING wird seit Mitte 2014 eine einheitliche, professionelle und effiziente Außendarstellung sichergestellt. Mit diesem BA-Profil haben sich bereits 4.860 BA-Mitarbeiter/-innen verbunden. Mit der Freischaltung von XING wird den BA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, ihrer Aufgabenerledigung über die dienstlich zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nachzugehen. XING kann für die dienstliche Aufgabenerledigung nach eigenem Ermessen innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit verwendet werden. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch die BA ist technisch nicht möglich. Die dienstliche Nutzung von XING unterliegt den für die BA gültigen Social Media-Guidelines, den Bestimmungen der Dienstvereinbarung über die Nutzung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (DV IKT) sowie den Regelungen der Informationssicherheit. Sowohl die persönliche Entscheidung, ob XING genutzt wird, als auch die Entscheidung darüber, welche persönlichen Daten (z.B. Umfang des Lebenslaufes) preisgegeben werden sind freiwillig! Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die dieses Portal nicht, oder nicht dienstlich nutzen wollen, darf daraus kein Nachteil entstehen! SC Familienkasse – Erweiterung der fallabschließenden Bearbeitung Ziel der geplanten Maßnahmen ist, bereits vorhandene Kenntnisse der Mitarbeiter/-innen im SC Familienkasse effektiver einzusetzen, dadurch Tickets zu vermeiden und die Familienkassen zu entlasten. Mit der Einführung der eAkte kann ein höherer Anteil von Kundenanliegen fallabschließend vom SC Familienkasse bearbeitet werden als bisher. Jedoch konnten die Prozesse im SC Familienkasse aufgrund der eingeschränkten Zugriffsrechte noch nicht hinreichend angepasst werden. Im Gegensatz zur fallabschließenden Bearbeitung in den SC SGB III, die sich noch in der Pilotierungsphase befindet, erfolgt die Umsetzung des Konzepts zeitgleich in allen SC Familienkasse sobald die technischen Voraussetzungen ab August 2015 bis spätestens Dezember 2015 geschaffen sind. Eine Pilotierung ist nicht vorgesehen. Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der Familienkasse (Version 1.3) Die zur Neuorganisation der Familienkasse erforderlichen organisatorischen und personellen Regelungen wurden auf der Grundlage des Fachkonzepts vom 22.12.2012 getroffen. Die Neuorganisation ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Seitdem wurden verschiedene organisatorische Anpassungen erforderlich, die sich in einer entsprechenden Fortschreibung des Fachkonzepts niedergeschlagen haben: Bündelung der Bearbeitung des Aufgabenschwerpunkts über- und zwischenstaatliches Recht in fünf Familienkassen, Präzisierung der Voraussetzung für die Gewährung einer Funktionsstufe am Dienst- posten „Fachkraft für Rechtsangelegenheiten“ gemäß 13. Änderungstarifvertrag, Präzisierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Assistenz- und Fachassistenzkräften bei Tätigkeiten am Kundenschalter. Zuletzt erfolgte im Rahmen der Neuorganisation des BA-Service-Hauses der Übergang operativer Service-Aufgaben (Controlling-Berichtswesen, Personal, Infrastruktur) aus der Direktion Familienkasse bzw. dem IS Nürnberg in die fachlich zuständigen Organisations- einheiten des BA-Service Hauses. Mit dieser vorliegenden, erneuten Anpassung des Fachkonzeptes werden weitere organisatorische und personalstrukturelle Änderungen, die aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen seit Beginn der Neuorganisation zweckhaft bzw. notwendig werden, geregelt: die Einführung einer Controlling-Organisation in den örtlichen Familienkassen, die Ausbringung eines eigenen Dienstpostens („Controller/in Familienkasse“) in diesem Zusammenhang, die Einführung von Beauftragten für das Kundenreaktionsmanagement in den örtlichen Familienkassen, die Überarbeitung und Neuausrichtung der Vorgehensweise bei der Personalverteilung für die örtlichen Familienkassen. Darüber hinaus wurden eine Reihe von kleineren inhaltlichen und redaktionellen Änderungen bzw. Anpassungen vorgenommen. Aus Sicht der vbba-Fraktion setzt dieses Fachkonzept die praxisferne Untergliederung in Assistenten und Fachassistenten bei der Sachbearbeitung von Kindergeldangelegenheiten und beim Kundenkontakt in der Antragsannahme und Auskunft fort. Auch auf Grund des schwachen Beteiligungsrechtes in diesem Punkt, war im Rahmen der HPR-Sitzung trotz unserer deutlich zum Ausdruck gebrachten Kritik kein anderes Ergebnis zu erreichen. Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß i.R.d. Kenntnisnahmen vorgelegt Zertifizierung der Integrationsberatung SGB III – Curriculum: Neu entwickelte Qualifizierungsmodule C1 und C 2 des Teil C - Übergreifende Themen Verfahrensinformation SGB II zur Ermittlung von potenziellen Fehlerschwerpunkten in der Sozialversicherung SGB II über das IT- Fachverfahren opDs 2.0 Neu entwickeltes Qualifizierungsmodul: Korruption und sonstige dolose Handlungen (Prävention) SGB II und SGB III Begleitmonitoring im Rahmen der Pilotierung von Weiterbildungsberatung (WBB) Neue entwickeltes Qualifizierungsmodul: Verfahren bei festgestellten Vermögensschäden (VfV) für Beauftragte für Vermögensschäden (BfV) Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX für das Kalenderjahr 2014 – die Beschäftigungsquote für behinderte Menschen liegt in der BA bei 9,47 % gegenüber 9,6 % im Vorjahr HEGA „Supervision als Instrument der Personalentwicklung in der BA“ Supervision als Personalentwicklungsinstrument wird weiteren Beschäftigtengruppen ab so-fort zugänglich gemacht. Sie soll mittelfristig und nach Auswertung der Erfahrungen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Beratungsaufgaben zur Verfügung stehen. Ab sofort können die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen aus dem Rahmenvertrag Supervision bedarfsorientiert im Rahmen der Personalentwicklung für folgende Beschäftigtengruppen einsetzen: • Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte im Bereich Arbeitnehmer/-innen • Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte im Bereich Arbeitgeber/-innen • alle Integrationsfachkräfte • Fachkräfte der Leistungssachbearbeitung und weitere mit Beratungsaufgaben betraute Mitarbeiter/-innen Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß Ihre vbba-Fraktion in den Ausschüssen des HPR: Ausschuss Name Funktion Vorstand Reinhardt, Klaus-Peter 1. stellv. Vorsitzender des HPR Nr. 1 Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt, Koordination ERP-Personal Duhme-Lübke, Helga Strauß, Sven Ausschuss-Mitglieder Nr. 2 Personalentwicklung und – qualifizierung (Aus- und Fortbildung) Braun, Doris Schneider, Karin Ausschuss-Mitglieder Nr.3 Markt und Integration Keller, Reinhold Strauß, Sven Ausschuss-Mitglieder Nr. 4 Operativer Service und Kundenportal Pedd, Siegfried Struck, Wolfgang Ausschuss-Mitglieder Nr. 5 Controlling und Steuerung, Koordination ERP-Finanzen Braun, Doris Duhme-Lübke, Helga Schriftführerin Nr. 6 Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine IT- Angelegenheiten Gabriele Sauer Reinhold Keller Wolfgang Struck stv. Sprecherin Helga Duhme-Lübke Gabriele Sauer Sprecherin Nr. 7 Personalfürsorge (BGM, BEM, Gleich-stellungsfragen) Vereinbarkeit von Familie und Beruf Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.vbba.de Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß
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