HPR-Info

Mai 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier die aktuellen Informationen aus
der Sitzung des Hauptpersonalrates
Gabriele Sauer
Mitglied des Hauptpersonalrates
Schwerpunkte:
Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine ITAngelegenheiten, Personalfürsorge
im Mai 2015.
Reinhold Keller
Mitglied des Hauptpersonalrates
Schwerpunkte:
Markt und Integration, Infrastruktur, Bau- und
Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine ITAngelegenheiten
Freischaltung des Businessnetzwerkes XING am BA-PC zur dienstlichen Nutzung
XING ist Deutschlands meistgenutztes berufliches Netzwerk mit 14 Mio. Mitgliedern. Auf
XING vernetzen sich Berufstätige aller Branchen, sie suchen und finden Jobs, Mitarbeiter,
Aufträge, Kooperationspartner, fachlichen Rat oder Geschäftsideen.
Mit einem eigenen Unternehmensprofil der BA auf XING wird seit Mitte 2014 eine einheitliche, professionelle und effiziente Außendarstellung sichergestellt. Mit diesem BA-Profil haben sich bereits 4.860 BA-Mitarbeiter/-innen verbunden.
Mit der Freischaltung von XING wird den BA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, ihrer Aufgabenerledigung über die dienstlich zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nachzugehen.
XING kann für die dienstliche Aufgabenerledigung nach eigenem Ermessen innerhalb der
vereinbarten Arbeitszeit verwendet werden. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch
die BA ist technisch nicht möglich. Die dienstliche Nutzung von XING unterliegt den für die
BA gültigen Social Media-Guidelines, den Bestimmungen der Dienstvereinbarung über die
Nutzung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (DV IKT) sowie
den Regelungen der Informationssicherheit.
Sowohl die persönliche Entscheidung, ob XING genutzt wird, als auch die Entscheidung darüber, welche persönlichen Daten (z.B. Umfang des Lebenslaufes) preisgegeben werden sind freiwillig! Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die dieses Portal nicht,
oder nicht dienstlich nutzen wollen, darf daraus kein Nachteil entstehen!
SC Familienkasse – Erweiterung der fallabschließenden Bearbeitung
Ziel der geplanten Maßnahmen ist, bereits vorhandene Kenntnisse der Mitarbeiter/-innen im
SC Familienkasse effektiver einzusetzen, dadurch Tickets zu vermeiden und die Familienkassen zu entlasten.
Mit der Einführung der eAkte kann ein höherer Anteil von Kundenanliegen fallabschließend
vom SC Familienkasse bearbeitet werden als bisher. Jedoch konnten die Prozesse im SC
Familienkasse aufgrund der eingeschränkten Zugriffsrechte noch nicht hinreichend angepasst werden. Im Gegensatz zur fallabschließenden Bearbeitung in den SC SGB III, die sich
noch in der Pilotierungsphase befindet, erfolgt die Umsetzung des Konzepts zeitgleich in
allen SC Familienkasse sobald die technischen Voraussetzungen ab August 2015 bis
spätestens Dezember 2015 geschaffen sind. Eine Pilotierung ist nicht vorgesehen.
Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß
Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der
Familienkasse (Version 1.3)
Die zur Neuorganisation der Familienkasse erforderlichen organisatorischen und personellen
Regelungen wurden auf der Grundlage des Fachkonzepts vom 22.12.2012 getroffen. Die
Neuorganisation ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten.
Seitdem wurden verschiedene organisatorische Anpassungen erforderlich, die sich in einer
entsprechenden Fortschreibung des Fachkonzepts niedergeschlagen haben:
 Bündelung der Bearbeitung des Aufgabenschwerpunkts über- und zwischenstaatliches
Recht in fünf Familienkassen,
 Präzisierung der Voraussetzung für die Gewährung einer Funktionsstufe am Dienst- posten „Fachkraft für Rechtsangelegenheiten“ gemäß 13. Änderungstarifvertrag,
 Präzisierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Assistenz- und Fachassistenzkräften
bei Tätigkeiten am Kundenschalter.
Zuletzt erfolgte im Rahmen der Neuorganisation des BA-Service-Hauses der Übergang operativer Service-Aufgaben (Controlling-Berichtswesen, Personal, Infrastruktur) aus der Direktion Familienkasse bzw. dem IS Nürnberg in die fachlich zuständigen Organisations- einheiten des BA-Service Hauses.
Mit dieser vorliegenden, erneuten Anpassung des Fachkonzeptes werden weitere organisatorische und personalstrukturelle Änderungen, die aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen seit Beginn der Neuorganisation zweckhaft bzw. notwendig werden, geregelt:
 die Einführung einer Controlling-Organisation in den örtlichen Familienkassen,
 die Ausbringung eines eigenen Dienstpostens („Controller/in Familienkasse“) in diesem
Zusammenhang,
 die Einführung von Beauftragten für das Kundenreaktionsmanagement in den örtlichen
Familienkassen,
 die Überarbeitung und Neuausrichtung der Vorgehensweise bei der Personalverteilung
für die örtlichen Familienkassen.
Darüber hinaus wurden eine Reihe von kleineren inhaltlichen und redaktionellen Änderungen bzw. Anpassungen vorgenommen.
Aus Sicht der vbba-Fraktion setzt dieses Fachkonzept die praxisferne Untergliederung
in Assistenten und Fachassistenten bei der Sachbearbeitung von Kindergeldangelegenheiten und beim Kundenkontakt in der Antragsannahme und Auskunft fort.
Auch auf Grund des schwachen Beteiligungsrechtes in diesem Punkt, war im Rahmen
der HPR-Sitzung trotz unserer deutlich zum Ausdruck gebrachten Kritik kein anderes
Ergebnis zu erreichen.
Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß
i.R.d. Kenntnisnahmen vorgelegt
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Zertifizierung der Integrationsberatung SGB III – Curriculum:
Neu entwickelte Qualifizierungsmodule C1 und C 2 des Teil C - Übergreifende Themen
Verfahrensinformation SGB II zur Ermittlung von potenziellen
Fehlerschwerpunkten in der Sozialversicherung SGB II über das IT- Fachverfahren opDs
2.0
Neu entwickeltes Qualifizierungsmodul:
Korruption und sonstige dolose Handlungen (Prävention) SGB II und SGB III
Begleitmonitoring im Rahmen der Pilotierung von Weiterbildungsberatung (WBB)
Neue entwickeltes Qualifizierungsmodul:
Verfahren bei festgestellten Vermögensschäden (VfV) für Beauftragte für Vermögensschäden (BfV)
Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX für das Kalenderjahr 2014 – die Beschäftigungsquote
für behinderte Menschen liegt in der BA bei 9,47 % gegenüber 9,6 % im Vorjahr
HEGA „Supervision als Instrument der Personalentwicklung in der BA“
Supervision als Personalentwicklungsinstrument wird weiteren Beschäftigtengruppen ab
so-fort zugänglich gemacht. Sie soll mittelfristig und nach Auswertung der Erfahrungen
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Beratungsaufgaben zur Verfügung stehen.
Ab sofort können die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen aus dem
Rahmenvertrag Supervision bedarfsorientiert im Rahmen der Personalentwicklung für
folgende Beschäftigtengruppen einsetzen:
• Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte im Bereich Arbeitnehmer/-innen
• Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte im Bereich Arbeitgeber/-innen
• alle Integrationsfachkräfte
• Fachkräfte der Leistungssachbearbeitung und weitere mit Beratungsaufgaben betraute Mitarbeiter/-innen
Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß
Ihre vbba-Fraktion in den Ausschüssen des HPR:
Ausschuss
Name
Funktion
Vorstand
Reinhardt, Klaus-Peter
1. stellv. Vorsitzender des HPR
Nr. 1
Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt,
Koordination ERP-Personal
Duhme-Lübke, Helga
Strauß, Sven
Ausschuss-Mitglieder
Nr. 2
Personalentwicklung
und
–
qualifizierung (Aus- und Fortbildung)
Braun, Doris
Schneider, Karin
Ausschuss-Mitglieder
Nr.3
Markt und Integration
Keller, Reinhold
Strauß, Sven
Ausschuss-Mitglieder
Nr. 4
Operativer Service und Kundenportal
Pedd, Siegfried
Struck, Wolfgang
Ausschuss-Mitglieder
Nr. 5
Controlling und Steuerung, Koordination ERP-Finanzen
Braun, Doris
Duhme-Lübke, Helga
Schriftführerin
Nr. 6
Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine
IT- Angelegenheiten
Gabriele Sauer
Reinhold Keller
Wolfgang Struck
stv. Sprecherin
Helga Duhme-Lübke
Gabriele Sauer
Sprecherin
Nr. 7
Personalfürsorge
(BGM,
BEM,
Gleich-stellungsfragen)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Besuchen Sie uns auch im Internet unter:
www.vbba.de
Redaktion: Helga Duhme-Lübke, Sven Strauß