Elternrecht der Selbstbestimmung des Geburtsort

Email-Aktion:
Elternrecht der Selbstbestimmung des Geburtsortes
nicht antasten!
Wenn Du den unten stehenden Text an den Gesamtverband der gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) und an die großen Krankenkassen senden willst, musst
Du folgendes tun:
1. Emailadressen in Deine Email-Adressfeld hineinkopieren
[email protected];
[email protected];
[email protected];
[email protected];
[email protected];
[email protected];
2. Den untenstehenden Text in die Mail hineinkopieren
3. Deinen Namen drunter setzen
4. Unter Bcc (blindes kopieren) kannst Du Freunde und Bekannte mit informieren
5. Absenden
Elternrecht der Selbstbestimmung des Geburtsortes
nicht antasten!
An die Verantwortlichen der GKV und bei den Krankenkassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe gelesen, dass bei Verhandlungen zwischen GKV und Hebammenverbänden von der GKV die Forderung gestellt wird, dass geburtshilflich tätige
Hebammen künftig schwangere Frauen, die zuhause ihr Kind bekommen wollen, am errechneten Geburtstermin (ET) + 1 Tag nötigen sollen, in eine Klinik
zu wechseln. Die Krankenkassen seien ab diesem Datum nicht mehr bereit, die
Geburtshilfe zu vergüten. Die Frauen müssten die Kosten dann privat tragen.
Ich fordere den Erhalt der Wahlmöglichkeit des Geburtsortes (zuhause, im
Geburtshaus, ambulant in der Klinik, im Hebammenkreißsaal, im arztgeleiteten
Kreißsaal) unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten einzelner Versicherter.
Ich protestiere gegen die Absicht, das Recht der Eltern, den Geburtsort selbst
zu bestimmen, auszuhöhlen. Dieser Plan missachtet außerdem die individuelle
Reifezeit von Babys. Die Differenz der Entwicklungszeit eines Menschen bis zur
Geburt beträgt wissenschaftlich nachgewiesen bis zu 37 Tagen.
Die GKV hat nicht das Recht, Konflikte, die bekanntermaßen mit den Hebammenverbänden bestehen, auf dem Rücken von Müttern und Babys auszutragen. Ich fordere Schutz und Rücksichtnahme auf werdende Mütter und deren Kinder sowie Respekt vor den physiologischen Prozessen vor, während
und nach der Geburt.
Ohne WENN und ABER müssen sich Eltern auf eine durchgehende Begleitung
während der Phase des Elternwerdens verlassen können.
In der außerklinischen Geburtshilfe gibt es nachweislich wesentlich weniger
Geburtseinleitungen, Dammschnitte, Geburtsverletzungen und weniger Kinderklinik-Tage zur Beobachtung von Babys. (GKV-Pilotstudie von 2011) Das
trifft im selben Maße für Hausgeburten zu. Diese Qualität wollen die Krankenkassen abbauen? Der Gesetzgeber fordert Qualitätsentwicklung, nicht –
abwicklung!
Ich fordere den Erhalt und Ausbau der 1 : 1 Hebammengeburtshilfe an jedem
Ort der Wahl der Eltern, insbesondere in dünn besiedelten Wohngebieten.
Das Ansinnen, hochschwangere Mütter zu nötigen, am ET + 1 Tag den gewählten Geburtsort aufzugeben und ohne Not in die Klinik zu wechseln, ist
eine rücksichtslose Zumutung. Sie zeugt von Unkenntnis über die Qualität
der Hebammen-Geburtshilfe. Termindruck vor der Geburt erzeugt Stress.
Diese grobe Missachtung gegenüber der jungen Elterngeneration und künftiger Kinder wäre eine unfassbare gesellschaftliche Torheit, mit voraussehbaren Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit von Frauen- und
Kindern.