PKF ARBICON Newsletter

Newsletter März 2015
Aktuelle Informationen, Anregungen und Berichte
aus der Unternehmensgruppe
2
INHALT
Newsletter
März 2015
Liebe Leser­innen
und Leser,
PKF ARBICON
wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe unseres PKF ARBICON
Newsletters im neuen Jahr zusenden zu können. Wieder einmal
möchten wir Sie über aktuelle Themen rund um unser Unternehmen informieren. So wollen wir Ihnen unseren neuen PKF
ARBICON Blog, die „BLOG WIRTSCHAFT“, vorstellen und Sie
dazu einladen, sich auf http://blog.pkf-arbicon.de einmal umzusehen. Unser Unternehmensblog soll unser Service-Angebot
für Sie noch erweitern. Er enthält Informationen zu Sachthemen
und Wissenswertes rund um die PKF ARBICON. In unserem
fachlichen Artikel geht es dieses Mal um die Zuwendungen des
Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen.
Betriebsveranstaltungen – Aus Freigrenze
wird Freibetrag
3
PKF ARBICON BLOG WIRTSCHAFT –
Mehr Informationen, aktuelle Berichte
und Wissenswertes
4
MANDANTENPORTRAIT
Agentur TopDogs Media – „Neue Medien“
richtig nutzen!
6
Auch in diesem Newsletter haben wir ein Mandanten-Portrait für
Sie vorbereitet: Das junge Oldenburger Unternehmen TopDogs
Media, welches seit ihrer Existenzgründung bereits durch unser
Haus betreut wird, stellt sich vor. Das Unternehmen hat sich
seither sehr erfolgreich entwickelt.
7
Unser Veranstaltungsrückblick wird Ihnen dieses Mal Einblicke
in das am 25. Februar 2015 stattgefundene 8. Schifffahrtsforum
geben. An der renommierten Veranstaltung nahmen über 100
Branchenkenner teil, die sich über fachlich sehr gute Vorträge
und anregende Diskussionen freuen konnten.
VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK
8. Schifffahrtsforum
Veranstaltung 25. Februar 2015
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Viele Grüße,
Frank Reiners und Burchard Schröder
Sprecher der PKF ARBICON Unternehmensgruppe
!
Bitte beachten Sie auch unseren Internet-Auftritt
www.pkf-arbicon.de
PKF ARBICON
3
Betriebsveranstaltungen – Aus Freigrenze
wird Freibetrag
Bei Zuwendungen des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer
im Rahmen von Betriebsveranstaltungen handelt es sich
grundsätzlich um zu versteuernden Arbeitslohn. Die Besteuerung solcher Zuwendungen wurde ab 2015 neu geregelt. Wir
möchten Ihnen in diesem Artikel einen kurzen Überblick hierzu
geben.
1. Was sind Betriebsveranstaltungen?
Als Betriebsveranstaltungen gelten Veranstaltungen, die gesellschaftlichen Charakter haben, der Kontaktpflege unter den
Mitarbeitern dienen und die im überwiegenden betrieblichen
Interesse stattfinden. Unter Betriebsveranstaltungen fallen
beispiels­weise Betriebsausflüge, Grillfeste und Weihnachtsfeiern (auch Betriebsfeiern von Abteilungen).
2. Bisherige Regelung
Für Betriebsveranstaltungen galt bisher eine Freigrenze von
110 EUR. Auch bei nur geringfügigem Überschreiten der
Grenze war der gesamte Betrag steuerpflichtig. Regelungen
zu Betriebsveranstaltungen gab es nur in den Lohnsteuerrichtlinien, nicht jedoch im Einkommensteuergesetz. Dadurch
konnte sich der Steuerpflichtige auf die für ihn günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) berufen.
3. Inhalt der Neuregelung
Zum einen wurde die Freigrenze von 110 EUR in einen Freibetrag umgewandelt. Der Freibetrag von jeweils 110 EUR kann
pro Arbeitnehmer für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im
Jahr in Anspruch genommen werden. Bis zu diesem Betrag
(einschließlich Umsatzsteuer) sind Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung steuer- und
sozialversicherungsfrei. Bei Überschreiten der 110 EUR werden für den Arbeitnehmer auf den übersteigenden Teil Steuern
und Sozialabgaben fällig. Alternativ kann eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber mit 25 % erfolgen. In diesem
Fall entfallen die Sozialabgaben.
Zum anderen wurde die Definition der einzubeziehenden Kosten gesetzlich festge­schrieben und erweitert. Auch Kosten, die
dem Arbeitnehmer nicht direkt zugerechnet werden können,
sind in die Prüfung des 110 EUR-Freibetrags mit einzubeziehen (bspw. Kosten für eine Band, einen Eventmanager
oder die Saalmiete). Vorteile, die einer Begleitperson gewährt
werden, sind dem Arbeitnehmer ebenfalls zuzurechnen. Reisekosten, die dem Arbeitnehmer erstattet werden, sind nicht mit
einzubeziehen. Geschenke mit einem Wert von bis zu 60 EUR
(brutto) sind ebenfalls in die Prüfung des 110 EUR-Betrages
einzubeziehen; Geschenke von über 60 EUR sind vom Arbeitnehmer oder pauschal mit 25 % durch den Arbeitgeber zu
versteuern.
4. Anmerkung
In der Vergangenheit gab es eine für den Steuerpflichtigen
durchaus günstige Recht­sprechung des Bundesfinanzhofes
in Bezug auf Betriebsveranstaltungen. Durch die gesetzliche
Regelung ab 2015 werden die vorteilhaften BFH-Urteile nun
außer Kraft gesetzt. Da die Finanzverwaltung die vorteilhaften
Urteile auch für Veranstaltungen bis 2014 nicht anerkennt,
bleibt den betroffenen Unternehmen in diesen Fällen nur das
Einspruchsverfahren.
Positiv ist anzumerken, dass die bisherige Freigrenze in einen
Freibetrag umgewandelt wurde und somit bei einem Überschreiten der 110 EUR nur auf den übersteigenden Betrag
Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie uns
gerne an.
Ihr Ansprechpartner
Maik Pittelkow
T (0441) 980 50–422
[email protected]
4
PKF ARBICON
PKF ARBICON BLOG WIRTSCHAFT
Mehr Informationen, aktuelle Berichte und Wissenswertes
Aktuelle änderungen, neue Urteile, wissenswerte Informationen – auch über den eigenen unternehmenseigenen Tellerrand hinaus – oder gute, informative Zusammenfassungen
vergangener Veranstaltungen – wir möchten unsere Mandanten, Kollegen, Mitarbeiter und Geschäftspartner gut und
gezielt informieren. Nach einigen Überlegungen sind wir zu
dem Entschluss gekommen, unser Service-Angebot hinsichtlich der Informationen und interessanten Anregungen weiter
auszubauen und zu optimieren, um so eine noch bessere und
gezieltere Form der Information zu ermöglichen.
Unser Unternehmensblog – gebündelte Information
Vielleicht kennen Sie schon Blogs oder gehören zu denjenigen, die sie bereits lesen und sich unter anderem auf diese
Art über Neuigkeiten und Wissenswertes aus unterschiedlichsten Bereichen informieren.
Der „Blog“ oder auch „Weblog“ genannt, ist ein auf einer
Internetseite geführtes und damit meist öffentlich einsehbares
Medium, in dem mindestens eine Person oder ein Unternehmen, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert – umgangssprachlich auch „postet“ genannt – und so gezielt über
bestimmte Themen informiert. Der erste Blog, der bereits
1997 ins Leben gerufen wurde, existiert bis heute.
Auf unserem Unternehmensblog der PKF ARBICON, unter
der Webadresse http://blog.pkf-arbicon.de, werden wir in
regelmäßigen Abständen interessante Artikel, Berichte, Interviews oder auch Videos und Fotos rund um die Themenbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance,
dem Service Rechnungswesen, Recht, Erneuerbare Energien
und Schifffahrt veröffentlichen. Die Leser haben so die Möglichkeit, sich zu informieren – gezielt und in gebündelter Form,
auf einer Seite.
In der Rubrik „Intern“ können die Leser etwas mehr über
unser Unternehmen erfahren: über unsere neuen Mitarbeiter,
über gemeinsame Veranstaltungen, aber auch über Sonderveranstaltungen, wie beispielsweise über unser jährlich
stattfindendes Fußballturnier, dem „Management Information
Game“, dem Schifffahrtsforum oder dem EEG-Forum. Diese
und viele andere spannende und informative Themenbereiche
finden Sie demnächst auf unserem Blog.
5
PKF ARBICON
Gezielte Information durch einen RSS-Feed
Wenn Sie ausschließlich über bestimmte Themen informiert
werden möchten, dann haben Sie mit dem sogenannten
RSS-Feed auf unserem Blog die Möglichkeit dazu.
RSS steht als Abkürzung für „Really Simple Syndication“ und
ermöglicht Ihnen das einfache Lesen der aktuellsten Veröffentlichungen. Sie erhalten immer, wenn neue Inhalte veröffentlicht werden, eine Zusammenfassung oder den vollständigen Artikel. Diese werden Ihnen beispielsweise in Microsoft
Outlook angezeigt.
Viele assoziieren mit dem Wort „Abo“ gleich eine kostenpflichtige Leistung, was bei einem RSS Feed jedoch nicht der Fall
ist. Unsere RSS Feeds sind selbstverständlich kostenlos.
Auf Ihrem Computer benötigen Sie ein Programm, das die
Nachrichten von unserem Blog abruft und Ihnen zum Lesen
anzeigt. Ein solches Programm wird Feed-Reader oder
Newsreader genannt.
So einfach gehts: Abonnieren des RSS-Feeds
Nachdem Sie, mit einem Klick auf das blaue RSS-Symbol
(Bild 1), die Themenbereiche ausgewählt haben, die Sie
abonnieren möchten und im Reader zu Ihrer Liste hinzugefügt haben, zeigt Ihnen das Programm automatisch alle
entsprechenden Nachrichten an, ohne dass Sie unseren Blog
besuchen müssen (Bild 2).
Bild 1: Abonnieren eines Themenbereiches
Bild 2: Beispiel für einen Feed-Reader
Weitere Informationen zum Thema RSS-Feeds
Wir haben für Sie einige Informationsquellen aus dem
Internet zusammengestellt. Wenn Sie dennoch Probleme
mit dem Abonnieren unseres RSS-Feeds haben sollten,
zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind Ihnen
gerne behilflich.
http://www.rss-reader.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Feedreader
http://feedreader.softonic.de/
http://www.rss-readers.org/
6
MANDANTENPORTRAIT
Agentur TopDogs Media – „Neue Medien“
richtig nutzen!
Das junge Oldenburger Unternehmen TopDogs Media ist seit
Anfang 2014 als digitale Kommunikationsagentur tätig und
betreut seitdem eine wachsende Zahl regional, überregional
und weltweit agierender Kunden mit Ihrer Expertise in den
Bereichen Online- bzw. Social Media-Marketing, Videoproduktion und dem Aufbau von Reichweite in sozialen Netzwerken.
Nach mehreren Jahren der Entwicklung und Umsetzung
eigener Online-Projekte im Zusammenhang mit dem Thema
„Hund“ betreute das Oldenburger Unternehmen anfangs vor
allem Kunden aus der Heimtierindustrie. Mittlerweile bauen
aber nicht nur diverse Größen aus dieser Branche auf die
Unterstützung von TopDogs Media, auch in anderen Branchen werden die Oldenburger als Experten, Unterstützer oder
Umsetzer im Zusammenhang mit neuen Medien angefragt.
Das mittlerweile 11-köpfige Team besteht aus Video-Enthusiasten, Content-Redakteuren, Marketing- und SEO-Profis
sowie Social-Media-Experten. Gemeinsam konzipieren und
setzen sie für ihre Kunden komplette Online-Kampagnen
inklusive Produktion von Viralspots, Landingpages oder Gewinnspielen um und vermarkten diese auf den unterschiedlichen Kanälen.
Neben dem Agentur-Alltag setzen die Oldenburger aber
immer noch eigene Projekte um: Die Smartphone-App
MyDog365, die Hundebesitzern täglich Ideen und Anleitungen zur Beschäftigung mit ihrem Hund liefert, gehört dabei
genauso zur Herzensangelegenheit der Agentur wie ein
regionales Projekt: Die Facebook-Seite „Ich liebe Oldenburg“. Mit über 11.000 Fans und einer Beitrags-Reichweite
von z.T. über 200.000 Facebook-Nutzern pro Monat ist „Ich
liebe Oldenburg“ eine der reichweitenstärksten Communities
Oldenburgs!
Die Agentur TopDogs Media sieht es als eine ihrer größten
Stärken an, nicht nur als Berater sondern vor allem auch
als Umsetzer in der Lage zu sein, in sozialen Kanälen echte
Reichweite aufzubauen. Hierfür ist neben einem guten Team
auch ein Netzwerk an starken Partnern unabdingbar.
„Gerade als junges Unternehmen ist es wichtig, von Beginn an kompetente
Partner in allen relevanten Feldern an seiner Seite zu wissen. Ich freue mich,
mit PKF ARBICON einen solchen Partner zu haben und schätze die Zusammenarbeit sowohl fachlich als auch persönlich sehr.“
Eike Adler, Geschäftsführer
7
VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK
8. Schifffahrtsforum in Oldenburg
Kopf einziehen, hilft nicht - Schiffsbranche vor
tiefgreifendem Wandel
Zum 8. Mal trafen sich am 25. Februar 2015 ab 12:30 Uhr
beim jährlich stattfindenden Schifffahrtsforum viele Vertreter
der maritimen Branche in den Räumlichkeiten der PKF ARBICON. Die Branchenveranstaltung, die sich über die letzten
Jahre unter der Leitung von Herrn Robert Brückner und Herrn
Thomas Greiser (beide PKF ARBICON) zu einem regional
übergreifenden maritimen Forum etabliert hat, war auch in
diesem Jahr durch die fünf fachlichen Vorträge geprägt (siehe
Kasten Seite 8).
Frohe Botschaften konnte Gastgeber Robert Brückner den
über 100 Gästen aus Schifffahrt und Wirtschaft zum Auftakt
nicht verkünden. Seit der Finanzkrise haben Schiffsbeteiligungen ein schlechtes Image. Zudem fahren Reeder Verluste ein,
Schiffsfinanzierer haben kein Geld und Werften kaum Aufträge.
„Die Schifffahrtskrise wird von der Politik als selbstverschuldet
angesehen und ist somit vom Markt selbst zu regeln.“, sagte
Brückner. Nach seiner Einschätzung helfe es aber nicht, den
Kopf einzuziehen. Vielmehr steckten Schiffbauer und Reeder
in einem tiefgreifenden Wandel und müssten diesen annehmen. „Wir wirken gerade den Umbau von drei Schiffen mit,
der erheblich von Banken finanziell begleitet wird. Mit guten
Konzepten lässt sich auch etwas bewegen“, sagt er.
Das Oldenburger Unternehmen Deerberg System GmbH
entwickelt Anlagen und Konzepte für das Müll- und Recyclingmanagement an Bord und hat sich im Kreuzfahrtsegment
einen Marktanteil von 70 Prozent erkämpft. Mit diesem Ma-
nagement wollen die Reedereien sicherstellen, dass kein Müll
im Meer landet. „Wir sind im Prinzip die Stadtwerke an Bord“,
sagt Firmengründer Jochen Deerberg. Neben der Reinigung
des Brauchwassers auf Trinkqualität fallen auch tonnenweise
Biomüll und Verpackungsreste an. Bei den Kreuzfahrern geht
der Trend dahin, Schiffe für bis zu 9000 Gäste zu bauen.
Alleine 2014 wurden 21,7 Millionen Passagiere befördert. Weil
eine Reederei dabei grüner sein will als die andere, steht das
Recycling hoch im Kurs und der Markt wird weiter wachsen,
sich aber auf wenige Werften und künftig auch auf China
konzentrieren.
Mit privaten Geldgebern wollen andere den Wandel schaffen.
Das scheint der Harren & Partner Maritime Services GmbH
gelungen zu sein. Die Bremer Reederei konnte private Investoren für drei Schiffsprojekte begeistern. Diese Art der Finanzierung ist an sich ein alter Hut, „im Schiffsmanagement aber
ein relativ neues Instrument“, so Claas Matthies von Harren &
Partner. Mit J.P. Morgan und Goldman Sachs konnte Harren
& Partner Joint Venture für den lukrativen Betrieb von Spezialschiffen gründen. Meist binden private Kapitalgeber ihr Geld
aber nur drei bis sieben Jahre. „Das sind keine langfristigen
Partnerschaften. Daher muss vorher klar sein, wer das Schiff
später übernehmen und wie hoch der Profit des Investors sein
könnte. Weil der Markt für klassische Kommanditbeteiligungen
austrocknet, muss man sich frühzeitig anpassen und umdenken“, so Matthies.
8
Jubiläum
VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK
Nach viel fachlichem Input gab es anschließend bei einem
Imbiss noch die Gelegenheit zu anregenden Diskussionen
der Teilnehmer. Nachdem politische Hilfe eher nicht in Sicht ist,
müssen also eigene Ideen her. Das war der Tenor auf dem
8. Schifffahrtsforum der PKF ARBICON ZINK KG in Oldenburg.
Referenten und Themen:
Die Referenten v. l. n. r.: Klaas Borchert, Thomas Greiser,
Alexander Marczewski, Robert Brückner, Joachim Deerberg,
Claas Matthies und Dr. Jörg Adolf
Das müssen die Reeder auch beim Umweltschutz. Seit 2015
gelten in bestimmten Zonen und Häfen strengere Anforderungen an den Ausstoß von Schwefel und Stickoxiden. Diese
Anforderungen können perspektivisch mit dem Umstieg auf
Gasmotoren, die mit flüssigem Erdgas (LNG) angetrieben
werden, erreicht werden. Bisher laufen weltweit etwa 50
Schiffe mit umweltfreundlichen LNG. Einige davon fahren
für den Shell-Konzern. Der weltweit größte Charterer hat als
führender LNG-Produzent ein profundes Interesse an der
Technik. Er will in Europa eine Infrastruktur aufbauen und
hat in Südkorea einen Spezialtanker bestellt. „Zumindest für
Schiffsneubauten ist LNG ein ökonomisch und ökologisch
interessanter Treibstoff“, bestätigt Alexander Marczewski von
Shell Deutschland.
Einen neuen interessanten Ansatz zum Thema Insolvenzen
stellten die Rechtsanwälte Dr. Per Hendrik Heerma und
Klaas Borchert vor. Bisher werden Schiffe, die sich im Besitz
einer insolventen Gesellschaft befinden, meist sofort zu Geld
gemacht. Die Anleger der Gesellschaft sind selten bereit,
Geld nachzuschießen. Diese Notverkäufe locken naturgemäß
Schnäppchenjäger an. „Stattdessen könnte man die Schiffe
erst einmal weiterfahren lassen und in Ruhe warten, bis die
erzielbaren Preise besser sind und sich ein Käufer findet“,
sagt Heerma. Dafür müsste zum einen das Schiff in eine neue
und haftungsbeschränkte Gesellschaft überführt werden, damit ein Insolvenzverwalter für den Weiterbetrieb des Schiffes
nicht persönlich haftet. Zum anderen muss das betreffende
Schiff über die Charter so viel Geld einspielen, dass der
Weiterbetrieb nicht die Insolvenzmasse aufzehrt. „Bei diesem
Modell fassen wir die Hypotheken und Sicherheiten nicht an
und die Banken können auf ein besseres Ergebnis hoffen“,
so Heerma.
Jochen Deerberg
Deerberg-Systems GmbH
THE DEERBERG - WASTE - MANAGEMENT SYSTEM-MPWMS FLEX®
MODERN MULTI-PURPOSE WASTE MANAGEMENT
ON BOARD SHIPS
Claas Matthies
Harren & Partner Maritime Services GmbH
Maritime Private Equity Investments –
Ein Praxisbericht entlang des Lebenszyklus von
Private Equity Joint Ventures
Dr. Jörg Adolf
Shell Deutschland Oil GmbH
Globale Energieszenarien – wie geht’s weiter
mit unserer Energieversorgung?
Alexander Marczewski
Shell Deutschland Oil GmbH
LNG als Marine-Kraftstoff –
Chancen und Herausforderungen
Dr. Per Hendrik Heerma
Klaas Borchert
FRH | Fink Rinckens
Dr. Schackow & Partner
Heerma Rechtsanwälte
Rechtsanwälte PartG mbB
Steuerberater
Betrieb von Schiffen in der Insolvenz.
Warum der Beginn des Insolvenzverfahrens nicht das
Ende eines Schiffsbetriebes sein muss.
PKF ARBICON ZINK KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
ARBICON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ARBICON Unternehmensberatung GmbH
Moslestraße 3
26122 Oldenburg
T (0441) 980 50–0
F (0441) 980 50–180
[email protected]
www.pkf-arbicon.de