Newsletter März 2015 Aktuelle Informationen, Anregungen und Berichte aus der Unternehmensgruppe 2 INHALT Newsletter März 2015 Liebe Leserinnen und Leser, PKF ARBICON wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe unseres PKF ARBICON Newsletters im neuen Jahr zusenden zu können. Wieder einmal möchten wir Sie über aktuelle Themen rund um unser Unternehmen informieren. So wollen wir Ihnen unseren neuen PKF ARBICON Blog, die „BLOG WIRTSCHAFT“, vorstellen und Sie dazu einladen, sich auf http://blog.pkf-arbicon.de einmal umzusehen. Unser Unternehmensblog soll unser Service-Angebot für Sie noch erweitern. Er enthält Informationen zu Sachthemen und Wissenswertes rund um die PKF ARBICON. In unserem fachlichen Artikel geht es dieses Mal um die Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Betriebsveranstaltungen – Aus Freigrenze wird Freibetrag 3 PKF ARBICON BLOG WIRTSCHAFT – Mehr Informationen, aktuelle Berichte und Wissenswertes 4 MANDANTENPORTRAIT Agentur TopDogs Media – „Neue Medien“ richtig nutzen! 6 Auch in diesem Newsletter haben wir ein Mandanten-Portrait für Sie vorbereitet: Das junge Oldenburger Unternehmen TopDogs Media, welches seit ihrer Existenzgründung bereits durch unser Haus betreut wird, stellt sich vor. Das Unternehmen hat sich seither sehr erfolgreich entwickelt. 7 Unser Veranstaltungsrückblick wird Ihnen dieses Mal Einblicke in das am 25. Februar 2015 stattgefundene 8. Schifffahrtsforum geben. An der renommierten Veranstaltung nahmen über 100 Branchenkenner teil, die sich über fachlich sehr gute Vorträge und anregende Diskussionen freuen konnten. VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK 8. Schifffahrtsforum Veranstaltung 25. Februar 2015 Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Viele Grüße, Frank Reiners und Burchard Schröder Sprecher der PKF ARBICON Unternehmensgruppe ! Bitte beachten Sie auch unseren Internet-Auftritt www.pkf-arbicon.de PKF ARBICON 3 Betriebsveranstaltungen – Aus Freigrenze wird Freibetrag Bei Zuwendungen des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen handelt es sich grundsätzlich um zu versteuernden Arbeitslohn. Die Besteuerung solcher Zuwendungen wurde ab 2015 neu geregelt. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einen kurzen Überblick hierzu geben. 1. Was sind Betriebsveranstaltungen? Als Betriebsveranstaltungen gelten Veranstaltungen, die gesellschaftlichen Charakter haben, der Kontaktpflege unter den Mitarbeitern dienen und die im überwiegenden betrieblichen Interesse stattfinden. Unter Betriebsveranstaltungen fallen beispielsweise Betriebsausflüge, Grillfeste und Weihnachtsfeiern (auch Betriebsfeiern von Abteilungen). 2. Bisherige Regelung Für Betriebsveranstaltungen galt bisher eine Freigrenze von 110 EUR. Auch bei nur geringfügigem Überschreiten der Grenze war der gesamte Betrag steuerpflichtig. Regelungen zu Betriebsveranstaltungen gab es nur in den Lohnsteuerrichtlinien, nicht jedoch im Einkommensteuergesetz. Dadurch konnte sich der Steuerpflichtige auf die für ihn günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) berufen. 3. Inhalt der Neuregelung Zum einen wurde die Freigrenze von 110 EUR in einen Freibetrag umgewandelt. Der Freibetrag von jeweils 110 EUR kann pro Arbeitnehmer für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr in Anspruch genommen werden. Bis zu diesem Betrag (einschließlich Umsatzsteuer) sind Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Überschreiten der 110 EUR werden für den Arbeitnehmer auf den übersteigenden Teil Steuern und Sozialabgaben fällig. Alternativ kann eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber mit 25 % erfolgen. In diesem Fall entfallen die Sozialabgaben. Zum anderen wurde die Definition der einzubeziehenden Kosten gesetzlich festgeschrieben und erweitert. Auch Kosten, die dem Arbeitnehmer nicht direkt zugerechnet werden können, sind in die Prüfung des 110 EUR-Freibetrags mit einzubeziehen (bspw. Kosten für eine Band, einen Eventmanager oder die Saalmiete). Vorteile, die einer Begleitperson gewährt werden, sind dem Arbeitnehmer ebenfalls zuzurechnen. Reisekosten, die dem Arbeitnehmer erstattet werden, sind nicht mit einzubeziehen. Geschenke mit einem Wert von bis zu 60 EUR (brutto) sind ebenfalls in die Prüfung des 110 EUR-Betrages einzubeziehen; Geschenke von über 60 EUR sind vom Arbeitnehmer oder pauschal mit 25 % durch den Arbeitgeber zu versteuern. 4. Anmerkung In der Vergangenheit gab es eine für den Steuerpflichtigen durchaus günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in Bezug auf Betriebsveranstaltungen. Durch die gesetzliche Regelung ab 2015 werden die vorteilhaften BFH-Urteile nun außer Kraft gesetzt. Da die Finanzverwaltung die vorteilhaften Urteile auch für Veranstaltungen bis 2014 nicht anerkennt, bleibt den betroffenen Unternehmen in diesen Fällen nur das Einspruchsverfahren. Positiv ist anzumerken, dass die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt wurde und somit bei einem Überschreiten der 110 EUR nur auf den übersteigenden Betrag Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie uns gerne an. Ihr Ansprechpartner Maik Pittelkow T (0441) 980 50–422 [email protected] 4 PKF ARBICON PKF ARBICON BLOG WIRTSCHAFT Mehr Informationen, aktuelle Berichte und Wissenswertes Aktuelle änderungen, neue Urteile, wissenswerte Informationen – auch über den eigenen unternehmenseigenen Tellerrand hinaus – oder gute, informative Zusammenfassungen vergangener Veranstaltungen – wir möchten unsere Mandanten, Kollegen, Mitarbeiter und Geschäftspartner gut und gezielt informieren. Nach einigen Überlegungen sind wir zu dem Entschluss gekommen, unser Service-Angebot hinsichtlich der Informationen und interessanten Anregungen weiter auszubauen und zu optimieren, um so eine noch bessere und gezieltere Form der Information zu ermöglichen. Unser Unternehmensblog – gebündelte Information Vielleicht kennen Sie schon Blogs oder gehören zu denjenigen, die sie bereits lesen und sich unter anderem auf diese Art über Neuigkeiten und Wissenswertes aus unterschiedlichsten Bereichen informieren. Der „Blog“ oder auch „Weblog“ genannt, ist ein auf einer Internetseite geführtes und damit meist öffentlich einsehbares Medium, in dem mindestens eine Person oder ein Unternehmen, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert – umgangssprachlich auch „postet“ genannt – und so gezielt über bestimmte Themen informiert. Der erste Blog, der bereits 1997 ins Leben gerufen wurde, existiert bis heute. Auf unserem Unternehmensblog der PKF ARBICON, unter der Webadresse http://blog.pkf-arbicon.de, werden wir in regelmäßigen Abständen interessante Artikel, Berichte, Interviews oder auch Videos und Fotos rund um die Themenbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance, dem Service Rechnungswesen, Recht, Erneuerbare Energien und Schifffahrt veröffentlichen. Die Leser haben so die Möglichkeit, sich zu informieren – gezielt und in gebündelter Form, auf einer Seite. In der Rubrik „Intern“ können die Leser etwas mehr über unser Unternehmen erfahren: über unsere neuen Mitarbeiter, über gemeinsame Veranstaltungen, aber auch über Sonderveranstaltungen, wie beispielsweise über unser jährlich stattfindendes Fußballturnier, dem „Management Information Game“, dem Schifffahrtsforum oder dem EEG-Forum. Diese und viele andere spannende und informative Themenbereiche finden Sie demnächst auf unserem Blog. 5 PKF ARBICON Gezielte Information durch einen RSS-Feed Wenn Sie ausschließlich über bestimmte Themen informiert werden möchten, dann haben Sie mit dem sogenannten RSS-Feed auf unserem Blog die Möglichkeit dazu. RSS steht als Abkürzung für „Really Simple Syndication“ und ermöglicht Ihnen das einfache Lesen der aktuellsten Veröffentlichungen. Sie erhalten immer, wenn neue Inhalte veröffentlicht werden, eine Zusammenfassung oder den vollständigen Artikel. Diese werden Ihnen beispielsweise in Microsoft Outlook angezeigt. Viele assoziieren mit dem Wort „Abo“ gleich eine kostenpflichtige Leistung, was bei einem RSS Feed jedoch nicht der Fall ist. Unsere RSS Feeds sind selbstverständlich kostenlos. Auf Ihrem Computer benötigen Sie ein Programm, das die Nachrichten von unserem Blog abruft und Ihnen zum Lesen anzeigt. Ein solches Programm wird Feed-Reader oder Newsreader genannt. So einfach gehts: Abonnieren des RSS-Feeds Nachdem Sie, mit einem Klick auf das blaue RSS-Symbol (Bild 1), die Themenbereiche ausgewählt haben, die Sie abonnieren möchten und im Reader zu Ihrer Liste hinzugefügt haben, zeigt Ihnen das Programm automatisch alle entsprechenden Nachrichten an, ohne dass Sie unseren Blog besuchen müssen (Bild 2). Bild 1: Abonnieren eines Themenbereiches Bild 2: Beispiel für einen Feed-Reader Weitere Informationen zum Thema RSS-Feeds Wir haben für Sie einige Informationsquellen aus dem Internet zusammengestellt. Wenn Sie dennoch Probleme mit dem Abonnieren unseres RSS-Feeds haben sollten, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind Ihnen gerne behilflich. http://www.rss-reader.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Feedreader http://feedreader.softonic.de/ http://www.rss-readers.org/ 6 MANDANTENPORTRAIT Agentur TopDogs Media – „Neue Medien“ richtig nutzen! Das junge Oldenburger Unternehmen TopDogs Media ist seit Anfang 2014 als digitale Kommunikationsagentur tätig und betreut seitdem eine wachsende Zahl regional, überregional und weltweit agierender Kunden mit Ihrer Expertise in den Bereichen Online- bzw. Social Media-Marketing, Videoproduktion und dem Aufbau von Reichweite in sozialen Netzwerken. Nach mehreren Jahren der Entwicklung und Umsetzung eigener Online-Projekte im Zusammenhang mit dem Thema „Hund“ betreute das Oldenburger Unternehmen anfangs vor allem Kunden aus der Heimtierindustrie. Mittlerweile bauen aber nicht nur diverse Größen aus dieser Branche auf die Unterstützung von TopDogs Media, auch in anderen Branchen werden die Oldenburger als Experten, Unterstützer oder Umsetzer im Zusammenhang mit neuen Medien angefragt. Das mittlerweile 11-köpfige Team besteht aus Video-Enthusiasten, Content-Redakteuren, Marketing- und SEO-Profis sowie Social-Media-Experten. Gemeinsam konzipieren und setzen sie für ihre Kunden komplette Online-Kampagnen inklusive Produktion von Viralspots, Landingpages oder Gewinnspielen um und vermarkten diese auf den unterschiedlichen Kanälen. Neben dem Agentur-Alltag setzen die Oldenburger aber immer noch eigene Projekte um: Die Smartphone-App MyDog365, die Hundebesitzern täglich Ideen und Anleitungen zur Beschäftigung mit ihrem Hund liefert, gehört dabei genauso zur Herzensangelegenheit der Agentur wie ein regionales Projekt: Die Facebook-Seite „Ich liebe Oldenburg“. Mit über 11.000 Fans und einer Beitrags-Reichweite von z.T. über 200.000 Facebook-Nutzern pro Monat ist „Ich liebe Oldenburg“ eine der reichweitenstärksten Communities Oldenburgs! Die Agentur TopDogs Media sieht es als eine ihrer größten Stärken an, nicht nur als Berater sondern vor allem auch als Umsetzer in der Lage zu sein, in sozialen Kanälen echte Reichweite aufzubauen. Hierfür ist neben einem guten Team auch ein Netzwerk an starken Partnern unabdingbar. „Gerade als junges Unternehmen ist es wichtig, von Beginn an kompetente Partner in allen relevanten Feldern an seiner Seite zu wissen. Ich freue mich, mit PKF ARBICON einen solchen Partner zu haben und schätze die Zusammenarbeit sowohl fachlich als auch persönlich sehr.“ Eike Adler, Geschäftsführer 7 VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK 8. Schifffahrtsforum in Oldenburg Kopf einziehen, hilft nicht - Schiffsbranche vor tiefgreifendem Wandel Zum 8. Mal trafen sich am 25. Februar 2015 ab 12:30 Uhr beim jährlich stattfindenden Schifffahrtsforum viele Vertreter der maritimen Branche in den Räumlichkeiten der PKF ARBICON. Die Branchenveranstaltung, die sich über die letzten Jahre unter der Leitung von Herrn Robert Brückner und Herrn Thomas Greiser (beide PKF ARBICON) zu einem regional übergreifenden maritimen Forum etabliert hat, war auch in diesem Jahr durch die fünf fachlichen Vorträge geprägt (siehe Kasten Seite 8). Frohe Botschaften konnte Gastgeber Robert Brückner den über 100 Gästen aus Schifffahrt und Wirtschaft zum Auftakt nicht verkünden. Seit der Finanzkrise haben Schiffsbeteiligungen ein schlechtes Image. Zudem fahren Reeder Verluste ein, Schiffsfinanzierer haben kein Geld und Werften kaum Aufträge. „Die Schifffahrtskrise wird von der Politik als selbstverschuldet angesehen und ist somit vom Markt selbst zu regeln.“, sagte Brückner. Nach seiner Einschätzung helfe es aber nicht, den Kopf einzuziehen. Vielmehr steckten Schiffbauer und Reeder in einem tiefgreifenden Wandel und müssten diesen annehmen. „Wir wirken gerade den Umbau von drei Schiffen mit, der erheblich von Banken finanziell begleitet wird. Mit guten Konzepten lässt sich auch etwas bewegen“, sagt er. Das Oldenburger Unternehmen Deerberg System GmbH entwickelt Anlagen und Konzepte für das Müll- und Recyclingmanagement an Bord und hat sich im Kreuzfahrtsegment einen Marktanteil von 70 Prozent erkämpft. Mit diesem Ma- nagement wollen die Reedereien sicherstellen, dass kein Müll im Meer landet. „Wir sind im Prinzip die Stadtwerke an Bord“, sagt Firmengründer Jochen Deerberg. Neben der Reinigung des Brauchwassers auf Trinkqualität fallen auch tonnenweise Biomüll und Verpackungsreste an. Bei den Kreuzfahrern geht der Trend dahin, Schiffe für bis zu 9000 Gäste zu bauen. Alleine 2014 wurden 21,7 Millionen Passagiere befördert. Weil eine Reederei dabei grüner sein will als die andere, steht das Recycling hoch im Kurs und der Markt wird weiter wachsen, sich aber auf wenige Werften und künftig auch auf China konzentrieren. Mit privaten Geldgebern wollen andere den Wandel schaffen. Das scheint der Harren & Partner Maritime Services GmbH gelungen zu sein. Die Bremer Reederei konnte private Investoren für drei Schiffsprojekte begeistern. Diese Art der Finanzierung ist an sich ein alter Hut, „im Schiffsmanagement aber ein relativ neues Instrument“, so Claas Matthies von Harren & Partner. Mit J.P. Morgan und Goldman Sachs konnte Harren & Partner Joint Venture für den lukrativen Betrieb von Spezialschiffen gründen. Meist binden private Kapitalgeber ihr Geld aber nur drei bis sieben Jahre. „Das sind keine langfristigen Partnerschaften. Daher muss vorher klar sein, wer das Schiff später übernehmen und wie hoch der Profit des Investors sein könnte. Weil der Markt für klassische Kommanditbeteiligungen austrocknet, muss man sich frühzeitig anpassen und umdenken“, so Matthies. 8 Jubiläum VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK Nach viel fachlichem Input gab es anschließend bei einem Imbiss noch die Gelegenheit zu anregenden Diskussionen der Teilnehmer. Nachdem politische Hilfe eher nicht in Sicht ist, müssen also eigene Ideen her. Das war der Tenor auf dem 8. Schifffahrtsforum der PKF ARBICON ZINK KG in Oldenburg. Referenten und Themen: Die Referenten v. l. n. r.: Klaas Borchert, Thomas Greiser, Alexander Marczewski, Robert Brückner, Joachim Deerberg, Claas Matthies und Dr. Jörg Adolf Das müssen die Reeder auch beim Umweltschutz. Seit 2015 gelten in bestimmten Zonen und Häfen strengere Anforderungen an den Ausstoß von Schwefel und Stickoxiden. Diese Anforderungen können perspektivisch mit dem Umstieg auf Gasmotoren, die mit flüssigem Erdgas (LNG) angetrieben werden, erreicht werden. Bisher laufen weltweit etwa 50 Schiffe mit umweltfreundlichen LNG. Einige davon fahren für den Shell-Konzern. Der weltweit größte Charterer hat als führender LNG-Produzent ein profundes Interesse an der Technik. Er will in Europa eine Infrastruktur aufbauen und hat in Südkorea einen Spezialtanker bestellt. „Zumindest für Schiffsneubauten ist LNG ein ökonomisch und ökologisch interessanter Treibstoff“, bestätigt Alexander Marczewski von Shell Deutschland. Einen neuen interessanten Ansatz zum Thema Insolvenzen stellten die Rechtsanwälte Dr. Per Hendrik Heerma und Klaas Borchert vor. Bisher werden Schiffe, die sich im Besitz einer insolventen Gesellschaft befinden, meist sofort zu Geld gemacht. Die Anleger der Gesellschaft sind selten bereit, Geld nachzuschießen. Diese Notverkäufe locken naturgemäß Schnäppchenjäger an. „Stattdessen könnte man die Schiffe erst einmal weiterfahren lassen und in Ruhe warten, bis die erzielbaren Preise besser sind und sich ein Käufer findet“, sagt Heerma. Dafür müsste zum einen das Schiff in eine neue und haftungsbeschränkte Gesellschaft überführt werden, damit ein Insolvenzverwalter für den Weiterbetrieb des Schiffes nicht persönlich haftet. Zum anderen muss das betreffende Schiff über die Charter so viel Geld einspielen, dass der Weiterbetrieb nicht die Insolvenzmasse aufzehrt. „Bei diesem Modell fassen wir die Hypotheken und Sicherheiten nicht an und die Banken können auf ein besseres Ergebnis hoffen“, so Heerma. Jochen Deerberg Deerberg-Systems GmbH THE DEERBERG - WASTE - MANAGEMENT SYSTEM-MPWMS FLEX® MODERN MULTI-PURPOSE WASTE MANAGEMENT ON BOARD SHIPS Claas Matthies Harren & Partner Maritime Services GmbH Maritime Private Equity Investments – Ein Praxisbericht entlang des Lebenszyklus von Private Equity Joint Ventures Dr. Jörg Adolf Shell Deutschland Oil GmbH Globale Energieszenarien – wie geht’s weiter mit unserer Energieversorgung? Alexander Marczewski Shell Deutschland Oil GmbH LNG als Marine-Kraftstoff – Chancen und Herausforderungen Dr. Per Hendrik Heerma Klaas Borchert FRH | Fink Rinckens Dr. Schackow & Partner Heerma Rechtsanwälte Rechtsanwälte PartG mbB Steuerberater Betrieb von Schiffen in der Insolvenz. Warum der Beginn des Insolvenzverfahrens nicht das Ende eines Schiffsbetriebes sein muss. PKF ARBICON ZINK KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ARBICON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ARBICON Unternehmensberatung GmbH Moslestraße 3 26122 Oldenburg T (0441) 980 50–0 F (0441) 980 50–180 [email protected] www.pkf-arbicon.de
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