PKF FASSELT SCHLAGE Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfung & Beratung Pressemitteilung Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Industrie Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten vorerst keinen Begrenzungsbescheid Energierechtsexperten von PKF Fasselt Schlage raten zu rechtlichen Schritten Duisburg, 8. Januar 2016. Nicht alle Unternehmen in Deutschland, die die gesetzlichen Voraussetzungen der besonderen Ausgleichsregelung erfüllen, haben für das Jahr 2016 einen sogenannten Begrenzungsbescheid zur Verringerung der Erneuerbare-Energien-GesetzUmlage (EEG-Umlage) erhalten. Zweck der besonderen Ausgleichsregelung ist die Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und deren Abwanderung in das Ausland verhindert werden soll. Die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), hat sogenannten „Unternehmen in Schwierigkeiten“ keinen Bescheid ausgestellt und stattdessen das Antragsverfahren ruhend gestellt. Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten unter anderem Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, und Unternehmen, die kurz- oder mittelfristig zur Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit gezwungen sind, wenn sie keine staatliche Unterstützung erhalten. Das BAFA begründet seine Vorgehensweise damit, dass „Unternehmen in Schwierigkeiten“ keine staatlichen Zuwendungen und somit auch keine Begrenzung der EEG-Umlage gewährt werden dürfen, und beruft sich dabei auf Vorschriften des Unionsrechts und den Beschluss der EU-Kommission, nach dem die besondere Ausgleichsregelung eine Beihilfe im Sinne des Unionsrechts darstellt. Eine Begrenzung der EEG-Umlage sei erst dann möglich, wenn sich das je1 von 3 PKF FASSELT SCHLAGE Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfung & Beratung weilige antragstellende Unternehmen nicht mehr in Schwierigkeiten befinde. Für die Unternehmen kann die Verfahrensentscheidung der Behörde, die EEG-Umlagereduzierung bis auf weiteres nicht zu gewähren, eine existenzielle Gefahr für die Überlebensfähigkeit darstellen. Denn ohne einen Begrenzungsbescheid sind sie verpflichtet, die EEG-Umlage in voller Höhe zu entrichten. Die Stromkosten können sich dadurch so massiv erhöhen, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten weiter verschärfen oder zur Sanierungsunfähigkeit eines in der Insolvenz befindlichen Unternehmens führen. „Wir halten die Entscheidung und die Begründung der Behörde für rechtlich fragwürdig und angreifbar“, sagt Tobias Lehberg, auf das Energierecht spezialisierter Rechtsanwalt im Duisburger Energieteam der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB. Die multidisziplinäre Sozietät empfiehlt daher grundsätzlich den betroffenen Unternehmen, gegen das behördliche Vorgehen rechtliche Schritte einzuleiten. Über PKF Fasselt Schlage PKF Fasselt Schlage gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsund Beratungsunternehmen in Deutschland. Die mittelständisch geprägte, unabhängige und partnergeführte Gesellschaft beschäftigt an 13 Standorten mehr als 600 Personen. Davon sind rund 200 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, viele davon mit Mehrfachqualifikation. PKF International PKF International ist ein weltweites Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und UnternehmensberatungsGesellschaften. Mit einem Jahresumsatz von weltweit ca. 2,4 Milliarden US-Dollar rangiert PKF International auf Position 12 der Prüfungs- und Beratungsunternehmen weltweit. PKF International beschäftigt heute weltweit rund 21.000 Mitarbeiter, davon ca. 2.600 Partner, in 150 Ländern. 2 von 3 PKF FASSELT SCHLAGE Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfung & Beratung Medienkontakt PKF Fasselt Schlage Stefan Eggerstedt Jungfernstieg 7 | 20354 Hamburg Tel. +49 40 355 52-188 | Fax +49 40 355 52-222 E-Mail [email protected] 3 von 3
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