Akkreditierung DTM 2016 Richtlinien für Medienvertreter A Online-Akkreditierung • Medienvertreter, die zum ersten Mal eine Media-Akkreditierung beantragen, müssen sich zuvor auf der Media Seite der DTM unter www.dtm.com/media registrieren. Nach Prüfung durch den ITR e. V. bekommt der Antragsteller seine Zugangsdaten per E-Mail mitgeteilt. • Akkreditierungen sind ausschließlich online über diese Media Seite zu beantragen. Allgemeine Bestimmungen • Zur Akkreditierung berechtigt sind grundsätzlich nur volljährige hauptberuflich tätige Motorsportjournalisten und Motorsportfotografen, die einen gültigen Presseausweis sowie einen konkreten Redaktionsauftrag* vorweisen können. Zudem ist ein aktuelles Passfoto online zu hinterlegen. Anerkannt werden die bundeseinheitlichen Presseausweise der folgenden Verbände/Organisationen: • VDS (Verband Deutscher Sportjournalisten) • dju (Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union) – verdi.medien • DJV (Deutscher Journalisten-Verband) • BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) • VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) • VDM (Verband der Motorjournalisten) • Freelens • Internationale Journalisten müssen sich durch einen Presseausweis des AIPS (Association Internationale de la Presse Sportive) ausweisen sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag* vorlegen. * Für einen konkreten Redaktionsauftrag sind erforderlich: Name des Medienvertreters, Berufsbezeichnung (Journalist und/oder Fotograf), aktuelles Datum, Unterschrift des Chefredakteurs oder Ressortleiters • Je Redaktion kann nur ein Medienvertreter akkreditiert werden. In Ausnahmefällen ist die zusätzliche Akkreditierung eines Journalisten bzw. Fotografen möglich. Akkreditierung DTM 2016 Richtlinien für Medienvertreter A • Medienvertreter mit einem Formel-1- oder WRC-Permanent-Ticket erhalten nach vorheriger Anmeldung und nach Unterzeichnung der Enthaftungserklärung im Akkreditierungsbüro eine einmalige DTMAkkreditierung. • Einzelfallprüfungen durch die ITR-Presse sind möglich. Die ITR-Presse behält sich vor, Akkreditierungsanträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen und zu widerrufen. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. • Die Enthaftungserklärung ist vor Ort zu unterschreiben und Voraussetzung für den Erhalt der Media-Akkreditierung. • Die Akkreditierungsfrist für ein Rennwochenende beginnt sechs Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung und endet jeweils zwei Wochen vor dem Rennwochenende. Nachakkreditierungen vor Ort sind nur in Einzelfällen möglich und finden nur nach Rücksprache mit der ITR-Presse statt. Permanent-Akkreditierung • Eine Permanent-Akkreditierung gewährt dem Medienvertreter Zugang bei allen DTMWertungsläufen der laufenden Saison. Für die ITR-Tests ist eine gesonderte Akkreditierung vorzunehmen. • Für eine Permanent-Akkreditierung gelten die allgemeinen Bestimmungen. • Außerdem muss der Antragsteller in den Jahren 2014 und 2015 bei mindestens sieben DTMWertungsläufen nachweislich vor Ort gewesen sein. Zu diesem Zweck liegt an den Rennwochenenden im Pressezentrum eine Anwesenheitsliste aus. Entsprechende Arbeitsnachweise (redaktionelle Artikel, Fotos mit entsprechendem Urheberhinweis) sind zusätzlich ohne Aufforderung vorzulegen. • Die Ausgabe der permanenten Mediatickets startet zum Saisonauftakt 2016. PermanentAkkreditierungen sind bis zum 4. DTM-Rennen abzuholen. Die Tickets werden bis zu dem Wertungslauf am Norisring in den entsprechenden Akkreditierungsbüros zur Abholung bereitgestellt. Eine Abholung nach dem 4. Rennwochenende kann nur noch auf vorherige Anfrage bei der ITR-Presse erfolgen. Akkreditierung DTM 2016 Richtlinien für Medienvertreter A Akkreditierung für eine einzelne Veranstaltung a) Print-/Hörfunk-Journalisten • Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen sind Veröffentlichungsbelege (redaktionelle Artikel, Beiträge) mit eindeutigem Urhebernachweis von mindestens sieben DTM-Wertungsläufen aus den Jahren 2014 und 2015 vorzulegen. Haben Medienvertreter bei vorherigen Rennen eine Akkreditierung erhalten, sind von dieser Veranstaltung ebenfalls Belege vorzulegen. • Mit einer Akkreditierung als Print-Journalist ist es gestattet, in Textform in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Druckschriften sowie in den dazugehörigen Online-Auftritten über das jeweilige Rennen zu berichten. • Mit einer Akkreditierung als Hörfunk-Journalist ist es gestattet, in akustischer Form über das jeweilige Rennen zu berichten und Audio-Aufnahmen zu erstellen. b) Online-Journalisten • Zusätzlich zu den für Print-Journalisten gültigen Bestimmungen ist ein eigener DTM- bzw. Tourenwagenbereich auf der Website obligatorisch. Weiterhin müssen die Online-Nutzungsdaten IVWgeprüft oder anderweitig transparent gemacht werden. • Mit einer Akkreditierung als Internet- bzw. Online-Journalist ist es gestattet, in Textform auf OnlinePlattformen über das jeweilige Rennen zu berichten. c) Blogger • Eine Akkreditierung als Blogger obliegt ausschließlich Autoren, die nachweislich und regelmäßig einen etablierten Blog, der seit mindestens einem vollen Kalenderjahr besteht, zu den Themen Motorsport, Automobil oder Sport betreiben. Zudem ist die Reichweite nachzuweisen. • Mit einer Akkreditierung als Blogger ist es gestattet, in Textform auf Online-Plattformen über das jeweilige Rennen zu berichten. Akkreditierung DTM 2016 Richtlinien für Medienvertreter A d) Fotografen • Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen sind Veröffentlichungsbelege (Fotos) mit eindeutigem Urhebernachweis von mindestens vier DTM-Wertungsläufen aus den Jahren 2014/2015 vorzulegen. Haben Medienvertreter bei vorherigen Rennen eine Akkreditierung erhalten, sind von dieser Veranstaltung ebenfalls Belege vorzulegen. • Mit einer Akkreditierung als Fotograf ist es gestattet, Bilder in Form von Einzel- oder Sequenzaufnahmen zu erstellen. Jegliche Verwendung einer Fotokamera zur Erstellung von Bewegtbildern ist ohne entsprechende TV-Drehgenehmigung untersagt, ebenso wie jegliche Bearbeitung von Sequenzbildern, Serien- oder Reihenaufnahmen zu Bewegtbildmaterial. Das Einzelbild muss in der Verwendung klar erkennbar bleiben. Die Nichteinhaltung dieser Vorgabe durch den Fotografen hat u. a. den Entzug der Akkreditierung zur Folge. • Im Akkreditierungsbüro erhalten akkreditierte Fotografen ein jeweils am Rennwochenende gültiges Leibchen, das vor Ort jederzeit sichtbar zu tragen ist und zum Arbeiten in den dafür vorgesehenen Bereichen (siehe Streckenplan vor Ort) berechtigt. e) TV-Teams • Anfragen zu nationalen und internationalen Drehgenehmigungen sind über die Media Site an die _wige MARKETING gmbh zustellen.
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