stadtlauringer - Revista Verlag

STADTLAURINGER
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AMTSBLATT FÜR DEN MARKT STADTLAURINGEN
38. Jahrgang - Nr. 3
23. Januar 2015
Stadtlauringen AMTLI CHE nachrichten
Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen findet am
Donnerstag, 29.01.2015 um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Stadtlauringen,
statt.
Treffpunkt zu TOP 1 ist vor dem Anwesen Kirchplatz 2, Stadtlauringen.
Anschließend wird die Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses
fortgesetzt. Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Sanierung des Anwesens Kirchplatz 2, Stadtlauringen
2. Bauanträge
3. Berichte aus den Dorferneuerungsverfahren: Vorstandssitzung der
TG "Haßbergtrauf" am 26.01.2015
4. Feuerwehrwesen; Erlass einer überarbeiteten Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
5. Feuerwehrwesen; Gewährung eines kostenfreien Aufenthalts
für Begleitpersonen von Feuerwehrdienstleistenden, die
eine 40jährige aktive Dienstzeit nachweisen können, im
Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain
6. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch
den 1. Bürgermeister
Eine nichtöffentliche Sitzung folgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Termin für die
amtliche Bekanntmachung und der Ladung an den Marktgemeinderat
Veränderungen der Tagesordnungspunkte erfolgen könnten.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
W I CHT IGE KONTA K T E
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist,
können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen.
Kinderärztlicher Notdienst
über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. 116 117
Zahnärztlicher Notdienst
Aktuell unter www.notdienst-zahn.de
Apotheken-Notdienst
Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker
kostenlos aus dem deutschen Festnetz
0800 00 22833
vom Handy (max. 69 Cent/Min.)
22833
im Internet aktuell unter www.apotheken.de oder www.aponet.de
Rettungsdienst: Feuermeldung:
Polizei:
Tel. 112
112
110
Gemeindliche Einrichtungen
Telefon
Gemeindeverwaltung (Fax) 91 04 50
91 04 - 0
Bibliothek Stadtlauringen 90 76 80
Friedrich-Rückert Volksschule-Stadtlauringen
22 35
Friedrich-Rückert Volksschule-Oberlauringen 6 71
Johann-Hinrich-Wichernschule Förderschule
Oberlauringen
(Fax) 9 09 01 - 8
9 09 01 - 0
Kindergarten Stadtlauringen
12 24
Kindergarten Ballingshausen
27 74
Kindergarten Oberlauringen
17 85
Haus Gottesgüte Jugend- und
Behindertenhilfe, Oberl.
91 07 - 0
Markt Stadtlauringen:
www.stadtlauringen.de
[email protected]
Schweinfurter OberLand:
www.schweinfurter-oberland.de
Julia Hafenrichter
[email protected]
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
07.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Stadtlauringen
Öffnungszeiten der Bibliothek
Montag/Mittwoch 14.00-17.00 Uhr
Freitag
17.00-20.00 Uhr
Öffnungszeiten des Häckselplatzes
Januar
Februar, März, April, Oktober, November
Mai – September
Jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
3. Samstag im Monat
1. u. 3. Samstag im Monat
1. Samstag im Monat
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Stadtlauringer Gruppe - Verwaltung
Der Stadtlauringer Gruppe - Technik
0 97 24 / 91 04 18
0 97 24 / 17 07
Stromversorgung - ÜWU AG - Service
Technischer Kundenservice
Störungen
08 00 / 7 89 00 07
08 00 / 7 89 00 08
Stromversorgung - Bayernwerk
Störungsnummer
01 80 / 4 19 20 91*
*für 24 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com
Fernsehverkabelung - Service
TKN Deutschland GmbH, Maxstraße 9, 97346 Iphofen
Störungshotline: 09323 / 876505-0
außerhalb der Dienstzeit: 017640370370
[email protected] | www.tkn-deutschland.de
Die Sozialstationen
sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar.
Caritas Sozialstation Liborius Wagner e. V. Schonungen
Hauptstraße 51, 97453 Schonungen, Tel. 09721-5099703,
Fax 09721-5099710, E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Haßberge
mit Zweigstelle in Hofheim, Tel. 09532-92230 ist durchgehend besetzt.
Ambulante Pflege „Barockschloss Birnfeld”
(0 97 24) 91 91 0 (durchgehend eine Fachkraft erreichbar)
Informationen aus der SITZUNG
des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 15.01.2015
1. Naturschutzrecht; Sachstand Biber zwischen Oberlauringen und
Stadtlauringen
Sachvortrag:
In der Sitzung vom 02.10.2014 war den Marktgemeinderatsmitgliedern
mitgeteilt worden, dass im Rahmen einer Ortseinsicht an der
Lauer zwischen Oberlauringen und Stadtlauringen durch die
Untere Naturschutzbehörde und einen sog. Bibermanager von den
Fachbehörden beschlossen wurde, die seinerzeit ausfindig gemachten 3
Biberdämme zu entfernen. Diese Weisung wurde mündlich erteilt und
später schriftlich gegenüber dem Markt Stadtlauringen bestätigt. Die
Dämme wurden vom Bauhof entfernt.
Im Anschluss an diese Maßnahme sollte beobachtet werden, wie
der Biber auf diese Eingriffe reagiert. Würde er sich hierdurch
nicht vertreiben lassen, müsse man sich über ein entsprechendes
Flächenmanagement Gedanken machen.
Innerhalb weniger Wochen errichtete der Biber nunmehr am
Klärbecken an alter Stelle erneut einen Damm. Zusätzlich wurden
lauerabwärts zunächst zwei weitere große Dämme ausfindig gemacht.
Diese bewirkten, dass große Flächen einer Wiese und Flächen von
Feldern unter Wasser gesetzt wurden. Die Lauer war zum Teil über 10 m
breit. Nach einigen Tagen wurden drei weitere Dämme entdeckt.
Am 22.12.2014 fand daher eine weitere Ortseinsicht durch die
Untere Naturschutzbehörde und einen Bibermanager, Herrn
Schlemmer, statt. Weiterhin nahmen Vertreter des Marktes
Stadtlauringen, der Jagdgenossenschaft Oberlauringen sowie der
Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen teil. Nach eingehender
Beratung wurde von den Fachbehörden entschieden, die großen
Dämme entfernen zu lassen. Ziel dieser Maßnahme war es, den Biber
an eine Stelle zu bewegen, an der für die Landwirtschaft geringere
oder keine Schäden zu befürchten sind. Die am obersten Damm (am
ehem. Klärbecken) angebrachte Drainage solle noch etwas tiefer
gesetzt werden. Hiervon erhoffe man sich eine weitere Senkung des
Wasserstandes.
Zur Sitzung wurde mitgeteilt, dass die beiden großen Dämme
mittlerweile vom Bauhof entfernt worden seien. Die weiteren Dämme
könnten im derzeitigen Zustand belassen werden, da sie keine
übermäßige Beeinträchtigung darstellen. Die Biberburg sei bislang
nicht ausfindig gemacht worden.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Der Sachverhalt wurde von den Marktgemeinderatsmitgliedern zur
Kenntnis genommen.
2. Informationen zur Verkehrsschau 2014
Sachvortrag:
Zur Kenntnis gegeben wurde das Ergebnis der Verkehrsschau vom
27.11.2014.
a) Altenmünster
- An den Ortstafeln von Sulzdorf, Ballingshausen und vom
Ellertshäuser See kommend sind Zusatzzeichen "Ab hier gilt recht
vor links" angebracht.
Diese Zusatzzeichen sind zu entfernen, da an den Ortstafeln keine
weiteren Verkehrs- und Zusatzzeichen angebracht werden dürfen
und innerhalb geschlossener Ortschaften ohnehin rechts vor links
gilt, solange nichts anderes angeordnet ist.
- Die Ortstafel von Sulzdorf kommend ist vom Standort vor der
Brücke auf Höhe des Anwesens Weisensee zu versetzen.
- Die Ortstafel von Ballingshausen kommend ist vom Standort vor
dem Weiher vor die Einmündung Wirtschaftsweg nach dem Weiher
zu versetzen.
- Am Ellertshäuser See ist beim Toilettengebäude Südufer das Zusatzzeichen "Fahrräder frei" ersatzlos abzubauen.
b) Wetzhausen
- An der Kreuzung Winterungsweg, Steinrangen, Wetzhäuser
-
Straße ist das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) an der Kreisstraße
ersatzlos zu entfernen.
Das Zeichen 205 wird mit dem Zeichen 205 am Standort
Steinrangen getauscht (neuer Folientyp).
c) Oberlauringen
- In der Dr.-Burghard-Straße sind die beiden "Zone 30" Schilder zu erneuern.
- Eine Parkproblematik auf Höhe des Anwesens Seitz ist nicht zu
erkennen.
- An der Kreuzung Friedrich-Rückert-Straße/Vogelsbaum ist das
Zeichen 205 bei Klopf zu erneuern, das "Eigenbauschild Kinder" ist
zu entfernen.
- In der Friedrich-Rückert-Straße sind die Zeichen 205 beim Anwesen
Hartung, sowie an der Einmündung Dorschgraben ersatzlos zu
entfernen.
- Am Zeichen 7,5 t beim Anwesen Staude ist der Zusatz "Anlieger
frei" anzubringen.
d) Stadtlauringen
- In der Straße Nonnensee sind die Schwellen auszubauen und das
Zeichen "Spielstraße", sowie der Hinweis "Kein Winterdienst"
ersatzlos zu entfernen.
Dadurch gelte hier künftig "rechts vor links", was zur Senkung der Geschwindigkeit der hier verkehrenden Fahrzeuge führen soll
- Am Schwedenkreuz ist das Zeichen "Zone 30" zu erneuern.
- In der Schweinfurter Straße ist das Zeichen 205 am Ende des
Radweges ersatzlos zu entfernen.
e) Ortstafeln
- An den Ortstafeln, an welchen die Schilder "Bayerns beste Bayern"
angebracht sind, sind diese ersatzlos zu entfernen.
f) Maßnahmen des Landkreises Schweinfurt
Der Landkreis wird in Ballingshausen das Hinweisschild "Kinder" in
der Altenmünsterer Straße beim Anwesen Dietz entfernen, sowie in
Sulzdorf am Anwesen Erhard das Zeichen "Abknickende Vorfahrt".
Dadurch müssen vom Wasserzweckverband die an den Schildern
befestigten Hinweisschilder für Schieber und Hydranten anderweitig
gebracht werden.
Seitens der Verwaltung war vorgeschlagen worden, die im Rahmen
der Verkehrsschau getroffenen Festlegungen und Empfehlungen
umzusetzen.
Während des Vortrages zu Punkt d) traf Herr 1. Bürgermeister
Heckenlauer im Sitzungssaal ein und übernahm fortan die
Sitzungsleitung von Frau 3. Bürgermeisterin Göpfert.
Aussprache:
Aus dem Gremium kam die Nachfrage zu Punkt d) Spiegelstrich
1, weshalb die Schwellen entfernt werden müssten. Dies wurde
damit erklärt, dass diese nach Meinung der Fachbehörden nicht
den Richtlinien entsprächen. In diesem Zusammenhang wurde von
Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer auch darauf verwiesen, dass die
Straßenverkehrsordnung generell eine gegenseitige Rücksichtvornahme
vorsehe und stets nur so schnell gefahren werden dürfe, dass das
Fahrzeug ständig beherrscht wird. Nach Einschätzung der Polizei sei
durch die Spielstraße die Vorfahrtsregelung rechts vor links aufgehoben,
was zu freier Fahrt auf der Vorfahrtsstraße und somit zu geringerer
Aufmerksamkeit der Autofahrer führe.
Angemerkt wurde, dass die Straße sehr schmal und kein Gehweg
vorhanden sei. Die Anlieger stünden, wenn sie ihr Grundstück
verließen, unmittelbar auf der Straße. Zudem wirkten die aufgestellten
Blumenkübel, die im Falle der Aufhebung der Spielstraße vermutlich
entfernt werden müssten, zusätzlich geschwindigkeitsreduzierend. Aus
den vorgenannten Gründen sollten die Schwellen und die Spielstraße
erhalten bleiben, ggf. in einer normgerechten Ausführung.
Nachgefragt wurde weiterhin, ob im Gemeindeteil Ballingshausen
entlang der Altenmünsterer Straße einseitig Parkmarkierung angebracht
werden könnten. Prüfung wurde zugesagt.
Stadtlauringen Beschluss:
Die im Rahmen der Verkehrsschau aufgekommenen Empfehlungen
werden -mit Ausnahme der Verkehrsregelung im Bereich Nonnenseemitgetragen und umgesetzt.
Bezüglich der Verkehrsregelung im Bereich Nonnensee wird
die Verwaltung beauftragt, die vorgetragenen Bedenken mit der
zuständigen Verkehrsbehörde und der Polizei zu erörtern und
abzuklären, inwieweit diese Berücksichtigung fidnen können. Das
Ergebnis ist dem Marktgemeinderat vorzustellen.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
3. Dorferneuerung Sulzdorf; Planungsstand Dorfgemeinschaftshaus;
Kündigung des Mietverhältnisses
Sachvortrag:
Vorgelegt wurde eine E-Mail des Herrn Kolb vom Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken (ALE) vom 15.12.2014, in der er dem Markt
Stadtlauringen in seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft (TG) Sulzdorf folgendes mitgeteilt hat:
... der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Sulzdorf 6 hat in
seiner Sitzung am 03.01.2014 beschlossen, bei der Planung eines
Dorfgemeinschaftshauses in der "Alten Schule" in Sulzdorf die Variante
2 (Einbeziehung des Erdgeschosses) weiter zu verfolgen.
Nach Abschluss der Entwurfsplanung durch das beauftragte Büro
Perleth (Leistungsphase 3 steht noch aus) soll das Vorhaben im Rahmen
des DE-Verfahrens umgesetzt werden. Hierzu ist es erforderlich, das
bestehende Mietverhältnis zwischen dem Markt Stadtlauringen und der
Familie Siegl rechtzeitig zu kündigen, um keinen zeitlichen Verzug zu
verursachen.
Ich bitte die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und auch das
Gespräch mit der Familie Siegl zu suchen...
Der Marktgemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit
der Frage der Einbeziehung des Erdgeschosses in die Planung befasst.
Hierzu lässt sich zusammenfassend folgendes feststellen:
Ursprünglich wurden von der TG zwei Varianten diskutiert: Neubau
eines Dorfgemeinschaftshauses und Sanierung der "Alten Schule".
In der Sitzung vom 21.03.2013 wurde festgestellt, dass der Markt pro
Gemeindeteil nur 1 Gebäude für öffentliche Nutzung bereithält. Der
Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses würde daher die Veräußerung
der "Alten Schule" nach sich ziehen. Es wurde mit 14 zu 1 Stimmen
beschlossen, die ehemalige Schule nicht zu veräußern.
In der Sitzung vom 12.07.2012 wurde dem Marktgemeinderat mitgeteilt,
dass die TG einstimmig beschlossen habe, die Alte Schule als
Dorfgemeinschaftshaus sanieren zu wollen. Hierbei wurde vom ALE
eine Vereinbarung zwischen der TG und dem Markt Stadtlauringen zur
Kostenbeteiligung für die Objektplanung des Dorfgemeinschaftshauses vorgelegt. Der Marktgemeinderat stimmte hierauf einstimmig der
Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt 5.930,00 € zu. In der
Sitzung vom 08.11.2012 wurde eine Ergänzungs-Vereinbarung zur
Kostenbeteiligung für die Fachplanung des Dorfgemeinschaftshauses
vorgelegt. Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig der
Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt 13.770,00 € zu.
Zur Marktgemeinderatssitzung am 03.04.2014 wurde mitgeteilt,
dass die TG die Zustimmung zur Einbeziehung der im Erdgeschoss
der Alten Schule befindlichen Wohnung in die Planung für das
Dorfgemeinschaftshaus benötige. Dies bezog sich auf die Sitzung der
TG vom 19.03.2014, in der mit 5 zu 2 Stimmen beschlossen wurde, das
Architekturbüro Perleth, Hambach, auf der Grundlage des Beschlusses
vom 06.11.2013 und der zurückliegenden Diskussion zu beauftragen,
skizzenhaft die Möglichkeiten der Einbeziehung des Erdgeschosses
aufzuzeigen. Weiterhin war von der TG beschlossen worden, die
Variante Neubau an anderer Stelle zu verwerfen und mit der Gemeinde
abzuklären, inwieweit das bestehende Mietverhältnis dauerhaft
bestehen bleiben soll oder nicht. Sollte es dauerhaft fortbestehen,
mache es keinen Sinn, hierfür weitere Planungsüberlegungen zu
veranlassen.
Es wurde einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Stadtlauringen
Die Einbeziehung der Wohnung in der Alten Schule Sulzdorf in die
Planungen für ein Dorfgemeinschaftshaus wird mitgetragen. Der Markt
Stadtlauringen beteiligt sich an Planungskosten entsprechend den
geltenden Fördersätzen. Auf diese Weise soll eine Basis für die weiteren
Entscheidungen in dieser Angelegenheit geschaffen werden.
Sollten die Untersuchungen des Architekturbüros ergeben, dass durch
die Einbeziehung der Wohnung eine Verbesserung der baulichen
Situation herbeigeführt werden könnte und dies vom Marktgemeinderat
auch mehrheitlich anerkannt werden, kann das Mietverhältnis
gekündigt werden. Hierbei würde besondere Rücksicht auf die sozialen
Belange der Mieter und deren mietrechtliche Ansprüche gelegt werden.
Das Mietverhältnis mit den Eheleuten Siegl über die Wohnung im
Erdgeschoss der "Alten Schule" bestand zur Sitzung seit 43 Jahren.
Gem. § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen,
wenn er ein berechtigtes Interesse an dessen Beendigung hat. Neben
den in § 573 Abs. 2 aufgeführten Gründen liegt ein berechtigtes
Interesse nach der Rechtssprechung (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2012,
Nr. VIII ZR 238/11) auch dann vor, wenn eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft die von ihr vermietete Wohnung zur Umsetzung von ihr
obliegenden Aufgaben benötigt, an deren Erfüllung ein gewichtiges
öffentliches Interesse besteht.
Die Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses als soziale Einrichtung
für die gesamte Ortsbevölkerung stellt eine solche Aufgabe dar, sodass
der Markt Stadtlauringen ein berechtigtes Interesse an der Beendigung
des Mietverhältnisses geltend machen kann.
Aufgrund des langjährigen Bestehens des Mietverhältnisses ist von
einer Kündigungsfrist von 9 Monaten auszugehen (vgl. § 573c Abs. 1
Sätze 1 und 2 BGB).
Im Hinblick auf den Grundsatzbeschluss vom 03.04.2014 wurde seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, der vorliegenden Anfrage der TG zu
entsprechen und das Mietverhältnis mit der Familie Siegl zu kündigen.
Aussprache:
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer betonte, das er stets beiden
Vorschlägen, also Neubau und Sanierung Alte Schule, offen
gegenübergestanden sei. Ersteres jedoch nur unter der Bedingung,
dass für die Alte Schule ein Käufer bzw. eine sinnvolle Nachnutzung
gefunden werden könne.
Er setzte die Marktgemeinderatsmitglieder weiterhin darüber in
Kenntnis, dass er die Mieter mehrfach persönlich kontaktiert und
diese frühzeitig mit eingebunden habe. Sie hätten das Ergebnis der
TG-Sitzung vom 03.12.2014 bereits gekannt, da sie selbst zur Sitzung
anwesend gewesen seien, und suchten bereits nach einer Lösung.
Weiterhin betonte er, dass, sollten die Mieter nach Ablauf der
Kündigungsfrist noch keine Lösung gefunden haben, in Anbetracht des
langjährigen Mietverhältnisses eine Verlängerung um 3 - 6 Monate
seiner Meinung nach durchaus vorstellbar wäre.
Beschluss:
Das Mietverhältnis mit der Familie Siegl über die Wohnung im
Erdgeschoss der Alten Schule wird aus den o.g. Gründen gekündigt.
Es gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
Darüber hinaus kommt bei Bedarf eine um bis zu 6 Monate längere
Vermietung in Betracht.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
4. Forstwirtschaftsplan 2015
Sachvortrag:
Der Revierleiter des Forstreviers Stadtlauringen, Herr Harald Spiegel,
stellte den Forstwirtschaftsplan 2015 vor und gab einen Rückblick über
das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2014.
Der Forstbetriebsplan sowie der Vortrag des Herrn Spiegel sind
Bestandteil dieser Niederschrift Anlagen 1 und 2.
Beschluss:
Der Forstwirtschaftsplan 2015 wird in der vorgestellten Fassung
beschlossen.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
5. Bauanträge
a) Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Helmut Härter,
Oberlauringen, zur Teilsanierung einer bestehenden
landwirtschaftlichen Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 216 der
Gemarkung Oberlauringen. Die Behandlung dieses Antrages war in
der Sitzung vom 11.12.2014 zunächst vertagt worden.
Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten
Innenbereich des Gemeindeteils Oberlauringen in der Nähe eines
Baudenkmals (Kirchenburg).
Das Ensemble der "Kirchenburg", welches sich aus der Pfarrkirche,
der Pfarrscheune, der Friedrich-Rückert-Herberge, sowie der hist.
Kirchenburgmauer zusammensetzt, ist für Oberlauringen sehr
ortsbildprägend.
Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straßen Kaulhügel
und Hüll ausreichend gesichert.
Die Nachbarunterschriften waren unvollständig.
Die Bauverwaltung merkte an, dass bereits Arbeiten zur Teilsanierung
der bestehenden landwirtschaftlichen Scheune ausgeführt wurden.
Dem Landratsamt Schweinfurt lag hierzu eine Anzeige vor, worauf
dieses am 13.11.2014 die Baueinstellung verfügte und die Einreichung
eines Bauantrages forderte.
Am 18.12.2014 wurde der Bauantrag (nach Vorgesprächen zwischen
Herrn Härter und dem Landratsamt Schweinfurt) von Herrn Härter
im Rathaus abgeholt und am 19.12.2014 der Bauverwaltung wieder
übergeben.
In der Baubeschreibung wurde die Dacheindeckung "Trapezblech
rotbraun" durchgestrichen und handschriftlich durch "Ziegeleindeckung
rot" geändert.
Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum
Antrag des Herrn Helmut Härter auf Teilsanierung einer bestehenden
landwirtschaftlichen Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 216 der
Gemarkung Oberlauringen.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt:
13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
b) Vorgelegt wurde ein Antrag des Marktes Stadtlauringen zur Anlage
eines Erdwalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 279 der Gemarkung
Oberlauringen. Die Behandlung dieses Antrages war in der Sitzung
vom 11.12.2014 zunächst vertagt worden.
Hier soll neben der ST 2280 auf Flächen des Gewerbegebietes ein
Erdwall auf einer Länge von ca. 160 m errichtet werden. Der Erdwall
soll eine Breite von 7,91 m bis 10,96 m und eine mittlere Höhe von 2,32
m bis 3,15 m haben. Sein Volumen soll ca. 2.100 cbm betragen. Auf der
Seite zum Gewerbegebiet soll eine Rasenmulde mit einer Breite von ca.
1,00 m angelegt werden um das anfallende Regenwasser vom Erdwall
abzufangen und einem vorhandenem Vorflutgraben zuzuleiten.
Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob der Erdwall in einem Stück
errichtet werden soll. Hierzu wurde ausgeführt, der Erdwall solle in
mehreren Abschnitten gebaut, humusiert und begrünt werden.
Weiterhin wurde angeregt, mit dem Bau vom Weiersbach her zu
beginnen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum
Antrag des Marktes Stadtlauringen auf Errichtung eines Erdwalls auf
dem Grundstück Fl.Nr. 279 der Gemarkung Oberlauringen.
Der Erdwall wird in Abschnitten gebaut, humusiert und begrünt werden
und vom Weiersbach her erfolgen.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt:
13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
c) Vorgelegt wurde ein Antrag der Eheleute Tanja und Michael Budau,
Birnfeld, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf
dem Grundstück Fl.Nr. 626 der Gemarkung Birnfeld.
Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet im unbeplanten
Innenbereich des Gemeindeteils Birnfeld.
Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Haßbergstraße
ausreichend gesichert.
Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum
Antrag der Eheleute Tanja und Michael Budau, Birnfeld, auf Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.
626 der Gemarkung Birnfeld.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt:
13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
d) Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Thorsten Krug,
Stadtlauringen, zum Teilausbau eines Lagers zu Wohnzwecken und
Errichtung einer Dachgaube mit Balkon und Außentreppe auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1348/1 der Gemarkung Stadtlauringen.
Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten
Innenbereich des Gemeindeteils Stadtlauringen.
Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straße Nonnensee
ausreichend gesichert.
Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum
Antrag des Herrn Thorsten Krug, Stadtlauringen, auf Teilausbau eines
Lagers zu Wohnzwecken und Errichtung einer Dachgaube mit Balkon
und Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1348/1 der Gemarkung
Stadtlauringen.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt:
13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
6. Interkommunale Allianz Schweinfurter OberLand; Erstellung eines
Kernwegenetzkonzeptes
Sachvortrag:
Die in der interkommunalen Allianz Schweinfurter OberLand
zusammengeschlossenen Gemeinden Markt Maßbach, Rannungen,
Schonungen, Markt Stadtlauringen, Thundorf und Üchtelhausen haben
im vergangenen Jahr beschlossen, ein gemeinsames "Ländliches
Stadtlauringen Kernwegenetzkonzept" zu erstellen.
Zum jetzigen Stand wurde von den Gemeinden sowie dem beauftragten
Planungsbüro ein grobes Konzept der ländlichen Kernwege erstellt.
Die Aufstellung umfasst alle Wege, die das Ländliche Kernwegenetz
ausmachen, und auch solche Wege, die zum jetzigen Zeitpunkt
keine baulichen Maßnahmen erfordern. Dieses Konzept wird im
nächsten Schritt mit weiteren Schlüsselstellen (z. B. Amt für ländliche
Entwicklung Unterfranken, Landratsamt Schweinfurt, Bauernverbände,
etc.) abgestimmt werden.
Zur Vorbereitung auf die Sitzung war den
Marktgemeinderatsmitgliedern am Montag, 12.01.2015, eine
entsprechende Übersichtskarte per E-Mail zugegangen, sie lag zur
Sitzung in ausgedruckter Form als Tischvorlage vor.
Die als Anlage 3 beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil dieser
Niederschrift.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer ging mit den
Marktgemeinderatsmitgliedern gemeinsam die beplanten Strecken
durch und gab jeweils die Möglichkeit zu Nachfragen und Ergänzungen.
Er wies darauf hin, dass nicht alle im Kernwegenetzkonzept enthaltenen
Wege tatsächlich umgesetzt werden könnten. Die Entscheidung, wie
viele und konkret welche Wege tatsächlich in Angriff genommen
werden, werde zu einem späteren Zeitpunkt vom Marktgemeinderat
zu treffen sein. Hierfür sei u.a. die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Marktes zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich.
Es sei sinnvoll, möglichst viele Wege in das Konzept mit aufzunehmen.
Auch nach Genehmigung des Konzeptes könne der Marktgemeinderat
noch frei entscheiden, gar keine Wegebaumaßnahme zu realisieren.
Würde jedoch umgedreht ein Weg nicht mit aufgenommen, der dann
später doch noch saniert werden solle, hätte der Markt das Nachsehen.
In einem nächsten Schritt sei das Konzept von der Verwaltung mit den
Vertretern der Bauernverbände abzustimmen.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, weshalb der Weg von Sulzdorf
nach Wetzhausen nicht in das Kernwegenetzkonzept mit aufgenommen
wurde. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer führte hierzu aus, dass dieser
Weg im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Sulzdorf saniert werden
solle.
Großer Wert wurde auf eine enge Abstimmung mit den
Nachbargemeinden gelegt.
Folgende Ergänzungen wurden gewünscht:
- Route östlich des Aussiedlerhofes Wetzhausen (Anschluss an den
Radweg Birnfeld-Nassach)
- Weg nordwestlich von Oberlauringen (Tieftalsteige/Weg zu
den Wochenendhäusern), zusätzlich über Schützenhaus und
Lauerquelle zur Staatsstraße.
- Ortsverbindungsstraße Fuchsstadt-Altenmünster
- Weg von Altenmünster zur St 2280 (Grundweg, parallel zum
Weg 102)
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer sagte zu, die vorgetragenen
Ergänzungen von der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro
prüfen zu lassen.
Er schlug vor, das vorgelegte Konzept sowie die vorgetragenen
Ergänzungen mitzutragen. Das Konzept solle dem Marktgemeinderat
nur dann noch einmal zur Entscheidung vorgelegt werden, wenn
wesentliche Änderungen/Ergänzungen eine erneute Behandlung
erforderlich machen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat trägt das vorgestellte Konzept und die
vorgetragenen Ergänzungen mit.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept mit allen beteiligten
Stellen weiter abzustimmen und dem Markgemeinderat erneut
vorzulegen, wenn wesentliche Änderungen/Ergänzungen dies
erforderlich machen.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt:
13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
Stadtlauringen
7. Antrag des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege
Schweinfurt e.V. auf Errichtung einer Gedenkstele in Oberlauringen
Sachvortrag:
Vorgelegt wurde ein Antrag des Kreisverbandes für Gartenbau und
Landespflege e.V. Schweinfurt zur Aufstellung einer Gedenkstele für
Herrn Kirchenrat Albrecht Eyring. Diese soll nach den Vorstellungen des
Vereins auf der FlNr. 212 in der Gemarkung Oberlauringen (Kirchenburg)
aufgestellt werden.
Albrecht Eyring wurde am 19.10.1844 in Oberlauringen geboren.
Er erforschte die Geschichte seiner Heimat, hinterließ an seinen
Wirkungsorten bedeutende Baudenkmäler und war ein Förderer des
Uffenheimer Heimatmuseums. Am 09.01.1883 gründete er den ersten
Obstbauverein in Lipprichhausen, Pfahlheim und Umgebung. Ziel war
die Förderung des Obstbaus für die notleidenden Landwirte. Mit der
Maßnahme sollte eine weitere Einnahmequelle geschaffen werden.
Außerdem wollte er die Ernährungsgewohnheiten beeinflussen. Nach
Gründung verschiedener Kreisverbände wurde am 20.11.1894 unter
seiner Federführung der Landesverband bayerischer Obstbauvereine
gegründet. Seitens der Verwaltung war vorgeschlagen worden,
dem Antrag stattzugeben und dem Kreisverband für Gartenbau und
Landespflege das Aufstellen der Gedenkstele zu gestatten. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies noch darauf hin, dass der
Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Stele aufgestellt wird, auch
Eigentümer der Stele wird.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege wird gestattet,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 212 der Gemarkung Oberlauringen an der
begehrten Stelle eine Gedenkstele für Herrn Kirchenrat Albrecht Eyring
zu errichten.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt:
13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
8. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch
den 1. Bürgermeister
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies auf die Einladung des
Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf zur öffentlichen
Vorstandssitzung am 26.01.2015 um 19:30 Uhr im Brauhaus Birnfeld hin.
Die Einladung war auch im Amtsboten veröffentlicht worden.
Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen
mit Hundekot
In letzter Zeit ist eine immer stärkere Verunreinigung
landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot festzustellen. Dazu
weist das Bayerische Staatsministerium des Innern auf Folgendes hin:
Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich
genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung
und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des
Grundstückberechtigten zu betreten (Art. 30 Abs. 1 S. 1 BayNatSchG).
Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich
genutzten Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten gemäß Art.
57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG darstellen.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Fundbüro
Gefunden wurde:
• Zylinderschlüssel mit grünem Band in Oberlauringen
Fundsachen können im Rathaus, Zimmer Nr. 6 im Erdgeschoss, während
den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben und abgeholt werden.
Telefonische Anfragen bitte bei Frau Öhler, Tel.Nr. 09724/91 04-17.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Haßbergtrauf
Der Vorsitzende des Vorstandes
Bekanntmachung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung
Haßbergtrauf behandelt am
Montag, dem 26.01.2015 um 19.30 Uhr
im Brauhaus Birnfeld
in einer öffentlichen Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
1. Stand Ortsdurchfahrt Mailes
2. Stand Friedrich-Rückert-Zentrum Oberlauringen
3. Maßnahmepaket 1 – Auswahl der Maßnahmen
4. Sonstiges, Anträge und Wünsche
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 14.01.2015
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Johannes Krüger
Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Wettringen 3
Der Vorsitzende des Vorstandes
Einladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt
am
Mittwoch, den 04.02.2015 um 19:30 Uhr
im ehemaligen Kinderheim in Wettringen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
A) Öffentlicher Teil
1. Platz zwischen Kinderheim und Kirche
2. Beauftragung von Sachverständigen
3. Seminar Klosterlangheim
4. Sonstiges
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Verwendungsnachweis / Zwischennachweis 2014
2. Örtliche Kassenprüfung 3. Sonstiges
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
gez. Kaiser
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sulzdorf 6
Flurbereinigung Sulzdorf 6, Markt Stadtlauringen,
Landkreis Schweinfurt;
Bekanntmachung und Ladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Plan über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erstellt.
In einer
öffentlichen Versammlung
am Mittwoch, den 04.03.2015, um 19:00 Uhr,
in Sulzdorf - Gemeinschaftshaus "Alte Schule",
soll den Teilnehmern und der Öffentlichkeit der Planentwurf erläutert
werden.
Bestandteile des Planentwurfs sind:
– Erläuterungsbericht
– Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen
Anlagen M = 1 : 5 000 (§ 41 FlurbG)
– Anlagenverzeichnis
Der Planentwurf liegt vor dieser Versammlung in der Zeit vom
16.02.2015 mit 04.03.2015 im Rathaus Markt Stadtlauringen während
der allgemeinen Dienststunden für Jedermann auf.
Äußerungen zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen
Anlagen sowie zu den hiervon berührten umweltrelevanten Belangen
sind ab der Auslegung des Planentwurfs bis zwei Wochen nach der
Versammlung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller
Straße 40, 97082 Würzburg oder in der Versammlung möglich.
Würzburg, den 14.01.2015
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Gerald Kolb, Baudirektor
Freiwilligen Feuerwehr Wettringen
Dienstversammlung
Am Samstag, den 07.02.2015 um 19:00 Uhr findet im Gemeinderaum
des ehem. Kindergartens in Wettringen eine Dienstversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Wettringen statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Kommandanten, Herrn Jochen Hümpfner
2. Totengedenken
3. Begrüßung durch den 1. Bürgermeister, Herrn Friedel Heckenlauer
4. Begrüßung durch die Kreisbrandinspektion
5. Bericht des 1. Kommandanten
6. Bildung eines Wahlausschusses
7. Wahl des 1. Kommandanten
8. Wahl des 2. Kommandanten
9. Neuverpflichtungen
10. Kassenbericht
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Bildung eines Wahlausschusses
13. Wahl des 1. Vorsitzenden
14. Wahl des 2. Vorsitzenden
15. Wahl der weiteren Vorstandschaft
16. Ehrungen
17. Termine im Jahr 2015
18. Verschiedenes Wünsche und Anträge
Die Teilnahme an der Dienstversammlung ist Dienstpflicht und findet in
Dienstkleidung statt.
Eine herzliche Einladung ergeht auch an alle passiven
Feuerwehrkameraden.
Anschließend wird ein Imbiss durch den Feuerwehrverein gereicht und
der Abend klingt bei gemütlichem Beisammensein aus.
Markt Stadtlauringen, 19.01.2015
Friedel Heckenlauer 1. Bürgermeister
Vorstand FFW Wettringen
Wettringen
Jochen Hümpfner
1. Kommandant/
Nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper
am 24. Februar 2015
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können sich ab sofort für
den Termin anmelden
Landkreis Schweinfurt. Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat
Florian Töpper findet am Dienstag, 24. Februar 2015, von 14 bis 16 Uhr
in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt,
Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt.
Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können,
ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 12. Februar
2015. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu besprechende Thema
angegeben werden. „Zum einen ermöglicht mir dies eine bessere Vorbereitung auf das
Thema. Zum anderen hilft es, die Bearbeitung des Anliegens oder der
Anfrage zu beschleunigen. Dies ist mit Sicherheit auch im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger“, so Landrat Töpper.
Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon
09721/55-601.
Stadtlauringen Nächste Sprechstunde der Aktivsenioren am 27. Januar
Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt
Schweinfurt
Landkreis Schweinfurt. Die nächste kostenfreie Sprechstunde der
Aktivsenioren im Landratsamt Schweinfurt findet am Dienstag, 27.
Januar, von 9 bis 12 Uhr im Zimmer 325 (3. Stock) statt.
Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer sowie
Inhaber kleiner und mittlerer Firmen in Fragen der
Existenzgründung, Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge
und Betriebsoptimierungen. Sie bieten auch Unterstützung bei der
Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsbescheinigung an.
Für die Sprechstunden bei den Aktivsenioren ist eine
Terminvereinbarung bei dem Wirtschaftsförderer des Landkreises
Schweinfurt, Konrad Bonengel, unter Telefon 09721/ 55-688 erforderlich.
Weitere Infos gibt es im Internet unter wwwaktivsenioren.de. Finanzamt Schweinfurt
Vortrag zur elektronischen Steuererklärung im Ebracher Hof
Das Finanzamt Schweinfurt bietet in Zusammenarbeit mit der
Stadtbücherei Schweinfurt im Rahmen des VHS-Programms am
Donnerstag, den 26. Februar 2015 um 16.30 Uhr und um 19.00
Uhr jeweils eine kostenlose Informationsveranstaltung über die
elektronische Steuererklärung 2014 an. Um verbindliche
Anmeldung unter 09721/51-7961 wird gebeten.
Ergänzend zur Informationsveranstaltung kann man in der
Stadtbücherei Medien zur Steuererklärung ausleihen oder via Internet
herunterladen.
Die Veranstaltung dauert jeweils ca. 90 Min. Erläutert wird der Umgang
mit dem Programm "Elsterformular" an einem Beispielfall einschließlich
Plausibilitätsprüfung und Datenübertragung an das Finanzamt. Die
Datenübernahme aus dem Vorjahr per Mausklick spart Zeit. Außerdem
erhalten die Teilnehmer Informationen zum Belegabrufverfahren,
besser bekannt unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung“
und die Voraussetzungen zur Nutzung dieses neuen Dienstes. Wer
"ELSTER" benutzt spart Arbeit und gewinnt Zeit für die schönen Dinge
des Lebens z. B. lesen .... Die Stadtbücherei bietet über ihren Internetkatalog Medien zum
Ausleihen an. Wer beim Eingabefeld „Stichwort“ Einkommensteuer
eingibt (ohne Eingabe der Zweigstelle) erhält einen Überblick über alle
Medien zum Thema. Bei der Katalog-Eingabe von „Einkommensteuer“
und virtuelle Bibliothek erhält man Hinweise auf Informationsmaterial
und ein Handbuch zum Programm "ElsterFormular" als kostenlosen
Download. Die Anreise ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Die Stadtbusse
der Linien 51, 52 und 71 halten an der Haltestelle Markt und Museum
Georg Schäfer. Von diesen Haltestellen sind es nur einige Schritte zur
Stadtbücherei im Ebracher Hof.
„Restlos Gut Essen“
– Ausstellung über die Wertschätzung von Lebensmitteln
Von 2. bis 25. Februar im Landratsamt Schweinfurt. Führungen für
Gruppen und Schulklassen
Landkreis Schweinfurt. Lebensmittelverschwendung bzw. die
Wertschätzung von Lebensmitteln sind die zentralen Themen einer
Wanderausstellung, die vom 2. bis 25. Februar 2015 – als einzige Station
in Unterfranken – im Landratsamt Schweinfurt zu sehen
ist. Die Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt zeigt die
Ausstellung „Restlos Gut Essen“ im Foyer des Landratsamtes
Schweinfurt in Kooperation mit dem örtlichen Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten und dem Bayerischen Bauernverband,
Kreisgruppe Schweinfurt.
Die Ausstellung richtet sich an die gesamte Bevölkerung. Für die
Besichtigung während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag
Stadtlauringen
8 bis 12 Uhr sowie Dienstag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr)
ist keine Anmeldung erforderlich. Für Schulklassen und
interessierte Gruppen werden Führungen angeboten. Interessierte
mögen sich zur Terminabsprache bitte melden bei Klaudia Schwarz
unter Telefon 09721/8087-210 oder per E-Mail an klaudia.schwarz@
aelf-sw.bayern.de.
Die Wanderausstellung wurde vom Kompetenzzentrum für Ernährung –
KErn konzipiert und informiert Verbraucher aller Altersklassen über das
aktuelle Thema Wertschätzung und Verschwendung von Lebensmitteln.
Wie viele Lebensmittel gehen in Bayern und Deutschland verloren?
Warum werden Lebensmittel weggeworfen? Und was wird getan, um
Lebensmittelabfälle zu vermeiden?
Antworten auf diese Fragen finden Besucher in der Wanderausstellung
„Restlos Gut Essen“. Vorab-Informationen zur Ausstellung gibt es im Internet unter
www.restlosgutessen.de oder unter www.aelf-sw.bayern.de bzw. unter
www.ihr-umweltpartner.de.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt,
Klaudia Schwarz, Telefon 09721/8087-210
• Abfallberatung Landkreis Schweinfurt, Monika Böhm-Weniger,
Telefon 09721/55-545
• BBV-Kreisverband Schweinfurt, Sieglinde Fackelmann,
Gerolzhöfer Straße 2, 97447 Frankenwinheim, Telefon 09382/8359
Ortssprechtag des Zentrums Bayern
Familie und Soziales – Region Unterfranken
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken hält
am
Donnerstag, 05.02.2015, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Schweinfurt ab. Die
Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales informieren und
beraten über die Leistungen
- des Schwerbehindertenrechts,
- des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,
- des Landeserziehungsgeldgesetzes,
- der Kriegsopferversorgung
- und des Opferentschädigungsgesetzes.
Entsprechende Anträge werden auch auf- und entgegengenommen.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Konversionsmanagement zieht Jahresbilanz
Arbeit geprägt durch den vollständigen Abzug der US-Streitkräfte
Landkreis Schweinfurt. Bereits zum zweiten Mal tagte die
Lenkungsgruppe „Konversionsmanagement Schweinfurter Land“ im
Landratsamt. Neben der am Konversionsprozess beteiligten Gemeinden
Üchtelhausen, Niederwerrn, Geldersheim und Dittelbrunn sind auch
die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes sowie die Regierung
von Unterfranken in diesem Gremium vertreten. Im Mittelpunkt der
Zusammenkunft stand der Jahresbericht des Konversionsmanagements
Schweinfurter Land sowie ein Ausblick auf anstehende Aufgaben. Konversionsmanager Tobias Blesch machte in seinem Rückblick
deutlich, dass die Arbeit des Konversionsmanagements insbesondere
vom vollständigen Abzug der US-amerikanischen Streitkräfte am
Standort Schweinfurt geprägt war. Der Truppenübungsplatz Brönnhof
wurde bereits Ende Juni 2014 an die BImA übergeben. Die Übergaben
der weiteren Liegenschaften auf Kreisgebiet - Conn Barracks, Teile der
Heeresstraße auf Gemarkungen von Dittelbrunn und Üchtelhausen
- an die BImA sind zwischenzeitlich ebenfalls vollzogen. Mit dieser
Überlassung der Liegenschaften der US- Army an die BImA erreicht der
Konversionsprozess nun die nächste Phase.
Landrat Florian Töpper bedankte sich für die Arbeit des
Konversionsmanagements sowie für die gute Zusammenarbeit
unter allen Beteiligten. „Die frühzeitige Einrichtung des
Konversionsmanagements hat sich bewährt, insbesondere auf
Grund der Besonderheit der gemarkungsübergreifenden Lage der
Liegenschaften. Diese bedingt einen hohen Abstimmungsbedarf, die
anstehenden Aufgaben sind vielfältig und komplex“, betont Landrat
Töpper. Die Sach- und Personalkosten des Konversionsmanagements werden
seit Oktober 2012 durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat gefördert. Diese Förderung aus
Landesmitteln wurde zunächst für drei Jahre bis Ende
September 2015 gewährt. Es besteht die Möglichkeit einer Fortführung
um weitere zwei Jahre, was angesichts der zu erwartenden Dauer des
Konversionsprozesses von den Beteiligten bereits heute befürwortet
wird.
Wind oder bei der Fällung anderer Bäume fallen solche Äste dann
oft unerwartet herunter und können zu schwersten Kopfverletzungen
führen, wenn kein Helm getragen wird.
Mit einem Harvester lässt sich die Windwurfaufarbeitung am
sichersten erledigen. Foto: SVLFG
STA N D E S A MT L I C H E nachrichten
Wir begrüßen zugezogene Mitbürger
Frau Karola Hippeli
Gemeindeteil Stadtlauringen, Kerlach-Ring 22
Herr Lukas Hippeli
Gemeindeteil Stadtlauringen, Kerlach-Ring 22
Bild (Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann), von links hinten:
Tobias Blesch (Konversionsmanager Landkreis Schweinfurt), Konrad
Bonengel (Wirtschaftsförderer Landkreis Schweinfurt), Marina Klein
(Regierung von Unterfranken), Birgit Göbhardt (1. Bürgermeisterin
Üchtelhausen), Oliver Brust (1. Bürgermeister Geldersheim), Veronika
Nies (Landratsamt Schweinfurt), Oliver Weidlich (Regierung von
Unterfranken), Bettina Bärmann (1. Bürgermeisterin Niederwerrn)
und Landrat Florian Töpper.
Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Windwurf sicher aufarbeiten
Die Stürme der vergangenen Wochen haben in weiten Teilen
Deutschlands schwere Waldschäden verursacht. Entwurzelte oder
abgebrochene Bäume aufzuarbeiten, erfordert hohe Fachkenntnis und
gehört unbedingt in die Hände von Forstprofis.
Die Aufarbeitung von Sturmholz zählt zu den besonders gefährlichen
Waldarbeiten. Das zeigt die Statistik der schweren und tödlichen
Forstunfälle. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (SVLFG) rät dazu, möglichst Großmaschinen bei
der Aufarbeitung von Windwurf einzusetzen. Mit Harvester und
Rückewagen wird das Unfallrisiko deutlich reduziert. Adressen von
Forstprofis erhalten interessierte Waldbesitzer über ihr zuständiges
Forstamt.
Bei der Waldarbeit lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die Baumwipfel.
Abgebrochene Äste oder auch größere Teile von Baumkronen werden
bei Stürmen häufig abgerissen und verfangen sich in den Wipfeln. Bei
Geburten
Lennox Denninger
Eltern: Christina und Michael Denninger
Gemeindeteil Stadtlauringen, Am Bahnhof 6
Sterbefälle
Frau Waltraud Pult
Gemeindeteil Birnfeld, Schloßgasse 5, 83 Jahre
Frau Gertrud Hahn
Gemeindeteil Birnfeld, Schloßgasse 5, 86 Jahre
Wir gratulieren
Frau Notburga Wegner
Wettringen, Bachgasse 2, am 25.01. zum 68. Geburtstag
Frau Susanne Ter-Nedden
Altenmünster, Hasenweg 8, am 27.01. zum 65. Geburtstag
Herrn Joachim Wintersieg
Stadtlauringen, Mühlberg 10, am 27.01. zum 65. Geburtstag
Herrn Aloys Göbel
Wettringen, St.-Kilians-Platz 3, am 28.01. zum 80. Geburtstag
Stadtlauringen Projektgruppe Kunst & Kultur Schweinfurter OberLand
Herrn Josef Heusinger
Birnfeld, Haßbergstraße 6, am 29.01. zum 91. Geburtstag
Sie interessieren sich für kulturelle Themen? Dann sind Sie herzlich
eingeladen, bei der Projektgruppe Kunst & Kultur mitzuarbeiten. Im
Vordergrund der Projektarbeit steht die Verknüpfung der kulturellen
Aktivitäten im Schweinfurter OberLand. Dabei widmet sich die Gruppe
folgenden Themen: Interkulturelles Projekt, Laientheatergruppen,
„Gschichtli & Gedichtli“
Ansprechpartner Markt Stadtlauringen:
Uwe Zirkelbach, Tel. 09724/ 531
Herrn Eduard Eußner
Oberlauringen, Untere Judengasse 8, am 30.01. zum 67. Geburtstag
Herrn Oswald Wagner
Ballingshausen, Seestraße 8, am 30.01. zum 71. Geburtstag
Herrn Raimund Hümpfner
Wettringen, Raiffeisenstraße 4, am 30.01. zum 80. Geburtstag
Herrn Alfred Hückmann
Stadtlauringen, Kerlach-Ring 9, am 31.01. zum 84. Geburtstag
Einladung zum Vortragsabend am Freitag, 30.01.2015
im Sportheim Reichmannshausen, Beginn: 19:00 Uhr
Veranstaltungshinweise Markt Stadtlauringen
23.1.15
24.1.15
24.1.15
30.1.15
30.1.15
31.1.15
31.1.15
31.1.15
Freitag Altpapier-Bringaktion, Kolpingsfamilie Stadtlauringen, Parkplatz "Sulzdorfer Straße" (unterhalb der Festhalle Stadtlauringen)
Samstag Altpapier-Bringaktion, Kolpingsfamilie Stadtlauringen, Parkplatz "Sulzdorfer Straße" (unterhalb der Festhalle Stadtlauringen)
Samstag 1. Prunksitzung, KCO Oberlauringen, KCO Oberlauringen, Wichernschule
Freitag 2. Prunksitzung, KCO Oberlauringen Wichernschule
Freitag JHV, FCB, FC Bayern Fanclub, Clubhaus
Samstag Besinnungstag für Frauen - der Traum vom Glück!, Schloss Craheim - Begegnungsstätte
Schloss Craheim - Begegnungsstätte
Samstag Faschingsabend, TTC Fuchsstadt
Samstag 3. Prunksitzung, KCO Oberlauringen Wichernschule
22.01.15 09.00 Frauenfrühstück in Üchtelhausen, Pfarrheim, KDFB
24.01.15 Fackelwanderung, Musikverein Hesselbach
Veranstaltungen in der Gemeinde Thundorf i. Ufr.
19.30
19.30
18.00
19.30
Büttenabend, Musikheim Theinfeld
Trachtenkapelle Theinfeld
Büttenabend, Musikheim Theinfeld
Trachtenkapelle Theinfeld
Gaudischießen, Schützenhaus Rothhausen
Schützengesellschaft Rothhausen
Preisschafkopf, Musikheim Theinfeld
Trachtenkapelle Theinfeld
Veranstaltungen im Markt Maßbach
23.01.15
25.01.15
19.30 Uhr
10 Stadtlauringen
Anna Karenina - Premiere
Schauspiel nach dem Roman von Leo Tolstoi
Fränkisches Theater Schloss Maßbach
Preisschafkopf, VfB Volkershausen
K I N D E RG A RT E N nachrichten
Faschingsumzug am Rosenmontag in Stadtlauringen
Veranstaltungen in der Gemeinde Üchtelhausen
13.02.15
14.02.15
16.02.15
21.02.15
"Müssen Angehörige für die Pflegekosten ihres Ehegatten / ihrer
Kinder aufkommen???"
Ein Pflegefall in der Familie ist keine Seltenheit. Zu den psychischen
Sorgen kommen oft noch die finanziellen hinzu. Denn nicht immer
reicht die Rente für einen angenehmen Lebensabend oder zur Deckung
der Pflegeheimkosten aus. Wann müssen Kinder für Ihre Eltern daheim
oder im Pflegeheim aufkommen? Welche rechtlichen Möglichkeiten
bestehen, die Unterhaltsleistung zu minimieren oder gar ganz zu
vermeiden?
Referent: Dr. Markus Brückel, Dipl.-Vw.
(Seniorenheim Barockschloss Birnfeld)
Dauer: ca. 90 Minuten
Fragen sind ausdrücklich erwünscht!
Aufgrund der Raumkapazität im Sportheim Reichmannshausen bitten
wir um verbindliche Anmeldung bei Rainer Räth (09526 950270, 0175
4909825 oder tagsüber 09721 7186190 oder per E-Mail: rainer-raeth@
freenet.de)
Der Elternbeirat des Kindergartens Stadtlauringen organisiert auch
in diesem Jahr einen Faschingsumzug, zu dem ein Jeder herzlich
eingeladen ist.
Thema:
Berufe
Termin:
Rosenmontag, 16.02.2015, um 10.00 Uhr
Treffpunkt: Kindergarten Stadtlauringen
Ablauf:
Vom Kindergarten aus ziehen wir durch die Straßen und kommen wieder zum Kindergarten zurück. Dort werden dann die Süßigkeiten an alle Teilnehmer verteilt.
Also, Termin vormerken - wir freuen uns auf viele Faschingsfreunde!
Kinder, Elternbeirat und Personal
K AT H O L I S C H E K I RC H E Nnachrichten
Katholische Kirchengemeinde
Stadtlauringen, Birnfeld, Wettringen, Altenmünster
Fuchsstadt, Sulzdorf und Ballingshausen
Samstag 24.01. - Hl. Franz v. Sales
ST 11.00 Firmkatechese im Roncallihaus
ST 15.00 Beichtgelegenheit
WT 18.30 Hl. Messe f. d. Pfarrgemeinde
FU 18.30 Hl. Messe
Sonntag 25.01. - 3. SONNTAG IM JAHRESKREIS
BI 08.45 Hl. Messe
SU 09.30 Hl. Messe
ST 10.00 Hl. Messe Gleichzeitig Kindergottesdienst bis zur 2. Kl.
im Roncallihaus ST 17.00 Andacht zu Pauli Bekehrung mit Gebet für die Einheit der
Christen
Montag 26.01. - Hl. Timotheus und Hl. Titus
ST 17.00 Rosenkranz
AL 18.30 Hl. Messe
ST 19.30 Frauenbund: Einladung zur Jahreshauptversammlung mit
Neuwahlen
Dienstag 27.01. - Hl. Angela Merici
ST 17.00 Rosenkranz
OL 18.30 Hl. Messe
FU 18.30 Hl. Messe
ST 19.00 Hospitzvorbereitungskurs: Infoabend im
Roncallihaus.Referentin: Monika Spath
Mittwoch 28.01. - Hl. Thomas von Aquin
ST 18.00 Rosenkranz
BI 18.30 Hl. Messe
ST 18.30 Hl. Messe
Donnerstag 29.01. - Hl. Aquilinus
BI 14.30 SCHLOSS Krankenkommunion Nordbau
BI 15.00 SCHLOSS Hl. Messe mit Blasiussegen, anschl.
Krankenkommunion Südbau
ST 17.00 Rosenkranz
WT 18.30 Hl. Messe entfällt
Freitag 30.01.
ST 07.00 Hl. Messe
ST 17.00 Rosenkranz
BA 18.00 Rosenkranz
BA 18.30 Hl. Messe
Samstag 31.01. - Hl. Johannes Bosco
ST 11.00 Firmkatechese im Roncallihaus
ST 15.00 Beichtgelegenheit
BI 18.30 Hl. Messe
FU 18.30 Hl. Messe
Sonntag 01.02. - 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS - Silberner Sonntag
WT 08.45 Hl. Messe
AL 09.30 Hl. Messe, anschl. Blasiussegen
ST 10.00 Hl. Messe f. d. Pfarrgemeinde
SU 14.00 Taufe von Elias Jakob Schmitt
ST 16.00 Andacht zu Mariae Lichtmess, anschl. Blasiussegen
Förderverein Sozialstation Beitrag 2015 Stadtlauringen:
Im Februar buchen wir den Beitrag für den Förderverein der
Sozialstation in Höhe von 12,50 Euro von Ihrem Konto ab.
Soweit keine Abbuchungsermächtigungen vorliegen, bitten wir Sie, den
Betrag auf eines der folgenden Konten zu überweisen
• Sparkasse SW: IBAN: DE72793501010000986265
BIC: BYLADEM1KSW
• VR-Bank eG SW Land: IBAN: DE32790690100003111423
BIC: GENODEF1ATE
oder im Pfarrbüro einzuzahlen. Diese Beiträge dienen der Entlastung
der jeweiligen Kirchenkasse, denn je Katholik sind jährlich ca. 1,30 Euro
an die Sozialstation Liborius Wagner e. V. abzuführen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Für Birnfeld und Wettringen wird rechtzeitig ein Termin bekannt
gegeben.
E VA N G E L I S C H E K I RC H E Nnachrichten
Evang.Luth. Kirchengemeinde
Oberlauringen mit Stadtlauringen, Sulzdorf und Leinach
Amtsstunden des Pfarramtes:
Dienststunden: IMMER MITTWOCH 9.00 –12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 09724/618 – email: [email protected]
Internet: www.oberlauringen-evangelisch.de
Stadtlauringen
Samstag, 24.01.2015
17.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Günzler) in der St. Johannes Kirche
Dekanatskollekte für Jugendarbeit
Dienstag, 27.01.2015
14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus
Oberlauringen
Sonntag, 25.01.2015 - Letzter Son.n.Epiphanias
09.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Hild) mit Heiligem Abendmahl mit
Verabschiedung von Mesner Hierath aus dem Dienst in der HeiligKreuz Kirche
Dekanatskollekte für Jugendarbeit
Montag, 26.01.2015
17.15 Uhr Konfi-Unterricht im Gemeinderaum
18.45-20 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeinderaum
Dienstag, 27.01.2015
14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus in Stadtlauringen
20.00 Uhr Gospelchorprobe im Gemeinderaum Wetzhausen
Donnerstag, 29.01.2015
09.15 Uhr Bibelstunde im Grunelius Kindergarten
18.30 Uhr Treffen der Jungbläser im Gemeinderaum
20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeinderaum
Mesnerdienst in Oberlauringen
Zum 31.01. scheidet Mesner Stefan Hierath aus dem Kirchendienst
aus. Wir danken für die geleistete Arbeit. Den Mesnerdienst in
Oberlauringen versieht ab 01.02.2015 Mesner Alfred Mücke allein.
Pfarramt Wetzhausen
Gottesdienste
Sonntag, 25.01.
Mailes 09.00 Uhr
Termine
• 28.01. Konfirmandenunterricht 17.00 Uhr Wetzhausen
• 28.01. Taize-Gebet 19.30 Uhr Wetzhausen
• 28.01. Jahresrechnung 2014 Einsichtnahme im Pfarramt
15.00 - 18.00 Uhr
• 30.01. Jahresrechnung 2014 Einsichtnahme im Pfarramt
8.30 Uhr - 11.30 Uhr
• Injili-Chor Wetzhausen 18.30 Uhr Donnerstags (14-tägig),
Rückfragen bei Gisela Stutz 09724/2472
• Gospelchor Voice of Glory, 20.00 Uhr Dienstags jede Woche,
Kontakt: Iris Hardge 09724/1324
Pfarramt Wetzhausen:
Alter Schloßweg 8, 97488 Stadtlauringen
Tel 09724/661, Fax 9263, e-mail:[email protected]
Öffnungszeiten Pfarramt Wetzhausen
Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr und Freitag 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Stadtlauringen 11
VEREI NSnachrichten
Gemeindeteil Stadtlauringen
Kolpingsfamilie Stadtlauringen
Altpapier-Bringaktion der Kolpingsfamilie Stadtlauringen
Am Freitag, den 23. Januar 2015 sowie am Samstag, den 24. Januar 2015,
stehen ihnen ganztägig am Parkplatz „Sulzdorfer Straße“ (unterhalb der
Festhalle) Container zur Verfügung in denen sie ihr Altpapier und ihre
Kartonagen entsorgen können.
Der Erlös daraus kommt, im Gegensatz zu anderen
Entsorgungsmöglichkeiten (z.B. der „blauen Tonne“), der
gemeinnützigen Arbeit der Kolpingsfamilie Stadtlauringen zugute!
Wir bitten Sie daher uns zu unterstützen indem sie Gebrauch von dieser
alternativen Entsorgungs-möglichkeit machen - Bitte machen Sie auch
Verwandte, Freunde und Bekannte auf diese etwas andere Möglichkeit
der Papierentsorgung aufmerksam!
Papier aus Gewerbebetrieben, das haushaltsübliche Mengen
überschreitet, ist wie bisher auch an-derweitig zu entsorgen.
Die Kolpingsfamilie bedankt sich für Ihre Unterstützung.
Für die Vorstandschaft
gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen)
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015:
Liebe Mitglieder der Kolpingsfamilie Stadtlauringen,
zu unserer Jahreshauptversammlung 2015 wollen wir Euch recht
herzlich einladen. Die Versammlung findet am Sonntag, den 1. Februar
2015 ab 17.00 Uhr im Roncallihaus statt.
Alle anwesenden Mitglieder ab 14 Jahren haben sowohl Antrags- als
auch Stimmrecht während der Jahreshauptversammlung.
Für Getränke und eine gute, kostengünstige Hausmacher-Brotzeit mit ist
wie in den vergangenen Jahren gesorgt.
Vorgesehene Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Jahresberichte und Aussprache der Gruppen
a, Bericht des Schriftführers
b, Bericht des Familienkreises
c, Bericht der Kolpingjugend
d, Bericht der „Gruppe Regenbogen“
e, Bericht des Rumänienarbeitskreises
3. Kassenberichte der Kassiere und Aussprache
a, Bericht über die Hauptkasse
b, Bericht über die Rumänienkasse
4. Bericht der Kassenprüfer mit Antrag auf Entlastung der Kassiere
5. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft
6. Vorschau auf das Jahr 2015
7. Wünsche, Anträge und Verschiedenes
Unsere diesjährige Hauptversammlung wird sicherlich für alle
eingeladenen Mitglieder eine kurzweilige und interessante
Veranstaltung werden. Über zahlreiches Erscheinen eurerseits würden
wir uns deshalb sehr freuen.
Für die Vorstandschaft
gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen)
SKK Bergluft Stadtlauringen e.V.
Kreisklasse A Nord 17.01.2015
Die 1. Mannschaft durfte beim TSV Poppenlauer2 antreten. Als Startpaar
gingen Moritz Dekant und Robert Schneider in die Bahnen. Moritz
kegelte mit 472 zu 518 Holz ein gutes Ergebnis doch seinen Gegner
konnte er nicht halten. Robert tat sich schwer auf der Bahn, mit 441
zu 491 Holz war auch er seinem Gegner unterlegen und Poppenlauer
12 Stadtlauringen
führte mit 2 Mannschaftspunkte und 96 Holz. Im Schlusspaar kegelten
Manfred Müller und Berthold Röß. Manfred kegelte mit 509 zu 518
Holz und 180 Holz im Abräumen ein gutes Ergebnis konnte aber gegen
seinen nicht gewinnen. Berthold gewann mit 444 zu 432 den einzigen
Satzpunkt von Stadtlauringen.
TV Poppenlauer 2 4 Satzpunkte
1 Mannschaftspunkt
SKK Stadtlauringen 1
12 Satzpunkte
5 Mannschaftspunkte
1959 Holz
1866 Holz
Kreisklasse C Nord 17.01.2015
Die zweite Mannschaft erwartete in ihrem Heimspiel den TSV
Stockheim 2. Als Starterin kegelte Sandra Heusinger gleich das
Tagesbestergebnis von 493 zu 436 Holz, gewann damit 4 Satzpunkte,
den Mannschaftspunkt und brachte Stadtlauringen mit 57 Holz in
Führung. Als zweiter ging Franz-Josef Kehl in die Bahn er lies sich
nach 60 Schub beim Stand von 210 zu 238 Holz auswechseln. Sabine
Heusinger holte sich eine Zerrung, zusammen mit Franz-Josef erreichten
sie 400 zu 483 Holz. Stockheim glich in den Satzpunkten aus und führte
jetzt mit 26 Holz. Nächster Kegler war Edwin Hoffmann, mit 410 zu 447
Holz konnte er 2 Satzpunkte gewinnen doch der Mannschaftspunkt
ging an Stockheim wegen des höheren Ergebnisses. Rosemarie Kehl
lies sich von den 63 miesen nicht aus der Ruhe bringen. Im ersten
Durchgang nahm sie ihrem Gegner mit 121 zu 100 Holz schon21 Holz
ab, im zweiten Durchgang erreichte sie 112 zu 87 Holz, sie gewann
wieder 25 Holz zurück. In ihrem dritten Durchgang könnte sie sich eine
kleine Verschnaufpause, mit 108 zu 96 Holz gewann sie trotzdem mit
12 Holz. Im letzten Durchgang zog sie noch mal an, mit 127 zu 98 Holz
erreichte sie insgesamt 468 zu 381 Holz und konnte so den Sieg für
Stadtlauringen sicher stellen.
SKK Stadtlauringen 2
10 Satzpunkte
4 Mannschaftspunkt
TSV Stockheim 2 6 Satzpunkte
2 Mannschaftspunkte
1771 Holz
1747 Holz
Die nächsten Spieltermine:
Samstag, 24.01.2015
SKK Stadtlauringen 1 zuhause gegen Kfr. Niederlauer 3 um 14:00 Uhr
Manfred Müller, 1. Vorsitzender
TSV Stadtlauringen
Köpper-Fasching 2015
Zu den diesjährigen Faschingssitzungen unter dem Motto
“Seid lustig wie es euch gefällt
in der Köpper-Comic-Welt“
möchten wir sie recht herzlich einladen. Diese Sitzungen halten wir
am Faschingssamstag, 14. Februar und am Rosenmontag, 16. Februar,
jeweils um 18.62 Uhr in der Festhalle ab.
Der Kartenvorverkauf für diese Sitzungen, findet am Freitag, den
30.01.15, von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr und am Sonntag, den 01.02.15
in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr im TSV-Sportheim statt. Der
Eintrittspreis pro Karte beträgt 8 Euro. Die Festhalle ist bei den
Veranstaltungen ab 18.00 Uhr geöffnet, damit wir pünktlich mit unserem
Faschingsprogramm beginnen können.
Auch die Kinder kommen am Faschingsdienstag, 17. Februar, in der Zeit
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr beim Kinderfasching in der Festhalle zu
ihrem Vergnügen. Hierbei stellen unsere Helferinnen wieder extra ein
Programm mit verschiedenen Darbietungen der Kinder zusammen.
Faschingsaufbau!
Der Aufbau beginnt am Samstag, den 31.01.15 um 10.00 Uhr am TSVSportheim, wozu wieder zahlreiche fleißige Helfer benötigt werden.
Vielen Dank für euer Kommen im Voraus!
Manfred Dietz, 1. Vorstand
Krippenfreunde Stadtlauringen
Nach der erfolgreichen Krippenausstellung in der Safari Cafe Lounge,
möchten sich die Krippenfreunde Stadtlauringen bei allen Besuchern
und denen, die zum Gelingen beigetragen haben, bedanken.
Besonderer Dank ergeht an Frau Weiß, Besitzerin der Safari Cafe
Lounge. Sie hat den Krippenfreunden ihre Räume kostenlos zur
Verfügung gestellt und mit Ihrem Team tatkräftig unterstützt.
Danke, an die Krippenbesitzer, die für diesen langen Zeitraum
ausstellten. An Frau Renate Schleyer und Herrn Rüdiger Wolf, die mit
weihnachtlichen Lesungen und mit einem Panflötenkonzert diese
Ausstellung bereicherten.
Die Krippenfreunde Stadtlauringen
Bernhard Schmidt
Gemeindeteil Oberlauringen
Bibel-Café in Oberlauringen
Zu unserem nächsten Bibel-Café am
Mittwoch, 28. Januar 2015, um 20:00 Uhr
im Gemeinderaum Oberlauringen
laden wir wieder ganz herzlich ein.
gez. Hausbibelkreis Oberlauringen
KCO Oberlauringen
Hallo Faschingsfreunde,
die Büttenredner feilen noch an ihren Texten, die Tänze sind einstudiert,
das Bühnenbild ist fertig und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren
für den Start unserer drei Prunksitzungen.
Unsere Prinzessin Luitgard die I. mit ihrem Prinzen Werner den I. freuen
sich ihr närrisches Volk im mittelalterlichen Reich begrüßen zu können,
um 19.30 geht es jeweils los.
Restkarten gibt es nur noch für die 2. Prunksitzung am 30.01.2015
(Bestellung bei Familie Michael Jäger Tel: 09724/357). Die Bar ist
natürlich nach allen drei Prunksitzungen ab ca. 0.30 Uhr für alle
geöffnet.
Auf drei Stimmungsvolle Abende mit euch freut sich der KCO
Oberlauringen.
gez. Kevin Johann, Schriftführer
Gemeindeteil Ballingshausen
Freiwillige Feuerwehr Ballingshausen
Jahreshauptversammlung
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 24. Januar
2015 um 19.00 Uhr im Brauhaus statt. Folgende Tagesordnungspunkte
stehen auf dem Programm:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Feststellung der Anwesenheit
4. Jahresbericht 1. und 2. Kommandant
5. Jahresbericht des Schriftführers
6. Kassenbericht
7. Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung lädt die FFW Ballingshausen alle
Mitgliederinnen und Mitglieder zum Spanferkelessen ein!
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft der FFW
Ballingshausen!
gez. FFW Ballingshausen
Gemeindeteil Birnfeld
Heimat-Sport-Verein Birnfeld 1957 e.V.
Terminvorschau
31.01.2015 Jugendabteilung: Wahl der Jugendvorstandschaft
14.03.2015 Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
28.03.2015 Kesselfleischessen
Fasching 2015 beim HSV Birnfeld
Samstag, 14.02.2015
Faschingstanz von FFW Sulzdorf und HSV Birnfeld
ab 19.09 Uhr buntes Unterhaltungsprogramm, anschließend Tanz mit
dem „Duo mit Herz“,
warme Küche, Barbetrieb, Shuttleservice Sulzdorf – Birnfeld – Sulzdorf;
Rosenmontag, 16.02.2015
ab 14.30 Uhr buntes Faschingsprogramm für alle von 0 bis 100 Jahren,
Kaffee & Kuchen,
ab 17.00 Uhr warme Küche, Fahrdienst für Senioren;
Faschingsdienstag, 17.02.2015
Um 14.04 Uhr Treffpunkt an der Torwiese zum Faschingszug durch das
Dorf, anschließend Kinderfasching im Sportheim,
warme Küche ab 17.00 Uhr, Faschingsausklang;
gez. Schriftführerin
Wanderabteilung
Die Wanderabteilung des HSV Birnfeld lädt ein zu einer gemütlichen
Mittwochswanderung am 28. Januar 2015. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr
am Friedhof in Birnfeld. Der befestigte Weg führt uns nach Nassach ins
alte Backhaus, wo wir schon mit frisch gebackenen Hörnchen aus dem
Holzbackofen erwartet werden.
Herzliche Einladung an alle Wanderfreunde!
gez. HSV Birnfeld, Wanderabteilung
Gemeindeteil Fuchsstadt
Tischtennis-Club Fuchsstadt e. V.
Faschingsabend
Wir laden ein zum Faschingsabend am Samstag, den 31.01.2015 um
20.00 Uhr ins Bürgerhaus, Fuchsstadt.
Einlass ab 19.30 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Wir bieten Ihnen einen kurzweiligen Abend unter dem Motto
„FUSCHTER KIOSK 3.0 am FeierWeiher“
mit Büttenreden, Sketcheinlagen, Tanzaufführungen und Männerballett.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Der TTC Fuchsstadt freut sich auf Ihren Besuch.
Thomas Klüh, Öffentlichkeitsarbeit
Gemeindeteil Sulzdorf
Freiwillige Feuerwehr Sulzdorf e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Sonntag, 08. Februar 2015 um 17.00 Uhr findet die
Jahreshauptversammlung in der ehemaligen Schule Sulzdorf statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
2. Begrüßung durch den 1. Bürgermeister
3. Totenehrung
4. Bericht des 1. Kommandanten
5. Bericht des Jugendwartes.
6. Bericht des Schriftführers.
7. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
Stadtlauringen 13
8. Bericht des Kassiers
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Entlastung der Vorstandschaft
11. Termine für 2015
12. Wünsche, Anträge, Verschiedenes
Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Interessierte. Für aktive Vereinsmitglieder besteht Dienstpflicht.
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung in vergangenem Jahr
und wünschen Allen ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2015.
Armin Mantel
Benedikt Hefter
1. Kommandant 1. Vorsitzender
Gemeindeteil Wettringen
DJK Wettringen
Jahreshauptversammlung
Liebe Mitglieder und Freunde,
die DJK Wettringen lädt recht herzlich zur 41. Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 24.01.2015 um 19.30 Uhr im DJK- Heim ein.
Tagesordnung:
1. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
2. Entgegennahme des Jahresberichtes, des Kassenberichtes und des
Berichtes der Kassenprüfers
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Berichte der Abteilungen
5. Neuwahlen
6. Jahresprogramm 2015
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.
Auf Euer Kommen freut sich die DJK Wettringen
gez. Richard Blenk, Schriftführer
Gemeindeteil Wetzhausen
Sportverein Wetzhausen
Die Laienschauspielgruppe „Theater Alte Scheune“ lädt in diesem Jahr
herzlich zu den Aufführungen des Lustspiels „Sattelfest“ von John
Chapman ein.
Aufführungen sind an folgenden Terminen:
13.03., 14.03., 20.03., 21.03., 27.03. und 28.03.2015 jeweils 20.00 Uhr
22.03. und 29.03.2015 19.00 Uhr
Nachmittagsvorstellung am 15.03.2015 um 15.00 Uhr.
Handlung:
Colonel Henry Wagstaff hat mit seiner Familie ein einfaches Hotel auf
dem Land übernommen. Hätte er geahnt, was da auf ihn zukommt, hätte
er sich das sicher noch einmal überlegt.
Alte Geheimtüren, tölpelhafte Ganoven, ein
entführter Jockey, eine tumbe Magd, sonderbare
Wetten und ein seniles Pferd im Keller sorgen für
Überraschungen, an denen ein normaler Mensch
verrückt werden könnte.
Kartenvorbestellungen
bei Werner Bornkessel (Tel.: 09724/364)
täglich von 8.00 – 10.00 Uhr und ab 17.00 Uhr.
gez. Siggi Eisenmann
Einladung zur Jagdversammlung
für die Gemarkung Wetzhausen.
Hiermit werden alle Grundholden für den
Feldjagdbezirk der Gemarkung Wetzhausen zur
Jagdversammlung ins Vereinsheim von Wetzhausen
eingeladen.
Am 02.02.2015, 20 Uhr, Vereinsheim Wetzhausen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des bisherigen Vorstands u. Kassiers
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands und Kassiers
5. Neuwahlen
6. Antrag auf Katasterauszüge
7. Verschiedenes
gez. Hilmar Gräf
gez. Herbert Unger, Bevollmächtigter
S O N ST I G E S
Berufliche Oberschule
Wer mit dem Bus fahren möchte, bitte bei der Ortsbäuerin anmelden.
14 Stadtlauringen
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Schweinfurt
Goethestraße 5 Tel. 09721 97807- 0
email: [email protected]
97421 Schweinfurt Fax 09721 97807- 47
www.fosbos-sw.de
Anmeldung für den Eintritt in die Berufliche Oberschule
Schweinfurt,
Staatliche Fach- und Berufsoberschule im Schuljahr 2015/2016
Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und
Berufsoberschule werden an der Beruflichen Oberschule Schweinfurt in
der Zeit vom
23. Februar bis 06. März 2015
zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr entgegen genommen. Spätere
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn an der Schule
noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Aufnahmevoraussetzungen für die Fachoberschule
Voraussetzung für die Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe einer
Fachoberschule ist ein mittlerer Schulabschluss sowie die Eignung für
den Bildungsgang der Fachoberschule. Die endgültige Aufnahme ist
abhängig vom Bestehen einer Probezeit.
Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben
1. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11
des Gymnasiums oder
2. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren
Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf oder
3. wenn im Zeugnis der Vorklasse der Fachoberschule in allen
Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde.
Für die Aufnahme in die Vorklasse der Fachoberschule gelten
grundsätzlich die gleichen Aufnahmebedingungen. Wer allerdings den
erforderlichen Notendurchschnitt nicht nachweisen kann, kann diesen
auch durch ein entsprechendes positives pädagogisches Gutachten der
abgebenden Schule ersetzen.
Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsoberschule
Der unmittelbare Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe einer
Berufsoberschule setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses,
die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung sowie die
Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule voraus. Die
endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit.
Die berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung
entsprechen. Hinweise zur Zuordnung der Ausbildungsberufe zu
einer Ausbildungsrichtung sind unter dem Link: http://www.bfbn.de/
berufliche-oberschule/aufnahme/berufszuordnung zu erhalten.
Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule unterliegt
grundsätzlich den gleichen Kriterien wie bei der Fachoberschule.
Allerdings kann auch aufgenommen werden, wer im Jahreszeugnis der
Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4
erzielt hat. Kann die Eignung über das Zeugnis des mittleren
Schulabschlusses nicht nachgewiesen werden, so besteht die
Möglichkeit sich einer Feststellungsprüfung (Mittwoch, 29. Juli 2015) zu
unterziehen.
Der freiwillig zu besuchende einjährige Vorkurs der Berufsoberschule
(Unterricht am Samstag) dient zur Auffrischung von Kenntnissen und
Fertigkeiten, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
durch den mittleren Schulabschluss erlangt wurden. In den Vorkurs
kann auch aufgenommen werden, wer sich im letzten Jahr der
Berufsausbildung oder der Berufserfahrung befindet.
Die Aufnahme in die Vorklasse der Berufsoberschule gemäß Art. 17 Abs.
2 Satz 3 BayEUG setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses
voraus, der über die Berufsausbildung erworben wurde. Wer eine
erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss
besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen,
wenn er in einer Aufnahmeprüfung (Mittwoch, 29. Juli 2015) in den
Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt
von mindestens 3,7 erzielt, wobei grundsätzlich keine Note schlechter
als 4 sein darf. Bei der Anmeldung sind der Schule vorzulegen:
a) die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen
Zeugnisse im Original und Kopie
b) das aktuelle Zwischenzeugnis (der 10. Jahrgangsstufe) im Original
und Kopie (nur für die FOS)
c) der entsprechende Berufsnachweis im Original und Kopie
(nur BOS)
d) die Geburtsurkunde im Original (oder in beglaubigter Abschrift)
und Kopie
e) ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Bild, Datum und
Unterschrift f) ein amtliches Führungszeugnis (nur von Bewerbern, die nicht
unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten)
Können die schulischen und beruflichen Vorbildungsnachweise (Buchst.
a) nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, müssen sie bis
spätestens Mittwoch, 05.08.2015 nachgereicht werden. Andernfalls
wird von der Schule ein Ablehnungsbescheid erteilt, sofern nicht
zwingende Gründe geltend gemacht werden, die eine Fristverlängerung
rechtfertigen. Bewerber aus der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums, die
im September die Besondere Prüfung ablegen
wollen, müssen dies der Fachoberschule unter Vorlage des
Jahreszeugnisses und der Anmeldung zur Besonderen Prüfung binnen
einer Woche nach Beginn der Sommerferien schriftlich mitteilen. Die
Besondere Prüfung gilt als Feststellungsprüfung (Notendurchschnitt
mindestens 3,5).
Informationen zur Anmeldung sind am Tag der offenen Tür Samstag, 07.02.2015 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr – oder auch auf der
Internetseite unserer Schule zu erhalten:
Berufliche Oberschule Schweinfurt: http://www.fosbos-sw.de
Sprachreisen KJR Schweinfurt
Nirgendwo lernt man eine Sprache so leicht wie dort, wo sie gesprochen
wird! Mit unseren Sprachreisen lernt man Fremdsprachen im Ausland
besonders effektiv und mit viel Spaß. Englisch Sprachkenntnisse
erweitern und gleichzeitig das Land entdecken. Der Kreisjugendring
Schweinfurt bietet in diesem wieder Sprachreisen für 11-13 Jährige und
für 14-17 Jährige in England an. Die Kostenlose Infoveranstaltung findet
am 03.02.2015 um 18:00 Uhr im CVJM Schweinfurt, Luitpoldstr. 1, 97421
Schweinfurt) statt. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Weitere Infos sowie Kataloge beim Kreisjugendring Schweinfurt,
Tel.: (09721) 55 508 oder unter www.kjr-sw.de.
Der "Stadtlauringer Amtsbote" erscheint wöchentlich, jeweils freitags.
Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH,
97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2,
Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verwaltung des Marktes Stadtlauringen
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Florian Kohl (Revista Verlag GmbH)
Mit der Einsendung oder Überlassung von Textbeiträgen und Fotos
übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass
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überträgt damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die
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Um den vollen Wert des Glücks zu erfahren,
brauchen wir jemanden, um es mit ihm zu teilen.
„Mark Twain“
Simone Roth & Sebastian Kuhn
Unsere standesamtliche Trauung findet am 24. Januar 2015
um 13.00 Uhr im Rathaus in Schondra statt.
Stadtlauringen 15
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