STADTLAURINGER 7cjiXej[ AMTSBLATT FÜR DEN MARKT STADTLAURINGEN 38. Jahrgang - Nr. 3 23. Januar 2015 Stadtlauringen AMTLI CHE nachrichten Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen findet am Donnerstag, 29.01.2015 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Stadtlauringen, statt. Treffpunkt zu TOP 1 ist vor dem Anwesen Kirchplatz 2, Stadtlauringen. Anschließend wird die Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses fortgesetzt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Sanierung des Anwesens Kirchplatz 2, Stadtlauringen 2. Bauanträge 3. Berichte aus den Dorferneuerungsverfahren: Vorstandssitzung der TG "Haßbergtrauf" am 26.01.2015 4. Feuerwehrwesen; Erlass einer überarbeiteten Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 5. Feuerwehrwesen; Gewährung eines kostenfreien Aufenthalts für Begleitpersonen von Feuerwehrdienstleistenden, die eine 40jährige aktive Dienstzeit nachweisen können, im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain 6. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1. Bürgermeister Eine nichtöffentliche Sitzung folgt. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Termin für die amtliche Bekanntmachung und der Ladung an den Marktgemeinderat Veränderungen der Tagesordnungspunkte erfolgen könnten. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister W I CHT IGE KONTA K T E Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen. Kinderärztlicher Notdienst über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. 116 117 Zahnärztlicher Notdienst Aktuell unter www.notdienst-zahn.de Apotheken-Notdienst Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker kostenlos aus dem deutschen Festnetz 0800 00 22833 vom Handy (max. 69 Cent/Min.) 22833 im Internet aktuell unter www.apotheken.de oder www.aponet.de Rettungsdienst: Feuermeldung: Polizei: Tel. 112 112 110 Gemeindliche Einrichtungen Telefon Gemeindeverwaltung (Fax) 91 04 50 91 04 - 0 Bibliothek Stadtlauringen 90 76 80 Friedrich-Rückert Volksschule-Stadtlauringen 22 35 Friedrich-Rückert Volksschule-Oberlauringen 6 71 Johann-Hinrich-Wichernschule Förderschule Oberlauringen (Fax) 9 09 01 - 8 9 09 01 - 0 Kindergarten Stadtlauringen 12 24 Kindergarten Ballingshausen 27 74 Kindergarten Oberlauringen 17 85 Haus Gottesgüte Jugend- und Behindertenhilfe, Oberl. 91 07 - 0 Markt Stadtlauringen: www.stadtlauringen.de [email protected] Schweinfurter OberLand: www.schweinfurter-oberland.de Julia Hafenrichter [email protected] Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag 07.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr Stadtlauringen Öffnungszeiten der Bibliothek Montag/Mittwoch 14.00-17.00 Uhr Freitag 17.00-20.00 Uhr Öffnungszeiten des Häckselplatzes Januar Februar, März, April, Oktober, November Mai – September Jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 3. Samstag im Monat 1. u. 3. Samstag im Monat 1. Samstag im Monat Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtlauringer Gruppe - Verwaltung Der Stadtlauringer Gruppe - Technik 0 97 24 / 91 04 18 0 97 24 / 17 07 Stromversorgung - ÜWU AG - Service Technischer Kundenservice Störungen 08 00 / 7 89 00 07 08 00 / 7 89 00 08 Stromversorgung - Bayernwerk Störungsnummer 01 80 / 4 19 20 91* *für 24 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com Fernsehverkabelung - Service TKN Deutschland GmbH, Maxstraße 9, 97346 Iphofen Störungshotline: 09323 / 876505-0 außerhalb der Dienstzeit: 017640370370 [email protected] | www.tkn-deutschland.de Die Sozialstationen sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar. Caritas Sozialstation Liborius Wagner e. V. Schonungen Hauptstraße 51, 97453 Schonungen, Tel. 09721-5099703, Fax 09721-5099710, E-Mail: [email protected] Diakoniestation Haßberge mit Zweigstelle in Hofheim, Tel. 09532-92230 ist durchgehend besetzt. Ambulante Pflege „Barockschloss Birnfeld” (0 97 24) 91 91 0 (durchgehend eine Fachkraft erreichbar) Informationen aus der SITZUNG des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 15.01.2015 1. Naturschutzrecht; Sachstand Biber zwischen Oberlauringen und Stadtlauringen Sachvortrag: In der Sitzung vom 02.10.2014 war den Marktgemeinderatsmitgliedern mitgeteilt worden, dass im Rahmen einer Ortseinsicht an der Lauer zwischen Oberlauringen und Stadtlauringen durch die Untere Naturschutzbehörde und einen sog. Bibermanager von den Fachbehörden beschlossen wurde, die seinerzeit ausfindig gemachten 3 Biberdämme zu entfernen. Diese Weisung wurde mündlich erteilt und später schriftlich gegenüber dem Markt Stadtlauringen bestätigt. Die Dämme wurden vom Bauhof entfernt. Im Anschluss an diese Maßnahme sollte beobachtet werden, wie der Biber auf diese Eingriffe reagiert. Würde er sich hierdurch nicht vertreiben lassen, müsse man sich über ein entsprechendes Flächenmanagement Gedanken machen. Innerhalb weniger Wochen errichtete der Biber nunmehr am Klärbecken an alter Stelle erneut einen Damm. Zusätzlich wurden lauerabwärts zunächst zwei weitere große Dämme ausfindig gemacht. Diese bewirkten, dass große Flächen einer Wiese und Flächen von Feldern unter Wasser gesetzt wurden. Die Lauer war zum Teil über 10 m breit. Nach einigen Tagen wurden drei weitere Dämme entdeckt. Am 22.12.2014 fand daher eine weitere Ortseinsicht durch die Untere Naturschutzbehörde und einen Bibermanager, Herrn Schlemmer, statt. Weiterhin nahmen Vertreter des Marktes Stadtlauringen, der Jagdgenossenschaft Oberlauringen sowie der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen teil. Nach eingehender Beratung wurde von den Fachbehörden entschieden, die großen Dämme entfernen zu lassen. Ziel dieser Maßnahme war es, den Biber an eine Stelle zu bewegen, an der für die Landwirtschaft geringere oder keine Schäden zu befürchten sind. Die am obersten Damm (am ehem. Klärbecken) angebrachte Drainage solle noch etwas tiefer gesetzt werden. Hiervon erhoffe man sich eine weitere Senkung des Wasserstandes. Zur Sitzung wurde mitgeteilt, dass die beiden großen Dämme mittlerweile vom Bauhof entfernt worden seien. Die weiteren Dämme könnten im derzeitigen Zustand belassen werden, da sie keine übermäßige Beeinträchtigung darstellen. Die Biberburg sei bislang nicht ausfindig gemacht worden. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Der Sachverhalt wurde von den Marktgemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis genommen. 2. Informationen zur Verkehrsschau 2014 Sachvortrag: Zur Kenntnis gegeben wurde das Ergebnis der Verkehrsschau vom 27.11.2014. a) Altenmünster - An den Ortstafeln von Sulzdorf, Ballingshausen und vom Ellertshäuser See kommend sind Zusatzzeichen "Ab hier gilt recht vor links" angebracht. Diese Zusatzzeichen sind zu entfernen, da an den Ortstafeln keine weiteren Verkehrs- und Zusatzzeichen angebracht werden dürfen und innerhalb geschlossener Ortschaften ohnehin rechts vor links gilt, solange nichts anderes angeordnet ist. - Die Ortstafel von Sulzdorf kommend ist vom Standort vor der Brücke auf Höhe des Anwesens Weisensee zu versetzen. - Die Ortstafel von Ballingshausen kommend ist vom Standort vor dem Weiher vor die Einmündung Wirtschaftsweg nach dem Weiher zu versetzen. - Am Ellertshäuser See ist beim Toilettengebäude Südufer das Zusatzzeichen "Fahrräder frei" ersatzlos abzubauen. b) Wetzhausen - An der Kreuzung Winterungsweg, Steinrangen, Wetzhäuser - Straße ist das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) an der Kreisstraße ersatzlos zu entfernen. Das Zeichen 205 wird mit dem Zeichen 205 am Standort Steinrangen getauscht (neuer Folientyp). c) Oberlauringen - In der Dr.-Burghard-Straße sind die beiden "Zone 30" Schilder zu erneuern. - Eine Parkproblematik auf Höhe des Anwesens Seitz ist nicht zu erkennen. - An der Kreuzung Friedrich-Rückert-Straße/Vogelsbaum ist das Zeichen 205 bei Klopf zu erneuern, das "Eigenbauschild Kinder" ist zu entfernen. - In der Friedrich-Rückert-Straße sind die Zeichen 205 beim Anwesen Hartung, sowie an der Einmündung Dorschgraben ersatzlos zu entfernen. - Am Zeichen 7,5 t beim Anwesen Staude ist der Zusatz "Anlieger frei" anzubringen. d) Stadtlauringen - In der Straße Nonnensee sind die Schwellen auszubauen und das Zeichen "Spielstraße", sowie der Hinweis "Kein Winterdienst" ersatzlos zu entfernen. Dadurch gelte hier künftig "rechts vor links", was zur Senkung der Geschwindigkeit der hier verkehrenden Fahrzeuge führen soll - Am Schwedenkreuz ist das Zeichen "Zone 30" zu erneuern. - In der Schweinfurter Straße ist das Zeichen 205 am Ende des Radweges ersatzlos zu entfernen. e) Ortstafeln - An den Ortstafeln, an welchen die Schilder "Bayerns beste Bayern" angebracht sind, sind diese ersatzlos zu entfernen. f) Maßnahmen des Landkreises Schweinfurt Der Landkreis wird in Ballingshausen das Hinweisschild "Kinder" in der Altenmünsterer Straße beim Anwesen Dietz entfernen, sowie in Sulzdorf am Anwesen Erhard das Zeichen "Abknickende Vorfahrt". Dadurch müssen vom Wasserzweckverband die an den Schildern befestigten Hinweisschilder für Schieber und Hydranten anderweitig gebracht werden. Seitens der Verwaltung war vorgeschlagen worden, die im Rahmen der Verkehrsschau getroffenen Festlegungen und Empfehlungen umzusetzen. Während des Vortrages zu Punkt d) traf Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer im Sitzungssaal ein und übernahm fortan die Sitzungsleitung von Frau 3. Bürgermeisterin Göpfert. Aussprache: Aus dem Gremium kam die Nachfrage zu Punkt d) Spiegelstrich 1, weshalb die Schwellen entfernt werden müssten. Dies wurde damit erklärt, dass diese nach Meinung der Fachbehörden nicht den Richtlinien entsprächen. In diesem Zusammenhang wurde von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer auch darauf verwiesen, dass die Straßenverkehrsordnung generell eine gegenseitige Rücksichtvornahme vorsehe und stets nur so schnell gefahren werden dürfe, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Nach Einschätzung der Polizei sei durch die Spielstraße die Vorfahrtsregelung rechts vor links aufgehoben, was zu freier Fahrt auf der Vorfahrtsstraße und somit zu geringerer Aufmerksamkeit der Autofahrer führe. Angemerkt wurde, dass die Straße sehr schmal und kein Gehweg vorhanden sei. Die Anlieger stünden, wenn sie ihr Grundstück verließen, unmittelbar auf der Straße. Zudem wirkten die aufgestellten Blumenkübel, die im Falle der Aufhebung der Spielstraße vermutlich entfernt werden müssten, zusätzlich geschwindigkeitsreduzierend. Aus den vorgenannten Gründen sollten die Schwellen und die Spielstraße erhalten bleiben, ggf. in einer normgerechten Ausführung. Nachgefragt wurde weiterhin, ob im Gemeindeteil Ballingshausen entlang der Altenmünsterer Straße einseitig Parkmarkierung angebracht werden könnten. Prüfung wurde zugesagt. Stadtlauringen Beschluss: Die im Rahmen der Verkehrsschau aufgekommenen Empfehlungen werden -mit Ausnahme der Verkehrsregelung im Bereich Nonnenseemitgetragen und umgesetzt. Bezüglich der Verkehrsregelung im Bereich Nonnensee wird die Verwaltung beauftragt, die vorgetragenen Bedenken mit der zuständigen Verkehrsbehörde und der Polizei zu erörtern und abzuklären, inwieweit diese Berücksichtigung fidnen können. Das Ergebnis ist dem Marktgemeinderat vorzustellen. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 3. Dorferneuerung Sulzdorf; Planungsstand Dorfgemeinschaftshaus; Kündigung des Mietverhältnisses Sachvortrag: Vorgelegt wurde eine E-Mail des Herrn Kolb vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) vom 15.12.2014, in der er dem Markt Stadtlauringen in seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) Sulzdorf folgendes mitgeteilt hat: ... der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Sulzdorf 6 hat in seiner Sitzung am 03.01.2014 beschlossen, bei der Planung eines Dorfgemeinschaftshauses in der "Alten Schule" in Sulzdorf die Variante 2 (Einbeziehung des Erdgeschosses) weiter zu verfolgen. Nach Abschluss der Entwurfsplanung durch das beauftragte Büro Perleth (Leistungsphase 3 steht noch aus) soll das Vorhaben im Rahmen des DE-Verfahrens umgesetzt werden. Hierzu ist es erforderlich, das bestehende Mietverhältnis zwischen dem Markt Stadtlauringen und der Familie Siegl rechtzeitig zu kündigen, um keinen zeitlichen Verzug zu verursachen. Ich bitte die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und auch das Gespräch mit der Familie Siegl zu suchen... Der Marktgemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Frage der Einbeziehung des Erdgeschosses in die Planung befasst. Hierzu lässt sich zusammenfassend folgendes feststellen: Ursprünglich wurden von der TG zwei Varianten diskutiert: Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses und Sanierung der "Alten Schule". In der Sitzung vom 21.03.2013 wurde festgestellt, dass der Markt pro Gemeindeteil nur 1 Gebäude für öffentliche Nutzung bereithält. Der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses würde daher die Veräußerung der "Alten Schule" nach sich ziehen. Es wurde mit 14 zu 1 Stimmen beschlossen, die ehemalige Schule nicht zu veräußern. In der Sitzung vom 12.07.2012 wurde dem Marktgemeinderat mitgeteilt, dass die TG einstimmig beschlossen habe, die Alte Schule als Dorfgemeinschaftshaus sanieren zu wollen. Hierbei wurde vom ALE eine Vereinbarung zwischen der TG und dem Markt Stadtlauringen zur Kostenbeteiligung für die Objektplanung des Dorfgemeinschaftshauses vorgelegt. Der Marktgemeinderat stimmte hierauf einstimmig der Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt 5.930,00 € zu. In der Sitzung vom 08.11.2012 wurde eine Ergänzungs-Vereinbarung zur Kostenbeteiligung für die Fachplanung des Dorfgemeinschaftshauses vorgelegt. Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig der Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt 13.770,00 € zu. Zur Marktgemeinderatssitzung am 03.04.2014 wurde mitgeteilt, dass die TG die Zustimmung zur Einbeziehung der im Erdgeschoss der Alten Schule befindlichen Wohnung in die Planung für das Dorfgemeinschaftshaus benötige. Dies bezog sich auf die Sitzung der TG vom 19.03.2014, in der mit 5 zu 2 Stimmen beschlossen wurde, das Architekturbüro Perleth, Hambach, auf der Grundlage des Beschlusses vom 06.11.2013 und der zurückliegenden Diskussion zu beauftragen, skizzenhaft die Möglichkeiten der Einbeziehung des Erdgeschosses aufzuzeigen. Weiterhin war von der TG beschlossen worden, die Variante Neubau an anderer Stelle zu verwerfen und mit der Gemeinde abzuklären, inwieweit das bestehende Mietverhältnis dauerhaft bestehen bleiben soll oder nicht. Sollte es dauerhaft fortbestehen, mache es keinen Sinn, hierfür weitere Planungsüberlegungen zu veranlassen. Es wurde einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Stadtlauringen Die Einbeziehung der Wohnung in der Alten Schule Sulzdorf in die Planungen für ein Dorfgemeinschaftshaus wird mitgetragen. Der Markt Stadtlauringen beteiligt sich an Planungskosten entsprechend den geltenden Fördersätzen. Auf diese Weise soll eine Basis für die weiteren Entscheidungen in dieser Angelegenheit geschaffen werden. Sollten die Untersuchungen des Architekturbüros ergeben, dass durch die Einbeziehung der Wohnung eine Verbesserung der baulichen Situation herbeigeführt werden könnte und dies vom Marktgemeinderat auch mehrheitlich anerkannt werden, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Hierbei würde besondere Rücksicht auf die sozialen Belange der Mieter und deren mietrechtliche Ansprüche gelegt werden. Das Mietverhältnis mit den Eheleuten Siegl über die Wohnung im Erdgeschoss der "Alten Schule" bestand zur Sitzung seit 43 Jahren. Gem. § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an dessen Beendigung hat. Neben den in § 573 Abs. 2 aufgeführten Gründen liegt ein berechtigtes Interesse nach der Rechtssprechung (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2012, Nr. VIII ZR 238/11) auch dann vor, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft die von ihr vermietete Wohnung zur Umsetzung von ihr obliegenden Aufgaben benötigt, an deren Erfüllung ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht. Die Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses als soziale Einrichtung für die gesamte Ortsbevölkerung stellt eine solche Aufgabe dar, sodass der Markt Stadtlauringen ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. Aufgrund des langjährigen Bestehens des Mietverhältnisses ist von einer Kündigungsfrist von 9 Monaten auszugehen (vgl. § 573c Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB). Im Hinblick auf den Grundsatzbeschluss vom 03.04.2014 wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, der vorliegenden Anfrage der TG zu entsprechen und das Mietverhältnis mit der Familie Siegl zu kündigen. Aussprache: Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer betonte, das er stets beiden Vorschlägen, also Neubau und Sanierung Alte Schule, offen gegenübergestanden sei. Ersteres jedoch nur unter der Bedingung, dass für die Alte Schule ein Käufer bzw. eine sinnvolle Nachnutzung gefunden werden könne. Er setzte die Marktgemeinderatsmitglieder weiterhin darüber in Kenntnis, dass er die Mieter mehrfach persönlich kontaktiert und diese frühzeitig mit eingebunden habe. Sie hätten das Ergebnis der TG-Sitzung vom 03.12.2014 bereits gekannt, da sie selbst zur Sitzung anwesend gewesen seien, und suchten bereits nach einer Lösung. Weiterhin betonte er, dass, sollten die Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist noch keine Lösung gefunden haben, in Anbetracht des langjährigen Mietverhältnisses eine Verlängerung um 3 - 6 Monate seiner Meinung nach durchaus vorstellbar wäre. Beschluss: Das Mietverhältnis mit der Familie Siegl über die Wohnung im Erdgeschoss der Alten Schule wird aus den o.g. Gründen gekündigt. Es gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Darüber hinaus kommt bei Bedarf eine um bis zu 6 Monate längere Vermietung in Betracht. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 4. Forstwirtschaftsplan 2015 Sachvortrag: Der Revierleiter des Forstreviers Stadtlauringen, Herr Harald Spiegel, stellte den Forstwirtschaftsplan 2015 vor und gab einen Rückblick über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2014. Der Forstbetriebsplan sowie der Vortrag des Herrn Spiegel sind Bestandteil dieser Niederschrift Anlagen 1 und 2. Beschluss: Der Forstwirtschaftsplan 2015 wird in der vorgestellten Fassung beschlossen. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 5. Bauanträge a) Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Helmut Härter, Oberlauringen, zur Teilsanierung einer bestehenden landwirtschaftlichen Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Oberlauringen. Die Behandlung dieses Antrages war in der Sitzung vom 11.12.2014 zunächst vertagt worden. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteils Oberlauringen in der Nähe eines Baudenkmals (Kirchenburg). Das Ensemble der "Kirchenburg", welches sich aus der Pfarrkirche, der Pfarrscheune, der Friedrich-Rückert-Herberge, sowie der hist. Kirchenburgmauer zusammensetzt, ist für Oberlauringen sehr ortsbildprägend. Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straßen Kaulhügel und Hüll ausreichend gesichert. Die Nachbarunterschriften waren unvollständig. Die Bauverwaltung merkte an, dass bereits Arbeiten zur Teilsanierung der bestehenden landwirtschaftlichen Scheune ausgeführt wurden. Dem Landratsamt Schweinfurt lag hierzu eine Anzeige vor, worauf dieses am 13.11.2014 die Baueinstellung verfügte und die Einreichung eines Bauantrages forderte. Am 18.12.2014 wurde der Bauantrag (nach Vorgesprächen zwischen Herrn Härter und dem Landratsamt Schweinfurt) von Herrn Härter im Rathaus abgeholt und am 19.12.2014 der Bauverwaltung wieder übergeben. In der Baubeschreibung wurde die Dacheindeckung "Trapezblech rotbraun" durchgestrichen und handschriftlich durch "Ziegeleindeckung rot" geändert. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des Herrn Helmut Härter auf Teilsanierung einer bestehenden landwirtschaftlichen Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Oberlauringen. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 b) Vorgelegt wurde ein Antrag des Marktes Stadtlauringen zur Anlage eines Erdwalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 279 der Gemarkung Oberlauringen. Die Behandlung dieses Antrages war in der Sitzung vom 11.12.2014 zunächst vertagt worden. Hier soll neben der ST 2280 auf Flächen des Gewerbegebietes ein Erdwall auf einer Länge von ca. 160 m errichtet werden. Der Erdwall soll eine Breite von 7,91 m bis 10,96 m und eine mittlere Höhe von 2,32 m bis 3,15 m haben. Sein Volumen soll ca. 2.100 cbm betragen. Auf der Seite zum Gewerbegebiet soll eine Rasenmulde mit einer Breite von ca. 1,00 m angelegt werden um das anfallende Regenwasser vom Erdwall abzufangen und einem vorhandenem Vorflutgraben zuzuleiten. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Aussprache: Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob der Erdwall in einem Stück errichtet werden soll. Hierzu wurde ausgeführt, der Erdwall solle in mehreren Abschnitten gebaut, humusiert und begrünt werden. Weiterhin wurde angeregt, mit dem Bau vom Weiersbach her zu beginnen. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des Marktes Stadtlauringen auf Errichtung eines Erdwalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 279 der Gemarkung Oberlauringen. Der Erdwall wird in Abschnitten gebaut, humusiert und begrünt werden und vom Weiersbach her erfolgen. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 c) Vorgelegt wurde ein Antrag der Eheleute Tanja und Michael Budau, Birnfeld, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 626 der Gemarkung Birnfeld. Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteils Birnfeld. Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Haßbergstraße ausreichend gesichert. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag der Eheleute Tanja und Michael Budau, Birnfeld, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 626 der Gemarkung Birnfeld. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 d) Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Thorsten Krug, Stadtlauringen, zum Teilausbau eines Lagers zu Wohnzwecken und Errichtung einer Dachgaube mit Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1348/1 der Gemarkung Stadtlauringen. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteils Stadtlauringen. Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straße Nonnensee ausreichend gesichert. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des Herrn Thorsten Krug, Stadtlauringen, auf Teilausbau eines Lagers zu Wohnzwecken und Errichtung einer Dachgaube mit Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1348/1 der Gemarkung Stadtlauringen. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 6. Interkommunale Allianz Schweinfurter OberLand; Erstellung eines Kernwegenetzkonzeptes Sachvortrag: Die in der interkommunalen Allianz Schweinfurter OberLand zusammengeschlossenen Gemeinden Markt Maßbach, Rannungen, Schonungen, Markt Stadtlauringen, Thundorf und Üchtelhausen haben im vergangenen Jahr beschlossen, ein gemeinsames "Ländliches Stadtlauringen Kernwegenetzkonzept" zu erstellen. Zum jetzigen Stand wurde von den Gemeinden sowie dem beauftragten Planungsbüro ein grobes Konzept der ländlichen Kernwege erstellt. Die Aufstellung umfasst alle Wege, die das Ländliche Kernwegenetz ausmachen, und auch solche Wege, die zum jetzigen Zeitpunkt keine baulichen Maßnahmen erfordern. Dieses Konzept wird im nächsten Schritt mit weiteren Schlüsselstellen (z. B. Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken, Landratsamt Schweinfurt, Bauernverbände, etc.) abgestimmt werden. Zur Vorbereitung auf die Sitzung war den Marktgemeinderatsmitgliedern am Montag, 12.01.2015, eine entsprechende Übersichtskarte per E-Mail zugegangen, sie lag zur Sitzung in ausgedruckter Form als Tischvorlage vor. Die als Anlage 3 beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Niederschrift. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer ging mit den Marktgemeinderatsmitgliedern gemeinsam die beplanten Strecken durch und gab jeweils die Möglichkeit zu Nachfragen und Ergänzungen. Er wies darauf hin, dass nicht alle im Kernwegenetzkonzept enthaltenen Wege tatsächlich umgesetzt werden könnten. Die Entscheidung, wie viele und konkret welche Wege tatsächlich in Angriff genommen werden, werde zu einem späteren Zeitpunkt vom Marktgemeinderat zu treffen sein. Hierfür sei u.a. die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich. Es sei sinnvoll, möglichst viele Wege in das Konzept mit aufzunehmen. Auch nach Genehmigung des Konzeptes könne der Marktgemeinderat noch frei entscheiden, gar keine Wegebaumaßnahme zu realisieren. Würde jedoch umgedreht ein Weg nicht mit aufgenommen, der dann später doch noch saniert werden solle, hätte der Markt das Nachsehen. In einem nächsten Schritt sei das Konzept von der Verwaltung mit den Vertretern der Bauernverbände abzustimmen. Aussprache: Aus dem Gremium wurde nachgefragt, weshalb der Weg von Sulzdorf nach Wetzhausen nicht in das Kernwegenetzkonzept mit aufgenommen wurde. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer führte hierzu aus, dass dieser Weg im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Sulzdorf saniert werden solle. Großer Wert wurde auf eine enge Abstimmung mit den Nachbargemeinden gelegt. Folgende Ergänzungen wurden gewünscht: - Route östlich des Aussiedlerhofes Wetzhausen (Anschluss an den Radweg Birnfeld-Nassach) - Weg nordwestlich von Oberlauringen (Tieftalsteige/Weg zu den Wochenendhäusern), zusätzlich über Schützenhaus und Lauerquelle zur Staatsstraße. - Ortsverbindungsstraße Fuchsstadt-Altenmünster - Weg von Altenmünster zur St 2280 (Grundweg, parallel zum Weg 102) Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer sagte zu, die vorgetragenen Ergänzungen von der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro prüfen zu lassen. Er schlug vor, das vorgelegte Konzept sowie die vorgetragenen Ergänzungen mitzutragen. Das Konzept solle dem Marktgemeinderat nur dann noch einmal zur Entscheidung vorgelegt werden, wenn wesentliche Änderungen/Ergänzungen eine erneute Behandlung erforderlich machen. Beschluss: Der Marktgemeinderat trägt das vorgestellte Konzept und die vorgetragenen Ergänzungen mit. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept mit allen beteiligten Stellen weiter abzustimmen und dem Markgemeinderat erneut vorzulegen, wenn wesentliche Änderungen/Ergänzungen dies erforderlich machen. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 Stadtlauringen 7. Antrag des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Schweinfurt e.V. auf Errichtung einer Gedenkstele in Oberlauringen Sachvortrag: Vorgelegt wurde ein Antrag des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege e.V. Schweinfurt zur Aufstellung einer Gedenkstele für Herrn Kirchenrat Albrecht Eyring. Diese soll nach den Vorstellungen des Vereins auf der FlNr. 212 in der Gemarkung Oberlauringen (Kirchenburg) aufgestellt werden. Albrecht Eyring wurde am 19.10.1844 in Oberlauringen geboren. Er erforschte die Geschichte seiner Heimat, hinterließ an seinen Wirkungsorten bedeutende Baudenkmäler und war ein Förderer des Uffenheimer Heimatmuseums. Am 09.01.1883 gründete er den ersten Obstbauverein in Lipprichhausen, Pfahlheim und Umgebung. Ziel war die Förderung des Obstbaus für die notleidenden Landwirte. Mit der Maßnahme sollte eine weitere Einnahmequelle geschaffen werden. Außerdem wollte er die Ernährungsgewohnheiten beeinflussen. Nach Gründung verschiedener Kreisverbände wurde am 20.11.1894 unter seiner Federführung der Landesverband bayerischer Obstbauvereine gegründet. Seitens der Verwaltung war vorgeschlagen worden, dem Antrag stattzugeben und dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege das Aufstellen der Gedenkstele zu gestatten. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies noch darauf hin, dass der Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Stele aufgestellt wird, auch Eigentümer der Stele wird. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege wird gestattet, auf dem Grundstück Fl.Nr. 212 der Gemarkung Oberlauringen an der begehrten Stelle eine Gedenkstele für Herrn Kirchenrat Albrecht Eyring zu errichten. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 8. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1. Bürgermeister Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies auf die Einladung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf zur öffentlichen Vorstandssitzung am 26.01.2015 um 19:30 Uhr im Brauhaus Birnfeld hin. Die Einladung war auch im Amtsboten veröffentlicht worden. Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Hundekot In letzter Zeit ist eine immer stärkere Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot festzustellen. Dazu weist das Bayerische Staatsministerium des Innern auf Folgendes hin: Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstückberechtigten zu betreten (Art. 30 Abs. 1 S. 1 BayNatSchG). Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG darstellen. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Fundbüro Gefunden wurde: • Zylinderschlüssel mit grünem Band in Oberlauringen Fundsachen können im Rathaus, Zimmer Nr. 6 im Erdgeschoss, während den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben und abgeholt werden. Telefonische Anfragen bitte bei Frau Öhler, Tel.Nr. 09724/91 04-17. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Haßbergtrauf Der Vorsitzende des Vorstandes Bekanntmachung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Haßbergtrauf behandelt am Montag, dem 26.01.2015 um 19.30 Uhr im Brauhaus Birnfeld in einer öffentlichen Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte: 1. Stand Ortsdurchfahrt Mailes 2. Stand Friedrich-Rückert-Zentrum Oberlauringen 3. Maßnahmepaket 1 – Auswahl der Maßnahmen 4. Sonstiges, Anträge und Wünsche Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen. Würzburg, den 14.01.2015 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Johannes Krüger Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Wettringen 3 Der Vorsitzende des Vorstandes Einladung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt am Mittwoch, den 04.02.2015 um 19:30 Uhr im ehemaligen Kinderheim in Wettringen in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte: A) Öffentlicher Teil 1. Platz zwischen Kinderheim und Kirche 2. Beauftragung von Sachverständigen 3. Seminar Klosterlangheim 4. Sonstiges B) Nichtöffentlicher Teil 1. Verwendungsnachweis / Zwischennachweis 2014 2. Örtliche Kassenprüfung 3. Sonstiges Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich. Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen. Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gez. Kaiser Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sulzdorf 6 Flurbereinigung Sulzdorf 6, Markt Stadtlauringen, Landkreis Schweinfurt; Bekanntmachung und Ladung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erstellt. In einer öffentlichen Versammlung am Mittwoch, den 04.03.2015, um 19:00 Uhr, in Sulzdorf - Gemeinschaftshaus "Alte Schule", soll den Teilnehmern und der Öffentlichkeit der Planentwurf erläutert werden. Bestandteile des Planentwurfs sind: – Erläuterungsbericht – Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen M = 1 : 5 000 (§ 41 FlurbG) – Anlagenverzeichnis Der Planentwurf liegt vor dieser Versammlung in der Zeit vom 16.02.2015 mit 04.03.2015 im Rathaus Markt Stadtlauringen während der allgemeinen Dienststunden für Jedermann auf. Äußerungen zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie zu den hiervon berührten umweltrelevanten Belangen sind ab der Auslegung des Planentwurfs bis zwei Wochen nach der Versammlung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder in der Versammlung möglich. Würzburg, den 14.01.2015 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Gerald Kolb, Baudirektor Freiwilligen Feuerwehr Wettringen Dienstversammlung Am Samstag, den 07.02.2015 um 19:00 Uhr findet im Gemeinderaum des ehem. Kindergartens in Wettringen eine Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wettringen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Kommandanten, Herrn Jochen Hümpfner 2. Totengedenken 3. Begrüßung durch den 1. Bürgermeister, Herrn Friedel Heckenlauer 4. Begrüßung durch die Kreisbrandinspektion 5. Bericht des 1. Kommandanten 6. Bildung eines Wahlausschusses 7. Wahl des 1. Kommandanten 8. Wahl des 2. Kommandanten 9. Neuverpflichtungen 10. Kassenbericht 11. Bericht der Kassenprüfer 12. Bildung eines Wahlausschusses 13. Wahl des 1. Vorsitzenden 14. Wahl des 2. Vorsitzenden 15. Wahl der weiteren Vorstandschaft 16. Ehrungen 17. Termine im Jahr 2015 18. Verschiedenes Wünsche und Anträge Die Teilnahme an der Dienstversammlung ist Dienstpflicht und findet in Dienstkleidung statt. Eine herzliche Einladung ergeht auch an alle passiven Feuerwehrkameraden. Anschließend wird ein Imbiss durch den Feuerwehrverein gereicht und der Abend klingt bei gemütlichem Beisammensein aus. Markt Stadtlauringen, 19.01.2015 Friedel Heckenlauer 1. Bürgermeister Vorstand FFW Wettringen Wettringen Jochen Hümpfner 1. Kommandant/ Nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper am 24. Februar 2015 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können sich ab sofort für den Termin anmelden Landkreis Schweinfurt. Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Dienstag, 24. Februar 2015, von 14 bis 16 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt. Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 12. Februar 2015. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu besprechende Thema angegeben werden. „Zum einen ermöglicht mir dies eine bessere Vorbereitung auf das Thema. Zum anderen hilft es, die Bearbeitung des Anliegens oder der Anfrage zu beschleunigen. Dies ist mit Sicherheit auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger“, so Landrat Töpper. Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon 09721/55-601. Stadtlauringen Nächste Sprechstunde der Aktivsenioren am 27. Januar Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Schweinfurt Landkreis Schweinfurt. Die nächste kostenfreie Sprechstunde der Aktivsenioren im Landratsamt Schweinfurt findet am Dienstag, 27. Januar, von 9 bis 12 Uhr im Zimmer 325 (3. Stock) statt. Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer sowie Inhaber kleiner und mittlerer Firmen in Fragen der Existenzgründung, Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge und Betriebsoptimierungen. Sie bieten auch Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsbescheinigung an. Für die Sprechstunden bei den Aktivsenioren ist eine Terminvereinbarung bei dem Wirtschaftsförderer des Landkreises Schweinfurt, Konrad Bonengel, unter Telefon 09721/ 55-688 erforderlich. Weitere Infos gibt es im Internet unter wwwaktivsenioren.de. Finanzamt Schweinfurt Vortrag zur elektronischen Steuererklärung im Ebracher Hof Das Finanzamt Schweinfurt bietet in Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei Schweinfurt im Rahmen des VHS-Programms am Donnerstag, den 26. Februar 2015 um 16.30 Uhr und um 19.00 Uhr jeweils eine kostenlose Informationsveranstaltung über die elektronische Steuererklärung 2014 an. Um verbindliche Anmeldung unter 09721/51-7961 wird gebeten. Ergänzend zur Informationsveranstaltung kann man in der Stadtbücherei Medien zur Steuererklärung ausleihen oder via Internet herunterladen. Die Veranstaltung dauert jeweils ca. 90 Min. Erläutert wird der Umgang mit dem Programm "Elsterformular" an einem Beispielfall einschließlich Plausibilitätsprüfung und Datenübertragung an das Finanzamt. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr per Mausklick spart Zeit. Außerdem erhalten die Teilnehmer Informationen zum Belegabrufverfahren, besser bekannt unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung“ und die Voraussetzungen zur Nutzung dieses neuen Dienstes. Wer "ELSTER" benutzt spart Arbeit und gewinnt Zeit für die schönen Dinge des Lebens z. B. lesen .... Die Stadtbücherei bietet über ihren Internetkatalog Medien zum Ausleihen an. Wer beim Eingabefeld „Stichwort“ Einkommensteuer eingibt (ohne Eingabe der Zweigstelle) erhält einen Überblick über alle Medien zum Thema. Bei der Katalog-Eingabe von „Einkommensteuer“ und virtuelle Bibliothek erhält man Hinweise auf Informationsmaterial und ein Handbuch zum Programm "ElsterFormular" als kostenlosen Download. Die Anreise ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Die Stadtbusse der Linien 51, 52 und 71 halten an der Haltestelle Markt und Museum Georg Schäfer. Von diesen Haltestellen sind es nur einige Schritte zur Stadtbücherei im Ebracher Hof. „Restlos Gut Essen“ – Ausstellung über die Wertschätzung von Lebensmitteln Von 2. bis 25. Februar im Landratsamt Schweinfurt. Führungen für Gruppen und Schulklassen Landkreis Schweinfurt. Lebensmittelverschwendung bzw. die Wertschätzung von Lebensmitteln sind die zentralen Themen einer Wanderausstellung, die vom 2. bis 25. Februar 2015 – als einzige Station in Unterfranken – im Landratsamt Schweinfurt zu sehen ist. Die Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt zeigt die Ausstellung „Restlos Gut Essen“ im Foyer des Landratsamtes Schweinfurt in Kooperation mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bayerischen Bauernverband, Kreisgruppe Schweinfurt. Die Ausstellung richtet sich an die gesamte Bevölkerung. Für die Besichtigung während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag Stadtlauringen 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) ist keine Anmeldung erforderlich. Für Schulklassen und interessierte Gruppen werden Führungen angeboten. Interessierte mögen sich zur Terminabsprache bitte melden bei Klaudia Schwarz unter Telefon 09721/8087-210 oder per E-Mail an klaudia.schwarz@ aelf-sw.bayern.de. Die Wanderausstellung wurde vom Kompetenzzentrum für Ernährung – KErn konzipiert und informiert Verbraucher aller Altersklassen über das aktuelle Thema Wertschätzung und Verschwendung von Lebensmitteln. Wie viele Lebensmittel gehen in Bayern und Deutschland verloren? Warum werden Lebensmittel weggeworfen? Und was wird getan, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden? Antworten auf diese Fragen finden Besucher in der Wanderausstellung „Restlos Gut Essen“. Vorab-Informationen zur Ausstellung gibt es im Internet unter www.restlosgutessen.de oder unter www.aelf-sw.bayern.de bzw. unter www.ihr-umweltpartner.de. Ansprechpartner für weitere Informationen: • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, Klaudia Schwarz, Telefon 09721/8087-210 • Abfallberatung Landkreis Schweinfurt, Monika Böhm-Weniger, Telefon 09721/55-545 • BBV-Kreisverband Schweinfurt, Sieglinde Fackelmann, Gerolzhöfer Straße 2, 97447 Frankenwinheim, Telefon 09382/8359 Ortssprechtag des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken hält am Donnerstag, 05.02.2015, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Schweinfurt ab. Die Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales informieren und beraten über die Leistungen - des Schwerbehindertenrechts, - des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, - des Landeserziehungsgeldgesetzes, - der Kriegsopferversorgung - und des Opferentschädigungsgesetzes. Entsprechende Anträge werden auch auf- und entgegengenommen. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Konversionsmanagement zieht Jahresbilanz Arbeit geprägt durch den vollständigen Abzug der US-Streitkräfte Landkreis Schweinfurt. Bereits zum zweiten Mal tagte die Lenkungsgruppe „Konversionsmanagement Schweinfurter Land“ im Landratsamt. Neben der am Konversionsprozess beteiligten Gemeinden Üchtelhausen, Niederwerrn, Geldersheim und Dittelbrunn sind auch die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes sowie die Regierung von Unterfranken in diesem Gremium vertreten. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft stand der Jahresbericht des Konversionsmanagements Schweinfurter Land sowie ein Ausblick auf anstehende Aufgaben. Konversionsmanager Tobias Blesch machte in seinem Rückblick deutlich, dass die Arbeit des Konversionsmanagements insbesondere vom vollständigen Abzug der US-amerikanischen Streitkräfte am Standort Schweinfurt geprägt war. Der Truppenübungsplatz Brönnhof wurde bereits Ende Juni 2014 an die BImA übergeben. Die Übergaben der weiteren Liegenschaften auf Kreisgebiet - Conn Barracks, Teile der Heeresstraße auf Gemarkungen von Dittelbrunn und Üchtelhausen - an die BImA sind zwischenzeitlich ebenfalls vollzogen. Mit dieser Überlassung der Liegenschaften der US- Army an die BImA erreicht der Konversionsprozess nun die nächste Phase. Landrat Florian Töpper bedankte sich für die Arbeit des Konversionsmanagements sowie für die gute Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. „Die frühzeitige Einrichtung des Konversionsmanagements hat sich bewährt, insbesondere auf Grund der Besonderheit der gemarkungsübergreifenden Lage der Liegenschaften. Diese bedingt einen hohen Abstimmungsbedarf, die anstehenden Aufgaben sind vielfältig und komplex“, betont Landrat Töpper. Die Sach- und Personalkosten des Konversionsmanagements werden seit Oktober 2012 durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gefördert. Diese Förderung aus Landesmitteln wurde zunächst für drei Jahre bis Ende September 2015 gewährt. Es besteht die Möglichkeit einer Fortführung um weitere zwei Jahre, was angesichts der zu erwartenden Dauer des Konversionsprozesses von den Beteiligten bereits heute befürwortet wird. Wind oder bei der Fällung anderer Bäume fallen solche Äste dann oft unerwartet herunter und können zu schwersten Kopfverletzungen führen, wenn kein Helm getragen wird. Mit einem Harvester lässt sich die Windwurfaufarbeitung am sichersten erledigen. Foto: SVLFG STA N D E S A MT L I C H E nachrichten Wir begrüßen zugezogene Mitbürger Frau Karola Hippeli Gemeindeteil Stadtlauringen, Kerlach-Ring 22 Herr Lukas Hippeli Gemeindeteil Stadtlauringen, Kerlach-Ring 22 Bild (Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann), von links hinten: Tobias Blesch (Konversionsmanager Landkreis Schweinfurt), Konrad Bonengel (Wirtschaftsförderer Landkreis Schweinfurt), Marina Klein (Regierung von Unterfranken), Birgit Göbhardt (1. Bürgermeisterin Üchtelhausen), Oliver Brust (1. Bürgermeister Geldersheim), Veronika Nies (Landratsamt Schweinfurt), Oliver Weidlich (Regierung von Unterfranken), Bettina Bärmann (1. Bürgermeisterin Niederwerrn) und Landrat Florian Töpper. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Windwurf sicher aufarbeiten Die Stürme der vergangenen Wochen haben in weiten Teilen Deutschlands schwere Waldschäden verursacht. Entwurzelte oder abgebrochene Bäume aufzuarbeiten, erfordert hohe Fachkenntnis und gehört unbedingt in die Hände von Forstprofis. Die Aufarbeitung von Sturmholz zählt zu den besonders gefährlichen Waldarbeiten. Das zeigt die Statistik der schweren und tödlichen Forstunfälle. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät dazu, möglichst Großmaschinen bei der Aufarbeitung von Windwurf einzusetzen. Mit Harvester und Rückewagen wird das Unfallrisiko deutlich reduziert. Adressen von Forstprofis erhalten interessierte Waldbesitzer über ihr zuständiges Forstamt. Bei der Waldarbeit lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die Baumwipfel. Abgebrochene Äste oder auch größere Teile von Baumkronen werden bei Stürmen häufig abgerissen und verfangen sich in den Wipfeln. Bei Geburten Lennox Denninger Eltern: Christina und Michael Denninger Gemeindeteil Stadtlauringen, Am Bahnhof 6 Sterbefälle Frau Waltraud Pult Gemeindeteil Birnfeld, Schloßgasse 5, 83 Jahre Frau Gertrud Hahn Gemeindeteil Birnfeld, Schloßgasse 5, 86 Jahre Wir gratulieren Frau Notburga Wegner Wettringen, Bachgasse 2, am 25.01. zum 68. Geburtstag Frau Susanne Ter-Nedden Altenmünster, Hasenweg 8, am 27.01. zum 65. Geburtstag Herrn Joachim Wintersieg Stadtlauringen, Mühlberg 10, am 27.01. zum 65. Geburtstag Herrn Aloys Göbel Wettringen, St.-Kilians-Platz 3, am 28.01. zum 80. Geburtstag Stadtlauringen Projektgruppe Kunst & Kultur Schweinfurter OberLand Herrn Josef Heusinger Birnfeld, Haßbergstraße 6, am 29.01. zum 91. Geburtstag Sie interessieren sich für kulturelle Themen? Dann sind Sie herzlich eingeladen, bei der Projektgruppe Kunst & Kultur mitzuarbeiten. Im Vordergrund der Projektarbeit steht die Verknüpfung der kulturellen Aktivitäten im Schweinfurter OberLand. Dabei widmet sich die Gruppe folgenden Themen: Interkulturelles Projekt, Laientheatergruppen, „Gschichtli & Gedichtli“ Ansprechpartner Markt Stadtlauringen: Uwe Zirkelbach, Tel. 09724/ 531 Herrn Eduard Eußner Oberlauringen, Untere Judengasse 8, am 30.01. zum 67. Geburtstag Herrn Oswald Wagner Ballingshausen, Seestraße 8, am 30.01. zum 71. Geburtstag Herrn Raimund Hümpfner Wettringen, Raiffeisenstraße 4, am 30.01. zum 80. Geburtstag Herrn Alfred Hückmann Stadtlauringen, Kerlach-Ring 9, am 31.01. zum 84. Geburtstag Einladung zum Vortragsabend am Freitag, 30.01.2015 im Sportheim Reichmannshausen, Beginn: 19:00 Uhr Veranstaltungshinweise Markt Stadtlauringen 23.1.15 24.1.15 24.1.15 30.1.15 30.1.15 31.1.15 31.1.15 31.1.15 Freitag Altpapier-Bringaktion, Kolpingsfamilie Stadtlauringen, Parkplatz "Sulzdorfer Straße" (unterhalb der Festhalle Stadtlauringen) Samstag Altpapier-Bringaktion, Kolpingsfamilie Stadtlauringen, Parkplatz "Sulzdorfer Straße" (unterhalb der Festhalle Stadtlauringen) Samstag 1. Prunksitzung, KCO Oberlauringen, KCO Oberlauringen, Wichernschule Freitag 2. Prunksitzung, KCO Oberlauringen Wichernschule Freitag JHV, FCB, FC Bayern Fanclub, Clubhaus Samstag Besinnungstag für Frauen - der Traum vom Glück!, Schloss Craheim - Begegnungsstätte Schloss Craheim - Begegnungsstätte Samstag Faschingsabend, TTC Fuchsstadt Samstag 3. Prunksitzung, KCO Oberlauringen Wichernschule 22.01.15 09.00 Frauenfrühstück in Üchtelhausen, Pfarrheim, KDFB 24.01.15 Fackelwanderung, Musikverein Hesselbach Veranstaltungen in der Gemeinde Thundorf i. Ufr. 19.30 19.30 18.00 19.30 Büttenabend, Musikheim Theinfeld Trachtenkapelle Theinfeld Büttenabend, Musikheim Theinfeld Trachtenkapelle Theinfeld Gaudischießen, Schützenhaus Rothhausen Schützengesellschaft Rothhausen Preisschafkopf, Musikheim Theinfeld Trachtenkapelle Theinfeld Veranstaltungen im Markt Maßbach 23.01.15 25.01.15 19.30 Uhr 10 Stadtlauringen Anna Karenina - Premiere Schauspiel nach dem Roman von Leo Tolstoi Fränkisches Theater Schloss Maßbach Preisschafkopf, VfB Volkershausen K I N D E RG A RT E N nachrichten Faschingsumzug am Rosenmontag in Stadtlauringen Veranstaltungen in der Gemeinde Üchtelhausen 13.02.15 14.02.15 16.02.15 21.02.15 "Müssen Angehörige für die Pflegekosten ihres Ehegatten / ihrer Kinder aufkommen???" Ein Pflegefall in der Familie ist keine Seltenheit. Zu den psychischen Sorgen kommen oft noch die finanziellen hinzu. Denn nicht immer reicht die Rente für einen angenehmen Lebensabend oder zur Deckung der Pflegeheimkosten aus. Wann müssen Kinder für Ihre Eltern daheim oder im Pflegeheim aufkommen? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Unterhaltsleistung zu minimieren oder gar ganz zu vermeiden? Referent: Dr. Markus Brückel, Dipl.-Vw. (Seniorenheim Barockschloss Birnfeld) Dauer: ca. 90 Minuten Fragen sind ausdrücklich erwünscht! Aufgrund der Raumkapazität im Sportheim Reichmannshausen bitten wir um verbindliche Anmeldung bei Rainer Räth (09526 950270, 0175 4909825 oder tagsüber 09721 7186190 oder per E-Mail: rainer-raeth@ freenet.de) Der Elternbeirat des Kindergartens Stadtlauringen organisiert auch in diesem Jahr einen Faschingsumzug, zu dem ein Jeder herzlich eingeladen ist. Thema: Berufe Termin: Rosenmontag, 16.02.2015, um 10.00 Uhr Treffpunkt: Kindergarten Stadtlauringen Ablauf: Vom Kindergarten aus ziehen wir durch die Straßen und kommen wieder zum Kindergarten zurück. Dort werden dann die Süßigkeiten an alle Teilnehmer verteilt. Also, Termin vormerken - wir freuen uns auf viele Faschingsfreunde! Kinder, Elternbeirat und Personal K AT H O L I S C H E K I RC H E Nnachrichten Katholische Kirchengemeinde Stadtlauringen, Birnfeld, Wettringen, Altenmünster Fuchsstadt, Sulzdorf und Ballingshausen Samstag 24.01. - Hl. Franz v. Sales ST 11.00 Firmkatechese im Roncallihaus ST 15.00 Beichtgelegenheit WT 18.30 Hl. Messe f. d. Pfarrgemeinde FU 18.30 Hl. Messe Sonntag 25.01. - 3. SONNTAG IM JAHRESKREIS BI 08.45 Hl. Messe SU 09.30 Hl. Messe ST 10.00 Hl. Messe Gleichzeitig Kindergottesdienst bis zur 2. Kl. im Roncallihaus ST 17.00 Andacht zu Pauli Bekehrung mit Gebet für die Einheit der Christen Montag 26.01. - Hl. Timotheus und Hl. Titus ST 17.00 Rosenkranz AL 18.30 Hl. Messe ST 19.30 Frauenbund: Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Dienstag 27.01. - Hl. Angela Merici ST 17.00 Rosenkranz OL 18.30 Hl. Messe FU 18.30 Hl. Messe ST 19.00 Hospitzvorbereitungskurs: Infoabend im Roncallihaus.Referentin: Monika Spath Mittwoch 28.01. - Hl. Thomas von Aquin ST 18.00 Rosenkranz BI 18.30 Hl. Messe ST 18.30 Hl. Messe Donnerstag 29.01. - Hl. Aquilinus BI 14.30 SCHLOSS Krankenkommunion Nordbau BI 15.00 SCHLOSS Hl. Messe mit Blasiussegen, anschl. Krankenkommunion Südbau ST 17.00 Rosenkranz WT 18.30 Hl. Messe entfällt Freitag 30.01. ST 07.00 Hl. Messe ST 17.00 Rosenkranz BA 18.00 Rosenkranz BA 18.30 Hl. Messe Samstag 31.01. - Hl. Johannes Bosco ST 11.00 Firmkatechese im Roncallihaus ST 15.00 Beichtgelegenheit BI 18.30 Hl. Messe FU 18.30 Hl. Messe Sonntag 01.02. - 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS - Silberner Sonntag WT 08.45 Hl. Messe AL 09.30 Hl. Messe, anschl. Blasiussegen ST 10.00 Hl. Messe f. d. Pfarrgemeinde SU 14.00 Taufe von Elias Jakob Schmitt ST 16.00 Andacht zu Mariae Lichtmess, anschl. Blasiussegen Förderverein Sozialstation Beitrag 2015 Stadtlauringen: Im Februar buchen wir den Beitrag für den Förderverein der Sozialstation in Höhe von 12,50 Euro von Ihrem Konto ab. Soweit keine Abbuchungsermächtigungen vorliegen, bitten wir Sie, den Betrag auf eines der folgenden Konten zu überweisen • Sparkasse SW: IBAN: DE72793501010000986265 BIC: BYLADEM1KSW • VR-Bank eG SW Land: IBAN: DE32790690100003111423 BIC: GENODEF1ATE oder im Pfarrbüro einzuzahlen. Diese Beiträge dienen der Entlastung der jeweiligen Kirchenkasse, denn je Katholik sind jährlich ca. 1,30 Euro an die Sozialstation Liborius Wagner e. V. abzuführen. Herzlichen Dank im Voraus. Für Birnfeld und Wettringen wird rechtzeitig ein Termin bekannt gegeben. E VA N G E L I S C H E K I RC H E Nnachrichten Evang.Luth. Kirchengemeinde Oberlauringen mit Stadtlauringen, Sulzdorf und Leinach Amtsstunden des Pfarramtes: Dienststunden: IMMER MITTWOCH 9.00 –12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr Telefon: 09724/618 – email: [email protected] Internet: www.oberlauringen-evangelisch.de Stadtlauringen Samstag, 24.01.2015 17.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Günzler) in der St. Johannes Kirche Dekanatskollekte für Jugendarbeit Dienstag, 27.01.2015 14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus Oberlauringen Sonntag, 25.01.2015 - Letzter Son.n.Epiphanias 09.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Hild) mit Heiligem Abendmahl mit Verabschiedung von Mesner Hierath aus dem Dienst in der HeiligKreuz Kirche Dekanatskollekte für Jugendarbeit Montag, 26.01.2015 17.15 Uhr Konfi-Unterricht im Gemeinderaum 18.45-20 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeinderaum Dienstag, 27.01.2015 14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus in Stadtlauringen 20.00 Uhr Gospelchorprobe im Gemeinderaum Wetzhausen Donnerstag, 29.01.2015 09.15 Uhr Bibelstunde im Grunelius Kindergarten 18.30 Uhr Treffen der Jungbläser im Gemeinderaum 20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeinderaum Mesnerdienst in Oberlauringen Zum 31.01. scheidet Mesner Stefan Hierath aus dem Kirchendienst aus. Wir danken für die geleistete Arbeit. Den Mesnerdienst in Oberlauringen versieht ab 01.02.2015 Mesner Alfred Mücke allein. Pfarramt Wetzhausen Gottesdienste Sonntag, 25.01. Mailes 09.00 Uhr Termine • 28.01. Konfirmandenunterricht 17.00 Uhr Wetzhausen • 28.01. Taize-Gebet 19.30 Uhr Wetzhausen • 28.01. Jahresrechnung 2014 Einsichtnahme im Pfarramt 15.00 - 18.00 Uhr • 30.01. Jahresrechnung 2014 Einsichtnahme im Pfarramt 8.30 Uhr - 11.30 Uhr • Injili-Chor Wetzhausen 18.30 Uhr Donnerstags (14-tägig), Rückfragen bei Gisela Stutz 09724/2472 • Gospelchor Voice of Glory, 20.00 Uhr Dienstags jede Woche, Kontakt: Iris Hardge 09724/1324 Pfarramt Wetzhausen: Alter Schloßweg 8, 97488 Stadtlauringen Tel 09724/661, Fax 9263, e-mail:[email protected] Öffnungszeiten Pfarramt Wetzhausen Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr und Freitag 8.30 Uhr - 11.30 Uhr Stadtlauringen 11 VEREI NSnachrichten Gemeindeteil Stadtlauringen Kolpingsfamilie Stadtlauringen Altpapier-Bringaktion der Kolpingsfamilie Stadtlauringen Am Freitag, den 23. Januar 2015 sowie am Samstag, den 24. Januar 2015, stehen ihnen ganztägig am Parkplatz „Sulzdorfer Straße“ (unterhalb der Festhalle) Container zur Verfügung in denen sie ihr Altpapier und ihre Kartonagen entsorgen können. Der Erlös daraus kommt, im Gegensatz zu anderen Entsorgungsmöglichkeiten (z.B. der „blauen Tonne“), der gemeinnützigen Arbeit der Kolpingsfamilie Stadtlauringen zugute! Wir bitten Sie daher uns zu unterstützen indem sie Gebrauch von dieser alternativen Entsorgungs-möglichkeit machen - Bitte machen Sie auch Verwandte, Freunde und Bekannte auf diese etwas andere Möglichkeit der Papierentsorgung aufmerksam! Papier aus Gewerbebetrieben, das haushaltsübliche Mengen überschreitet, ist wie bisher auch an-derweitig zu entsorgen. Die Kolpingsfamilie bedankt sich für Ihre Unterstützung. Für die Vorstandschaft gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen) Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015: Liebe Mitglieder der Kolpingsfamilie Stadtlauringen, zu unserer Jahreshauptversammlung 2015 wollen wir Euch recht herzlich einladen. Die Versammlung findet am Sonntag, den 1. Februar 2015 ab 17.00 Uhr im Roncallihaus statt. Alle anwesenden Mitglieder ab 14 Jahren haben sowohl Antrags- als auch Stimmrecht während der Jahreshauptversammlung. Für Getränke und eine gute, kostengünstige Hausmacher-Brotzeit mit ist wie in den vergangenen Jahren gesorgt. Vorgesehene Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Jahresberichte und Aussprache der Gruppen a, Bericht des Schriftführers b, Bericht des Familienkreises c, Bericht der Kolpingjugend d, Bericht der „Gruppe Regenbogen“ e, Bericht des Rumänienarbeitskreises 3. Kassenberichte der Kassiere und Aussprache a, Bericht über die Hauptkasse b, Bericht über die Rumänienkasse 4. Bericht der Kassenprüfer mit Antrag auf Entlastung der Kassiere 5. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft 6. Vorschau auf das Jahr 2015 7. Wünsche, Anträge und Verschiedenes Unsere diesjährige Hauptversammlung wird sicherlich für alle eingeladenen Mitglieder eine kurzweilige und interessante Veranstaltung werden. Über zahlreiches Erscheinen eurerseits würden wir uns deshalb sehr freuen. Für die Vorstandschaft gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen) SKK Bergluft Stadtlauringen e.V. Kreisklasse A Nord 17.01.2015 Die 1. Mannschaft durfte beim TSV Poppenlauer2 antreten. Als Startpaar gingen Moritz Dekant und Robert Schneider in die Bahnen. Moritz kegelte mit 472 zu 518 Holz ein gutes Ergebnis doch seinen Gegner konnte er nicht halten. Robert tat sich schwer auf der Bahn, mit 441 zu 491 Holz war auch er seinem Gegner unterlegen und Poppenlauer 12 Stadtlauringen führte mit 2 Mannschaftspunkte und 96 Holz. Im Schlusspaar kegelten Manfred Müller und Berthold Röß. Manfred kegelte mit 509 zu 518 Holz und 180 Holz im Abräumen ein gutes Ergebnis konnte aber gegen seinen nicht gewinnen. Berthold gewann mit 444 zu 432 den einzigen Satzpunkt von Stadtlauringen. TV Poppenlauer 2 4 Satzpunkte 1 Mannschaftspunkt SKK Stadtlauringen 1 12 Satzpunkte 5 Mannschaftspunkte 1959 Holz 1866 Holz Kreisklasse C Nord 17.01.2015 Die zweite Mannschaft erwartete in ihrem Heimspiel den TSV Stockheim 2. Als Starterin kegelte Sandra Heusinger gleich das Tagesbestergebnis von 493 zu 436 Holz, gewann damit 4 Satzpunkte, den Mannschaftspunkt und brachte Stadtlauringen mit 57 Holz in Führung. Als zweiter ging Franz-Josef Kehl in die Bahn er lies sich nach 60 Schub beim Stand von 210 zu 238 Holz auswechseln. Sabine Heusinger holte sich eine Zerrung, zusammen mit Franz-Josef erreichten sie 400 zu 483 Holz. Stockheim glich in den Satzpunkten aus und führte jetzt mit 26 Holz. Nächster Kegler war Edwin Hoffmann, mit 410 zu 447 Holz konnte er 2 Satzpunkte gewinnen doch der Mannschaftspunkt ging an Stockheim wegen des höheren Ergebnisses. Rosemarie Kehl lies sich von den 63 miesen nicht aus der Ruhe bringen. Im ersten Durchgang nahm sie ihrem Gegner mit 121 zu 100 Holz schon21 Holz ab, im zweiten Durchgang erreichte sie 112 zu 87 Holz, sie gewann wieder 25 Holz zurück. In ihrem dritten Durchgang könnte sie sich eine kleine Verschnaufpause, mit 108 zu 96 Holz gewann sie trotzdem mit 12 Holz. Im letzten Durchgang zog sie noch mal an, mit 127 zu 98 Holz erreichte sie insgesamt 468 zu 381 Holz und konnte so den Sieg für Stadtlauringen sicher stellen. SKK Stadtlauringen 2 10 Satzpunkte 4 Mannschaftspunkt TSV Stockheim 2 6 Satzpunkte 2 Mannschaftspunkte 1771 Holz 1747 Holz Die nächsten Spieltermine: Samstag, 24.01.2015 SKK Stadtlauringen 1 zuhause gegen Kfr. Niederlauer 3 um 14:00 Uhr Manfred Müller, 1. Vorsitzender TSV Stadtlauringen Köpper-Fasching 2015 Zu den diesjährigen Faschingssitzungen unter dem Motto “Seid lustig wie es euch gefällt in der Köpper-Comic-Welt“ möchten wir sie recht herzlich einladen. Diese Sitzungen halten wir am Faschingssamstag, 14. Februar und am Rosenmontag, 16. Februar, jeweils um 18.62 Uhr in der Festhalle ab. Der Kartenvorverkauf für diese Sitzungen, findet am Freitag, den 30.01.15, von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr und am Sonntag, den 01.02.15 in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr im TSV-Sportheim statt. Der Eintrittspreis pro Karte beträgt 8 Euro. Die Festhalle ist bei den Veranstaltungen ab 18.00 Uhr geöffnet, damit wir pünktlich mit unserem Faschingsprogramm beginnen können. Auch die Kinder kommen am Faschingsdienstag, 17. Februar, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr beim Kinderfasching in der Festhalle zu ihrem Vergnügen. Hierbei stellen unsere Helferinnen wieder extra ein Programm mit verschiedenen Darbietungen der Kinder zusammen. Faschingsaufbau! Der Aufbau beginnt am Samstag, den 31.01.15 um 10.00 Uhr am TSVSportheim, wozu wieder zahlreiche fleißige Helfer benötigt werden. Vielen Dank für euer Kommen im Voraus! Manfred Dietz, 1. Vorstand Krippenfreunde Stadtlauringen Nach der erfolgreichen Krippenausstellung in der Safari Cafe Lounge, möchten sich die Krippenfreunde Stadtlauringen bei allen Besuchern und denen, die zum Gelingen beigetragen haben, bedanken. Besonderer Dank ergeht an Frau Weiß, Besitzerin der Safari Cafe Lounge. Sie hat den Krippenfreunden ihre Räume kostenlos zur Verfügung gestellt und mit Ihrem Team tatkräftig unterstützt. Danke, an die Krippenbesitzer, die für diesen langen Zeitraum ausstellten. An Frau Renate Schleyer und Herrn Rüdiger Wolf, die mit weihnachtlichen Lesungen und mit einem Panflötenkonzert diese Ausstellung bereicherten. Die Krippenfreunde Stadtlauringen Bernhard Schmidt Gemeindeteil Oberlauringen Bibel-Café in Oberlauringen Zu unserem nächsten Bibel-Café am Mittwoch, 28. Januar 2015, um 20:00 Uhr im Gemeinderaum Oberlauringen laden wir wieder ganz herzlich ein. gez. Hausbibelkreis Oberlauringen KCO Oberlauringen Hallo Faschingsfreunde, die Büttenredner feilen noch an ihren Texten, die Tänze sind einstudiert, das Bühnenbild ist fertig und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren für den Start unserer drei Prunksitzungen. Unsere Prinzessin Luitgard die I. mit ihrem Prinzen Werner den I. freuen sich ihr närrisches Volk im mittelalterlichen Reich begrüßen zu können, um 19.30 geht es jeweils los. Restkarten gibt es nur noch für die 2. Prunksitzung am 30.01.2015 (Bestellung bei Familie Michael Jäger Tel: 09724/357). Die Bar ist natürlich nach allen drei Prunksitzungen ab ca. 0.30 Uhr für alle geöffnet. Auf drei Stimmungsvolle Abende mit euch freut sich der KCO Oberlauringen. gez. Kevin Johann, Schriftführer Gemeindeteil Ballingshausen Freiwillige Feuerwehr Ballingshausen Jahreshauptversammlung Unsere Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 24. Januar 2015 um 19.00 Uhr im Brauhaus statt. Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Feststellung der Anwesenheit 4. Jahresbericht 1. und 2. Kommandant 5. Jahresbericht des Schriftführers 6. Kassenbericht 7. Verschiedenes Im Anschluss an die Versammlung lädt die FFW Ballingshausen alle Mitgliederinnen und Mitglieder zum Spanferkelessen ein! Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft der FFW Ballingshausen! gez. FFW Ballingshausen Gemeindeteil Birnfeld Heimat-Sport-Verein Birnfeld 1957 e.V. Terminvorschau 31.01.2015 Jugendabteilung: Wahl der Jugendvorstandschaft 14.03.2015 Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen 28.03.2015 Kesselfleischessen Fasching 2015 beim HSV Birnfeld Samstag, 14.02.2015 Faschingstanz von FFW Sulzdorf und HSV Birnfeld ab 19.09 Uhr buntes Unterhaltungsprogramm, anschließend Tanz mit dem „Duo mit Herz“, warme Küche, Barbetrieb, Shuttleservice Sulzdorf – Birnfeld – Sulzdorf; Rosenmontag, 16.02.2015 ab 14.30 Uhr buntes Faschingsprogramm für alle von 0 bis 100 Jahren, Kaffee & Kuchen, ab 17.00 Uhr warme Küche, Fahrdienst für Senioren; Faschingsdienstag, 17.02.2015 Um 14.04 Uhr Treffpunkt an der Torwiese zum Faschingszug durch das Dorf, anschließend Kinderfasching im Sportheim, warme Küche ab 17.00 Uhr, Faschingsausklang; gez. Schriftführerin Wanderabteilung Die Wanderabteilung des HSV Birnfeld lädt ein zu einer gemütlichen Mittwochswanderung am 28. Januar 2015. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr am Friedhof in Birnfeld. Der befestigte Weg führt uns nach Nassach ins alte Backhaus, wo wir schon mit frisch gebackenen Hörnchen aus dem Holzbackofen erwartet werden. Herzliche Einladung an alle Wanderfreunde! gez. HSV Birnfeld, Wanderabteilung Gemeindeteil Fuchsstadt Tischtennis-Club Fuchsstadt e. V. Faschingsabend Wir laden ein zum Faschingsabend am Samstag, den 31.01.2015 um 20.00 Uhr ins Bürgerhaus, Fuchsstadt. Einlass ab 19.30 Uhr. Der Eintritt ist frei. Wir bieten Ihnen einen kurzweiligen Abend unter dem Motto „FUSCHTER KIOSK 3.0 am FeierWeiher“ mit Büttenreden, Sketcheinlagen, Tanzaufführungen und Männerballett. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Der TTC Fuchsstadt freut sich auf Ihren Besuch. Thomas Klüh, Öffentlichkeitsarbeit Gemeindeteil Sulzdorf Freiwillige Feuerwehr Sulzdorf e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Sonntag, 08. Februar 2015 um 17.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung in der ehemaligen Schule Sulzdorf statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Begrüßung durch den 1. Bürgermeister 3. Totenehrung 4. Bericht des 1. Kommandanten 5. Bericht des Jugendwartes. 6. Bericht des Schriftführers. 7. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung Stadtlauringen 13 8. Bericht des Kassiers 9. Bericht der Kassenprüfer 10. Entlastung der Vorstandschaft 11. Termine für 2015 12. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Interessierte. Für aktive Vereinsmitglieder besteht Dienstpflicht. Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung in vergangenem Jahr und wünschen Allen ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2015. Armin Mantel Benedikt Hefter 1. Kommandant 1. Vorsitzender Gemeindeteil Wettringen DJK Wettringen Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Freunde, die DJK Wettringen lädt recht herzlich zur 41. Jahreshauptversammlung am Samstag, den 24.01.2015 um 19.30 Uhr im DJK- Heim ein. Tagesordnung: 1. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers 2. Entgegennahme des Jahresberichtes, des Kassenberichtes und des Berichtes der Kassenprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Berichte der Abteilungen 5. Neuwahlen 6. Jahresprogramm 2015 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Auf Euer Kommen freut sich die DJK Wettringen gez. Richard Blenk, Schriftführer Gemeindeteil Wetzhausen Sportverein Wetzhausen Die Laienschauspielgruppe „Theater Alte Scheune“ lädt in diesem Jahr herzlich zu den Aufführungen des Lustspiels „Sattelfest“ von John Chapman ein. Aufführungen sind an folgenden Terminen: 13.03., 14.03., 20.03., 21.03., 27.03. und 28.03.2015 jeweils 20.00 Uhr 22.03. und 29.03.2015 19.00 Uhr Nachmittagsvorstellung am 15.03.2015 um 15.00 Uhr. Handlung: Colonel Henry Wagstaff hat mit seiner Familie ein einfaches Hotel auf dem Land übernommen. Hätte er geahnt, was da auf ihn zukommt, hätte er sich das sicher noch einmal überlegt. Alte Geheimtüren, tölpelhafte Ganoven, ein entführter Jockey, eine tumbe Magd, sonderbare Wetten und ein seniles Pferd im Keller sorgen für Überraschungen, an denen ein normaler Mensch verrückt werden könnte. Kartenvorbestellungen bei Werner Bornkessel (Tel.: 09724/364) täglich von 8.00 – 10.00 Uhr und ab 17.00 Uhr. gez. Siggi Eisenmann Einladung zur Jagdversammlung für die Gemarkung Wetzhausen. Hiermit werden alle Grundholden für den Feldjagdbezirk der Gemarkung Wetzhausen zur Jagdversammlung ins Vereinsheim von Wetzhausen eingeladen. Am 02.02.2015, 20 Uhr, Vereinsheim Wetzhausen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des bisherigen Vorstands u. Kassiers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstands und Kassiers 5. Neuwahlen 6. Antrag auf Katasterauszüge 7. Verschiedenes gez. Hilmar Gräf gez. Herbert Unger, Bevollmächtigter S O N ST I G E S Berufliche Oberschule Wer mit dem Bus fahren möchte, bitte bei der Ortsbäuerin anmelden. 14 Stadtlauringen Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Schweinfurt Goethestraße 5 Tel. 09721 97807- 0 email: [email protected] 97421 Schweinfurt Fax 09721 97807- 47 www.fosbos-sw.de Anmeldung für den Eintritt in die Berufliche Oberschule Schweinfurt, Staatliche Fach- und Berufsoberschule im Schuljahr 2015/2016 Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule werden an der Beruflichen Oberschule Schweinfurt in der Zeit vom 23. Februar bis 06. März 2015 zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr entgegen genommen. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn an der Schule noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Aufnahmevoraussetzungen für die Fachoberschule Voraussetzung für die Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule ist ein mittlerer Schulabschluss sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule. Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben 1. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder 2. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf oder 3. wenn im Zeugnis der Vorklasse der Fachoberschule in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde. Für die Aufnahme in die Vorklasse der Fachoberschule gelten grundsätzlich die gleichen Aufnahmebedingungen. Wer allerdings den erforderlichen Notendurchschnitt nicht nachweisen kann, kann diesen auch durch ein entsprechendes positives pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule ersetzen. Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsoberschule Der unmittelbare Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe einer Berufsoberschule setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses, die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung sowie die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule voraus. Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Die berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen. Hinweise zur Zuordnung der Ausbildungsberufe zu einer Ausbildungsrichtung sind unter dem Link: http://www.bfbn.de/ berufliche-oberschule/aufnahme/berufszuordnung zu erhalten. Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule unterliegt grundsätzlich den gleichen Kriterien wie bei der Fachoberschule. Allerdings kann auch aufgenommen werden, wer im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt hat. Kann die Eignung über das Zeugnis des mittleren Schulabschlusses nicht nachgewiesen werden, so besteht die Möglichkeit sich einer Feststellungsprüfung (Mittwoch, 29. Juli 2015) zu unterziehen. Der freiwillig zu besuchende einjährige Vorkurs der Berufsoberschule (Unterricht am Samstag) dient zur Auffrischung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch den mittleren Schulabschluss erlangt wurden. In den Vorkurs kann auch aufgenommen werden, wer sich im letzten Jahr der Berufsausbildung oder der Berufserfahrung befindet. Die Aufnahme in die Vorklasse der Berufsoberschule gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 3 BayEUG setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses voraus, der über die Berufsausbildung erworben wurde. Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung (Mittwoch, 29. Juli 2015) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt, wobei grundsätzlich keine Note schlechter als 4 sein darf. Bei der Anmeldung sind der Schule vorzulegen: a) die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse im Original und Kopie b) das aktuelle Zwischenzeugnis (der 10. Jahrgangsstufe) im Original und Kopie (nur für die FOS) c) der entsprechende Berufsnachweis im Original und Kopie (nur BOS) d) die Geburtsurkunde im Original (oder in beglaubigter Abschrift) und Kopie e) ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Bild, Datum und Unterschrift f) ein amtliches Führungszeugnis (nur von Bewerbern, die nicht unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten) Können die schulischen und beruflichen Vorbildungsnachweise (Buchst. a) nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, müssen sie bis spätestens Mittwoch, 05.08.2015 nachgereicht werden. Andernfalls wird von der Schule ein Ablehnungsbescheid erteilt, sofern nicht zwingende Gründe geltend gemacht werden, die eine Fristverlängerung rechtfertigen. Bewerber aus der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums, die im September die Besondere Prüfung ablegen wollen, müssen dies der Fachoberschule unter Vorlage des Jahreszeugnisses und der Anmeldung zur Besonderen Prüfung binnen einer Woche nach Beginn der Sommerferien schriftlich mitteilen. Die Besondere Prüfung gilt als Feststellungsprüfung (Notendurchschnitt mindestens 3,5). Informationen zur Anmeldung sind am Tag der offenen Tür Samstag, 07.02.2015 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr – oder auch auf der Internetseite unserer Schule zu erhalten: Berufliche Oberschule Schweinfurt: http://www.fosbos-sw.de Sprachreisen KJR Schweinfurt Nirgendwo lernt man eine Sprache so leicht wie dort, wo sie gesprochen wird! Mit unseren Sprachreisen lernt man Fremdsprachen im Ausland besonders effektiv und mit viel Spaß. Englisch Sprachkenntnisse erweitern und gleichzeitig das Land entdecken. Der Kreisjugendring Schweinfurt bietet in diesem wieder Sprachreisen für 11-13 Jährige und für 14-17 Jährige in England an. Die Kostenlose Infoveranstaltung findet am 03.02.2015 um 18:00 Uhr im CVJM Schweinfurt, Luitpoldstr. 1, 97421 Schweinfurt) statt. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Weitere Infos sowie Kataloge beim Kreisjugendring Schweinfurt, Tel.: (09721) 55 508 oder unter www.kjr-sw.de. Der "Stadtlauringer Amtsbote" erscheint wöchentlich, jeweils freitags. Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH, 97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2, Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verwaltung des Marktes Stadtlauringen Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Florian Kohl (Revista Verlag GmbH) Mit der Einsendung oder Überlassung von Textbeiträgen und Fotos übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass durch eine Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt werden und überträgt damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die Gemeinde und an den Verlag. ISSN: 1865-8199 / Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE133897240 / Handelsregister: HRB 0117 Bezugspreis: Monatlich einschließlich Trägerlohn 4,99 Euro Postbezugspreis: Jährlich einschließlich Porto 99,55 Euro Informationen zur Abobestellung und zum Email-Abo finden Sie unter http://gemeindeblatt-stadtlauringen.de Um den vollen Wert des Glücks zu erfahren, brauchen wir jemanden, um es mit ihm zu teilen. „Mark Twain“ Simone Roth & Sebastian Kuhn Unsere standesamtliche Trauung findet am 24. Januar 2015 um 13.00 Uhr im Rathaus in Schondra statt. Stadtlauringen 15 Für unser Gemeindeblatt suchen wir für den Ortsteil Oberlauringen eine(n) zuverlässige(n) AUSTRÄGER(IN) ab sofort. 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