1 Informationen aus der S I T Z U N G des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 12.03.2015 1 Vorstellung der Trasse Ortsumgehung Ballingshausen; Vortrag Herr Schlegel, Staatl. Bauamt Schweinfurt Sachvortrag: Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schlegel vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt, der dem Marktgemeinderat anhand einer Bildschirmpräsentation die Trassenführung für die geplante Ortsumgehung Ballingshausen vorstellte. Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift. Von Herrn Schlegel wurde ausgeführt, dass die St 2280 eine Hauptverkehrsader vom Thüringer Raum über Bad Königshofen und Stadtlauringen zu den Arbeitsplätzen und Autobahnanschlüssen in Schweinfurt darstellt. Die Straße sei bereits größtenteils aus Ortschaften heraus verlegt worden, an einigen Stellen, darunter auch der Gemeindeteil Ballingshausen, bestünden jedoch noch Ausbaulücken, die nach und nach geschlossen werden sollten. Durch die Errichtung einer Ortsumgehung sollen dort lt. Aussage Herrn Schlegels folgende Ziele erreicht werden: - Stärkung des ländlichen Raumes (Erreichbarkeitsdefizite) - verkehrsgerechte Abwicklung des ausgeprägten Berufspendlerstromes - Verlagerung des Durchgangsverkehrs - Entlastung der Einwohner von Lärm- und Schadstoffbelastung - Verbesserung der Verkehrssicherheit - Verbesserung der gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich des Schulrangens mit ehemaliger Schule und Kirche und im Bereich des Kindergartens Herr Schlegel ging auf die Historie des Verfahrens ein und wies darauf hin, dass bereits 3 Bürgerversammlungen zur geplanten Ortsumgehung im Gemeindeteil Ballingshausen stattgefunden hätten und auch die zuständigen Behörden bereits mehrfach beteiligt worden seien. Vorgestellt wurden nun die beiden vom Staatlichen Bauamt untersuchten Varianten einer Ortsumgehung, nämlich die Wahllinie Ost und die Wahllinie West. Die entsprechenden Untersuchungen hätten ergeben, dass die Wahllinie Ost sowohl beim Flächenverbrauch, der Länge, der Umweltbeeinträchtigung, der Erforderlichkeit von Bauwerken und der Wirtschaftlichkeit der Wahllinie West vorzuziehen sei. Bei der Wahllinie Ost sei mit Kosten in Höhe von 3,3 Mio. € zu rechnen, bei der Wahllinie West mit 5,5 Mio. €. Unter Beachtung der Untersuchungsergebnisse wird das Staatliche Bauamt Schweinfurt daher die Planung der Wahllinie Ost weiterverfolgen. Hierzu werden Vorentwurfsplanungen erstellt werden, die dann mit den Zuständigen Behörden abzustimmen sind. 2 Parallel hierzu wird in Kürze eine weitere Bürgerversammlung (die bisher vierte) im Gemeindeteil Ballingshausen stattfinden, bei der den Bürgerinnen und Bürgern die Planungen des Staatlichen Bauamtes vorgestellt werden. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer dankte Herrn Schlegel für seine Ausführungen und schlug den Marktgemeinderatsmitgliedern vor, die Trassenführung Wahllinie Ost mitzutragen. Aussprache: Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob die geplante Trasse Radwege kreuze und wie dies bewerkstelligt werden solle. Herr Schlegel führte hierzu aus, dass definitiv Kreuzungen erforderlich würden, diese würden jedoch erst in der nächsten Planungsphase ermittelt und ausgearbeitet werden. Gleiches gelte im Übrigen für die Querung von landwirtschaftlich genutzten Wegen. Nachgefragt wurde auch, ob die bisherige St. 2280 im Bereich Ballingshausen zurückgebaut werden solle. Herr Schlegel teilte hierzu mit, dass dies in gewissen Bereichen denkbar sei, nach Abschluss der Vorentwurfsplanungen könne hierzu eine konkrete Aussage gemacht werden. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Gemeindeteil Ballingshausen mit Realisierung der Ortsumgehung auch die Anordnung einer umfassenden Dorferneuerung angestrebt werde. Erfragt wurde der geringste Abstand der geplanten Straße zur nächsten Wohnbebauung. Dieser beträgt lt. Herrn Schlegel 130 m, der Grenzwert liege bei durchschnittlich 30 m. Die Errichtung eines Lärmschutzwalls sei nicht geplant. Weiterhin wurde nachgefragt, ob die bisherige Staatsstraße innerorts des Gemeindeteils Ballingshausen nach dem Bau der Ortsumgehung in eine Gemeindestraße umgewandelt werden solle. 3 Herr Schlegel führte hierzu aus, dass dies durchaus beabsichtigt sei. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer ergänzte, dass der Markt Stadtlauringen sich dieser Maßnahme im Rahmen einer geordneten Übergabe nicht verwehren werde. Zum Verkehrsaufkommen verwies Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer darauf, dass sich die Hauptlast derzeit von Nord nach Süd bewege. Mit der Verlegung der Staatsstraße werde es auf der bisherigen Strecke sehr ruhig. Auf der Volkershausener Straße und der Altenmünsterer Straße sei jedoch mit einer geringfügigen Zunahme des Straßenverkehrs zu rechnen. Diese sind lt. Aussage Herrn Schlegels aufgrund ihrer Breite und Dimensionierung für Schwerlastverkehr geeignet und werden Kreisstraßen bleiben. Beschluss: Der Marktgemeinderat trägt Durchführung umfangreicher "Wahllinie Ost" mit. die vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt nach Untersuchungen vorgeschlagene Trassenführung 2 Feuerwehrangelegenheiten; Bericht des Herrn Kreisbrandmeisters Hußlein über die Einsätze im Jahr 2014 Sachvortrag: Herr Kreisbrandmeister Hußlein gab den Marktgemeinderatsmitgliedern anhand einer Bildschirmpräsentation einen Überblick über die Feuerwehreinsätze im Jahr 2014. Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift. Die vorgestellten Daten beruhen lt. Herrn Hußlein auf den Datenbanken Eldis und Basis. Dort werden von den Freiwilligen Feuerwehren für jeden Einsatz die eingesetzten Mittel und das eingesetzte Personal eingepflegt. Herr Kreisbrandmeister Hußlein stellte für jede der 10 Wehren einzeln die entsprechenden Einsätze dar und ging hierbei besonders auf den Großbrand am Marktplatz Stadtlauringen und den Gefahrgutunfall auf der St 2280 bei Ballingshausen ein. Die Freiwilligen Feuerwehren im Marktgebiet wurden 2014 lt. Herrn Hußlein fast 100 mal alarmiert, wobei hier oft mehr als nur eine Wehr alarmiert wurde, sodass tatsächlich von einer wesentlich niedrigeren Zahl an Alarmereignissen auszugehen ist. Weiterhin gab er einen Überblick über die durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen in 2014. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer dankte Herrn KBM Hußlein für seinen Vortrag und richtete seinen Dank auch an die im Sitzungssaal anwesenden sowie alle weiteren Feuerwehrdienstleistenden des Marktes Stadtlauringen. Aussprache: Aus dem Gremium wurde nachgefragt, weshalb die Freiwilligen Feuerwehren Mailes und Fuchsstadt in der Präsentation mit jeweils 0 Einsätzen aufgeführt würden, wo diese doch zumindest an der Sicherheitswache bei der Eröffnungsveranstaltung des 4 Nordufers am Ellertshäuser See beteiligt gewesen seien. Herr Hußlein führte hierzu aus, dass er nur die Einsätze zählen könne, die in die EinsatznachbearbeitungsDatenbank eingetragen wurden. Auch der Freistaat Bayern greife zur Erstellung seiner Statistik ausschließlich auf diese Datenquelle zurück. Für die entsprechende Eintragung zeichneten die Kommandanten verantwortlich. Nachgefragt wurde auch, weshalb zum Großbrand am Marktplatz z.B. die Freiwillige Feuerwehr Kleinwenkheim alarmiert worden sei, während Ortsteilwehren nicht zum Einsatz gekommen seien Dies wurde von Herrn Hußlein mit Verweis auf die Alarmierungssystematik nach Einsatzmitteln begründet. Das Leitsystem alarmiere stets die nächste Wehr, die über das geforderte Einsatzmittel bzw. die geforderte Einsatzfähigkeit verfüge. 3 Bauanträge Sachvortrag: a) Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Volker Memmel, Ballingshausen, zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 224/3 der Gemarkung Ballingshausen. Das Baugrundstück liegt im mit rechtskräftigem Bebauungsplan festgelegten Dorfgebiet "Am Löhlein mit 4. Änderung des Gesamtbebauungsplanes". Die Erschließung ist über die Straße Quellenweg ausreichend gesichert. Der Antrag umfasst auch folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: 1. Abweichung der Dachform 2. Abweichung der Dachneigung zu 1) Der Bauantrag sieht ein Pultdach vor, nach Bebauungsplan müsste ein Satteldach ausgeführt werden. zu 2) Der Bauantrag sieht eine Dachneigung von 12 Grad vor, nach Bebauungsplan müsste die Dachneigung 38 Grad bis 47 Grad betragen. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des Herrn Volker Memmel, Ballingshausen, zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 224/3 der Gemarkung Ballingshausen sowie zu den Befreiungen hinsichtlich der Abweichung der Dachform und zur Abweichung der Dachneigung. b) Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Andreas Obernöder, Altenmünster, zum/zur 5 b 1) Umbau des bestehenden Vieh.- und Kuhstalls zur Werkstatt, Sozialräume und PKW- Garage, b 2) Abbruch und Neubau eines Carports und b 3) Errichtung eines Löschteichs auf dem Grundstück Fl.Nr. 1989 der Gemarkung Altenmünster. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich von Altenmünster. Es handelt sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB, öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Zur Erschließung wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass die straßenmäßige Erschließung über die Straße Fl.Nr. 1988 erfolgt und entsprechend ihres aktuellen Ausbauzustandes gewährleistet ist. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht über eine öffentliche Versorgung möglich. Wenn diese nötig würde, müsste sie in Eigenversorgung erfolgen. Zu Punkt b 3 wurde vermerkt, dass nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 6 Buchst. g Wasserbecken nur mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ verfahrensfrei sind. Die Errichtung des gegenständlichen Löschteiches (Beckeninhalt 295 m³) sei somit verfahrenspflichtig. Aussprache: Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob es sich bei den o.g. Maßnahmen um Bauen im Bestand oder Neubauten handele. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer führte hierzu aus, dass es sich bei der Maßnahme b1) ausschließlich um Umbauten innerhalb eines bestehenden Gebäudes handele. Das Carport werde an der Stelle des jetzigen Carports, das zuvor abgerissen würde, in abweichender Ausführung erstellt. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des Herrn Andreas Obernöder, Altenmünster, b 1) zum Umbau des bestehenden Vieh.- und Kuhstalls zur Werkstatt, Sozialräume und PKW- Garage, b 2) zum Abbruch und Neubau des Carports, b 3) zur Errichtung eines Löschteichs auf dem Grundstück Fl.Nr. 1989 der Gemarkung Altenmünster. c) Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer informierte die Marktgemeinderatsmitglieder darüber, dass dem Antrag der Frau Heike Gock, Am alten Berg 6, Stadtlauringen, auf eine isolierte Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Einfriedungshöhe auf vorgenanntem Grundstück von der Verwaltung am 04.03.2015 zugestimmt wurde. 6 4 Dorferneuerung Wettringen 3; Maßnahmenerweiterung in der St.-Kiliansgasse, Bachgasse und am St.-Kilians-Platz Sachvortrag: Vorgelegt wurde ein Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) vom 12.02.2015 zur Maßnahmenerweiterung in der St.-Kiliansgasse, Bachgasse und am St.-Kilians-Platz im Gemeindeteil Wettringen. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen betreffen den Markt Stadtlauringen als Kofinanzierungspartner, weswegen das ALE um Zustimmung bittet. Im Zuge der Ausführung wurde von der Vorstandschaft beschlossen, die o.g. Maßnahmen um den Ausbau der Verbindungsgässchen von der Bachgasse zur Kirche sowie um die Erneuerung der Seitenfläche der Kirche zu erweitern. Nach Festlegung der Ausführung für den Brunnen am St.-Kilians-Platz wurde die Planung darauf abgestellt und die nicht im Leistungsverzeichnis vom März 2013 enthaltenen Ansätze ermittelt. 1. MKZ 113 026 --- St.-Kiliansgasse Nach Beschluss der Vorstandschaft soll die am Haupteingang der Kirche geplante Rampe für einen behindertengerechten Zugang sowie die Erneuerung der Eingangstreppe entfallen. Ein behindertengerechter Zugang zur Kirche soll dadurch ermöglicht werden, dass der momentan mit altem, verdrücktem und unebenem Sandsteinpflaster befestigte Hof von Kirche und altem Kindergarten mit dem im gesamten Ort verlegten Betonsteinpflaster erneuert wird. Er ist dann auch mit Rollstuhl udgl. befahrbar. Die vorhandene kleine Stufe zum Seiteneingang der Kirche wird dann mittels einer mobilen Rampe, die von der Dorfgemeinschaft Wettringen hergestellt wird, überwindbar gemacht. Als Ruheplatz soll hier eine Bank mit vorgesehen werden. Die Kosten für die Erneuerung dieser Kostenberechnung auf brutto 11.530,50 € . Fläche belaufen sich nach der 2. MKZ 113 034 --- Bachgasse Aus städtebaulichen Gründen hat sich die Vorstandschaft entschlossen, die Verbindungsgassen von der Bachgasse zur Kirche im Zuge der laufenden Maßnahme mit umzugestalten. Die beiden Gassenteile werden asphaltiert, da bei den engen Gassen eine Vermoosung von Pflasterflächen zu erwarten ist. Die Entwässerung erfolgt mittels mittig verlegter Pflasterrinne, um das Wasser von den Gebäuden weg zu leiten. Die Kosten belaufen sich auf: Teil 1 Verbindung Bachgasse (Nord) – Bachgasse (Süd) brutto 33.009,03 € Teil 2 Verbindung Bachgasse (Süd) – Gässchen 1 brutto 11.649,70 € = gesamt brutto 44.658,73 € 7 3. MKZ 423 025 --- St.-Kilians-Platz Die Verbindung vom Gässchen 2 bis zum St.-Kiliansplatz wird ebenfalls aus den unter Ziff. 2. beschriebenen Gründen neu aufgenommen. Da diese Gasse unmittelbar mit dem St.-Kiliansplatz zusammenhängt und optisch mit ihm eine Einheit bildet, wird hier das am Platz vorgesehene Pflaster ebenfalls eingebaut. Da zwischenzeitlich die Brunnengestaltung mit Umfeld entschieden wurde, sind die Leistungen, welche bei der Ausschreibung vom März 2013 noch nicht festlegbar waren, ermittelt und zusammengestellt worden. Gässchen 1: Verbindung St.-Kilians-Platz – Gässchen 2 brutto 7.101,61 € Brunnen brutto = gesamt brutto 33.557,51 € 26.455,90 € Die Gesamtsumme der Maßnahmenerweiterung beläuft sich auf 89.746,74 €. Hieraus errechnet sich ein Kostenanteil für den Markt Stadtlauringen in Höhe von brutto 33.323,35 €, zuzüglich Ingenieurkosten und Nebenkosten in Höhe von ca. 15 %, was einer Bruttosumme in Höhe von 38.321,85 € entspricht. Hinzu kommen die Kosten für eine zusätzliche Straßenlampe im Bereich Anwesen Rembold in Höhe von 2.500,00 € (nicht förderfähig, Markt trägt 100 % der Kosten), die auf Anregung der Dorfgemeinschaft installiert werden soll. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt als Kofinanzierungspartner den o.g. Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Wettringen zu einem Kostenanteil des Marktes Stadtlauringen in Höhe von brutto 33.323,35 € zu. Darüber hinaus stimmt er der Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlampe im Bereich Anwesen Rembold zu, deren Kosten in Höhe von 2.500,00 € der Markt Stadtlauringen zu 100 % zu tragen hat. 5 Dorferneuerung Haßbergtrauf; Vereinbarung über begleitende Beratung, Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufenden Betrieb unter Kostenbeteiligung des Marktes Stadtlauringen Sachvortrag: Vorgelegt wurde der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Markt Stadtlauringen und der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf über begleitende Beratung, Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufenden Betrieb im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung des Finanzierungspartners. Das Dorferneuerungsverfahren "Haßbergtrauf" war mit Bescheid des Amtes für 8 ländlichen Entwicklung Unterfranken (ALE) vom 24.03.2014 angeordnet worden. Der entsprechende Dorferneuerungsplan, der u.a. die von den einzelnen Arbeitskreisen geplanten Maßnahmen enthält, wurde vom Marktgemeinderat mit Beschluss vom 11.12.2014 genehmigt. Der vorliegende Vereinbarungsentwurf sieht folgende Regelungen vor: - Begleitende Beratung öffentlicher und privater Bauherren Um während der Aufstellung und Umsetzung des Dorferneuerungsplanes eine begleitende Beratung öffentlicher und privater Bauherren sicherzustellen, werden von der Teilnehmergemeinschaft eigene Verträge (sog. Beraterverträge) abgeschlossen. Die Beratung beinhaltet die fachlichen Stellungnahmen zu öffentlichen, gemeinschaftlichen und privaten Baumaßnahmen sowie gegebenenfalls die Anfertigung von Planungsvorschlägen in Skizzenform. Die Leistungen des Beratervertrages können sowohl von der Teilnehmergemeinschaften als auch vom Markt Stadtlauringen angefordert werden. - Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufender Betrieb Für die Teilnehmergemeinschaft ergeben sich neben den Ausführungskosten der Dorferneuerungsplanungen noch zusätzliche Kosten für die Bodenordnung. Die Maßnahmen der Bodenordnung umfassen die Bereiche Vermessung und Abmarkung der neuen Grenzen in der Örtlichkeit sowie Ermittlung von Grundstückswerten (Wertermittlung). Der laufende Betrieb umfasst u.a. die Entschädigung der Vorstandsmitglieder im Rahmen der Dorferneuerung. Es ergibt sich folgende Kostensituation: der vorauss. Kosten Kostenbeteiligung Markt Stadtlauringen Anteil in Anteil in Pauschale in Gesamtbetrag % € € in € Begleitende Beratungortsräumliche Planung Begl. Beratung- Planung Grünordnung/Dorfökologi e Abmarkung/Vermessung Wertermittlung lfd. Betrieb nicht zuwendungsfähige Auslagen Summe: VLE-Beitrag: 35.000 € 30 10.500 315 10.815 10.000 € 30 3.000 90 3.090 5.000 1.000 20.000 34 34 34 1.700 340 6.800 51 10 204 1.751 350 7.004 5.000 100 5.000 150 5.150 76.000 820 27.340 820 820 28.160 100 Beschreibung Maßnahme Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf über begleitende Beratung, Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufenden Betrieb im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung des Finanzierungspartners bei einer Kostenbeteiligung des Marktes Stadtlauringen in Höhe von 28.160 € zu. 9 6 Dorferneuerung Sulzdorf; Vereinbarung über die Erstellung einer Objektplanung für das Dorfgemeinschaftshaus Sachvortrag: Vorgelegt wird der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Markt Stadtlauringen und der Teilnehmergemeinschaft Sulzdorf 6 über die Erstellung von Objektplanungen im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogrammes unter Kostenbeteiligung des Marktes Stadtlauringen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erstellung einer Objektplanung für das Dorfgemeinschaftshaus, das in der Alten Schule entstehen soll. Sie sieht die Auftragsvergabe an ein Architekturbüro in Höhe von insg. 30.300 € bei einem Anteil des Marktes Stadtlauringen von 34 %, also 10.300 €, vor. Hinzu kommen der obligatorische VLE-Betrag in Höhe von 310 € (diesen trägt der Markt zu 100 %). Die Vereinbarung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI. Aussprache: Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob das Mietverhältnis über die Wohnung im Erdgeschoss der Alten Schule bereits gekündigt wurde. Dies wurde von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer bejaht. Weiterhin wurde der Zeitplan für das Projekt Dorfgemeinschaftshaus Sulzdorf erfragt. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer führte hierzu aus, dass die Dynamik des Verfahrens ausschließlich bei der Teilnehmergemeinschaft liege. Der Marktgemeinderat könne sich jedoch durch regelmäßige Behandlung des Themas als Impulsgeber betätigen. Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Sulzdorf 6 über die Erstellung von Objektplanungen im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogrammes bei einem Kostenanteil des Marktes Stadtlauringen in Höhe von 10.610 € zu. 7 Berichte aus den Dorferneuerungsverfahren Sachvortrag: Gemäß der Entscheidung des Marktgemeinderates vom 07.05.2014, sich künftig regelmäßig aus den Dorferneuerungsverfahren in Kenntnis setzen zu lassen, fragte Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer den Sachstand der einzelnen Dorferneuerungsverfahren bei den Vertretern/innen des Marktes Stadtlauringen in den Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften ab. - Wetzhausen (Herr Unger): Es sind mehrere Aktionen in Vorbereitung, demnächst folgen entsprechende öffentliche Versammlungen. Schwerpunktthemen sind: Kultur-/Theaterscheune, "rund um den See", Friedhof. Über die weitere Vorgehensweise wird die Teilnehmergemeinschaft in einer ihrer nächsten Sitzungen entscheiden. 10 - Oberlauringen (1. Bgm Heckenlauer): Der Landkreis Schweinfurt ist wieder Leader-Förderregion, ab September kann die Antragstellung für die Innenausstattung des Friedrich-Rückert-Poetikums erfolgen. Die Teilnehmergemeinschaft wird in ihrer nächsten Sitzung die Planung für die Platzgestaltung (Plan) vergeben. - Fuchsstadt (3. Bgm.´in Göpfert): Der Löschweiher ist noch nicht fertiggestellt, das Feuerwehrgerätehaus soll in Eigenregie hergerichtet werden. Bezüglich der großen Maßnahme Sanierung der Ortsstraßen fand bislang lediglich eine Begehung und die Vermessung statt, in einem nächsten Schritt soll schon seit längerem mit der konkreten Planung begonnen werden. Aus dem Gremium wurde Unverständnis darüber laut, das sich die Durchführung der Maßnahmen in der Dorferneuerung Fuchsstadt augenscheinlich immer wieder verzögert. Frau 3. Bürgermeisterin Göpfert erhielt den Auftrag, beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft nachzuhaken, um das Projekt zu reaktivieren. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies in diesem Zusammenhan darauf, dass das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) einen Abzug des Beschlussbuchauszuges zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten wird. - Birnfeld (2. Bgm. Reß): 3 Impulsmaßnahmen wurden vorbereitet (Brauhausumgriff, Spielplatz, Bildstockweg), jetzt wird Unterstützung durch Fachbüros benötigt. Die Mitglieder der Arbeitskreise warten darauf, dass es weiter geht. Sie befürchten, dass dieses Jahr herumgehen könnte, ohne dass etwas Vorzeigbares erarbeitet werden konnte. Gleiches gilt auch für den Sinn-Erlebnisweg. Das Verfahren läuft noch nicht rund, es müsste noch verbessert werden. Daneben warten 4 Bürgerinnen und Bürger, die im Zuge der Dorferneuerung Privatmaßnahmen durchführen wollen, auf Beratung. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies diesbezüglich auf die zuvor unter TOP 5 beschlossene Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf. - Ballingshausen (1. Bgm. Heckenlauer): Es läuft eine 4.4-Maßnahme mit Einzelförderung, im Zuge der Realisierung der Ortsumgehung wird die Anordnung eines umfassenden Dorferneuerungsverfahrens angestrebt. Am 18.03. beginnt die beauftragte Firma mit der Umgestaltung des Platzes in der Unteren Gasse, es wird mit einer Bauzeit von 3 Monaten gerechnet. - Sulzdorf (Herr Stöhr): Die Teilnehmergemeinschaft wartet derzeit auf Rückmeldung des Architekturbüros Perleth bezüglich der Planungen zum Dorfgemeinschaftshaus in der Alten Schule. Die Flurneuordnung wird voraussichtlich bis 2016 laufen, die Ortsdurchfahrt wird wohl nicht vor 2017 saniert werden. - Wettringen (Herr Schmitt): Das Dorferneuerungsverfahren läuft, die noch ausstehenden Bereiche wurden zum Zwecke der später möglicherweise erforderlich werdenden Schadensregulierung untersucht. Hierbei reagiert ein Anwohner bislang nicht auf Versuche der Teilnehmergemeinschaft, mit ihm zwecks erforderlicher Sicherungsmaßnahmen in Kontakt zu treten. Derzeit prüft die Rechtsaufsicht in 11 dieser Angelegenheit die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Abschließend bedankte sich Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer bei den Vortragenden und stellte fest, dass der Marktgemeinderat eine durchwegs positive Stellung zum ALE einnehme. Die geäußerte Kritik sollte nicht als Vorwurf, sondern vielmehr als eine Hilfestellung für das Amt zur Optimierung der Verfahren verstanden werden. - Herr Marktgemeinderatsmitglied Stöhr verlässt die Sitzung 8 Änderung der Hundesteuersatzung Sachvortrag: Vorgelegt wurde der Entwurf einer angepassten Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Aus Sicht der Verwaltung bedurfte die am 01.01.2007 in Kraft getretene und seitdem unveränderte Hundesteuersatz einer Anpassung der Steuer und einer gesonderten Regelung für Kampfhunde. Der aktuelle Steuersatz lag zum Sitzungszeitpunkt bei 26,00 € pro Hund. Zwischen Hunden und Kampfhunden wurde bis dato nicht differenziert. Nachfolgend die zum Sitzungszeitpunkt geltenden Hundesteuersätze verschiedener Gemeinden: Gemeinde Stadtlauringen Euerbach Gerolzhofen Grafenrheinfeld Grettstadt Maßbach Niederwerrn Röthlein Schonungen Thundorf Üchtelhausen Waigolshausen Hundesteuer 26,00 20,00 50,00 30,00 40,00 40,00 30,00 40,00 45,00 25,00 31,00 30,00 2. Hund 26,00 25,00 70,00 50,00 60,00 60,00 30,00 40,00 45,00 35,00 31,00 40,00 33,23 42,46 jeder weitere Hund 26,00 30,00 100,00 50,00 80,00 80,00 30,00 40,00 45,00 35,00 31,00 40,00 49,77 Kampfhund 300,00 500,00 500,00 500,00 300,00 300,00 500,00 614,00 500,00 446,00 Ein Formblatt zur Datenerhebung in Bezug auf die Haltung von Kampfhunden wurde bereits an alle Hundehalter/Eigentümer versandt mit der Mitteilungspflicht bis spätestens 13. März 2015. Der vorgestellte Satzungsentwurf (dieser war den Marktgemeinderatsmitgliedern zuvor bereits mit der Sitzungsladung zugegangen) sieht eine Erhöhung der Steuer auf 35,00 € für jeden Hund sowie eine gesonderte Steuer für Kampfhunde in Höhe von 300,00 € vor. 12 Aussprache: Über die Höhe der Hundesteuer sowie deren Staffelung für den Fall, dass ein Hundehalter mehrere Hunde hält, wurde kontrovers diskutiert. Der vorgeschlagene Betrag orientiere sich am unteren Rand der in vergleichbaren Gemeinden gängigen Hundesteuer. Wenn man die Hundesteuer schon erhöhe, könne man gleich einen höheren Betrag ansetzen, da die Satzung dann ja wieder ein paar Jahre Bestand haben solle. Die Staffelung der Steuer bei mehreren Hunden wurde kritisch gesehen, da dies einen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung darstelle. Bezüglich der Regelung für Kamphunde wurde mehrheitlich dafür plädiert, diese mindestens dem Durchschnitt der aufgeführten Gemeinden anzupassen. Dem wurde entgegengehalten, dass sich der Marktgemeinderat mit einer Erhöhung der Hundesteuer dem Vorwurf der Hundefeindlichkeit ausgesetzt sehen könnte. Weiterhin wurde aus der Mitte des Marktgemeinderates gefordert, dass künftig kontrolliert werden solle, wer wieviele Hunde hat. Es sei davon auszugehen, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger ihre Hunde ordnungsgemäß anmeldeten. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer griff die wiederholt formulierte Forderung nach einer Erhöhung der im vorgelegten Satzungsentwurf genannten Beträge auf und bat um entsprechende Vorschläge. Zur Abstimmung kam schließlich der Vorschlag, den vorgelegten Satzungsentwurf mit folgenden Änderungen anzunehmen: Die Steuer beträgt für jeden Hund 40,00 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 450,00 €. Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten überarbeiteten Satzungsentwurf mit folgenden Änderungen zu: § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Steuer beträgt für jeden Hund 40,00 €. § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Für Kampfhunde i.S.d. § 5 a beträgt die Steuer 450,00 €. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen über Möglichkeiten der Überprüfung der Steuerehrlichkeit der Hundehalter zu berichten. 9 Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1. Bürgermeister 1. Benennung eines Kleinplaneten nach dem Gemeindeteil Birnfeld Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer teilte den Marktgemeinderatsmitgliedern mit, dass lt. Schreiben des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik vom 07.03.2015 ein Kleinplanet nach dem Gemeindeteilt des Marktes Stadtlauringen Birnfeld benannt wurde. Birnfeld zieht seie Bahnen zwischen den Planeten Mars und Jupiter und kann mit Amateurteleskopen regelmäßig beobachtet werden. Am 17.04.2015 ab 19:30 Uhr werden die Entdecker des Kleinplaneten Birnfeld, Herr Felix Hormuth vom MaxPlanck-Institut und Herr Bernhard Häusler aus Maidbronn, den Neugetauften in 13 einem öffentlichen Abendvortrag vorstellen. Der Vortrag findet im Sportheim Birnfeld statt. 2. weitere Veranstaltungshinweise Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies auf die an die Marktgemeinderatsmitglieder gerichteten Einladungen - zum Konzert "Musical Moments" der Original Fränkischen Dorfmusikanten Ballingshausen am 28.03.2015 um 19:30 Uhr in der Festhalle Stadtlauringen - zum Benefizkonzert der Kolpingsfamilie Stadtlauringen "Pfeffer, Salz und Sahne" am 15.03.2015 um 18:00 Uhr im Schüttbau in Stadtlauringen. Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung v.g.u.u. gez. gez. Heckenlauer 1. Bürgermeister Kastl Protokollführer
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