2015 Nr_ 5_ - Stadtlauringen

1
Informationen aus der S I T Z U N G
des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 12.03.2015
1 Vorstellung der Trasse Ortsumgehung Ballingshausen; Vortrag Herr
Schlegel, Staatl. Bauamt Schweinfurt
Sachvortrag:
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn
Schlegel vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt, der dem Marktgemeinderat anhand
einer Bildschirmpräsentation die Trassenführung für die geplante Ortsumgehung
Ballingshausen vorstellte. Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Von Herrn Schlegel wurde ausgeführt, dass die St 2280 eine Hauptverkehrsader vom
Thüringer Raum über Bad Königshofen und Stadtlauringen zu den Arbeitsplätzen und
Autobahnanschlüssen in Schweinfurt darstellt. Die Straße sei bereits größtenteils aus
Ortschaften heraus verlegt worden, an einigen Stellen, darunter auch der Gemeindeteil
Ballingshausen, bestünden jedoch noch Ausbaulücken, die nach und nach geschlossen
werden sollten.
Durch die Errichtung einer Ortsumgehung sollen dort lt. Aussage Herrn Schlegels
folgende Ziele erreicht werden:
- Stärkung des ländlichen Raumes (Erreichbarkeitsdefizite)
- verkehrsgerechte Abwicklung des ausgeprägten Berufspendlerstromes
- Verlagerung des Durchgangsverkehrs
- Entlastung der Einwohner von Lärm- und Schadstoffbelastung
- Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung der gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im
Bereich des Schulrangens mit ehemaliger Schule und Kirche und im Bereich des
Kindergartens
Herr Schlegel ging auf die Historie des Verfahrens ein und wies darauf hin, dass bereits
3 Bürgerversammlungen zur geplanten Ortsumgehung im Gemeindeteil Ballingshausen
stattgefunden hätten und auch die zuständigen Behörden bereits mehrfach beteiligt
worden seien.
Vorgestellt wurden nun die beiden vom Staatlichen Bauamt untersuchten Varianten
einer Ortsumgehung, nämlich die Wahllinie Ost und die Wahllinie West.
Die entsprechenden Untersuchungen hätten ergeben, dass die Wahllinie Ost sowohl
beim Flächenverbrauch, der Länge, der Umweltbeeinträchtigung, der Erforderlichkeit
von Bauwerken und der Wirtschaftlichkeit der Wahllinie West vorzuziehen sei. Bei der
Wahllinie Ost sei mit Kosten in Höhe von 3,3 Mio. € zu rechnen, bei der Wahllinie West
mit 5,5 Mio. €.
Unter Beachtung der Untersuchungsergebnisse wird das Staatliche Bauamt
Schweinfurt daher die Planung der Wahllinie Ost weiterverfolgen. Hierzu werden
Vorentwurfsplanungen erstellt werden, die dann mit den Zuständigen Behörden
abzustimmen sind.
2
Parallel hierzu wird in Kürze eine weitere Bürgerversammlung (die bisher vierte) im
Gemeindeteil Ballingshausen stattfinden, bei der den Bürgerinnen und Bürgern die
Planungen des Staatlichen Bauamtes vorgestellt werden.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer dankte Herrn Schlegel für seine Ausführungen und
schlug den Marktgemeinderatsmitgliedern vor, die Trassenführung Wahllinie Ost
mitzutragen.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob die geplante Trasse Radwege kreuze und
wie dies bewerkstelligt werden solle. Herr Schlegel führte hierzu aus, dass definitiv
Kreuzungen erforderlich würden, diese würden jedoch erst in der nächsten
Planungsphase ermittelt und ausgearbeitet werden. Gleiches gelte im Übrigen für die
Querung von landwirtschaftlich genutzten Wegen.
Nachgefragt wurde auch, ob die bisherige St. 2280 im Bereich Ballingshausen
zurückgebaut werden solle. Herr Schlegel teilte hierzu mit, dass dies in gewissen
Bereichen denkbar sei, nach Abschluss der Vorentwurfsplanungen könne hierzu eine
konkrete Aussage gemacht werden.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im
Gemeindeteil Ballingshausen mit Realisierung der Ortsumgehung auch die Anordnung
einer umfassenden Dorferneuerung angestrebt werde.
Erfragt wurde der geringste Abstand der geplanten Straße zur nächsten
Wohnbebauung. Dieser beträgt lt. Herrn Schlegel 130 m, der Grenzwert liege bei
durchschnittlich 30 m. Die Errichtung eines Lärmschutzwalls sei nicht geplant.
Weiterhin wurde nachgefragt, ob die bisherige Staatsstraße innerorts des
Gemeindeteils Ballingshausen nach dem Bau der Ortsumgehung in eine
Gemeindestraße umgewandelt werden solle.
3
Herr Schlegel führte hierzu aus, dass dies durchaus beabsichtigt sei. Herr 1.
Bürgermeister Heckenlauer ergänzte, dass der Markt Stadtlauringen sich dieser
Maßnahme im Rahmen einer geordneten Übergabe nicht verwehren werde.
Zum Verkehrsaufkommen verwies Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer darauf, dass sich
die Hauptlast derzeit von Nord nach Süd bewege. Mit der Verlegung der Staatsstraße
werde es auf der bisherigen Strecke sehr ruhig. Auf der Volkershausener Straße und
der Altenmünsterer Straße sei jedoch mit einer geringfügigen Zunahme des
Straßenverkehrs zu rechnen. Diese sind lt. Aussage Herrn Schlegels aufgrund ihrer
Breite und Dimensionierung für Schwerlastverkehr geeignet und werden Kreisstraßen
bleiben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat trägt
Durchführung umfangreicher
"Wahllinie Ost" mit.
die vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt nach
Untersuchungen vorgeschlagene Trassenführung
2 Feuerwehrangelegenheiten; Bericht des Herrn Kreisbrandmeisters Hußlein
über die Einsätze im Jahr 2014
Sachvortrag:
Herr Kreisbrandmeister Hußlein gab den Marktgemeinderatsmitgliedern anhand einer
Bildschirmpräsentation einen Überblick über die Feuerwehreinsätze im Jahr 2014.
Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Die vorgestellten Daten beruhen lt. Herrn Hußlein auf den Datenbanken Eldis und
Basis. Dort werden von den Freiwilligen Feuerwehren für jeden Einsatz die
eingesetzten Mittel und das eingesetzte Personal eingepflegt.
Herr Kreisbrandmeister Hußlein stellte für jede der 10 Wehren einzeln die
entsprechenden Einsätze dar und ging hierbei besonders auf den Großbrand am
Marktplatz Stadtlauringen und den Gefahrgutunfall auf der St 2280 bei
Ballingshausen ein.
Die Freiwilligen Feuerwehren im Marktgebiet wurden 2014 lt. Herrn Hußlein fast 100
mal alarmiert, wobei hier oft mehr als nur eine Wehr alarmiert wurde, sodass
tatsächlich von einer wesentlich niedrigeren Zahl an Alarmereignissen auszugehen
ist.
Weiterhin gab er einen Überblick über die durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen in
2014.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer dankte Herrn KBM Hußlein für seinen Vortrag
und richtete seinen Dank auch an die im Sitzungssaal anwesenden sowie alle
weiteren Feuerwehrdienstleistenden des Marktes Stadtlauringen.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, weshalb die Freiwilligen Feuerwehren Mailes
und Fuchsstadt in der Präsentation mit jeweils 0 Einsätzen aufgeführt würden, wo
diese doch zumindest an der Sicherheitswache bei der Eröffnungsveranstaltung des
4
Nordufers am Ellertshäuser See beteiligt gewesen seien. Herr Hußlein führte hierzu
aus, dass er nur die Einsätze zählen könne, die in die EinsatznachbearbeitungsDatenbank eingetragen wurden. Auch der Freistaat Bayern greife zur Erstellung
seiner Statistik ausschließlich auf diese Datenquelle zurück. Für die entsprechende
Eintragung zeichneten die Kommandanten verantwortlich.
Nachgefragt wurde auch, weshalb zum Großbrand am Marktplatz z.B. die Freiwillige
Feuerwehr Kleinwenkheim alarmiert worden sei, während Ortsteilwehren nicht zum
Einsatz gekommen seien Dies wurde von Herrn Hußlein mit Verweis auf die
Alarmierungssystematik nach Einsatzmitteln begründet. Das Leitsystem alarmiere
stets die nächste Wehr, die über das geforderte Einsatzmittel bzw. die geforderte
Einsatzfähigkeit verfüge.
3 Bauanträge
Sachvortrag:
a)
Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Volker Memmel, Ballingshausen, zur
Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 224/3 der Gemarkung
Ballingshausen.
Das Baugrundstück liegt im mit rechtskräftigem Bebauungsplan festgelegten
Dorfgebiet "Am Löhlein mit 4. Änderung des Gesamtbebauungsplanes".
Die Erschließung ist über die Straße Quellenweg ausreichend gesichert.
Der Antrag umfasst auch folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes:
1. Abweichung der Dachform
2. Abweichung der Dachneigung
zu 1) Der Bauantrag sieht ein Pultdach vor, nach Bebauungsplan müsste ein
Satteldach ausgeführt werden.
zu 2) Der Bauantrag sieht eine Dachneigung von 12 Grad vor, nach Bebauungsplan
müsste die Dachneigung 38 Grad bis 47 Grad betragen.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des
Herrn Volker Memmel, Ballingshausen, zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 224/3 der Gemarkung Ballingshausen sowie zu den Befreiungen
hinsichtlich der Abweichung der Dachform und zur Abweichung der Dachneigung.
b)
Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Andreas Obernöder, Altenmünster, zum/zur
5
b 1) Umbau des bestehenden Vieh.- und Kuhstalls zur Werkstatt, Sozialräume
und PKW- Garage,
b 2) Abbruch und Neubau eines Carports und
b 3) Errichtung eines Löschteichs
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1989 der Gemarkung Altenmünster.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich von Altenmünster.
Es handelt sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB,
öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.
Zur Erschließung wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass die straßenmäßige
Erschließung über die Straße Fl.Nr. 1988 erfolgt und entsprechend ihres aktuellen
Ausbauzustandes gewährleistet ist.
Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht über eine öffentliche Versorgung
möglich. Wenn diese nötig würde, müsste sie in Eigenversorgung erfolgen.
Zu Punkt b 3 wurde vermerkt, dass nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 6 Buchst. g
Wasserbecken nur mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ verfahrensfrei sind. Die
Errichtung des gegenständlichen Löschteiches (Beckeninhalt 295 m³) sei somit
verfahrenspflichtig.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob es sich bei den o.g. Maßnahmen um
Bauen im Bestand oder Neubauten handele. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer
führte hierzu aus, dass es sich bei der Maßnahme b1) ausschließlich um Umbauten
innerhalb eines bestehenden Gebäudes handele. Das Carport werde an der Stelle
des jetzigen Carports, das zuvor abgerissen würde, in abweichender Ausführung
erstellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag des
Herrn Andreas Obernöder, Altenmünster,
b 1) zum Umbau des bestehenden Vieh.- und Kuhstalls zur Werkstatt, Sozialräume
und PKW- Garage,
b 2) zum Abbruch und Neubau des Carports,
b 3) zur Errichtung eines Löschteichs
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1989 der Gemarkung Altenmünster.
c)
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer informierte die Marktgemeinderatsmitglieder
darüber, dass dem Antrag der Frau Heike Gock, Am alten Berg 6, Stadtlauringen, auf
eine isolierte Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Einfriedungshöhe auf
vorgenanntem Grundstück von der Verwaltung am 04.03.2015 zugestimmt wurde.
6
4 Dorferneuerung Wettringen 3; Maßnahmenerweiterung in der St.-Kiliansgasse,
Bachgasse und am St.-Kilians-Platz
Sachvortrag:
Vorgelegt wurde ein Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken
(ALE) vom 12.02.2015 zur Maßnahmenerweiterung in der St.-Kiliansgasse,
Bachgasse und am St.-Kilians-Platz im Gemeindeteil Wettringen.
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen betreffen den Markt Stadtlauringen als
Kofinanzierungspartner, weswegen das ALE um Zustimmung bittet.
Im Zuge der Ausführung wurde von der Vorstandschaft beschlossen, die o.g.
Maßnahmen um den Ausbau der Verbindungsgässchen von der Bachgasse zur
Kirche sowie um die Erneuerung der Seitenfläche der Kirche zu erweitern. Nach
Festlegung der Ausführung für den Brunnen am St.-Kilians-Platz wurde die Planung
darauf abgestellt und die nicht im Leistungsverzeichnis vom März 2013 enthaltenen
Ansätze ermittelt.
1. MKZ 113 026 --- St.-Kiliansgasse
Nach Beschluss der Vorstandschaft soll die am Haupteingang der Kirche geplante
Rampe für einen behindertengerechten Zugang sowie die Erneuerung der
Eingangstreppe entfallen. Ein behindertengerechter Zugang zur Kirche soll dadurch
ermöglicht werden, dass der momentan mit altem, verdrücktem und unebenem
Sandsteinpflaster befestigte Hof von Kirche und altem Kindergarten mit dem im
gesamten Ort verlegten Betonsteinpflaster erneuert wird. Er ist dann auch mit
Rollstuhl udgl. befahrbar. Die vorhandene kleine Stufe zum Seiteneingang der Kirche
wird dann mittels einer mobilen Rampe, die von der Dorfgemeinschaft Wettringen
hergestellt wird, überwindbar gemacht.
Als Ruheplatz soll hier eine Bank mit vorgesehen werden.
Die Kosten für die Erneuerung dieser
Kostenberechnung auf brutto 11.530,50 € .
Fläche
belaufen
sich
nach
der
2. MKZ 113 034 --- Bachgasse
Aus städtebaulichen Gründen hat sich die Vorstandschaft entschlossen, die
Verbindungsgassen von der Bachgasse zur Kirche im Zuge der laufenden
Maßnahme mit umzugestalten. Die beiden Gassenteile werden asphaltiert, da bei
den engen Gassen eine Vermoosung von Pflasterflächen zu erwarten ist. Die
Entwässerung erfolgt mittels mittig verlegter Pflasterrinne, um das Wasser von den
Gebäuden weg zu leiten.
Die Kosten belaufen sich auf:
Teil 1 Verbindung Bachgasse (Nord) – Bachgasse (Süd) brutto 33.009,03 €
Teil 2 Verbindung Bachgasse (Süd) – Gässchen 1
brutto 11.649,70 €
= gesamt
brutto
44.658,73 €
7
3. MKZ 423 025 --- St.-Kilians-Platz
Die Verbindung vom Gässchen 2 bis zum St.-Kiliansplatz wird ebenfalls aus den
unter Ziff. 2. beschriebenen Gründen neu aufgenommen. Da diese Gasse
unmittelbar mit dem St.-Kiliansplatz zusammenhängt und optisch mit ihm eine Einheit
bildet, wird hier das am Platz vorgesehene Pflaster ebenfalls eingebaut. Da
zwischenzeitlich die Brunnengestaltung mit Umfeld entschieden wurde, sind die
Leistungen, welche bei der Ausschreibung vom März 2013 noch nicht festlegbar
waren, ermittelt und zusammengestellt worden.
Gässchen 1: Verbindung St.-Kilians-Platz – Gässchen 2
brutto 7.101,61 €
Brunnen
brutto
= gesamt
brutto 33.557,51 €
26.455,90 €
Die Gesamtsumme der Maßnahmenerweiterung beläuft sich auf 89.746,74 €.
Hieraus errechnet sich ein Kostenanteil für den Markt Stadtlauringen in Höhe von
brutto 33.323,35 €, zuzüglich Ingenieurkosten und Nebenkosten in Höhe von ca. 15
%, was einer Bruttosumme in Höhe von 38.321,85 € entspricht.
Hinzu kommen die Kosten für eine zusätzliche Straßenlampe im Bereich Anwesen
Rembold in Höhe von 2.500,00 € (nicht förderfähig, Markt trägt 100 % der Kosten),
die auf Anregung der Dorfgemeinschaft installiert werden soll.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt als Kofinanzierungspartner den o.g. Maßnahmen im
Rahmen der Dorferneuerung Wettringen zu einem Kostenanteil des Marktes
Stadtlauringen in Höhe von brutto 33.323,35 € zu.
Darüber hinaus stimmt er der Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlampe im
Bereich Anwesen Rembold zu, deren Kosten in Höhe von 2.500,00 € der Markt
Stadtlauringen zu 100 % zu tragen hat.
5 Dorferneuerung Haßbergtrauf; Vereinbarung über begleitende Beratung,
Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufenden Betrieb unter
Kostenbeteiligung des Marktes Stadtlauringen
Sachvortrag:
Vorgelegt wurde der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Markt Stadtlauringen
und der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf über begleitende Beratung,
Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufenden Betrieb im Rahmen des
Bayerischen
Dorfentwicklungsprogramms
unter
Kostenbeteiligung
des
Finanzierungspartners.
Das Dorferneuerungsverfahren "Haßbergtrauf" war mit Bescheid des Amtes für
8
ländlichen Entwicklung Unterfranken (ALE) vom 24.03.2014 angeordnet worden. Der
entsprechende Dorferneuerungsplan, der u.a. die von den einzelnen Arbeitskreisen
geplanten Maßnahmen enthält, wurde vom Marktgemeinderat mit Beschluss vom
11.12.2014 genehmigt.
Der vorliegende Vereinbarungsentwurf sieht folgende Regelungen vor:
- Begleitende Beratung öffentlicher und privater Bauherren
Um während der Aufstellung und Umsetzung des Dorferneuerungsplanes eine
begleitende Beratung öffentlicher und privater Bauherren sicherzustellen, werden
von der Teilnehmergemeinschaft eigene Verträge (sog. Beraterverträge)
abgeschlossen. Die Beratung beinhaltet die fachlichen Stellungnahmen zu
öffentlichen,
gemeinschaftlichen
und privaten
Baumaßnahmen
sowie
gegebenenfalls die Anfertigung von Planungsvorschlägen in Skizzenform. Die
Leistungen
des
Beratervertrages
können
sowohl
von
der
Teilnehmergemeinschaften als auch vom Markt Stadtlauringen angefordert
werden.
- Ausführung von Bodenordnungsmaßnahmen und laufender Betrieb
Für die Teilnehmergemeinschaft ergeben sich neben den Ausführungskosten der
Dorferneuerungsplanungen noch zusätzliche Kosten für die Bodenordnung. Die
Maßnahmen der Bodenordnung umfassen die Bereiche Vermessung und
Abmarkung der neuen Grenzen in der Örtlichkeit sowie Ermittlung von
Grundstückswerten (Wertermittlung).
Der laufende Betrieb umfasst u.a. die Entschädigung der Vorstandsmitglieder im
Rahmen der Dorferneuerung.
Es ergibt sich folgende Kostensituation:
der
vorauss.
Kosten
Kostenbeteiligung Markt Stadtlauringen
Anteil in Anteil in Pauschale in Gesamtbetrag
%
€
€
in €
Begleitende
Beratungortsräumliche Planung
Begl. Beratung- Planung
Grünordnung/Dorfökologi
e
Abmarkung/Vermessung
Wertermittlung
lfd. Betrieb
nicht zuwendungsfähige
Auslagen
Summe:
VLE-Beitrag:
35.000 €
30
10.500
315
10.815
10.000 €
30
3.000
90
3.090
5.000
1.000
20.000
34
34
34
1.700
340
6.800
51
10
204
1.751
350
7.004
5.000
100
5.000
150
5.150
76.000
820
27.340
820
820
28.160
100
Beschreibung
Maßnahme
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft
Haßbergtrauf
über
begleitende
Beratung,
Ausführung
von
Bodenordnungsmaßnahmen und laufenden Betrieb im Rahmen des Bayerischen
Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung des Finanzierungspartners bei
einer Kostenbeteiligung des Marktes Stadtlauringen in Höhe von 28.160 € zu.
9
6 Dorferneuerung Sulzdorf; Vereinbarung über die Erstellung einer
Objektplanung für das Dorfgemeinschaftshaus
Sachvortrag:
Vorgelegt wird der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Markt Stadtlauringen
und der Teilnehmergemeinschaft Sulzdorf 6 über die Erstellung von Objektplanungen
im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogrammes unter Kostenbeteiligung
des Marktes Stadtlauringen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erstellung einer Objektplanung für das
Dorfgemeinschaftshaus, das in der Alten Schule entstehen soll. Sie sieht die
Auftragsvergabe an ein Architekturbüro in Höhe von insg. 30.300 € bei einem Anteil
des Marktes Stadtlauringen von 34 %, also 10.300 €, vor. Hinzu kommen der
obligatorische VLE-Betrag in Höhe von 310 € (diesen trägt der Markt zu
100 %). Die Vereinbarung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob das Mietverhältnis über die Wohnung im
Erdgeschoss der Alten Schule bereits gekündigt wurde. Dies wurde von Herrn 1.
Bürgermeister Heckenlauer bejaht.
Weiterhin wurde der Zeitplan für das Projekt Dorfgemeinschaftshaus Sulzdorf erfragt.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer führte hierzu aus, dass die Dynamik des
Verfahrens ausschließlich bei der Teilnehmergemeinschaft liege. Der
Marktgemeinderat könne sich jedoch durch regelmäßige Behandlung des Themas
als Impulsgeber betätigen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Vereinbarung mit der
Teilnehmergemeinschaft Sulzdorf 6 über die Erstellung von Objektplanungen im
Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogrammes bei einem Kostenanteil des
Marktes Stadtlauringen in Höhe von 10.610 € zu.
7 Berichte aus den Dorferneuerungsverfahren
Sachvortrag:
Gemäß der Entscheidung des Marktgemeinderates vom 07.05.2014, sich künftig
regelmäßig aus den Dorferneuerungsverfahren in Kenntnis setzen zu lassen, fragte
Herr
1.
Bürgermeister
Heckenlauer
den
Sachstand
der
einzelnen
Dorferneuerungsverfahren bei den Vertretern/innen des Marktes Stadtlauringen in
den Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften ab.
- Wetzhausen (Herr Unger):
Es sind mehrere Aktionen in Vorbereitung, demnächst folgen entsprechende
öffentliche Versammlungen.
Schwerpunktthemen sind: Kultur-/Theaterscheune, "rund um den See", Friedhof.
Über die weitere Vorgehensweise wird die Teilnehmergemeinschaft in einer ihrer
nächsten Sitzungen entscheiden.
10
- Oberlauringen (1. Bgm Heckenlauer):
Der Landkreis Schweinfurt ist wieder Leader-Förderregion, ab September kann die
Antragstellung für die Innenausstattung des Friedrich-Rückert-Poetikums erfolgen.
Die Teilnehmergemeinschaft wird in ihrer nächsten Sitzung die Planung für die
Platzgestaltung (Plan) vergeben.
- Fuchsstadt (3. Bgm.´in Göpfert):
Der Löschweiher ist noch nicht fertiggestellt, das Feuerwehrgerätehaus soll in
Eigenregie hergerichtet werden. Bezüglich der großen Maßnahme Sanierung der
Ortsstraßen fand bislang lediglich eine Begehung und die Vermessung statt, in
einem nächsten Schritt soll schon seit längerem mit der konkreten Planung
begonnen werden.
Aus dem Gremium wurde Unverständnis darüber laut, das sich die Durchführung
der Maßnahmen in der Dorferneuerung Fuchsstadt augenscheinlich immer wieder
verzögert. Frau 3. Bürgermeisterin Göpfert erhielt den Auftrag, beim Vorsitzenden
der Teilnehmergemeinschaft nachzuhaken, um das Projekt zu reaktivieren. Herr 1.
Bürgermeister Heckenlauer verwies in diesem Zusammenhan darauf, dass das
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) einen Abzug des
Beschlussbuchauszuges zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten wird.
- Birnfeld (2. Bgm. Reß):
3 Impulsmaßnahmen wurden vorbereitet (Brauhausumgriff, Spielplatz,
Bildstockweg), jetzt wird Unterstützung durch Fachbüros benötigt. Die Mitglieder
der Arbeitskreise warten darauf, dass es weiter geht. Sie befürchten, dass dieses
Jahr herumgehen könnte, ohne dass etwas Vorzeigbares erarbeitet werden
konnte. Gleiches gilt auch für den Sinn-Erlebnisweg. Das Verfahren läuft noch
nicht rund, es müsste noch verbessert werden. Daneben warten 4 Bürgerinnen
und Bürger, die im Zuge der Dorferneuerung Privatmaßnahmen durchführen
wollen, auf Beratung.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies diesbezüglich auf die zuvor unter TOP
5 beschlossene Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf.
- Ballingshausen (1. Bgm. Heckenlauer):
Es läuft eine 4.4-Maßnahme mit Einzelförderung, im Zuge der Realisierung der
Ortsumgehung
wird
die
Anordnung
eines
umfassenden
Dorferneuerungsverfahrens angestrebt. Am 18.03. beginnt die beauftragte Firma
mit der Umgestaltung des Platzes in der Unteren Gasse, es wird mit einer Bauzeit
von 3 Monaten gerechnet.
- Sulzdorf (Herr Stöhr):
Die Teilnehmergemeinschaft wartet derzeit auf Rückmeldung des Architekturbüros
Perleth bezüglich der Planungen zum Dorfgemeinschaftshaus in der Alten Schule.
Die Flurneuordnung wird voraussichtlich bis 2016 laufen, die Ortsdurchfahrt wird
wohl nicht vor 2017 saniert werden.
- Wettringen (Herr Schmitt):
Das Dorferneuerungsverfahren läuft, die noch ausstehenden Bereiche wurden
zum
Zwecke
der
später
möglicherweise
erforderlich
werdenden
Schadensregulierung untersucht. Hierbei reagiert ein Anwohner bislang nicht auf
Versuche der Teilnehmergemeinschaft, mit ihm zwecks erforderlicher
Sicherungsmaßnahmen in Kontakt zu treten. Derzeit prüft die Rechtsaufsicht in
11
dieser Angelegenheit die Möglichkeit der Ersatzvornahme.
Abschließend bedankte sich Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer bei den
Vortragenden und stellte fest, dass der Marktgemeinderat eine durchwegs positive
Stellung zum ALE einnehme. Die geäußerte Kritik sollte nicht als Vorwurf, sondern
vielmehr als eine Hilfestellung für das Amt zur Optimierung der Verfahren verstanden
werden.
- Herr Marktgemeinderatsmitglied Stöhr verlässt die Sitzung 8 Änderung der Hundesteuersatzung
Sachvortrag:
Vorgelegt wurde der Entwurf einer angepassten Satzung für die Erhebung der
Hundesteuer.
Aus Sicht der Verwaltung bedurfte die am 01.01.2007 in Kraft getretene und seitdem
unveränderte Hundesteuersatz einer Anpassung der Steuer und einer gesonderten
Regelung für Kampfhunde.
Der aktuelle Steuersatz lag zum Sitzungszeitpunkt bei 26,00 € pro Hund. Zwischen
Hunden und Kampfhunden wurde bis dato nicht differenziert.
Nachfolgend die zum Sitzungszeitpunkt geltenden Hundesteuersätze verschiedener
Gemeinden:
Gemeinde
Stadtlauringen
Euerbach
Gerolzhofen
Grafenrheinfeld
Grettstadt
Maßbach
Niederwerrn
Röthlein
Schonungen
Thundorf
Üchtelhausen
Waigolshausen
Hundesteuer
26,00
20,00
50,00
30,00
40,00
40,00
30,00
40,00
45,00
25,00
31,00
30,00
2. Hund
26,00
25,00
70,00
50,00
60,00
60,00
30,00
40,00
45,00
35,00
31,00
40,00
33,23
42,46
jeder weitere Hund
26,00
30,00
100,00
50,00
80,00
80,00
30,00
40,00
45,00
35,00
31,00
40,00
49,77
Kampfhund
300,00
500,00
500,00
500,00
300,00
300,00
500,00
614,00
500,00
446,00
Ein Formblatt zur Datenerhebung in Bezug auf die Haltung von Kampfhunden wurde
bereits an alle Hundehalter/Eigentümer versandt mit der Mitteilungspflicht bis
spätestens 13. März 2015.
Der vorgestellte Satzungsentwurf (dieser war den Marktgemeinderatsmitgliedern
zuvor bereits mit der Sitzungsladung zugegangen) sieht eine Erhöhung der Steuer
auf 35,00 € für jeden Hund sowie eine gesonderte Steuer für Kampfhunde in Höhe
von 300,00 € vor.
12
Aussprache:
Über die Höhe der Hundesteuer sowie deren Staffelung für den Fall, dass ein
Hundehalter mehrere Hunde hält, wurde kontrovers diskutiert.
Der vorgeschlagene Betrag orientiere sich am unteren Rand der in vergleichbaren
Gemeinden gängigen Hundesteuer. Wenn man die Hundesteuer schon erhöhe,
könne man gleich einen höheren Betrag ansetzen, da die Satzung dann ja wieder ein
paar Jahre Bestand haben solle. Die Staffelung der Steuer bei mehreren Hunden
wurde kritisch gesehen, da dies einen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung
darstelle. Bezüglich der Regelung für Kamphunde wurde mehrheitlich dafür plädiert,
diese mindestens dem Durchschnitt der aufgeführten Gemeinden anzupassen.
Dem wurde entgegengehalten, dass sich der Marktgemeinderat mit einer Erhöhung
der Hundesteuer dem Vorwurf der Hundefeindlichkeit ausgesetzt sehen könnte.
Weiterhin wurde aus der Mitte des Marktgemeinderates gefordert, dass künftig
kontrolliert werden solle, wer wieviele Hunde hat. Es sei davon auszugehen, dass
nicht alle Bürgerinnen und Bürger ihre Hunde ordnungsgemäß anmeldeten.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer griff die wiederholt formulierte Forderung nach
einer Erhöhung der im vorgelegten Satzungsentwurf genannten Beträge auf und bat
um entsprechende Vorschläge.
Zur Abstimmung kam schließlich der Vorschlag, den vorgelegten Satzungsentwurf
mit folgenden Änderungen anzunehmen: Die Steuer beträgt für jeden Hund 40,00 €.
Für Kampfhunde beträgt die Steuer 450,00 €.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten überarbeiteten Satzungsentwurf mit
folgenden Änderungen zu:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Steuer beträgt für jeden Hund 40,00 €.
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Für Kampfhunde i.S.d. § 5 a beträgt die Steuer
450,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen über Möglichkeiten
der Überprüfung der Steuerehrlichkeit der Hundehalter zu berichten.
9 Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1.
Bürgermeister
1. Benennung eines Kleinplaneten nach dem Gemeindeteil Birnfeld
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer teilte den Marktgemeinderatsmitgliedern mit,
dass lt. Schreiben des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik vom
07.03.2015 ein Kleinplanet nach dem Gemeindeteilt des Marktes Stadtlauringen
Birnfeld benannt wurde.
Birnfeld zieht seie Bahnen zwischen den Planeten Mars und Jupiter und kann mit
Amateurteleskopen regelmäßig beobachtet werden. Am 17.04.2015 ab 19:30 Uhr
werden die Entdecker des Kleinplaneten Birnfeld, Herr Felix Hormuth vom MaxPlanck-Institut und Herr Bernhard Häusler aus Maidbronn, den Neugetauften in
13
einem öffentlichen Abendvortrag vorstellen. Der Vortrag findet im Sportheim Birnfeld
statt.
2. weitere Veranstaltungshinweise
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies auf die an die
Marktgemeinderatsmitglieder gerichteten Einladungen
- zum Konzert "Musical Moments" der Original Fränkischen Dorfmusikanten
Ballingshausen am 28.03.2015 um 19:30 Uhr in der Festhalle Stadtlauringen
- zum Benefizkonzert der Kolpingsfamilie Stadtlauringen "Pfeffer, Salz und
Sahne" am 15.03.2015 um 18:00 Uhr im Schüttbau in Stadtlauringen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung
v.g.u.u.
gez.
gez.
Heckenlauer
1. Bürgermeister
Kastl
Protokollführer