STADTLAURINGER STADTLAURINGER

STADTLAURINGER
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AMTSBLATT FÜR DEN MARKT STADTLAURINGEN
38. Jahrgang - Nr. 12
27. März 2015
Bürgerversammlungen 2015
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich lade Sie herzlich zu den Bürgerversammlungen für das Jahr 2015 ein.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Zeit haben und die Bürgerversammlung besuchen
können.
Neben einem Rückblick auf das Jahr 2014 biete ich Ihnen einen Ausblick auf die
kommenden Jahre und freue mich auch auf die Aussprache.
Friedel Heckenlauer
1. Bürgermeister
TERMINE:
Montag, 13.04.2015 19:30 Uhr Stadtlauringen Rathaus
Dienstag, 14.04.2015 19:30 Uhr Wettringen Alter Kindergarten
Mittwoch, 15.04.2015 19:30 Uhr Fuchsstadt Bürgerhaus
Sonntag, 19.04.2015 11:00 Uhr Mailes Altes Brauhaus
Sonntag, 19.04.2015 19:30 Uhr Sulzdorf Alte Schule
Montag, Altenmünster Alte Schule
Dienstag, 21.04.2015 19:30 Uhr Ballingshausen Alte Schule
Freitag, 24.04.2015 19:30 Uhr Oberlauringen Sportheim
Montag, 27.04.2015 19:30 Uhr Birnfeld Altes Brauhaus
Dienstag, 28.04.2015 19:30 Uhr Wetzhausen Vereinsheim
20.04.2015 19:30 Uhr Stadtlauringen AMTLI CHE nachrichten
Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen findet am
Mittwoch, 01.04.2015 um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Stadtlauringen,
statt.
Treffpunkt zu TOP 1 ist am Feuerwehrgerätehaus Ballingshausen.
Anschließend wird die Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses
fortgesetzt.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Dorferneuerung Ballingshausen; Neugestaltung des Platzes
"Untere Gasse 2" und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses
- Ortseinsicht
2. Veröffentlichung von Beschlüssen gem. 17 Abs. 3 der
Geschäftsordnung
3. Haushalt 2015; Vermögenshaushalt, Haushaltssatzung
4. Bauanträge
5. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch
den 1. Bürgermeister
Eine nichtöffentliche Sitzung folgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Termin für die
amtliche Bekanntmachung und der Ladung an den Marktgemeinderat
Veränderungen der Tagesordnungspunkte erfolgen könnten.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
W I CHT IGE KONTA K T E
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten der Bibliothek
Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist,
können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen.
Montag/Mittwoch
Freitag
Öffnungszeiten des Häckselplatzes
Kinderärztlicher Notdienst
über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst 14.00-17.00 Uhr
17.00-20.00 Uhr
Tel. 116 117
Zahnärztlicher Notdienst
Januar
Februar, März, April, Oktober, November
Mai – September
Jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
3. Samstag im Monat
1. u. 3. Samstag im Monat
1. Samstag im Monat
Aktuell unter www.notdienst-zahn.de
Zweckverband zur Wasserversorgung
Apotheken-Notdienst
Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker
kostenlos aus dem deutschen Festnetz
0800 00 22833
vom Handy (max. 69 Cent/Min.)
22833
im Internet aktuell unter www.apotheken.de oder www.aponet.de
Rettungsdienst: Feuermeldung:
Polizei:
Tel. 112
112
110
Gemeindliche Einrichtungen
Telefon
Gemeindeverwaltung (Fax) 91 04 50
91 04 - 0
Bibliothek Stadtlauringen
90 76 80
Friedrich-Rückert Volksschule-Stadtlauringen
22 35
Friedrich-Rückert Volksschule-Oberlauringen 6 71
Johann-Hinrich-Wichernschule Förderschule
Oberlauringen
(Fax) 9 09 01 - 8
9 09 01 - 0
Kindergarten Stadtlauringen
12 24
Kindergarten Ballingshausen
27 74
Kindergarten Oberlauringen
17 85
Haus Gottesgüte Jugend- und
Behindertenhilfe, Oberl.
91 07 - 0
Markt Stadtlauringen:
www.stadtlauringen.de
[email protected]
Schweinfurter OberLand:
www.schweinfurter-oberland.de
Julia Hafenrichter
[email protected]
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Stadtlauringen
07.30 bis 12.00 Uhr
07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr
07.30 bis 12.00 Uhr
07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr
07.30 bis 12.00 Uhr
der Stadtlauringer Gruppe - Verwaltung
Der Stadtlauringer Gruppe - Technik
0 97 24 / 91 04 18
0 97 24 / 17 07
Stromversorgung - ÜWU AG - Service
Technischer Kundenservice
Störungen
08 00 / 7 89 00 07
08 00 / 7 89 00 08
Stromversorgung - Bayernwerk
Störungsnummer
*für 24 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com
01 80 / 4 19 20 91*
Fernsehverkabelung - Service
TKN Deutschland GmbH, Maxstraße 9, 97346 Iphofen
Störungshotline: 09323 / 876505-0
außerhalb der Dienstzeit: 017640370370
[email protected] | www.tkn-deutschland.de
Die Sozialstationen
sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar.
Caritas Sozialstation Liborius Wagner e. V. Schonungen
Hauptstraße 51, 97453 Schonungen, Tel. 09721-5099703,
Fax 09721-5099710, E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Haßberge
mit Zweigstelle in Hofheim, Tel. 09532-92230 ist durchgehend besetzt.
Ambulante Pflege „Barockschloss Birnfeld”
(0 97 24) 91 91 0 (durchgehend eine Fachkraft erreichbar)
Bekanntmachung
Geänderter Redaktionsschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Stadtlauringen hat in der Sitzung
vom 13.03.2015 die Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die
Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Sie tritt drei Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Hundesteuersatzung
Wegen des Feiertages am 3. April (Karfreitag)
muss der Redaktionsschluss für Ausgabe Nr. 13 auf
Montag, 30. März, 12.00 Uhr
vorverlegt werden.
Wir bitten um rechtzeitige Abgabe der Berichte und Termine
bei der Gemeinde.
Revista-Verlag
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Stadtlauringen folgende
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
§ 1 Steuertatbestand
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet
unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe
dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
§ 2 Steuerfreiheit
Steuerfrei ist das Halten von
1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des ArbeiterSamariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes. Der JohanniterUnfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der
Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben
dienen,
3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose
unentbehrlich sind,
4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
5. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehene Prüfungen
bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den
Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
7. Hunden in Tierhandlungen.
§ 3 Steuerschuldner (Haftung)
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist,
wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner
Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder
Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde
gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
(3) Halten mehrere Personen gemeinsam eine oder mehrere Hunde, so
sind sie Gesamtschuldner.
(4) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die
Steuer.
§ 4 Wegfall der Steuerpflicht (Anrechnung)
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger
als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
(2) Tritt an Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die
Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so
entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht.
(3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen
Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der
Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer
auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser
Satzung zu zahlen ist.
Mehrbeträge werden nicht erstattet.
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 40,00 Euro.
(2) Für Kampfhunde i. S. des § 5 a beträgt die Steuer 450,00 Euro.
§ 5 a Kampfhunde
(1) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer
Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten
Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren
auszugehen ist.
(2) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl S. 268),
geändert durch Verordnung vom 04.09.2002 (GVBl S. 513) und
durch Bekanntmachung vom 15.07.2004 (GVBl S. 351), wird bei
den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft
als Kampfhund stets vermutet:
- Pittbull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
(3) Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als
Kampfhund vermutet, solange nicht nachgewiesen wird, dass
diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweisen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Braseleiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit
anderen als von Abs. 1 erfassten Hunden.
(4) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als
Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer
gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
(5) Die §§ 2, 6 und 7 der Hundesteuersatzung finden bei Kampfhunden
keine Anwendung. Bei Fällen nach Abs. 4 entsteht der erhöhte
Steuersatz mit Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem die
Eigenschaft als Kampfhund festgestellt wird.
§ 6 Steuerermäßigungen
(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einödern und Weilern (Abs. 2) gehalten werden
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern
eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur
Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten
werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist;
Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die
Stadtlauringen Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung
nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes
vom 23. März 2004 (GVBl S. 108) mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr
als 200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist. Als Weiler
(Abs. 1 Nr. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, jedoch nicht
mehr als 9 Anwesen, deren Wohngebäude mehr als 300 m von jedem
anderen Wohngebäude entfernt sind.
(3) Für Hunde, die nach § 5 a besteuert werden, wird eine
Steuerermäßigung nicht gewährt. § 7 Züchtersteuer
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der
gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin zu
Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der
Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Nr. 7 bleibt unberührt.
(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken
gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5.
(3) Werden Hunde gezüchtet, die in der Verordnung über Hunde mit
gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl.
268, BayRS 2011-2-7-I) in der jeweils geltenden Fassung in § 1 Abs.
1 und 2 aufgeführt sind, wird eine ermäßigte Züchtersteuer nicht
gewährt. § 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
(1) Die Maßgebend für die Steuervergünstigungen sind die Verhältnisse
zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des
Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
(2) In den Fällen nach § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils
einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.
§ 9 Entstehung der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres
an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
§ 10 Fälligkeit der Steuer
Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des
Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids
ist die Steuer jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres fällig und ohne
Aufforderung weiter zu entrichten.
§ 11 Anzeigepflichten
(1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht
gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes kann die
Gemeinde ein Hundezeichen ausgeben.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund unverzüglich
bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst
abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder
ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
§ 12 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt drei Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 15. Januar 2007 außer
Kraft.
Stadtlauringen, 20.03.2015
Markt Stadtlauringen
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Stadtlauringen
Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung
des Flächennutzungsplans des Marktes Stadtlauringen
Mit Bescheid vom 10.12.2014 Nr. 40.3-610/2/2-181 hat das Landratsamt
Schweinfurt die 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes
Stadtlauringen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird
hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich
bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung
des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den
Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende
Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen
der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt
Stadtlauringen (Rathaus, Marktplatz 1, 97488 Stadtlauringen) zu den
üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft
verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie
der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Stadtlauringen
geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Stadtlauringen, 23.03.2015
Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung der Genehmigung für den
Bebauungsplan "Am Sportplatz 2" des Marktes Stadtlauringen
Mit Bescheid vom 24.02.2014 Nr. 40.3-610/2/4-181/15 hat das Landratsamt
Schweinfurt den Bebauungsplan "Am Sportplatz 2" des Marktes
Stadtlauringen genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß §
10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit
dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann
den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende
Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen
der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt
Stadtlauringen (Rathaus, Marktplatz 1, 97488 Stadtlauringen) zu den
üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft
verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie
der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Stadtlauringen
geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42
BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Stadtlauringen, 23.03.2015
Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Abraumverstrich
Am Samstag, 28.03.2015 findet der angekündigte Abraumverstrich statt.
Treffpunkt: 10.00 Uhr "Am Wasserhochbehälter Altenmünster" Waldabteilung "Aspenbusch", Gemeindewald Altenmünster - zu erreichen
über Gemeindeverbindungsstraße Altenmünster - Fuchsstadt
Es werden ca. 25 Abraumlose mit überwiegendem Hartholzanteil
verstrichen.
Der Verstrich erfolgt n u r gegen Barzahlung.
Mit der Aufarbeitung kann sofort begonnen werden und sollte bis Ende
April 2015 abgeschlossen sein.
Die Abfuhr kann sofort bei trockener Witterung erfolgen und ist auch
später bei trockener Witterung noch möglich.
Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Ortssprechtag des Zentrums Bayern
Familie und Soziales – Region Unterfranken
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken hält am
Donnerstag, 09.04.2015, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Schweinfurt ab. Die Mitarbeiter
des Zentrums Bayern Familie und Soziales informieren und beraten über
die Leistungen
- des Schwerbehindertenrechts,
- des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,
- des Landeserziehungsgeldgesetzes,
- der Kriegsopferversorgung
- und des Opferentschädigungsgesetzes.
Entsprechende Anträge werden auch auf- und entgegengenommen.
Tagesordnungspunkt 2:
Wahl eines gemeinsamen 1. Kommandanten sowie stellvertretenden
Kommandanten bei beschlossener Zusammenlegung
Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der 1.
Kommandant und der stellvertretende Kommandant aus der Mitte der
Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Als
Feuerwehrkommandant ist wählbar, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,
nach dem 18. Lebensjahr mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr
geleistet hat und die vorgeschrieben Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt
wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein
Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte
bedarf der Bestätigung durch den Markt Stadtlauringen.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden vom vollendeten 16.
bis zum vollendeten 63. Lebensjahr.
Tagesordnungspunkt 3:
Beschluss über die Namensgebung nach Zusammenschluss der FFW
Fuchsstadt und FFW Wettringen
Sofern der Zusammenschluss der beiden Feuerwehren beschlossen
wird, ist auch über die Namensgebung für die neu gebildete Feuerwehr
abzustimmen.
Stadtlauringen, den 23.03.2015
Markt Stadtlauringen
Heckenlauer, 1. Bürgermeister
„Die Zukunft mitgestalten“
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Öffnungszeiten des Häckselplatzes
Januar
Februar, März, April, Oktober, November
Mai – September
Jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
ausgetauscht und sich dann einstimmig für einen Zusammenschluss mit
der FFW Wettringen ausgesprochen.
Damit ein solcher Zusammenschluss rechtlich wirksam werden kann, ist
dieser jeweils von den Mitgliedern der FFW Wettringen und der FFW
Fuchsstadt mehrheitlich zu beschließen.
Sofern der Beschluss über den Zusammenschluss der FFW Wettringen
und FFW Fuchsstadt gefasst wird, sind sowohl ein neuer gemeinsamer
1. Kommandant als auch ein neuer gemeinsamer stellvertretender
Kommandant zu wählen.
3. Samstag im Monat
1. und 3. Samstag im Monat
1. Samstag im Monat
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung über die Einladung
zur Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehren
Fuchsstadt und Wettringen am Dienstag, den 12.04.2015
um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Fuchsstadt
Eingeladen sind alle feuerwehrleistenden (aktiven) Mitglieder,
hauptberufliche Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben, der FFW Fuchsstadt und FFW Wettringen.
Tagesordnungspunkt 1:
Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehr Fuchsstadt mit der
Freiwilligen Feuerwehr Wettringen
Die Mitglieder der FFW Wettringen wurden in einer Dienstversammlung
am 28.02.2015 über den möglichen Zusammenschluss mit der FFW
Fuchsstadt informiert.
Die Mitglieder der FFW Fuchsstadt haben in einer eigenen
Dienstversammlung am 08.03.2015 Informationen und Meinungen
Am 06. und 07. März 2015 fand das Aufbauseminar zur Dorferneuerung
Wettringen an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in
Klosterlangheim (Lichtenfels) statt.
Die Referenten Dorit Bollmann und Thomas Müller vom Amt für
ländliche Entwicklung Unterfranken bzw. Oberfranken informierten
die neuen Vorstandsmitglieder sowie weitere interessierte Bürger aus
Wettringen nicht nur über den aktuellen Stand der Dorferneuerung
und die Fördermöglichkeiten von Privatmaßnahmen, sondern auch
allgemein zur Vorstandstätigkeit. Im Wechsel zwischen Kurzreferaten
und Gruppenarbeiten lernten die Teilnehmer den Umgang mit
Moderationsmethoden und Arbeitstechniken. Hierbei wurden angesichts
der bisherigen Bauaktivitäten Stärken und Schwächen analysiert und
es wurde der Fokus auf die kommenden Maßnahmen gerichtet. Die
Ziele der Dorfentwicklung Wettringen wurden erarbeitet und ausgiebig
diskutiert. Für Abwechslung sorgte ein Rundgang mit Führung durch
Klosterlangheim. Anhand der formulierten Schwerpunktthemen erstellten
die Teilnehmer schließlich einen Aktionsplan für das weitere Vorgehen.
Die Arbeitsergebnisse greift die Teilnehmergemeinschaft Wettringen 3 in
der nächsten Vorstandssitzung auf.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen im September 2014
ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern recht herzlich bedanken und
begrüßen zugleich den neu gewählten Vorstand, der sich wie folgt
zusammensetzt:
Vorsitzender des Vorstandes: Andreas Kaiser (ALE Unterfranken)
Vertreter der Kommune: Matthias Schmitt
(Gemeinderat Wettringen)
Stellvertreter: 1.Bgm. Friedel Heckenlauer
Vorstandsmitglieder Stellvertreter Wolfgang Stühler
Jochen Hümpfner
Stadtlauringen Johannes Popp
Bernhard Schmitt
Jürgen Röder
Rainer Gaß
Peter Wegner
Marco Wenzel Martin Schmitt
Martina Stock Ralf Kreß
Herbert Then
Ansprechpartner für die Dorfgemeinschaft ist Ralf Kreß als örtlicher
Beauftragter.
am Donnerstag (März bis Oktober) sogar bis 18 Uhr, und jeden Samstag
von 8 bis 13 Uhr.
An der Kompostanlage Gerolzhofen (Tel. 09382/3521) sind die Mitarbeiter
jeweils am Montag von 13 bis 16 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 sowie von 13
bis 16 Uhr und an jedem ersten Samstag im Monat von 8 bis 12 Uhr für die
Bürgerinnen und Bürger da. In den Monaten April bis Oktober sogar an
jedem Samstag von 8 bis 12 Uhr. Während der
Kompostaktion ist zusätzlich am Samstag, 28. März, von 8 bis 12 Uhr
geöffnet.
An den Kompostanlagen und bei der Abfallberatung im Landratsamt
(09721/55-546) gibt es Faltblätter mit Anwendungshinweisen.
Ergänzend werden an beiden Anlagen Mutterboden und Rindenmulch
(jeweils lose) angeboten. Am Wertstoffhof Rothmühle gibt es außerdem
„Unterfränkische Premium-Erden“ (sackweise) zu kaufen.
Für Landwirte gibt es ganzjährig die Möglichkeit zur Vorbestellung sowie
Großmengenrabatt. Nähere Auskünfte hierzu sind bei Herrn Schmitt unter
Telefon 09721/4720270 erhältlich.
Problemmüllsammlung Frühjahr 2015
Auf dem Bild von links nach rechts: Jürgen Röder, Manfred Grill
(Markt Stadtlauringen), Tobias Gaß, Herbert Then, Maximilian Blenk,
Barbara Hellmuth, Fabian Schech, Walter Schech, Peter Wegner,
Dorit Bollmann (ALE Unterfranken) und Erika Stubenrauch (Planerin)
Es fehlen: Friedel Heckenlauer (1.Bgm.) und Thomas Müller (ALE
Oberfranken)
Kompostaktion des Landkreises Schweinfurt
Vom 23. bis 30. März gibt es Sonderkonditionen für Kleinmengen
Landkreis Schweinfurt. Der Frühling naht und viele Gartenbesitzer freuen
sich auf den Beginn der neuen Saison. Bevor jedoch gesät und gepflanzt
werden kann, ist eine gute Vorbereitung des Bodens unverzichtbar.
Besonders geeignet sowohl zur Bodenverbesserung als auch zur
Langzeitdüngung ist die Kompostausbringung im Frühling. Wenn der im eigenen Garten hergestellte Kompost nicht ausreicht,
bietet sich der vom Landkreis Schweinfurt erzeugte gütegesicherte
„Qualitätskompost Schweinfurter Land“ an. Regelmäßige Untersuchungen bestätigen die Qualität ebenso
wie die jährliche Zuerkennung des „Gütezeichens Kompost“ durch
dieBundesgütegemeinschaft Kompost. Zum diesjährigen Start in die Gartensaison bietet der Landkreis mit der
„Aktion Kompost 2015“ vom 23. bis 30. März wieder Sonderkonditionen für
Kleinmengen:
• PKW-Ladung: 1,00 EUR
• PKW-Hänger (bis 750 kg): 4,00 EUR Der Kompost ist erhältlich auf beiden Anlagen des Landkreises: Der Wertstoffhof am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Rothmühle (Tel.
09721/782156) ist geöffnet von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr,
Kompostanlage Gerolzhofen
(Bild Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann)
Am 11. März startet die Frühjahrs-Problemmüllsammlung im Landkreis
Schweinfurt.
Die Annahme-Termine für Ihren Ort finden Sie im Abfallkalender und
im Internet unter www.ihr-umweltpartner.de. In jeder Gemeinde wird
auch ein Samstags-Termin angeboten, um Berufstätigen die Abgabe Ihrer
Problemabfälle zu erleichtern.
Folgende Stoffe können Sie in haushaltsüblichen Mengen am „Giftmobil“
kostenlos abgeben:
• Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
• Haushalts-Batterien und -Akkus, z.B. Knopfzellen, Rundzellen,
Akkugeräte - Batterien können auch im Handel (d. h. in allen
Geschäften, die auch Batterien verkaufen) zurückgegeben werden.
Neue Autobatterien werden grundsätzlich nur bei Rückgabe eines
verbrauchten Exemplares verkauft, ansonsten wird ein Pfand in
Höhe von 7,50 EUR fällig.
• Gartenchemikalien, z.B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
Düngemittel
• Haushaltschemikalien, z.B. Reinigungsmittelreste
• Heimwerkerchemikalien, z.B. Pinselreiniger, Lacke (die noch nicht
vollständig eingetrocknet sind), Säuren und Laugen
• quecksilberhaltige Schalter und Thermometer
• Spraydosen mit Resten
• Problemabfälle rund ums Auto, z.B. Autobatterien, Ölfilter
• Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm, z. B. Handys,
Uhren, Thermostate u. ä.. Diese werden auch – ebenso wie größere
Elektrogeräte - bei der Sperrmüllsammlung abgeholt oder am AWZ
Rothmühle und bei vielen Gemeinden (meist am Bauhof) kostenlos
angenommen.
Außerdem:
• Tierische und pflanzliche Fette und Öle dürfen in die
Biotonne. Flüssige Öle werden außerdem weiterhin bei der
Problemmüllsammlung angenommen (zur Verwertung).
• Altes Motoröl wird nur gegen Gebühr (ca. 0,50 EUR/l) angenommen
(weil Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von
frischem Öl kostenlos vom Handel zurückgenommen wird).
Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und gehören daher in die graue
Restmülltonne:
• Altmedikamente
• Reste von Dispersionsfarben (= übliche Wandfarben)
• leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten
• ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste
Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung (09721/ 55546).
Ergänzend gibt es ganzjährig die Problemmüllannahme bei der Fa.
VEOLIA in Bergrheinfeld, Richtbergstr. 3, und zwar jeweils:
• Montag von 12.30 bis 16.00 Uhr und
• Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Stadtlauringen
Einsatzplan
Problemmüllsammlung Frühjahr 2015 / Landkreis Schweinfurt
Samstag, 28. März 2015
09:45 Uhr - 10:30 Uhr Stadtlauringen Containerstandort bei der BayWa
Frau Christa Kirchner
Mailes, Hägleinsweg 1, am 31.03. zum 78. Geburtstag
Frau Gerda Burgstett
Stadtlauringen, Lindenstraße 8, am 03.04. zum 75. Geburtstag
B erichte der A rbeitskreise D orferneuerung
Herrn Theobald Weisensee
Oberlauringen, Oberer Hirschberg 4, am 03.04. zum 75. Geburtstag
Herrn Raimund Gock
Ballingshausen, Volkershäuser Str. 34, am 03.04. zum 85. Geburtstag
Einladung zum 9. Arbeitskreistreffen/Birnfeld
Liebe Birnfelder,
gerne laden wir alle interessierten Birnfelder zum 9. Treffen unseres
Arbeitskreises, der Zukunftswerkstatt von Birnfeld, für
Montag 30.03.2015 um 19.30 Uhr
ins Birnfelder Brauhaus
herzlich ein.
Vorgeschlagene Tagesordnung:
1.) Stand laufende Projektanträge
2.) Ausarbeitung weiterer Anträge
3.) Sonstiges
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Michael Budau, Schriftführer
Veranstaltungen in der Gemeinde Üchtelhausen
Fr., 27.03.15 Fr., 27.03.15 (19:00)
Fr., 27.03.15 Sa., 28.03.15 (19:00)
Sa., 28.03.15 Mo., 30.03.15 Sabines Wirtshausmusikantn
Madenhausen, Äs Madenhäusle
Jahreshauptversammlung Gartenbau u. Landespflege, Üchtelhausen - Pfarrheim
Jahreshauptversammlung CSU
Hesselbach - Pfarrheim
Jahreshauptversammlung Eigenheimerverein
Madenhausen - Gemeindehaus
Starkbierfest, Üchtelhausen - Schule
FF Üchtelhausen
Einweihung neues Dreijungfernkreuz
Üchtelhausen, Blaskapelle
Stellenausschreibung
STANDESAMTLI C H E nachrichten
Wir begrüßen zugezogene Mitbürger
Frau Karin Pohli
Gemeindeteil Oberlauringen, Dr.-Burghard-Straße 8,
Herr Fabian Pohli
Gemeindeteil Oberlauringen, Dr.-Burghard-Straße 8,
Wir gratulieren
Frau Berta Raffeck
Birnfeld, Nassacher Weg 8, am 29.03. zum 68. Geburtstag
Frau Almut Gryczman-Reulein
Fuchsstadt, Torackerweg 7, am 30.03. zum 65. Geburtstag
Herrn Heribert Then
Wettringen, Lachenweg 1, am 30.03. zum 75. Geburtstag
Herrn Walter Budau
Birnfeld, An der Schäferei 8, am 31.03. zum 66. Geburtstag
Frau Anna Knie
Oberlauringen, Am Schloßpark 2, am 31.03. zum 70. Geburtstag
Herrn Winfried Bischof
Stadtlauringen, Kettenstraße 13, am 31.03. zum 74. Geburtstag
Die Gemeinde Rannungen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter (m/w) für den gemeindlichen Bauhof
in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
Wir erwarten:
-
-
eine erfolgreiche abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
die Bereitschaft, turnusmäßig Rufbereitschaft und Wochenenddienst
zu übernehmen
- Flexibilität, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Engagement
- mindestens Führerschein der Klasse B, der Führerschein der Klassen
BE und C1E ist wünschenswert.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im
kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten u.a. die Pflege der
Grünanlagen, die Gerätewartung, den Winterdienst, Waldarbeiten uvm.
Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir bitten um die Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen,
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bewerbungen bitte bis 10.04.2015 (Eingangsdatum)
an die Gemeinde Rannungen, Hauptstr. 12, 97517 Rannungen, oder per
E-Mail an [email protected]
Rannungen, 12.03.2015
Gemeinde Rannungen
Zehner, Erster Bürgermeister
Projektgruppe Kunst & Kultur Schweinfurter OberLand
Sie interessieren sich für kulturelle Themen? Dann sind Sie herzlich
eingeladen, bei der Projektgruppe Kunst & Kultur mitzuarbeiten. Im
Vordergrund der Projektarbeit steht die Verknüpfung der kulturellen
Stadtlauringen Schonungens Bürgermeister Stefan Rottmann sowie von Vertretern des
Golf Clubs und des Künstlerkreises und es werden musikalische Beiträge
geboten. Die Künstler haben sich für die Vernissage etwas Besonderes
einfallen lassen. So werden alle teilnehmenden Künstler an dem Abend
ein Bild oder eine Skulptur von sich präsentieren.
Aktivitäten im Schweinfurter OberLand. Dabei widmet sich die Gruppe
folgenden Themen: Interkulturelles Projekt, Laientheatergruppen,
„Gschichtli & Gedichtli“
Ansprechpartner Markt Stadtlauringen: Uwe Zirkelbach, Tel. 09724/ 531
Am ersten Maiwochenende
findet die alljährliche
Wandersaisoneröffnung
„wunderbar wanderbar“ im
Schweinfurter OberLand statt.
Das Programmheft ist nun
und
Mai 0 5
fertiggestellt und wird als
Zeitungsbeilage am Mittwoch,
Eröffnung der Wandersaison
1. April, an alle Haushalte in
beim Marktsonntag Maßbach mit
unserer Region verteilt.
erlebnisreichem Aktivprogramm
Auch in diesem Jahr sind die
in der gesamten Region
Aktionen und Aktivitäten, die
• Bunter Markt rund um den
Maßbacher Marktplatz
am 2. & 3. Mai in unserer Region
• Aktivprogramm und Kulturführungen
auf Sie warten, umfangreich und
• Feste und Gastronomieangebote
• Schnupperangebote
abwechslungsreich. Vielerorts
Lassen Sie sich überraschen!
wird an diesem Wochenende
weitere Infos unter:
mit guter Unterhaltung und
www.schweinfurter-oberland.de
fränkischen Spezialitäten
gefeiert.
Die zentrale Eröffnungsfeier
findet beim Marktfest in
Maßbach statt, wo neben einem
Schweinfurter
bunten Regionalmarkt und
OberLand
geöffneten Geschäften, Musik,
natürlich ...vollerLeben
Tanz, Aktivprogramm und
Maßbach • Rannungen • Schonungen
vieles mehr für eine festliche
Stadtlauringen • Thundorf • Üchtelhausen
Stimmung sorgen.
Das Programmheft finden Sie
auch unter www.schweinfurter-oberland.de zum Download.
Weitere Informationen: Schweinfurter OberLand, Tel. 09720/ 910040,
[email protected]
L&H
Das Programmheft zu „wunderbar wanderbar“ ist da!
wunderbar
wanderbar
2.
3.
2 1
K AT H O L I S C H E K I RC H E Nnachrichten
Katholische Kirchengemeinde
Stadtlauringen, Birnfeld, Wettringen, Altenmünster
Fuchsstadt, Sulzdorf und Ballingshausen
Samstag 28.03.
SU 09.00 Kirchenputz St. Jakobus
ST 10.00 PGR/ KV:Annahme d. Tombola-Sachspenden bei German
Bauer, Brunnengasse 1, von 10 Uhr bis 12 Uhr.Bitte keine
Spirituosen.
ST 10.00 Osterkerzenbastelaktion im Roncallihaus. Herzliche
Einladung an alle Kinder u. Jugendlichen der
Pfarreiengemeinschaft. Bitte Brettchen u. Messer mitbringen.
ST 13.00 Ministrantenprobe
ST 15.00 bis 16 Uhr Beichtgelegenheit vor Ostern (GV Dr. Stanke u. Pfr.
Daigeler)
ST 17.00 Beichtgelegenheit (GV Dr. Stanke u. Pfr. Daigeler)
FU 18.00 Palmweihe am Kreuz - Prozession zur Kirche, Hl. Messe
WT 18.30 Palmweihe am Bildstock Bachgasse - Prozession zur
Kirche,Hl. Messe f. d. Pfarrgemeinde
Sonntag 29.03. - PALMSONNTAG
Kollekte für die Christen im Heiligen Land
BI SU ST AL ST 08.15 09.00 10.00 14.00 17.00 Austellung „WandelART“ im Golf Club Schweinfurt
Der Künstlerkreis Schweinfurter
OberLand lädt zu seiner
Austellung „WandelART“ in
den Golf Club Schweinfurt in
Löffelsterz ein. Von 1. April
bis 31. Oktober präsentieren
sich die Künstler im Wechsel
mit Ihren unterschiedlichen
Kunstwerken. Von Acryl-,
Aquarell- bis Ölmalereien über
Ton- und Holzskulpturen bis zu
japanischer Tuschmalerei reicht
die vielfältige Bandbreite der
OberLand-Künstler.
Die Idee zu dieser Kooperation
zwischen dem Golf Club
Schweinfurt e. V. und dem
Künstlerkreis Schweinfurter
OberLand entstand im Sommer
des vergangenen Jahres bei
einem Projektgruppentreffen der
Künstler, das im Golfrestaurant
stattfand
Die Vernissage findet am
24.04.2015 um 18 Uhr statt. Das
Rahmenprogramm des Abends
beinhaltet Grußworte von
Stadtlauringen
Palmweihe - Prozession zur Kirche Hl. Messe
Palmweihe am Kreuz - Prozession zur Kirche, Hl. Messe
Palmweihe am Wereth - Prozession zur Kirche,Hl. Messe.
Gleichz. Kindergottesdienst i. Ronc. Haus, f. Kinder bis 2. Kl.
Kreuzweg auf dem Pfaffenweg, ab Spielplatz Altenmünster
Kreuzweg auf dem Pfaffenweg: Beginn I. Station Waldspielplatz Altenmünster bis XIV. Station Sulzdorf.
Die Kolpingsfamilie lädt herzlich ein. Abfahrt in
Fahrgemeinschaften um 16.45 Uhr am Marktplatz (für
Rückfahrmöglichkeiten ist gesorgt).
Montag 30.03. - Montag der Karwoche
ST AL ST 18.00 18.30 21.00 Rosenkranz
Hl. Messe entfällt
Kolpingsfamilie: Spätschicht in der Marienkapelle 30 Min. Besinnung, Gebet, Meditation.
Thema: "Wege zum Aufbruch"
Dienstag 31.03. - Dienstag der Karwoche
ST 08.00 Kirchenputz der Pfarrkirche St. Johannes d. T.
ST 10.00 Osterkerzenbastelaktion im Roncallihaus. Herzliche
Einladung an alle Kinder u. Jugendlichen der
Pfarreiengemeinschaft. Bitte Brettchen u. Messer mitbringen.
ST 18.00 Rosenkranz
WT 18.00 Beichtgelegenheit
OL 18.30 Hl. Messe entfällt
FU 18.30 Hl. Messe entfällt
WT 18.30 Hl. Messe
AL 18.30 Hl. Messe
ST 21.00 Kolpingsfamilie: Spätschicht in der Marienkapelle - 30 Min.
Besinnung, Gebet, Meditation. Thema: "Wege zu meinen
Wurzeln"
Mittwoch 01.04. - Mittwoch der Karwoche
ST 14.00 Seniorenkreis: Treff im Schüttbau
BI 17.30 Beichtgelegenheit
ST 18.00 Rosenkranz
BA BI ST BA ST 18.00 18.30 18.30 18.30 21.00 Kreuzwegandacht im Kindergarten
Hl. Messe mit Übertragung des Allerheiligsten
Hl. Messe entfällt
Hl. Messe
Kolpingsfamilie: Spätschicht in der Marienkapelle 30 Min. Besinnung, Gebet, Meditation.
Thema: "Wege zu Gott"
Donnerstag 02.04. - Gründonnerstag
ST 07.00 BA 09.30 ST 10.00 SU 11.30 BI 14.30 BI 15.00 WT 18.00 Trauermette (Morgengebet) i. d. Marienkapelle
Krankenkommunion in Ballingshausen/Fuchsstadt/Sulzdorf
Ministrantenprobe
Ministrantenprobe
Schloss Nordbau - Ölbergandacht
Schloss Südbau - Ölbergandacht
Ölbergandacht mit Übertragung des Allerheiligsten, anschl.
Anbetung bis 19.30 Uhr
BI 18.00 Ölbergandacht, anschl. Anbetung bis 21 Uhr
FU 19.00 Abendmahlsamt, anschl. Euchar. Anbetung bis 21 Uhr
ST 20.00 Abendmahlsamt mit Fußwaschung, anschl. bis 24.00 Uhr
Eucharistische Anbetung (22 Uhr bis 23 Uhr Ölbergandacht)
Freitag 03.04. - KARFREITAG
ST 06.00 Rumpelaktion: Eingeladen sind alle Kinder u. Jugendliche
ab der 1. Klasse für 11 Uhr, 12 Uhr, 14.30 Uhr, 14,45 Uhr und 18
Uhr. Ab der 5. Klasse auch um 6 Uhr.
ST 07.00 Trauermette (Morgengebet) i. d. Marienkapelle
BA 09.00 Kreuzwegandacht im Kindergarten
AL 09.00 Kreuzwegandacht
FU 09.00 Kreuzwegandacht
SU 09.00 Kreuzwegandacht
BI 09.30 Beichtgelegenheit
ST 10.00 Kreuzweg - Stationsweg zur Kerlachkapelle (bei schlechtem
Wetter in d. Pfarrkirche)
BI 10.00 Kreuzwegandacht
WT 10.00 Kreuzwegandacht
ST 13.00 Ministrantenprobe
ST 15.00 Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn, Eröffnung der
Novene zur göttlichen Barmherzigkeit, Beichtgelegenheit,
Gelegenheit zum stillen Gebet bis 20 Uhr.
SU 15.00 Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn
Samstag 04.04. - Karsamstag
ST 06.00 Rumpelaktion: Eingeladen sind alle Kinder u. Jugendliche ab
der 5. Klasse
ST 07.00 Trauermette (Morgengebet) i. d. Marienkapelle
BI 08.00 Trauermette (Morgengebet)
ST 09.00 Rumpelaktion: Alle sammeln sich an der Kirche.
AL 10.00 Ministrantenprobe
ST 14.00 Ministrantenprobe
FU 14.00 Ministrantenprobe
SU 14.45 Ministrantenprobe
ST 15.00 Beichtgelegenheit
AL 17.00 Beichtgelegenheit in der Pilgerhofkirche
AL 21.00 Osternachtsfeier mit Segnung der Speisen im Pilgerhof
ST 21.30 Osternachtsfeier mit Segnung der Speisen, mitgestaltet von
der Schola, anschl. lädt die Kolpingsfamilie zum Agapemahl
ins Roncallihaus ein.
Montag 06.04. - OSTERMONTAG
WT 08.00
BI 09.00 AL 09.30 ST 10.00 ST 14.00 Hl. Messe
Hl. Messe
Hl. Messe mit Segnung der Speisen
Hl. Messe
Rosenkranz
Pfarrei Stadtlauringen
Rumpeln 2015
Alle Kinder und Jugendliche aus Stadtlauringen sind herzlich zu unserer
diesjährigen Rumpelaktion eingeladen.
Die Rumpelaktion findet am Karfreitag, den 03.04.14 und am Karsamstag,
den 04.04.14 statt.
An Karfreitag wird um 06:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr und 18:00 Uhr
gerumpelt. An Karsamstag um 06:00 Uhr. Das Einsammeln vom
Rumpelgeld erfolgt ab 09:00 Uhr.
Bei der Rumpelaktion können alle Kinder und Jugendliche ab der 1. Klasse
mitmachen.
Für das Rumpeln um 06:00 Uhr und für das Geld einsammeln, bitten wir
nur Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse mitzumachen.
Treffpunkt ist jeweils eine Viertelstunde vorher am Marktplatz!
gez. Jakob Keller
Pfarreiengemeinschaft Liborius Wagner
Seniorennachmittag
Am Mittwoch, 11.
März fand der zweite
Seniorennachmittag der
Pfarreiengemeinschaft
Liborius Wagner statt.
Etwa 120 Besucher aus
den verschiedenen
Pfarreien und
dem Seniorenstift
Friedrichsheim kamen
in den Schüttbau
und erlebten dort einen überaus unterhaltsamen Nachmittag. Zunächst
begrüßte Pfr. Dr. Daigeler die Anwesenden und hob dabei hervor, dass
so ein Nachmittag Gelegenheit bietet, alte Kontakte zwischen den
Gemeindeteilen aufzufrischen. Auch Bürgermeister Friedel Heckenlauer
nahm sich Zeit für einen Besuch.
Die Vorbereitungsgruppe hatte zur Unterhaltung den ehemaligen
Bürgermeister von Grafenrheinfeld, Herrn Robert Gießübel eingeladen.
Er begeisterte die Zuhörer mit seinem kurzweiligen, humorvollen
Mundartvortrag. Gemeinsam gesungene fränkische Lieder lockerten die
Stimmung zusätzlich auf.
Mit der Bewirtung zeigten sich alle sehr zufrieden! Allen Helferinnen und
Helfern sei an dieser Stelle herzlich für das Engagement gedankt! Großes
Lob verdienen die Kuchen- und Tortenbäckerinnen!
Allen Besuchern ein herzlicher Dank für ihr Kommen und die positiven
Rückmeldungen.
W. Freudinger, PGR
Sonntag 05.04. - HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG DES HERRN
WT 08.30 Hochamt mit Segnung der Speisen und Osterwasserweihe,
anschl. Osterfrühstück
BI 08.45 Hochamt mit Segnung der Speisenf. d. Pfarrgemeinde
FU 08.45 Hochamt mit Wasserweihe und Segnung der Speisen
ST 10.00 Hochamt mit Segnung der Speisen f. d. Pfarrgemeinde
Kollekte für restauriertes Messgewand
SU 10.15 Hochamt mit Wasserweihe und Segnung der Speisen, anschl.
Prozession
BA 14.00 Osterandacht im Kindergarten
ST 17.00 Festandacht mit sakramentalem Segen
Stadtlauringen EVANGELI S CHE K I RC H E Nnachrichten
•
Evang.Luth. Kirchengemeinde
Oberlauringen mit Stadtlauringen, Sulzdorf und Leinach
Amtsstunden des Pfarramtes:
Dienststunden: IMMER MITTWOCH 9.00 –12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 09724/618 – email: [email protected]
Internet: www.oberlauringen-evangelisch.de
Oberlauringen
Samstag, 28. März 2015
19.00 Uhr Herzliche Einladung zur „Lesung zur Karwoche aus „Leben
Jesu, Evangelienharmonie in gebundener Rede“ von Friedrich Rückert mit
Musik- und Chorbegleitung
Es wirken mit: Friedrich-Rückert-Arbeitskreis, der Posaunenchor
Oberlauringen, Matthias Keß an der Orgel, Chorgemeinschaft NassachBirnfeld, Voice of Glory, Männergesangsverein Oberlauringen, Injili-Chor
aus Wetzhausen und der Kirchenchor aus Oberlauringen. Eintritt ist frei
- Spenden für den Umzug des Grunelius Kindergartens sind willkommen.
Sonntag, 29.03.2015 - Palmarum
Herzliche Einladung zum Gottesdienst nach Mailes um 10.30 Uhr.
In Oberlauringen ist kein Gottesdienst
Gründonnerstag, 02.04.2015
19.30 Uhr Beicht-Abendmahlsgottesdienst (Pfarrer Hild) in der HeiligKreuz Kirche
Kollekte für die eigene Gemeinde – Osterkerze –
Karfreitag, 03.04.2015
09.00 Uhr Beicht-Abendmahlsgottesdienst (Pfarrer Hild) in der HeiligKreuz Kirche
Dekanatskollekte DW Haßberge-BeitJala
Ausflug der Jubelkonfirmierten nach Bamberg
Wie kann man die anstehende diamantene und silberne Konfirmation
in Oberlauringen am 26.4. schön aus- und nachklingen lassen? Am
Montag, den 27. April 2015 unternehmen die Jubelkonfirmandinnen
und Jubelkonfirmanden einen gemütlichen gemeinsamen Ausflug nach
Bamberg. Start ist um 10 Uhr, Rückkunft um 18 Uhr.
Eine Schifffahrt auf dem Main und eine Stadtführung bilden Höhepunkte
des Programms. Der Preis beträgt ca. 15 Euro für die Busfahrt und
ca. 13 Euro für Schifffahrt einschließlich Kaffee und Kuchen. Weitere
Interessierte aus Oberlauringen und Umgebung können sich gern
anschließen, um den Bus voll zu machen und dadurch auch den Preis für
die Einzelnen zu senken. Bei Interesse melden Sie sich bitte an über Oskar
Buchert, Telefon 09724-2539!
Pfarramt Wetzhausen
•
Kommen freuen sich Pfarrerin Melanie von Truchseß und das KIGOTeam.
Kinderfrühschicht in Aidhausen am Gründonnerstag, Beginn um 8.30
Uhr in der evang. Kirche.
Am Karsamstag, den 04. April um 20.00 Uhr findet in der
Martinskirche Wetzhausen wie alljährlich die Osternacht statt
mit dem Osternachtstück "Frère Roger -geboren 1915". Zu 100.
Geburtstag von Frère Roger wollen wir seinem Vermächtnis
für die Ökumene nachspüren und anhand seiner Biograghie
anschaulich werden lassen, was ein Leben im Vertrauen auf Gott
bewirken kann. Wir laden ein, auf den Pilgerweg des Vertrauens
- feiert mit uns die Osternacht! Moderne Lieder und TaizeLieder, Gespräch und Austausch, Osterfeuer und Osterkerzen,
Liturgischer Auferstehungsfeier, Tauferinnerung mit Heiligem
Abendmahl, Segnungsangebot, nach dem Gottesdienst gemütliches
Beisammensein und Fastenbrechen im Pfarrhaus.
Gründonnerstag, 02.04.
Mailes 18.00 Uhr Beichte und Abendmahl
Karfreitag, 03.04.
Altenmünster 09.00 Uhr Beichte und Abendmahl (nicht um 10.30 Uhr
wie im Gemeindebrief veröffentlicht wurde)
Wetzhausen 15.00 Uhr Andacht zur Todesstunde
Karsamstag, 04.04.
Wetzhausen 20.00 Uhr Osternacht
Ostersonntag, 05.04.
Mailes 10.30 Uhr
Ostermontag, 06.04.
Altenmünster 10.30 Uhr
Wetzhausen 16.00 Uhr Emmausgang nach Nassach
Nassach 17.30 Uhr Agapemahl in der Pfarrscheune
Am Karsamstag, den 04. April um 20.00 Uhr findet in der Martinskirche
Wetzhausen wie alljährlich die Osternacht statt mit dem Osternachtstück
"Frère Roger -geboren 1915". Zu 100. Geburtstag von Frère Roger
wollen wir seinem Vermächtnis für die Ökumene nachspüren und
anhand seiner Biograghie anschaulich werden lassen, was ein Leben
im Vertrauen auf Gott bewirken kann. Wir laden ein, auf den Pilgerweg
des Vertrauens - feiert mit uns die Osternacht! Moderne Lieder und
Taize-Lieder, Gespräch und Austausch, Osterfeuer und Osterkerzen,
Liturgischer Auferstehungsfeier, Tauferinnerung mit Heiligem Abendmahl,
Segnungsangebot, nach dem Gottesdienst gemütliches Beisammensein
und Fastenbrechen im Pfarrhaus.
Voice of glory e. V. Probentermine jede Woche jeweils Dienstag 20.00 Uhr
im Gemeinderaum Wetzhausen, Kontakt: Iris Hardge (09724/1324)
Pfarramt Wetzhausen:
Alter Schloßweg 8, 97488 Stadtlauringen
Tel 09724/661, Fax 9263, e-mail:[email protected]
Gottesdienste
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•
•
•
•
28.03. Konfirmandenbeichte mit Abendmahl 17.00 Uhr Nassach
29.03. Konfirmation 10.00 Uhr in Aidhausen
29.03. Gottesdienst 10.30 Uhr in Mailes
Karwoche 30.03. -03.04. 6.00 Uhr - 6.45 Uhr ökumen. Frühschicht im
kath- Pfarrhaus Friesenhausen, anschl. gemeinsames Frühstück. Sie
findet unter dem Thema der Jahreslosung statt: "Nehmt einander an,
wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob".
Am Karfreitag mündet die Frühschicht in den ökumenischen
Kreuzweg mit Stationen durch Friesenhausen, Beginn ist um 6.30
Uhr und sie endet mit einem gemeinsamen Frühstück.
Kinderfrühschicht an Kinder aus allen Gemeinden, vom 30.03.-01.04.
jeweils von 9.00 Uhr (gemeinsames Frühstück) -11.30 Uhr, Kinder
von 4 - 10 Jahren, Basteln, Singen und Spielen. Anmeldung bitte bis
28.03. unter "[email protected]". Bitte Hausschuhe, einen Pulli der
dreckig werden darf, 3 EUR Unkostenbeitrag mitbringen. Auf euer
10 Stadtlauringen
Öffnungszeiten Pfarramt Wetzhausen
Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr und Freitag 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
VE R E I N S nachrichten
Gemeindeteil Stadtlauringen
Seniorenkreis Stadtlauringen
Herzliche Einladung zum Senioren-Nachmittag
am Mittwoch, den 1. April 2015, ab 14:00 Uhr im Schüttbau.
gez. A. Gerschütz
Kolpingsfamilie Stadtlauringen
Kreuzweg auf dem Pfaffenweg
Am Palmsonntag, den 29. März 2015 findet um 17.00 Uhr der jährliche
Kreuzweg auf dem Pfaffenweg statt.
Wer möchte kann direkt zum Ausgangspunkt (Waldspielplatz in
Altenmünster) fahren. Wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt oder freie
Plätze im Auto anzubieten hat trifft sich um 16.45 Uhr am Marktplatz in
Stadtlauringen. Dort werden wir Fahrgemeinschaften nach Altenmünster
bilden.
Die anschließende Kreuzwegandacht führt uns zusammen mit
Monsignore Dr. Benno von Bundschuh über den historischen Pfaffenweg
nach Sulzdorf. Dort stehen Rückfahrmöglichkeiten nach Altenmünster
bzw. Stadtlauringen bereit.
Die Kolpingsfamilie Stadtlauringen lädt alle Bürger und Bürgerinnen ein,
diesen Kreuzweg mit uns zu beten.
gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen)
Spätschichten in der Marienkapelle:
30 Minuten Besinnung, Gebet, Meditation
Zur besinnlichen Einstimmung auf das nahende Osterfest laden wir die
ganze Gemeinde zu den traditionellen Spätschichten in der Karwoche
recht herzlich ein.
Die Spätschichten finden am Montag, den 30. März 2015; am Dienstag, den
31. März 2015 sowie am Mittwoch, den 1. April 2015 jeweils um 21.00 Uhr in
der Marienkapelle der Pfarrkirche Stadtlauringen statt.
Der Leitgedanke der diesjährigen Spätschichten lautet „Wege“ - Wege zum
Aufbruch, - zu meinen Wurzeln, - zu Gott
gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen)
Agapemahl im Roncallihaus:
Die Kolpingsfamilie Stadtlauringen lädt alle Bürgerinnen und Bürger
im Anschluss an die Osternachtsfeier - welche am Samstag, den 4. April
2015 um 21.30 Uhr stattfindet, zum Agapemahl in die Räumlichkeiten des
Roncallihauses ein.
Es werden Getränke und verschiedene Kleinigkeiten wie z.B. Osterbrot
o.ä. angeboten.
gez. Matthias Schmitt (Schriftführer, Kolpingsfamilie Stadtlauringen)
dritter in die Bahn, mit einem guten Ergebnis von 455 zu 452 Holz
konnte er 2 zu 2 Satzpunkte und den ersten Mannschaftspunkt für
Stadtlauringen gewinnen. Manfred Müller ging mit minus 100 Holz in die
Bahn, trotz des guten Ergebnisses von 516 zu 517 Holz konnte er seinen
Mannschaftspunkt nicht gewinnen und man verlor mit 101 Holz.
Einigkeit Brendlorenzen 1
11 Satzpunkte
5 Mannschaftspunkte
SKK Stadtlauringen 1
5 Satzpunkte
1 Mannschaftspunkt
1905 Holz
1804 Holz
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen des SKK Bergluft
Stadtlauringen e.V.
Zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am Freitag, 20.03.2015 um
19:00 Uhr konnte 1. Vorsitzender Manfred Müller 17 Mitglieder begrüßen,
sechs Mitglieder hatten sich wegen Urlaub bzw. Krankheit entschuldigt.
Nach der Begrüßung und der Eröffnung der Versammlung gedachte man
den Toten des Vereins, hier gedachte Manfred besonders des vor kurzem
Verstorbenen aktivem Mitgliedes Werner Müller aus Rothhausen. Nach
den Berichten verschiedener Funktionsträger wurde nach Antrag des
Wahlleiters Berthold Röß und seinen Beisitzern Robert Schneider und
Hermann Dekant der Kassier und die Vorstandschaft Entlastet. Die neu
gewählte Vorstandschaft besteht aus:
1. Vorsitzender:
Manfred Müller
2. Vorsitzender:
Edwin Hoffmann
Kassier: Franz-Josef Kehl
Schriftführerin:
Sabine Heusinger
1. Sportwartin:
Sandra Heusinger
2. Sportwartin:
Rosemarie Kehl
Jugendwart:
Reiner Dietz
Beisitzer:
Berthold Röß und Hubert Heusinger
Als Kassenprüfer fungieren Robert Schneider und Hermann Dekant.
Manfred Müller, 1. Vorsitzender
Obst- u. Gartenverein Stadtlauringen
Der Obst- u. Gartenverein Stadtlauringen lädt alle Mitglieder und
interessierte Bürger zum
Baumschnittkurs
am Samstag, den 28.03.2015
recht herzlich ein.
Treffpunkt: Parkplatz Festhalle ab 09.30 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
gez. die Vorstandschaft
Desweiteren findet die jährliche Kompostlieferung im Laufe der
kommenden Woche statt. Die Abladestellen sind, wie bereits im letzten
Jahr, am Eisweiher sowie am Schulsportplatz. Die Abgabe an Mitglieder
des Obst- und Gartenbauvereins Stadtlauringen ist selbstverständlich
kostenlos.
Abholung in haushaltsüblichen Mengen solange der Vorrat reicht.
gez. Die Vorstandschaft
SKK Bergluft Stadtlauringen e.V.
Kreisklasse A Nord 21.03.2015
Die 1. Mannschaft fuhr in ihrem letzten Spiel der Saison zur Einigkeit
Brendlorenzen. Als Starter spielte Robert Schneider 411 zu 459 Holz
Brendlorenzen ging mit 1 Mannschaftspunkt und 48 Holz in Führung.
Als zweiter kegelte Edwin Hoffmann, mit 422 zu 477 Holz konnte er
seine Gegnerin nicht halten und Brendlorenzen baute seine Führung
auf 2 Mannschaftspunkte und 103 Holz aus. Berthold Röß ging als
Die Vorstandschaft von links: Robert Schneider, Hubert
Heusinger, Sabine Heusinger, Reiner Dietz, Berthold Röß, Sandra
Heusinger, Franz-Josef Kehl, Rosemarie Kehl, Edwin Hoffmann,
Ehrenvorsitzender Arnold Zimmermann und Manfred Müller
Gemeindeteil Ballingshausen
DJK Ballingshausen 1984 e.V.
Preisschafkopf im Sportheim der DJK Ballingshausen
Am FREITAG, den 27.03.2015 findet um 19.00 Uhr ein Preisschafkopf im
Sportheim der DJK Ballingshausen statt.
1. Preis 100,00 EUR
2. Preis
50,00 EUR
3. Preis
Sachpreis
Die Startgebühr beträgt 8,00 EUR inkl. einem Brotzeitteller.
Auf zahlreichen Besuch freut sich die DJK Ballingshausen
Stadtlauringen 11
Gemeindeteil Birnfeld
HSV Birnfeld
EINLADUNG
Nach der erfolgreichen Arbeit aus dem letzten Jahr hat der Osterhase die
Jugendvorstandschaft des HSV Birnfeld in diesem Jahr wieder beauftragt
Euch alle recht herzlich
am Ostermontag, den 06. April 2015 ab 17 Uhr
zur diesjährigen Osternestsuche am Birnfelder Sportplatz einzuladen.
Um den Osterhasen etwas zu unterstützen bitten wir Euch, liebe Eltern,
pro Kind ein leeres und beschriftetes Osternest bei einer der folgenden
Adressen abzugeben:
Selina Erhard, Nassacher Weg 3, 97488 Birnfeld, Tel.: 09724-2384 oder
Franziska Müller, An der Linde 7, 97488 Birnfeld, Tel.: 09724-1303
Spätester Abgabetermin ist der 29. März 2015!
Um eine zeitige Abgabe wird gebeten, sodass der Osterhase die Nester
auch reichlich füllen kann.
Gemeinsam lassen wir den Tag dann mit Käsestangen, sowie Bratwürste
oder Steak, guter Musik und Stimmung ausklingen.
Auf Euer zahlreiches Kommen freuen sich der Osterhase und die
Jugendvorstandschaft des HSV Birnfeld
gez. Heike Schunk, Schriftführerin
KORBBALLABTEILUNG
An alle Mädchen und Frauen von 5 bis 50:
Ihr wollt etwas gegen den Winterspeck tun?
Ihr liebt Wettbewerbe?
Ihr spielt lieber im Team als alleine?
Ihr bewegt euch gern und wollt eure Geschicklichkeit und Ausdauer
verbessern?
Dann probiert es doch mal mit Korbball!
Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt zum Einsteigen, denn die Hallensaison ist
beendet und wir starten in die Feldrunde.
Traut euch! Es ist nie zu spät und es ist keiner zu alt um Korbball zu
spielen. Kommt einfach mal zum Schnuppern beim Training vorbei. Wir
freuen uns immer über Verstärkung in allen Altersklassen.
Trainingszeiten (Start: 27. März)
Jugend 9+12: Freitags 17:00-18:30 Uhr
Jugend 15+19, Damen: Freitags 18:00-19:30 Uhr
jeweils auf dem Birnfelder Sportplatz.
Bei Fragen könnt ihr uns gerne anrufen:
Steffie + Martin Then: Tel. 09724-907274
Eva Brückner: Tel. 09724-9079788
Selina Erhard: Tel. 09724-2384
Weitere Infos auf www.hsv-birnfeld.de > Abteilungen > Korbball
Allen Aktiven wünschen wir eine erfolgreiche und vor allem
verletzungsfreie Feldrunde 2015.
gez. Eva Brückner, Abteilungsleiterin
Gemeindeteil Oberlauringen
Der Friedrich - Rückert - Arbeitskreis Oberlauringen
sucht geschichtliche Dokumente oder Gegenstände die für die Dorfgeschichte Oberlauringens von Bedeutung waren oder sind.
Gesucht werden zeitgeschichtliche Gegenstände die um Friedrich
- Rückert`s Geburt (ca. 1770) stammen könnten, sowie Dokumente,
Gegenstände und Fotos aus der jüngeren Geschichte Oberlauringen`s bis
zum heutigen Tage.
Gesucht werden diese Gegenstände für ein Museumszimmer im
Rückertzentrum
Der Friedrich - Rückert - Arbeitskreis freut sich über alles was uns in
diesem Rahmen angeboten wird,
Infos bei:
Bernd Haas Tel. 09724 2545
Lilo Müller Tel. 09724 1798
Uwe Zirkelbach Tel. 09724 531
Herzliche Einladung
Lesung zur Karwoche
aus „Leben Jesu, Evangelienharmonie
in gebundener Rede“
.
von Friedrich Rückert
mit Musik- und Chorbegleitung
Friedrich Rückert hat 1839 in einer sogenannten
„Evangelienharmonie“ das Leben Jesu aus den vier
Evangelien in Gedichtform zusammengefasst.
Hieraus werden Reime aus der Passionszeit
vorgetragen und von stimmungsvoller Musik umrahmt.
Es wirken mit:
Friedrich-Rückert-Arbeitskreis-Oberlauringen
Posaunenchor Oberlauringen
Matthias Kess an der Orgel
Chorgemeinschaft Nassach-Birnfeld
Voice of Glory
Männergesangverein Oberlauringen
Injili-Chor
Kirchenchor Oberlauringen
Am Samstag, 28. März 2015 um 19 Uhr in
der Heilig-Kreuzkirche in Oberlauringen
Der Eintritt ist frei
Spenden gehen an den Grunelius Kindergarten.
12 Stadtlauringen
Karnevalclub Oberlauringen
Liebe Mitglieder des Karnevalclub Oberlauringen 1975 e.V.
Es werden wieder Trainingsanzüge, Regenjacken und KCO T-Shirts
bestellt. Bei Interesse oder bei Fragen an Familie Johann wenden
Tel.: 09724/1454. Bis einschließlich Dienstag den 7.4.2015.
gez. Kevin Johann, Schriftführer
Gemeindeteil Altenmünster
Forstbetriebsgemeinschaft
(rsf) Eine Lehrfahrt und eine Infoveranstaltung zum Thema
„Waldneuordnung/freiwilliger Landtausch“ sowie die Teilnahme an der
Ausstellung in der Stadtgalerie Schweinfurt zum Thema „Wald“ im Herbst
sind neben dem Dienstleistungsangebot die geplanten Aktionen der
Forstbetriebsgemeinschaft Schweinfurt in diesem Jahr. Vorsitzender Willi
Warmuth stellte diese in der Mitgliederversammlung vor. Gleichzeitig
wurde eine neue Gebührenordnung bekannt gegeben. Danach sinkt der
Grundbeitrag von 20 Euro pro Hektar und Jahr auf 10 Euro. Allerdings
wurde die Verrechnung von Leistungen wie zum Beispiel das Auszeichnen
von Bäumen oder die Organisation von Hiebmaßnahmen erhöht.
Gestiegen ist auch die Abrechnung der Fahrtkosten für Personal der
Forstbetriebsgemeinschaft. Die Forstbetriebsgemeinschaft zählt rund 260
Mitglieder mit rund 8500 Hektar Waldfläche.
Nachdem Matthias Weißenberger, Waigolshausen, als Beiratsmitglied
2014 ausgeschieden ist, wurde Manfred Voit, Waigolshausen, als neues
Mitglied in den Beirat gewählt.
Stephan Thierfelder, Bereichsleiter Forsten am Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, stellte die Angebote des
Steigerwald-Zentrums in Handthal vor. 2015 sei zum Aktionsjahr
für den Waldschutz erklärt worden. Thierfelder verwies auf
Möglichkeiten der staatlichen finanziellen Förderung aufgrund des
Vertragsnaturschutzprogramms. Für Biotopbäume und Totholz können
Waldbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom Bayerischen
Staat erhalten.
Das Bildungsprogramm Wald, das 2014 zum ersten Mal im Schweinfurter
Amtsbereich in Stadtlauringen angeboten wurde, war ein großer Erfolg.
In diesem Jahr besteht die Möglichkeit diesen Lehrgang im Forstrevier
Löffelsterz zu besuchen. Die Bundeswaldinventur 3, die 2014 durchgeführt
wurde, belege, dass der Laubholzanteil am Wald in Deutschland
zunehme. Zudem wurde errechnet, dass der Holzzuwachs im Privatwald
über dem entnommenen Holz liegt.
Johannes Neubauer, Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft
Schweinfurt, zeigte anhand von Messwerten aus dem Landkreis die
Zunahme der durchschnittlichen Jahrestemperatur auf. In diesem Jahr
wird turnusgemäß wieder ein Verbissgutachten an den Waldbäumen
durch Wild erstellt.
Noch vor den Sommerferien wird zu einem Waldtag nach Handthal ins
Steigerwald-Zentrum eingeladen.
Nachgefragt aus der Versammlung wurden die Finanzmittel für
Naturschutz im Wald. Bayern stelle dafür eine gute Finanzausstattung, so
Thierfelder. Aber überzogenen Forderungen könnte nicht nachgegeben
werden.
Hubertus König, Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft, wies auf die
fehlenden anhaltenden Frostperioden in den letzten Jahren hin. Dadurch
ergäben sich Verzögerungen beim Holzeinschlag. Er schlug vor, mit
den Hiebarbeiten ab Juli bei trockner Witterung zu beginnen. Einige
Mitglieder beklagten die zu hohen Baumstümpfe auf den Rückgassen,
wenn durch Erntemaschinen der Hieb durchgeführt werde. Dies sei
technisch nicht anders machbar, da besonders im hängigen Gelände durch
die Erntemaschinen die Bäume nicht bodeneben abgeschnitten werden
können, lautete die Auskunft von Hubertus König.
Vor der Versammlung waren die Mitglieder zur Besichtigung des
Blockheizkraftwerks in Wettringen geladen, das 35 Haushalte versorgt.
Als Brennmaterial werden hier Holzhackschnitzel verwendet.
Zahlreiche Mitglieder nutzten die Gelegenheit, sich über das
Blockheizkraftwerk in Wettringen zu informieren, das Oswald Seufert
den überaus zahlreichen Besuchern erläuterte. Foto Rita StegerFrühwacht
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Ellertshausen
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Flur/Waldbereinigung Ellertshausen lädt ein
zur Teilnehmerversammlung.
Sie findet statt am Sonntag, 12. April 2015 um 19.00 Uhr in der alten
Schule in Altenmünster.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden Reinhard Böhm
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht der Kassenprüfung
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Verschiedenes
7. Wünsche und Anträge
Einladung ergeht an alle Teilnehmer dieser Gemeinschaft.
Reinhard Böhm, 1. Vorsitzender Stadtlauringen 13
Jagdgenossenschaft Altenmünster
Bekanntmachung und Einladung
Am 12.04.2015 um 20:00 Uhr findet in Altenmünster in der alten Schule
die Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstands
2. Verlesung des Protokolls
3. Kassenbericht
4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Info der Jagdpächter
6. Wünsche & Anträge
Hierzu sind alle Grundholden herzlich eingeladen.
gez. Holzberger Andreas, Vorstand
Zeit zu erkennen und zu gestalten, auch den eigenen Erfahrungsschatz
und Gaben sinnvoll einzubringen und neue Kompetenzen zu entdecken,
dazu möge dieser Nachmittag mit Impulsen und Erfahrungsaustausch
dienen.
Beginn mit Kaffeetrinken, Ende gegen 17:30 Uhr, Kostenbeitrag: 15 EUR
Info & Anmeldung unter:
www.craheim.de, Tel: 09724 – 91 00 20, [email protected]
S O N ST I G E S
Tagesseminar für Eltern mit Kindern von 3-6 Jahren
Gemeindeteil Wettringen
DJK Wettringen
Frühlingsfest vom 17. – 20. April 2015
Freitag, den 17. April 2015
Beatabend mit „A. C. Beatz“, Einlass ab 21:00 Uhr
und Tageseminar ab dem Einschulalter aufwärts
Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt lädt alle
interessierten Eltern zu den „Eltern-Check“-Seminaren ein. Im Mittelpunkt
steht die Erziehung und Entwicklung von Kindern, viele altersspezifisch
orientierte Themen sowie der Austausch der Teilnehmer untereinander.
Pädagogisch erfahrene Kinderbetreuung wird vor Ort angeboten.
•
„Eltern-Check II“: Samstag 18. April, für Eltern mit Kindern von drei
Jahren bis Einschulalter („Trotzphase, Grenzen setzen, altersgerechte
Spiele, gesunde Ernährung, Übergang Kindergarten und Schule)
•
„Eltern-Check III“: Samstag 09. Mai, für Eltern mit Kindern
und Teenies ab dem Einschulalter („Vor/pubertät, Grenzen
setzen, erfolgreiche Strategien der Kommunikation, Medien/
herausforderungen und Aktuelles)
Samstag, den 18. April 2015
Stimmungsabend mit der als beste Party- und Stimmungsband
Deutschlands ausgezeichneten Gruppe „Frankenräuber“, Einlass ab 19:00
Uhr, freier Eintritt bis 19:30 Uhr
Sonntag, den 19. April 2015
09:30 Uhr Frühschoppen
11:30 Uhr Mittagessen u.a. mit Sauerbraten und Schnitzel
anschl. Familien- und Unterhaltungsnachmittag mit Kaffee und Kuchen
Montag, den 20. April 2015
Nähere Informationen und Anmeldung: Kommunale Jugendarbeit,
Landkreis Schweinfurt, Tel.09721/55-519 oder -518,
Homepage: www.koja-schweinfurt.de , E-Mail: [email protected]
18:30 Uhr Kesselfleischessen
Bei Bedarf ist das Festzelt beheizt!
Auf Ihr Kommen freut sich die DJK Wettringen
Gemeindeteil Wetzhausen
Nachrichten aus Schloss Craheim
Ausblick
Donnerstag, 09. April – 19 Uhr: Gebetsabend – heart to heart
Entdecken Sie die Tiefe von Gebet. In Zeiten der Anbetung, persönlicher
Hinwendung zu Gott und im Hören auf Sein Reden wollen wir diesen
Abend gestalten, zu dem wir herzlich alle Interessierten einladen.
30. April - 03. Mai: Fotopraxis-Seminar
Das will ich, wie mache ich's?
Nutzen Sie das verlängerte 1.Mai-Wochenende. Entdecken Sie die
Welt neu mit Ihrer Digitalkamera. Was macht ein Bild aus? Ist es das
Motiv, die Umsetzung? Wie bereite ich die Kamera vor? Automatik,
Zeit, Blende – ein gelungenes Zusammenspiel. Gönnen Sie sich diesen
Perspektivenwechsel!
Der "Stadtlauringer Amtsbote" erscheint wöchentlich, jeweils freitags.
Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH,
97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2,
Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verwaltung des Marktes Stadtlauringen
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Florian Kohl (Revista Verlag GmbH)
Mit der Einsendung oder Überlassung von Textbeiträgen und Fotos
übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass
durch eine Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt werden und
überträgt damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die
Gemeinde und an den Verlag.
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Informationen zur Abobestellung und zum Email-Abo finden Sie unter
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01. – 03. Mai: Flaggen-Seminar
Ausdruck unserer Liebe und Anbetung für Gott
Geht ihr Herz auf, wenn Sie nicht nur mit Ihrem Mund Gott preisen?
Haben Sie auch das Gefühl, dass die Arme manchmal zu kurz sind, um
Gott zu loben? Sind Sie berührt von der Schönheit der Farben Gottes?
Dann ist dieses Seminar vielleicht genau das richtige für Sie!
Donnerstag, 07. Mai – 14:30 Uhr: Senioren-Nachmittag
Loslassen und sich auf Neues einlassen
In keiner Generation hatten ältere Menschen so viel Lebenszeit nach dem
Berufsleben zur Verfügung. Diese Lebensphase als von Gott anvertraute
14 Stadtlauringen
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Skoda Roomster Plus Edition, EZ 07/09, 98TKM, 51KW, Klima,
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Peugeot 3008 Platinum HDI, EZ 07/10, 119TKM, 110KW, GARANTIE, 11.990 €. Autohaus Ganzinger, Heidenfeld (bei SW), 09723/91140. www.ford-ganzinger.de
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74KW, GARANTIE, 14.990 €. Autohaus Ganzinger, Heidenfeld (bei
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Focus SYNC Edition Turnier TDCi, UVP. d. Herst. 28.925 €, EZ
7.0.:*$5$17,(%,6½$XWRKDXV
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Mondeo Business Edition Turnier TDCi, UVP. d. Herst. 34.450 €, EZ
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3 JAHRE GARANTIE, Verbrauch kombiniert 5,2l/100km, innerorts
6,8l/100km, außerorts 4,2l/100km, CO2-Emmissionen kombiniert 120g/
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60KW, 3 JAHRE GARANTIE, Verbrauch kombiniert 5,2l/100km, innerorts 6,8l/100km, außerorts 4,2l/100km, CO2-Emmissionen kombiniert
JNP(IÀ]LHQ]NODVVH'½$XWRKDXV*DQ]LQJHU+HLGHQIHOG
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