Änderungen Sozialversicherung

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HCM - Jahreswechsel 2014 to 2015
HCM
Jahreswechsel
2014 to 2015
-Überblick der Änderungen-
Stand: 11.11.2014
www.proLohn.de
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Agenda
Agenda
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SAP-Auslieferungsstrategie
Steuer
Sozialversicherung
DEÜV
EEL
Statistik
Betriebliche Altersversorgung
Weitere Änderungen
Informationen/Fragen
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Auslieferungsstrategie
Vorausgesetzter Release-Stand:
Release 6.00 oder höher
Verfügbarkeit der HR SP´s:
Voraussichtlich KW 49/2014
- 04.12.2014 (B5)
- 15.12.2014 (B6)
Bereitstellung durch SAP:
Auslieferung ausschließlich
über HR SP´s
Aktualisierung nach HR SP's
durch SNOTE / Nachcustomizing
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Sozialversicherung
DEÜV
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Betriebliche Altersversorgung
Weitere Änderungen
Informationen/Fragen
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Änderungen Steuer
Steuer
o Programmablaufplan
•
Neuer Programmablaufplan für die Steuerberechnung 2015.
•
Im Programmablaufplan wird der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in
der Krankenversicherung berücksichtigt.
•
Für die Lohnsteuerbescheinigung 2015 gibt es ein neues Formular und
einen neuen Datensatz.
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Änderungen Steuer
Steuer
o Lohnsteuer Änderungsrichtlinien 2015
•
Untermonatiger Wechsel Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber:
Künftig wird kein neuer Bescheinigungszeitraum mehr gebildet und die
Versteuerung erfolgt anhand der Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten.
•
Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von 40 EUR auf 60 EUR.
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Änderungen Steuer
Steuer
o ELStAM Verfahren
Es sind keine Änderungen der AG-Schnittstelle geplant, die eine Änderung des
Prozesses verursachen würden. Es werden lediglich Änderungen auf der
technischen Ebene vorgenommen.
o 1 steuerliches Verhältnis bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen
Information:
Es ist in Diskussion, ob die Übergangsregelung um weiteres Jahr verlängert werden
soll. Wir werden hier über den aktuellen Sachstand informieren.
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Sozialversicherung
Bauwirtschaft
Behördenkommunikation
Zahlungsverkehr
Reisekosten
Weitere Änderungen
Informationen/Fragen
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o Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit einem
regelmäßigen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze
In den Rundschreiben der Spitzenverbände vom 19.12.2013 (Beschäftigungsverhältnisse in der
Gleitzone) und vom 20.12.2013 (Geringfügigkeitsrichtlinien) wird die Übergangsregelung behandelt,
welche ab dem 01.01.2013 anzuwenden war, wenn ein zum 31.12.2012 versicherungspflichtig
Beschäftigter mit einem regelmäßigen Entgelt über 400 Euro und unter 450 Euro aufgrund der
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro seinen Versicherungsschutz nach dem dann
geltenden Recht verloren hätte. Insbesondere sind in dem Rundschreiben vom 20.12.2013 in Kapitel B
8.4 die Auswirkungen ab dem 01.01.2015 beschrieben. Denn mit diesem Datum endet die
Übergangsregelung und von diesem Zeitpunkt an liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor.
Arbeitnehmer
können
von
der
Befreiung
von
der
RV-Pflicht
Gebrauch
machen.
Die Mitarbeiter, welche von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht haben, erkennt man im Infotyp
Sozialversicherung (0013) an dem Sekundärattribut 30 (Gleitzone) und der Sonderregel 06
(Bestandsfall GZ) im Rahmen der Krankenversicherung.
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Sozialversicherung
o ….
Für diese Mitarbeiter ist der Infotyp 0013 zum 01.01.2015 abzugrenzen und ab diesem Datum eine
geringfügig versicherte Beschäftigung zu schlüsseln. Die Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) und die SVAttribute 01 (Aktiver) und 30 (Gleitzone) sind zu löschen, stattdessen ist das SV-Attribut 05 (geringf.
Besch) zu verwenden. Im Normalfall sind die SV-Kennzeichen KV 8 Pauschaler Beitrag; RV 9 Pau.AG
Rest AN bzw. bei Befreiung RV 7 Pausch Beitrag; AV 0 keine Vers.Pflicht; PV 0 keine Vers.Pflicht
einzutragen und als Krankenkasse die Knappschaft (Minijob-Zentrale). Es darf keine zusätzliche
Krankenkasse eingetragen sein. Im Infotyp DEÜV (0020) ist ab dem 01.01.2015 die Personengruppe
109 (Geringf. Entlohnt) einzutragen. Die Umschlüsselung muss vom jeweiligen Sachbearbeiter
vorgenommen werden.
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Sozialversicherung
o Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge in der Krankenkasse
•
Die bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge
einhergehend das Verfahren zum Sozialausgleich.
•
Es kommt zur Festschreibung des allgemeinen und ermäßigten Beitragssatzes in der
Krankenversicherung auf 14,6 % bzw. 14,0 %, welcher paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
finanziert wird.
•
Der bisher vom Arbeitnehmer finanzierte Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % wird abgeschafft.
•
Stattdessen wird ein vom Arbeitnehmer finanzierter kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
eingeführt. Die Krankenkassen können diese Zusatzbeitragssätze selbst festlegen.
•
Für Bezieher von Versorgungsbezügen gilt eine um zwei Monate versetzte Berücksichtigung der
kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze.
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werden
abgeschafft
und
damit
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Sozialversicherung
o ….
• Für die Monate Januar und Februar 2015
Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 % festgelegt.
ist
als
Übergangsregelung
einheitlich
ein
•
Für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, ist statt des
kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden.
•
Für Versicherte bei einer landwirtschaftlichen
Zusatzbeitragssatz zu verwenden.
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Krankenkasse
ist
der
durchschnittliche
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Sozialversicherung
o Neue Datensatzversion für die Beitragsnachweise
•
In den Beitragsnachweisen für die Arbeitgeber und Zahlstellen werden die Felder für den
Sozialausgleich herausgenommen und Felder für den Zusatzbeitrag aufgenommen. Bitte beachten
Sie, dass die neue Datensatzversion - wie angekündigt - nur im neuen Beitragsnachweis
(RPCBNVD0_OUT) umgesetzt wird und nicht mehr in den alten Reports.
•
D.h. mit den Reports RPCSVBD2 und RPCSVKD2 können ab Januar 2015 keine Beitragsnachweise
mehr erstellt werden.
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o Neue Fälligkeit für Beiträge aus Versorgungsbezügen
•
Die Beiträge sind nun am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
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Sozialversicherung
o Neue Beitragssatzdatei Version 5.0
•
Die ITSG stellt die Bereitstellung der Beitragssatzdateien in den Versionen 4.1 und 4.2 und die
Bereitstellung der Beitriebsnummerndatei ein.
•
Die Version 5.0 enthält Informationen zu dem durchschnittlichen und den kassenindividuellen
Zusatzbeitragssätzen und Informationen zu den Annahmestellen der Krankenkassen.
•
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Sozialversicherung
o Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
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Agenda
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Sozialversicherung
DEÜV
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Betriebliche Altersversorgung
Weitere Änderungen
Informationen/Fragen
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Änderungen DEÜV
DEÜV
o Änderungen am qualifizierten Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung
Bisher wurde der Arbeitgeber sofort von der Krankenkasse mittels des Datensatzes DSKK und dem
Datenbaustein DBMM zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, wenn für einen
Arbeitnehmer eine Mehrfachbeschäftigung erkannt wurde. Der Arbeitgeber übermittelte dann
monatlich mit der GKV-Monatsmeldung die Entgelte und weitere Daten an die Krankenkasse. Wenn
alle Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers geantwortet hatten, prüfte die Krankenkasse und
übermittelte den Arbeitgebern mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBGZ das
Gesamtentgelt, wenn es in der Gleitzone lag und mittels des Datensatzes DSKK und dem
Datenbaustein DBBG die Gesamtentgelte je Sparte, wenn eine Beitragsbemessungsgrenze
überschritten wurde.
Ab dem Jahr 2015 wird das Verfahren geändert.
• Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone fällt weg
• Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung mit Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze
wird geändert
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Änderungen DEÜV
DEÜV
o ….
Künftig werden nicht bei dem ersten Auftreten einer Mehrfachbeschäftigung die Arbeitgeber zur
Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, sondern erst, wenn alle beteiligten Arbeitgeber ihre
Entgeltmeldungen abgegeben haben. Dies wird meistens zu Beginn des Folgejahres sein, wenn die
Jahresmeldungen eingegangen sind. Dann prüft die Krankenkasse anhand der Entgeltmeldungen, ob
die KV-Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist. Ist dies der Fall, werden die Arbeitgeber zur
Abgabe der GKV-Monatsmeldungen für das betroffene Jahr aufgefordert. Anhand dieser Daten
melden die Krankenkassen die ermittelten Gesamtentgelte und entsprechenden Kennzeichen, ob und
welche Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung
zurück. Diese Meldungen müssen dann in das SAP-System eingespielt werden und lösen
Rückrechnungen für den betroffenen Zeitraum im Vorjahr aus.
Meldungen der Krankenkassen aus den Jahren vor 2015, welche als offene Meldungen
(Beginnmeldungen ohne Endedatum) übermittelt wurden, werden nicht mehr von den Krankenkassen
geschlossen. Die Software muss so angepasst werden, dass die Stammdaten, welche aufgrund
dieser Meldungen erstellt wurden, im Jahr 2015 nicht mehr verarbeitet werden.
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SAP-Auslieferungsstrategie
Steuer
Sozialversicherung
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EEL
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Betriebliche Altersversorgung
Weitere Änderungen
Informationen/Fragen
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Änderungen EEL -Entgeltersatzleistungen
EEL -Entgeltersatzleistungen
o Neue Datensatzversion 07
•
Es wird eine neue Datensatzversion 07 zum 01.01.2015 eingeführt. Mit Version 07 wurden einige
Felder aus dem Datensatz entfernt und neue Felder wurden eingeführt. Teilweise wurde die
Struktur der Datenbausteine geändert. Einige der neu eingeführten Felder können maschinell nicht
ermittelt werden, sodass zusätzliche Angaben in Infotyp 0651 erforderlich sind.
•
Der Erstellreport RPCEEVD0_OUT (Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen) wird
so angepasst, dass er noch die alte Version 06 erstellt, wenn er zu einem Zeitpunkt vor dem
01.01.2015 gestartet wird. Nach SAP-Kenntnisstand wird es keine Übergangsfrist geben, die
Version 06 wird ab dem 01.01.2015 nicht mehr angenommen.
Deshalb ist es notwendig, alle EEL-Meldungen, die vor dem 01.01.2015 erstellt wurden, auch noch
vor dem 01.01.2015 zu versenden, da ansonsten eine Ablehnung durch das Kernprüfprogramm
erfolgt.
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Sozialversicherung
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Betriebliche Altersversorgung
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Änderungen Statistik
Statistik
o Verdienststrukturerhebung 2014
•
Die Verdienststrukturerhebung wird als Stichprobenstatistik alle 4 Jahre erhoben. Ausgewählte
Unternehmen wurden von den statistischen Ämtern im Lauf des Jahres 2014 informiert.
•
Gegenüber der Verdienststrukturerhebung 2010 gibt es sowohl inhaltliche als auch technische
Änderungen.
•
Bis Ende März 2015 ist die Statistik abzugeben.
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Agenda
Agenda
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SAP-Auslieferungsstrategie
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Sozialversicherung
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Betriebliche Altersversorgung
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Änderungen Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung
o Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a EStG
•
Die Übertragungen der MZ01-Meldungen erfolgt ab 01.01.2015 gemäß ZfA-Relase s12.
•
Mit diesem neuen ZfA-Release entfällt als inhaltliche Änderung die Fehlerkategorie.
•
Als technische Änderung wird mit diesem Release für die MZ01-Datensätze eine
Versionierung eingeführt.
•
Hierzu erfolgt eine Anpassung des verwendeten XML-Schemas.
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Änderungen Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung
o Bescheinigung 0096 (Steuerpflichtige Leistungen aus einem
Altersvorsorgevertrag gemäß § 22 Nr. 5 S. 7 EStG)
•
Zur Bescheinigungen von Leistungen ab dem Kalenderjahr 2014 wurde der Vordruck
über das BMF-Schreiben vom 14. August 2014 angepasst.
•
Es wurde unter anderem der Punkt 2 um freiwillige Angaben zum Versorgungsfreibetrag
bzw. zur Zahlung der Versorgungsbezüge ergänzt.
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Die bisherigen Punkte 9 bis 13 entfallen mit der neuen Version.
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Weitere Änderungen
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o ??????????
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Informationen zum HCM-Jahreswechsel
Über weitere Änderungen und Aktualisierungen informieren Sie sich bitte
rechtzeitig.
• persönlich bei Ihrer HCM-Beratung
• proLohn HCM - Infobrief
• Homepage: www.prolohn.de
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit Ihrer HCM-Beratung Termine zur
Umsetzung der gesetzlichen Anpassungen in Ihrem SAP-HCMSystem!
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Fragen?
Haben Sie Fragen zum Vortrag, zur weiteren Vorgehensweise, zu …
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