24.10.2014 - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik
Pressemitteilung 307/2014
Erfurt, 24. Oktober 2014
Emissionen von Treibhausgasen in Thüringen seit 1995 um 27,9 Prozent gesunken
Im Jahr 2011 beliefen sich die Emissionen von Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid) in Thüringen auf mehr als 13 Millionen Tonnen CO 2-Äquivalente. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist der Ausstoß dieser zum Treibhauseffekt beitragenden Gase von 1995
(rund 18 Millionen CO2-Äquivalente) bis 2011 um 27,9 Prozent gesunken. Die Treibhausemissionen
werden zur besseren Vergleichbarkeit in sogenannten CO 2-Äquivalenten angegeben, um das Erwärmungspotential der einzelnen Gase im Verhältnis zum Erwärmungspotential des Kohlendioxids auszudrücken.
Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung wurden 2011 in Thüringen 6,0 Tonnen CO 2-Äquivalente pro
Kopf emittiert. Etwas mehr als drei Viertel davon waren energiebedingte CO2-Emissionen. Die
Methanemissionen pro Kopf betrugen 35,2 Kilogramm, was rund 738 Kilogramm CO 2-Äquvialenten
entspricht. Die Distickstoffoxidemissionen lagen bei 2,3 Kilogramm pro Kopf (umgerechnet ca. 710
Kilogramm CO2-Äquivalente).
Die Methanemissionen in Thüringen entstanden in erster Linie durch die Energiegewinnung (20 Prozent), die Landwirtschaft einschließlich Tierhaltung (40 Prozent) und die Ablagerung organischer Abfälle (37 Prozent). Die Distickstoffoxidemissionen entstanden zum größten Teil (89 Prozent) durch die
Landwirtschaft und die Tierhaltung.
Diese und weitere Ergebnisse zur Umweltbeanspruchung in Thüringen und in anderen Bundesländern
finden Sie in den aktuellen Veröffentlichungen des Arbeitskreises „Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (Band 1 – Indikatoren und Kennzahlen, Grafiken). Eine Kurzanalyse zum Thema
„Klima und Energie“ finden Sie im Band 3 – Analysen und Berichte. Alle Publikationen stehen ab sofort auf der Internetseite des Arbeitskreises unter www.ugrdl.de/veroeffentlichungen.htm kostenlos im
Download bereit.
Weitere Auskünfte erteilt:
Harald Hagn
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