WIRTSCHAFT Seite 2 Mehr offene Arbeitsstellen Bukarest - Im zweiten Quartal 2015 betrug die Rate der offenen Arbeitsstellen 1,06 Prozent, um 0,03 Prozentpunkte mehr als im Vorquartal. Insgesamt gab es 47.400 freie Arbeitsstellen, um 2300 mehr als im Vergleichszeitraum. Gegenüber dem zweiten Quartal 2014 wuchs die Rate um 0,22 Prozentpunkte beziehungsweise gab es 11.100 Stellen mehr. Die größten Raten der offenen Arbeitsstellen wurden im zweiten Quartal in der öffentlichen Verwaltung (3,17 Prozent) verzeichnet. Knapp ein Drittel (30 Prozent) der freien Stellen gab es in der verarbeitenden Industrie (14.100), die Rate betrug 1,27 Prozent. Die wenigsten offenen Stellen wurden in der Förderindustrie und im Energiesektor verzeichnet. (ADZ) Yuan nicht vor Herbst 2016 in IWF-Währungskorb Washington - Chinas Landeswährung Yuan wird frühestens im Oktober 2016 in den exklusiven Kreis der globalen Leitdevisen aufgenommen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) teilte am Mittwoch in Washington mit, die Zusammensetzung seines Währungskorbs bis dahin nicht zu ändern. Ob die auch Renminbi genannte chinesische Währung Zugang erhält, solle bis Ende 2015 entschieden werden. Die Entscheidung würde aber erst zum Herbst kommenden Jahres in Kraft treten. China, dessen wirtschaftliche Bedeutung in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen ist, bringt sich schon länger in Stellung, um den Dollar mit dem Yuan einmal als weltweit wichtigste Reservewährung abzulösen. Die Aufnahme in den IWF-Korb wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Die strikte Regulierung Pekings, durch die der Yuan nicht frei handelbar ist, verhinderte dies jedoch bislang. (dpa) ADZ / 21. August 2015 Athen bekommt neue Milliardenkredite Bundestag stimmt für neues Griechenland-Programm / 13 Milliarden Euro am Donnerstag überwiesen Berlin/Brüssel (dpa) - Nach dem Ja des Bundestags zum dritten Griechenland-Paket fließen neue Milliardenkredite nach Athen. Die Euro-Finanzminister gaben eine erste Kreditrate von 26 Milliarden Euro frei. Die Hälfte, also 13 Milliarden, wurde bereits am Donnerstag vom Eurorettungsschirm ESM überwiesen. Es herrscht Zeitdruck, denn Athen musste am selben Tag 3,4 Milliarden Euro an die Europäische Zentralbank zurückzahlen. Das neue Paket zur Rettung des Krisenlandes vor der Staatspleite hat einen Umfang bis zu 86 Milliarden Euro. Zehn Milliarden Euro der ESM-Darlehensrate sind demnach nur für die Bankensanierung reserviert und werden auf ein Sonderkonto transferiert. Drei Milliarden Euro sollen erst im Herbst fließen. Im Gegenzug verpflichtet sich die griechische Regierung zu Reformen und Sparbeschlüssen. Im Bundestag hatte es eine breite Zustimmung gegeben. Allerdings ver- weigerten mehr Unionsabgeordnete denn je Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel die Gefolgschaft. In der Sondersitzung stimmten 63 Abgeordnete der Regierungsparteien CDU und CSU mit Nein, 3 enthielten sich, weitere 17 waren erst gar nicht erschienen. Vor einem Monat hatte es bei der letzten Griechenland-Abstimmung in der Union 60 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen gegeben. Deutschlands Zustimmung war aber nie in Gefahr. Am Ende waren bei 584 abgegebenen Stimmen 453 Abgeordnete dafür. 113 stimmten dagegen, 18 enthielten sich. 47 Parlamentarier waren im Urlaub oder fehlten aus anderen Gründen. Der Eurorettungsschirm ESM teilte mit, dass die 19 Euro-Finanzminister den Rahmen für die neuen Hilfen billigten, das sogenannte Memorandum of Understanding. Darin sind die Reformen verankert. Die Eurostaaten hatten monatelang EIB-Finanzierung in Höhe von 700 Millionen Euro Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Mittwoch ein grundsätzliches Abkommen über Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 700 Millionen Euro bewilligt. Die Mittel sind für die teilweise Deckung des Beitrags aus dem Staatshaushalts zu operationellen Programmen der Europäischen Union bestimmt, darunter das operationelle Programm für Wettbewerbsfähigkeit, das operationelle Programm für die Entwicklung des Humankapitals und das operationelle Programm für große Infrastrukturprojekte. Gemäß der Strategie für das Ma- nagement der öffentlichen Verschuldung für den Zeitraum 2015-2017 will das Finanzministerium die Partnerschaft mit den internationalen Finanzinstitutionen weiterführen. In diesem Sinne bietet die EIB-Finanzierung günstige Konditionen für die Finanzierung des Haushaltsdefizits. Das Darlehen soll eine Laufzeit von 15 Jahren mit einer Schonfrist von 5 Jahren haben. Die EIB hat ihre Bereitschaft bekundet, die Bemühungen der Regierung zur Finanzierung des Budgetdefizits zu unterstützen, das infolge der Kofinanzierung von europäischen Projekten entsteht. über das Griechenland-Programm gestritten. Im Juli war dabei auch ein zeitweiliger Austritt Griechenlands aus der Eurozone debattiert worden. Die europäischen Staats- und Regierungschefs entschieden aber letztlich unter dramatischen Umständen, Griechenland im gemeinsamen Währungsgebiet zu halten. Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem sagte: „Wir sind sicher, dass wir Probleme in den kommenden Jahren haben werden. Aber ich vertraue darauf, dass wir sie (die Probleme) lösen können.“ Er sei zuversichtlich, dass sich der Internationale Währungsfonds IWF an dem Rettungspaket beteilige. Es wird sich erst im Herbst zeigen, ob der IWF, der eine massive Umschuldung fordert, dauerhaft bei der Griechenland-Rettung an Bord bleibt. „Tagesspiegel“ zu Griechenland/Bundestag Berlin - „Wieder nicht. Wieder hat die Bundeskanzlerin die Gelegenheit nicht genutzt, im Plenum des deutschen Volkes dem Souverän, uns, den Wählern, zu erklären, was für ihre Europapolitik die Rettung Griechenlands bedeutet. Und was das für die Zukunft zu bedeuten hat. Aber vielleicht war es ja Angela Merkels subtile Art, allen zu bedeuten, dass da noch mehr kommt. Dass das dritte nicht das letzte „Hilfspaket“ für Athen sein wird. So gesehen wäre es dann auch schon wieder richtig gewesen, nicht zu reden – wenn der historische Moment erst noch kommen wird.“ US-Notenbank: Bedingungen für Zinserhöhung noch nicht gegeben Washington (dpa) - Die US-Notenbank gibt weiterhin keine konkreten Hinweise, wann die Ära der historischen Niedrigzinsen ein Ende findet. Die FedSpitze sei zwar der Meinung, dass sich die Voraussetzungen für die Zinswende in den vergangenen Monaten weiter verbessert hätten, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Protokoll der Zinssitzung Ende Juli. Die meisten FedMitglieder seien aber weiter der Ansicht, dass die Bedingungen für eine Straffung der Geldpolitik noch nicht erreicht seien. Vor allem auf dem Arbeitsmarkt seien noch Verbesserungen möglich, hieß es. Zudem sei die Inflation noch immer sehr gering. Man wolle die Entwicklung abwarten und benötige mehr Informationen. Experten auf den Finanzmärkten interpretieren dies als Hinweis, dass eine Zinserhöhung noch auf sich warten lässt. Notenbankchefin Janet Yellen hatte bisher signalisiert, dass die Zinswende im Laufe des Jahres kommen werde. Viele Experten hatten bereits mit einer Wende Ende September gerechnet. Andere meinten, es könnte noch bis zum Jahresende dauern. Die Zinsen sind seit der schweren Finanzkrise 2008 auf dem historischen Tiefststand von null bis 0,25 Prozent. RECHT & STEUERN AKTUELL Änderungen bezüglich Auslandsentsendungen Von Christian Weident, Rechtsanwalt Am 30.06.2015 wurde die Dringlichkeitsverordnung 28/2015 veröffentlicht. Sie führt wichtige Änderungen in dem Gesetz 344/2006 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen ein. Hintergrund Das Gesetz 344/2006 (nachfolgend „das Gesetz“) wurde 2006 im Zuge der letzten Vorbereitungen auf Rumäniens Beitritt zur Europäischen Union veröffentlicht und dient der Umsetzung der EU-„Entsenderichtlinie“. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Regelungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber, die in der EU grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen. Sie sichert den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr, zugleich jedoch ein Mindestmaß an Schutz für entsandte Arbeitnehmer: diese haben unabhängig von dem auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht Anspruch auf die verbindlichen Arbeitsbedingungen des Gastlandes hinsichtlich: (i) Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten; (ii) Mindesturlaub; (iii) Mindestgehalt und Überstundenabgeltung; (iv) Bedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung; (v) Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; (vi) Schwangeren- , Wöchnerinnen-, Jugend- und Kinderschutz; (vii) Gleichbehandlung bzw. Diskriminierungsschutz. hoben. Besonders betroffen war die Arbeitnehmerüberlassung ins Ausland. Problem Die Gesetzesänderung bezweckt ausdrücklich die Vermeidung der o. g. steuerlichen Probleme und unterschiedlicher Auslegungen der Entsendung. Hierfür wurde u. a. eingeführt: Das Gesetz setzte die Richtlinie um, regelte allerdings ausschließlich die Entsendung von Mitarbeitern aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach Rumänien. Entsendungen von Rumänien ins Ausland erfasste es nicht. Aufgrund der Richtlinie war dies auch nicht erforderlich, da der Schutz der aus Rumänien Entsandten durch die Gesetze der verschiedenen Gastländer gewährleistet wird – ein von Rumänien nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer genießt die o. g. Bedingungen, die in Deutschland gelten, aufgrund des deutschen Gesetzes, das die Entsenderichtlinie umsetzt. Allerdings beinhaltet das rumänische Arbeitsgesetzbuch eine andere Definition der Entsendung als Entsenderichtlinie und Gesetz 344/2006. Nach Arbeitsgesetzbuch haben ferner entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf bestimmte Pauschalen (diurne), die laut Steuergesetzbuch innerhalb bestimmter Grenzen von der Lohnsteuer befreit sind. In jüngster Vergangenheit hat die rumänische Finanzverwaltung wiederholt die Steuerbefreiung für Pauschalen im Rahmen von Auslandsentsendungen angezweifelt und z. T. massive Ansprüche gegen die betroffenen Arbeitgeber er- Änderungen 1. Erweiterung des Anwendungsbereichs Das Gesetz regelt nun ausdrücklich „Outbound-Fälle“, d. h. die Entsendung durch in Rumänien ansässige Unternehmen in einen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in die Schweiz in bestimmten Situationen, die sich wie folgt grob zusammenfassen lassen: • Tätigkeit im Namen und unter Koordination des rumänischen Arbeitgebers im Rahmen eines Vertrages zwischen diesem und dem Dienstberechtigten aus der EU/EWR/Schweiz; • Entsendung vom rumänischen Arbeitgeber an eine zur Unternehmensgruppe gehörende Einheit in die EU/ EWR/Schweiz; • Arbeitnehmerüberlassung durch rumänische Zeitarbeitsvermittler (agent de munc² temporar²) an Entleiher aus der EU/EWR/Schweiz. 2. Neue Definitionen Die Begriffe „nach Rumänien Entsandter“, „aus Rumänien Entsandter“, „Mindestgehalt“, „infolge der Entsendung entstandene Kosten“ und „Ent- sendungszulage“ wurden ausdrücklich definiert. Der begriffliche Unterschied zwischen der Entsendung laut Arbeitsgesetz und dem Gesetz wurde allerdings beibehalten. 3. Neue Regelungen Der anfangs erwähnte „Kern zwingender Bestimmungen“ zum Arbeitnehmerschutz (die Mindestbedingungen, die ein Entsandter aufgrund des Rechts des Gastlandes erhalten muss) wurde auch für Outbound-Fälle eingeführt. Ferner wurde geregelt, dass Arbeitnehmer von in Rumänien ansässigen Arbeitgebern, die vorübergehend für internationale Transporte in die EU/ EWR/Schweiz eingesetzt werden, als Abgeordnete (delega]i) behandelt werden, wenn ihr Einsatz nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Damit haben sie Anspruch auf (in Grenzen steuerbefreite) Pauschalen (diurne). Bewertung Die Beibehaltung unterschiedlicher Definitionen der „Entsendung“ in Arbeitsgesetz und Gesetz 344/2006 ist unglücklich. Die Parallelexistenz einer „rumänischen“ und einer „europäischen“ Entsendung kann in der Praxis nur Probleme verursachen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kampagnen der Finanzverwaltung ist die Änderung aber sehr begrüßenswert. Zwar sind einige Definitionen aus dem Gesetz in der neuen Fassung nicht voll mit dem Steuergesetzbuch abgestimmt, was bei der steuerlichen Behandlung der Pauschalen noch Diskussionen verursachen könnte, allerdings ist der Zweck des Gesetzes eindeutig. Kontakt und weitere Informationen: STALFORT Legal. Tax. Audit. Bukarest – Sibiu – Bistri]a Büro Bukarest: Tel.: +40 – 21 – 301 03 53 Fax: +40 – 21 – 315 78 36 E-Mail: [email protected] Web: www.stalfort.ro
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