Änderungen bezüglich Auslandsentsendungen

WIRTSCHAFT
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Mehr offene Arbeitsstellen
Bukarest - Im zweiten Quartal 2015
betrug die Rate der offenen
Arbeitsstellen 1,06 Prozent, um 0,03
Prozentpunkte mehr als im Vorquartal. Insgesamt gab es 47.400
freie Arbeitsstellen, um 2300 mehr
als im Vergleichszeitraum. Gegenüber dem zweiten Quartal 2014
wuchs die Rate um 0,22 Prozentpunkte beziehungsweise gab es
11.100 Stellen mehr. Die größten
Raten der offenen Arbeitsstellen
wurden im zweiten Quartal in der
öffentlichen Verwaltung (3,17 Prozent) verzeichnet. Knapp ein Drittel
(30 Prozent) der freien Stellen gab
es in der verarbeitenden Industrie
(14.100), die Rate betrug 1,27 Prozent. Die wenigsten offenen Stellen
wurden in der Förderindustrie und
im Energiesektor verzeichnet. (ADZ)
Yuan nicht vor Herbst 2016
in IWF-Währungskorb
Washington - Chinas Landeswährung Yuan wird frühestens im
Oktober 2016 in den exklusiven
Kreis der globalen Leitdevisen
aufgenommen. Der Internationale
Währungsfonds (IWF) teilte am
Mittwoch in Washington mit, die
Zusammensetzung seines Währungskorbs bis dahin nicht zu
ändern. Ob die auch Renminbi
genannte chinesische Währung
Zugang erhält, solle bis Ende 2015
entschieden werden. Die Entscheidung würde aber erst zum Herbst
kommenden Jahres in Kraft treten.
China, dessen wirtschaftliche Bedeutung in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen ist, bringt sich schon
länger in Stellung, um den Dollar mit
dem Yuan einmal als weltweit
wichtigste Reservewährung abzulösen. Die Aufnahme in den IWF-Korb
wäre ein wichtiger Schritt auf dem
Weg dorthin. Die strikte Regulierung Pekings, durch die der Yuan
nicht frei handelbar ist, verhinderte
dies jedoch bislang. (dpa)
ADZ / 21. August 2015
Athen bekommt neue Milliardenkredite
Bundestag stimmt für neues Griechenland-Programm / 13 Milliarden Euro am Donnerstag überwiesen
Berlin/Brüssel (dpa) - Nach dem Ja
des Bundestags zum dritten Griechenland-Paket fließen neue Milliardenkredite nach Athen. Die Euro-Finanzminister gaben eine erste Kreditrate von
26 Milliarden Euro frei. Die Hälfte, also
13 Milliarden, wurde bereits am Donnerstag vom Eurorettungsschirm ESM
überwiesen. Es herrscht Zeitdruck,
denn Athen musste am selben Tag 3,4
Milliarden Euro an die Europäische
Zentralbank zurückzahlen. Das neue
Paket zur Rettung des Krisenlandes
vor der Staatspleite hat einen Umfang
bis zu 86 Milliarden Euro.
Zehn Milliarden Euro der ESM-Darlehensrate sind demnach nur für die
Bankensanierung reserviert und werden auf ein Sonderkonto transferiert.
Drei Milliarden Euro sollen erst im
Herbst fließen. Im Gegenzug verpflichtet sich die griechische Regierung
zu Reformen und Sparbeschlüssen.
Im Bundestag hatte es eine breite
Zustimmung gegeben. Allerdings ver-
weigerten mehr Unionsabgeordnete
denn je Kanzlerin und CDU-Chefin
Angela Merkel die Gefolgschaft. In
der Sondersitzung stimmten 63 Abgeordnete der Regierungsparteien
CDU und CSU mit Nein, 3 enthielten
sich, weitere 17 waren erst gar nicht
erschienen. Vor einem Monat hatte
es bei der letzten Griechenland-Abstimmung in der Union 60 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen gegeben.
Deutschlands Zustimmung war aber
nie in Gefahr. Am Ende waren bei 584
abgegebenen Stimmen 453 Abgeordnete dafür. 113 stimmten dagegen, 18
enthielten sich. 47 Parlamentarier waren im Urlaub oder fehlten aus anderen Gründen.
Der Eurorettungsschirm ESM teilte
mit, dass die 19 Euro-Finanzminister
den Rahmen für die neuen Hilfen billigten, das sogenannte Memorandum
of Understanding. Darin sind die Reformen verankert.
Die Eurostaaten hatten monatelang
EIB-Finanzierung in Höhe
von 700 Millionen Euro
Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat
am Mittwoch ein grundsätzliches Abkommen über Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 700 Millionen Euro bewilligt. Die Mittel sind für
die teilweise Deckung des Beitrags aus
dem Staatshaushalts zu operationellen
Programmen der Europäischen Union
bestimmt, darunter das operationelle
Programm für Wettbewerbsfähigkeit,
das operationelle Programm für die Entwicklung des Humankapitals und das
operationelle Programm für große Infrastrukturprojekte.
Gemäß der Strategie für das Ma-
nagement der öffentlichen Verschuldung für den Zeitraum 2015-2017 will
das Finanzministerium die Partnerschaft mit den internationalen Finanzinstitutionen weiterführen. In diesem
Sinne bietet die EIB-Finanzierung günstige Konditionen für die Finanzierung
des Haushaltsdefizits. Das Darlehen soll
eine Laufzeit von 15 Jahren mit einer
Schonfrist von 5 Jahren haben.
Die EIB hat ihre Bereitschaft bekundet, die Bemühungen der Regierung
zur Finanzierung des Budgetdefizits zu
unterstützen, das infolge der Kofinanzierung von europäischen Projekten
entsteht.
über das Griechenland-Programm gestritten. Im Juli war dabei auch ein
zeitweiliger Austritt Griechenlands
aus der Eurozone debattiert worden.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs entschieden aber letztlich
unter dramatischen Umständen, Griechenland im gemeinsamen Währungsgebiet zu halten.
Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem sagte: „Wir sind sicher, dass
wir Probleme in den kommenden Jahren haben werden. Aber ich vertraue
darauf, dass wir sie (die Probleme)
lösen können.“ Er sei zuversichtlich,
dass sich der Internationale Währungsfonds IWF an dem Rettungspaket beteilige. Es wird sich erst im Herbst zeigen, ob der IWF, der eine massive
Umschuldung fordert, dauerhaft bei
der Griechenland-Rettung an Bord
bleibt.
„Tagesspiegel“ zu
Griechenland/Bundestag
Berlin - „Wieder nicht. Wieder hat die Bundeskanzlerin die Gelegenheit
nicht genutzt, im Plenum des deutschen Volkes dem Souverän, uns, den Wählern, zu erklären, was für ihre Europapolitik die Rettung Griechenlands bedeutet. Und was das für die Zukunft zu bedeuten hat. Aber vielleicht war es ja
Angela Merkels subtile Art, allen zu bedeuten, dass da noch mehr kommt. Dass
das dritte nicht das letzte „Hilfspaket“ für Athen sein wird. So gesehen wäre
es dann auch schon wieder richtig gewesen, nicht zu reden – wenn der historische Moment erst noch kommen wird.“
US-Notenbank: Bedingungen für
Zinserhöhung noch nicht gegeben
Washington (dpa) - Die US-Notenbank gibt weiterhin keine konkreten
Hinweise, wann die Ära der historischen
Niedrigzinsen ein Ende findet. Die FedSpitze sei zwar der Meinung, dass sich
die Voraussetzungen für die Zinswende in den vergangenen Monaten weiter
verbessert hätten, heißt es in dem am
Mittwoch veröffentlichten Protokoll der
Zinssitzung Ende Juli. Die meisten FedMitglieder seien aber weiter der Ansicht, dass die Bedingungen für eine
Straffung der Geldpolitik noch nicht
erreicht seien.
Vor allem auf dem Arbeitsmarkt seien noch Verbesserungen möglich, hieß
es. Zudem sei die Inflation noch immer
sehr gering. Man wolle die Entwicklung
abwarten und benötige mehr Informationen. Experten auf den Finanzmärkten
interpretieren dies als Hinweis, dass eine
Zinserhöhung noch auf sich warten lässt.
Notenbankchefin Janet Yellen hatte
bisher signalisiert, dass die Zinswende im
Laufe des Jahres kommen werde.
Viele Experten hatten bereits mit einer Wende Ende September gerechnet.
Andere meinten, es könnte noch bis zum
Jahresende dauern. Die Zinsen sind seit
der schweren Finanzkrise 2008 auf dem
historischen Tiefststand von null bis 0,25
Prozent.
RECHT & STEUERN AKTUELL
Änderungen bezüglich Auslandsentsendungen
Von Christian Weident, Rechtsanwalt
Am 30.06.2015 wurde die Dringlichkeitsverordnung 28/2015 veröffentlicht. Sie führt wichtige Änderungen in
dem Gesetz 344/2006 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen
grenzüberschreitender Dienstleistungen ein.
Hintergrund
Das Gesetz 344/2006 (nachfolgend
„das Gesetz“) wurde 2006 im Zuge der
letzten Vorbereitungen auf Rumäniens
Beitritt zur Europäischen Union veröffentlicht und dient der Umsetzung der
EU-„Entsenderichtlinie“.
Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten
zur Umsetzung von Regelungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern
durch Arbeitgeber, die in der EU grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen. Sie sichert den freien Personen- und
Dienstleistungsverkehr, zugleich jedoch
ein Mindestmaß an Schutz für entsandte
Arbeitnehmer: diese haben unabhängig
von dem auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht Anspruch auf die verbindlichen Arbeitsbedingungen des Gastlandes hinsichtlich:
(i) Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten;
(ii) Mindesturlaub;
(iii) Mindestgehalt und Überstundenabgeltung;
(iv) Bedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung;
(v) Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz;
(vi) Schwangeren- , Wöchnerinnen-,
Jugend- und Kinderschutz;
(vii) Gleichbehandlung bzw. Diskriminierungsschutz.
hoben. Besonders betroffen war die
Arbeitnehmerüberlassung ins Ausland.
Problem
Die Gesetzesänderung bezweckt
ausdrücklich die Vermeidung der o. g.
steuerlichen Probleme und unterschiedlicher Auslegungen der Entsendung.
Hierfür wurde u. a. eingeführt:
Das Gesetz setzte die Richtlinie um,
regelte allerdings ausschließlich die Entsendung von Mitarbeitern aus der EU
und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach Rumänien. Entsendungen von Rumänien ins Ausland erfasste
es nicht.
Aufgrund der Richtlinie war dies auch
nicht erforderlich, da der Schutz der aus
Rumänien Entsandten durch die Gesetze der verschiedenen Gastländer gewährleistet wird – ein von Rumänien
nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer genießt die o. g. Bedingungen,
die in Deutschland gelten, aufgrund des
deutschen Gesetzes, das die Entsenderichtlinie umsetzt.
Allerdings beinhaltet das rumänische
Arbeitsgesetzbuch eine andere Definition der Entsendung als Entsenderichtlinie und Gesetz 344/2006. Nach Arbeitsgesetzbuch haben ferner entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf bestimmte Pauschalen (diurne), die laut Steuergesetzbuch innerhalb bestimmter Grenzen von der Lohnsteuer befreit sind. In
jüngster Vergangenheit hat die rumänische Finanzverwaltung wiederholt die
Steuerbefreiung für Pauschalen im Rahmen von Auslandsentsendungen angezweifelt und z. T. massive Ansprüche
gegen die betroffenen Arbeitgeber er-
Änderungen
1. Erweiterung des
Anwendungsbereichs
Das Gesetz regelt nun ausdrücklich
„Outbound-Fälle“, d. h. die Entsendung
durch in Rumänien ansässige Unternehmen in einen Mitgliedstaat der EU, des
EWR oder in die Schweiz in bestimmten
Situationen, die sich wie folgt grob zusammenfassen lassen:
• Tätigkeit im Namen und unter Koordination des rumänischen Arbeitgebers im Rahmen eines Vertrages zwischen diesem und dem Dienstberechtigten aus der EU/EWR/Schweiz;
• Entsendung vom rumänischen Arbeitgeber an eine zur Unternehmensgruppe gehörende Einheit in die EU/
EWR/Schweiz;
• Arbeitnehmerüberlassung durch
rumänische Zeitarbeitsvermittler (agent
de munc² temporar²) an Entleiher aus der
EU/EWR/Schweiz.
2. Neue Definitionen
Die Begriffe „nach Rumänien Entsandter“, „aus Rumänien Entsandter“,
„Mindestgehalt“, „infolge der Entsendung entstandene Kosten“ und „Ent-
sendungszulage“ wurden ausdrücklich
definiert. Der begriffliche Unterschied
zwischen der Entsendung laut Arbeitsgesetz und dem Gesetz wurde allerdings
beibehalten.
3. Neue Regelungen
Der anfangs erwähnte „Kern zwingender Bestimmungen“ zum Arbeitnehmerschutz (die Mindestbedingungen, die ein Entsandter aufgrund des
Rechts des Gastlandes erhalten muss)
wurde auch für Outbound-Fälle eingeführt.
Ferner wurde geregelt, dass Arbeitnehmer von in Rumänien ansässigen
Arbeitgebern, die vorübergehend für
internationale Transporte in die EU/
EWR/Schweiz eingesetzt werden, als
Abgeordnete (delega]i) behandelt werden, wenn ihr Einsatz nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt.
Damit haben sie Anspruch auf (in Grenzen steuerbefreite) Pauschalen (diurne).
Bewertung
Die Beibehaltung unterschiedlicher
Definitionen der „Entsendung“ in Arbeitsgesetz und Gesetz 344/2006 ist
unglücklich. Die Parallelexistenz einer
„rumänischen“ und einer „europäischen“ Entsendung kann in der Praxis
nur Probleme verursachen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen
Kampagnen der Finanzverwaltung ist
die Änderung aber sehr begrüßenswert. Zwar sind einige Definitionen aus
dem Gesetz in der neuen Fassung nicht
voll mit dem Steuergesetzbuch abgestimmt, was bei der steuerlichen Behandlung der Pauschalen noch Diskussionen
verursachen könnte, allerdings ist der
Zweck des Gesetzes eindeutig.
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