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Nummer 250 vom 15. Oktober 2014
Seite 1 von 2
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Der Stall muss zum Tier passen
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt legt Eckpunkte
für die Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtung vor
Als eine Maßnahme zur Umsetzung der Tierwohl-Initiative “Eine Frage der Haltung –
Neue Wege für mehr Tierwohl“ hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian
Schmidt heute eine Diskussionsgrundlage für die Prüfung von Stalleinrichtungen auf
Tiergerechtheit vorlegt. „Neue Stalleinrichtungen in Deutschland sollen sich künftig
stärker am Tierwohl orientieren. Mein Ziel sind tierfreundliche Ställe und keine
stallfreundlichen Tiere“, sagte Schmidt. Die Eckpunkte für ein Prüf- und
Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen wurden an
Länder, Forschungseinrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen aus den
Bereichen Landwirtschaft und Tierschutz versandt. In einem ersten Schritt sollen
Kriterien für Stalleinrichtungen von Legehennen entwickelt werden.
„Alle betroffenen Kreise und interessierten Verbände sind jetzt aufgefordert, ihre
konkreten Vorschläge für dieses neue Verfahren einzubringen. Ich erwarte, dass das
vorgeschlagene
Prüf-
und
Zulassungsverfahren
zu
einem
intensiven
tierschutzfachlichen Dialog zwischen Herstellern, Zulassungs- und Prüfungsbehörden,
Wissenschaft und Nutztierhaltern führt“, stellte Schmidt klar. Auch der Kompetenzkreis
Tierwohl
wird
sich
mit
den
Eckpunkten
befassen.
Nach
Auswertung
der
Stellungnahmen wird das BMEL anschließend den Entwurf einer Rechtsverordnung
erarbeiten, der im ersten Halbjahr 2015 vorgelegt werden soll.
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„Im Fokus“, betont der Minister, „muss die Verbesserung des Wohlbefindens jedes
einzelnen Tieres stehen.“ Durch ein neues Prüf- und Zulassungsverfahren für
Stalleinrichtungen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Tiere bei
Neuinvestitionen nur noch in als tierschutzkonform geprüften und zugelassenen
Stalleinrichtungen untergebracht werden. Erfasst sind dabei alle Einrichtungen eines
Stalles, die wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden eines
Tieres haben können, von einzelnen Einrichtungselementen wie einer Tränkvorrichtung
bis zu komplexen Haltungssystemen und technischen Anlagen.
Ziel des Verfahrens ist es, die Bauart von Stalleinrichtungen bereits vor dem Vertrieb
beziehungsweise vor der Installation in einem Betrieb zu prüfen. Anders als beim
„TÜV“, bei dem ein einzelnes Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen überprüft wird,
handelt es sich um eine Typenzulassung vor dem Inverkehrbringen. Neue
Stalleinrichtungen müssen somit frühzeitig unter Tierschutzgesichtspunkten optimiert
werden. Dies
soll auch für mehr Rechtssicherheit bei den Herstellern und den
Verwendern der Stalleinrichtungen sorgen.
Die Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig
hergestellte Stalleinrichtungen und weitere Informationen zur Initiative „Eine Frage
der
Haltung
–
neue
Wege
für
mehr
Tierwohl“
sind
abrufbar
unter:
www.bmel.de/tierwohl
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